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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 17.08.08 14:17 « |
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Hallo, Neuschwabenland.
Dein "Plan" wird höchstwahrscheinlich hübsch ins Leere laufen.
Warum ? Mit deinem Punkt 7 zeigst du schon eine beabsichtigte Ablehnung
an, weswegen eine mißbräuchliche, von vorn herein "geplante" Ablehnung
nachweislich (!) unterstellt werden kann !
Deswegen reichen 37 "Views" i.d.R. nicht aus, um etwas zu verstehen !
Die Tatsache, das ein sog. "Rechtskundiger" gerne gesehen wird zeigt
doch auf, dass du wohl nicht so sattelfest bist.
Empfehlung: man sollte seine Absicht nicht im Vorwege kundtun
Man sollte sich nur auf Dinge einlassen, die man selbst beherrscht.
Es gibt auch keine Taktik von einem Herrn "Sauer", sondern nur die
Normen ! Und auf jenen bewegen wir uns nur !
Hat Herr Sauer die 37 Punkte ausgearbeitet oder steht Herr Sauer für
den Art. 146 GG ? Warum bist du hier und nicht bei Herrn Sauer ?
Man verzeihe mir die direkten Fragen, aber unsere Mitglieder arbeiten
und bewegen sich auf der Norm und das Ziel vor Augen: Art. 146 GG !
Und jetzt kommst du daher und stellst fest: "Ich glaube mit Art. 146 GG
geht es ...!"
Nochmal: das Thema heißt "Erlbebnisse im Gerichtssaal" !
Und worüber du berichtest, sind keine "Erlebnisse", sondern Absichten !
Andere Beiträge werden hier künftig gelöscht werden !
Krascher als MOD !
Zuletzt bearbeitet: 17.08.08 15:06 von Krascher
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ritter
Beiträge: 14
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» 18.08.08 00:30 « |
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Hab
mich heute hier angemeldet, ist echt super, das ich hier viel für
meinen persönlichen Kampf gegen dieses Unrechtsregim erfahre. Ich wurde
vor drei Monaten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt,
bekam danach auch allerlei Schreibkram zugeschickt und habe danach, den
von dieser Behörde angeforderten Betrag,-unter Vorbehalt-überwiesen.
Dann erst schrieb ich an diese Behörde,das: mit Wirkung vom 24.04.2006
die Einführungsgesetze für GVG, StPO, und ZPO aufgehoben wurden, wie in
den BGBI I, S.866 eindeutig nachlesbar ist.Denn Gesetze ohne
Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,192=DVBI 1964,147)!
Nachdem ich dieses Schreiben zur zuständigen Polizeidienststelle nach
Neumünster geschickt hatte, lies eine Antwort von dort, zwei Monate auf
sich warten. Dann bekam ich von dort Post, mit der vorsichtigen Frage:
ob ich das -unter Vorbehalt-,aufrecht erhalte oder eine gerichtliche
Entscheidung wünsche. Aus Kosten- und Zeitgründen lehnte ich eine
gerichtliche Entscheidung ab, und hob das-unter Vorbehalt-auf.
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sweetsina
Beiträge: 90
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» 19.08.08 15:24 « |
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Vielleicht
kann sich der eine oder andere an meinen Bericht erinnern mit der
Überschrift "politische Verfolgung beim AG Neu-Ulm".
Es geht weiter.
Bei dem damaligen Termin wurde der "Richter" Hermann von mir abgelehnt
wegen Amtsanmaßung, Entzug des gesetzlichen Richters,
schwerer Befangenheit, Vorteilsgewährung im Amt, Verletzung des
rechtlichen Gehörs. Er hat sich natürlich gleich selbst wieder
eingesetzt, weil er ja niemals befangen sein kann.
Revision ist beantragt!
Nun stand gestern ein Uniformierter vor dem Haus und wollte mich
vernehmen. Auf meine erstaunte Frage, was denn vorläge nannte er mir
eine Anzeige wegen Verleumdung von o.g. Herrn Hermann. So wie mir
bereits der Staatsanwalt Henle gleich nach dem damaligen Termin
angedroht hatte.
In dem folgenden Gespräch mit dem Uniformierten machte ich natürlich
keine Aussage zur Sache, aber es stellte sich heraus, dass dieser sehr
überrascht war über eine "derartige" Anzeige und er in der
schriftlichen Ablehnung, die er vorliegen hatte, keine Verleumdung
feststellen konnte und auch sonst nichts kriminelles und er nicht
verstehen könne, dass aus dieser Ablehnung eine derartige Szenerie
gemacht wird.
Sie versuchen nun uns durch fadenscheinige Anzeigen und andere
Schikanen mundtot zu machen, in der Hoffnung dass wir irgendwann
finanziell ruiniert sind und genug andere Sorgen im Leben haben als uns
um Recht und Gesetz zu kümmern.
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sucher
Beiträge: 15
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» 19.08.08 18:56 « |
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An alle OWIG Spezialisten, was ist nun richtig, selbst aus BRD Sicht?
Anfrage an einen sich bezeichnenden (BRD) „Leiter des Rechtsamtes“
bezüglich der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007.
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Artikel 57
„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai
1968 (BGBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes
vom 13. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3574), wird aufgehoben“
Die Antwort:
Sehr geehrter ………
Entgegen Ihrer Ansicht ist das Ordnungswidrigkeitengesetz gültig und
erfasst im Bereich der BRD alle Personen, gleich welcher
Staatsangehörigkeit, selbst staatenlose Bürger.
Später zweite Anfrage an gleichen „Leiter des Rechtsamtes“ durch andere
Person.
Antwort 1:
Sehr geehrter ………
Änderungen oder Aufhebungen von Bundesgesetzen werden im
Bundesgesetzblatt, welches vom Bundesanzeiger herausgegeben wird,
bekannt gemacht. Darin ist nie die angebliche Aufhebung des
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) veröffentlicht worden. Wir können
Ihnen daher versichern, dass das OWIG nach wie vor in Kraft ist.
Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein eine gegenteilige
Veröffentlichung gelesen zu haben, nennen Sie uns bitte die genaue
Fundstelle (Ausgabenummer und Datum des Bundesgesetzblattes), um dies
überprüfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
BRD ler
Dieses wurde gemacht und folgende Antwort 2 kam:
Sehr geehrter ………
aus der mir übersandten Auszug aus dem Bundesgesetzblatt, speziell aus
Art. 57 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, geht eindeutig
hervor, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht aufgehoben worden ist.
Durch Art. 57 des o.g. Gesetzes wurde ausdrücklich nur das
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, nicht das
Ordnungswidrigkeitengesetz selbst aufgehoben.
Das Einführungsgesetz wurde im Jahre 1968 zeitgleich mit einer
Neubekanntmachung des Ordnungswidrigkeitengesetzes erlassen. Das
Einführungsgesetz enthielt überhaupt keine Bestimmungen über die
Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten. Mit den Art. 1-150 wurden
vielmehr zahlreiche andere Bundesgesetze geändert und an das neue
Ordnungswidrigkeitengesetz angepasst. Das Einführungsgesetz wurde nach
Vollzug der Änderung wegen der Art. 1-150 bereits früher aufgehoben.
Die Art. 151-154 befassten sich mit der Anpassung von Landesrecht und
schließlich die Art. 155-167 im Wesentlichen mit
Überleitungsvorschriften für Taten, die vor 1968 begangen, aber nach
1968 geahndet wurden. Nachdem auch die zuletzt genannten Bestimmungen
heute ohne Bedeutung sind, wurde das Einführungsgesetz nunmehr
vollständig aufgehoben.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz gilt aber nach wir vor.
Mit freundlichen Grüßen
BRD ler
Anfrage bei einem Anwalt, bei welchen mal ein Mandat bestand:
Ich verfolge beharrlich den „BRD“ „Bundesanzeiger“ und bin auf folgende
Aufhebung gestoßen:
Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007, siehe Artikel 57 in der
Anlage.
Zitat:
Artikel 57
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai
1968 (BGBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes
vom 13. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3574), wird aufgehoben
Da ich noch nicht völlig „BRD“ verblödet bin, liegt nun ein Verstoßes
gegen das Gebot der Rechtsicherheit vor.
So wie ich es verstehe, ist es doch generell so, dass ein Gesetz
überhaupt erst Gültigkeit erlangt mit seinem Einführungsgesetz. Wird
das Einführungsgesetz gestrichen verliert automatisch das damit
verbundene Gesetz seine Gültigkeit?
Meine Fragen:
1. können Sie dieses bestätigen oder gibt es hunderte von verschiedenen
Bundesanzeiger- ausgaben mit verschiedensten Inhalten? Ich kenne nur
einen.
2. Rein hypothetisch angenommen, das OWIG hätte Rechtsbestand in der
Illusions- BRD, würde dieses dann auch bei staatenlosen Bürgern
verfolgt werden können?
Für die Beantwortung bin ich Ihnen sehr dankbar, wünsche Ihnen das Sie
Unmengen wahres Bürgerrecht durchsetzen können im Namen des deutschen
Volkes und mit freundlichen Grüssen
……………….
Niemals eine Antwort erhalten, komisch.
Es grüsst sucher
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