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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.08.08 15:48 «              Beitrag melden


Laden seit Neuem Justizsekretärinnen die sich auch gleich noch Urkundsbeamtinnen nennen zur Verhandlung ein??


Angestellte, die die "Funktion" des Urkundsbeamten und des ladenden, gesetzlichen Richter übernehmen.

Menschen, denen noch was an Recht & Gesetz liegt, nennen das "Aufhebung der Gewaltenteilung".

Selbst das untere, alliierte Verwaltungsrecht namens Grund-Gesetz hat dafür schon das Strafmaß "lebenslänglich", also 25 Jahre vorgesehen.

Mal sehen, was es "gibt", wenn wir wieder gesetzliche Richter haben ...


luju

Beiträge: 86

» 12.08.08 19:33 «              Beitrag melden


Ups, da hab ich doch neulich noch braf mein Handy in der Tasche gelassen. Und jetzt muß ich feststellen, dass die Schwarzkittel verdeckte Aufnahmen erlauben wenn diese dazu dienen rechtswiedriges Verhalten auf zu decken.....

http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/urteilpanorama100.pdf

dann dürfen jetz Zauberkullis offiziell benutz werden

gruß

Lotte

Beiträge: 313

» 12.08.08 21:19 «              Beitrag melden


Eben! Heißt doch schließlich so schön: "Vor dem Gesetz sind alle gleich" - oder?

Den Schrieb sollte man immer dabei haben, wenn mal wieder einer meckert im Gericht, weil dokumentiert wird...

Lotte



vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.08.08 13:02 «              Beitrag melden


Sollte ich noch einmal hier im Forum eine Verlinkung auf das Dritte Reich oder auf Symbole des Dritten Reiches vor finden , werden wir konsequent jedweden Forum-Teilnehmer aus diesem Forum elemenieren, IST DAS KLAR ?

Eugen

Beiträge: 27

» 13.08.08 18:14 «              Beitrag melden


Zu meinem besseren Verständnis wollte ich nachfragen:
Eine Justiz-"angestellte" und Urkunds-"beamtin" kann nicht gemeinsam sein, da entweder Angestellte oder Beamte.
Stimmt das so? Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden.
Somit müßte gelten: Eine Ehe-Scheidung, die nicht vom gesetzl. Richter(den es ja auch nicht gibt) unterschrieben ist, sondern von einer Justizangestellten und Urkundsbeamtin unterschrieben, ist dann sicherlich ungültig.


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 14.08.08 15:43 «              Beitrag melden


Kurze Erfolgsmeldung aus Sachsen:

am Wochenende noch beim Seminar der Akademie für Rechtsphilosophie und heute schon vor "Gericht".

Der verdutzte Schwarzkittel hat "vertagt", den Antrag auf den ges. Richter nach Art. 101 GG muß er wohl erst einmal verdauen ... !

Glückwunsch ! So schnell von Theorie in Praxis ...

... und das dolle: es funktioniert auch noch, Recht und Gesetz und die Normen sind tatsächlich eine tolle Basis !

luju

Beiträge: 86

» 15.08.08 11:57 «              Beitrag melden


Glückwunsch, das ist für die eine ganz neue Verfahrensgestaltung. GG haben die alle nicht gelernt.

schlesier

Beiträge: 133

» 15.08.08 12:21 «              Beitrag melden


Hallo luju,
nach Deiner Meinung, sind wir alle 1990 erst von den Bäumen gestiegen, oder?
Alle mußten schnell lernen, aber der große Vorteil von uns ist, wir begreifen schnell.
Wir haben ja auch nicht so lange in einer freiheitlich demokratischen Grundkake gelebt wie Du.
Nimms mir nicht übel, aber hier liegste neben der Spur.



gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 15.08.08 13:42 «              Beitrag melden


Thema heißt: Erlebnisse im Gerichtssaal !

Seit 1933 hat kein Deutscher mehr in einer Demokratie gelebt, ob das Besatzerkonstrukt "DDR" oder "BRD" hieß, ist völlig irrelevant !

Das sollte mal in die Köpfe rein, in alle !

Dann sollten mal in die Köpfe rein, dass es kein "Wessi" und "Ossi" gibt, sondern nur Deutsche !

Weiterhin sollte klar sein, dass die Zukunft aller Deutschen nur Art. 146 GG heißt !

Wdh: "Erlebnisse aus dem Gerichtssaal" !


luju

Beiträge: 86

» 15.08.08 14:12 «              Beitrag melden


Wann Du vom Baum gestiegen bist weiß ich nicht, mit " die" habe ich aber die Richter und deren Wasserträger gemeint. Sorry wenn das falsch rübergekommen ist.
Gruß luju


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 17.08.08 14:17 «              Beitrag melden


Hallo, Neuschwabenland.

Dein "Plan" wird höchstwahrscheinlich hübsch ins Leere laufen.

Warum ? Mit deinem Punkt 7 zeigst du schon eine beabsichtigte Ablehnung an, weswegen eine mißbräuchliche, von vorn herein "geplante" Ablehnung nachweislich (!) unterstellt werden kann !

Deswegen reichen 37 "Views" i.d.R. nicht aus, um etwas zu verstehen !

Die Tatsache, das ein sog. "Rechtskundiger" gerne gesehen wird zeigt doch auf, dass du wohl nicht so sattelfest bist.

Empfehlung: man sollte seine Absicht nicht im Vorwege kundtun

Man sollte sich nur auf Dinge einlassen, die man selbst beherrscht.

Es gibt auch keine Taktik von einem Herrn "Sauer", sondern nur die Normen ! Und auf jenen bewegen wir uns nur !

Hat Herr Sauer die 37 Punkte ausgearbeitet oder steht Herr Sauer für den Art. 146 GG ? Warum bist du hier und nicht bei Herrn Sauer ?

Man verzeihe mir die direkten Fragen, aber unsere Mitglieder arbeiten und bewegen sich auf der Norm und das Ziel vor Augen: Art. 146 GG !
Und jetzt kommst du daher und stellst fest: "Ich glaube mit Art. 146 GG geht es ...!"

Nochmal: das Thema heißt "Erlbebnisse im Gerichtssaal" !
Und worüber du berichtest, sind keine "Erlebnisse", sondern Absichten !

Andere Beiträge werden hier künftig gelöscht werden !

Krascher als MOD !



Zuletzt bearbeitet: 17.08.08 15:06 von Krascher
ritter

Beiträge: 14

» 18.08.08 00:30 «              Beitrag melden


Hab mich heute hier angemeldet, ist echt super, das ich hier viel für meinen persönlichen Kampf gegen dieses Unrechtsregim erfahre. Ich wurde vor drei Monaten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, bekam danach auch allerlei Schreibkram zugeschickt und habe danach, den von dieser Behörde angeforderten Betrag,-unter Vorbehalt-überwiesen. Dann erst schrieb ich an diese Behörde,das: mit Wirkung vom 24.04.2006 die Einführungsgesetze für GVG, StPO, und ZPO aufgehoben wurden, wie in den BGBI I, S.866 eindeutig nachlesbar ist.Denn Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17,192=DVBI 1964,147)! Nachdem ich dieses Schreiben zur zuständigen Polizeidienststelle nach Neumünster geschickt hatte, lies eine Antwort von dort, zwei Monate auf sich warten. Dann bekam ich von dort Post, mit der vorsichtigen Frage: ob ich das -unter Vorbehalt-,aufrecht erhalte oder eine gerichtliche Entscheidung wünsche. Aus Kosten- und Zeitgründen lehnte ich eine gerichtliche Entscheidung ab, und hob das-unter Vorbehalt-auf.

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 19.08.08 15:24 «              Beitrag melden


Vielleicht kann sich der eine oder andere an meinen Bericht erinnern mit der Überschrift "politische Verfolgung beim AG Neu-Ulm".
Es geht weiter.
Bei dem damaligen Termin wurde der "Richter" Hermann von mir abgelehnt wegen Amtsanmaßung, Entzug des gesetzlichen Richters,
schwerer Befangenheit, Vorteilsgewährung im Amt, Verletzung des rechtlichen Gehörs. Er hat sich natürlich gleich selbst wieder eingesetzt, weil er ja niemals befangen sein kann.
Revision ist beantragt!
Nun stand gestern ein Uniformierter vor dem Haus und wollte mich vernehmen. Auf meine erstaunte Frage, was denn vorläge nannte er mir eine Anzeige wegen Verleumdung von o.g. Herrn Hermann. So wie mir bereits der Staatsanwalt Henle gleich nach dem damaligen Termin angedroht hatte.
In dem folgenden Gespräch mit dem Uniformierten machte ich natürlich keine Aussage zur Sache, aber es stellte sich heraus, dass dieser sehr überrascht war über eine "derartige" Anzeige und er in der schriftlichen Ablehnung, die er vorliegen hatte, keine Verleumdung feststellen konnte und auch sonst nichts kriminelles und er nicht verstehen könne, dass aus dieser Ablehnung eine derartige Szenerie gemacht wird.
Sie versuchen nun uns durch fadenscheinige Anzeigen und andere Schikanen mundtot zu machen, in der Hoffnung dass wir irgendwann finanziell ruiniert sind und genug andere Sorgen im Leben haben als uns um Recht und Gesetz zu kümmern.


sucher

Beiträge: 15

» 19.08.08 18:56 «              Beitrag melden


An alle OWIG Spezialisten, was ist nun richtig, selbst aus BRD Sicht?

Anfrage an einen sich bezeichnenden (BRD) „Leiter des Rechtsamtes“ bezüglich der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007.

Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)
Artikel 57
„Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3574), wird aufgehoben“

Die Antwort:
Sehr geehrter ………

Entgegen Ihrer Ansicht ist das Ordnungswidrigkeitengesetz gültig und erfasst im Bereich der BRD alle Personen, gleich welcher Staatsangehörigkeit, selbst staatenlose Bürger.

Später zweite Anfrage an gleichen „Leiter des Rechtsamtes“ durch andere Person.

Antwort 1:
Sehr geehrter ………

Änderungen oder Aufhebungen von Bundesgesetzen werden im Bundesgesetzblatt, welches vom Bundesanzeiger herausgegeben wird, bekannt gemacht. Darin ist nie die angebliche Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) veröffentlicht worden. Wir können Ihnen daher versichern, dass das OWIG nach wie vor in Kraft ist.

Sollten Sie weiterhin der Auffassung sein eine gegenteilige Veröffentlichung gelesen zu haben, nennen Sie uns bitte die genaue Fundstelle (Ausgabenummer und Datum des Bundesgesetzblattes), um dies überprüfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
BRD ler

Dieses wurde gemacht und folgende Antwort 2 kam:

Sehr geehrter ………

aus der mir übersandten Auszug aus dem Bundesgesetzblatt, speziell aus Art. 57 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, geht eindeutig hervor, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht aufgehoben worden ist.

Durch Art. 57 des o.g. Gesetzes wurde ausdrücklich nur das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, nicht das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst aufgehoben.

Das Einführungsgesetz wurde im Jahre 1968 zeitgleich mit einer Neubekanntmachung des Ordnungswidrigkeitengesetzes erlassen. Das Einführungsgesetz enthielt überhaupt keine Bestimmungen über die Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten. Mit den Art. 1-150 wurden vielmehr zahlreiche andere Bundesgesetze geändert und an das neue Ordnungswidrigkeitengesetz angepasst. Das Einführungsgesetz wurde nach Vollzug der Änderung wegen der Art. 1-150 bereits früher aufgehoben.

Die Art. 151-154 befassten sich mit der Anpassung von Landesrecht und schließlich die Art. 155-167 im Wesentlichen mit Überleitungsvorschriften für Taten, die vor 1968 begangen, aber nach 1968 geahndet wurden. Nachdem auch die zuletzt genannten Bestimmungen heute ohne Bedeutung sind, wurde das Einführungsgesetz nunmehr vollständig aufgehoben.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz gilt aber nach wir vor.

Mit freundlichen Grüßen
BRD ler

Anfrage bei einem Anwalt, bei welchen mal ein Mandat bestand:

Ich verfolge beharrlich den „BRD“ „Bundesanzeiger“ und bin auf folgende Aufhebung gestoßen:

Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007, siehe Artikel 57 in der Anlage.

Zitat:
Artikel 57
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
(454-2)
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBI. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3574), wird aufgehoben

Da ich noch nicht völlig „BRD“ verblödet bin, liegt nun ein Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit vor.

So wie ich es verstehe, ist es doch generell so, dass ein Gesetz überhaupt erst Gültigkeit erlangt mit seinem Einführungsgesetz. Wird das Einführungsgesetz gestrichen verliert automatisch das damit verbundene Gesetz seine Gültigkeit?

Meine Fragen:
1. können Sie dieses bestätigen oder gibt es hunderte von verschiedenen Bundesanzeiger- ausgaben mit verschiedensten Inhalten? Ich kenne nur einen.

2. Rein hypothetisch angenommen, das OWIG hätte Rechtsbestand in der Illusions- BRD, würde dieses dann auch bei staatenlosen Bürgern verfolgt werden können?

Für die Beantwortung bin ich Ihnen sehr dankbar, wünsche Ihnen das Sie Unmengen wahres Bürgerrecht durchsetzen können im Namen des deutschen Volkes und mit freundlichen Grüssen

……………….

Niemals eine Antwort erhalten, komisch.

Es grüsst sucher


vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.08.08 09:59 «              Beitrag melden


Das OWiG ist zeitgleich mit dem Bundeswahlgesetz der BRdvD kreiiert worden und hat so oder so keinerlei Gültigkeit, egal wie wir es auch drehen.
Die Kausalkette sieht wie folgt aus . Die Bürgermelkmaschine (OWiG) wurde also zeitgleich mit dem BRdvD - Bürgerverdummungsgesetz ( Bundeswahlgesetz) angeblich rechtskräftig.
Beide "Gesetze" sind von 1956.
Alles was durch die Wahlbetrüger, Wählertäuscher und Wahlunterlagenfälscher seit 1956 kreiiert oder als Gesetz heraus gegeben wurde ist nicht rechtskräftig, weil durch ein illegales Staatsorgan gegeben.
Auch gibt es keinerlei Geltungsbereich, außer in Flugzeugen oder auf Schiffen außerhalb der drei Meilenzone, sowie es die Gewaltenteilung unterläuft, weil es keinerlei Gesetzeskraft hat, da es durch die Exekutive bestimmt und kreiiert wird und wurde.
Es war von vorne herein nichtig, ohne Geltungsbereich also ein bloßer Entwurf ohne Rechtskraft.

Es konnte niemals Rechtskraft daraus erwachsen, egal für wem !

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