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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 24.07.08 18:17 «              Beitrag melden


Zwangsversteigerung AG Heilbronn

Eine Lehrstunde für Willkür und Rechtsbeugung!

Frau Rechtspflegerin Gläßer hatte zur ZV geladen.

Es erschienen der Schuldner mit Rechtsbeistand - ich übergab ihr meine Vollmacht.
Frau Rechtspflegerin sah kurz darauf, sicherlich wurde sie bereits vorm RNSV gewarnt, jedenfall meinte sie, sie wolle mich nicht zulassen .

Nach meiner erstaunte Frage nach dem "warum", behauptete sie fest und steif, ich sein kein Anwalt und hier bestehe Anwaltspflicht ...
Ich fragte sie, ob sie des Lesens mächtig sei, auf meiner Vollmacht steht genaustens drauf, auf welche Gesetze und Paragrafen sich die Zulassung stützt, aber das war ihr egal, sie läßt mich nicht in ihrem Gericht zu.

Meine Frage, ob hier am AG Heilbronn das Grundgestz gelte, quittierte sie brummelnd: "das ist mir egal, ich lasse Sie nicht zu" ... aha, dann noch die Frage, ob hier vielleicht zufällig das Völkerrecht gelte - Antwort: "das interessiert mich nicht, sie werden nicht zugelassen und ich sollte jetzt den Mund halten! Oder Sie verlassen den Saal!"

Ich klärte sie auf, dass sie gar nix beschließen kann, jetzt im Moment sei sie sowieso nur ne Beamtin, und zur Richterin habe ich sie auch noch nicht befördert und deshalb hat sie auch keine polizeiliche Gewalt.

Und einen Beschluss darf sie sowieso nicht fällen, da dies ihr das Rechtpflegergesetzle § 20 verbietet, darinnen steht (RN 17) dass Entscheidungen nur durch einen Richter getroffen werden dürfen. Meine Rüge, sie müsse sich als Nichtjuristin trotzdem an Recht und Gesetz halten, wurde mit einem müden Grunzen kommentiert - "SIE mache hier was SIE wolle."

Darauf lehnte ich Frau Rechtspflegerin ab nach § 42 ZPO, sie meinte nur, ich sei nicht zugelassen, deshalb könnte ich auch keine Anträge stellen.

Die anschließende Ablehnung durch den Schuldner unterbrach sie ebenfalls andauernd, aber er setzte sich mit lauter Stimme durch ... abgelehnt nach ZPO § 42 und bleibt abgelehnt nach § 44!!

Frau abgelehnte Rechtspflegerin machte einfach weiter, und mit dem Hinweis meinerseits, dass alles was sie nun tut illegal ist, verließen wir IHREN (Stand)Gerichtssaal.



Zuletzt bearbeitet: 24.07.08 20:11 von Der_Dipl_Ing
Peter

Beiträge: 26

» 24.07.08 20:05 «              Beitrag melden


Hallo
Dipl-Ing,

das ist überall das gleich
Ignoranz vor den Gesetzen auf der
ganzer Linie,die machen was sie wollen
da bist einfach Machtlos.

Ja und als nächstes macht sie eine ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG
des Zuschlages.

lg
peter



Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 24.07.08 21:40 «              Beitrag melden


Öffentliche Zustellung - genau, haben sie bei uns auch gemacht zwecks "Zustellung" der Kreditkündigung und zwar OHNE auch nur irgendeinen vorhergehenden Versuch, unsere Adresse ausfindig zu machen, oder per GV zuzustellen oder bei der Post nach dem Nachsendeantrag zu fragen.... nix dergleichen.
Demnächst sparen die sich JEGLICHE Zustellung und machen einfach wie`s beliebt, watt ihnen hinterm Rücken der Beteiligten so einfällt. Denn : gegen eine Öffentliche Zustellung gibts ja laut manchen standesgerichtlichen Auslegungen "keinerlei Rechtsmittel"...
man darf gespannt sein,was sie nun auf unsere Widersprüche und soweiter antworten, de facto haben sie beim Widerspruch sich dann ja auch das Herausfindenmüssen der Adresse gespart - perfide das ganze, so viel kann man nicht kotzen.
Gruss R.

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 25.07.08 13:36 «              Beitrag melden


Hallo Dipl.Ing.
Mir ist es in Schöntal (gehört zum AG Schwäbisch Hall) ähnlich gegangen. Der Rechtspfleger Traub war informiert dass ich da sein werde und hat mich ohne Feststellung der Personalien abgelehnt. Ja er wusste nicht einmal ob ich überhaupt ich bin.
Das war dem egal. Nur hatte es den Anschein dass er sehr viel Angst hatte, denn er zitterte wie Espenlaub und drohte mir sofort mit Zwangsräumung und sogar Haft wenn ich noch einen Ton sagen würde. Die Tatsache dass er seine Ablehnung durch einen 2. Beistand völlig ignoriert hat ist ja schon an der Tagesordnung.
Aber das Gute war, dass nach dem ganzen Theater unbeteiligte Zuschauer ihre Sympathie uns gegenüber bekundet haben und diese Aggressionen des Rechtspfleger überhaupt nicht verstehen konnten und auch nicht dass 2 Uniformierte wegen einer friedlichen Frau kommen mussten um auf den Rechtspfleger aufzupassen. Wir haben diese Möglichkeit natürlich gleich genutzt und die Leute aufgeklärt und eingeladen.
So langsam sind wir wahrscheinlich bei dem Punkt angelangt, wo Rechtsbeuger nur noch mit Gewalt weiter kommen.

johanna

Beiträge: 36

» 25.07.08 23:42 «              Beitrag melden


Na,

ich hoffe doch das die Rechtspflegerin Gläßer nun in die Straftäter Datenbank kömmt, gelle?

Was ich fragen wollte,
war das nun alles, oder gabs noch die üblichen Aktionen im Geschäftszimmer unter Zeugen?

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 28.07.08 12:46 «              Beitrag melden


die Rechtsbeschwerdestelle hatte nur bis 11:30 Uhr offen, ansonsten waren alle Geschäftszimmer geschlossen, denn es war ja Mittagspause.
Selbstverständlich ging die Rechtsbeschwerde per Fax dem AG zu.


schlesier

Beiträge: 133

» 29.07.08 18:00 «              Beitrag melden


Hallo Mitsstreiter,
gestern im Amtsgericht Kamenz Verhandlungsbeginn war für 16:45 UHr vorgesehen.
In der Geschäftsstelle gab es keinen GVP zur Einsicht.
(nur Ausdruck Internet)
Frau Richterin saß mit Ihren Damen Justizangestellten in lustiger Runde.
Mein Hinweis auf Ihre fehlende richterliche Aufklärungspflicht wurde als Lapaille abgetan.
Da ich einen Freund begleitete und mich als Mitglied des RnSV ausweiste wurde mir eine sofortige Ablehnung in der Hauptverhandlung bereits angedroht.
Nachdem wir in der Hauptgeschäftsstelle auch nicht fündig wurden und wir angemerkt haben, das wir keinen gesetzlichen Richter erkennen können und die Hauptverhandlung in Gefahr ist, herrschte noch einmal geschäftiges Treiben auf den Fluren.
Zurück bei der Richterin wollte Sie die Verhandlung vertagen und einen neuen Termin ausmachen.
Wir haben die merklich ruhiger gewordene blasse Richterin gleich 2 Anträge zur Offenkundigkeit gestellt und Sie dann abgelehnt.
Auch in Kamenz kennt man uns jetzt und wird hoffentlich bald einen gesetzlichen Richter auftreiben.
Auf Jedenfall haben sie jetzt auch noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen.



gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 29.07.08 22:34 «              Beitrag melden


Hallo
Dipl-Ing,

das ist überall das gleich
Ignoranz vor den Gesetzen auf der
ganzer Linie,die machen was sie wollen
da bist einfach Machtlos.
Ja und als nächstes macht sie eine ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG
des Zuschlages.
lg peter


Hallo, Peter.

Das ist so nicht richtig ! Jeder Mensch ist unterschiedlich und "unterschiedlich" zur Beugung von Recht bereit.

Wer wann was warum macht, kannst du im Vorwege nie genau bestimmen.

Und der Zuschlag ist in diesem Falle mehr als unwahrscheinlich, bei aller "Liebe zur Willkür" !

Machtlosigkeit beginnt dort, wo ich mich machtlos zeige. Kenne deine Normen, deine Rechte und setze diese durch !

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 31.07.08 11:56 «              Beitrag melden


Amtsgericht Linz am Rhein, 24.7.08

Zwangsversteigerung, Rechtspfleger RAU.

Wieder einmal sollte illegal ein etablierter Unternehmer in dieser Stadt durch Entrechtung enteignet werden.

Vorweg: Fehlanzeige.

Ablauf:

Der GVP f. Rpfl. konnte nicht eingesehen werden, nur auf Antrag ! Bestätigt wurde diese Rechtsbeugung - gar angeordnet - durch die Amtsgerichtsdirektorin

MIt Beginn der Vorverhandlung wurden die Personalien der Beteiligten (§ 43 ZPO) aufgenommen, den Damen von der Dresdner Bank kam Herr Rau (man kannte sich doch nicht etwa... ) freundlich entgegen, nahm PA & Vollmacht zum Schreibtisch, notierte und brachte zurück !
Der Bevollmächtigte des Schuldner mußte selbst laufen !

Nachdem die Personalien [angeblich] geklärt waren - ein Bevollmächtigter einer in Abt. II genannte Person konnte keine Vollmacht vorweisen, Herr Rau bat um Nachreichung, die Schuldnerseite rügte das Fehlen der Vollmacht, könne ja jeder kommen !! - wollte Herr Rau nach blicktechn. "Einvernehmen" mit den Damen der Dresdner Bank loslegen.

"Moment"


Dem § 43 ZPO und damit dem Art.103 GG - das rechtliche Gehör - ist noch nicht genüge getan !
Man bat um Nennung aller Verfahrensbeteiligten, selbst der Rechtspfleger stellte sich nicht vor und versuchte mit "steht draußen" zu quittieren.
Nun fragte man nicht, was draußen dran steht, sondern wer er ist, schließlich will er ja ein Verfahren leiten, wo jemandem in sein Millionenvermögen eingegriffen werden soll, da möchte man schon die Gewißheit haben, dass derjenige, der möchte, auch DARF !

Also fangen wir an: § 43 ZPO "kennen müssen" !

Der Nachname von Herrn "RAU" kam (ebenso v.d. Damen v.d. Dresdner Bank) noch, der Rest wurde verweigert.

So rügte man zunächst das Fehlen des ges. GVP f.d. Rechtspfleger, die Voraussetzung, überhaupt ein Verfahren zu beginnen, zu führen.
UNTERBRECHUNG 30 MINUTEN ! - nach 15 Minuten kam Herr Rau auf den Flur und "verkündete": "Sie können jetzt den GVP einsehen" !
"Wie, ohne Antrag ?" - "Ja, das geht jetzt" - "Fein."

5 Minuten später war klar: es liegt kein ges. GVP f. Rpflg. in Linz am Rhein vor ! "Das wird gerügt"

"Dann können wir ..." - "MOMENT !"

Der Schuldnerbevollmächtigte wollte zunächst ein paar Anträge stellen. "Das dachte ich mir", so Herr Rau (??? legitimieren konnte sich der Mann ja nicht !).

Im Antrag 1 wurde der ungestörte Sachvortrag beantragt, woraufhin die Dame von der Dresdner Bank fragte, wo denn die versteckte Kamera sei (ihr Gesichtsausdruck wäre dafür tatsächlich prädestiniert gewesen !) ?
Ihr wurde dann erklärt, dass es hier nicht um eine Fernsehsendung ginge, sondern um RECHT & GESETZ ! Sollte bekannt sein !

Der Antrag 1 wurde positiv beschieden. Aber: "SOFORTIGE BESCHWERDE !"
Verständnis- und Ratlosigkeit beim "beschließenden" Rechtspfleger [der "erfahrene" Forenleser weiß jetzt bereits, das ein Rpfl. nicht beschließen darf !].
Die sof. Beschwerde mit Begründung wurden schriftlich zu Protokoll gegeben.
Herr Rau wollte auch gleich über dieses Rechtsmittel "befinden" und wollte zunächst auch nicht glauben, dass hier das übergeordnete Landgericht noch ein "Auge drauf werfen" möchte !

Die nächsten Anträge beschäftigten sich mit der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO, ner Normenkontrollklage und dem gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG.

Herr Rau wurde von Antrag zu Antrag unfreundlicher, was man gar nicht versteht, da RECHT bekanntlich keine Freundlichkeit besitzt !
Antrag 2 wollte er - aus den "bösen" Erfahrungen von Antrag 1 - schon gar nicht mehr zulassen, jedoch wurde er schnell an seinen Beschluss des "ungestörten Sachvortrages" erinnert.

"Ach ja...hm, ja...dann machen sie mal."

Die Behauptung, gesetzlicher Richter für dieses Verfahren zu sein, hat der "arme Mensch" sogar protokolliert ! Aufgrund dieser Aufhebung der Gewaltenteilung durch Größenwahn mußte der Rpfl. - der Ersteller von Gerichtskostenabrechnungen - zwangsläufig abgelehnt werden.

Anträge, die selbst nach den Rechtspflegergesetz NICHT vom Rpfl. beschieden werden dürfen, wurden auch einfach von ihm "bearbeitet". Man war wohl grad so schön "drin".

Herr Rau wollte darauf hin kurz bis nach Mittag "vertagen". Nach der Aufklärung, wie ein "Ablehnungsantrag/Verfahren" innerhalb der nächsten 4-6 Wochen abläuft, flüchtete Herr Rau in ein unsachliches "das machen wir aber so "

Empörte Zuschauerrufe von "Das hab´ich ja noch nie erlebt" bis " Was für eine Schweinerei läuft hier denn ab" rundeten das Bild ab, man verließ den Saal.

Der Bevollmächtigte des Schuldners wurde eifrig um Visitenkarten gebeten, was abgelehnt worden ist, schließlich betreibt man keine Rechtsberatung und ist auch nicht als Rechtsbeistand tätig !

Man solle sich u.a. mal hier im Forum informieren. Diesbezüglich ein "herzliches Willkommen" an unsere neuen Mitleser aus dem Bereich Linz am Rhein, was natürlich auch für Herrn Rau und seine Amtsgerichtsdirektorin gilt.

Um 14.30 Uhr hat die Schuldnerseite zur "Sicherheit" noch einmal gelauscht, da Herr Rau und die Damen von der Dresdner Bank sich nocheinmal trafen, für ca. 2 Minuten !

"Was soll ich denn jetzt tun", frage die verstörte Bankenvertreterin. "Da kannst du nichts mehr machen", dozierte [richtig ! ] die Kollegin.

Ob die nächste angekündigte Rechtsbeugung in Form von "rausdrängen des Bevollmächtigen über § 157 ZPO" ein wunschdenken der Restbeteiligten von 14.30 Uhr bleibt, wird die Zukunft sehen, man vertagte sich auf unbestimmte Zeit. Die Dresdner Bank muß innerhalb der nächsten 6 Monate ihren 2. Anlauf starten, welches eigentlich schon der Dritte ist. Aber wir wollen mal nicht kleinlich sein.

Somit hat die Rechtsbeugerfraktion den nächsten Sargnagel erhalten ! Und wir haben noch viele Nägel dieser Art. Quasi das Monopol durch die einzig reale Sargnagelfabrik in Deutschland.

Ziel: Art. 146 GG


Zuletzt bearbeitet: 31.07.08 12:55 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 01.08.08 20:19 «              Beitrag melden


Schutz der kriminellen Vereinigung durch Schlagstock, Handschellen und Elektroschocker in Schleswig Holstein.

Tatort:

01.08.08 Amtsgericht Ahrensburg, Vorsitz Frau Spranger
Staatsanwaltschaft Lübeck: Vertreter Herr Ide
2. "Interim-"Vorsitzende Frau Landwehr

Weitere "Beteiligte" [neben den überflüssigen Zeugen]:
Damen und Herren von "JUSTIZ" mit o.a. "Ausstattung".

Im Vorwege wurde selbstverständlich der ges. GVP nach § 21 e GVG eingesehen, man gab sich vorbereitet und präsentierte eine Kladde/Entwurf vom 30.5.2008 mit 4 "Hauptverantwortlichen".
"Richter Freise" war nur mittels Paraphe vertreten, "Richter Dr. Kies" war [Zitat] "wegen Erkrankung an der Unterschriftsleistung gehindert". Schallendes Gelächter !

Mit Betreten des Saales waren StA Ide und Frau Spranger bereits im Saal, was auch gleich gerügt wurde, zzgl. einer Protokollkraft. Das bewaffnete "Wachpersonal" [Justiz]hatte sich ebenfalls in "Cowboy & Indianer"-Manier bis dato im geschlossenen Saal versteckt. Nur ein Herr Petersen, Jahrgang 1964 und ein Herr Seel haben sich ausgewiesen. Der "Rest" wird selbstverständlich in den Strafverfahren ermittelt werden, da auch eine zivilrechtliche Lawine auf die Damen und Herren zurollen wird.

Dieser zweite Termin sollte genutzt werden, die kriminelle Vereinigung mittels Feiheitsentzuges des Beklagten zu schützen und das überflüssige, illegale Verfahren ohne Unterbrechung durch "rechtstaatlichen Firlefanz" [ges. Richter, rechtl. Gehör, Aufklärung, faires Verfahren etc.] erneut zu "stören".

Anmerkung vorweg: über g e n a u diese Straftat (Freiheitsberaubung) ist bereits der kriminelle B.Schill aus HH gestolpert und konnte sich nur noch posthum als Innenminister in selbiger Stadt selbst rehabilitieren.
Da Frau Spranger eine solche "Karriere" im Provinz-"Loch" Ahrensburg nicht möglich sein wird, hat man gleich nach dem ersten Termin per 12.3.2008 in o.a. Sache den "Nachwuchs" angesetzt und will sich offensichtlich mittels künftigen Mutterstatus der rechtstaatlichen Instanzen/Konsequenzen entziehen.

Sobald in Deutschland wieder gesetzliche Richter arbeiten, werden diese über die Zukunft der Dame entscheiden, nicht wir.

Anträge wurden nur entgegen genommen, Beschlüsse diesbezüglich verweigert, u.a. der auf den ges. Richter nach Art. 101 GG. Zur Ablehnung wegen Parteilichkeit und starker politischer Gegnerschaft nach § 42 ZPO hat man sich diesmal etwas neues ausgedacht - schließlich wurde der Beklagte an freier Bewegung gehindert.

Eine "zweite" Richterin, Frau Landwehr, gesellte sich nach kurzer Unterbrechung in den Saal und wollte auch mal "Richterin" spielen. Sie brachte den Parteien die Stellungnahme der Frau Spranger, zum Ablehnungsantrag und gab 10 Minuten zur schriftl. Stellungnahme der Parteien.
Auch Frau Landwehr konnte nicht belegen (wie auch, ohne ges. GVP !!) ges. Richterin zu sein und wurde auch gleich abgelehnt; wieder Unterbrechung.

Da Frau Landwehr die "älteste Kollegin" im Ring war, fragte der "junge" StA Ide brav, was er denn tun soll. Man gab ihm zu verstehen, dass er jetzt nichts zu machen braucht.

Die Frau Spranger ist mit einer 1-Seitigen Begründung u.a. wegen "Parteilichkeit" und starker politischer Gegnerschaft (vgl. Zöller § 42 ZPO Rn 31) abgelehnt. Hier mal die Stellungnahme der "Dame":

Dienstliche Stellungnahme
Der Bevollmächtigte des Angeklagten stellte mehrere Anträge, die zu Protokoll genommen wurden. Ich teilte mit, diese zu bescheiden, wenn rechtliche Notwendigkeit hierfür bestünde. Die Personalien des Angeklagten sind bisher nicht festgestellt worden, auch zur Sache wurde noch nicht verhandelt.
Ahrensburg, den 1.8.2008
Paraphe (Spranger)

Man hätte auch einen Aldi-Einkaufszettel reinreichen können. WO ist den hier eine Stellungnahme zur Ablehnung, Frau Spranger, Frau Landwehr ?

Eine Stellungnahme zu dem Mist wurde abgelehnt, Frau Landwehr setzte sich selbst wieder ein, dann Frau Spranger, die das "Verfahren" unter fortgesetzter Freiheitsberaubung fortführte.

Man versuchte den Beklagten permanent eine "Einstellung" des Verfahrens anzubieten, welcher nur auf die Ablehnung verwies. Stur auf der Norm geblieben !

Schließlich "quälte" sich Herr Ide, hier ist noch zu prüfen, ob dieser tatsächlich StA und nicht Referendar ist, zu einer "Strafe" von ein paar Hundert €uro durch.

Rechtsmittel und Revision sind garantiert ! Dieses "Verfahren" würde jeder Bananenrepublik in Südamerika zur Ehre gereichen. Vielleicht sollte man künftig Chunta-Richter aus Mitliärdikaturen in die OMF-brdvD einladen, zwecks Schulung "wie täusche ich Demokratie vor".


Zuletzt bearbeitet: 04.08.08 10:25 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2405

» 04.08.08 10:49 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt folgendes ;

" Diktaturen sind immer rechtsunabhängig, daher ohne jedwede Gesetzgebung für den einzelnen Bürger".

Dies beruht immer auf eine starke politische Gegnerschaft gegenüber dem freiheitsliebenden und Demokratie suchenden Bürger.

Wir lehnen die Bazillen also grundsätzlich nach § 42 Rn 31 ZPO ab , da wir, egal was wir unternehmen, kein Recht bekommen sollen.


Zuletzt bearbeitet: 04.08.08 15:52 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 08.08.08 21:09 «              Beitrag melden


Laden seit Neuem Justizsekretärinnen die sich auch gleich noch Urkundsbeamtinnen nennen zur Verhandlung ein??

Vom Amtsgericht Neu-Ulm kam eine Laqdung nur mit dem Hinweis auf eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit. Geladen hat kein Richter. Nicht einmal die Spur eines Namens eines Richters auf der Ladung. Nur die Sekretärin ist benannt.
Keine Zeugen sind aufgeführt, kein Beweismaterial, nichts dergleichen wo man auf eine Untat schließen könnte.
Bin ich nur kleinlich geworden oder stimmt da was nicht (außer dem was da sowieso nie stimmt). Man soll wohl im Voraus nicht erfahren welcher "Richter " was von einem will.

@von Roit und Krascher:
wenn ich nur überreagiere dann nicht ins Forum reinstellen

luju

Beiträge: 86

» 09.08.08 07:58 «              Beitrag melden


moin,
das machen die aber schon Länger, bei mir schreiben die aber,
auf Anordnung oder Aufgrund der Verfügung der Richterin/des Richters.

Aber wir haben doch gelernt, es gibt nichts Richtiges im Falschen.

Gruß luju

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 09.08.08 09:31 «              Beitrag melden


Ja auf Anordnung. Dann weißt Du aber welcher sog. Richter auf Dich zukommt. Klar dass das niemals ein gesetzlicher Richter sein kann.
Aber da steht ja gar nichts. Die Ladung ist von einer Sekretärin in eigenem Namen und sonst nichts dabei.
Wir haben jetzt eine Anfrage gemacht und um Aufklärung wegen der fehlenden Details gebeten. Mal sehen was kommt.


diesonne

Beiträge: 9

» 09.08.08 11:17 «              Beitrag melden


hallo

auch wir haben sowas bekommen von einer
justizhauptsekretärin und absender staatsanwaltschaft og.

wir werden jetzt am wochenende einen brief aufsetzten
für dieser person zu schreiben.

gruß die sonne

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