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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 24.07.08 18:17 « |
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Zwangsversteigerung AG Heilbronn
Eine Lehrstunde für Willkür und Rechtsbeugung!
Frau Rechtspflegerin Gläßer hatte zur ZV geladen.
Es erschienen der Schuldner mit Rechtsbeistand - ich übergab ihr meine
Vollmacht.
Frau Rechtspflegerin sah kurz
darauf, sicherlich wurde sie bereits vorm RNSV gewarnt, jedenfall
meinte sie, sie wolle mich nicht zulassen .
Nach meiner erstaunte Frage nach dem "warum", behauptete sie fest und
steif, ich sein kein Anwalt und hier bestehe Anwaltspflicht ...
Ich fragte sie, ob sie des Lesens mächtig sei, auf meiner Vollmacht
steht genaustens drauf, auf welche Gesetze und Paragrafen sich die
Zulassung stützt, aber das war ihr egal, sie läßt mich nicht in ihrem
Gericht zu.
Meine Frage, ob hier am AG Heilbronn das Grundgestz gelte, quittierte
sie brummelnd: "das ist mir egal, ich lasse Sie nicht zu" ... aha, dann
noch die Frage, ob hier vielleicht zufällig das Völkerrecht gelte -
Antwort: "das interessiert mich nicht, sie werden nicht zugelassen und
ich sollte jetzt den Mund halten! Oder Sie verlassen den Saal!"
Ich klärte sie auf, dass sie gar nix beschließen kann, jetzt im Moment
sei sie sowieso nur ne Beamtin, und zur Richterin habe ich sie auch
noch nicht befördert und deshalb hat sie auch keine polizeiliche Gewalt.
Und einen Beschluss darf sie sowieso nicht fällen, da dies ihr das
Rechtpflegergesetzle § 20 verbietet, darinnen steht (RN 17) dass
Entscheidungen nur durch einen Richter getroffen werden dürfen. Meine
Rüge, sie müsse sich als Nichtjuristin trotzdem an Recht und Gesetz
halten, wurde mit einem müden Grunzen kommentiert - "SIE mache hier was
SIE wolle."
Darauf lehnte ich Frau Rechtspflegerin ab nach § 42 ZPO, sie meinte
nur, ich sei nicht zugelassen, deshalb könnte ich auch keine Anträge
stellen.
Die anschließende Ablehnung durch den Schuldner unterbrach sie
ebenfalls andauernd, aber er setzte sich mit lauter Stimme durch ...
abgelehnt nach ZPO § 42 und bleibt abgelehnt nach § 44!!
Frau abgelehnte Rechtspflegerin machte einfach weiter, und mit dem
Hinweis meinerseits, dass alles was sie nun tut illegal ist, verließen
wir IHREN (Stand)Gerichtssaal.
Zuletzt bearbeitet: 24.07.08 20:11 von Der_Dipl_Ing
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 31.07.08 11:56 « |
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Amtsgericht Linz am Rhein,
24.7.08
Zwangsversteigerung, Rechtspfleger
RAU.
Wieder einmal sollte illegal ein etablierter Unternehmer in dieser
Stadt durch Entrechtung enteignet werden.
Vorweg: Fehlanzeige.
Ablauf:
Der GVP f. Rpfl. konnte nicht eingesehen werden, nur auf Antrag !
Bestätigt wurde diese Rechtsbeugung - gar angeordnet - durch die
Amtsgerichtsdirektorin
MIt Beginn der Vorverhandlung wurden die Personalien der Beteiligten (§
43 ZPO) aufgenommen, den Damen von der Dresdner Bank kam Herr Rau (man
kannte sich doch nicht etwa...
) freundlich entgegen, nahm PA & Vollmacht zum Schreibtisch,
notierte und brachte zurück !
Der Bevollmächtigte des Schuldner mußte selbst laufen !
Nachdem die Personalien [angeblich] geklärt waren - ein
Bevollmächtigter einer in Abt. II genannte Person konnte keine
Vollmacht vorweisen, Herr Rau bat um Nachreichung, die Schuldnerseite
rügte das Fehlen der Vollmacht, könne ja jeder kommen !! - wollte Herr
Rau nach blicktechn. "Einvernehmen" mit den Damen der Dresdner Bank
loslegen.
"Moment"
Dem § 43 ZPO und damit dem Art.103 GG - das rechtliche Gehör - ist noch
nicht genüge getan !
Man bat um Nennung aller Verfahrensbeteiligten, selbst der
Rechtspfleger stellte sich nicht vor und versuchte mit "steht draußen"
zu quittieren.
Nun fragte man nicht, was draußen dran steht, sondern wer er ist,
schließlich will er ja ein Verfahren leiten, wo jemandem in sein
Millionenvermögen eingegriffen werden soll, da möchte man schon die
Gewißheit haben, dass derjenige, der möchte, auch DARF !
Also fangen wir an: § 43 ZPO "kennen müssen" !
Der Nachname von Herrn "RAU" kam (ebenso v.d. Damen v.d. Dresdner Bank)
noch, der Rest wurde verweigert.
So rügte man zunächst das Fehlen des ges. GVP f.d. Rechtspfleger, die
Voraussetzung, überhaupt ein Verfahren zu beginnen, zu führen.
UNTERBRECHUNG 30 MINUTEN ! - nach 15
Minuten kam Herr Rau auf den Flur und "verkündete": "Sie können jetzt
den GVP einsehen" !
"Wie, ohne Antrag ?" - "Ja, das geht jetzt" - "Fein."
5 Minuten später war klar: es liegt kein ges. GVP f. Rpflg. in Linz
am Rhein vor ! "Das wird gerügt"
"Dann können wir ..." - "MOMENT !"
Der Schuldnerbevollmächtigte wollte zunächst ein paar Anträge stellen.
"Das dachte ich mir", so Herr Rau (??? legitimieren konnte sich der
Mann ja nicht !).
Im Antrag 1 wurde der ungestörte Sachvortrag beantragt, woraufhin die
Dame von der Dresdner Bank fragte, wo denn die versteckte Kamera sei
(ihr Gesichtsausdruck wäre dafür tatsächlich prädestiniert gewesen !) ?
Ihr wurde dann erklärt, dass es hier nicht um eine Fernsehsendung
ginge, sondern um RECHT & GESETZ ! Sollte bekannt sein !
Der Antrag 1 wurde positiv beschieden. Aber: "SOFORTIGE BESCHWERDE
!"
Verständnis- und Ratlosigkeit beim "beschließenden" Rechtspfleger [der
"erfahrene" Forenleser weiß jetzt bereits, das ein Rpfl. nicht
beschließen darf !].
Die sof. Beschwerde mit Begründung wurden schriftlich zu Protokoll
gegeben.
Herr Rau wollte auch gleich über dieses Rechtsmittel "befinden" und
wollte zunächst auch nicht glauben, dass hier das übergeordnete
Landgericht noch ein "Auge drauf werfen" möchte !
Die nächsten Anträge beschäftigten sich mit der Offenkundigkeit nach §
291 ZPO, ner Normenkontrollklage und dem gesetzlichen Richter nach Art.
101 GG.
Herr Rau wurde von Antrag zu Antrag unfreundlicher, was man gar nicht
versteht, da RECHT bekanntlich keine Freundlichkeit besitzt !
Antrag 2 wollte er - aus den "bösen" Erfahrungen von Antrag 1 - schon
gar nicht mehr zulassen, jedoch wurde er schnell an seinen Beschluss
des "ungestörten Sachvortrages" erinnert.
"Ach ja...hm, ja...dann machen sie mal."
Die Behauptung, gesetzlicher Richter für dieses Verfahren zu sein, hat
der "arme Mensch" sogar protokolliert ! Aufgrund dieser Aufhebung der
Gewaltenteilung durch Größenwahn mußte der Rpfl. - der Ersteller von
Gerichtskostenabrechnungen - zwangsläufig abgelehnt werden.
Anträge, die selbst nach den Rechtspflegergesetz NICHT vom Rpfl.
beschieden werden dürfen, wurden auch einfach von ihm "bearbeitet". Man
war wohl grad so schön "drin".
Herr Rau wollte darauf hin kurz bis nach Mittag "vertagen". Nach der
Aufklärung, wie ein "Ablehnungsantrag/Verfahren" innerhalb der nächsten
4-6 Wochen abläuft, flüchtete Herr Rau in ein unsachliches "das machen
wir aber so "
Empörte Zuschauerrufe von "Das hab´ich ja noch nie erlebt" bis " Was
für eine Schweinerei läuft hier denn ab" rundeten das Bild ab, man
verließ den Saal.
Der Bevollmächtigte des Schuldners wurde eifrig um Visitenkarten
gebeten, was abgelehnt worden ist, schließlich betreibt man keine
Rechtsberatung und ist auch nicht als Rechtsbeistand tätig !
Man solle sich u.a. mal hier im Forum informieren.
Diesbezüglich ein "herzliches Willkommen" an unsere neuen Mitleser aus
dem Bereich Linz am Rhein, was natürlich auch für Herrn Rau und seine
Amtsgerichtsdirektorin gilt.
Um 14.30 Uhr hat die Schuldnerseite zur "Sicherheit" noch einmal
gelauscht, da Herr Rau und die Damen von der Dresdner Bank sich
nocheinmal trafen, für ca. 2 Minuten !
"Was soll ich denn jetzt tun", frage die verstörte Bankenvertreterin.
"Da kannst du nichts mehr machen", dozierte [richtig ! ] die Kollegin.
Ob die nächste angekündigte Rechtsbeugung in Form von "rausdrängen des
Bevollmächtigen über § 157 ZPO" ein wunschdenken der Restbeteiligten
von 14.30 Uhr bleibt, wird die Zukunft sehen, man vertagte sich auf
unbestimmte Zeit. Die Dresdner Bank muß innerhalb der nächsten 6 Monate
ihren 2. Anlauf starten, welches eigentlich schon der Dritte ist. Aber
wir wollen mal nicht kleinlich sein.
Somit hat die Rechtsbeugerfraktion den nächsten Sargnagel erhalten !
Und wir haben noch viele Nägel dieser Art. Quasi das Monopol durch die
einzig reale Sargnagelfabrik in Deutschland.
Ziel: Art. 146 GG
Zuletzt bearbeitet: 31.07.08 12:55 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 01.08.08 20:19 « |
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Schutz der kriminellen Vereinigung durch Schlagstock, Handschellen
und Elektroschocker in Schleswig
Holstein.
Tatort:
01.08.08 Amtsgericht Ahrensburg, Vorsitz Frau Spranger
Staatsanwaltschaft Lübeck: Vertreter Herr Ide
2. "Interim-"Vorsitzende Frau Landwehr
Weitere "Beteiligte" [neben den überflüssigen Zeugen]:
Damen und Herren von "JUSTIZ" mit o.a. "Ausstattung".
Im Vorwege wurde selbstverständlich der ges. GVP nach § 21 e GVG
eingesehen, man gab sich vorbereitet und präsentierte eine
Kladde/Entwurf vom 30.5.2008 mit 4 "Hauptverantwortlichen".
"Richter Freise" war nur mittels Paraphe vertreten, "Richter Dr. Kies"
war [Zitat] "wegen Erkrankung an der Unterschriftsleistung gehindert". Schallendes
Gelächter !
Mit Betreten des Saales waren StA Ide und Frau Spranger bereits
im Saal, was auch gleich gerügt wurde, zzgl. einer Protokollkraft. Das bewaffnete
"Wachpersonal" [Justiz]hatte sich
ebenfalls in "Cowboy & Indianer"-Manier bis dato im geschlossenen
Saal versteckt. Nur ein Herr Petersen, Jahrgang 1964 und ein
Herr Seel haben
sich ausgewiesen. Der "Rest" wird selbstverständlich in den
Strafverfahren ermittelt werden, da auch eine zivilrechtliche Lawine
auf die Damen und Herren zurollen wird.
Dieser zweite Termin sollte genutzt werden, die kriminelle Vereinigung
mittels Feiheitsentzuges des Beklagten zu schützen und das
überflüssige, illegale Verfahren ohne Unterbrechung durch "rechtstaatlichen
Firlefanz" [ges. Richter, rechtl. Gehör, Aufklärung, faires
Verfahren etc.] erneut zu "stören".
Anmerkung vorweg: über g e n a u diese Straftat (Freiheitsberaubung)
ist bereits der kriminelle B.Schill aus HH gestolpert und konnte sich
nur noch posthum als Innenminister in selbiger Stadt selbst rehabilitieren.
Da Frau Spranger eine
solche "Karriere" im Provinz-"Loch" Ahrensburg nicht möglich sein wird,
hat man gleich nach dem ersten Termin per 12.3.2008 in o.a. Sache den
"Nachwuchs" angesetzt und will sich offensichtlich mittels künftigen
Mutterstatus der rechtstaatlichen Instanzen/Konsequenzen entziehen.
Sobald in Deutschland wieder gesetzliche Richter arbeiten, werden diese
über die Zukunft der Dame entscheiden, nicht wir.
Anträge wurden nur entgegen genommen, Beschlüsse diesbezüglich
verweigert, u.a. der auf den ges. Richter nach Art. 101 GG. Zur
Ablehnung wegen Parteilichkeit und starker politischer Gegnerschaft
nach § 42 ZPO hat man sich diesmal etwas neues ausgedacht - schließlich
wurde der Beklagte an freier Bewegung gehindert.
Eine "zweite" Richterin, Frau Landwehr, gesellte sich nach kurzer
Unterbrechung in den Saal und wollte auch mal "Richterin" spielen. Sie
brachte den Parteien die Stellungnahme der Frau Spranger, zum
Ablehnungsantrag und gab 10 Minuten zur schriftl. Stellungnahme der
Parteien.
Auch Frau Landwehr konnte nicht belegen (wie auch, ohne ges. GVP !!)
ges. Richterin zu sein und wurde auch gleich abgelehnt; wieder
Unterbrechung.
Da Frau Landwehr die "älteste Kollegin" im Ring war, fragte der "junge"
StA Ide brav, was er denn tun soll. Man gab ihm zu verstehen, dass er
jetzt nichts zu machen braucht.
Die Frau Spranger ist mit einer 1-Seitigen Begründung u.a. wegen
"Parteilichkeit" und starker politischer Gegnerschaft (vgl. Zöller § 42
ZPO Rn 31) abgelehnt. Hier mal die Stellungnahme der "Dame":
Dienstliche Stellungnahme
Der Bevollmächtigte des Angeklagten stellte mehrere Anträge, die zu
Protokoll genommen wurden. Ich teilte mit, diese zu bescheiden, wenn
rechtliche Notwendigkeit hierfür bestünde. Die Personalien des
Angeklagten sind bisher nicht festgestellt worden, auch zur Sache wurde
noch nicht verhandelt.
Ahrensburg, den 1.8.2008
Paraphe (Spranger)
Man hätte auch einen Aldi-Einkaufszettel reinreichen können. WO ist den
hier eine Stellungnahme zur Ablehnung, Frau Spranger, Frau Landwehr ?
Eine Stellungnahme zu dem Mist wurde abgelehnt, Frau Landwehr setzte
sich selbst wieder ein, dann Frau Spranger, die das "Verfahren"
unter fortgesetzter Freiheitsberaubung fortführte.
Man versuchte den Beklagten permanent eine "Einstellung" des Verfahrens
anzubieten, welcher nur auf die Ablehnung verwies. Stur auf der
Norm geblieben !
Schließlich "quälte" sich Herr Ide, hier ist noch zu prüfen, ob dieser
tatsächlich StA und nicht Referendar ist, zu einer "Strafe" von ein
paar Hundert €uro durch.
Rechtsmittel und Revision sind garantiert ! Dieses "Verfahren" würde
jeder Bananenrepublik in Südamerika zur Ehre gereichen. Vielleicht
sollte man künftig Chunta-Richter aus Mitliärdikaturen in die OMF-brdvD
einladen, zwecks Schulung "wie täusche ich Demokratie vor".
Zuletzt bearbeitet: 04.08.08 10:25 von Krascher
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