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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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vonRoit

Beiträge: 2405

» 09.07.08 14:35 «              Beitrag melden


Wenn die Gegenseite keinen Vertreter hat, ist der Fall gewonnen, also hat der Beklagte in seinem Vortrag recht !

Ihm ist das Objekt zurück zu erstatten.

Beispiel:

Finanzamt ; bleibt als Kläger der Verhandlung fern, somit ist dem Beklagten der Fall als gewonnen zuzurechen !

Manipulation der Verhandlung, bewirk Absprache durch RPfl. mit Bank , also Rechsmissbrauch nach § 242 BGB , was Nichtigkeit zur Folge hat, da hier Prozessbetrug im Raume steht !



Zuletzt bearbeitet: 09.07.08 14:52 von Administrator
sapereaude82

Beiträge: 98

» 09.07.08 15:47 «              Beitrag melden


zumindest liegt hier ein nichtiges gebot vor, die details muss ich noch raussuchen.

sapereaude82

Beiträge: 98

» 09.07.08 16:17 «              Beitrag melden


der wievielte termin war es denn? und wie viel % zum VKW sind geboten wurden?
evtl. liegt hier eine bieterabsprache/bieterkartell vor?
außerdem ist es zweifelhaft, während der arbeitszeit ein ernstgemeintes/ernsthaftes privatgebot (sittenwidrig) abzugeben, besonders wenn in folge darauf die wertgrenzen fallen.


sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 09.07.08 19:05 «              Beitrag melden


Es war der erste Termin. Also keine Frage dass das Objekt für dieses Gebot nicht weggehen konnte. Der geschätzte Wert, natürlich ohne Mitspracherecht des Eigentümers,liegt bei 135.000 €.

Wie wäre es den mit einem 1(€), oder wäre das jetzt zu auffällig?


Zuletzt bearbeitet: 10.07.08 00:55 von Administrator
Der_Student

Beiträge: 12

» 10.07.08 14:57 «              Beitrag melden


@ Krascher

"Ohne Öffentlichkeit (§§ 310 311 ZPO) wird ein "Urteil" nicht möglich sein!"

Hab mir mal die beiden § durchgelesen, naja mir leuchtet grade nicht ein warum aufgrund der beiden § kein Urteil möglich sein soll, schließlich soll ja grade aufgrund derer ein Abwesenheitsurteil möglich sein. Sind die beiden ZPO § in Verbindung mit GVG § 169 zu sehen? Eigentlich widerspricht sich das da doch wieder was..

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.07.08 15:56 «              Beitrag melden


"Ohne Öffentlichkeit (§§ 310 311 ZPO) wird ein "Urteil" nicht möglich sein!"


Wofür ist Öffentlichkeit denn da ? Um ein "Urteil" zu legitimieren.

Hab mir mal die beiden § durchgelesen, naja mir leuchtet grade nicht ein warum aufgrund der beiden § kein Urteil möglich sein soll, schließlich soll ja grade aufgrund derer ein Abwesenheitsurteil möglich sein.

Abwesenheit des Beklagten mag man wohl meinen, was auch nicht geht !

Sind die beiden ZPO § in Verbindung mit GVG § 169 zu sehen?

Ja

Eigentlich widerspricht sich das da doch wieder was..

Wieder ? In den "Gesetzen" der brdvD widerspricht sich ständig (fast) alles !

vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.07.08 16:49 «              Beitrag melden


Falls es noch niemand gemerkt haben sollte, es geht hier bei um die Norm der öffentlichen Kontrolle durch das Volk, das ist eine unabänderliche Norm.
Die Kontrollfunktion soll aus der Vergangenheit des Dritten Reiches hier Rechnung tragen, daher ist eine öffentliche Kontrolle mehr als nur unabdingbar verständlich, sondern gar streng von Nöten.
Kapische?

aynihel

Beiträge: 7

» 10.07.08 22:36 «              Beitrag melden


Ohnesorgtheater in Reinbek am 08.07.2008
Amtsgericht Reinbek Dr. J. E.
Mitwirkende:
Willi Wichtig (Müllerchen), böser, böser Beamter
Else Strathmann, „Richterin“
RA ???????,
Saaldiener, Wachmann
Dr. J., M., und H.

Erster Akt: Geschäftszimmer GVP:

M., Dr. J., und H., erst mal rein ins Geschäftszimmer. M., „Schön guten Tag, wir hätten gerne den original GVP“. Ein ganz wichtiger, (er malte gerade wichtige Seitenzahlen auf irgend ein Papier, er war gerade bei Seite 152 angelangt, bei den Job muß man ja krank werden) aggressiver Beamter (Müller sein Name): “Was wollen Sie denn, so was bekommen Sie hier nicht. Haben Sie überhaupt eine Genehmigung. Den kriegen Sie nicht“.
Wir: “Doch, doch, warten Sie mal ab. Der GVP muß öffentlich ausliegen“. M. haute ihm ein paar Paragraphen um die Ohren, die dann auch immer roter wurden.
Darauf Müllerchen: “Moment, ich hol mal den Vorgesetzten“. Chef war wohl nicht da, dafür kam ein Rechtspfleger, jung, dynamisch, wohlerzogen. Reichte jedem von uns die Hand, sehr höflich.
Er: “Der GVP, der steht doch im Internet“.
Wir: “Ja, ja, dass wissen wir, aber wir wollen gerne das Original sehen“.
Er: „Oh, Moment bitte“.
Der gute Mann verschwand wieder in sein Zimmer, es dauerte verdächtig lange, kam dann wieder raus und sagte: “Jetzt können Sie ihn einsehen“.
Zurück zu Herr Oberwichtig (Müllerchen). Wir bekamen einen mit merkwürdig frischen Paraphen unterschriebenen und natürlich ohne Stempel versehenen GVP von Müllerchen vorgelegt mit Befehlston wie auf einen Kasernenhof: “Moment, nicht hier im stehen, setzen Sie sich da hin“. Er knallte den GVP auf einen Schreibtisch ihm gegenüber. Müllerchen, schwitzend, mit hoch roten Kopf (Blutdruck wohl bei 190, aber wir hatten ja einen Arzt dabei) schleuderte uns noch ein barsches, zorniges NEIN entgegen, als wir lächelnd und sehr höflich um eine Kopie des GVP erbaten.

aynihel

Beiträge: 7

» 10.07.08 22:38 «              Beitrag melden


Fortsetzung

Zweiter Akt: Versuch der Verhandlung

Erst einmal Verspätung. 11:20 Uhr. Sitzungssaal viel zu klein, langes Palaver: ca. 22 Personen Öffentlichkeit, aber nur 10 sollten Einlass bekommen, Justizbeamter (Wachmann) hat Sicherheitsbedenken, will nur 10 reinlassen.
„Else: entweder 10 Leute oder Verschiebung“.
Wir beschlossen, weiter zu machen, Rügten aber gleich den Ausschluß der Öffentlichkeit, weil sie auf dem Flur warten mußten. Man bot uns an, alle 10 Minuten die Leute zu wechseln. Gute Idee, oder. Die „Richterin“ verschwand nach diesen Disput mit uns irgendwohin und kam nach ca. 10 Min. wieder. Sie zählte die Öffentlichkeit durch, stellte sofort fest:
„Moment, hier sind ja 11 Leute. Einer muß sofort wieder raus, sonst mach ich hier nicht weiter“.

Eröffnung: Sie fragte, wer wir sind, nahm von M. und H. die Vollmacht und fragte:“ Sind sie Rechtsanwälte“.
Darauf M. “ Ne, ne, um Gottes Willen“.
Danach wollte die „Else“ sofort den Sachverhalt erörtern, (die versuchen es immer wieder, dreister geht es wirklich nicht) sprach in ihr Diktiergerät und damit uns in die Hauptverhandlung ziehen.
M., (noch mit sehr ruhiger Stimme): „Halt, so nicht, wir sind noch nicht so weit“.
Dr. J. auch:“Halt, so nicht“.
Sie machte einfach weiter, ohne aufzublicken. Die „Else“ diktierte einfach weiter.
M. unterbrach (jetzt doch schon mit gehobener Stimme) die „Else“ sofort und forderte ZPO 43 (Kennen müssen). Antrag fertig, rüber damit. Die „Else“ diktierte einfach weiter, (ich glaube, sie hatte wohl einen Hörsturz oder sie dachte, sie wäre allein da und schlief ein wenig).
Jetzt wurde M. richtig böse und sehr, sehr laut (sie wachte auch sofort auf) und forderte die gesetzliche Norm, er brüllte sie an, weil sie einfach nicht zuhören wollte:
“oder wollen Sie, dass wir nach Art. 20 (4) GG weitermachen, Sie haben überhaupt keine Ahnung von der Verfahrensleitung“.
Worauf sie sehr blass wurde und zitterte. Sie konnte kaum ihr Diktiergerät halten.
M.: “ Hören Sie bloß auf zu zittern, das ist ja lächerlich. Das können Sie mit Ihrer Putzfrau machen, aber nicht mit uns“.
Der Gegnerische RA nahm die „Else“ in Schutz:“ Sie müssen sich nicht anbrüllen lassen, nehmen Sie das auf, dass ist Beleidigung, Beleidigung“.
H.zum RA:“ Arbeiten Sie hier mit der zusammen oder was soll das, machen Sie das immer so. Halten Sie besser den Mund, Sie sind noch gar nicht dran“.
Der RA:“ Ich lass mir nicht den Mund verbieten“.
M. verächtlich: “Typisch nach Standesrecht, kennen wir ja“.
Wachmann ganz energisch von der Tür aus: “Hier wird keiner angeschrieen, so geht das nicht“
Keiner beachtete ihn.
Da rannte die Else wieder raus:“ Ich hol jetzt Hilfe, ich hol den Chef“. (Chef war aber im Urlaub, wen hat sie wohl gefragt?) Sie unterbrach nicht, war völlig konfus.


aynihel

Beiträge: 7

» 10.07.08 22:39 «              Beitrag melden


Fortsetzung

Dritter Akt: Jetzt zeig ich es euch aber.

Während ihrer Abwesenheit entwickelte sich ein lebhafter Gedankenaustausch mit den Zuschauern (alle trugen übrigens eine weiße Rose, sehr eindrucksvoll, sehr toll). Da wurden für den RA, der immer stiller wurde, sehr unangenehme Tatsachen und Wahrheiten gesagt und erörtert.
Nach ca. 10 Min. war „Else“ wieder zurück, verordnete für M.K. ein Ordnungsgeld von100,- €.
Es folgte ein lautes Missfallen und Gelächter unserer Zeugen, der Öffentlichkeit.
M.: “Ich zahle hier keinen Cent, lächerlich“.
„Else“ protokolliert: “er zahlt nur einen Cent“.
Wieder lautes Gelächter im Saal. Wieder wollte der RA dazwischenquatschen, „Else“ helfen, wurde aber sofort von uns zurechtgewiesen und sagte kein Wort mehr, murmelte nun sehr beleidigt:
“Ich bin es leid, diese Provokationen“.
„Else“: „Ich verhänge über Sie (M.) Ordnungshaft von 2 Stunden (in Worten, zwei Stunden, was fürn Hammer) und rufe jetzt die Polizei“. Was für ein Gelächter. Der Saal drohte zu platzen.
M.: „Gar nichts machen Sie, Sie sind abgelehnt § 42 und § 44 ZPO“. Zack und rüber mit dem Antrag (M. saß direkt vor ihr, ca. Ein ½ Meter).
M.: „Wir sind noch immer in der Vorverhandlung und Sie haben gar nicht das Recht dazu, Sie sind lediglich eine Beamtin, dürfen die Polizei gar nicht beauftragen, abgelehnt, basta“.
Dann sind wir alle aufgestanden und raus aus dem Theatersaal. Draußen auf dem Flur der dämliche Wachmann, wollte M. wohl aufhalten. M. ganz giftig: „Nicht anfassen“, an ihm vorbei, der ganz erschrocken zurückwich und raus aus dem Haus. Gut so. Nach dem wir draußen waren, gingen noch mal 5 von unserer Öffentlichkeit zurück in den Theatersaal. „Else“ anscheinend erfreut: „Na, dann ist die Öffentlichkeit ja wieder hergestellt“. Sie begann eifrig mit dem RA zu plaudern, der dabei war, seine Anträge vorzubringen. Darauf ein Zuhörer zu „Else“: „Ja was machen Sie den da, Sie sind doch nach § 42 ZPO abgelehnt und das Verfahren hier ist längst eingestellt, und Sie machen einfach weiter?“
Just in dem Moment stürmten zwei junge Damen, ganztagsverkleidete von der Trachtengruppe in den Saal, mit Pistolen im Halfter und konnten leider keinen verhaften. Die „Else“ heulte und verließ fluchtartig den Saal.
Alle Türen im AG waren geöffnet, aus dem sich lange Hälse reckten, aufgestellte Ohren, offene Münder, unglaubliches Staunen an jeder Ecke, es war, als ob der Habicht in den Hühnerhof gefahren ist. Die Auseinandersetzung war wohl so herrlich laut, dass es jeder im Haus mitbekommen hat, immerhin drei Stockwerke hoch. Draußen im Hof zu sehen, fast jedes Fenster war geöffnet und aus jedem schaute ein Dämlack heraus.
Die zwei von der Trachtengruppe, wieder raus aus dem AG, knallten wutentbrannt ihre Autotüren zu und rückten fluchtartig ab durch ein Spalier grinsender Öffentlichkeit, wohl in der Hoffnung,
M. noch einfangen zu können.

Alles in allem war es doch ein schöner Tag.

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 11.07.08 11:02 «              Beitrag melden


Heute am Amtsgericht Günzburg

Meine Freundin M. hatte heute vormittag am o.g. AG Termin wegen Anwaltshonorar.
Sehr aufgeregt ging sie, nach vorangegangener genauer Anleitung für ihre Vorgehensweise, mit ihrem Sohn dorthin.
Da man uns dort kennt warteten schon einige Uniformierte. Sie waren bestimmt schon gespannt wieviele von uns und wer von uns kommt. An der Tür zum Sitzungsaal war ein Zettel angebracht. Sie wollen von allen die in den Raum wollen die Ausweise sehen und begründet war das mit §176 GVG. Aber welche Enttäuschung als niemand kam den man schikanieren konnte.
M. unterbrach die "Richterin" Braun nach Verlesung der Beteiligten stellte ihren Antrag auf den GVP und den gesetzl. Richter. Als Antwort kamen nichtssagende Worte, danach die Ablehnung für Frau Braun. Als M. dann den Sitzungssaal verließ wurde ihr von der abgelehnten "Richterin" Braun mitgeteilt dass die Sitzung bis 12.15 Uhr unterbrochen wird und wenn sie dann nicht erscheint sie ein Abwesenheitsurteil spricht. Sie hat nicht kapiert dass sie abgelehnt ist. Es folgt Strafanzeige/Strafantrag und Diszi und den Rest warten wir ab.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.07.08 11:53 «              Beitrag melden


Wobei die Frage 204 sehr interessant ist, solltet Ihr mal lesen.
Was noch lesenswert erscheint sind genau die Antworten die wir immer gegeben haben. Die haben die Wahrheit in diesen Fragen versteckt Freunde, liest einmal sehr genau !


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 11.07.08 12:04 «              Beitrag melden


@ vonRoit

Wie, wo, was Frage 204!? Was ist das: Frage 204? Help, bitte um Aufklärung!


Respectfully
Kampfgeist
Herzog

Beiträge: 13

» 11.07.08 12:15 «              Beitrag melden


Habe ich etwas verpasst? was und wo ist "Frage 204"

vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.07.08 13:09 «              Beitrag melden


Der Dipl Ing hat einen Link gesetzt über den Fragebogen um Deutscher zu werden !
Die Frage 204 , ist dabei unter vielen anderen sehr interessant.

Die "Wiedervereinigung" ist durch :

A. die DDR hat die BRD übernommen ? Ja oder Nein
B. die BRD hat die DDR besetzt ? Ja oder Nein
C. XXXXXXXX
D. XXXXXXXX

wobei Beide Fragen richtig sind und mit Ja zu beantworten sind.

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