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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal Bewertung: |
Der_Student
Beiträge: 12
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» 20.06.08 18:46 «
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Abwesenheitsurteil
Habe heute wie erwartet mein Abwesenheitsurteil vom AG Konstanz von der
Verhandlung vom 10.06 bekommen(steht auch in Erlebnisse im Gerichtssaal
drin).
In der Verhandlung hatte ich ja zu guter Letzt die Richterin noch
einmal abgelehnt, da sie sich immer noch nicht trotz mehrmaliger
Aufforderung als gesetzliche Richterin nach Art.101 GG legitimiert
hatte. Dann sind wir gegangen.
In dem Urteil heißt es: Mein Einspruch wird eben verworfen.
Gründe:
- Ich hätte mich ohne genügende Entschuldigung entfernt, obwohl ich
nicht von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der
Hauptverhandlung entbunden gewesen wäre. #
- Der Einspruch war daher nach § 74 II OWiG zu verwerfen.
Darunter steht:
Becker
Richterin
Dann eben noch die paraphenhafte Unterschrift der Urkundsbeamtin mit Siegel.
Die Rechtsmittelbelehrung, "D" in Verfahren nach dem OWiG, wenn das Urteil in Abwesenheit erlassen... ist mit dabei gewesen.
So ich werde jetzt natürlich sofortige Beschwerde zu Protokoll geben,
da Becker sich nicht als gesetzliche Richterin nach Art.101 legitimiert
hat(außerdem fehlte ihre Unterschrift im GVP), ebenso mein rechtliches
Gehör dadurch verletzt worden ist, sowie keiner meiner Anträge bzw. die
darin verfassten Argumente gewertet wurden.
Vorgestern hatte ich übrigens Antrag auf Akteneinsicht nach § 147 Abs.7
, sowie nach Art.103 GG gestellt. Erst wollte die Angestellte nur
einfach mein Antrag nehmen und tschüß sagen. Tja ich ließ natürlich
meine Ausfertigung von ihr gegenzeichnen.
Und siehe da, die Akteneinsicht wurde(per Schreiben) mir gewährt
! Dann bin ich mal gespannt, ob die Urschrift des Urteils auch von der
Richterin unterschrieben wurde, allerdings darf das ja bis zu 5 Wochen
, laut 275 StPO, dauern bis das Urteil im Protokoll sein muss .
Vielleicht hat Tante Käthe noch n bißchen Senf zu der Sache, oder hat
sie Ihre Brotzeit schon hinter sich?
Grüße
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Lotte
Beiträge: 313
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» 23.06.08 23:33 «
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Gedächtnisprotokoll "Amtsgericht" Rostock
gestrichen, hier ist nichts autark, sondern hier ist die IPD und nichts anderes !
Hallo in die Runde,
hier mal ein frischer Tatsachenbericht, was sich die deutsche "Justiz" so alles an Überheblichkeiten herausnimmt.
Das hat mir als Zeugen am leibhaftigen Beispiel gezeigt, was (Herr H. hat hier auch nichts zu suchen ),immer mit der Charakterisierung der Justiz als "arrogant und ignorant" umschreibt.
Übrigens, wie einem von uns auffiel: Kein Hoheitszeichen im
Gerichtssaal, wie früher üblich. Paßt zu der Tatsache, dass die Urteile
kaum noch vom Richter unterschrieben werden.
Der Clou dabei ist:
Die Polizisten kamen sich selbst verarscht vor, als sie den Saal
betraten und wir alle so brav auf den Stühlen saßen...sie dachten wohl,
der Richter wird verprügelt.
Und das Beste:
Nach Ende der Veranstaltung, ich meine; nach der Aufnahme der
Personalien gab es mit den Polizisten bei schönstem Frühlingswetter
noch zwei längere Diskussionsrunden vor dem Amtsgericht!
Diese zeigten sich doch etwas überrascht von den bundesdeutschen Verhältnissen und nahmen Info-Material interessiert entgegen.
Wenn natürlich der Richter zufällig aus dem Fenster geschaut hat, wird
es nach dem nächsten Rostocker Logen-Treffen solche anschließenden
Diksussionsrunden nicht mehr geben...
Doch hier der Bericht.
Amtsgericht Rostock, Vorladung von Herrn Werner Gerber*
am 19. Mai 2008 um 13.40 Uhr im Raum 223
- Gedächtnisprotokoll -
Um 13.40 Uhr geschlossenes Betretender des o. a. Raumes durch die Zeugen.
Der vermutliche Richter ungehalten wg. angeblicher Langsamkeit
(angebliche Störung), lapidare Entgegnung eines Beteiligten, Richter
drohte mit Saalverweis.
Vorgänger-Verhandlung noch in Gange, links saßen zwei Personen, der
eine vermutlich ein Anwalt, ein Zeuge wurde vernommen und entlassen.
…..
Der vermutliche Richter fragte nach Herrn Gerber, übersah und überhörte
aber dessen Antwort. Kommt wieder in den Saal, gegenseitiges
Vorstellen, der vermutliche Richter nennt sich Richter Schröder.
Herr Gerber verweist drauf, dass außen ein Schild mit der Bezeichnung
„Richterin Schröder“ steht, worauf der Herr Schröder entgegnet, dass
man ja wohl sehe, dass er ein Mann sei.
…..
Frau Gerber hantierte mit einer Kamera, das veranlasste Herrn Schröder
in harschem Ton, die Herausgabe der Kamera zu verlangen, da
Fotografieren im Gerichtsgebäude verboten sei. Nach mehrmaligem
Verlangen von Herrn Gerber wendete sich Frau Gerber von Herrn Schröder
ab und wollte die Kamera ihrem Mann geben.
Daraufhin kam ihr der erwähnte vermutliche Anwalt entgegen, um ihren
Rückzug zu verhindern bzw. ihr die Kamera zu entwenden. Herr Gerber
konnte eingreifen und die Kamera an sich nehmen. Alle anderen
Beteiligten saßen währenddessen auf ihren Plätzen.
Danach erfolgten weitere Aufforderungen von Herrn Schröder, die Kamera
herauszugeben. Herr Gerber machte deutlich, dass diese sein
Privateigentum und es nicht verboten sei, in einem öffentlichem Gebäude
zu fotografieren. Herr Schröder sagte, dass der Gerichtsdirektor das
Fotografieren verboten hätte. In Folge des Wortwechsels wies Herr
Gerber mehrfach darauf hin, dass die Kamera sein persönliches Eigentum
sei und dass es einen Aushang im Gebäude gegen müsse, wenn das
Fotografieren hier verboten sei.
Meiner Erinnerung nach verlangte Herr Gerber spätestens zu diesem
Zeitpunkt zum ersten Mal, dass der Herr Schröder sich als Richter
legitimieren solle, was nicht geschah. Dieser entgegnete sinngemäß:
„Ich sitze doch hier, das muss reichen.“
Der Herr Schröder klingelte vermutlich nach Wachpersonal, worauf zwei
uniformierte männliche Personen und (wohl kurz darauf) eine Dritte im
T-Shirt mit der Aufschrift „Justiz“ in den Saal kamen.
Auf Anweisung des Herrn Schröders versuchte nun eine dieser
uniformierten Personen (Ansatz von Fülligkeit, strähniges, dunkles
Haar) Herrn Gerber um die Kamera zu erleichtern, was dieser mittels
Festhalten der selbigen abwehrte.
(Zwischenzeitlich verlangte der Herr Schröder von Frau Gerber sich
auszuweisen, was diese ablehnte.) Herr Gerber erwähnte mehrfach, dass
die Kamera sein Eigentum und die Wegnahme unrechtens bzw. Diebstahl sei.
Auch der uniformierte Wachmann, welcher Herrn Gerber die Kamera
wegnehmen wollte, kam der Aufforderung von diesem, sich zu
legitimieren, nicht nach.
Herr Schröder verlange von allen, dass diese den Saal verlassen, außer Frau und Herr Gerber.
Dieses geschah nicht, die Anwesenden blieben sitzen bzw. standen bei den Besucherstühlen.
Herr Schröder sprach von Hinzuziehen der Polizei, kurze Zeit später
ertönte eine Sirene und etliche Polizisten, teils mit Schlagstock und
Schusswaffe, betraten den Raum.
Einsatzleiter und Herr Schröder stellten sich gegenseitig vor, Herr Schröder erläuterte den Sachverhalt aus seiner Sicht.
Er betonte gegenüber dem Einsatzleiter, dass die Anwesende (Frau
Gerber) während der Verhandlung versucht hätte, zu fotografieren und
den Apparat nicht herausgeben würde. Herr Gerber protestierte sofort
gegen diese Falschdarstellung und sagte, dass die Verhandlung noch gar
nicht begonnen hätte, wovon Herr Schröder sich nicht beeindrucken ließ.
Dieser erteilte u.a. die Anweisung an den Einsatzleiter, die Kamera
abzunehmen und die Personalien der Anwesenden festzustellen und des
Hauses zu verweisen.
Anschließend gab es ein Gerangel, wobei der Einsatzleiter versuchte,
Herrn Gerber die Kamera abzunehmen, welches dieser durch Festhalten zu
verhindern versuchte. Wann es genau zur Entwendung der Kamera kam, habe
ich nicht gesehen.
Es erfolgte die Feststellung der Personalien durch die anwesende Polizei.
Während der Polizeiaktion verlangte Herr Gerber laut und deutlich
mehrfach, dass Herr Schröder sich als Richter legitimiere, einen
Geschäftsverteilungsplan vorlege sowie eine landungsfähige Adresse
angebe. Auch vom Einsatzleiter verlangte er eine Legitimierung. Beide
angesprochenen Personen reagierten diesbezüglich nicht.
Nach der Entwendung der Kamera verkündete Herr Schröder, dass er die
Anwesenden mit einer Strafe von 50.- Euro belege, ersatzweise mit 2
Tagen Haft, da diese der Aufforderung, den Saal zu verlassen, nicht
nachgekommen waren. Auch das Wort Hausverbot ist hierbei gefallen.
Zwischendurch erschien der Gerichtsdirektor und sprach mit dem Herrn
Schröder,
Er schien sich aber mit Herrn Gerber nicht unterhalten zu wollen, trotz dessen deutlicher Kontaktierungsversuche.
Während der gesamten Aktion kam es m. E. nicht ein einziges Mal zur
Anwendung von Gewalt durch Herrn oder Frau Gerber bzw. die Zeugen. Herr
Gerber leistete lediglich pas
Zuletzt bearbeitet: 24.06.08 02:18 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 27.06.08 03:32 «
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Ein BRdvD Bundesdödel spricht schon von Gewalt wenn das Opfer auf der anderen Seite nur einmal nein sagt.
Ehrlich, das genügt schon, wobei es auch zu Gewalt führt wenn man einen
potenziellen Straftäter nach seinen Namen fragt !Die gewalt geht dort
aber nicht von dem Fragenden aus, sondern komischerweise fühlt sich der
Befragte bedroht und lässt Gewalt anwenden , ohne das ein Jemand
gewaltätig war.
Es besteht nach meinem Wissen keinerlei Gefahr durch IPD Mitglieder,
diese haben sogar die Anweisung immer Gewalt zu vermeiden, egal was da
auch komme.
Die angeblichen demokratischen "Kräfte" waren meines Wissens eher die
Gewaltätigen, oder ich wurde von unseren Mitgliedern belogen , was ich
aber nicht zu glauben vermag, da unsere Erfahrungen bis dato
Gegenteiliges aussagen.
Nochmals, wir fordern nie zur Gewaltätigkeit auf, daß würde unserer
Sache nur schaden, aber niemals weiter bringen, daher wir benötigen
keinerlei Gewaltpotenzial nur Recht und Gesetz, mehr nicht !
Lasst Sie Euch beschimpfen, denunzieren, verunglimpfen, egal was diese
auch machen, lasst Sie einfach machen, geht nicht darauf ein.
In einem späteren Rechtsstaat werden diese Herren sich zu verantworten haben, alle, ohne Ausnahme !
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 29.06.08 03:53 «
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Gegen
"Ungeheuer" wäre nur halb so schlimm, da das Perfiede an diesem System
ist das ein Jeder um ganz allgemeine und selbstverständliche Rechte,
die in jeder demokratischen Rechtsordnung eine Selbstverständlichkeit
wären,die auch das GG vorschreibt, kämpfen muss.
Hier liegt der "Hase" im Pfeffer, aber nicht das Ungeheuer über dem
Land, das wäre überall und irgendwie zu händeln, sowie für das was es
wirklich darstellt, etwas zu hoch gegriffen. Doch die kleinen feigen
"Hasen" die überall intrigenhaft den Menschen das Leben erschweren
durch Repressionen, Repressalien, Betrug und Fälschungen, sind das
Problem.
Wir haben also eine sogenannte australische Hasenplage, die spezifisch feige kleine Hasen sind.
Die Frage ist also so richtig gestellt ;
"WOLLEN WIR ALLE KLEINE FEIGE HASEN WERDEN ?"
Wäre wohl auch nicht in Nietzsches Sinne .
Zuletzt bearbeitet: 29.06.08 04:03 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 30.06.08 21:18 «
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Das Amtsgericht Neuruppin, heute, den 30.06.2008, 14.00 Uhr.
Mittlerweile der 4. (!!!) Versuch, durch Banken initiiert, Eigentümern das Eigenheim zu entreißen !
Rpfl. Engelhard hat seit dem 3. Termin keine Lust mehr, der Kontakt mit Rechtsphilosophen hat gereicht. Nun stürzt sich Frau Syrbe ins
4. Abenteuer ! Die Frage nach der rechtl. Grundlage (Norm !?) für ein 4
Verfahren ließen den vorgeblich neutralen Eindruck von Frau Syrbe schnell verschwinden.
Die offene Feindseligkeit offenbart sich nun in Wegsehen (keine Anträge
werden angenommen) und Weghören ("was rechtl. Gehör ist, entscheide
ich...").
Über die notwendige Ablehnung entscheidet Frau Syrbe mal selbst, gleichrangig zum Papst, oder noch höher !
Mit den 2 zur Hilfe der Rechtsbeugung gerufenen "Wachmeistern" geht es
dann zum Geschäftszimmer ! 7 Anträge und die Ablehnung gleich mit dazu.
Zwischenzeitig wird die Bieterstunde eröffnet und eine
Bankenvertreterin versichert der "vorgesetzen Stelle" per Mobiltelefon
auf dem Flur, dass "die nicht aufgeben werden..." und " die kennen sich
damit gut aus....".
Die Bank beantragt schließlich die EINSTELLUNG des Verfahrens !
Wieder einen mehr vor dem kollektiven Betrug der Makrokriminalität gerettet. Weiter geht´s ....
Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 22:45 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 01.07.08 11:29 «
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Danke für die Blumen, nur wissen wir vorher nie, mit wem wir es zu tun haben !
Generell ist Fakt: wenn ein "Betroffener", dessen Haus bsw.
zwangsversteigert werden soll, auf einen "Rechtsphilosophen" trifft,
ist sein Haus zu diesem Zeitpunkt schon "verloren".
Jetzt kann der Rechtsphilosoph nur noch auf Basis bestehender Normen die weiteren Rechtsbeugungen zu verhindern versuchen !
Selbst nach einer erfolgten Räumung gibt es noch "Hoffnung", nur muß
der Schuldner hier selbst mal aktiv werden. Möchte er das nicht, oder
traut sich gar nicht, sieht es schlecht aus.
Im gestrigen Verfahren wollte die Rechtspflegerin Syrbe (AG Neuruppin) den Bevollmächtigten mal nach § 177 GVG des Saales verweisen !
§ 177 GVG
Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der
Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung
der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem
Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt und während
einer zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht
übersteigen darf, festgehalten werden. Über Maßnahmen nach Satz 1
entscheidet gegenüber Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht.
Toller, neuer und leider auch sehr dümmlicher Versuch von Frau Syrbe ,
die übrigens durch extreme, rote Bäckchen gekennzeichnet ist ! Es
bedarf immer einer gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des
Ausschlusses von Beteiligten (was entgegen Art. 103 GG schon gen.
schwer möglich ist !), nicht der niedlichen Willkür einer
Rechtspflegerin.
Kurz zuvor ist der Antrag auf Ausschluß nach § 157 ZPO der
Rechtspflegerin ergangen, da sich diese fachlich äußerst inkompetent
gab.
Zuletzt bearbeitet: 01.07.08 11:32 von Krascher
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.07.08 13:07 «
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Gut Krascher,
auch müsst Ihr unterscheiden lernen, wie hier schon sehr oft durch
Störungsversuche vorgegauckelt, ob es bei dem Gesetz oder der
Bestimmung , um eine Norm oder einen Lückenfüller geht.
Die Juristen arbeiten in der Regel mit extra dafür von ihnen kreiierten
Zahnfüllungen, oder auch rabulistische Ausdeutungsversuche genannt.
Die Norm sagt ; Immer Öffentlichkeit , Zivil - oder Strafrechtlich, was kann die Öffentlichkeit aber zum Ausschluß bringen?
Störung, Drohung oder Gewalt.
Was aber ist Störung , Drohung oder Gewalt ?
Die Störung ist also wenn (M)an / Frau nach den verbrieften Rechten fragt, oder wie ?
Jeder Einbrecher oder Verbrecher fühlt sich auch gestört wenn er beim Beute machen erwischt wird .
Hier scheint also der Erste Schnittpunkt im Recht zu liegen, im Rechtsverständnis, eines "rechtskundigen" Rechtspflegers.
So stellt also die Norm immer in den Vordergrund und fragt ob die Norm gestört ist, nicht umgekehrt.
Bringt also jeden Fakt zur Gleichung mit der Norm, Ihr werdet sehen, die Plünderer fühlen sich sofort und immer gestört.
Die Norm des § 169 GVG bestimmt, die Öffentlichkeit ist ein Muss.
Zuletzt bearbeitet: 01.07.08 13:12 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 09.07.08 13:31 «
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8.7.08
Amtsgericht Reinbek. Frau "Dr.Dewitz" ? vermutlich ließ eine
Verhandlung verspätet beginnen, weil in "ihrem" Gerichtssaal doch ein
11. Stuhl, statt der dokumentierten zugestellt worden ist.
1. Verstoß gegen Rechtstaatlichkeit: Person 11 mußte entgegen § 169 GVG
den Saal wieder verlassen. Rd. 15 weitere Personen standne auf dem
Flur, wurden nicht eingelassen
2. Nach Annahme der Vollmachten ("zu den Akten") wollten die
Bevollmächtigten wissen, wer die Vorsitzende ist. "Kommen wir gleich
drauf", woraufhin sie alle Beteiligten in den Saal bat.
Jetzt wollte Frau Schwarzkittel gleich loslegen, ohne Nennung der
Verfahrensbeitigten schnell mal plump in die Verhandlung hüpfen.
Der Sprung ist nach 3 lauter werdenden AUfforderungen nicht gelungen !
Frau Dewitz (?) bat um Ruhe, sie bestimme nach Gesetz, wie das
Verfahren zu laufen habe.
Richtig ! Nach Recht und Gesetz wollten die Bevollmächtigen jetzt nach
§ 43 ZPO wissen, wer denn da vor uns sitzt ! Keine Antwort, plötzliches
Aufstehen und verlassen des Saales durch Frau Schwarzkittel.
Rückkehr nach ca. 10 Minuten. Ergebnis: Ordnungsgeld für einen Bevollmächtigten ! Keine Begründung.
Für den interessierten Laien: bis zur vollständigen Feststellung der
Verfahrensbeteiligten, ist der Schwarzkittel ein Beamter
(ausweispflichtig !) und noch KEIN Richter !
Erst wenn ihn die Beteiligten "akzeptieren", bsw. durch Beginn des
eigentlichen Verfahrens, ist der Richter ein ges. Richter mit
Polizeigewalt. Vorher nicht !
Die erneute Frage wurde mit 2 Stunden "Ordnungshaft" quittiert ! Nur:
durch wen ? Die Beamtin war noch nicht in den Richterstand erhoben, da
wir noch immer auf der Klärung der Namen bestanden !
Somit war die Dame abzulehnen. Die Beklagtenseite verließ daraufhin mit des gesamten Publikum den Saal !
Ohne Öffentlichkeit (§§ 310 311 ZPO) wird ein "Urteil" nicht möglich sein !
Die gerufene Polizei fand niemanden mehr vor und leider fehlt es den
Beamten noch an ausreichender Aufklärung, was Hoch- und
Verfassungshochverrat durch Willkür von Schwarzkitteln bedeutet,
insbesondere, wenn man diese unterstützen sollte, egal ob durch
Beihilfe oder durch Unterlassung !
Das System hat sich wieder einmal mehr als faschistisches Regime zu erkennen gegeben !
Fragen nach Legitimation, dem gesetzlichen Richter, das einfordern des
rechtlichen Gehörs werden immer mehr mit Sanktionen beantwortet.
Schneller kann sich ein korruptes und faschistisches Gebilde gar nicht
selbst entsorgen !
Jeder der Beteiligten ist "erfaßt" und gespeichert und mit der
Einsetzung von gesetzlichen Richtern kommen wir auf diese Herrschaften
zurück ! Die Frage nach dem "ob" ist erledigt, jetzt dürfen sich diese
"Personen" mit dem "wann" quälen !
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sweetsina
Beiträge: 90
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» 09.07.08 13:33 «
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"Zwangsversteigerung" in Schöntal
Es begann ganz ruhig mit der Aufzählung der Beteiligten.
Als nur 1 Person am "Richtertisch" saß, der übrigens im Sitzungssaal
des Schöntaler Rathauses stand, also nichts mit Gericht, fragte ich
nach dem Urkundsbeamten. Den gibt es in Baden-Württemberg nicht meinte
die Rechtspflegerin Wolfart. Sie mache das alleine wegen Personalmangel
sei das so geregelt. Daraufhin wollte ich ihre Bestallungsurkunde
sehen, die sie aber auch nicht brauche nach ihrer Meinung. Die Rüge
hierauf interessierte sie nicht viel.
Mein 1. Antrag auf ungestörten Vortrag meiner Anträge "beschied" sie
indem sie sagte, das könne sie jetzt noch nicht entscheiden, denn sie
wisse ja nicht was ich vorbringen will!! Meine Frage nach der
Rechtsnorm ihrer "Entscheidung" wurde ignoriert.
6 Anträge konnte ich stellen und sie brauchte für jede Begründung ihrer
Zurückweisung mindetens 15 Minuten um diese schriftlich auszuarbeiten
dann lehnte sie mich als Vertreter der "Gezwängten" ab. U.a. weil ich
die Kontrollratsgesetze als weiterhin gültig benannte sie aber partout
meinte die seien seit Gründung der BRD nicht mehr existent. Und ich
könne dieses Ablehnung nicht anfechten.
Na ja wir hatten noch einen 2. Beistand dabei der lehnte dann kurzerhand die Rechtspflegerin ab.
Sie machte natürlich weiter. Aber es gab nach Bekanntgabe einiger Umstände um das Objekt keinen ernstzunehmenden Bieter.
Aber trau schau wem!!!
Der Vertreter der Gläubigerin (Volksfürsorge Hamburg), der mangels
Vollmacht nur als Beobachter zugelassen wurde, gab ein Gebot ab. Als
die Rechtsplegerin daraufhin meinte, daß er da ja wohl Glück gehabt
habe weil sie ihn als Vertreter abgelehnt hatte und er darum auch
mitbieten dürfe, was er als Bevollmächtigter nicht hätte können, kam
wie aus der Pistole geschossen die Antwort von ihm: "Für diesen Fall
hätte er bereits eine "Alternative" in der Tasche gehabt.
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