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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 10.06.08 18:25 « |
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Nett,
dass einem Rechtsnormen Schutzverein sowas wie "Selbstverwaltung"
angedichtet wird. Das allein zeigt schon die geistige Beschränktheit,
des polit. tätigen Schreiberlings, hier als Erfüllungsgehilfe für eine
Makrokriminalität, die sich durch einfache Bürger, also den Souverän,
bedroht fühlt.
Was ist so schlimm daran, dass der "Herr Vorsitzende" sich ausweist ?
Nach § 43 ZPO "Kennen müssen" ist er dazu sogar verplichtet, ansonsten
wird "mein" rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt, denn ich weiß
nicht, WER da mit mir verhandeln will.
Ein netter, kleiner Artikel. Paßt in die Welt von unserem lieben Axel
Cäsar Springer, der hier aus in NS-Uniform abgebildet ist.
Die sog. "Macht der Gewehre" ist nicht unbekannt, laufen doch derzeit
div. Strafanzeigen gegen "unbedarfte Bedienstete" der Gerichte, u.a.
wegen versuchten Mordes gegen einen Beteiligten mit einer Behinderung.
Wieviel Gewehre der Schreiberling allerdings gegen ein aufgeklärtes 80
Mio Volk aufbringen will, welches zudem der Souverän, der Chef von
jedem Gerichtspräsidenten (!) ist, wird wohl ein Rätsel bleiben.
Auch hat ein Gerichspräsident kein Hausrecht in einem vom Volke zur
Verfügung gestellten, öffentlichen Gebäude. Die Herren Präsidenten
sollen aber in ihrer Selbstherrlichkeit, basierend auf dem illegalen
juristischen Standesrecht und Adolf Hitlers illegalen
"Rechtsberatungsgesetz" nur weiter machen. Auf eine
"diskussionsfreudige Masse" werden die dann wohl (Annahme) nicht mehr
treffen...
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Der_Student
Beiträge: 12
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» 10.06.08 21:40 « |
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Verhandlung vom 10.06 am AG Konstanz
Heute war meine erste Verhandlung im schönen, idyllischen Konstanz,
aber auch hier sind die Schwarzkittel die Gleichen!
Mit ein paar Freunden, teils IPD-Mitglieder, als auch Studenten machten
wir uns auf den Weg zum AG.
An der Pforte fragte ich, ob ich mich hier ausweisen soll, die Dame
meinte es würde genügen, wenn ich mit meiner Ladung vor dem
entsprechenden Saal begebe. Auf meine Frage, wo ich denn den GVP
einsehen könnte, erwiderte sie nur, das ich das nicht dürfte, da der
GVP nur für interne Zwecke bestimmt sei
Ich fragte dann noch wer mich denn da geladen hat, da auf der Ladung
der Name der Richters nicht vorhanden war, sowie auch das Siegel
fehlte. Richterin Becker sei für OWI-Sachen zuständig, sagte sie.
Da ich aber zum Glück noch wusste wo ich ihn vor ca. 2 Monaten
eingesehen hab, war es dann auch kein Problem mehr Herr H. lies mich
dann in sein Zimmerchen und ich durfte ihn einsehen.
Nun ja, die Damen und Herren vom AG Konstanz hatten sich schon Mühe
gegeben und ich war überrascht, dass, soweit ich sehen konnte, alle
Richter, wenn nach nur mit Nachnamen und teils paraphenhaft
unterschrieben hatten! Aber wo war Frau Becker?? Ach ja ziemlich weit
hinten im GVP , da sie neu hinzugekommen war, es war die 2te Änderung
in diesem Jahr,so her H.. Leider hatte Frau Becker als einzige nicht
unterschrieben! Wusste sie etwa, dass ich komme??
Im Gerichtssaal machte Frau Becker dann erst mal den Datenabgleich,
meinen Ausweis wollte sie aber nicht sehen und nach meiner
Staatsangehörigkeit wurde auch nicht gefragt(Wusste sie schon wer ich
bin?)
Ich hatte dann unmittelbar darauf gesagt, dass ich diverse Anträge und
Rügen zu stellen hätte, die sofort stellen möchte, also in der
Vorverhandlung. Fräulein Becker verneinte dies und meinte das könnte
später machen sie machen das immer so..hm. Eigentlich war ich mir auch
bewusst, dass wenn sie in Hauptverhandlung hüpft ich mir meine Anträge
in der A.. stecken kann.
So ist es dann auch passiert die Anklage wurde ratz fatz verlesen.
Danach fragte ich sie nach Ihrem Namen und ich war überrascht, dass sie
mir sogar ihren Vornamen nannte(schon sehr untypisch für das
Richtervolk)Ich durfte dann meine Rügen wegen Formfehler der Ladung und
Scheinzustellung stellen, die sie dann auch gerne(so schien es mir zu
Protokoll gab, sie hat sich wohl schon ins Fäustchen gelacht, da sie
mich im Sack hatte.)
Mein erster Antrag war dann Feststellung der Offenkundigkeit nach §291
ZPO:
- Eben Streichung der Geltungsbereiche der ZPO...
- Die Aufhebung des EGOWIG..
- Mit Streichung des §15 GVG, ist zweifelhaft, ob es sich hier um ein
staatliches Gericht handelt.
- Dass generell die Gerichte der BRD für mich nicht zuständig sein
können, da nach Art. 139GG ímmer noch Besatzungsrecht existiert und in
Geltung ist, Gesetz z. Bereinigung von Besatzungsrecht..
Ich machte den Antrag zum Gegenstand des Verfahrens und bestand für
jeden Punkt gesondert auf sofortigen Beschluss.
Die nichtgesetzliche Richterin Verschwand für kurze Zeit, kam dann
zurück und schaute mich etwas nachdenklich an. Ich fragte warum sie
denn nichts beschließt bzw.,ob sie es nicht beunruhigt, dass sich über
das Urteil der BVerwGE sozusagen hinwegsetzt.. Sie sagte, dass sie die
Begründung auch in das Urteil mit einfließen lassen könne und sie im
übrigen derartige Anträge des öfteren hätten(Ist da etwa jemand
vorgefasst??)
Dann Antrag 2:
Feststellung der Offenkundigkeit nach §291 ZPO:
- Das AG Konstanz verfügt nicht über den gesetzlichen GVP nach § 21 e
GVG
- Der gesetzliche GVP ist Voraussetzung für den gesetzlichen Richter
nach Art.101 GG, somit ist der gesetzliche Richter entzogen.
- Dass Geschäftsverteilungspläne an deutschen Gerichten generell
nichtig sind(Art.101 GG Rn 52-56)
Bestand wieder auf sofortigen Beschluss.. Ihre gute Laune schien nicht
abzureißen und sie Verschwand erneut für kurze Zeit. Mir war schon
klar, dass ich schlechte Karten hatte aber das Programm musste durch.
Ich wies darauf hin, dass sie den GVP gar nicht unterschrieben hat, das
müsse sie NICHT! Begründung: Fehlanzeige!
Dann stellte ich Antrag auf den gesetzlichen Richter nach §16 GVG und
sie solle sich als den solchen legitimieren. Die Beckerin war ganz
entzückt und meinte sie sei zuständige Richterin und auf meine Frage
auch gesetzliche Richterin(Hä, aber in der Hauptverhandlung war die das
wohl auch, wenn auch nicht die nach Art.101)
Dann folgte die Ablehnung nach ZPO §42:
- Verletzung des rechtlichen Gehörs, da meine Anträge nicht zu
Beschluss kamen.
-Vorteilsgewährung im Amt...
-Fehlende Legitimation als gesetzliche Richterin nach Art.101....
-Ich stellte Antrag auf Revision, wegen des Verdachts der
Protokollfälschung.
-Ebenso, dass sie nach 44 ZPO abgelehnt bleibt
Sie verschwand für ca. 20 Min, kam wieder und fragte mich nach den
Gründen für die Ablehnung.
Nach ca. einer halben Std war sie dann zurück mit einem Beschluss(ohne
Siegel) ihres Kollegen Emberger, der sie natürlich als unbefangen
erklärte. Mein Antrag war wegen Unbegründetheit zurückgewiesen, haha!
Im wesentlichen Stand darin folgendes:
-Becker sei nach dem GVP des AG Konstanz, zuständige Richterin(aha,
doch wohl nicht die gesetzliche!)
- Meine Ansichten, dass die Gesetze der BRD nichtig seien, seien
abwegig und falsch..(Begründung??Fehlanzeige!!und das Besatzerrecht...)
Des weiteren sei diese Ablehnungsbegründung nach § 25 Abs.1 StPO
ausgeschlossen??
- Das Gesetz sehe nicht vor, dass über Anträge des Betroffenen sofort
zu entscheiden ist( Da hatte ich aber unter Erlebnisse im Gerichtssaal
schon anderes gelesen, von wegen der Richter aus Freiburg konnte nicht
sofort beschließen und vertagte deswegen)
-Mithin sei der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
zurückzuweisen, da keine vernünftigen Gründe bestünden, tzz! Die
Vorrausetzungen nach § 24 Abs.2 StPO legen i.V.m §46 OwiG legen nicht
vor.
Daraufhin sofortige Beschwerde erneute Ablehnung nach § 42 ZPO
meinerseits, da sich immer noch nicht als gesetzliche Richterin
legitimiert hatte, außerdem sie von dem Vorwurf wegen Besorgnis der
Befangenheit nur die übergeordnete Dienstelle lossprechen könnte.
Ablehnungsgesuch nach §44 ZPO packte ich noch mit rein.
Dann habe ich zusammengepackt und bin aufgestanden, sie meinte wir
seien in de Hauptverhandlung, ich sagte der gesetzliche Richter sei mir
entzogen worden, darum gehe ich.
Naja war wohl ne Niederlage, aber frage mich trotzdem warum sie nicht
einfach nen Beschluss gefasst und die Sache nicht schon vorher beendet
hat.
Werde morgen mal das Protokoll einsehen und dann mal abwar
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Wolkenschieber
Beiträge: 587
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» 10.06.08 23:24 « |
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Wenn ich das lese bekomme ich Lust auf die "Macht der Gewehrläufe"!
Wohin soll das nur noch führen. Ich kann hier nur nochmals jeden
verantwortungsbewußten Bürger nahelegen an einem Lehrgang der IPD
teilzunehmen. Nach diesem Lehrgang war ich selbst in der Lage die Lügen
der Justiz zu erkennen und habe sofort reagiert. In einem gegen meine
Person anhängigen "Strafverfahren" habe ich heute
Offenkundigkeiten schriftlich zum Gegenstand meiner Verhandlung
gemacht. Fakt jedenfalls ist, das der GVP beim AG in Minden eine Kladde
ist und nach § 21e GVG nicht der Norm entspricht. Liegt beim AG nicht
der ges. GVP vor, so kann das Gericht auch keinen ges. Richter nach
Art. 101 GG benennen. Darüber hinaus habe ich die Offenkundigkeit zum
Gegenstand der Verhandlung gemacht, das die OMF-BRD durch Streichung
des Art. 23 GG a.F. seit 1990 "de jure" erloschen ist und aus
dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23 a.F. das GVG, die ZPO
und die StPO, sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig geworden
sind.
Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurde im April 2006 die
StPO, die ZPO und das GVG gelöscht, in dem das Einführungsgesetz
aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze in 04/2006 mit der
Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Auch der § 5 von ZPO, StPO und GVG
ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für diese
Gesetzeswerke.
Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar
nicht!
Fakt ist, das die BRdvD ohne Rechtsgrundlage Hoheitsgewalt auf dem
Gebiet (Teilgebiet) des Deutschen Reiches ausübt.
Wann wird der deutsche Michel das erkennen?
Es ist an der Zeit dem Besatzerkonstrukt BRdvD die rote
Karte zu zeigen. Das Deutsche Reich ist handlungsfähig,
wir, die Bürger müssen es doch nur wollen.
Und auch die Androhung von Gewalt sollte uns davon nicht abhalten. Denn
es geht um die Zukunft unseres Landes und um die Zukunft unserer Kinder
und Enkelkinder.
Liebe Grüße...
:-)
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 12.06.08 10:22 « |
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Hallo
Alle miteinander, es geht wirklich Stück für Stück immer übler für die
Genossen der BRdvD aus, nachdem wir nun im Norddeutschen in den letzten
Tagen 3. Veranstaltungen gemacht haben, haben wir festgestellt, das
Interesse an der IPD wächst immer mehr, und wenn es so weiter geht,
sieht es nicht gut aus für die Rechtsbeuger im Amt und Würgen !
Das System der BRdvD weist immer mehr Betrugsdilikte aus und auf, was
niemals bestand haben könnte in einer wirklichen Demokratie, STASI -
Merkel und Gestapo - Schäuble haben sich viel zu früh und viel zu weit
aus den Fenster gelehnt, The lahm Duck Bush ist so gut wie abgestellt
und wird niemals die Welt anstecken können wie er es beabsichtigt
hatte, im Auftrag seiner Hintermänner .
Wir werden die Faschisten und Nazi - Bande solange bekämpfen bis denen
die Puste ausgeht, das Volk erwacht und endlich handelt.
Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 12:29 von Administrator
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sweetsina
Beiträge: 90
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» 12.06.08 18:10 « |
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Die Polizei muss durchgreifen
Von Gertrud Adlassnig und Walter Kaiser
Mönstetten - Mittwochmorgen gegen 8 Uhr: Eine Gerichtsvollzieherin, ein
Umzugswagen, Möbelpacker, ein Krankenwagen des Roten Kreuzes und neun
Polizisten kommen nach Mönstetten. Dort soll ein Haus zwangsgeräumt
werden.
In ihm wohnen die bisherige 48-jährige Besitzerin und ihre 20 und 21
Jahre alten Söhne. Auch ein Mieter, der zurzeit auf Geschäftsreise sein
soll, ist von der Räumung betroffen.
Die Besitzerin und ihr Rechtsbeistand vom sogenannten
"Rechtsnormen-Schutzverein" behaupten, die Zwangsräumung sei
unrechtmäßig. Deshalb hätten sie, so erklärt Klaus-Jochen Weigand, der
Direktor des Amtsgerichts Günzburg, auf Anfrage, im Vorfeld damit
gedroht, das Gebäude anzuzünden.
Um das und möglicherweise anderes zu verhindern, waren neben der
Gerichtsvollzieherin auch neun Beamte der Polizei Burgau und Helfer des
Roten Kreuzes mit einem Krankenwagen vor Ort, um für alle Fälle
gewappnet zu sein, wie der Einsatzleiter der Polizei erklärte.
Als Polizei und Gerichtsvollzieherin vor Ort erschienen, wollten ihnen
die Rechtsbeistände der Hausherrin den Zugang zum Haus verwehren - mit
dem Hinweis auf die fehlende Rechtskraft des Vollzugsbeschlusses.
Wie Claudia Obermeier vom "Rechtsnormen-Schutzverein" - sie nennt sich
"Senator des Rechts" - mit Sitz in Senden erklärte, hätten sich Polizei
und Gerichtsvollzieherin "unter Androhung von Waffengewalt und
Anwendung von Gewalt" Zutritt zum Haus verschafft, um die Zwangsräumung
zu vollziehen. Nach Angaben des Einsatzleiters der Polizei hatten sich
"mehrere Personen im Haus befunden, die hinausbegleitet wurden". Die
Polizei habe natürlich das Recht, unmittelbare Gewalt auszuüben und
diese vorab auch anzukündigen, was in Mönstetten geschehen sei. Es
dauerte bis in die Nachmittagsstunden, ehe das Haus und die Wohnung des
Mieters vollends geräumt waren.
Vorausgegangen war eine vom Amtsgericht Neu-Ulm angeordnete
Zwangsversteigerung des Hauses beim Amtsgericht Günzburg. Auch schon
dabei hätten Mitglieder des "Rechtsnormen-Schutzvereins" versucht, den
Ablauf zu stören und das Verfahren "zu torpedieren", erklärte der
Günzburger Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jochen Weigand. Bei dem
Zuschlagstermin in Günzburg sei von mehreren Anwesenden versucht
worden, das Verfahren durch rund 30 "unsinnige Anträge zu Fall zu
bringen". Auch Ablehnungsanträge seien gestellt worden, zudem sei die
Justiz mit zahlreichen Schreiben der 48-Jährigen aus Mönstetten
"bombardiert" worden, erklärte der zuständige Neu-Ulmer
Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg.
Der "Rechtsnormen-Schutzverein" erkennt das Rechtssystem der
Bundesrepublik Deutschland nicht an, sondern beruft sich unter anderem
auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Weimarer Verfassung.
Deshalb habe sich die Hausbesitzerin in Mönstetten über den
"Schutzverein" unter "Selbstverwaltung" gestellt und im Vorfeld
angekündigt, der Gerichtsvollzieherin Haus- und Grundstücksverbot zu
erteilen. Auch deshalb war die Gerichtsvollzieherin mit Polizeischutz
in Mönstetten vorgefahren.
Da es beim Zuschlagstermin beim Amtsgericht Günzburg auch massive
Beleidigungen gegenüber den Justizangehörigen gegeben habe, seien
entsprechende Strafbefehle gestellt worden, erklärte Münzenberg.
Vor meinem ausführlichen Bericht, hier die Zeitungsmeldung von der
illegalen Räumung meiner Freundin M.
Aber vorweg: es steht lange nicht alles so drin wie ich es gesagt habe.
Einer der "coolsten" Sprüche der GV Trum an diesem Tag war: "Ich
brauche keinen zusätzlichen Beschluss eines Richters. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes geht sie nichts an und braucht sie nicht zu
beachten.
Sorry daß der Zeitungsartikel das Forum etwas aus der Form bringt.
Übrigens ist es schockierend für uns zu lesen, daß das Haus angezündet
werden sollte. Von wem denn?? Von den Richtern, der GV, der Polizei
oder wem wollen die das denn andichten. Von uns hat derlei Ankündigung
nicht stattgefunden.
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