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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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vonRoit

Beiträge: 2405

» 09.06.08 23:05 «              Beitrag melden


Die Bieterstunde, zirka 30 Minuten wird trotz Einspruch und Widerspruch durch die Verbrecher trotzdem durch gezogen, um:

nachträglich und heimlich die Sache trotzdem noch zu verscherbeln, was aber durch erneuten Widerspruch verhindert werden kann, sowie :

Der Größenwahnsinnige Rechtspfleger der tatsächlich glaubt Richter zu sein, kann keinen Zuschlag erteilen, trotz entwaigter Gebote, sagt Tante Käthe!



Zuletzt bearbeitet: 09.06.08 23:15 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 10.06.08 17:55 «              Beitrag melden


Hallo,
diesen Artikel habe ich heute in der Neu - Ulmer Zeitung gefunden.
Lest Ihn gut und gebt Euren Kommentar ab.
Kann es sein, das der letzte Satz eine offensichtliche Androhung von Gewalt gegenüber IPD - Mitgliedern oder Senatoren des Rechtsnormen- Schutzvereines darstellt oder gar noch schlimmer ?





Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.06.08 18:25 «              Beitrag melden


Nett, dass einem Rechtsnormen Schutzverein sowas wie "Selbstverwaltung" angedichtet wird. Das allein zeigt schon die geistige Beschränktheit, des polit. tätigen Schreiberlings, hier als Erfüllungsgehilfe für eine Makrokriminalität, die sich durch einfache Bürger, also den Souverän, bedroht fühlt.

Was ist so schlimm daran, dass der "Herr Vorsitzende" sich ausweist ? Nach § 43 ZPO "Kennen müssen" ist er dazu sogar verplichtet, ansonsten wird "mein" rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt, denn ich weiß nicht, WER da mit mir verhandeln will.

Ein netter, kleiner Artikel. Paßt in die Welt von unserem lieben Axel Cäsar Springer, der hier aus in NS-Uniform abgebildet ist.

Die sog. "Macht der Gewehre" ist nicht unbekannt, laufen doch derzeit div. Strafanzeigen gegen "unbedarfte Bedienstete" der Gerichte, u.a. wegen versuchten Mordes gegen einen Beteiligten mit einer Behinderung.
Wieviel Gewehre der Schreiberling allerdings gegen ein aufgeklärtes 80 Mio Volk aufbringen will, welches zudem der Souverän, der Chef von jedem Gerichtspräsidenten (!) ist, wird wohl ein Rätsel bleiben.

Auch hat ein Gerichspräsident kein Hausrecht in einem vom Volke zur Verfügung gestellten, öffentlichen Gebäude. Die Herren Präsidenten sollen aber in ihrer Selbstherrlichkeit, basierend auf dem illegalen juristischen Standesrecht und Adolf Hitlers illegalen "Rechtsberatungsgesetz" nur weiter machen. Auf eine "diskussionsfreudige Masse" werden die dann wohl (Annahme) nicht mehr treffen...

Der_Student

Beiträge: 12

» 10.06.08 21:40 «              Beitrag melden


Verhandlung vom 10.06 am AG Konstanz

Heute war meine erste Verhandlung im schönen, idyllischen Konstanz, aber auch hier sind die Schwarzkittel die Gleichen!

Mit ein paar Freunden, teils IPD-Mitglieder, als auch Studenten machten wir uns auf den Weg zum AG.

An der Pforte fragte ich, ob ich mich hier ausweisen soll, die Dame meinte es würde genügen, wenn ich mit meiner Ladung vor dem entsprechenden Saal begebe. Auf meine Frage, wo ich denn den GVP einsehen könnte, erwiderte sie nur, das ich das nicht dürfte, da der GVP nur für interne Zwecke bestimmt sei Ich fragte dann noch wer mich denn da geladen hat, da auf der Ladung der Name der Richters nicht vorhanden war, sowie auch das Siegel fehlte. Richterin Becker sei für OWI-Sachen zuständig, sagte sie.
Da ich aber zum Glück noch wusste wo ich ihn vor ca. 2 Monaten eingesehen hab, war es dann auch kein Problem mehr Herr H. lies mich dann in sein Zimmerchen und ich durfte ihn einsehen.
Nun ja, die Damen und Herren vom AG Konstanz hatten sich schon Mühe gegeben und ich war überrascht, dass, soweit ich sehen konnte, alle Richter, wenn nach nur mit Nachnamen und teils paraphenhaft unterschrieben hatten! Aber wo war Frau Becker?? Ach ja ziemlich weit hinten im GVP , da sie neu hinzugekommen war, es war die 2te Änderung in diesem Jahr,so her H.. Leider hatte Frau Becker als einzige nicht unterschrieben! Wusste sie etwa, dass ich komme??

Im Gerichtssaal machte Frau Becker dann erst mal den Datenabgleich, meinen Ausweis wollte sie aber nicht sehen und nach meiner Staatsangehörigkeit wurde auch nicht gefragt(Wusste sie schon wer ich bin?)
Ich hatte dann unmittelbar darauf gesagt, dass ich diverse Anträge und Rügen zu stellen hätte, die sofort stellen möchte, also in der Vorverhandlung. Fräulein Becker verneinte dies und meinte das könnte später machen sie machen das immer so..hm. Eigentlich war ich mir auch bewusst, dass wenn sie in Hauptverhandlung hüpft ich mir meine Anträge in der A.. stecken kann.
So ist es dann auch passiert die Anklage wurde ratz fatz verlesen. Danach fragte ich sie nach Ihrem Namen und ich war überrascht, dass sie mir sogar ihren Vornamen nannte(schon sehr untypisch für das Richtervolk)Ich durfte dann meine Rügen wegen Formfehler der Ladung und Scheinzustellung stellen, die sie dann auch gerne(so schien es mir zu Protokoll gab, sie hat sich wohl schon ins Fäustchen gelacht, da sie mich im Sack hatte.)
Mein erster Antrag war dann Feststellung der Offenkundigkeit nach §291 ZPO:
- Eben Streichung der Geltungsbereiche der ZPO...
- Die Aufhebung des EGOWIG..
- Mit Streichung des §15 GVG, ist zweifelhaft, ob es sich hier um ein staatliches Gericht handelt.
- Dass generell die Gerichte der BRD für mich nicht zuständig sein können, da nach Art. 139GG ímmer noch Besatzungsrecht existiert und in Geltung ist, Gesetz z. Bereinigung von Besatzungsrecht..

Ich machte den Antrag zum Gegenstand des Verfahrens und bestand für jeden Punkt gesondert auf sofortigen Beschluss.

Die nichtgesetzliche Richterin Verschwand für kurze Zeit, kam dann zurück und schaute mich etwas nachdenklich an. Ich fragte warum sie denn nichts beschließt bzw.,ob sie es nicht beunruhigt, dass sich über das Urteil der BVerwGE sozusagen hinwegsetzt.. Sie sagte, dass sie die Begründung auch in das Urteil mit einfließen lassen könne und sie im übrigen derartige Anträge des öfteren hätten(Ist da etwa jemand vorgefasst??)

Dann Antrag 2:
Feststellung der Offenkundigkeit nach §291 ZPO:
- Das AG Konstanz verfügt nicht über den gesetzlichen GVP nach § 21 e GVG
- Der gesetzliche GVP ist Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art.101 GG, somit ist der gesetzliche Richter entzogen.
- Dass Geschäftsverteilungspläne an deutschen Gerichten generell nichtig sind(Art.101 GG Rn 52-56)

Bestand wieder auf sofortigen Beschluss.. Ihre gute Laune schien nicht abzureißen und sie Verschwand erneut für kurze Zeit. Mir war schon klar, dass ich schlechte Karten hatte aber das Programm musste durch. Ich wies darauf hin, dass sie den GVP gar nicht unterschrieben hat, das müsse sie NICHT! Begründung: Fehlanzeige!

Dann stellte ich Antrag auf den gesetzlichen Richter nach §16 GVG und sie solle sich als den solchen legitimieren. Die Beckerin war ganz entzückt und meinte sie sei zuständige Richterin und auf meine Frage auch gesetzliche Richterin(Hä, aber in der Hauptverhandlung war die das wohl auch, wenn auch nicht die nach Art.101)
Dann folgte die Ablehnung nach ZPO §42:
- Verletzung des rechtlichen Gehörs, da meine Anträge nicht zu Beschluss kamen.
-Vorteilsgewährung im Amt...
-Fehlende Legitimation als gesetzliche Richterin nach Art.101....

-Ich stellte Antrag auf Revision, wegen des Verdachts der Protokollfälschung.

-Ebenso, dass sie nach 44 ZPO abgelehnt bleibt

Sie verschwand für ca. 20 Min, kam wieder und fragte mich nach den Gründen für die Ablehnung.

Nach ca. einer halben Std war sie dann zurück mit einem Beschluss(ohne Siegel) ihres Kollegen Emberger, der sie natürlich als unbefangen erklärte. Mein Antrag war wegen Unbegründetheit zurückgewiesen, haha! Im wesentlichen Stand darin folgendes:

-Becker sei nach dem GVP des AG Konstanz, zuständige Richterin(aha, doch wohl nicht die gesetzliche!)
- Meine Ansichten, dass die Gesetze der BRD nichtig seien, seien abwegig und falsch..(Begründung??Fehlanzeige!!und das Besatzerrecht...)
Des weiteren sei diese Ablehnungsbegründung nach § 25 Abs.1 StPO ausgeschlossen??
- Das Gesetz sehe nicht vor, dass über Anträge des Betroffenen sofort zu entscheiden ist( Da hatte ich aber unter Erlebnisse im Gerichtssaal schon anderes gelesen, von wegen der Richter aus Freiburg konnte nicht sofort beschließen und vertagte deswegen)
-Mithin sei der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zurückzuweisen, da keine vernünftigen Gründe bestünden, tzz! Die Vorrausetzungen nach § 24 Abs.2 StPO legen i.V.m §46 OwiG legen nicht vor.

Daraufhin sofortige Beschwerde erneute Ablehnung nach § 42 ZPO meinerseits, da sich immer noch nicht als gesetzliche Richterin legitimiert hatte, außerdem sie von dem Vorwurf wegen Besorgnis der Befangenheit nur die übergeordnete Dienstelle lossprechen könnte.
Ablehnungsgesuch nach §44 ZPO packte ich noch mit rein.

Dann habe ich zusammengepackt und bin aufgestanden, sie meinte wir seien in de Hauptverhandlung, ich sagte der gesetzliche Richter sei mir entzogen worden, darum gehe ich.

Naja war wohl ne Niederlage, aber frage mich trotzdem warum sie nicht einfach nen Beschluss gefasst und die Sache nicht schon vorher beendet hat.

Werde morgen mal das Protokoll einsehen und dann mal abwar

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 10.06.08 22:48 «              Beitrag melden


Wenn die Schwarzkittel glauben, wir würden aufgrund solcher Drohungen aufgeben, dann sind sie gewaltig auf dem Holzweg. Je mehr die uns drohen, desto mehr sind wir auf dem richtigen Weg, denn die haben Angst vor uns. Wir sind schon zu viele als daß eine niederträchtige Tat unbemerkt bleiben würde und wir werden täglich mehr.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.06.08 23:04 «              Beitrag melden


Hallo, Student.

Das scheint ja schon ganz nett gewesen zu sein.

Ein paar Anmerkungen von Tante Käthe (hoffentlich habe ich alle s behalten):

1. jedermann hat Einsicht in den gesetzlichen GVP
2. fehlt nur eine Unterschrift, ist der Vertrag GVP auch aus diesem Grunde nichtig
3. wenn die Dame nach § 42 ZPO abgelehnt (Begründung nicht vergessen !)ist, kann man gerne gehen. Sie bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt. Man kann dann gehen.

Sie hat jetzt eine schriftl. Stellungnahme zu schreiben und du hast die Möglichkeit zur Stellungnahme der Stellungnahme. Dann wird ein "Kollege" ihr das Richterprivileg verleihen. Der ist aber wiederum auch kein ges. Richter....

4. Selbstverständlich steht es dir nach § 43 ZPO (kennen müssen) zu, genau zu wissen, wer die Verfahrensbeteiligten sind. Schön alle Rügen. Wichtig.

5. Anträge müssen selbstverständlich gewürdigt werden. Die Anträge auf Offenkundigkeit bitte noch ein wenig "überdenken".

6. Antrag auf Revision geht erst, wenn Beschluss oder Urteil da ist. Ankündigen kann man so was ruhig. Nur konkret stellen geht noch nicht.

7. raus laufen und Kollegen fragen geht auch nicht. Hierdurch ist bereits der ges. Richter entzogen !

Nach 42 ZPO (bleibt nach 44 ZPO abgelehnt) kann man gerne gehen. Nicht auf Gedöns einlassen, du hebst somit deine Ablehnung auf.

Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 10.06.08 23:24 «              Beitrag melden


Wenn ich das lese bekomme ich Lust auf die "Macht der Gewehrläufe"! Wohin soll das nur noch führen. Ich kann hier nur nochmals jeden verantwortungsbewußten Bürger nahelegen an einem Lehrgang der IPD teilzunehmen. Nach diesem Lehrgang war ich selbst in der Lage die Lügen der Justiz zu erkennen und habe sofort reagiert. In einem gegen meine Person anhängigen "Strafverfahren" habe ich heute Offenkundigkeiten schriftlich zum Gegenstand meiner Verhandlung gemacht. Fakt jedenfalls ist, das der GVP beim AG in Minden eine Kladde ist und nach § 21e GVG nicht der Norm entspricht. Liegt beim AG nicht der ges. GVP vor, so kann das Gericht auch keinen ges. Richter nach Art. 101 GG benennen. Darüber hinaus habe ich die Offenkundigkeit zum Gegenstand der Verhandlung gemacht, das die OMF-BRD durch Streichung des Art. 23 GG a.F. seit 1990 "de jure" erloschen ist und aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23 a.F. das GVG, die ZPO und die StPO, sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig geworden sind.

Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurde im April 2006 die StPO, die ZPO und das GVG gelöscht, in dem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze in 04/2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Auch der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für diese Gesetzeswerke.

Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht!

Fakt ist, das die BRdvD ohne Rechtsgrundlage Hoheitsgewalt auf dem Gebiet (Teilgebiet) des Deutschen Reiches ausübt.

Wann wird der deutsche Michel das erkennen?

Es ist an der Zeit dem Besatzerkonstrukt BRdvD die rote Karte zu zeigen. Das Deutsche Reich ist handlungsfähig, wir, die Bürger müssen es doch nur wollen.

Und auch die Androhung von Gewalt sollte uns davon nicht abhalten. Denn es geht um die Zukunft unseres Landes und um die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder.

Liebe Grüße...



:-)
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 11.06.08 01:44 «              Beitrag melden


Hallo, Student GUT gemacht,
denke, auch wenn du ein wenig spät warst, ist alles OK. Einfach weitermachen und sobald Prinzessin einen Fehler macht,dann kannst du, wie du es ja richtig gemacht hast, ihr diesen gewaltig um die Ohren hauen. Suppi!
Weiter so ...


vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.06.08 03:21 «              Beitrag melden


Zeitungsbericht ist doch nur positiv, die IPD wird dadurch für Hilfesuchende genannt.
Gewehre haben mich noch nie abgeschreckt, die stecke ich den Herren in den Hintern, merkt Ihr denn nicht das daß genau das ist , was diesen Kreatons den Hals brechen wird ?
Die Mittelbeminderten begreifen einfach nicht das dies es gerade ist was diesen den Hals bricht, ein Volk sieht nie lange bei offenkundigem Unrecht zu.
Hier wird doch nur bestätigt was wir sagen !

Minderbemittelte Journalisten helfen da ganz enorm in ihrer Anbiederungssucht sich für ein paar Silberlinge käuflich erwerben zulassen.



Zuletzt bearbeitet: 11.06.08 03:25 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 12.06.08 00:13 «              Beitrag melden


Hallo an Alle
Heute war "Zwangsräumung" bei meiner Freundin M. angesagt. Unter Anwendung von körperlicher Gewalt und Androhung von Waffengewalt sowie Androhung von Freiheitsentzug wurde der Widerstand der anwesenden Helfer an der Haustüre gewaltsam gesprengt.
Wir sind jetzt alle ziehmlich kaputt und deshalb erfolgt ein Bericht später. Jedoch endete der Tag mit sehr unsicheren Uniformierten und noch mehr verunsicherten "Ersteigerern" die jetzt Angst um ihr eingesetztes Kapital haben.
Die GV ahnt noch nicht was jetzt auf sie zukommt. Mal sehen ob ihre Kaltschnäuzigkeit anhält wenn sie mit dem von ihr fabrizierten Mist konfrontiert wird. Freue mich schon auf den Start der Verbrecherdatenbank die sehr schnell Volumen bekommen wird.


Herzog

Beiträge: 13

» 12.06.08 01:33 «              Beitrag melden


Jeder Artikel in der Presse bringt uns weiter in’s Gespräch. Das die Zeitung ein manipuliertes Mittel ist weiß ja nun jeder. Die parteipolitische Abhängigkeit der Zeitungen schreit ja zum Himmel. Es geht nicht um die Wahrheit, sondern „was nützt wem“ und hoffentlich bringt es viele neue Abonnenten bzw. Käufer. Dem „Schreiberling“ des Artikels empfehle ich, sich die Homepage der IPD mal genauer durchzulesen und gleich das Buch „IPD-Radikal im Recht“ zu bestellen.
An Alle:
macht doch mal eine Mailaktion an Eure Kontakte mit dem Hinweis zu www.ipd24.info . Es ist erstaunlich, was da für Fragen kommen. Die Leute wachen langsam auf.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.06.08 10:22 «              Beitrag melden


Hallo Alle miteinander, es geht wirklich Stück für Stück immer übler für die Genossen der BRdvD aus, nachdem wir nun im Norddeutschen in den letzten Tagen 3. Veranstaltungen gemacht haben, haben wir festgestellt, das Interesse an der IPD wächst immer mehr, und wenn es so weiter geht, sieht es nicht gut aus für die Rechtsbeuger im Amt und Würgen !
Das System der BRdvD weist immer mehr Betrugsdilikte aus und auf, was niemals bestand haben könnte in einer wirklichen Demokratie, STASI - Merkel und Gestapo - Schäuble haben sich viel zu früh und viel zu weit aus den Fenster gelehnt, The lahm Duck Bush ist so gut wie abgestellt und wird niemals die Welt anstecken können wie er es beabsichtigt hatte, im Auftrag seiner Hintermänner .
Wir werden die Faschisten und Nazi - Bande solange bekämpfen bis denen die Puste ausgeht, das Volk erwacht und endlich handelt.



Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 12:29 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 12.06.08 18:10 «              Beitrag melden


Die Polizei muss durchgreifen
Von Gertrud Adlassnig und Walter Kaiser

Mönstetten - Mittwochmorgen gegen 8 Uhr: Eine Gerichtsvollzieherin, ein Umzugswagen, Möbelpacker, ein Krankenwagen des Roten Kreuzes und neun Polizisten kommen nach Mönstetten. Dort soll ein Haus zwangsgeräumt werden.
In ihm wohnen die bisherige 48-jährige Besitzerin und ihre 20 und 21 Jahre alten Söhne. Auch ein Mieter, der zurzeit auf Geschäftsreise sein soll, ist von der Räumung betroffen.

Die Besitzerin und ihr Rechtsbeistand vom sogenannten "Rechtsnormen-Schutzverein" behaupten, die Zwangsräumung sei unrechtmäßig. Deshalb hätten sie, so erklärt Klaus-Jochen Weigand, der Direktor des Amtsgerichts Günzburg, auf Anfrage, im Vorfeld damit gedroht, das Gebäude anzuzünden.

Um das und möglicherweise anderes zu verhindern, waren neben der Gerichtsvollzieherin auch neun Beamte der Polizei Burgau und Helfer des Roten Kreuzes mit einem Krankenwagen vor Ort, um für alle Fälle gewappnet zu sein, wie der Einsatzleiter der Polizei erklärte.

Als Polizei und Gerichtsvollzieherin vor Ort erschienen, wollten ihnen die Rechtsbeistände der Hausherrin den Zugang zum Haus verwehren - mit dem Hinweis auf die fehlende Rechtskraft des Vollzugsbeschlusses.

Wie Claudia Obermeier vom "Rechtsnormen-Schutzverein" - sie nennt sich "Senator des Rechts" - mit Sitz in Senden erklärte, hätten sich Polizei und Gerichtsvollzieherin "unter Androhung von Waffengewalt und Anwendung von Gewalt" Zutritt zum Haus verschafft, um die Zwangsräumung zu vollziehen. Nach Angaben des Einsatzleiters der Polizei hatten sich "mehrere Personen im Haus befunden, die hinausbegleitet wurden". Die Polizei habe natürlich das Recht, unmittelbare Gewalt auszuüben und diese vorab auch anzukündigen, was in Mönstetten geschehen sei. Es dauerte bis in die Nachmittagsstunden, ehe das Haus und die Wohnung des Mieters vollends geräumt waren.

Vorausgegangen war eine vom Amtsgericht Neu-Ulm angeordnete Zwangsversteigerung des Hauses beim Amtsgericht Günzburg. Auch schon dabei hätten Mitglieder des "Rechtsnormen-Schutzvereins" versucht, den Ablauf zu stören und das Verfahren "zu torpedieren", erklärte der Günzburger Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jochen Weigand. Bei dem Zuschlagstermin in Günzburg sei von mehreren Anwesenden versucht worden, das Verfahren durch rund 30 "unsinnige Anträge zu Fall zu bringen". Auch Ablehnungsanträge seien gestellt worden, zudem sei die Justiz mit zahlreichen Schreiben der 48-Jährigen aus Mönstetten "bombardiert" worden, erklärte der zuständige Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Dr. Bernt Münzenberg.

Der "Rechtsnormen-Schutzverein" erkennt das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht an, sondern beruft sich unter anderem auf die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Weimarer Verfassung. Deshalb habe sich die Hausbesitzerin in Mönstetten über den "Schutzverein" unter "Selbstverwaltung" gestellt und im Vorfeld angekündigt, der Gerichtsvollzieherin Haus- und Grundstücksverbot zu erteilen. Auch deshalb war die Gerichtsvollzieherin mit Polizeischutz in Mönstetten vorgefahren.



Da es beim Zuschlagstermin beim Amtsgericht Günzburg auch massive Beleidigungen gegenüber den Justizangehörigen gegeben habe, seien entsprechende Strafbefehle gestellt worden, erklärte Münzenberg.

Vor meinem ausführlichen Bericht, hier die Zeitungsmeldung von der illegalen Räumung meiner Freundin M.
Aber vorweg: es steht lange nicht alles so drin wie ich es gesagt habe.
Einer der "coolsten" Sprüche der GV Trum an diesem Tag war: "Ich brauche keinen zusätzlichen Beschluss eines Richters. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geht sie nichts an und braucht sie nicht zu beachten.
Sorry daß der Zeitungsartikel das Forum etwas aus der Form bringt.
Übrigens ist es schockierend für uns zu lesen, daß das Haus angezündet werden sollte. Von wem denn?? Von den Richtern, der GV, der Polizei oder wem wollen die das denn andichten. Von uns hat derlei Ankündigung nicht stattgefunden.


giszmo

Beiträge: 1

» 12.06.08 18:58 «              Beitrag melden


Habe den Vorgang um Sweetsinas Freundin M. hautnah von Anfang an mitbekommen. Ich verstehe gar nicht daß Strafbefehle wegen angeblichen "Beleidigungen" ausgestellt worden sein sollen. Es waren gut durchdachte Anträge, sauber formuliert und vorgetragen. Die schwarzen Herrschaften haben doch die Möglichkeit uns vom Gegenteil zu überzeugen, Beweise anzubringen daß wir im Unrecht sind. Warum tun sie das denn nicht einfach.
Beim sog. "Zuschlagstermin" wurde genau 1 Antrag auf Offenkundigkeit gestellt, danach kam wegen der Verweigerung des Protokolls gleich die Ablehnung. Zählen sollte man können.
Vom Anzünden des Gebäudes von M. war nie die Rede, zumindest nicht aus unseren Reihen.


sapereaude82

Beiträge: 98

» 12.06.08 19:34 «              Beitrag melden


bei uns warens immerhin 12 oder 13 Ganztagskostümierte.
Auf dem "Räumungstitel" war die Adresse falsch, an einigen stellen durchgestrichen und kringelhaft "korrigiert". Richterunterschrift fehlte-> hinweis an das GV. das GV kuckt zweimal und sagt "das interessiert mich nicht, ich ziehe das ding heute durch". vom x-ten ZV Termin bis zur räumung waren immerhin noch etwas mehr als 6 monate "gezogen" worden...aber das war ja nur eine schlacht am anfang des krieges!!!

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