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Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
Bewertung:
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 30.05.08 13:25 «              Beitrag melden


@alle...

Ich habe eine Bitte, lasst doch in diesem und anderen interessanten Foren eure Eingaben über irgendwelche Eier, die ihr essen wollt oder nicht wollt.
Dieses Forum soll doch eine Informationsquelle für interne und externe sein, deshalb stellt doch nur Beiträge ein, die zum Thema helfen .. ansonsten, schreibt euch doch gegenseitig emails.

Diese unnützigen Beiträge überfüllen nur die Foren und haben mit unserer Sache nichts zu tun, sie erschrecken nur Aussenstehende, die wir doch so gerne für unsere Sache gewinnen wollen! Sie verwässern unser Sache!

Wir haben ein hohes Ziel, dies errreichen wir aber schneller, wenn unser Niveau hoch bleibt und nicht unter die Gürtellinie abfällt, denn niveaulos verlieren wir mehr Mitglieder, als neu hinzu gewonnen werden!

Danke für euer Verständnis!

Anmerkung an den Moderator: kannst du die Foren bitte mal vom "Müll" beseitigen, wie du das bereits angekündigt hast?


Zuletzt bearbeitet: 31.05.08 11:36 von Der_Dipl_Ing
luju

Beiträge: 86

» 31.05.08 16:34 «              Beitrag melden


Hallo, hier im Forum wird oft von Kontrollen der Geschäftsverteilungspläne für Richter an den Gerichten gesprochen. Aus den Plänen gehen bekanntlich die Namen der Richter hervor, wenn man die Namen googelt kommen ganz erstaunliche Tatsachen heraus.
Ich habe ähnliches beim Finanzgericht Münster festgestellt und möchte anregen die anderen Gericht auch unter die Lupe zu nehmen Diese Informationen sollten mit in die Kategorie „Richter an den Prager“

Denn Geschrieben steht in der

“Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter”

“Das Richterstatut soll die Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten, die jedermann legitimerweise von den Gerichten und allen Richterinnen und Richtern erwartet, denen der Schutz seiner Rechte anvertraut ist. Es schließt jede Regelung und jede Verfahrensweise aus, die geeignet ist, das Vertrauen in diese Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen.”
Die deutschen Finanzrichter sind demnach weder unabhängig noch unparteiisch und es ist für jeden, der gemäß Art. 19.4 GG gegen Akte der öffentlichen Gewalt Rechtschutz sucht,  in höchstem Maße gefährlich, diesen das Richteramt verliehen bekommen habenden Personen den Schutz seiner Rechte anzuvertrauen.

Festgestellt wurde folgendes:

Die üblichen Honorarkonditionen für nebenberufliche Autorentätigkeit lauten:
pro abgedruckter Aufsatzseite erhält der Autor zwischen 25,- und 90,- Euro
für Autorentätigkeit in Standardkommentaren gibt es 12% vom Nettopreis
Kommentare erreichen durchaus Auflagen pro Jahr von 30.000 Exemplaren
Es ist daher anzunehmen, dass der Finanzrichter Axel Christochowitz, nds. Finanzgericht, durch seine nebenberufliche Autorentätigkeit zum Körperschaftssteuer-Kommentar ( nwb-Verlag )  nicht unerhebliche Nebeneinkünfte erzielt, die dessen grundgesetzlich ( Art. 97 GG,  § 39 DRiG ) verlangte richterliche Unabhänglichkeit und Unparteilichkeit äußerst fragwürdig erscheinen lassen.
Im nds. Finanzgericht wurden inzwischen von den dort tätigen 55 Finanzrichtern 29 zweifelsfrei als nebenberuflich tätige Fachautoren von finanzjuristischen Aufsätzen und Kommentaren identifiziert. Nur 2 Senate sind nach bisherigen Erkenntnissen mit Richtern besetzt, die scheinbar nicht zum Kreis der nebenberuflichen Publizisten in eigener Sache zu zählen sind.
Von fairen Gerichtsverfahren ist die deutsche Finanzjustiz weit entfernt…

Der grundgesetzwidrige Kern des Skandals liegt darin, dass ein rechtsuchender Bundesbürger zwar laut Grundgesetz einen Anspruch darauf hat, ein unparteiisches und unabhängiges Gericht zur Entscheidung über eine Rechtsfrage anzurufen, dies aber bei den Finanzgerichten nicht grundsätzlich gegeben ist.
Vielmehr betätigen sich viele Finanzrichter in der Fachpresse freiberuflich als „wissenschaftliche“ Kommentatoren, wohl zwecks Erzielung eines Zusatzeinkommens, das laut Pressemeldungen ein Einzelfällen Millionenbeträge erreichen kann. Kern dieser „Fachkommentare“ ist zumeist die Auslegung bestimmter Teile des Steuerrechts, was im praktischen Fall eines sich darauf beziehenden Rechtsstreits bedeutet, dass der Richter, der früher einen diesbezüglichen Kommentar in der Fachpresse veröffentlicht hat bei seiner Urteilsfindung bereits „konditioniert“ ist, also nicht mehr unabhängig.
Es gibt auch Hinweise, dass unter den grossen Gruppen der „kommentierenden“ Richter ein intensiver Informationsaustausch stattfindet, wo bei Bedarf in Zirkeln wechselseitig Kommentare betreffend gewünschte Urteilsrichtungen ausgetauscht werden.

Details zu dem Themenkreis sind zu finden auf der Webseite
www.gesetzloses-finanzamt.info.
Hier erfolgt auch eine Darstellung der diesbezüglichen Urteile des Verfassungsgerichts, wonach derartige Aktivitäten in Form von Kommentierungen in der Fachpresse für Richter, die mit den gleichen Vorgängen in Spruchkörpern der Gerichte beteiligt sind, verfassungswidrig wären, was die massivste Form der Rechtswidrigkeit darstellt.

Der Themenkreis ist wohl derart brisant, weil die Auswirkungen auch in Richtung strafrechtlich relevanter Tatbestände der Rechtsbeugung nach § 339 StGB führen könnten.

habt Nachsicht mit mir der Text ist aus mehren Quellen zusammen geschnippselt, aber der Kern!!

schlesier

Beiträge: 133

» 31.05.08 20:47 «              Beitrag melden


Hallo luju,
endlich mal einer der locker bleibt bei seiener berichterstattung
Super weiterso



gruß schlesier
schlesier

Beiträge: 133

» 31.05.08 20:58 «              Beitrag melden


Hallo Herr Der-Dipl-Ing,
essen gehört wie lachen, und weinen, schwitzen, lieben, schlafen und Mensch sein zu den Grundbedürfnissen des Lebens.
Wir werden keinen ERfolg haben wenn wir den Mensch als Individuum ausklammern, mag er noch so gehirngewaschen sein.
Wer ein hohes Niveau will, geht mit, was passiert mit den 90 % der Normalos.
Die essen sicher keine mehr.
Du bist gut, aber schau nach dem gemeinen Volk.



gruß schlesier
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 01.06.08 10:27 «              Beitrag melden


Hallo Schlesier,

erstmal danke fürs Kompliment.

Aber ist es nicht so, dass die "Normalos" - wie du sie nennst - sich mit dem hohen Niveau idendifizieren, aber die anderen 10% nicht mit niedrigem Niveau, vor allen Dingen nicht mit solchem, die unter der Gürtellinie sind? Mit hohem Niveau hast du noch niemanden verloren!

War es in der Geschichte bisher nicht immer so, dass eine Handvoll von intelligenten Wegbereitern die "Änderungen/Lawinen" lostraten und erst dann die große Masse (die Normalos) hinterher rannte?

Wollen wir es riskieren diese Leute zu verkraulen und zu verlieren oder erst gar nicht zu bekommen?

NEIN - wir brauchen diese Menschen, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen!
10% + 90% = 100% = ALLE



Zuletzt bearbeitet: 01.06.08 12:05 von Der_Dipl_Ing
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 01.06.08 12:24 «              Beitrag melden


Ich gebe dem Dipl.Ing. Recht, denn nicht jeder ist geeignet vorne am Wagen zu ziehen. Aber lesen und sich eine Meinung bilden können viele der anderen 90%. Und jeden den wir dadurch verlieren, weil er sich von bestimmten Ausdrucksweisen hier abgestoßen fühlt, wird uns in der Masse fehlen. Und wir wollen doch so schnell als möglich Masse aufbauen. Denn dann können wir Veränderungen herbeiführen.

Richtig !

Dieser Strang heißt "Erlebnisse im Gerichtssaal" und will auch so verstanden werden. Künftig wird alles kommentarlos gelöscht, was hier nicht reinpaßt, denn Verwirrung durch Infoflut ist auch ein brdvD-Instrumentarium. Und hier geht es nur um die causa morbi, die Wurzel des Übels.

Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 01.06.08 13:14 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.06.08 22:11 «              Beitrag melden


Hallo luju

Sehr gut beobachtet und einen kleinen Seitenhieb wert für die Schwarzkittel, da der Berg sich ständig vergrößert, um anschaulich und deutlich zu machen wer da was mit wem herum manipuliert, sehr schöner Wink.
Wir werden dies zu benutzen wissen !

Noch etwas!

Wir haben darum gebeten nicht für jeden Furz einen Strang zu eröffnen, was soll das also ?
Seht wo das Thema rein passt und setzt es dort ab, sonst sehe ich dies zukünftig als einen terroristischen Akt an und werden diese Stränge kurze Hand löschen lassen !

Es genügt ein Terror Schäuble und eine Terror - Merkel, mehr brauchen wir nicht !



Zuletzt bearbeitet: 01.06.08 22:18 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 04.06.08 10:22 «              Beitrag melden


E R F O L G !!!

Hatte mich mit dem Mahngericht in Hamburg angelegt. Als der 1. gelbe Brief kam, abgelegt nur in der Zeitungsröhre, ging dieser ungeöffnet mit Rüge der Zustellung zurück (das Aktenzeichen war erkennbar und wurde notiert). Etwas Zeit verging, dann kam der Vollstreckungsbescheid. Wieder in der Zeitungsröhre abgelegt und wieder zurück mit Zustellungsrüge.
Dann kam ein Schreiben vom Mahngericht, daß die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt sei. Wieder mein Gebet der nicht verfassungskonformen Zustellung, Verletzung des rechtl. Gehörs, Entzug des gesetz. Richters. Danach eine Weile Ruhe und dann ein Brief, daß der Vorgang an das zuständige Amtsgericht zur Weiterbearbeitung geschickt wird. Wieder eine Weile Ruhe und heute kam ein Schreiben daß die Anwälte der Gegenseite die Klage zurücknehmen!!! Also fruchten unsere Schreiben doch. Ob diese Anwälte (ansässig in Düsseldorf) vielleicht Kenntnis von der IPD und/oder dem Rechtsnormenschutzverein haben?

Herores

Beiträge: 106

» 04.06.08 15:55 «              Beitrag melden


@sweetsina,

Glückwunsch zu deinem Erfolg. ich Glaube meine Liebste wird Demnächst auch das gleiche durchziehen müssen. Ein Anwalt will von ihr 1000€ haben, für einen angeblichen Darlehensvetrag. Gelber Brief kam auch schon vor einigen Wochen, und den hat Sie zurück geschickt, mit der Begründung, das Sie niemals einen Darlehensvetrag unterschrieben hat.

Nun war letzte Woche Freitag ein Din. a Umschlag im Kasten, mit der Klagebegründung des Anwalts. Der beruft sich in 3 Punkten auf ein Zeugnis. Aber welches? und die Mutter der klägerin wird als Zeugin aufgeführt. Na ich wende mich mal an den RNSV. Ich hoffe dort auf Hilfe für uns.

Herores

stromer

Beiträge: 89

» 05.06.08 09:49 «              Beitrag melden


Hallo sweetsina,

es fängt immer mit der nicht korrekt zugestellten Post an...

Was ist " Rüge der Zustellung " ?

Rügt man auf dem Umschlag oder schreibt man einige Zeilen und Kuvertiert beim "Return to Sender" den gerügten amtlichen Brief ein ?

st.

Hallo.
Kleine Empfehlung von der Tante Käthe:
immer den Brief öffnen und reagieren.
Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 05.06.08 10:21 von Krascher
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 05.06.08 14:34 «              Beitrag melden


Hallo Stromer,

zum Teil habe ich die Briefe ungeöffnet mit Rüge der Zustellung in einem beiliegenden Schreiben zurückgeschickt (wenn sichtbar habe ich mir das AZ notiert). Jedoch interessiert die Schwarzkittel nicht ob Du das gesehen hast oder nicht, Du bekommst als nächstes dann so oder so den Vollstreckungsbescheid.
Also ich rüge immer die Art der Zustellung, bin empört über die Verletzung meines rechtlichen Gehörs und den Entzug des gesetzlichen Richters (vor allem wenn gleich ein Vollstreckungsbescheid kommt.) Und nach § 139 ZPO will ich gleich ganz genau und dezidiert darüber aufgeklärt werden was ich gegen diese Verletzung meiner Rechte unternehmen kann.
Normalerweise wird das dann als Einspruch gewertet und an das zuständige Amtsgeriht weiterleleitet.


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 06.06.08 11:42 «              Beitrag melden


Amtsgericht Freiburg - Zwangsversteigerung

Es war traumhaft - bzw. alptraumhaft für die Schwarzkittel - 59 (!) in Worten: neunundfünfzig, unerschrockene Rechtsuchende, jeder "bewaffnet" mit einer weißen Rose füllten den Gerichtssaal bis auf den letzten Stehplatz! - Freiburger, ist seit Spitze!! Danke!!
Aber leider haben wir kein Recht gefunden
Ab sofort nenne ich euch nicht mehr Freiburger, sondern nur noch FreieBürger!

Es war beispiellos, welche Ohnmacht den Rechtspfleger Hoffmann überfiel und er sich nur noch wie ein verletztes Tier um sich biss und willkürlich "einsame" Entscheidungen traf, d.h. Straftaten. Er behauptete sogar dreimal steif und fest, er sei ein Richter, diese Aussage wurde von dem Souverän mit einem entsetzten Aufschrei zur Kenntnis genommen und mit entsprechenden Kommentaren gewürdigt!

Nach meinem "Rausschmiss" haben wir selbstverständlich im nächsten Geschäftszimmer die Geschehnisse zu Protokoll aufnehmen lassen, ein Disziplinarverfahren, sowie Strafantrag gegen die beiden Rechtsbeuger, sorry, ich meine natürlich Rechtspfleger, wird noch erfolgen.

Hier das Protokoll:

"Amtsgericht Freiburg -Rechtsantragstelle-

Vor Rechtspfleger Amann erscheinen

a) Sch., R.

b) M.-Sch.. A.

c) Sch., H-P.

d) K, J.

e) F., K.

vertreten durch den Rechtsbeistand J. K., ausgewiesen durch vorgelegte Vollmacht des Rechtsnormen-Schutzverein e.V.

Und geben zu Protokoll der Geschäftsstelle:

Im Zwangsversteigerungsverfahren beim AG Freiburg (AZ: xxxxx) waren die o.g. im Zwangsversteigerungstermin, anberaumt auf 10 Uhr, anwesend.

In diesem wird gerügt, dass der zuständige Rechtspfleger, trotz wiederholter mehrfacher Aufforderung kein Protokoll geführt hat, entgegen seiner Verpflichtung.

Der Rechtspfleger hat uns ein faires Verfahren verweigert und gegen Art. 25 GG verstoßen. Gem. § 1 GVG hat der zuständige Rechtpfleger Gesetze anzuwenden und nicht auszudeuten, krumm zu pflügen oder sich willkürlich eigene Gesetze zu kreieren. Die Anwesenden rügen dies.

Entgegen § 43 ZPO (kennen müssen) wollte der Rechtspfleger sich nicht ausweisen/legitimieren. Die Rüge erfolgt auch nach Art. 97 Abs. 1 GG, demnach besteht die Verpflichtung zur Legitimation.

Der Rechtspfleger entzog nach Art. 103 GG andauernd dem Rechtsbeistand das Wort, fiel ihm ins Wort und unterbrach diesen bei Antragstellung. Er hat die Anträge entgegen Art. 103 GG nicht gewürdigt.

Antrag Nr. 1 gem. Anlage wurde seitens des Gerichts (Rechtspfleger) nicht gewürdigt der Rechtsbeistand wurde des Saales verwiesen, mit der Begründung, dass damit der Termin gestört würde.

Ferner ließ der Rechtspfleger zu, dass die nicht am Prozess teilnehmende Rechtspflegerin Fr. Buschmann die Prozessführung an sich riss. Dies verstößt gegen Art. 101 GG und § 16 GVG. Durch diese Duldung hat er den gesetzlichen Richter, wenn überhaupt vorhanden, entzogen. Dies ist unzulässig, dies wird gerügt.

Auf Rückfrage durch den Rechtsbeistand K., behauptete der Rechtspfleger, dass er Richter sei. Trotz Hinweis, der Rechtspfleger ist kein Jurist und damit kein Richter hat er dennoch behauptet, er sei Richter. Dies stellt den Straftatbestand der Amtsanmaßung dar. Daraufhin wurde der Rechtspfleger von Herrn Kron nach § 42 ZPO wegen des Verdachts auf schwerer Befangenheit, der Vorteilsgewährung im Amt, der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Willkür und dem Entzug des gesetzl. Richter nach Art. 101 GG, der Rechtsbeugung, der Amtsanmaßung, Verstoß gg. Art. 20 Abs. 3, 103 GG, §§ 138 u. 139 ZPO und Hochverrat nach § 81 StGB iV.m. § 92 Abs. 1, Satz 1 u. 2 StGB, Verfassungshochverrat abgelehnt.

Der Rechtspfleger bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt. Daraufhin lehnt dieser die Ablehnung ab. Nach dem Hinweis, dass er sich nicht selbst wieder einsetzen kann (§ 45 ZPO), übte er willkürlich sein Hausrecht aus und ließ den Rechtsbeistand durch einen Wachmeister mit Androhung der Gewalt, entfernen. Daraufhin wurde er nochmals von Frau M.-Sch. mit gleicher Begründung abgelehnt. Trotz Ablehnung wurde dann die Bietstunde eröffnet.

Die Zeugenliste für diesen Vorgang ist diesem Protokoll beigefügt."


Ohje, jetzt hatte ich ja noch etwas ganz wichtiges vergessen, bei der Protokollierung in der Geschäftstelle mußten wir uns ja ausweisen, einer von uns hatte aber (leider) nur seinen Personenausweis des Deutschen Reichs dabei, der Rechtspfleger nahm in ohne murren an - nur mit großen Augen, ebenso wie seine Kollegin - übertrug die Personendaten und Anschrift ins Protokoll und gab den Ausweis kommentarlos wieder zurück! - Sachen gibts!


Zuletzt bearbeitet: 07.06.08 01:22 von Der_Dipl_Ing
Delphin8

Beiträge: 104

» 06.06.08 21:15 «              Beitrag melden


Es war traumhaft - bzw. alptraumhaft für die Schwarzkittel - 59 (!) in Worten: neunundfünfzig, unerschrockene Rechtsuchende, jeder "bewaffnet" mit einer weißen Rose füllten den Gerichtssaal bis auf den letzten Stehplatz! - Freiburger, ist seit Spitze!! Danke!!


Ohje, jetzt hatte ich ja noch etwas ganz wichtiges vergessen, bei der Protokollierung in der Geschäftstelle mußten wir uns ja ausweisen, einer von uns hatte aber (leider) nur seinen Personenausweis des Deutschen Reichs dabei, der Rechtspfleger nahm in ohne murren an - nur mit großen Augen, ebenso wie seine Kollegin - übertrug die Personendaten und Anschrift ins Protokoll und gab den Ausweis kommentarlos wieder zurück! - Sachen gibts!


Applaus, Applaus, Applaus...

begeistert mich so, daß mir die Worte fehlen.

Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 09.06.08 16:38 «              Beitrag melden


"Trotz Ablehnung wurde dann die Bietstunde eröffnet."

Häh ? Und was hat das nun zu bedeuten ?

Gruss Rabenschwarz

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 09.06.08 20:14 «              Beitrag melden


Das bedeutet, daß sich die Rechtspfleger einen Dreck um Recht und Gesetz scheren und ihr Ding auf Gedeih und Verderb durchziehen. Dafür haben die auch ihre Anweisung. Willkür nenne ich das.


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