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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal Bewertung: |
Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 30.05.08 13:25 «
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@alle...
Ich habe eine Bitte, lasst doch in diesem und anderen interessanten
Foren eure Eingaben über irgendwelche Eier, die ihr essen wollt oder
nicht wollt.
Dieses Forum soll doch eine Informationsquelle für interne und externe
sein, deshalb stellt doch nur Beiträge ein, die zum Thema helfen ..
ansonsten, schreibt euch doch gegenseitig emails.
Diese unnützigen Beiträge überfüllen nur die Foren und haben mit
unserer Sache nichts zu tun, sie erschrecken nur Aussenstehende, die
wir doch so gerne für unsere Sache gewinnen wollen! Sie verwässern
unser Sache!
Wir haben ein hohes Ziel, dies errreichen wir aber schneller, wenn
unser Niveau hoch bleibt und nicht unter die Gürtellinie abfällt, denn
niveaulos verlieren wir mehr Mitglieder, als neu hinzu gewonnen werden!
Danke für euer Verständnis!
Anmerkung an den Moderator: kannst du die Foren bitte mal vom "Müll" beseitigen, wie du das bereits angekündigt hast?
Zuletzt bearbeitet: 31.05.08 11:36 von Der_Dipl_Ing
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luju
Beiträge: 86
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» 31.05.08 16:34 «
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Hallo,
hier im Forum wird oft von Kontrollen der Geschäftsverteilungspläne für
Richter an den Gerichten gesprochen. Aus den Plänen gehen bekanntlich
die Namen der Richter hervor, wenn man die Namen googelt kommen ganz
erstaunliche Tatsachen heraus.
Ich habe ähnliches beim Finanzgericht Münster festgestellt und möchte
anregen die anderen Gericht auch unter die Lupe zu nehmen Diese
Informationen sollten mit in die Kategorie „Richter an den Prager“
Denn Geschrieben steht in der
“Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter”
“Das Richterstatut soll die Kompetenz, Unabhängigkeit und
Unparteilichkeit gewährleisten, die jedermann legitimerweise von den
Gerichten und allen Richterinnen und Richtern erwartet, denen der
Schutz seiner Rechte anvertraut ist. Es schließt jede Regelung und jede
Verfahrensweise aus, die geeignet ist, das Vertrauen in diese
Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen.”
Die deutschen Finanzrichter sind demnach weder unabhängig noch
unparteiisch und es ist für jeden, der gemäß Art. 19.4 GG gegen
Akte der öffentlichen Gewalt Rechtschutz sucht, in
höchstem Maße gefährlich, diesen das Richteramt verliehen bekommen
habenden Personen den Schutz seiner Rechte anzuvertrauen.
Festgestellt wurde folgendes:
Die üblichen Honorarkonditionen für nebenberufliche Autorentätigkeit lauten:
pro abgedruckter Aufsatzseite erhält der Autor zwischen 25,- und 90,- Euro
für Autorentätigkeit in Standardkommentaren gibt es 12% vom Nettopreis
Kommentare erreichen durchaus Auflagen pro Jahr von 30.000 Exemplaren
Es ist daher anzunehmen, dass der Finanzrichter Axel
Christochowitz, nds. Finanzgericht, durch
seine nebenberufliche Autorentätigkeit zum
Körperschaftssteuer-Kommentar ( nwb-Verlag ) nicht
unerhebliche Nebeneinkünfte erzielt, die dessen grundgesetzlich ( Art.
97 GG, § 39 DRiG ) verlangte richterliche
Unabhänglichkeit und Unparteilichkeit äußerst fragwürdig erscheinen
lassen.
Im nds. Finanzgericht wurden inzwischen von den dort tätigen 55
Finanzrichtern 29 zweifelsfrei als nebenberuflich tätige Fachautoren
von finanzjuristischen Aufsätzen und Kommentaren identifiziert. Nur 2
Senate sind nach bisherigen Erkenntnissen mit Richtern besetzt, die
scheinbar nicht zum Kreis der nebenberuflichen Publizisten in eigener
Sache zu zählen sind.
Von fairen Gerichtsverfahren ist die deutsche Finanzjustiz weit entfernt…
Der grundgesetzwidrige Kern des Skandals liegt darin, dass ein
rechtsuchender Bundesbürger zwar laut Grundgesetz einen Anspruch darauf
hat, ein unparteiisches und unabhängiges Gericht zur Entscheidung über
eine Rechtsfrage anzurufen, dies aber bei den Finanzgerichten nicht
grundsätzlich gegeben ist.
Vielmehr betätigen sich viele Finanzrichter in der Fachpresse
freiberuflich als „wissenschaftliche“ Kommentatoren, wohl zwecks
Erzielung eines Zusatzeinkommens, das laut Pressemeldungen ein
Einzelfällen Millionenbeträge erreichen kann. Kern dieser
„Fachkommentare“ ist zumeist die Auslegung bestimmter Teile des
Steuerrechts, was im praktischen Fall eines sich darauf beziehenden
Rechtsstreits bedeutet, dass der Richter, der früher einen
diesbezüglichen Kommentar in der Fachpresse veröffentlicht hat bei
seiner Urteilsfindung bereits „konditioniert“ ist, also nicht mehr
unabhängig.
Es gibt auch Hinweise, dass unter den grossen Gruppen der
„kommentierenden“ Richter ein intensiver Informationsaustausch
stattfindet, wo bei Bedarf in Zirkeln wechselseitig Kommentare
betreffend gewünschte Urteilsrichtungen ausgetauscht werden.
Details zu dem Themenkreis sind zu finden auf der Webseite
www.gesetzloses-finanzamt.info.
Hier erfolgt auch eine Darstellung der diesbezüglichen Urteile des
Verfassungsgerichts, wonach derartige Aktivitäten in Form von
Kommentierungen in der Fachpresse für Richter, die mit den gleichen
Vorgängen in Spruchkörpern der Gerichte beteiligt sind,
verfassungswidrig wären, was die massivste Form der Rechtswidrigkeit
darstellt.
Der Themenkreis ist wohl derart brisant, weil die Auswirkungen auch in
Richtung strafrechtlich relevanter Tatbestände der Rechtsbeugung nach §
339 StGB führen könnten.
habt Nachsicht mit mir der Text ist aus mehren Quellen zusammen geschnippselt, aber der Kern!!
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 06.06.08 11:42 «
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Amtsgericht Freiburg - Zwangsversteigerung
Es war traumhaft - bzw. alptraumhaft für die Schwarzkittel - 59 (!) in Worten: neunundfünfzig, unerschrockene Rechtsuchende, jeder "bewaffnet" mit einer weißen Rose füllten den Gerichtssaal bis auf den letzten Stehplatz! - Freiburger, ist seit Spitze!! Danke!!
Aber leider haben wir kein Recht gefunden
Ab sofort nenne ich euch nicht mehr Freiburger, sondern nur noch FreieBürger!
Es war beispiellos, welche Ohnmacht den Rechtspfleger Hoffmann überfiel
und er sich nur noch wie ein verletztes Tier um sich biss und
willkürlich "einsame" Entscheidungen traf, d.h. Straftaten. Er behauptete sogar dreimal steif und fest, er sei ein Richter,
diese Aussage wurde von dem Souverän mit einem entsetzten Aufschrei zur
Kenntnis genommen und mit entsprechenden Kommentaren gewürdigt!
Nach meinem "Rausschmiss" haben wir selbstverständlich im nächsten
Geschäftszimmer die Geschehnisse zu Protokoll aufnehmen lassen, ein
Disziplinarverfahren, sowie Strafantrag gegen die beiden Rechtsbeuger,
sorry, ich meine natürlich Rechtspfleger, wird noch erfolgen.
Hier das Protokoll:
"Amtsgericht Freiburg -Rechtsantragstelle-
Vor Rechtspfleger Amann erscheinen
a) Sch., R.
b) M.-Sch.. A.
c) Sch., H-P.
d) K, J.
e) F., K.
vertreten durch den Rechtsbeistand J. K., ausgewiesen durch vorgelegte Vollmacht des Rechtsnormen-Schutzverein e.V.
Und geben zu Protokoll der Geschäftsstelle:
Im Zwangsversteigerungsverfahren beim AG Freiburg (AZ: xxxxx) waren die
o.g. im Zwangsversteigerungstermin, anberaumt auf 10 Uhr, anwesend.
In diesem wird gerügt, dass der zuständige Rechtspfleger, trotz
wiederholter mehrfacher Aufforderung kein Protokoll geführt hat,
entgegen seiner Verpflichtung.
Der Rechtspfleger hat uns ein faires Verfahren verweigert und gegen
Art. 25 GG verstoßen. Gem. § 1 GVG hat der zuständige Rechtpfleger
Gesetze anzuwenden und nicht auszudeuten, krumm zu pflügen oder sich
willkürlich eigene Gesetze zu kreieren. Die Anwesenden rügen dies.
Entgegen § 43 ZPO (kennen müssen) wollte der Rechtspfleger sich nicht
ausweisen/legitimieren. Die Rüge erfolgt auch nach Art. 97 Abs. 1 GG,
demnach besteht die Verpflichtung zur Legitimation.
Der Rechtspfleger entzog nach Art. 103 GG andauernd dem Rechtsbeistand
das Wort, fiel ihm ins Wort und unterbrach diesen bei Antragstellung.
Er hat die Anträge entgegen Art. 103 GG nicht gewürdigt.
Antrag Nr. 1 gem. Anlage wurde seitens des Gerichts (Rechtspfleger)
nicht gewürdigt der Rechtsbeistand wurde des Saales verwiesen, mit der
Begründung, dass damit der Termin gestört würde.
Ferner ließ der Rechtspfleger zu, dass die nicht am Prozess
teilnehmende Rechtspflegerin Fr. Buschmann die Prozessführung an sich
riss. Dies verstößt gegen Art. 101 GG und § 16 GVG. Durch diese Duldung
hat er den gesetzlichen Richter, wenn überhaupt vorhanden, entzogen.
Dies ist unzulässig, dies wird gerügt.
Auf Rückfrage durch den Rechtsbeistand K., behauptete der
Rechtspfleger, dass er Richter sei. Trotz Hinweis, der Rechtspfleger
ist kein Jurist und damit kein Richter hat er dennoch behauptet, er sei
Richter. Dies stellt den Straftatbestand der Amtsanmaßung dar.
Daraufhin wurde der Rechtspfleger von Herrn Kron nach § 42 ZPO wegen
des Verdachts auf schwerer Befangenheit, der Vorteilsgewährung im Amt,
der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Willkür und dem Entzug des
gesetzl. Richter nach Art. 101 GG, der Rechtsbeugung, der Amtsanmaßung,
Verstoß gg. Art. 20 Abs. 3, 103 GG, §§ 138 u. 139 ZPO und Hochverrat
nach § 81 StGB iV.m. § 92 Abs. 1, Satz 1 u. 2 StGB,
Verfassungshochverrat abgelehnt.
Der Rechtspfleger bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt. Daraufhin lehnt
dieser die Ablehnung ab. Nach dem Hinweis, dass er sich nicht selbst
wieder einsetzen kann (§ 45 ZPO), übte er willkürlich sein Hausrecht
aus und ließ den Rechtsbeistand durch einen Wachmeister mit Androhung
der Gewalt, entfernen. Daraufhin wurde er nochmals von Frau M.-Sch. mit
gleicher Begründung abgelehnt. Trotz Ablehnung wurde dann die
Bietstunde eröffnet.
Die Zeugenliste für diesen Vorgang ist diesem Protokoll beigefügt."
Ohje, jetzt hatte ich ja noch etwas ganz wichtiges
vergessen, bei der Protokollierung in der Geschäftstelle mußten wir uns
ja ausweisen, einer von uns hatte aber (leider) nur seinen Personenausweis des Deutschen Reichs dabei, der Rechtspfleger nahm in ohne murren an - nur mit großen Augen, ebenso wie seine Kollegin - übertrug die Personendaten und Anschrift ins Protokoll und gab den Ausweis kommentarlos wieder zurück! - Sachen gibts!
Zuletzt bearbeitet: 07.06.08 01:22 von Der_Dipl_Ing
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Delphin8
Beiträge: 104
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» 06.06.08 21:15 «
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Es
war traumhaft - bzw. alptraumhaft für die Schwarzkittel - 59 (!) in
Worten: neunundfünfzig, unerschrockene Rechtsuchende, jeder "bewaffnet" mit einer weißen Rose füllten den Gerichtssaal bis auf den letzten Stehplatz! - Freiburger, ist seit Spitze!! Danke!!
Ohje, jetzt hatte ich ja noch etwas ganz wichtiges
vergessen, bei der Protokollierung in der Geschäftstelle mußten wir uns
ja ausweisen, einer von uns hatte aber (leider) nur seinen
Personenausweis des Deutschen Reichs dabei, der Rechtspfleger nahm in
ohne murren an - nur mit großen Augen, ebenso wie seine Kollegin -
übertrug die Personendaten und Anschrift ins Protokoll und gab den
Ausweis kommentarlos wieder zurück! - Sachen gibts!
Applaus, Applaus, Applaus...
begeistert mich so, daß mir die Worte fehlen.
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