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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 25.04.08 14:36 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
bei meinem Gerichtsverfahren wegen Richterbeleidigung wurde mir ain der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes gleich über den Mund gefahren, was ich mir erdreiste Akteneinsicht und GVP zu sehen.
Dazu hätte ich kein Recht.


Nach Art.103 (1) GG Rn 33 besteht das Recht auf Akteneinsich.
(Nach § 299 ZPO Rn 1,2 auch)
Kennen die Vögel einfachste Normen nicht !

"Ein Rechtsgrundsatz des roem.-germ. Rechtes lautet:
Fur semper in mora - der Dieb ist immer in Verzug !

Warum stehlen sie meine Rechte ? Warum lügen sie mich an ? Warum wollen sie Unrecht zu Recht umdeuten ? Warum klären sie mich nicht über die Nichtigkeiten ihrer Handlungen auf ?
Warum ...... "

Eine Verweigerung stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar und ist schon gleich ein Fall für die Revision !

Außerdem "beleidigst" du keine gesetzlichen Richter. Würdest du nie tun.

Beleidigung hat auch keine Rechtsnorm, wegen Verstoß gegen Art. 5 GG. Der StA hat auch keine rechtlich Basis mehr, da die StPO per 19.4.06 gestrichen worden ist.
Wer will hier mit dir "was" spielen ?!?

d_eutschland

Beiträge: 87


» 29.04.08 19:55 «              Beitrag melden


Hab hier auch ein Bild & Ton - Dokument gefunden wie sich Erhardt im Gericht zur wehr setzt. "Mit diesem Staat ist kein Staat zu machen" 1958!!!

Gerichtsverhandlung



Gruß
d-eutschland


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 29.04.08 20:18 «              Beitrag melden


Geilomat, Heinzi !

Vieles erkennt man wieder.... !

Delphin8

Beiträge: 104

» 29.04.08 21:46 «              Beitrag melden


Der Heinz Ehrhardt ist jedenfalls lustig, leider ist die Realität so zum Kotzen, dass einem sogar die Kotze ausgeht.

Liebe Grüße
Delphin8

Schwabe

Beiträge: 5

» 12.05.08 19:04 «              Beitrag melden


Unglaublich aber wahr !

ich hatte letztes Jahr im Juli einen Gerichtstermin wegen einer OWi.
Da kein gesetzlicher GVP vorhanden war und der Richter sich nicht als gesetzlicher Richter ausweisen konnte, lehnte ich Ihn nach ZPO § 42 ab.
Jetzt, fast 10 Monate später, kommt ein Beschluß vom Direktor des AG ins Haus geflattert, worin festgestellt wird, daß auf Grund der Änderung des GVP der abgelehnte Richter nicht mehr der zuständige Richter ist. Das Ablehnungsgesuch hat sich damit erledigt.

Der Stachel scheint ja wirklich sehr tief zu sitzen bei den Herren "Richtern"!

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.05.08 19:13 «              Beitrag melden


Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss.
Schließlich hast du den "Vorsitzenden" ja abgelehnt, weil der Nachweis des ges. Ri. nach Art. 101 GG nicht erbracht werden konnte.

Er ist abgelehnt und bleibt nach § 44 ZPO abgelehnt.
Ansonsten würde jede unterjährige Versetzung ja jede Rechtsbeugung heilen !

U.a. möchte man den Nachweis haben, dass der Gerichtspräsident ges. Richter nach Art. 101 GG ist !

Kann er den nicht erbringen, ist der Vogel auch nach § 42 ZPO abzulehnen.
Ein zus. Diszi-Verfahren und Straftanzeige & Strafantrag sollten auch nicht schaden.

Immer reagieren, immer Vorsicht !


Zuletzt bearbeitet: 12.05.08 19:15 von Krascher
Schwabe

Beiträge: 5

» 12.05.08 19:50 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
apropo Strafanzeige........
Ich habe drei Strafanträge laufen.
Alle sind jetzt vor dem OLG.
Alle drei wurden vom OLG als unzulässig verworfen.
Begründung bei allen dreien ist, daß er nicht den Anforderungen des § 172 StPo genügt (Unterschrift von einem RA).
Zusätzlich weist der Senat darauf hin, daß er für die Entgegennahme von "Strafanzeigen" nicht zuständig ist(vgl. § 158 Abs.1 StPo).
Ich muß die Jungs noch darauf hinweisen, daß ich einen "Strafantrag" gestellt habe (ich glaube, die kennen den Unterschied noch nicht)

vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.05.08 21:21 «              Beitrag melden


Nun beginnt die Klage auf Strafverfolgung nach offenkundigen Tatsachen und dezidierten Vortrag !

Eine sogenannte Klageerzwingung beim nächsten AG bis zu BVerfG !

Klage auf Strafverfolgung wegen Verweigerung der Justizgewährleistung !

Der weitere Schwachsinn ist genauso krotesk, natürlich muss der Flegel eine Strafanzeige die bei diesem gelandet ist weitergeben !
Das ist sogar Verpflichtung eines jeden Bürgers wenn er Straftaten zur Kenntnis nimmt, hat er diese Anzuzeigen !



Zuletzt bearbeitet: 13.05.08 00:32 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 14.05.08 09:05 «              Beitrag melden


Es geht weiter, die Willkür des Amtsgerichts Neu-Ulm/Günzburg

Trotz der Ablehnung der Rechtspflegerin Knöpfle soll demnächst die Räumung bei meiner Freundin M.stattfinden.
Knöpfle hat den Zuschlag erteilt, der angeblich rechtskräftig sei. Strafantrag ist gestellt, aber Knöpfle macht hurtig weiter mit Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Urkundenfälschung u.v.m.
Die GV Trum hat sich auch schon angemeldet und behauptet doch glatt, sie könne sich ohne zusätzlichen Beschluss eines gesetzlichen Richters breit machen und Haus und Hof leeräumen. Sogar die Mieter will Sie gleich mit rauswerfen, trotz gültigem Mietvertrag, der mit einer ZV nicht erlischt. Mann o Mann!! Die Angelegenheit ist inzwischen beim BGH aber es interessiert keinen im AG Neu-Ulm.
Die angeblichen "Ersteigerer" sind ebenfalls mit Strafanzeige und Strafantrag belegt, aber es juckt keinen, die machen eiskalt weiter. Offensichtlich werden hier die Interessen der Sparkasse Günburg/Krumbach sehr hartnäckig vertreten!!!


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 21.05.08 18:19 «              Beitrag melden


AG Freiburg - Führerscheinentzug

Danke für die 30 Mitstreiter, die mir den Rücken stärkten – besonderen Dank gilt Kurt F., der für jeden eine weiße Rose mitbrachte – supertolle Idee und ein klasse Bild – dreißig unerschrockene Kämpfer fürs Recht!
Freiburger, ihr seit klasse!

So nun kurz zum Ablauf der Komödie!

Herr Vorsitzende „Richter“ Nowak stellte erschreckt fest, dass sein Amtszimmer aus allen Nähten platzen würde und besorgte einen großen Saal, somit konnte jeder bequem sitzen.
Drei junge Damen (Gerichts-Auszubildende) waren auch dabei, ich versprach ihnen, dass sie heute viel Neues lernen würden!

Nun trat der Herr in Schwarz ein und forderte die Öffentlichkeit, den Beklagten und mich auf aufzustehen – er wiederholte dies dreimal – dann erklärte er mir auf meine Frage, wieso wir denn aufstehen sollten, dass das so im GVG geregelt sei. Verblüfft war er, als ich ihn korrigierte, dass es überhaupt kein Aufsteh-Gesetz gäbe und es vor allem sowieso nicht einzusehen sei, dass die Öffentlichkeit = das Volk = der Souverän = der Chef, vor einem Beamten aufstehen sollte! Gegen dieses schlagende Argument konnte Nowak nichts mehr entgegensetzen und setzte sich brav hin – alles war wieder gut!

Den Vornamen von Herrn Nowak kenne ich bis jetzt immer noch nicht, er verweigerte - trotz mehrfacher Nachfrage- diesen zu nennen.

Kein Schriftführer, deshalb 1. Antrag: vollständige Besetzung des Gericht – dies wurde abgelehnt, er mache beides in Personalunion – selbstverständlich legte ich sofortige mündliche Beschwerde ein.

2. Antrag – mündlich zu Protokoll – ups, jetzt weigerte sich der neue Protokollführer dies aufzuschreiben, das müsse er nicht tun, er sei schließlich der „Richter“ – nach kurzem und heftigen Wortgefecht nahm ich mir 5 Minuten Zeit und schrieb den Antrag auf ein Blatt Papier: "Antrag, meine Anträge ungestört vortragen zu dürfen“ – hmmm, dies wollte der Richter/Schriftführer nicht bescheiden.

OK, dann weiter.
Antrag Nr. 3 auf gesetzliche Ladung! Nowak meinte, mit der Unterschrift des Postboten auf dem Empfangsbekenntnis sei alles rechtens – er hatte von der RN 31 noch nie was gehört .

Hoppla, da war ja noch jemand – ah, er sei Sachverständiger! Interessant, denn auf der Ladung stand keiner – deshalb Rüge, dass einfach vom Gericht ein Sachverständiger zugezogen wurde ohne Mitwirkung der Verteidigung.

Dann wurde es geheimnisvoll , Nowak verbot dem Sachverständigen auf meine Fragen zu antworten, wie z.B. „Welches Fachgebiet vertreten Sie als Sachverständiger?“; „Welche Expertise haben Sie?“; „Haben Sie schon einmal für ein Gericht gearbeitet?“ … OK, keine Antwort, deshalb Beschwerde/Rüge mündlich zu Protokoll.

Nun sollte Nowak, als Schriftführer, sein bisher geschriebenes – zwecks Kontrolle durch mich und die Öffentlichkeit – vorlesen, aber er hatte keine Lust dazu und streikte!

OK, ich bin ja ein Lieber, machen wir weiter:
Der Sachverständige war mir zwar sehr symphatisch, trotzdem musste ich ihn leider ablehnen .
Nowak, nun in Funktion als „Richter“, schluckte und meinte: "nun, das war es jetzt, er müsse vertagen."
Mein Kommentar war, dass ich es schade finde zu vertagen, gerade jetzt, da ich langsam warm werde und noch ein paar Anträge vorbringen wollte.
Komisch, auf einmal protokollierte der „Richter“ Nowak – nun in Funktion als Schriftführer – nach meiner Frage an ihn: „Wieso wollen Sie mitten in der Vorverhandlung vertagen? Haben Sie Angst weiter zu machen?“ Diese Frage schmeckte ihm nicht – er drohte mir ein Ordnungsgeld an, falls ich mich nochmals zu einer solchen Aussage hinreisen lassen würde! – Oh mano, hatte ich jetzt Angst, mir schlotterten die Knie!

Aber der erste Tag des Kommödienstadels war nun beendet, mal sehen, wenn, oder ob überhaupt, der zweite Teil eingeläutet wird - Fortsetzung folgt, demnächst in diesem Theater ...




Zuletzt bearbeitet: 22.05.08 11:59 von Der_Dipl_Ing
IchSelbst

Beiträge: 3

» 22.05.08 14:44 «              Beitrag melden


Mal wieder was aus dem schönen Norden

Gedächtnisprotokoll vom 21.05.08

Gewährung rechtlichen Gehörs des Herr F. zu Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom Mai 2008

9.10 Uhr: Betreten des Amtsgerichts und Nachfrage nach dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) bei den Justizangestellten im Eingangsbereich.
Verweis auf das Geschäftszimmer im ersten Stock. Dort ist niemand anzutreffen, daher Nachfrage bei einem anwesenden Mitarbeiter in einem weiteren Geschäftszimmer nach dem offiziellen GVP. Seinerseits Unkenntnis davon, was das denn sei, anschließend Hilfe bei den Damen eingeholt, die ursprünglich als Auskunftstelle genannt worden waren.

9.15 Uhr: Im zuständigen Geschäftszimmer gibt es die Auskunft, dass der einzusehende GVP im Übergangsbereich zwischen Alt- und Neubau des Gerichtes aushänge. Der Gerichtspräsident sei nicht anwesend, mehr könne man nicht dazu sagen.

9.17 Uhr: In Augenscheinnahme mehrerer Blätter im Aushang, die offensichtlich einen gesetzlichen GVP, § 21e GVG darstellen sollen. Obwohl dafür vorgesehene Linien auf jedem Blatt ausgedruckt sind, gibt es darauf weder Unterschriften des Gerichtspräsidenten und der Richter, noch das amtliche Siegel. Außerdem fehlt der Name der für die folgende Anhörung angegebenen "Richterin Vogt" in diesem Aushang.

9.30 Uhr: In der Ankündigung der öffentlichen Anhörung wird wieder eine "Richterin Vogt" genannt.

9.45 Uhr: Beginn der Veranstaltung. Frau Vogt fragt irritiert nach, als Herr F. sich auf die ihrer Meinung nach "falsche Seite" setzt. Dem Vertreter der Gegenseite ist es gleich. Frau Vogt gibt nach, weist nur darauf hin, dass die Gefahr bestünde, dass sie Herrn F. eventuell mit einem falschen Namen ansprechen könne.

Frau Vogt möchte die Verhandlung eröffnen, wird aber von Herrn F. unterbrochen mit dem Hinweis, dass er vor Beginn zwei Rügen zu erteilen habe. Frau Vogt, die es versäumt, Herrn F. darauf hinzuweisen, dass sie auch die Aufgaben der Protokollführung übernimmt, diktiert in ihr Aufnahmegerät, dass sie zwei Rügen zu Protokoll nehmen wird.

Herr F. rügt 1. die ungesetzlich Zustellung der Ladung zum Termin wegen der fehlenden von ihm zu leistenden Unterschrift auf der Postzustellungsurkunde und 2. die Nichteinhaltung der gesetzlichen Ladungsfrist von vierzehn Tagen (die Ladungsfrist betrug hier zwei Werktage!)
Frau Vogt nimmt die Rügen zu Protokoll.

Frau Vogt möchte erneut die Verhandlung eröffnen, aber Herr F. beantragt Offenkundigkeit nach ZPO § 291, dass es im Amtsgericht Neumünster keinen gesetzlichen GVP, § 21e GVG und aus diesem Grund keinen gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG gibt, somit das Verfahren keine gesetzliche Grundlage haben kann. Frau Vogt protokolliert den Antrag seufzend nach dringender Aufforderung und lehnt ihn im gleichen Zug ab mit dem Hinweis auf Prozessverschleppung!

Die Gegenseite bittet um "Verschonung der netten jungen Dame"! und überhaupt versteht er das ganze Prozedere nicht.

Herr F. besteht auf seinem Recht als Prozessbeteiligter, Kenntnis von den Personalien und dem Status der übrigen Beteiligten zu erhalten, bevor die Verhandlung eröffnet wird. Er bittet Frau Vogt um die Bekanntgabe ihres Status, indem sie sich z.B. mit ihrem Beamten- oder Personalausweis legitimiert. Frau Vogt weist auf die Nennung ihres Namens am Eingang des Verhandlungsraumes hin. Dies müsse genügen. Im übrigen Ablehnung wegen Prozessverschleppung (protokolliert).

Herr F. stellt Frau Vogt die Frage, ob sie gesetzliche Richterin sei. Frau Vogt scheint die Frage nicht zu verstehen und gibt auf wiederholte Fragen mehrmals ausweichende Antwort. Herr F. besteht auf einer klaren Aussage.

Frau Vogt beginnt mit der Gegenseite zu plaudern und stellt Fragen nach deren Anträgen, obwohl die Verhandlung noch gar nicht eröffnet ist.

Herr F. beharrt auf eine präzise Antwort auf seine Frage. Frau Vogt bestätigt nun, ja, sie sei gesetzliche Richterin, nimmt aber nicht nur dies zu Protokoll, sondern protokolliert zusätzlich Aussagen, die Herr F. nicht gemacht hat. Nach Protest ändert sie das Protokoll unwesentlich ab.

Herr F. lehnt Frau Vogt nach § 42 ZPO und anschließend § 44 ZPO ab.
Frau Vogt lehnt die Ablehnung ab mit der Begründung "Prozessverschleppung".

Herr F. lehnt Frau Vogt erneut nach § 42 ZPO und anschließend §44 ZPO ab und weist sie auf die Folgen ihres Handelns hin. (Strafanzeige u.a. wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Nötigung, Erpressung, Verrat und Hochverrat)

Die Verhandlung ist immer noch nicht eröffnet worden!

Frau Vogt ist weiter der Ansicht, ihre rechtmäßige Ablehnung mit dem Hinweis auf Prozessverschleppung zurückweisen zu können und gibt dies so zu Protokoll.

Frau Vogt erlässt ohne Verhandlung ein Säumnisurteil und verurteilt Herrn F. zur Übernahme der Kosten.

10.15 Uhr: Frau Vogt beendet die Veranstaltung ohne eine Wiedergabe aller zu Protokoll gegebenen Aussagen der Beteiligten.

10.25 Uhr: Herr F. gibt anschließend im Geschäftszimmer des Amtsgerichts Neumünster noch einmal alle von ihm gestellten Anträge schriftlich zu Protokoll, um einer möglichen Protokollfälschung vorzubeugen.
Diese werden der dort bereits vorliegenden Akte hinzugefügt.



vonRoit

Beiträge: 2405

» 26.05.08 19:49 «              Beitrag melden


Ich denke an eine Straftäter - Bank, also eine Web-Seite die alle Straftäter, d.h. Politiker, StA s , Richter, Rechtspfleger und Beamte listet , die sich am deutschen Volk vergangen haben.
Sagt Eure Meinung dazu !


sapereaude82

Beiträge: 98

» 26.05.08 20:50 «              Beitrag melden


eine schwarzliste genau das richtige!!! mit allen Daten und Info's, die man über dieses *pieeep* in Erfahrung bringen kann. Am besten einer macht bei Verhandlungen etc. unbemerkt nebenher ein paar Bilder von denen

Heinz

Beiträge: 30

» 26.05.08 20:52 «              Beitrag melden


Das sollte sofort gemacht werden. KLar und deutlich soll jeder wissen, wer sich wo und wann in seinem Amt strafbar gemacht hat.

Baude

Beiträge: 39

» 26.05.08 20:57 «              Beitrag melden


So ein aushang ist schon lange Überfällig

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