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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal Bewertung: |
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sweetsina
Beiträge: 90
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» 14.05.08 09:05 «
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Es geht weiter, die Willkür des Amtsgerichts Neu-Ulm/Günzburg
Trotz der Ablehnung der Rechtspflegerin Knöpfle soll demnächst die Räumung bei meiner Freundin M.stattfinden.
Knöpfle hat den Zuschlag erteilt, der angeblich rechtskräftig sei.
Strafantrag ist gestellt, aber Knöpfle macht hurtig weiter mit
Rechtsbeugung, Amtsmißbrauch, Urkundenfälschung u.v.m.
Die GV Trum hat sich auch schon angemeldet und behauptet doch glatt,
sie könne sich ohne zusätzlichen Beschluss eines gesetzlichen Richters
breit machen und Haus und Hof leeräumen. Sogar die Mieter will Sie
gleich mit rauswerfen, trotz gültigem Mietvertrag, der mit einer ZV
nicht erlischt. Mann o Mann!! Die Angelegenheit ist inzwischen beim BGH
aber es interessiert keinen im AG Neu-Ulm.
Die angeblichen "Ersteigerer" sind ebenfalls mit Strafanzeige und
Strafantrag belegt, aber es juckt keinen, die machen eiskalt weiter.
Offensichtlich werden hier die Interessen der Sparkasse
Günburg/Krumbach sehr hartnäckig vertreten!!!
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 21.05.08 18:19 «
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AG Freiburg - Führerscheinentzug
Danke für die 30 Mitstreiter, die mir den Rücken stärkten – besonderen Dank gilt Kurt F., der für jeden eine weiße Rose mitbrachte – supertolle Idee und ein klasse Bild – dreißig unerschrockene Kämpfer fürs Recht!
Freiburger, ihr seit klasse!
So nun kurz zum Ablauf der Komödie!
Herr Vorsitzende „Richter“ Nowak stellte erschreckt fest, dass sein
Amtszimmer aus allen Nähten platzen würde und besorgte einen großen
Saal, somit konnte jeder bequem sitzen.
Drei junge Damen (Gerichts-Auszubildende) waren auch dabei, ich versprach ihnen, dass sie heute viel Neues lernen würden!
Nun trat der Herr in Schwarz
ein und forderte die Öffentlichkeit, den Beklagten und mich auf
aufzustehen – er wiederholte dies dreimal – dann erklärte er mir auf
meine Frage, wieso wir denn aufstehen sollten, dass das so im GVG
geregelt sei. Verblüfft war
er, als ich ihn korrigierte, dass es überhaupt kein Aufsteh-Gesetz gäbe
und es vor allem sowieso nicht einzusehen sei, dass die Öffentlichkeit
= das Volk = der Souverän = der Chef, vor einem Beamten aufstehen
sollte! Gegen dieses schlagende Argument konnte Nowak nichts mehr entgegensetzen und setzte sich brav hin – alles war wieder gut!
Den Vornamen von Herrn Nowak kenne ich bis jetzt immer noch nicht, er
verweigerte - trotz mehrfacher Nachfrage- diesen zu nennen.
Kein Schriftführer, deshalb 1. Antrag: vollständige Besetzung
des Gericht – dies wurde abgelehnt, er mache beides in Personalunion –
selbstverständlich legte ich sofortige mündliche Beschwerde ein.
2. Antrag – mündlich zu Protokoll – ups, jetzt weigerte sich der
neue Protokollführer dies aufzuschreiben, das müsse er nicht tun, er
sei schließlich der „Richter“ – nach kurzem und heftigen Wortgefecht
nahm ich mir 5 Minuten Zeit und schrieb den Antrag auf ein Blatt
Papier: "Antrag, meine Anträge ungestört vortragen zu dürfen“ – hmmm, dies wollte der Richter/Schriftführer nicht bescheiden.
OK, dann weiter.
Antrag Nr. 3 auf gesetzliche Ladung! Nowak meinte, mit der
Unterschrift des Postboten auf dem Empfangsbekenntnis sei alles
rechtens – er hatte von der RN 31 noch nie was gehört .
Hoppla, da war ja noch jemand
– ah, er sei Sachverständiger! Interessant, denn auf der Ladung stand
keiner – deshalb Rüge, dass einfach vom Gericht ein Sachverständiger
zugezogen wurde ohne Mitwirkung der Verteidigung.
Dann wurde es geheimnisvoll , Nowak verbot dem Sachverständigen auf meine Fragen zu antworten, wie z.B. „Welches
Fachgebiet vertreten Sie als Sachverständiger?“; „Welche Expertise
haben Sie?“; „Haben Sie schon einmal für ein Gericht gearbeitet?“ … OK, keine Antwort, deshalb Beschwerde/Rüge mündlich zu Protokoll.
Nun sollte Nowak, als Schriftführer, sein bisher geschriebenes – zwecks
Kontrolle durch mich und die Öffentlichkeit – vorlesen, aber er hatte
keine Lust dazu und streikte!
OK, ich bin ja ein Lieber, machen wir weiter:
Der Sachverständige war mir zwar sehr symphatisch, trotzdem musste ich ihn leider ablehnen .
Nowak, nun in Funktion als „Richter“, schluckte und meinte: "nun, das war es jetzt, er müsse vertagen."
Mein Kommentar war, dass ich es schade finde zu vertagen, gerade jetzt,
da ich langsam warm werde und noch ein paar Anträge vorbringen wollte.
Komisch, auf einmal protokollierte der „Richter“ Nowak – nun in Funktion als Schriftführer – nach meiner Frage an ihn: „Wieso wollen Sie mitten in der Vorverhandlung vertagen? Haben Sie Angst weiter zu machen?“
Diese Frage schmeckte ihm nicht – er drohte mir ein Ordnungsgeld an,
falls ich mich nochmals zu einer solchen Aussage hinreisen lassen
würde! – Oh mano, hatte ich jetzt Angst, mir schlotterten die Knie!
Aber der erste Tag des Kommödienstadels war nun beendet, mal sehen,
wenn, oder ob überhaupt, der zweite Teil eingeläutet wird - Fortsetzung
folgt, demnächst in diesem Theater ...
Zuletzt bearbeitet: 22.05.08 11:59 von Der_Dipl_Ing
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IchSelbst
Beiträge: 3
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» 22.05.08 14:44 «
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Mal wieder was aus dem schönen Norden
Gedächtnisprotokoll vom 21.05.08
Gewährung rechtlichen Gehörs des Herr F. zu Beschluss des Amtsgerichts Neumünster vom Mai 2008
9.10 Uhr: Betreten des Amtsgerichts und Nachfrage nach dem
Geschäftsverteilungsplan (GVP) bei den Justizangestellten im
Eingangsbereich.
Verweis auf das Geschäftszimmer im ersten Stock. Dort ist niemand
anzutreffen, daher Nachfrage bei einem anwesenden Mitarbeiter in einem
weiteren Geschäftszimmer nach dem offiziellen GVP. Seinerseits
Unkenntnis davon, was das denn sei, anschließend Hilfe bei den Damen
eingeholt, die ursprünglich als Auskunftstelle genannt worden waren.
9.15 Uhr: Im zuständigen Geschäftszimmer gibt es die Auskunft, dass der
einzusehende GVP im Übergangsbereich zwischen Alt- und Neubau des
Gerichtes aushänge. Der Gerichtspräsident sei nicht anwesend, mehr
könne man nicht dazu sagen.
9.17 Uhr: In Augenscheinnahme mehrerer Blätter im Aushang, die
offensichtlich einen gesetzlichen GVP, § 21e GVG darstellen sollen.
Obwohl dafür vorgesehene Linien auf jedem Blatt ausgedruckt sind, gibt
es darauf weder Unterschriften des Gerichtspräsidenten und der Richter,
noch das amtliche Siegel. Außerdem fehlt der Name der für die folgende
Anhörung angegebenen "Richterin Vogt" in diesem Aushang.
9.30 Uhr: In der Ankündigung der öffentlichen Anhörung wird wieder eine "Richterin Vogt" genannt.
9.45 Uhr: Beginn der Veranstaltung. Frau Vogt fragt irritiert nach, als
Herr F. sich auf die ihrer Meinung nach "falsche Seite" setzt. Dem
Vertreter der Gegenseite ist es gleich. Frau Vogt gibt nach, weist nur
darauf hin, dass die Gefahr bestünde, dass sie Herrn F. eventuell mit
einem falschen Namen ansprechen könne.
Frau Vogt möchte die Verhandlung eröffnen, wird aber von Herrn F.
unterbrochen mit dem Hinweis, dass er vor Beginn zwei Rügen zu erteilen
habe. Frau Vogt, die es versäumt, Herrn F. darauf hinzuweisen, dass sie
auch die Aufgaben der Protokollführung übernimmt, diktiert in ihr
Aufnahmegerät, dass sie zwei Rügen zu Protokoll nehmen wird.
Herr F. rügt 1. die ungesetzlich Zustellung der Ladung zum Termin wegen
der fehlenden von ihm zu leistenden Unterschrift auf der
Postzustellungsurkunde und 2. die Nichteinhaltung der gesetzlichen
Ladungsfrist von vierzehn Tagen (die Ladungsfrist betrug hier zwei
Werktage!)
Frau Vogt nimmt die Rügen zu Protokoll.
Frau Vogt möchte erneut die Verhandlung eröffnen, aber Herr F.
beantragt Offenkundigkeit nach ZPO § 291, dass es im Amtsgericht
Neumünster keinen gesetzlichen GVP, § 21e GVG und aus diesem Grund
keinen gesetzlichen Richter nach Artikel 101 GG gibt, somit das
Verfahren keine gesetzliche Grundlage haben kann. Frau Vogt
protokolliert den Antrag seufzend nach dringender Aufforderung und
lehnt ihn im gleichen Zug ab mit dem Hinweis auf Prozessverschleppung!
Die Gegenseite bittet um "Verschonung der netten jungen Dame"! und überhaupt versteht er das ganze Prozedere nicht.
Herr F. besteht auf seinem Recht als Prozessbeteiligter, Kenntnis von
den Personalien und dem Status der übrigen Beteiligten zu erhalten,
bevor die Verhandlung eröffnet wird. Er bittet Frau Vogt um die
Bekanntgabe ihres Status, indem sie sich z.B. mit ihrem Beamten- oder
Personalausweis legitimiert. Frau Vogt weist auf die Nennung ihres
Namens am Eingang des Verhandlungsraumes hin. Dies müsse genügen. Im
übrigen Ablehnung wegen Prozessverschleppung (protokolliert).
Herr F. stellt Frau Vogt die Frage, ob sie gesetzliche Richterin sei.
Frau Vogt scheint die Frage nicht zu verstehen und gibt auf wiederholte
Fragen mehrmals ausweichende Antwort. Herr F. besteht auf einer klaren
Aussage.
Frau Vogt beginnt mit der Gegenseite zu plaudern und stellt Fragen nach
deren Anträgen, obwohl die Verhandlung noch gar nicht eröffnet ist.
Herr F. beharrt auf eine präzise Antwort auf seine Frage. Frau Vogt
bestätigt nun, ja, sie sei gesetzliche Richterin, nimmt aber nicht nur
dies zu Protokoll, sondern protokolliert zusätzlich Aussagen, die Herr
F. nicht gemacht hat. Nach Protest ändert sie das Protokoll
unwesentlich ab.
Herr F. lehnt Frau Vogt nach § 42 ZPO und anschließend § 44 ZPO ab.
Frau Vogt lehnt die Ablehnung ab mit der Begründung "Prozessverschleppung".
Herr F. lehnt Frau Vogt erneut nach § 42 ZPO und anschließend §44 ZPO
ab und weist sie auf die Folgen ihres Handelns hin. (Strafanzeige u.a.
wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Nötigung, Erpressung, Verrat und
Hochverrat)
Die Verhandlung ist immer noch nicht eröffnet worden!
Frau Vogt ist weiter der Ansicht, ihre rechtmäßige Ablehnung mit dem
Hinweis auf Prozessverschleppung zurückweisen zu können und gibt dies
so zu Protokoll.
Frau Vogt erlässt ohne Verhandlung ein Säumnisurteil und verurteilt Herrn F. zur Übernahme der Kosten.
10.15 Uhr: Frau Vogt beendet die Veranstaltung ohne eine Wiedergabe aller zu Protokoll gegebenen Aussagen der Beteiligten.
10.25 Uhr: Herr F. gibt anschließend im Geschäftszimmer des
Amtsgerichts Neumünster noch einmal alle von ihm gestellten Anträge
schriftlich zu Protokoll, um einer möglichen Protokollfälschung
vorzubeugen.
Diese werden der dort bereits vorliegenden Akte hinzugefügt.
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