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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.04.08 19:01 «              Beitrag melden


Verhandlung in Kempten:

der Vorsitzende fragt den Beklagten mit Blick in den vollen Saal - ca. 30 Personen "Öffentlichkeit"(Beklagter ist IPDler, vertritt sich in eigener Sache ! - kein RNSV !!!), nachdem er ihn mit Art. 101 GG "in die Enge getrieben hat":

"Sind sie etwa alle vom Rechtsnormen Schutzverein ?"

Die lieben "Richter" lesen schon brav mit in unserem Forum !

Weiter so, Schwarzkittel, dann wißt ihr ja, wo wir "demnächst" auftauchen.....

Vielleicht kommt noch ein ausführlicher Bericht vom "Beklagten" ?!!

Andere Verhandlung, auch in Bayern:
hier hatte der Beklagte (IPDler) einen Schwächeanfall und benötigte ärzliche Hilfe.
Der "Richter" und der "StA" verweigerten (!!!!!!) ärztliche HIlfe und der schließlich doch noch gerufene Notarzt wurde im Gericht am Zugang zum Patienten gehindert !

Ich hoffe, hier kommt auch noch ein ausführlicher Bericht !

Anmerkung: der Beklagte hat nach umfangreichen Untersuchungen / Beobachtungen das Krankenhaus am nächsten Tag wieder verlassen dürfen. Aber das kann auch ganz anders ausgehen, Schwarzkittel und dann möchte ich nicht in eurer Haut stecken !!!

Fazit: bitte in brdvD - Gerichten nie ärztl. Hilfe benötigen, sie könnte verweigert werden !


Zuletzt bearbeitet: 10.04.08 19:04 von Krascher
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 11.04.08 22:35 «              Beitrag melden


Heute 2. Versuch einer illegalen Zwangsenteignung eines Mitgliedes am Amtsgericht in Günzburg:

Um 11.00 Uhr sollte es deren Meinung nach wohl soweit sein meiner Freundin M. ihr Hab und Gut illegal zu rauben.
Wir waren überpünktlich da und waren sehr erstaunt, daß zu unserem Empfang gleich doppelt soviel Uniformierte als sonst anwesend waren. Sie waren augenscheinlich wegen uns gekommen, denn wir sahen sie kurz vor 11 Uhr reingehen.
Als wir dann im "Verhandlungsraum" saßen und ich nach Feststellung der Verfahrensbeteiligten wissen wollte, wen wir eigentlich vor uns haben, hat die Rechtspflegerin Knöpfle ihre beiden Kollegen und sich vorgestellt, darunter einen Herrn Andritschke als angeblichen Urkundsbeamten. Als ich sie auf dessen Bestallungsurkunde befragte, meinte sie doch glatt, diese müsse er nicht haben.!!??? Es folgte meine Rüge wegen der fehlenden Bestallungsurkunde, doch als ich diese mündlich zu Protokoll geben wollte, glaubte ich doch wirklich, ich hätte was mit meinen Ohren. Die Rechtspflegerin Knöpfle gab von sich, sie würde gar nichts zu Protokoll geben was ich sage, denn sie allein würde bestimmen was protokolliert wird.
Darauf forderte ich unsere Zeugen im Zuschauerbereich auf, alles mitzuschreiben weil wir hier von vorsätzlicher Protokollfälschung ausgehen müssten. (Das Protokoll vom ersten Termin wird uns bis heute vorenthalten. Als wir Akteneinsicht am Amtsgericht Neu-Ulm nehmen wollten, hieß es, die Akten seien beim Landgericht in Memmingen. Ein Herr Hofer wollte dafür Sorge tragen das wir das Protkoll von dort erhalten. Aber bis heute nix und wieder nix.)
Da es der zweite Termin war und die Rechtspflegerin Knöpfle nicht sehr gesund aussah beschloss ich, es heute kurz zu machen und stellte gleich den Antrag auf Feststellung der Offenkundigkeit (das Amtsgericht Günzburg hat keinen gesetzlichen GVP, daher auch keinen gesetzlichen Richter nach 101 GG, Rechtspfleger kein Volljurist und schon gar nicht ein gesetzl. Richter, Zwangsversteigerungsgesetz erloschen, Rechtspflegergesetz ohne territorialen Geltungsbeich; jeder Punkt war einzeln zu entscheiden).
Doch welch eine Überraschung. Die Rechtspflegerin Knöpfle erzählte das Märchen vom existierenden GVP, sie müsse kein Volljurist sein, des ZVG existiere noch und ebenso das Rechtspflegergesetz. Dann sofortige Beschwerde mündlich zu Protokoll (wieder wurde nichts geschrieben, außer bei unseren Zeugen)das ein Rechtspfleger keine Beschlüsse tätigen kann da sie kein gesetzl Richter nach 101 GG ist. Dann folgte kurzerhand die Ablehnung von Frau Knöpfle, der sie widersprechen wollte, aber es folgte bereits § 44 ZPO wonach sie abgelehnt bleibt.
Sie zog die vermeintliche Zwangsenteigung mit vollem Programm durch und erteilte sogar den Zuschlag, ohne weiteren Hinweis auf das ihr bekannte Generalnießbrauchrecht auf dem Objekt und ohne ein Wort des ihr bereits seit langem bekannten Hauptmieters. Diese Umstände sind seit langem offenkundig und sie verschweigt dies absichtlich einem Ersteigerer!!!!
Sie sicherte dem Ersteigerer sogar zu innerhalb von 3 Wochen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid zu bekommen.

Es folgte Strafanzeige/Strafantrag. Bei so vielen kriminellen Handlungen schien uns das als absolutes Muss!!

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.04.08 22:48 «              Beitrag melden


Hier wieder ein klassisches Beispiel von Willkür.

Man hätte die Beamten auffordern können, einzugreifen und die Knöpfle und ihre Bande allesamt mitzunehmen !

Die Beamten haben sich selbstverständlich mit strafbar gemacht.

Der Bieter ist auch namentlich festzuhalten, da er sich an Straftaten beteiligt hat (u.a. nach § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung).

Knöpfle muß auch nochmal das volle Programm kriegen. Jeder Staatsanwalt, der hier einstellen will auch, selbst wenn in ganz Bayern alle Staatsanwälte mit hinzukommen; dann macht man eben mit Baden-Württemberg weiter !

Knöpfle hat offensichtlich auch einen ganz kräftig an der Marmel, da sie ihre illegalen "Instruktionen", die "Sache" einfach durchzuziehen, befolgt hat.

Aber nett, dass das illegale Pack schon richtig Schiß hat und die Polizei hier Schützenhilfe für Schwerstverbrecher leistet.

Viel Schreibkram jetzt, aber muß sein !

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 11.04.08 22:58 «              Beitrag melden


Holla liebe Freundin M.
fangen wir gleich mit dem Schreiben an und sorgen für viel Arbeit in unseren deutschen "Amtsstuben".
Wir werden hier weiter berichten.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 14.04.08 16:21 «              Beitrag melden


Eine weitere Zwangsversteigerung in Memmingen unter Beteiligung eines IPDler dürfte heute für Furore gesorgt haben.

Nachdem der 1. Rpfl. abgelehnt worden ist, sollte ein Zweiter weitermachen. Dann kam eine "Richerin" und wollte irgendetwas verhandeln.

Die 6 anwesenden Polizisten wurden kurz über die Konsequenzen bei Vorsatz (§§ 829, 839 BGB) aufgeklärt und waren daraufhin lammfromm.

Ich hoffe, der "Beteiligte" wird sich hier noch ausführlich äußern.
Das "Ding" ist ersteinmal gestopt !

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 15.04.08 12:13 «              Beitrag melden


15.04.08 Zwangsversteigerung in Kempten

Der Beistand ist mal eben auf übelste Weise von 6 herbeigerufenen Polizisten aus dem Gerichtsgebäude "geführt" worden.

Die Frau Rpfl. war der Ansicht, dass das, was in Würzburg, München, Memmingen, usw. (man ist also informiert) "ablaufen" würde, hier in Kempten nicht geduldet wird.

Hier läßt das Besatzerkonstrukt brdvD erstmals seine faschistische NS-Fratze einsehen.

Bericht soll noch folgen !

sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 15.04.08 12:40 «              Beitrag melden


Ja, hier sind mal wieder Uniformierte am Werk gewesen, die sich der rechtlichen Folgen nach § 839 BGB nicht bewußt sind. Entweder aus Unkenntnis oder Ignoranz oder kriminellen Hintergründen und Denkweisen. Aber auch diese bekommen ihr Fett ab.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 15.04.08 17:00 «              Beitrag melden


Wo gehobelt wird fällt auch Spahn oder nicht ?

Nur 6. , da bin ich etwas mehr gewöhnt, verwöhnt und werde immer bevorzugt.

Manchmal bekomme ich sogar 20zig oder 30zig mal mehr von der Trachtengruppe. Die haben mich nämlich besonders in ihr Herz geschlossen und passen immer gut auf mich auf.
Da kann (M)an / Frau sich doch sicher fühlen und ich hoffe Ihr bedankt Euch recht freundlich bei den Herren und Damen der Trachtengruppe Nord oder Süd, wäre nicht auszudenken wenn Ihr ein schlechtes Bild hinterlassen würdet.


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 16.04.08 12:05 «              Beitrag melden


Neues vom AG Böblingen

Gestern kam nun eine "Urteils"-Kladde ins Haus geflattert, immerhin mit rechtswidrigen gelben Einwurfsbriefchen. Ups, wo ist denn die Rechtsmittelbelehrung? tztztz, Frau "Richterin", schon wieder vegessen?

Wir waren nach der Vertagung zwar nur in der Vorverhandlung, aber Frau "Richterin" war wohl der Meinung den "Fall" endgültig in ihrem Sinne abzuschließen.

Unglaublich, sie nahm sogar Stellung zu meinem Offenkundigkeitsantrag!!! :

1. das AG Böblingen verfügt nicht über den gesetzlichen GVP nach § 21 e GVG
2. der gesetzliche GVP ist Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG

Antwort:
"Das erkennende Gericht ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes Böblingen vom 14.12.2007 zuständig. Der Geschäftsverteilungsplan entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, § 21 e GVG."
3. mit Streichung des § 1 EGZPO ist der territoriale Geltungsbereich der ZPO per 19.4.2006 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist somit erloschen
4. mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist der territoriale Geltungsbereich des OWiG per 29.11.2007 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist somit erloschen

Antwort:
"Die Zivilprozessordnung vom 30.Janurar 1877 ist gültig in der Neufassung vom 05.12.2005, bekanntgemacht im Bundesgesetzblatt 3202. Die Ansicht, der territoriale Geltungsbereich der ZPO sei mit der Streichung des § 1 EG ZPO erloschen, ist abwegig."

Zu den vorgetragenen Rügen nahm sie ebenfalls Stellung:
1. Ladung: Die Vorgaben durch Art. 103 Abs. 1 GG RN31 wurden nicht eingehalten, ... Täuschung im Rechtsverkehr nach BGB...
2. Ich rüge die verkürzte Fristsetzung von 2 Wochen zur Klageerwiderung. Erklärungsfristen und Anhörungsrechte müssen hinreichend bemessen werden, gemäß BVerfGE 12, 9; 24, 25; 49, 215f

Antwort:
"Die vom Beklagten zitierten Rechtsnormen des BGB (§§ 123, 125 bis 127 und 134) betreffen Rechtsgeschäfte und sind auf Ladungen nach der ZPO nicht anwendbar.
Die 2-Wochenfrist zur Klageerwiderung entspricht ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 275 Abs.1, 277 Abs. 3 ZPO)."


Ok, nun geht der Spaß erst richtig los:
Rechtzeitig zum Wochenende (Freitagnachmittag) erhält Frau "Richterin" eine FAX-Anfrage nach §139 ZPO, was wir gegen ihre zugestellte falsche Kladde (sie nennt diese Kladde "Urteil") tun können.
Danach werden wir ihr mal die ganze Sammlung von Randnummern und BVerfG-Entscheidungen in diesen Bereichen um die "Ohren schlagen" und sie nach § 42, 44 ZPO ablehnen - vor allem in Verbindung mit Kissel, Kommentar zum GVG, § 16 Rn 69!!

Mal sehen, was dann kommt!


Zuletzt bearbeitet: 16.04.08 20:05 von Der_Dipl_Ing
vonRoit

Beiträge: 2405

» 16.04.08 13:10 «              Beitrag melden


Nanu, ein zweiter KRASCHER wurde geboren ?

Die Mühe mit Dir scheint sich gelohnt zu haben Dippel, wir haben einen guten Mann gewonnen, die IPD kann stolz auf Mitglieder wie Du einer bist, sein.

Das Gericht rechnet nicht, sondern gibt Recht !

" Der Grundsatz für Juristin X lautet, " Du gibst mir die Fakten und ich gebe Dir das Recht !".

Und wenn die Murcksmaus auch noch behauptet die ZPO und StPO von 1877 ist gültig, hat sie überhaupt keinerlei Handhabe mehr, weil sie nicht mehr im Spiel ist, da nur der Reichsminister der Justiz Bedienstete der Justiz ernennt.

Da die Murcksmaus sich auf Reichsrecht beruft und sie aber nur eine Bedienstete der BRdvD ist, soll sie künftig zu Hause bleiben, denn das Reich hat sie nicht bestellt.

Die Murcksmaus tätigt also auch keinerlei Rechtsgeschäfte sondern nur Willkür und das ist verboten, so oder so !

Da der Sachvortrag völlig daneben liegt scheint die Murcksmaus auch nicht zu wissen das sie Rechtsgeschäfte erledigt, was tief blicken lässt , möglicherweise auch einiger Hilfe von außen bedarf.

Kennt Jemand einen guten Arzt ?

Anhang :

Die geänderte Fassung der ZPO von 1877 ist offenkundig das Recht des Deutschen Reiches, nicht der BRdvD, oder wie ?

Seit wann kann Frau Murcksmaus den Reichsrecht ändern, das kann weder der Besatzer, noch die BRdvD, noch eben die Murcksmaus !

Ich denke Reichsrecht gibt es nicht mehr, wieso beruft sich Murcksmaus ebenda auf das Selbe ?

Muss doch ein Arzt her wie !



Zuletzt bearbeitet: 16.04.08 14:44 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 24.04.08 09:56 «              Beitrag melden


Neue Verhinderungen von Zwangversteigerungen in Brandenburg und Bottrop.
Eines "unserer Rechtsphilosophen" hat bei der "Inspektion hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsnormen" bei Gerichten, wo entgegen den Normen Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt werden sollten, festgestellt, das weitere (nicht mehr zählbare) Normenverstöße vorliegen, ja permanent begangen werden.

In Bottrop bsw. suchten gleich 4 Beamte den "heiligen" gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan.

Unerschrocken wollte der die - trotz Ablehnung nach § 42 ZPO - Bieterstunde eröffnende Rechtspfleger (wir erinnern uns: das ist die ReNo-Assistentin der Gerichte !) doch glatt einen Zuschlag erteilen. Schwerste Straftaten im Amt sozusagen.

Einer der "mitsuchenden" Beamten (ges. GVP) riet dann aber doch, dass nicht so zu machen...

...ich hoffe noch auf 2 tolle Berichte hier im Forum !

vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.04.08 14:13 «              Beitrag melden


Der nächste Schritt wäre eine Feststellungsklage wer in diesem Land Richter ist oder nicht !

Dies wäre die richtige Antwort bis zum BVerfG durch, wer ist hier Richter ?

Nur für solche Rechtsphilosophen die sich das zutrauen natürlich.
Gegenklage, sogenannte Cross-Klage in der Verhandlung aufbauen !

Und dann schön tief von hintenn durch die kalte Küche!

Und immer mit viel "Gefühll" Leute, dann dauert es auch nicht mehr lange bis sie ihre wiederliche Fratze zeigen !

Eben unter dem Motto, " ein Einlauf kommt selten allein !"



Zuletzt bearbeitet: 24.04.08 14:39 von Administrator
schlesier

Beiträge: 133

» 24.04.08 18:29 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
bei meinem Gerichtsverfahren wegen Richterbeleidigung wurde mir ain der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes gleich über den Mund gefahren, was ich mir erdreiste Akteneinsicht und GVP zu sehen.
Dazu hätte ich kein Recht.
Beim Platznehmen im Gerichtssaal bekam ich dann die Akte und eine kopierte Kladde des GVP auf den Tisch geknallt.
Nachdem ich meine Argumente in beiden Kladden gefunden hatte, sollte es schon los gehen.
1. Rüge wegen Ladung/ Scheinzustellung
Richterin Frau Adam sieht alles als geheilt an, sonst wäre ich ja nicht hier.
2. Rüge wegen fehlender Unterschriften auf amtlichen Dokumenten
Die Richterin gab zu das ein Dokument nicht unterschrieben wurde,
da wird diesbezüglich nocheinmal mit der Geschäftststelle ein Wörtchen zu reden sein.
Wenn ich nichts mehr hätte würde Der Herr Staatsanwalt jetzt seine Anklageschrift...
3. Antrag zu Protokoll Kennen müssen.
Die Richterin ich habe alle Beteiligten vorgestellt, was wollenSie noch.
4. Antrag zu Protokoll und Gegenstand des Verfahrens Antrag auf Ablehnung der Richterin Adam wegen Besorgnis der Schweren Befangenheit gemäß §42 und §44 Zpo
Die Mimik und Gestik besonders das Backenaufblasen bei der Übergabe des GVP und der Akte hat mir nicht gefallen.
Staatsanwalt sieht keine Ablehnungsgründe
Unterbrechung durch Frau Adam, mit der Begründung, das es um diese Zeit Montags schwer werden würde(11:00UHR) im Haus jemanden zu finden der die Ablehnung ablehnt.
Unterbrechung der Verhandlung bis 14:00UHR
14:15 Uhr Hinweis durch mich an die Richterin auf dem Gang, wenn bis 14:30Uhr die Verhandlung nicht weiter geht ich nach Hause fahre.
14:30Uhr ging es weiter mit Verlesung einer handschriftlichen Ablehnung der Ablehnung durch den aus dem Wochenende eingetroffenen Ablehner.
Jetzt kam auch der zur Ruhe verdammte Staatsanwalt zum Zuge.
Nach einigem Hinundherblättern in der Akte fragte die Richterin etwas ratlos in die Runde was wir den machen sollten.
Ich habe dann den Vorschlag gemacht das Verfahren einzustellen.
(Art.100 GG)und an das BverfG weiterzuleiten.
Da kam mir der Staatsanwalt mit Einstellung nach § 153 STPO wegen Geringfügigkeit dazwischen.
Kurze Unterbrechung
Ich hab meine Zustimmung gegeben unter der Bedingung, das nocheinmal das Protokoll verlesen wird und mir in Kopie zugesandt wird.
Die Urkundsbeamte hatte dann etwas Schwierigkeiten bei der Protokollverlesung Ihre eigene Schrift zu erkennen.
Dann habe ich einfach folgende Frage in den Raum gestellt:
Wie gehen Sie denn damit um, das eine Gesetzliche Grundlage nach der Anderen in Deutschland seinen territorialen Geltungsbereich verliert und damit seine Gültigkeit(ZPO/STPO/GVG/OWIG) verliert (Siehe erstes und zweites Bereinigungsgesetz)?
Staatsanwalt: Welche Grenzen meinen Sie denn, die von 1939 oder welche?
Ich: Die Grenzen, die auch im BBG festgelegt sind(1937)
Staatsanwalt: Die da oben machen die Gesetze und wir müssen sie ausführen!
Ich: Sind Sie Beamter?
Staatsanwalt: Ja
Ich dann haben Sie laut BBG §§52-58 das Recht und die Pflicht zur Remontation.
Abgeleitet wurde dieses Recht und die Pflicht aus dem Art. 20 GG.
Staatsanwalt: Wurde im Gesicht tiefrot und machte einen beschämten Gesichtsausdruck.
Ich: Auch ich sitze wegen diesem Artikel 20 GG hier und mach ander Leute Arbeit, wo wir doch weiß Gott genug andere Sorgen haben.
Richterin zuckte mit den Achsel und verlaß dann Ihr Urteil

Vielleicht habe ich nicht alls richtig gemacht aber ich glaube, da wurde wieder etwas bewegt.....

Gruß schlesier



gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 24.04.08 21:41 «              Beitrag melden


Hallo, Schlesier.
Schön gemacht. Die "Pflicht" ist wichtig, die Kür kann man in Ruhe ausfeilen. Mal ein paar Anmerkungen zu den Punken:

1. Rüge wegen Ladung/ Scheinzustellung
Richterin Frau Adam sieht alles als geheilt an, sonst wäre ich ja nicht hier.


Diese Rabulistik wird hier gerne genommen. Man kann daraufhin folgendes feststellen und auch zu Protokoll (!) geben:

"Ich bin nur erschienen, um weiteren Schaden von meiner Person abzuwenden und um das Gericht vor weiteren Straftaten zu bewahren. Selbst ihre Kollegen v.Mangold, Klein & Starck, die den gr. Kommentar zum GG verfaßt haben, sind nach Art. 103 (1) Rn 31 der Meinung, dass ihr illegaler Versuch der Scheinzustellung mein rechtliches Gehör verletzt !"

Invers: das kann man noch dazu nehmen.

Generell wichtig: immer rügen ! Und die Rüge zu Protokoll geben !

2. Rüge wegen fehlender Unterschriften auf amtlichen Dokumenten
Die Richterin gab zu das ein Dokument nicht unterschrieben wurde,
da wird diesbezüglich nocheinmal mit der Geschäftststelle ein Wörtchen zu reden sein.


Das kann sie dann gerne machen, aber für diese Geschichte ist damit jetzt schon Schluß, weil keine Fristen in Gang gesetzt worden sind (nichtiger Verwaltungsakt nach § 44 VwVfG).

Wenn ich nichts mehr hätte würde Der Herr Staatsanwalt jetzt seine Anklageschrift...


ACHTUNG !!!
Hier versucht die Else in die Verhandlung reinzuhüfpen !

Warum ?

Bis jetzt ist man noch in der VOR-Verhandlung und Frau Vorsitzende ist Beamtin und ausweispflichtig und noch keine Richterin ! Wenn sie es durch solche plumpen Dinge schafft, in die Verhandlung zu kommen, dann habe ich sie als ges. Richterin akzeptiert und es wir alles geheilt, was bisher als rechtstaatskonträr festgestellt und gerügt worden ist.

Erst jetzt wäre sie eine "Richterin" mit entspr. Polizeigewalt ! Erst jetzt könnte sie bsw. Ordnungsgeld o. Ordnungshaft verhängen. Vorher nicht ! Gaaanz wichtig !!!

3. Antrag zu Protokoll Kennen müssen.
Die Richterin ich habe alle Beteiligten vorgestellt, was wollenSie noch.


a) "Ich will wissen, wer sie wirklich sind ! Haben sie Dienstausweis und Personalausweis dabei ?
b) "Welche Staatsangehörigkeit haben sie ?
c) "Stehen sie in einer wirt. oder pers. Beziehung zum Staatsanwalt"
d) "Wie sind sie zu meinem Fall gekommen ?"

etc. pp ! Gehört alles zum § 43 ZPO !

4. Antrag zu Protokoll und Gegenstand des Verfahrens Antrag auf Ablehnung der Richterin Adam wegen Besorgnis der Schweren Befangenheit gemäß §42 und §44 Zpo


Jetzt schon ? Wegen § 43 ZPO, oder wie ist das begründet worden ?

Die Mimik und Gestik besonders das Backenaufblasen bei der Übergabe des GVP und der Akte hat mir nicht gefallen.


Ach so ! Voreingenommenheit der "Vorsitzenden" ! Klarer Grund für eine Ablehnung !

Staatsanwalt sieht keine Ablehnungsgründe
Unterbrechung durch Frau Adam, mit der Begründung, das es um diese Zeit Montags schwer werden würde(11:00UHR) im Haus jemanden zu finden der die Ablehnung ablehnt.


Klar, dass die Exekutiv-Schwarzkittel-Blindschleiche (StA) nix sieht.
Ich gebe mal ein Beispiel, was ich in einer solchen Situation mal gesagt habe. Wie gesagt, nur ein Beispiel.

"Wieso heute ? Sie sind nach § 42 ZPO abgelehnt und bleiben es nach § 44 ZPO auch. Ob sie jetzt noch durch die Gänge laufen und jemanden finden wollen, spielt gar keine Rolle; sie sind raus. Haben sie das nicht begriffen ?
Nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht & Gesetz zu halten und nach § 1 GVG ein Gesetz nur anzuwenden.
Sie dürfen jetzt brav ihre Stellungnahme schreiben und dann habe ich die Gelegenheit zur Stellungnahme ihrer Stellungnahme. Dann wird irgendein Standesrechtkollege ihnen posthum das Richterprivileg zusprechen, damit sie weiterhin gemeinschaftlich auf der Basis von Willkür weitermachen können.

Diesbezüglich mache ich sie darauf aufmerksam, dass alles was sie jetzt und in Zukunft noch sagen werden, vor einem Gericht mit gesetzlichen Richtern gegen sie verwendet werden kann. Aufgrund der Willkür, die mir und der empörten Öffentlichkeit, die hier heute versammelt ist, entgegenschlägt, sind folgende Straftaten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (beliebte Schwarzkittelpack-Rabulistik !) zu erwarten:
Nötigung Erpressung Rechtsbeugung Vorteilsgewährung im Amt
....Hoch- und Verfassungshochverrat. Nach brD-Recht sind wir schon bei 25 Jahren Knast ! ...Wollen sie jetzt noch weiterspielen, oder gehen wir nach Hause ? ..."

Aber wie gesagt: es führen viele Wege nach Rom !

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 24.04.08 21:55 «              Beitrag melden


14:30Uhr ging es weiter mit Verlesung einer handschriftlichen Ablehnung der Ablehnung durch den aus dem Wochenende eingetroffenen Ablehner.
Jetzt kam auch der zur Ruhe verdammte Staatsanwalt zum Zuge.


Hier ist leider der entscheidene Fehler: ich habe mich auf die Verhandlung eingelassen und meine Ablehnung ist dahin.

Besser wäre es gewesen, nach der Ablehnung (handschriftlich zu Protokoll !) nochmal ins Geschäftszimmer zu gehen und den ganzen Kram selbst zu Protokoll geben ! Wegen der zu befürchtenden Protokollfälschung ! ;D

Nach einigem Hinundherblättern in der Akte fragte die Richterin etwas ratlos in die Runde was wir den machen sollten.
Ich habe dann den Vorschlag gemacht das Verfahren einzustellen.
(Art.100 GG)und an das BverfG weiterzuleiten.
Da kam mir der Staatsanwalt mit Einstellung nach § 153 STPO wegen Geringfügigkeit dazwischen.
Kurze Unterbrechung
Ich hab meine Zustimmung gegeben unter der Bedingung, das nocheinmal das Protokoll verlesen wird und mir in Kopie zugesandt wird.


Wdh: leider in der Verhandlung.
Hier: sieht zwar scheinbar "gut" aus für dich; es könnten jetzt aber noch so viele linke Dinger kommen, dass du am Ende mit 2 Jahren auf Bewährung nach Hause gehst. Kein Witz. Alles schon passiert !

Die Urkundsbeamte hatte dann etwas Schwierigkeiten bei der Protokollverlesung Ihre eigene Schrift zu erkennen.


Den Legastheniker kann man auch nach § 42 ZPO ablehnen !

Dann habe ich einfach folgende Frage in den Raum gestellt:
Wie gehen Sie denn damit um, das eine Gesetzliche Grundlage nach der Anderen in Deutschland seinen territorialen Geltungsbereich verliert und damit seine Gültigkeit(ZPO/STPO/GVG/OWIG) verliert (Siehe erstes und zweites Bereinigungsgesetz)?


Bringt in der Verhandlung leider nix mehr.
Besser: noch in der Vorverhandlung den Antrag auf Feststellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO folgender Tatsachen (genau die oben angeführten !!) stellen !

Staatsanwalt: Welche Grenzen meinen Sie denn, die von 1939 oder welche?


Genau die, auf die sie nach § 185 BBG ihren Eid abgelegt haben ! Sind sie jurist, oder was ?

Ich: Die Grenzen, die auch im BBG festgelegt sind(1937)
Staatsanwalt: Die da oben machen die Gesetze und wir müssen sie ausführen!
Ich: Sind Sie Beamter?
Staatsanwalt: Ja
Ich dann haben Sie laut BBG §§52-58 das Recht und die Pflicht zur Remontation.

Remonstrationspflicht gem. § 56 BBG und § 38 BRRG
Aber sehr schön erwähnt, Schlesier !

Abgeleitet wurde dieses Recht und die Pflicht aus dem Art. 20 GG.
Staatsanwalt: Wurde im Gesicht tiefrot und machte einen beschämten Gesichtsausdruck.
Ich: Auch ich sitze wegen diesem Artikel 20 GG hier und mach ander Leute Arbeit, wo wir doch weiß Gott genug andere Sorgen haben.
Richterin zuckte mit den Achsel und verlaß dann Ihr Urteil


O.k. In Zukunft: wenn man sitzen bleibt, stur den § 42 u. 44 ZPO wiederholen: "Sie sind nach § 42 ZPO abgelehnt und sie bleiben es nach § 44 ZPO auch".

Wenn so ein Ding mit nem Flurrichter passiert, dann einfach gehen. Es hält sich keiner mehr ansatzweise an so was wie Recht. Wieso sollte ich denn sitzen bleiben ?!

Im Falle eines "bösen Urteils": sof. Beschwerde und Antrag auf Revision wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (in unzähligen Fällen) und wilkürlichen Entzug des gesetzlichen Richters und eines willkürlichen und offenkundig politisch motivierten Schein-Verfahrens !

Viel Spaß weiterhin damit !



Zuletzt bearbeitet: 24.04.08 21:57 von Krascher
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.