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Autor
Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 10.03.08 17:02 «              Beitrag melden


Sehr schön.
Neben der sofortigen Beschwerde den Antrag auf Revision nicht vergessen. "Man" hätte gerne Frau Dottore als Zeugin unter Eid in dem Verfahren, wo sie dann gekonnt sich in der Rabulistik autoben kann über
a) fehlenden GVP nach § 21 e GVG
b) Geltungsbereich nach § 5 OWiG nur auf Schiffen & Flugzeugen
c) OWiG per Ende 2007 durch 2. Bereinigungsgesetz erloschen
d) ohne GVP kein ges. Richter nach Art. 101 GG
e) usw., usw.

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 10.03.08 17:46 «              Beitrag melden


klaro .. Revision wurde selbstverständlich beantragt!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.03.08 23:02 «              Beitrag melden


Unser Ing. macht sich, bravo weiter so.........

Bereitet Euch auf noch mehr Munition vor, das ist Zündstoff für eine Atombombe was da noch kommen wird.



vonRoit

Beiträge: 2405

» 31.03.08 03:17 «              Beitrag melden


Was ist los Dipl. Ing, wo bleiben Deine Berichte , sonst gehst Du zurück in die Krabbelgruppe !

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 31.03.08 12:13 «              Beitrag melden


Jawohl Chef, ich schreib ja schon!! AUA - nicht gleich schlagen!

Amtsgericht Böblingen

Nachdem mein lieber Mandant vor ein paar Monaten seiner Rechtsanwaltskanzlei wegen Mandantenverat das Mandat entzogen hatte, versucht nun diese ihr ungerechtfertigtes Honorar über das AG Böblingen einzuklagen.

Frau "Richterin" Herzog stellte fest wer anwesend war, überrascht, dass doch eine Öffentlichkeit von 4 Personen ihr Amtszimmerchen füllte und bekam gleich mal zwei Rügen schriftlich überreicht:
1. Rüge: Ladung und Scheinzustellung - Frau Kaiser, äh, Frau Herzog war etwas konsterniert "Wieso ungesetzliche Ladung und illegale Zustellung? Wir machen das doch schon immer so!"
"Genau, Frau Herzog, das IST ja das Problem!"
2. Rüge: Fristsetzung zur Klageerwiderung von nur 2 Wochen!

Gut, danach gings ans Eingemachte, ich stellte den Antrag auf Feststellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO:
1. das AG Böblingen verfügt nicht über den gesetzlichen GVP nach § 21 e GVG
2. der gesetzliche GVP ist Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG
3. mit Streichung des § 1 EGZPO ist der territoriale Geltungsbereich der ZPO per 19.4.2006 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist somit erloschen
4. mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist der territoriale Geltungsbereich des OWiG per 29.11.2007 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist somit erloschen.
Ich mache den Antrag zum Gegenstand des Verfahrens und bestehe für jeden Punkt gesondert auf sofortigen Beschluss.

Oh, Frau Herzog schaute verdutzt, zog sich für ca. ne halbe Stunde zur Beratung (mit wem?) zurück und meinte dann: "Sie könne im Moment keine Beschlüsse darüber fassen" und setzte einen "Termin zur Entscheidung" auf den 10.4.08 an.
Da Frau Herzog auch gleichzeitig Protokollschreiberin war, "bat" ich um Zusendung des Tagesprotokolls.

Dies kam dann auch schon 2 Tage später, war aber weder von ihr, noch von der Justizangestellte unterschrieben - keine noch so kleine Paraphe zierte das Schreiben, ich nahm das zum Anlass, und bedankte mich bei Frau Herzog für die Zusendung des "Entwurfes" und bat um Ergänzung mit (a) dem Hinweis, dass wir bei Stellung der Rügen und des Antrages uns noch im Vorverfahren befanden und nie in die Hauptverhandlung eingetreten sind, und deshalb (b) es am 10.4. auch kein "Termin zur Entscheidung", sondern lediglich ein Termin zur "Bekanntgabe der Beschlüsse zu Antrag 1" sein kann und bat um entsprechende Korrektur des Tagesprotokolls .

Mal sehen, wie Frau "Richterin" sich daraus wieder raus-rabulieren will!

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 31.03.08 13:18 «              Beitrag melden


Sehr schön, Diepel, sehr schön !!!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 31.03.08 15:31 «              Beitrag melden


das schreit nach Beförderung Ing. sehr gut, Offenkundigkeit beantragen das nach ZPO Einführung Rn 209 nur staatliche Gerichte Beschlüsse, Anordnungen erlassen und Urteile fällen können.

Seit 1950 aber der § 15. ZPO ersatzlos " Weggefallen " ist somit der Staats allein nur das Gerichtsmonopol auszuführen in der Lage ist, selnst nach oben genannter Einführung Rn 209.

Ein Besatzerkonstrukt, oder gar die BRdvD ist kein Staat und hat somit keinerlei Rechtssprechungsgewalt, " Selbsthilfe ist verboten nach ZPO Einführung Rn 210.

Hau ihr auf die Finger !



Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 31.03.08 15:55 «              Beitrag melden


Gerichtsverfassungsgesetz
Geltung ab 1979-01-01. Neugefasst durch Bek. v. 9. 5.1975 I 1077; zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 13.4.2007 I 509Änderung durch Art. 3 G v. 13.12.2007 I 2894 (Nr. 65) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht bearbeitetÄnderung durch Art. 8 G v. 21.12.2007 I 3198 (Nr. 70) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht bearbeitet
§ 15 GVG
(weggefallen)

vonRoit

Beiträge: 2405

» 31.03.08 22:17 «              Beitrag melden


Übersetzung !

Das Staatliche Gerichtsmonopol in einer Demokratie wird nur vom Staat aus gelenkt, daher dürfen nur staatliche Gerichte auch Gericht halten, da diese vom Volk als Souverän legitimiert worden sind.
Dies setzt voraus das der Souverän, ( das Volk ) durch Wahlen seine Richter, Ankläger und auch Scheriffs wählt, die dann ernannt werden, durch weitere vom Volk dafür Legitimierte.

Sehen wir uns die BRdvD als Besatzerkonstrukt einmal genau an, sehen wir das Nichts aber rein garnichts von diesen Voraussetzungen bei dieser Irrenanstalt die vorgibt ein Staat zu sein, übereinstimmt.

Das Deutsche Reich ist aber ein Staat, die BRdvD nicht, weil diese der Zwangsverwalter der Siegermächte ist.

Somit wurde der § 15. RGVG natürlich gestrichen, weil die Klapsmühle BRdvD , eben kein Staat ist !

Da wir nun so viele arme kranke Schwarzkittel haben, die nicht nur Identitätsprobleme haben, außer den ganz natürlichen Wahnsinn der bei jenen so oder so nicht behandelbar ist,werden die Betreuungstellen im Reich überfüllt sein. Weil, scheinbar glauben diese zum größten Teil den Unfug selbst, den sie Dritten erzählen und das allein ist schon Grund genug an Behandlung und Wiedereingliederung, zu arbeiten !



Zuletzt bearbeitet: 31.03.08 22:29 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 03.04.08 21:10 «              Beitrag melden


Frau Knollmann vom Amtsgericht Herford war wenig überrascht, als sie mich "meinen" (!!!) Gerichtssaal betreten sah, wo sie doch der irrigen Annahme ist, es sei der ihrige ! Dem ist selbstverständlich nicht so.

Vor 6 Monaten war Frau K. noch am Amtsgericht Peine tätig und fertigte ohne Rechtsgrundlage sog. "Verkehrssünder" ab. Nachdem sie als nicht gesetzliche Richterin enttarnt war, hört man von ihr nix mehr.

Umso größer die Überraschung, als die liebe Frau K. dort saß und "Richterin" spielte.
Anwaltszwang bestand nicht, dennoch wollte sie mich ablehen.
Begründung gab es keine. Rechtsnorm ? Gibt es nicht.
Rechtliche Grundlage ? Keine.

Die eigens vorher einbestellten 2 Wachleute saßen ein wenig wie Fix & Foxi in der Ecke und trauten sich selbstverständlich nicht, meiner Aufforderung nachzukommen, die Vorsitzende festzuhalten, weil Straftaten involviert sind.

Frau StA Kunze saß still dabei. Die Anfrage, warum sie denn offenkundige Straftaten ignoriert, wurde mit Schweigen quittiert.

Zum "GVP"
Nur "Krickelkrackel" vom Präsidium und einer war wieder mal "im Urlaub" !
Damit ist nicht einmal ansatzweise der schwächliche Versuch eines GVP im Anfangsstadium ein wenig zustande gekommen !

Das Öffentlichkeit war sehr zahlreich vertreten und die "Vorsitzende" konnte nicht erklären, warum sie vor dem Souverän so offen das Recht beugt.

Selbstverständlich haben wir den "Käse" hubsch zu protokoll gegeben !
Die Vollmacht wollte Frau K. aber unbedingt behalten. Lustig.
Bitte reihen sie sich in die Strafanzeigen von angeblichen Mißbrauch gegen das von Adolf Hitler erlassene Plünderungs-Rechtsberatungsgesetz ein und legen - das gilt auch für Frau Kunze von der StA - ersteinmal, wenn sie schon auf das RBerG bestehen, ihre Genehmigung vom Reichsminister der Justiz gem. Art. 5 RBerG vor, meine "Damen".

Auch blondes Haar schützt vor Strafe nicht.


Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 12:49 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 05.04.08 10:59 «              Beitrag melden


In Hamburg hat unser lieber Jürgen die nächste Zwangversteigerung zur EINSTELLUNG gebracht ! Vielleicht schreibt er gelegentlich selbst näheres zum Verfahren !

So langsam müssen sich Lone Star und die 21 Westend-Töchter in Deutschland Gedanken um ihre "Investitionen" machen.

Hoffentlich wird Friedrich Merz (ja DER Steuerexperte der CDU im BT), Vorstand Lone Star Deutschland, nicht noch das "Gehalt" gekürzt. Wir wären betrübt.


Zuletzt bearbeitet: 05.04.08 11:00 von Krascher
Joachim1976

Beiträge: 40

» 05.04.08 17:16 «              Beitrag melden


Wirklich Klasse das es euch gibt. Wünsche allen ein schönes Wochenende.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 06.04.08 10:31 «              Beitrag melden


Unser Freund von Angela , der liebe Merz der CDU ist Lone Star Vorstandsvorsitzender hier in unserem Land ?

Lone Star Texas, Lone Star Casino Mississippi und andere Lone Star Firmen haben hier halb Deutschland schon in den 80zigern mit Pfennig - Aktien beschissen , das es nur noch so qualmte.

Ein Herr Meier, Chef dieser Unternehmen hat mehrere Investment Firmen in Denver Colorado USA sowie die ganze Bande bekannt ist die dort hinter der Sache steckt.

Diese Gangster werden also von Deutschen Politikern gedeckt, ist ja hoch interessant und wird hier auch noch zur Sprache kommen.

US - Mafia mit deutschen Polit - Mafiosi , sehr überdenkenswert diese Dinge!


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 06.04.08 11:04 «              Beitrag melden


http://de.wikipedia.org/wiki/Lone_Star_(Investmentgesellschaft)

Bischen Sand für Michels Augen durch OLG Urteil.

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/831/160394/

Der BGH hat längst die Rechtmäßigkeit der Heuschrecken-Transaktionen (Darlehensverkauf) bestätigt.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 06.04.08 11:59 «              Beitrag melden


Das hat keinerlei Rechtswirksamkeit was das BVerfG meint, das ist weder Recht noch Norm, sondern eben nur eine falsche aber doch gut bezahlte Meinung, mehr nicht !

BGH - Richter CDU unterstützt natürlich Parteifreund Merz CDU ohne Frage, die Zusammenhänge sind klar und deutlich nachvollziehbar.

Polit- Richter sitzen von Gnaden eines Merz im BGH und merkeln das Volksvermögen unter fremde Hände , ganz nach Busch - Manier unserer Befreier von Geld, Arbeit und Haus, was beschwert (M)an /Frau sich überhaupt, alles easy und freundlich !


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