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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 31.03.08 12:13 «
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Jawohl Chef, ich schreib ja schon!! AUA - nicht gleich schlagen!
Amtsgericht Böblingen
Nachdem mein lieber Mandant vor ein paar Monaten seiner
Rechtsanwaltskanzlei wegen Mandantenverat das Mandat entzogen hatte,
versucht nun diese ihr ungerechtfertigtes Honorar über das AG Böblingen
einzuklagen.
Frau "Richterin" Herzog stellte fest wer anwesend war, überrascht, dass
doch eine Öffentlichkeit von 4 Personen ihr Amtszimmerchen füllte und
bekam gleich mal zwei Rügen schriftlich überreicht:
1. Rüge: Ladung und Scheinzustellung - Frau Kaiser, äh, Frau Herzog war
etwas konsterniert "Wieso ungesetzliche Ladung und illegale Zustellung?
Wir machen das doch schon immer so!"
"Genau, Frau Herzog, das IST ja das Problem!"
2. Rüge: Fristsetzung zur Klageerwiderung von nur 2 Wochen!
Gut, danach gings ans Eingemachte, ich stellte den Antrag auf Feststellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO:
1. das AG Böblingen verfügt nicht über den gesetzlichen GVP nach § 21 e GVG
2. der gesetzliche GVP ist Voraussetzung für den gesetzlichen Richter nach Art. 101 GG
3. mit Streichung des § 1 EGZPO ist der territoriale Geltungsbereich
der ZPO per 19.4.2006 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses
Verfahren ist somit erloschen
4. mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten ist der territoriale Geltungsbereich des OWiG per
29.11.2007 erloschen. Die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren ist
somit erloschen.
Ich mache den Antrag zum Gegenstand des Verfahrens und bestehe für jeden Punkt gesondert auf sofortigen Beschluss.
Oh, Frau Herzog schaute verdutzt, zog sich für ca. ne halbe Stunde zur
Beratung (mit wem?) zurück und meinte dann: "Sie könne im Moment keine
Beschlüsse darüber fassen" und setzte einen "Termin zur Entscheidung"
auf den 10.4.08 an.
Da Frau Herzog auch gleichzeitig Protokollschreiberin war, "bat" ich um Zusendung des Tagesprotokolls.
Dies kam dann auch schon 2 Tage später, war aber weder von ihr, noch
von der Justizangestellte unterschrieben - keine noch so kleine Paraphe
zierte das Schreiben, ich nahm das zum Anlass, und bedankte mich bei
Frau Herzog für die Zusendung des "Entwurfes" und bat um Ergänzung mit (a) dem Hinweis, dass wir bei Stellung der Rügen und des Antrages uns noch im Vorverfahren befanden und nie in die Hauptverhandlung eingetreten sind, und deshalb (b) es am 10.4. auch kein "Termin zur Entscheidung", sondern lediglich ein Termin zur "Bekanntgabe der Beschlüsse zu Antrag 1" sein kann und bat um entsprechende Korrektur des Tagesprotokolls .
Mal sehen, wie Frau "Richterin" sich daraus wieder raus-rabulieren will!
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 31.03.08 22:17 «
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Übersetzung !
Das Staatliche Gerichtsmonopol in einer Demokratie wird nur vom Staat
aus gelenkt, daher dürfen nur staatliche Gerichte auch Gericht halten,
da diese vom Volk als Souverän legitimiert worden sind.
Dies setzt voraus das der Souverän, ( das Volk ) durch Wahlen seine
Richter, Ankläger und auch Scheriffs wählt, die dann ernannt werden,
durch weitere vom Volk dafür Legitimierte.
Sehen wir uns die BRdvD als Besatzerkonstrukt einmal genau an, sehen
wir das Nichts aber rein garnichts von diesen Voraussetzungen bei
dieser Irrenanstalt die vorgibt ein Staat zu sein, übereinstimmt.
Das Deutsche Reich ist aber ein Staat, die BRdvD nicht, weil diese der Zwangsverwalter der Siegermächte ist.
Somit wurde der § 15. RGVG natürlich gestrichen, weil die Klapsmühle BRdvD , eben kein Staat ist !
Da wir nun so viele arme kranke Schwarzkittel haben, die nicht nur
Identitätsprobleme haben, außer den ganz natürlichen Wahnsinn der bei
jenen so oder so nicht behandelbar ist,werden die Betreuungstellen im
Reich überfüllt sein. Weil, scheinbar glauben diese zum größten Teil
den Unfug selbst, den sie Dritten erzählen und das allein ist schon
Grund genug an Behandlung und Wiedereingliederung, zu arbeiten !
Zuletzt bearbeitet: 31.03.08 22:29 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 03.04.08 21:10 «
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Frau Knollmann vom Amtsgericht Herford
war wenig überrascht, als sie mich "meinen" (!!!) Gerichtssaal betreten
sah, wo sie doch der irrigen Annahme ist, es sei der ihrige ! Dem ist
selbstverständlich nicht so.
Vor 6 Monaten war Frau K. noch am Amtsgericht Peine tätig und fertigte
ohne Rechtsgrundlage sog. "Verkehrssünder" ab. Nachdem sie als nicht
gesetzliche Richterin enttarnt war, hört man von ihr nix mehr.
Umso größer die Überraschung, als die liebe Frau K. dort saß und "Richterin" spielte.
Anwaltszwang bestand nicht, dennoch wollte sie mich ablehen.
Begründung gab es keine. Rechtsnorm ? Gibt es nicht.
Rechtliche Grundlage ? Keine.
Die eigens vorher einbestellten 2 Wachleute saßen ein wenig wie Fix
& Foxi in der Ecke und trauten sich selbstverständlich nicht,
meiner Aufforderung nachzukommen, die Vorsitzende festzuhalten, weil
Straftaten involviert sind.
Frau StA Kunze saß still dabei. Die Anfrage, warum sie denn
offenkundige Straftaten ignoriert, wurde mit Schweigen quittiert.
Zum "GVP"
Nur "Krickelkrackel" vom Präsidium und einer war wieder mal "im Urlaub" !
Damit ist nicht einmal ansatzweise der schwächliche Versuch eines GVP im Anfangsstadium ein wenig zustande gekommen !
Das Öffentlichkeit war sehr zahlreich vertreten und die "Vorsitzende"
konnte nicht erklären, warum sie vor dem Souverän so offen das Recht
beugt.
Selbstverständlich haben wir den "Käse" hubsch zu protokoll gegeben !
Die Vollmacht wollte Frau K. aber unbedingt behalten. Lustig.
Bitte reihen sie sich in die Strafanzeigen von angeblichen Mißbrauch
gegen das von Adolf Hitler erlassene Plünderungs-Rechtsberatungsgesetz
ein und legen - das gilt auch für Frau Kunze von der StA - ersteinmal,
wenn sie schon auf das RBerG bestehen, ihre Genehmigung vom Reichsminister der Justiz gem. Art. 5 RBerG vor, meine "Damen".
Auch blondes Haar schützt vor Strafe nicht.
Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 12:49 von Krascher
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