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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 20.02.08 12:34 «
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OLG Schleswig, Verhandlung 9.30 Uhr, Saal 33
Frau Dr. von Masciewic (?) gab sich freundlich.
Nach Antrag 1 wich die Freundlichkeit in der Form, dass gegen den
Ablehnungsbeschluss angeblich keine Rechtsmittel mehr gegeben seien !
Frau von und zu konnte gem. § 139 ZPO aber nicht begründen,
auf Basis welcher Normen das so willkürlich entzogen werden kann.
Die Frage, ob sie gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG sei, wurde 3x
ausweichend mit dem Verweis auf den Geschäftsverteilungplan
"beantwortet".
Lt. Herrn Damm, Zimmer 113 gibt es aber keinen gesetzlichen GVP für das
OLG Schleswig, es liegt lediglich ein Entwurf, unterzeichnet (tlw.
Paraphe) durch Präsidiumsmitglieder, vor.
Frau von und zu war nix und konnte auch nicht belegen "etwas" zu sein. Sie wurde kurzerhand nach § 42 ZPO abgelehnt !
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 21.02.08 09:16 «
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Hallo Schlesier
Sofort Gegenanzeige, weil ich mich beleidigt fühle, da mich ein Jurist
für verblödet hält, das ich nicht zwischen Recht und sogenannten
Unrecht, zu unterscheiden in der Lage bin.
Auf die Anzeige durch den Juristen das Gericht die Norm prüfen
lassen, das würde mit einen Antrag nach § 291 ZPO
genügen.
Antrag auf Feststellung des Gerichtes nach § 291 ZPO das es offenkundig ist das ;
1. Sich ein Jurist bei der Ausführung seines Tätigkeit nur beleidigt
fühlen kann / könnte, wenn er von einem juristischen Laien beim Lügen
erwischt wird,
2. Sich nur ein Jurist in der Regel beleidigt fühlen kann , wenn dieser
bei unerlaubten Handlungen, wie Straftaten nach § 336 StGB, oder bei
Straftaten nach § 339 StGB durch den juristischen Laien ertappt wird,
3. Sich ein Jurist in der Regel durch den jursitischen Laien überführt
sieht, wenn er die Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO wissendlich
verletzt hat, sowie dabei erwischt wurde nach § 138 ZPO , Unrecht zu
Recht umzudeuten,
4. Sich ein Jurist auf den Umstand stützt das der jursitische Laie
nicht wissen kann, das es keinerlei Norm für Beleidigung gibt, sich der
Jurist auf ein extra von seiner Kaste erfundenen Straftatbestand stützt
, der von diesem Stand als illegale Waffe gegen Rechtsuchende in der
Regel zur Anwendung gebracht wird , wenn diese unter Umständen auf die
Punkte 1. und 2. dieses Antrages , stossen und diesen Umstand bzw. die
Tatsache, rügen.
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 26.02.08 17:12 «
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AG Freiburg - Führerscheinentzug
Frau Dr. Sieber war doch sehr erstaunt, dass die Öffentlichkeit aus 26
Personen bestand ... soviel hatte sie in ihrem Richterzimmerlein noch
nie gehabt (danke an alle die mich unterstützt haben!).
Nur Frage an mich ob ich Rechtsanwalt wäre - Nein! - gut
Sie war lieb und nett - ich deshalb auch! Nachdem sie wußte wer wir sind, gab sie auch bereitwillig ihren Namen preis.
Dann die 1. Rüge - Scheinzustellung und Ladung - Frau Dotore blätterte aufgeregt in ihren Gesetzbüchern.
Dann 2. Rüge - OWiG erloschen, Beweis durch vorherige Schriftsätze,
dieses wurde nicht vom AG gewürdigt, Verhandlung hätte nie angesetzt
werden dürfen - Verletzung Remonstrationspflicht § 56 BBG, § 38
Beamtenrechtsrahmengesetz und Nichtausübung der Hinweispflicht nach §
139 ZPO. Frau Dotore fragte ihren PC (Google ? ) um Rat.
Dann Antrag 1 - Geschäftsverteilungsplan ungültig, da nicht nach § 21e
GVG, sowie Hinweis Art. 101 GG RN 52-56 und Antrag auf gesetzlichen
Richter nach § 16 GVG.
Jetzt wurde Frau Dotore hecktisch und unsicher .. sie zauberte einen
Geschäftsverteilungsplan aus der Schublade und erklärte, hier steht,
dass sie die zuständige Richterin wäre und las uns auch den § 16 GVG
vor und meinte (!) es wäre alles in Ordnung! Ein kurzer freundlicher,
aber bestimmter Hinweis auf § 1 GVG, es wäre ihre Meinung nicht
gefragt, sie solle sich bitte nur an Recht und Gesetz halten.
Dann Beschluss von Frau Dotore, sie wäre gesetzlicher Richter, aber
nachdem ich meinte dass dies sehr interessant wäre, dies vor soooo
vielen Zeugen zu behaupten, korrigierte sie die Aussage auf: sie sei
zugelassener Richter!
Sofortige Beschwerde meinerseits und Ablehnung nach § 42 ZPO.
Beim Niederschreiben der Ablehnung fragte Frau Dotore wieso eigentlich die ZPO im Bussgeldverfahren gelten sollte!
Nach einer freundlichen kurzen Weiterbildung durch den Rechtsbeistand
gab es ein noch viel freundliches "Wünsche noch einen schönen Tag!" und
Frau Dotore schaute verdutzt den von dannen ziehenden "Rechtswissenden"
nach.
Und wenn sie nicht gestorben ist, dann sitzt sie noch immer
Zuletzt bearbeitet: 26.02.08 19:39 von Der_Dipl_Ing
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 29.02.08 10:21 «
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OLG Schleswig, Senat für Familiensachen:
"Vorsitzende", Protokollkraft, Richterin (?), gesetzliche Richterin nach Art. 101 (???) in "Personalunion".
Nur mit dem Formalrecht haperte es bei Frau Dr. von Milczewski ein weinig !
(u.a.) Antrag auf Feststellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO
a) das kein GVP nach § 21 e GVG im OLG vorliegt
b) Frau Dr. v.M. keine ges. Richterin nach Art. 101 GG ist
c) vom Kläger (Feststellung) wird Unmögliches verlangt, nämlich die
Zahlung von Unterhalt auf Basis des erloschenen NS-Familienrechts von
Adolf Hitler, welches unter Todesstrafe steht.
Frau Dr. M. fand den Antrag doof !
Frage: "Sind sie gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG ?"
Dr.M: (zögert) "Ich bin die nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige ...."
Frage: "Das habe ich sie nicht gefragt ! Sind sie gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG ?"
Dr.M: "Ich bin die im Geschäftsverteilungsplan für dieses Verfahren zuständige Richterin."
Frage: "Das habe ich sie nicht gefragt. Mich interessiert nicht, wofür
sie sich zuständig glauben, sondern ob sie die gesetzliche Richterin
nach Art. 101 GG sind.
Da sie eine einfache Frage nicht beantworten können, muss ich sie u.a.
wegen des Verdachtes der schweren Befangenheit nach § 42 ZPO ablehnen.
..."
Frau Dr. v.M. hat in einer Stellungnahme sich nicht für befangen erklärt.
Natürlich nicht. Ein promovierte juristin, die nicht in der Lage ist zu
erklären, dass sie gesetzliche Richterin nach Art. 101 GG ist, hat entweder einen an der Schüssel oder ist hochkriminell !
(man lese hier nochmal die Anleitung zur Rechtbeugung für junge,
angehende "Richter" unter dem Strang "Standesrecht der juristen)
In beiden Fällen ist diese "dame" zwingend abzulehnen !
Zuletzt bearbeitet: 02.03.08 14:14 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 02.03.08 14:22 «
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Hallo schlesier !
Natürlich führen viele Wege nach Rom.
Die "Zuständigkeit" eines Gerichtes über Art. 100 GG in Frage zu stellen ist beliebt, will aber auch "gekonnt" sein.
Deshalb "empfehlen" wir die Festellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO folgender Tatsachen (Bsp.)
1) der Rpfl. ist auf einer Rechtspfleger-Schule in der Erstellung von
Gerichtskostenabrechnungen ausgebildet worden und somit kein Jurist.
2) ohne jur. Kenntnisse kann kein Richteramt bestehen
3) ohne Richteramt ist der Rpfl. offenkundig kein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG
4) da der ges. Richter nach Art. 101 GG nicht entzogen werden darf,
begeht der Rpfl. u.a. die Straftaten der Amtsanmaßung,
Urkundenfälschung, Vorteilsgewährung im Amt, Verletzung des rechtl.
Gehörs, Nötigung, Erpressung, Hochverrat, Verfassungshochverrat, etc pp
5) dass das 2. Bereinigungsgesetz von Bundesrecht das ZVG per Ende 2007
hat erlöschen lassen und dieses Verfahren (Zwang) somit keine
rechtliche Grundlage vorweisen kann. Nach der Norm "keine Handlung ohne
Bestimmung" arbeitet Herr Rpfl. auf der Basis von Willkür, Verstoß
gegen Art. 20 (3) GG, somit werden nachweislich Straftaten (s. 4) ) im
Amt druch den Rpfl. begangen
6) mit Streichung des Art. 23 a.F. GG ist dem Gericht per 18.7.90 die
rechtliche Grundlage für Entscheidungen jedweder Form genommen worden
usw. usw.
Immer ANträge auf Feststellung der Offenkundigkeit nach § 291 ZPO stellen, eine gute Waffe !
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Zipfelklatscher
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» 03.03.08 12:37 «
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Hallo Krascher,
gibt es dazu noch einen Verweis auf einen Gesetzestext, den man den
Schwarzkitteln um die Ohren hauen kann? Die wollen immer Zahlen hören.
Damit hört sich alles irgendwie wichtiger an.
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Zipfelklatscher
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» 03.03.08 12:50 «
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AG Balingen - Syndikat gegen Recht
Mein erster Fall da, war noch ohne Seminar zum Rechtphylosophen, in eigener Sache wegen einer OWI.
Heute weiß ich, daß ich ein Riesenschwein hatte und den damaligen Vorsitzenden einfach nur überraschen konnte.
Kurz telefonisch eingewiesen am Telefon wie so was vor sich gehen soll,
konnte ich den Kerl, nur mit dem Geschäftsverteilungsplan und dem
Antrag auf Gesetzlichen Richter, zu 3 Unterbrechungen der Verhandlung
bringen. Bei jeder Unterbrechung lies er allerdings den Saal räumen (4
Zeugen). Nach der 3. Unterbrechung beendete er den Verhandlungstag dann
- nach Ablehnung § 42, auf dem Flur, mit dem Hinweis ich würde wieder
von ihm hören.
Fortsetzung dann kurz vor Weihnachten 2007 - jetzt mit Seminar
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Zipfelklatscher
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» 03.03.08 13:14 «
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AG Balingen - Syndikat gegen Recht
nun der 2. Verhandlungstag wegen meiner OWI.
Vor nun mehr knapp 30 Zuschauern kam überraschenderweise ein ganz
anderer Vorsitzender zur Verhandlung. Ein junger Kerl der arrogant
angestakt kam um einen kleinen Wicht zu frühstücken.
Auch er blickte überrascht, nachdem ich gerügt, hatte, daß mein
gesetzlicher Richter entzogen worden sei und mein rechtliches Gehör
verletzt war. Meine Anträge lehnte er allerdings alle nur sehr kurz und
einfach - ohne Begründung ab. - Ich war damals eben auch noch etwas
grüner, bin aber nachgereift. - Sofortige Besschwerden habe ich
teilweise nicht gemacht. Meine Anträge waren: Volle Besetzung des
Gerichts, da nach dem ersten Verhandlungstag ein gefälschtes Protokoll
in den Akten war. Verlesung des Protokolls des ersten Verhandlungstages
- dies tat er ausnahmsweise. Antrag auf Verlesung eines Protokolles von
Zeugen angefertigt - verweigert. Antrag Verlesung richterlicher
Ermittlungsakte - verweigert. Antrag nach § 139 was gegen diese
rechtswidrigen Beschlüsse zu tun ist - verweigert mit dem Hinweis, am
Ende gäbe es Aufklärung über Rechtsbehelfe, tsts. Dann Ablehnung nach §
42 wegen Mimik und Gestik, sowie Vorgefasstheit, usw.
Jetzt wurde das richtig klasse. Er verlies nun ca. zum dritten Mal den
Gerichtssaal. Nach ca. 30 - 40 Minuten kamen zwei neue Schwarzkittel,
zu verschiedenen Türen des Saals hereingestürmt und sahen mich an: -
jetzt wirst Du sterben. Grins.
Der Aufforderung mich zu erheben, entgegnete ich, wenn die "neue
Vorsitzende" mir sagen könne wo das steht, stehe ich auf. Jetzt rannten
die zwei wieder zu den Türen raus, zu denen sie reingekommen waren. -
Nach einiger Zeit der Suche (Aufstehparagraph) kamen die zwei wieder
rein, setzten sich sofort hin und die Dicke sagte zu mir es stünde in §
177 GVG, ich dürfe aber sitzen bleiben. - Die anwesenden Senatoren des
RSN haben sofort nachgeschaut und gegrinst. Ich wertete diese Aussage
als Verstoß gegen § 123 BGB.
Nun verlas sie eine "Stellungnahme," des abgelehnten Vorsitzenden und
forderte mich ebenfalls auf Stellung zu nehmen. Nach meinem Vortrag
verlas Sie dann einen Beschluß, den sie schon vorher gefertigt hatte
und beschied der erste Vogel sei nicht befangen und wieder Richter.
Jetzt wollte sie fluchtartig den Saal verlassen und es wurde
bühnenreif. Beim Verlassen des Saals fragte ich noch laut ob sie
gesetzliche Richterin nach 101 GG sei, worauf sie sagte sie sei
Richterin am AG, Kraft. Unter der Tür konnte ich noch fragen ob sie
auch einen Vornamen habe - die Antwort lautete: Nein! Ich war
verblüfft, denn entweder hat sie einen Scheiß Vornamen oder sie hat
mich belogen.
Darauf kam der erste wieder um nach § 44 auch noch abgelehnt zu werden, wonach ich den Saal verließ.
Nach einem weiteren Beschluß der Gerichtspräsidentin (nicht Frau Kraft)
sollte er aber dann doch wieder eingesetzt sein und der 3.
Verhandlungstag am Rosenmontag angesetzt werden. 2 Tage zuvor wurde ich
abgeladen und hörte seither in diesem Fall nichts mehr. - War aber nur
eine Vorbereitung zu größerer Schweinerei - Fortsetzung folgt
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