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Thema: Erlebnisse im Gerichtssaal
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 17.01.08 09:15 «
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Mein erster „Fall“ – gleich ein dicker Brocken zum „leichten Einstieg“: ein STRAFPROZESS!
Vorgeschichte: 1. Verhandlungstermin im Oktober, der Angeklagte
(von dreien) schickt ein ärztliches Attest an das Gericht, da
reiseuntauglich und erscheint auch nicht zur Verhandlung. Neuer Termin
Do 13.12.07. Am Mo 10.12.07 erscheint die Polizei mit nem Haftbefehl,
nur durch gutes Zureden und Zusicherung, dass er auf jeden Fall kommt
durfte er wieder nach Hause gehen.
Entscheidung am 12.12.07, dass ich soll ihn vertreten soll. Fax ans
Gericht, dass kein Pflichtverteidiger erwünscht wird, da selbst durch
Rechtsbeistand vertreten – und damit waren sie leider vorgewarnt, denn
ein Rechtsanwalt hätte sich vorher bei Gericht melden müssen.
Schlaflose Nacht, totale Vorbereitung, Hosen voll , und um 4:30 Uhr (mitten in der Nacht) 500km Fahrt nach Dudenstadt bei Göttingen.
Wegen der Kürze der Zeit niemand da von der IPD um den Rücken zu
stärken, aber ich hatte ja meinen „Roten Faden“, 100x trocken geübt,
wie es ablaufen wird (sollte!).
OK, dann gings los, Staatsanwalt und zwei Rechtsanwälte zugegen.
Richter kam rein und erließ Beschluss (hey, so steht es aber nicht in
meinem „Roten Faden“), dass das Verfahren gegen die Hauptangeklagte
wegen schwerer Krankheit eingestellt ist. Hmmm, ist das Verfahren damit
schon eröffnet, ich war mir unsicher, aber dann wurde festgestellt, wer
anwesend ist.
Ich übergab meine Mandatsvollmacht, dann erging Beschluss, dass ich
zugelassen sei, zusätzlich zum Pflichtverteidiger (vom Gericht
bestellt).
OK, nun war ich dran: „Kennen müssen – nach §43 ZPO“ – Richter Pietzek
(RP): „Ich bin Strafrichter Pietzek“ aber weitere Namen wollte er nicht
preisgeben. Rechtsanwalt 1 („unserer“): „Wir sind hier in einem
Strafprozess, da gilt keine ZPO“ – Ich: „doch die gilt, da wir noch
immer in der Vorverhandlung sind! Also. §43 ZPO Kennen müssen!“ – RP:
„Hier gibt es keine Vorverhandlung, wir sind nicht in
Baden-Württemberg!“ bevor ich ihm antworten konnte und fragen konnte
nach welcher Rechtnorm das so wäre, stand der Staatsanwalt auf und
verlas die Anklageschrift, ich war jetzt wirklich sehr verunsichert,
denn damit hatte ja die Verhandlung begonnen, oder? – ich weiß, ich
hätte jetzt das Standing haben müssen einzuschreiten und das Wort
wieder an mich zu ziehen, wollte keinen Fehler begehen, es ging
immerhin um eine mögliche Haftstrafe für meinen Mandanten, ich wurde
von denen einfach überrannt (Richter, Staatsanwalt und 2 Rechtsanwälte,
das war sogar für mich zuviel) deshalb blieb ich ruhig (sorry E.),
meine Chance wird schon wieder kommen . OK, die Verhandlung wurde
weitergeführt, Einlassung des Angeklagten, Zeugenbefragung. Hier konnte
ich wenigstens meinem Mandanten helfen, mir stellte sich die Frage,
wieso er überhaupt angeklagt war. In der Pause Telefonat mit K.; ich
sollte es laufen lassen, unsere Chance kommt noch. Zwei weitere
Verhandlungstermine wurden festgelegt.
Gefrustet und traurig fuhren wir nach Hause, ich hatte es mir anders vorgestellt!
Zuhause Abstimmung mit K. und Wiederherstellung meiner Zuversicht (M., ich danke dir dafür)!
Gute Vorbereitung für den 2. Verhandlungstag am 27.12.07 – konnte gut schlafen – gutes Vorzeichen.
2. Verhandlungstag: Ich: „bevor wir beginnen, Rüge: mein Name
steht nicht auf der Laderolle bei Verteidiger!“ – Richter Plietzek
(RP): „Wir werden Sie das nächste Mal aufführen!“ – Ich: „Antrag 1 –
mündlich zu Protokoll – möchte jeweils eine Kopie der Tagesprotokolle –
Gegenstand des Verfahrens – sofortiger Be-schluss!“ – RP: „das brauchen
Sie nicht als Antrag, das können wir auch so vereinbaren“ – Ich: „Nein,
ich will einen Beschluss – Gegenstand des Verfahrens – sofortiger
Beschluss“ – hin und her 2-3 Minuten – RP: „Dann unterbreche ich für 15
Min, mal sehen, ob ich was finde, um den Antrag abzulehnen!“ – Grinsend
verließen wir den Raum, es lief wie geplant, der Richter kochte
langsam.
Dann Beschluss: „Abgelehnt nach bla … bla … bla“ – Ich: „sofortige
Beschwerde ……Begründung!“ – ich weiter: „Antrag Nr. 2 …“ Richter
Plietzek ignoriert dies einfach und ruft den 1. Zeugen auf! Zeuge kam
auch gleich rein. Ich: „Stopp, soweit sind wir noch nicht, ich muss
erst meine Anträge stellen – Antrag Nr. 2, schriftlich zu Protokoll,
Ich beantrage …“ – RP viel mir ins Wort: „Ich entziehe Ihnen das Wort“
– „Das dürfen und können Sie nicht!“– „Doch ich kann!“ „Sie verletzen
das rechtliche Gehör nach Art. 103 GG“ „Herr Rechtsbeistand, ich habe
Ihnen das Wort entzogen, seien Sie ruhig, setzen Sie sich hin!“ –
„Sofortige Beschwerde, mündlich zu Protokoll! …“ Die Protokollführerin
wollte aber nichts mehr protokollieren – RP: „Wenn Sie nicht sofort
ruhig sind, dann werden Sie des Saales verwiesen!“ – Staatsanwalt:
„Vielleicht können wir den Rechtsbeistand per Beschluss wieder
ablehnen?!“ – ich: „Sie halten sich hier raus, Sie können mich nicht
ablehnen, denn nach RberG bin ich der einzige, der überhaupt eine
Zulassung hier hat!“ – RP: „Sie verlassen sofort den Saal!“ – „Das ist
Willkür!“ –„Mir egal wie Sie das nennen – ich rufe jetzt den Wachmann!“
Hmmm, jetzt – spätestens (bitte nicht schlagen, ich lerne ja noch!) –
hätte ich das Zauberwort sprechen müssen „Sie sind abgelehnt“, aber er
hatte mir das Wort entzogen und nichts mehr wurde protokolliert – ich
kann die Ablehnung ja noch schriftlich im Geschäftszimmer aussprechen!
Meinem Mandanten gab ich dann den vorbereite-ten Zettel, dass er den
Richter wegen Entzugs seines Rechtbeistands (wie mit K. vereinbart)
ablehnt. Unter Protest verließ ich den Saal.
Wie ich später erfuhr, unterband der Richter die Vorlesung der
Ablehnung durch den Angeklagten und konfiszierte das Schriftstück und
setzte die Verhandlung fort – mehrere Zeugen wurden noch vernommen und
irgendwann wurde die Verhandlung beendet und vertagt.
Fortsetzung folgt
Zuletzt bearbeitet: 18.01.08 04:11 von Krascher
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 17.01.08 10:53 «
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Fortsetzung ...
Ich wartete im Gerichtsgebäude auf meinen Mandanten und den
mitgebrachten Zeugen um die Ablehnung des Richters zu protokollieren.
Plötzlich kamen zwei „Grüne“ und wollten meine Personalen haben. „Erst
zeigen sie beide Mal ihre Dienstausweise!“ – Keine dabei, also notierte
ich mir die Namen der Polizisten.
„Was wollen sie von mir?“ – „Wir müssen Ihre Handakten beschlagnahmen!“
– „Hmmm, wo haben sie den entsprechenden Beschluss? Unterschrieben im
Original von einem gesetzlichen Richter?“ – „Wir haben keinen!“ – „OK,
dann auf Wiedersehen!“ – Jetzt holten die beiden den Straf-Richter
Plietzek! Dieser verlang-te die Übergabe der Handakten. „Auf welcher
Rechtsgrundlage basiert diese Willkür?“ – „Die Frau Gerichtspräsidentin
hat dies entschieden, der schriftliche Beschluss wird nachgereicht!“ –
„OK, dann warten wir, bis er vorliegt!“ Aber nun wurden mir alle meine
Unterlagen vom Polizisten aus meiner Mappe geklaut
- und dem Richter übergeben, der trug diese in den Gerichtssaal und gab
sie dem Staatsanwalt. Ich: „Halt, das ist Diebstahl, geben Sie sofort
meine Unterlagen heraus, es sind auch private Unterlagen dabei! –
hergeben, aber sofort!“ – RP: „Wenn Sie nicht sofort ruhig sind, dann
werden Sie das noch bereuen!“ – „Ich will meine Unterlagen sofort!“ –
„Wenn Sie nicht augenblicklich ruhig sind, werde ich Sie verhaften
lassen!“ – Wow, der war aber in Rage, ich wusste, der macht Ernst! –
Also las der Staatsanwalt – Blatt für Blatt – die Unterlagen durch, gab
mir meine Privatunterlagen zurück, das, was ER unter Privatunterlagen
verstand. Übrigens, ich hatte meine ganzen Mitschriebe vom
Rechts-Philosophie-Seminar dabei, einen Teil gab er mir zurück, den
Teil mit den Anträgen (wie lehne ich einen Richter ab), den wollte er
unbedingt haben, die waren mehr als interessant für ihn . Alles wurde
in einen braunen Umschlag gesteckt, zugeklebt und versiegelt. Das
Beschlagnahmeprotokoll unter Protest (schriftlich) von mir
gegengezeichnet, dann wünschte ich den „Herren“ noch einen angenehmen
Tag und verschwand.
Ein Disziplinarverfahren und eine Strafanzeig/Strafantrag gegen die
beiden werde ich noch einreichen, auch noch gegen die
Gerichtspräsidentin und die Polizisten.
So, das war mein erster Fall, nicht ganz so verlaufen, wie wir uns das alle erhofft hatten, aber ich bin lernfähig!
Übrigens, das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt! - Sehr interessant!!!
Danke an alle, die mich moralisch unterstützt hatten
Jürgen
Nachtrag:
Heute erhielt ich ein Einschreiben mit Rückschein, alle meine
Unterlagen wurden mir zurück geschickt - mit einem - nicht
unterschriebenen - "Beschluss", dass der Beschluss gegen mich zu
ermitteln aufgehoben wurde
. Es fehlte lediglich die Begründung, dass dies nach eingehendem und
genaustem Studium der Akten/Recht-Philosophie-Seminar erfolgte.
Eigentlich schade, sollte mir doch mal überlegen, ob ich gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde einlegen sollte ...
Zuletzt bearbeitet: 21.12.08 21:41 von Der_Dipl_Ing
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 23.01.08 19:42 «
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Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Calw!
Rechtsbeistand Dr. Matuschin, Unterstützung durch mich und 6 Zeugen anwesend.
Die Rechtspflegerin Martini eröffnete die Sitzung, Mutuschin wollte
selbstverständlich wissen, wer anwesend sei(§43 ZPO), Antwort der
Rechtspflegerin: "Sie dürfen Ihre Anträge später stellen!" - Komisch,
wir wollten ja nur wissen, wer anwesend ist.
Plötzlich war es der Rechtspflegerin zu bunt und lehnte Matuschin als Rechtsbeistand ab, nach §157 ZPO!
Tumult im Gerichtssaal ... "ich bleib hier bei meiner Mandantin!" ...
"Sie verlassen sofort den Gerichtssaal!" Hin und her, dann ließ Frau
Rechtsbrecherin den Herrn Direktor Hensch holen .. hui hatten wir jetzt
Angst
Dieser befragte Frau Rechtspflegerin .. schon wieder ein schwerer
Rechtsbruch, Herr Direktor, tztztztz, dies nennt man Entzug des
gesetzlichen Richters (obwohl ja gar keiner da war!
Erst unter Androhung von Gewalt verließ Matuschin den Saal, die
Mandantin las noch die Ablehnung der Frau Rechtsbrecherin nach §42 ZPO
ab, diese ignorierte jedoch alles und wir (incl. Mandantin) folgten
Matuschin.
Nun gings zum Protokollieren, denkste, jedes geschäftszimmer weigerte
sich ein Protokoll aufzunehmen, dann wurde sogar der Herr Direktor
geholt, der erklärte uns, dass wir in "seinem" Amtsgericht keine
Erlaubnis hätten ein Rechtsprotokoll aufnehmen zu lassen.
Weiterhin machte er von seinem Hausrecht gebrauch und forderte
Matuschin auf das Gerichtsgebäude sofort zu verlassen. Nach dessen
Weigerung wurde die Polizei gerufen - es erschien ein 6-köpfiges (!)
Einsatzkommando, nachdem die aber sahen, dass der einzige Querulant der
Herr Direktor selbst war, sind nur noch 2 Polizisten geblieben.
Wir erklärten die Vorkommnisse und begleiteten diese dann zur
Polizeiwache um eine Strafanzeige gegen den Herrn Direktor Hensch zu
stellen und polizeilich festhalten zu lassen, dass die Mandantin
pünktlich zur ZV anwesend war.
Eine Rechtsbeschwerde wird jetzt schriftlich eingereicht und Frau
Rechtsbrecherin wird auch noch mit einer saftigen Strafanzeige rechnen
müssen!
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Bulli
Beiträge: 104
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» 25.01.08 17:12 «
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§ 157
Ungeeignete Vertreter; Prozessagenten
(1) Mit Ausnahme der Rechtsanwälte sind Personen, die die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als
Bevollmächtigte und Beistände in der Verhandlung ausgeschlossen. Sie
sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie als Partei einen ihnen
abgetretenen Anspruch geltend machen und nach der Überzeugung des
Gerichts der Anspruch abgetreten ist, um ihren Ausschluss von der
Verhandlung zu vermeiden.
(2) Das Gericht kann Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen, die
nicht Rechtsanwälte sind, wenn ihnen die Fähigkeit zum geeigneten
Vortrag mangelt, den weiteren Vortrag untersagen. Diese Anordnung ist
unanfechtbar.
(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 ist auf Personen, denen das mündliche
Verhandeln vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet
ist, nicht anzuwenden. Die Justizverwaltung soll bei ihrer
Entschließung sowohl auf die Eignung der Person als auch darauf
Rücksicht nehmen, ob im Hinblick auf die Zahl der in dem Gerichtsbezirk
niedergelassenen Rechtsanwälte ein Bedürfnis zur Zulassung besteht.
Bedeutet das jetzt, daß ein IPD Mitglied keinen Rechtsbeistand mehr leisten darf ?
Rechtsanwälte sind ja bekanntlich nur ihrem Standesrecht verpflichtet und verraten i.d.R. ihre Mandanten nach belieben.
Gibt es denn keine "Rebellen" unter den Anwälten, d.h. ein ausgestiegener Anwalt der IPD Mitglied ist ?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 25.01.08 17:26 «
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Das bedeutet überhaupt nichts !
Warum ?
1. Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss !
2. Antrag auf Ausschluss aus dem Verfahren , des Beschließenden, wegen mangelder Qualifikation !
3. Antrag nach § 291 ZPO , das es offenkundig ist das ein Rechtspfleger
, kein Volljurist ist, sein kann, somit also auch nicht beschlussfähig
, da diesem die nötige fachliche Kompetenz fehlt um die Reichweite,
sowie die damit verbundenen Nachteile, bzw, Auswirkungen seines
Beschlusses auf das weitere Verfahren nicht klar und deutlich zu sein
scheint, bzw. ist.
Auch ist es die falsche Frage, einen Anwalt der kein Anwalt mehr ist,
kann auch logischerweise kein Anwalt mehr sein, oder irre ich mich da ?
Natürlich kann ich auch alles in Frage stellen, auch unter dem Motto:
wäre, hätte, könnte, was wieso, weshalb , warum, wenn dann ,vieleicht,
vieleicht auch nicht und soweiter und so fort...
Ganz nach BRdvD - Manier , alles in Frage stellen und zum Weichspülen bringen !
Eine Norm kennt keinen Weichspüler oder Enthärter, da gibt es kein Weshalb, kein Wieso aber auch kein Warum !
Zuletzt bearbeitet: 27.01.08 14:18 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 25.01.08 19:16 «
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I.d.R.
geht man gemeinsam. Sollte im Vorwege aber besprochen werden. Hinzu
kommt, dass es keinen IPD-Rechtsbeistand gibt, sondern die IPD erteilt
Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn mal jemand neben jemanden sitzen sollte,
der in der IPD Mitglied ist, so ist das ein Zufall.
Für besondere Instanzen gibt es den Rechtsnormen Schutzverein, der
sogar mit dem RBerG harmoniert. Auch wenn das ein oder andere Gericht
hier gerne rumzickt und die "Rechtsphilosophen" des RNSV nicht zulassen
oder anerkennen möchte.
Im konkreten Fall sollten die Polizisten remonstrieren, da es
offenkundig ist, wer der Straftäter und Rechtsbeuger ist. Der
Schwarzkittel oder ein Rechtspfleger, der an Realitätsverlußt oder
besonderer krimineller Energie "leidet".
Hier läge dann, streng nach StGB, eine bewaffnete Geiselnahme und
Entführung vor. Die Polizisten fordern zwar kein Lösegeld, aber der
Vorteil für die kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB, der die
Polizisten offenkundig angehören, liegt in der
Verteidigungsverhinderung begründet.
Da alle "Staatsbediensteten" nach Art. 20 (3) GG aber NUR (!!!) nach
Recht und Gesetz handeln dürfen, kommen u.a. die Straftatbestände des
Hochverrats und des Verfassungshochverrats hinzu. Nach brD-Recht sind
wir schon bei 25 Jahren Knast pro Person; nach dt. Recht sieht es arger
aus !
Grundsätzlich: natürlich kann es für uns mal weh tun, aber das macht
überhaupt nix, denn wenn man begriffen hat, dass jeder einmal "dran
kommt" (=Überleitungsvertrag /Morgenthau-Plan), dann ist auch "Angst"
überflüssig und nur das konsquente handeln aller auf Basis der
Rechtsnorm hat eine Chance. Alles andere nicht !
Der Begklagte/Kläger kann jetzt noch eine Ablehnung - mündlich zu
Protokoll - abgeben. Und danach geht´s zur Aufnahme in das
Geschäftszimme, weil eh jedes Protokoll gefälscht wird.
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 27.01.08 10:07 «
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ich
denke das es immer wieder zu Missvertändnissen führt, unter dem Motto
," hier steht es doch ich habe recht nun müsen die aber doch Recht
sprechen "!
Dafür muss sich ein Jeder erst einmal klar machen das Recht mit der
Rechtsprechung in diesem Land überhaupt nichts gemeinsam hat !
1. Hier ist die Norm, das Recht und dort steht Recht geschrieben!
2. Doch da sind noch die Schwarzkittel die mit Punkt 1. rein garnichts zu tun haben, nähmlich der Umsetzung der Norm !
Die sind nähmlich in der Rechtsprechung an sich völlig überflüssig weil
ihre Aufgabe ist es die Norm außer Kraft zu setzen und bei Bedarf
umzudeuten !
Doch bei der völlig unnötigen Aufblähung der Gesetzestexte kann der
angeblich Rechtskundige dem Laien suggerieren, es würde ohne diesem
garnicht möglich Recht zu bekommen
Denkt einmal über diese Fakten nach !
Man nennt das " Melk den Job und dadurch den Mandanten ", ein perfiedes
System zur Abzocke der Mitmenschen, ohne Gnade für den Aussenstehenden !
Ihr braucht das Pack überhaupt nicht, doch Adolf Hitler hat für seine
Brut ( im Auftrage natürlich ), gesorgt und das Rechtsberatungsgesetz
über Roland Freisler , Dr. Hallstein und weiterer Nazi - Juristen in
die Welt gebracht, ein Gesetz das durch das Kontrollratsgesetz 1. Abs.
1 Buchstabe L alls rechtswidrig sowie völkerrechtswidrig und somit für
ungültig erklärt , wurde bzw. ist!
Eine angebliche Justizministerin der Diktatur BRdvD hat dies Gesetz
für gültig erklärt, obwohl 2 X für nichtgeltend
durch
1. Adolf Hitler : Ermächtigungsgesetz § 5. von 1933
2. Alliierte : Kontrollratsgesetz 1. Abs. 1 L vom Dez. 1946, deklariert !
So, nun einmal ein Antrag auf Offenkundigkeit nach § 291 ZPO stellen !
Zuletzt bearbeitet: 27.01.08 14:20 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 17.02.08 13:35 «
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Verwaltungsgericht in Ansbach, 13.02.08
3 "Richter", plus 2 Schöffen, ein wenig viel für ein kleines Verfahren !
Die Vorsitzende, Frau Dr. Faßnacht, konnte nicht belegen, gesetzliche
Richterin nach Art. 101 GG zu sein, nachdem der Kollege - Achtung
festhalten - behauptete, die ZPO gelte "hier" nicht.
Ob mit "hier" das Verwaltungsgericht, der Ort Ansbach, oder nur das
Verfahren selbst gemeint war, konnte nicht mehr geklärt werden.
Nach § 43 ZPO steht im Rahmen der Vorverhandlung es jedem Beteiligten zu, die anderen Verfahrensbeteiligten zu "kennen".
Bei einer willkürlichen Weigerung muß von einer Vorteilsgewährung im
Amt auszugehen sein, womit die Vorsitzende auch gleich nach § 42 ZPO
abgelehnt worden ist. Sie bleibt es auch nach § 44 ZPO, bis den
Schwarzkitteln in Ansbach einfällt, wo sie denn die ZPO hin verlegt
haben !
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