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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2473
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» 23.10.09 18:20 « |
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Falsch gedacht sagt Tante Käthe zu punkt
Zwei und auch zu Punkt Eins.
Die Perversion muss erst einmal richtig verstanden werden, um mit ihr
umzugehen.
Beispiel.
Ganz schlauer Richter.
"Warum kommen Sie dann her, wenn wir nicht da sind?"
Antwort.
"Ganz einfach, ist da denn noch Gericht hier in der Nähe an das ich
mich wenden könnte?"
Ganz schlauer Richter.
"Nicht das ich wüsste, es gibt kein Weiteres!"
Antwort.
"Warum fragen sie dann so dämlich?"
Das wäre hierzu das Erste Beispiel.
Punkt 1. ..ich werde illegal beschwert und traktiert,
Punkt 2. ..ich werde willkürlich angegriffen, bschuldigt und durch
sachfremde Absichten in die Irre geführt und bei Bedarf enteignet,
kriminalisiert und wenn ich mich zur Wehr setze, zum Rechten
stigmatisiert.
Die Fakten.
1. Gerichte gibt es, hat es schon seit vielen Jahrhunderten gegeben,
2. Richter gibt es, die hat es auch schon seit vielen Jahrhunderten
gegeben,
3. Gesetze gibt es, die hat es auch schon seit Jahrhunderten gegeben.
Das wird hier auch nicht in Frage gestellt, auch nicht ob es die BRdvD
gibt steht nicht in Frage, sondern dies ist eine für das Deutsche Volk,
schlimme Erscheinung, also Tatsache.
Die Frage ist auch nicht ob es etwas gibt oder nicht gibt, was
überhaupt in keinerlei Weise relevant ist, sondern, ist Das was es
gibt, legal?
Wir fallen auch immer gern auf die sogenannten "Fakten" herein ohne zu
hinterfragen , wo kommt die falsche braune Masse her?
Der deutsche Bürger benimmt sich inzwischen genauso wie in der Zeit
kurz vor Adolf Hitler, kein Wunder, seine Nachfolger haben inzwischen
Europa im Griff, wobei die Bürger zwar Mikel Jackson hören, doch die
Finger-Prints der NS Zeit genauso und nachhaltig vorhanden sind, wie
seiner Zeit.
Zurück zum schlauen Richter und zum Gerichtsort.
1. Ist der Gerichtsort legal, ja oder nein ?
2. ist der Richter legal, ja oder nein?
3. sind die Gesetze legal, ja oder nein?
zu 1. Wie definiert sich ein gesetzlicher Gerichtsstand?
zu 2. wie definiert sich ein gesetzlicher Richter?
zu 3. was setzt eine legale Gesetzgebung voraus und wer darf diese dann
anwenden?
Die Frage des Richters war schon die erste Falle, gemerkt?
Wenn wir nicht da sind, warum kommen sie dann hier her?
Er hat eine andere Antwort erwartet unser schlauer Richter, daher die
Bestätigung seiner Aussage, durch den Beschwerten.
" Ja, Euch gibt es nicht, ja Ihr seit nicht da" und so weiter und so
fort.
Der Beklagte behauptet, obwohl wir ("das Gericht") vor ihm sitzen, das
es uns, ("das Gericht"), nicht gäbe!
Da der Beklagte Wahrnehmungsprobleme hat, kann er uns auch nicht als
Personen erkennen und muss somit unter Beobachtung gestellt werden =
Klapsmühle.
Der ideal Fall , sehr oft schon in diesem Land vorgekommen, auch
ausgenutzt zu sachfremden Zwecken.
Die Gesetzbücher in der BRdvD, alle illegal und verfassungswidrig,
stellen den Kern der Grundgesetzes postwendent auf den Kopf, indem die
Norm genannt , doch zwei Seiten weiter, die Norm durch rabulistische
juristische Falschmünzerei völlig außer Kraft gesetzt wird, also eine
völlig konträr stehende Auslegung darstellt.
Zur Zustellung; steht alles im GG , wurde hier schon tausendfach
erwähnt!
Zur ZPO; Alles was in dieser mit dem GG konform ist, ist gesetzlich,
also richtig, alles was dem GG widerspricht ist demnach nicht richtig,
oder?
Doch was ist geschehen?
Seit 1956 mit dem Beginn aller Wahlfälschungen wurden auch die Gesetze
angepasst, also simpel ausgedrückt, gefälscht.
Seit dem wurde immer schneller und dreister gefälscht und manipuliert,
in allen Gesetzen, vom Wahlrecht bis zum Strafrecht, inklusive dem GG.
Wo das Pack 1945 aufgehört hat macht es nun fröhlich weiter!
Sonst noch Fragen?
Der Zusteller hat zu beweisen das zugestellt wurde, mittels
Unterschrift und Bestätigung der Ausführung, siehe GG = Zustellungen.
Kann er das nicht, gilt die "Sache" als nicht zugestellt.
Vorgreiflichkeit ist kriminell also rechtswidrig, der Zusteller hat
alles zu unternehmen das Zugestellt werden kann und wird, und zwar nur
persönlich, alles Andere ist illegal.
Dies ist in der Akte zu vermerken, konnte oder konnte nicht, auch was
weiter unternommen wurde um zuzustellen. Dies nennt sich
Ermittlungspflicht.
Alle Handlungen die nach § 134 BGB als Unterlage eine rechtswidrige
Handlung haben, also rechtswidrig waren oder sind, sind nichtig und
bleiben nichtig.
Alle Handlungen die nach § 134 BGB nachvollziehbar sind, bleiben nach §
138 BGB nichtig weil sittenwidrig, also illegal.
Also Antrag die Sache fallen zu lassen und oder wieder in den alten
Stand zu versetzen sind normale Procedere.
Die sogenannten Schutznormen wie der 134 BGB und der 138 BGB, sowie
weitere Schutznormen, wie der 138 ZPO oder 139 ZPO, werden stetig und
ständig zum Nachteil aller deutschen abgebaut und machen diese zu
Freiwild für die Politiker und Juristen.
Wo zu haben wir Normen?
Damit ein Juristenpack und Politikerpack diese missbräuchlich außer
Kraft setzen, ganz nach Gutdünken und Bedarf?
Zuletzt bearbeitet: 25.10.09 00:14 von Administrator
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