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Thema: Recht in der BRDvD
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 186
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» 30.09.09 16:44
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Achtung - so wird der Rechtsuchende ins
Versäumnisurteil hinein gedrängt!
Mal wieder das Landgericht München: Räumungsklage
Rechtsmittelbelehrung, wie folgt:
Zitat Anfang:
2.1 Sie hat einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt
oder
im Einvernehmen mit einem solchen Rechtsanwalt einen der deutschen
Sprache mächtigen Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des
Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
(EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts
bei diesem Gericht auszuüben, zum Prozeßbevollmächtigten zu bestellen,
wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.
2.2 Sie hat, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will, durch
ihren Rechtsanwalt auf das Klagevorbringen binnen
3 Wochen
ab Zustellung dieser Verfügung zu erwidern und soll erklären,
ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe
entgegenstehen.
Belehrung gemäß §§ 277 Absatz 2, 296 Absätze 1 und 3 ZPO
Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Erwiderung vor Ablauf der
Frist bei Gericht eingeht. Die Beklagtenpartei kann sich nur bis zum
Ablauf dieser Frist gegen den Klageanspruch verteidigen und zum
Beispiel Einreden und Einwendungen, Beweisangebote und Beweiseinreden
vorbringen.
Wird die Frist versäumt, ist jegliche Verteidigung abgeschnitten und in
dem Prozeß wird nur auf der Grundlage des klägerischen Sachvortrags
entschieden werden. Die Klageerwiderung, die erst nach Ablauf der
gesetzten Frist, also verspätet, eingeht, wird nur zugelassen, wenn sich
dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert oder wenn die Partei die
Verspätung genügend entschuldigt. Verspätete verzichtbare Rügen, die
die Zulässigkeit der Klage betreffen, können nur bei genügender
Entschuldigung der Verspätung zugelassen werden.
Der Prozeß kann also allein wegen einer
Fristversäumnis verloren werden.
Die oben gesetzte Frist kann ausnahmsweise auf Antrag bei Vorliegen
erheblicher Gründe verlängert werden. Der schriftliche Antrag auf
Fristverlängerung muß vor Fristablauf bei Gericht eingehen.
Zitat Ende
In dieser "Rechtsmittelbelehrung" wird nur auf der "Klagevorbringung zu
erwidern" herumgeritten - immerhin 3 Wochen Zeit.
Aber, dass innerhalb 2 Wochen die Frist
zur Verteidigungsanzeige verstreicht (=NORM), dies wird "ganz
zufällig" in der "Rechtsmittelbelehrung" verschwiegen.
D.h., wenn ich erst nach 3 Wochen meine
Erwiderung (fristgerecht)
einreiche, dann habe ich die 2-Wochen-Frist zur Anzeige der
Verteidigung verfristet und es ergeht ein Versäumnisurteil!
Ohne Kommentar!
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ToLe
Beiträge: 130
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» 10.10.09 00:19 « |
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Staatsanwaltschaft
stellt Verfahren wegen Betrugs gegen Synaxon AG ein, da kein Betrug,
oder Täuschung vorliegt. Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren
gegen Synaxon AG ein, da kein Betrug, oder Täuschung vorliegt.
Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie zur internen
Vorprüfung bitte vorab per Fax an XYZ.
Nach erfolgter Vorprüfung senden Sie das
Original mit Ihrem Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug bitte
an XYZ.
Komisch, ich habe den Antrag nur per Fax geschickt, und die nette Firma
hat darauf einen Passus aufgenommen:
Schreiben von der o.G. Firma:
der Umstand, dass der Antrag zunächst per Telefax geschickt werden soll
ist der Tatsache geschuldet, dass es in früheren Zeiten häufiger
vorkam, dass Anträge im Original per Post zu uns geschickt wurden, die
aber nur unvollständig ausgefüllt waren. Der Vertrag musste dann per
Post wieder zurück geschickt werden, damit der Partner ihn entsprechend
vervollständigen konnte. Anschließend musste dieser den Vertrag ein
weiteres Mal per Post an uns schicken.
Um dieses umständliche und zeitaufwändige Hin-und-Her-Schicken zu
vermeiden, wurde der Passus aufgenommen, dass der Antrag zunächst nur
per Telefax geschickt werden muss, damit - sofern Angaben fehlen - dies
schnell und einfach telefonsich oder per E-Mail geklärt werden kann.
Der Partner kann dann das Original entsprechend vervollständigen und es
nunmehr per Post an uns senden. Ist der Antrag hingegen von Anfang an
vollständig ausgefüllt, wird der Telefax-Antrag direkt von uns
gegengezeichnet und zurück geschickt.
StA und GenStA stellen es ein. Man sieht doch das es eine Täuschung
ist, einfach aus einem Vertrag erfinden ohne das der Kunde es weis.
Geld regiert die Welt.
Für Computerhändler: Bleibt fern von der Synaxon AG, die haben nur eine
Datenbank wo einige Großhändler aufgelistet sind, Angebote haben, etc.
diese Listen kann man sich jedoch kostenlos im Internet ansehen. Man
kann sich dann selbst dort bei den ganzen Großhändlern eintragen.
Und nun gehts ab ohne Anwalt zum Oberlandesgericht
Ich sehe schon die Einstellung, berufe mich jedoch weiterhin auf Art.
101, 103 GG sowie § 16 GVG und zieh das durch bis zum EGMR. Nach dem
Motto: Wenn man ein Anwalt braucht soll man sich ein nehmen, man sollte
sich jedoch nicht vom Gericht etc. zwingen lassen sich einen Anwalt auf
eigene Kosten zu nehmen, wenn man es nicht möchte.
Gruß
ToLe
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Nehmt euch in Acht - Die Willkür hat mitgedacht!
Das was wir bei der Justiz sind -
-> Advocatus Diaboli <-
- werden wir auch immer bleiben.
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vonRoit
Beiträge: 2465
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» 16.10.09 20:11 « |
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Heft 7. und 8. sind im Umlauf zur
Verteidigung für Nichtsjuristen!
Zur Beweissicherung und Antragstellung bzw. Offenkundigkeit vor BRdvD
Unterdrückungs- und Betrugstribunalen können nun aufrichtige deutsche
Patrioten lückenlosen Beweis zur Juristen-Niedertracht erbringen.
Die Verfolgung und der Genozid gegen unser Volk, sowie gegen alle
europäischen Völker, muss gestopt werden
Heft 1 - 8
Damit kann allen BRdvD Gerichten durch Einführung dieser Hefte je nach
Bedarf in Gerirchtsverfahren unwiderlegbar nachgewiesen werden, dass
1. in der Bundesrepublik Besatzungesrecht und nicht deutsches Recht
ausgeübt wird, wogegen das Widerstandsrecht nicht abgesprochen werden
dürfte;
2. in der Bundesrepublik alle Wahlen gefälscht werden und Wahlbetrüger
keine rechtskraftfähigen Gesetze schaffen können;
3. allen wichtigen Gesetzen der BRdvD wie dem GG, dem GVG, dem OWiG,
der StPO, der ZPO, der VwGO, der FGO, der AO, dem WaffG etc. die
territorial-räumlichen Geltungsbereiche fehlen;
4. es in der Bundesrepublik keine gesetzlichen Richter jemals gegeben
hat noch gibt - und die Juristen das selbst wissen;
5. an bundesrepublikanischen Gerichten das Recht durch
Gerichtsgebührenmissbrauch versperrt wird;
6. die Geschäftsverteilungspläne an vielen BRdvD-Gerichten nichtig sind
und deshalb die Einsichtnahme nach § 21 e GVG verweigert wird!
Sie lachen nicht mehr lange über UNS!
Zuletzt bearbeitet: 16.10.09 20:20 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2465
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» 17.10.09 09:38 « |
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Scheinbar ist es so!
Nach den 37 Punkten die die meisten hier immer noch nicht gelesen
haben, haben "wir" bzw. einer unserer besten Mitstreiter Hefte zur
Verteidigung für Nicht-Juristen heraus gebracht.
Tante Käthe hat damit die halbe Hamburger-Juristen-Bande sprachlos
gemacht und diese kotzen immer noch vor sich hin, weil bis Dato nicht
einmal ein Rülpser aus dieser Ecke zurück gekommen ist.
Erst 4. Hefte
1. Einführung und Analyse
2. Geschäftsverteilungsplan (GVP)
3. Prozessstrategie und Taktik
4. Permanenter Wahlbetrug
5. Gesetzlicher Richter?
6. Gerichtsgebührenmissbrauch
7. Finanzgerichtsprozesse
8. rechtskräfte Gesetze brauchen unabdingbar den terretorialen -
räumlichen Geltungsbereich.
Das sind Eure Waffen, diese Neun Bücher, den Rest könnt Ihr in der
Pfeife rauchen.
Wir hoffen auch das sich der Staatsschutz und die Anderen Armleuchter
dieses Buch und diese Hefte kaufen, bzw. besorgen, damit sie wissen das
es langsam aber sicher mit ihrer Diktatur zu Ende gehen wird.
Wahlbetrüger können keinerlei rechtskräftige Gesetze machen oder
erlassen, auch keine Verträge mit wem auch immer im Namen des Volkes
abschließen.
Und sonst?
Pennt einfach weiter und zerreist Euch das Maul über die Symptome, doch
rottet das Übel nicht aus, sonst habt ihr hinterher nichts mehr um Euch
das Maul zu zerreissen, wird auch langweilig dann , oder nicht?
Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 09:51 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2465
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» 17.10.09 16:15 « |
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Zu bestellen, auch für die Schnüffler,(
diese werden sogar bevorzugt bedient, hä,hä....), bei:
VIV - Vitueller Internetverlag Clausthal c/o JOle, Postfach 1222
D- 38670 Clausthal Zellerfeld
Stückpreis für das Heft ist 3,00 € also für alle 24,00 € zzgl. Versand.
Viel Spass und ein freundliches Halali bei der Juristen-Jagd.
Ein Jeder nimmt sich drei Leute mit,nicht zum Stunk machen, sondern zur
Protokollierenrung.
Einer protokolliert die Aussagen und Antworten der Richter,
der Zweite protokolliert die Anträge und Aussagen des Betroffenen, der
Dritte protokolliert den gesamten Werdegang der Verhandlung und die
Reaktionen der Einzelnen.
Danach sofort eine Abstimmung was die Anderen noch mit bekommen haben,
außer den Dingen für die er abgestellt war, so ein Vollprotokoll
erstellen und sofort nach 1/2 Stunde Kaffee schlürfen in die
Geschäftstelle und zu Protokoll geben was verkehrt war.
Und dies flächendeckend über Deutschland und auch in die EU Länder
tragen, dann ist es aus mit der Maus!
Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 21:01 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2465
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» 17.10.09 21:33 « |
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Polizei - Einsatz in Mecklenburg Vorpommern!
Schäubles - fremdgesteuerte Roboter überfielen am Samstagabend in einer
Kleinstadt eine alleinstehende junge Frau. Mittels Einbruchs standen
die Herren auf einmal im Wohnzimmer des Hauses.
"Mann hätte über eine Stunde geklingelt" doch als angeblich keine
Reaktion da war wurde der Schlosser geholt und das Haus aufgebrochen.
Mann suchte einen von Harz - Vier- lebenden Bewohner des Nebenhauses um
angeblich einen Strafbefehl von 2000,00 Euro einzutreiben mittels
Erzwingungshaft.
Komisch, wegen Geld einsperren und nicht ersatzweise, sondern 21 Tage
und danach bleibt das Geld offen?
Das verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die MRK, worin verbrieft
steht, das Niemand wegen Geldforderungen in Haft genommen werden darf.
Doch nun zum Kern der Kalauers, denn die Herren waren schon zweimal da
und wurden informiert, dass der Herr sich dort nicht mehr aufhalte.
Trotzdem der Einbruch in ein fremdes Gebäude?
Nun, über die Qualität kriminalistischer Handlanger, selbst kriminell
bis unter die Haarwurzeln, von STASI Schäuble und Merkel brauchen wir
uns nicht weiter zu unterhalten, es ist hinreichend bekannt, welch
geistiges Potenzial, außer der STASI Vergangenheit natürlich, sich da
hinter verbirgt.
Ob ich eine STASI - Sau, immer noch in Amt und Würden bei der BRdvD bin
, also aus Mecklenburg, Sachsen, oder Brandenburg, spielt hierbei
keinerlei Rolle, da ich mein Verhaltern also aus der Zeit von Hornecker
und Ulbricht nicht groß zu ändern brauche, "wir sind ja wieder drinn",
spielt hierbei keine große Rolle.
Der Mann war wieder nicht da, auch nicht am Samstag, wo jeder gute und
noch nicht einmal verurteilte Verbrecher schließlich zu Hause sein
muss, ist ja schließlich Wochendende und auch angebliche Verbrecher
haben Freizeit und Anspruch auf Wochenenden oder etwa nicht?
Da hat man sich schließlich,nach alten DDR - Geflogenheiten, dran zu
halten.
Dieses Muster setzt sich bis in die höchsten Verwaltungsämter der
ehemaligen DDR fort.
Sie sind überall noch drinn die Beschützer Merkels BND - STASI
Leute, hoch bis zur Bewachung der FDJ und STASI Spitzelin Merkel.
Es wurde übrigens Einspruch und Widerspruch gegen diesen Strafbefehl
gestellt und nun hört Euch den Kommentar des bayrischen Staatsanwaltes
an: "Wir haben es notiert Ihr Schreiben, doch nicht als Einspruch
gewertet"!
Nun wird ein braver Deutscher gehetzt und durch Willkür,
Freiheitsberaubung,Nötigung und Erpressung zur illegalen Zwangsabgabe
durch nicht gesetzliche und illegale Amtsanwälte der Besatzer um hab
und Gut gebracht.
Dies steht uns allen noch bevor, freut euch schon drauf oder holt sie
durch Abwahl aus ihren Rattennestern!
Fakt war:
1. der angebliche Haftbefaehl war nicht unterschrieben, von Niemandem!
2. das Haus hat andere Mieter wie das Nebenhaus
3. der Mann war unter dieser Anschrift nicht gemeldet
und so weiter und so fort.....
erinnert wohl ganz zart an alte Zeiten, oder Angela?
Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 21:38 von Administrator
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