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Thema: Recht in der BRDvD
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ToLe

Beiträge: 130

» 30.09.09 14:52 «              Beitrag melden


Bundesregierung: Zahl der akustischen Wohnraumüberwachung in 2008 rückläufig
Die Bundesregierung hat den Bericht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2008 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser Bericht jährlich erstattet.

Für Zwecke der Strafverfolgung wurden im letzten Jahr in drei Bundesländern sowie beim Generalbundesanwalt in insgesamt sieben von jährlich etwa sechs Millionen Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet und durchgeführt. Zum Vergleich: Im Jahre 2007 wurde die Wohnraumüberwachung in insgesamt zehn Verfahren angeordnet, 2006 in drei Verfahren, 2005 in sieben Verfahren. Die Zahl der Anordnungen in 2008 liegt damit auf dem Wert von 2005, gegenüber den davor liegenden Jahren mit durchschnittlich jeweils etwa 30 WÜ-Anordnungen bleibt diese Anzahl jedoch weiterhin deutlich zurück. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 sowie auf dem zum 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung dieses Urteils. Das Verfassungsgericht hat darin unter anderem Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.

Die Überwachungen wurden zur Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, von Verbrechen wie Menschenraub, Geiselnahme, Menschenhandel und im Rahmen Organisierter Kriminalität begangenen Betäubungsmittelverbrechen sowie wegen der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung angeordnet. WÜ-Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Zwecke der Eigensicherung wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes im Berichtsjahr nicht durchgeführt.



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Der_Dipl_Ing

Beiträge: 186

» 30.09.09 16:44 «              Beitrag melden


Achtung - so wird der Rechtsuchende ins Versäumnisurteil hinein gedrängt!

Mal wieder das Landgericht München: Räumungsklage

Rechtsmittelbelehrung, wie folgt:

Zitat Anfang:
2.1 Sie hat einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem solchen Rechtsanwalt einen der deutschen Sprache mächtigen Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der nach den Teilen 1 und 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt ist, vorübergehend die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei diesem Gericht auszuüben, zum Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will.

2.2 Sie hat, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will, durch ihren Rechtsanwalt auf das Klagevorbringen binnen

3 Wochen

ab Zustellung dieser Verfügung zu erwidern und soll erklären, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.

Belehrung gemäß §§ 277 Absatz 2, 296 Absätze 1 und 3 ZPO

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Erwiderung vor Ablauf der Frist bei Gericht eingeht. Die Beklagtenpartei kann sich nur bis zum Ablauf dieser Frist gegen den Klageanspruch verteidigen und zum Beispiel Einreden und Einwendungen, Beweisangebote und Beweiseinreden vorbringen.
Wird die Frist versäumt, ist jegliche Verteidigung abgeschnitten und in dem Prozeß wird nur auf der Grundlage des klägerischen Sachvortrags entschieden werden. Die Klageerwiderung, die erst nach Ablauf der gesetzten Frist, also verspätet, eingeht, wird nur zugelassen, wenn sich
dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Verspätete verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, können nur bei genügender Entschuldigung der Verspätung zugelassen werden.

Der Prozeß kann also allein wegen einer Fristversäumnis verloren werden.

Die oben gesetzte Frist kann ausnahmsweise auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden. Der schriftliche Antrag auf Fristverlängerung muß vor Fristablauf bei Gericht eingehen.
Zitat Ende

In dieser "Rechtsmittelbelehrung" wird nur auf der "Klagevorbringung zu erwidern" herumgeritten - immerhin 3 Wochen Zeit.

Aber, dass innerhalb 2 Wochen die Frist zur Verteidigungsanzeige verstreicht (=NORM), dies wird "ganz zufällig" in der "Rechtsmittelbelehrung" verschwiegen.
D.h., wenn ich erst nach 3 Wochen meine Erwiderung (fristgerecht) einreiche, dann habe ich die 2-Wochen-Frist zur Anzeige der Verteidigung verfristet und es ergeht ein Versäumnisurteil!

Ohne Kommentar!

ToLe

Beiträge: 130

» 10.10.09 00:19 «              Beitrag melden


Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Betrugs gegen Synaxon AG ein, da kein Betrug, oder Täuschung vorliegt. Generalstaatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Synaxon AG ein, da kein Betrug, oder Täuschung vorliegt.

Den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag senden Sie zur internen Vorprüfung bitte vorab per Fax an XYZ.
Nach erfolgter Vorprüfung senden Sie das Original mit Ihrem Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug bitte an XYZ.

Komisch, ich habe den Antrag nur per Fax geschickt, und die nette Firma hat darauf einen Passus aufgenommen:
Schreiben von der o.G. Firma:
der Umstand, dass der Antrag zunächst per Telefax geschickt werden soll ist der Tatsache geschuldet, dass es in früheren Zeiten häufiger vorkam, dass Anträge im Original per Post zu uns geschickt wurden, die aber nur unvollständig ausgefüllt waren. Der Vertrag musste dann per Post wieder zurück geschickt werden, damit der Partner ihn entsprechend vervollständigen konnte. Anschließend musste dieser den Vertrag ein weiteres Mal per Post an uns schicken.

Um dieses umständliche und zeitaufwändige Hin-und-Her-Schicken zu vermeiden, wurde der Passus aufgenommen, dass der Antrag zunächst nur per Telefax geschickt werden muss, damit - sofern Angaben fehlen - dies schnell und einfach telefonsich oder per E-Mail geklärt werden kann. Der Partner kann dann das Original entsprechend vervollständigen und es nunmehr per Post an uns senden. Ist der Antrag hingegen von Anfang an vollständig ausgefüllt, wird der Telefax-Antrag direkt von uns gegengezeichnet und zurück geschickt.

StA und GenStA stellen es ein. Man sieht doch das es eine Täuschung ist, einfach aus einem Vertrag erfinden ohne das der Kunde es weis. Geld regiert die Welt.

Für Computerhändler: Bleibt fern von der Synaxon AG, die haben nur eine Datenbank wo einige Großhändler aufgelistet sind, Angebote haben, etc. diese Listen kann man sich jedoch kostenlos im Internet ansehen. Man kann sich dann selbst dort bei den ganzen Großhändlern eintragen.

Und nun gehts ab ohne Anwalt zum Oberlandesgericht Ich sehe schon die Einstellung, berufe mich jedoch weiterhin auf Art. 101, 103 GG sowie § 16 GVG und zieh das durch bis zum EGMR. Nach dem Motto: Wenn man ein Anwalt braucht soll man sich ein nehmen, man sollte sich jedoch nicht vom Gericht etc. zwingen lassen sich einen Anwalt auf eigene Kosten zu nehmen, wenn man es nicht möchte.

Gruß
ToLe

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joku

Beiträge: 147

» 13.10.09 10:49 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen:

http://www.verfassungen.de/de/nrw/nrw50-index.htm

Artikel 72 (1) sagt folgendes: Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.

Es gilt das Gleichbehandlungsprinzip und KEIN "Richter" in anderen "Bundesländern" hält sich daran. Dort fehlen nicht nur die Unterschriften, sondern die behandeln uns NICHT als deutsches Volk. Als was dann?

Herzliche Grüße
joku



Delphin8

Beiträge: 120

» 13.10.09 13:39 «              Beitrag melden


sondern die behandeln uns NICHT als deutsches Volk. Als was dann?


...als Bürger (Idioten) oder als Personal der BRDvD-GmbH

liebe Grüße

vonRoit

Beiträge: 2465

» 16.10.09 20:11 «              Beitrag melden


Heft 7. und 8. sind im Umlauf zur Verteidigung für Nichtsjuristen!

Zur Beweissicherung und Antragstellung bzw. Offenkundigkeit vor BRdvD Unterdrückungs- und Betrugstribunalen können nun aufrichtige deutsche Patrioten lückenlosen Beweis zur Juristen-Niedertracht erbringen.

Die Verfolgung und der Genozid gegen unser Volk, sowie gegen alle europäischen Völker, muss gestopt werden

Heft 1 - 8

Damit kann allen BRdvD Gerichten durch Einführung dieser Hefte je nach Bedarf in Gerirchtsverfahren unwiderlegbar nachgewiesen werden, dass

1. in der Bundesrepublik Besatzungesrecht und nicht deutsches Recht ausgeübt wird, wogegen das Widerstandsrecht nicht abgesprochen werden dürfte;
2. in der Bundesrepublik alle Wahlen gefälscht werden und Wahlbetrüger keine rechtskraftfähigen Gesetze schaffen können;
3. allen wichtigen Gesetzen der BRdvD wie dem GG, dem GVG, dem OWiG, der StPO, der ZPO, der VwGO, der FGO, der AO, dem WaffG etc. die territorial-räumlichen Geltungsbereiche fehlen;
4. es in der Bundesrepublik keine gesetzlichen Richter jemals gegeben hat noch gibt - und die Juristen das selbst wissen;
5. an bundesrepublikanischen Gerichten das Recht durch Gerichtsgebührenmissbrauch versperrt wird;
6. die Geschäftsverteilungspläne an vielen BRdvD-Gerichten nichtig sind und deshalb die Einsichtnahme nach § 21 e GVG verweigert wird!

Sie lachen nicht mehr lange über UNS!



Zuletzt bearbeitet: 16.10.09 20:20 von Administrator
Swawa

Beiträge: 258

» 17.10.09 09:06 «              Beitrag melden


Hallo,
entweder ich habe gepennt oder nichts mitbekommen.Was sind das für Hefte und bei wem kann man die bestellen. Gruß swawa


vonRoit

Beiträge: 2465

» 17.10.09 09:38 «              Beitrag melden


Scheinbar ist es so!

Nach den 37 Punkten die die meisten hier immer noch nicht gelesen haben, haben "wir" bzw. einer unserer besten Mitstreiter Hefte zur Verteidigung für Nicht-Juristen heraus gebracht.
Tante Käthe hat damit die halbe Hamburger-Juristen-Bande sprachlos gemacht und diese kotzen immer noch vor sich hin, weil bis Dato nicht einmal ein Rülpser aus dieser Ecke zurück gekommen ist.
Erst 4. Hefte

1. Einführung und Analyse
2. Geschäftsverteilungsplan (GVP)
3. Prozessstrategie und Taktik
4. Permanenter Wahlbetrug

5. Gesetzlicher Richter?
6. Gerichtsgebührenmissbrauch

7. Finanzgerichtsprozesse
8. rechtskräfte Gesetze brauchen unabdingbar den terretorialen - räumlichen Geltungsbereich.

Das sind Eure Waffen, diese Neun Bücher, den Rest könnt Ihr in der Pfeife rauchen.

Wir hoffen auch das sich der Staatsschutz und die Anderen Armleuchter dieses Buch und diese Hefte kaufen, bzw. besorgen, damit sie wissen das es langsam aber sicher mit ihrer Diktatur zu Ende gehen wird.

Wahlbetrüger können keinerlei rechtskräftige Gesetze machen oder erlassen, auch keine Verträge mit wem auch immer im Namen des Volkes abschließen.

Und sonst?

Pennt einfach weiter und zerreist Euch das Maul über die Symptome, doch rottet das Übel nicht aus, sonst habt ihr hinterher nichts mehr um Euch das Maul zu zerreissen, wird auch langweilig dann , oder nicht?




Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 09:51 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 109

karimiboy
» 17.10.09 09:56 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,
schreib mal dem Krascher eine PN. Dann wirst Du schnellstens wissen, wo Du die Heftchen herbekommst.

truly

Beiträge: 128

number-63
» 17.10.09 11:10 «              Beitrag melden


na, swawa? ist deine frage nach der möglichkeit, diese bücher zu erhalten, hinreichend beantwortet?

TRULY



invisible

Beiträge: 98

» 17.10.09 13:03 «              Beitrag melden


@ vonRoit,

wo gibts das zu kaufen??

Grüße

Invisible

Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten. (Abraham Lincoln)

vonRoit

Beiträge: 2465

» 17.10.09 16:15 «              Beitrag melden


Zu bestellen, auch für die Schnüffler,( diese werden sogar bevorzugt bedient, hä,hä....), bei:

VIV - Vitueller Internetverlag Clausthal c/o JOle, Postfach 1222
D- 38670 Clausthal Zellerfeld

Stückpreis für das Heft ist 3,00 € also für alle 24,00 € zzgl. Versand.

Viel Spass und ein freundliches Halali bei der Juristen-Jagd.

Ein Jeder nimmt sich drei Leute mit,nicht zum Stunk machen, sondern zur Protokollierenrung.

Einer protokolliert die Aussagen und Antworten der Richter,
der Zweite protokolliert die Anträge und Aussagen des Betroffenen, der Dritte protokolliert den gesamten Werdegang der Verhandlung und die Reaktionen der Einzelnen.

Danach sofort eine Abstimmung was die Anderen noch mit bekommen haben, außer den Dingen für die er abgestellt war, so ein Vollprotokoll erstellen und sofort nach 1/2 Stunde Kaffee schlürfen in die Geschäftstelle und zu Protokoll geben was verkehrt war.

Und dies flächendeckend über Deutschland und auch in die EU Länder tragen, dann ist es aus mit der Maus!




Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 21:01 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2465

» 17.10.09 21:33 «              Beitrag melden


Polizei - Einsatz in Mecklenburg Vorpommern!

Schäubles - fremdgesteuerte Roboter überfielen am Samstagabend in einer Kleinstadt eine alleinstehende junge Frau. Mittels Einbruchs standen die Herren auf einmal im Wohnzimmer des Hauses.
"Mann hätte über eine Stunde geklingelt" doch als angeblich keine Reaktion da war wurde der Schlosser geholt und das Haus aufgebrochen.

Mann suchte einen von Harz - Vier- lebenden Bewohner des Nebenhauses um angeblich einen Strafbefehl von 2000,00 Euro einzutreiben mittels Erzwingungshaft.
Komisch, wegen Geld einsperren und nicht ersatzweise, sondern 21 Tage und danach bleibt das Geld offen?
Das verstößt gegen das Grundgesetz und gegen die MRK, worin verbrieft steht, das Niemand wegen Geldforderungen in Haft genommen werden darf.
Doch nun zum Kern der Kalauers, denn die Herren waren schon zweimal da und wurden informiert, dass der Herr sich dort nicht mehr aufhalte.
Trotzdem der Einbruch in ein fremdes Gebäude?
Nun, über die Qualität kriminalistischer Handlanger, selbst kriminell bis unter die Haarwurzeln, von STASI Schäuble und Merkel brauchen wir uns nicht weiter zu unterhalten, es ist hinreichend bekannt, welch geistiges Potenzial, außer der STASI Vergangenheit natürlich, sich da hinter verbirgt.

Ob ich eine STASI - Sau, immer noch in Amt und Würden bei der BRdvD bin , also aus Mecklenburg, Sachsen, oder Brandenburg, spielt hierbei keinerlei Rolle, da ich mein Verhaltern also aus der Zeit von Hornecker und Ulbricht nicht groß zu ändern brauche, "wir sind ja wieder drinn", spielt hierbei keine große Rolle.

Der Mann war wieder nicht da, auch nicht am Samstag, wo jeder gute und noch nicht einmal verurteilte Verbrecher schließlich zu Hause sein muss, ist ja schließlich Wochendende und auch angebliche Verbrecher haben Freizeit und Anspruch auf Wochenenden oder etwa nicht?
Da hat man sich schließlich,nach alten DDR - Geflogenheiten, dran zu halten.

Dieses Muster setzt sich bis in die höchsten Verwaltungsämter der ehemaligen DDR fort.

Sie sind überall noch drinn die Beschützer Merkels BND - STASI
Leute, hoch bis zur Bewachung der FDJ und STASI Spitzelin Merkel.

Es wurde übrigens Einspruch und Widerspruch gegen diesen Strafbefehl gestellt und nun hört Euch den Kommentar des bayrischen Staatsanwaltes an: "Wir haben es notiert Ihr Schreiben, doch nicht als Einspruch gewertet"!

Nun wird ein braver Deutscher gehetzt und durch Willkür, Freiheitsberaubung,Nötigung und Erpressung zur illegalen Zwangsabgabe durch nicht gesetzliche und illegale Amtsanwälte der Besatzer um hab und Gut gebracht.

Dies steht uns allen noch bevor, freut euch schon drauf oder holt sie durch Abwahl aus ihren Rattennestern!

Fakt war:
1. der angebliche Haftbefaehl war nicht unterschrieben, von Niemandem!

2. das Haus hat andere Mieter wie das Nebenhaus

3. der Mann war unter dieser Anschrift nicht gemeldet

und so weiter und so fort.....
erinnert wohl ganz zart an alte Zeiten, oder Angela?





Zuletzt bearbeitet: 17.10.09 21:38 von Administrator
Herkules

Beiträge: 29

» 18.10.09 12:18 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,

ich habe zwar die Suchfunktion benutzt finde aber nichts zu meiner Frage, vlt. kann mir einer von euch behilflich sein.
Wo bzw. in welchem Gesetz steht geschrieben daß sich ein Beamter, auf Verlangen, ausweisen muß? Hier geht es um Polizeibeamte.

Danke schon mal.

Gruß Herkules

Krascher

Beiträge: 1383

maahks
» 18.10.09 15:37 «              Beitrag melden


Herkules:
Hallo Mitstreiter,

ich habe zwar die Suchfunktion benutzt finde aber nichts zu meiner Frage, vlt. kann mir einer von euch behilflich sein.
Wo bzw. in welchem Gesetz steht geschrieben daß sich ein Beamter, auf Verlangen, ausweisen muß? Hier geht es um Polizeibeamte.

Danke schon mal.

Gruß Herkules


Wie möchte sich denn ein Teil der Exekutive legitimieren ?

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