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Thema: Recht in der BRDvD
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Diddi
Beiträge: 55
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» 23.09.09 18:34 « |
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Hallo,
so sieht Recht in der BRD aus:
Antwortschreiben StA Berlin:
Sehr geehrter Herr ...,
das auf lhre Strafanzeige vom xx.xx.2009
gegen Herrn Döring
wegen falscher uneidliche Aussage
eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt( S 170 Absatz 2
der Strafprozessordnung),
ohne in weitere Ermittlunge einzutreten.
Es liegt kein für weitere Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht
vor, da ein strafbares Verhalten des Herrn Döring nicht erkennbar ist.
Eine falsche uneidliche Aussage gem. S 153 StGB sehe ich in der
Außerung des Herrn Döring, "Herr xxx ist ein Angehöriger einer aktiven
lnteressenbewegung die versucht, Kehrungen und Messungen von
Schornsteinfegern zu verhindern" nicht. Laut Internet sind Sie Mitglied
der Interessengemeinschaft "Metropol-e nein danke"
und Vorstandsmitglied der Partei Bund Couragierter Deutscher
Bürger,,Die Couragierten". Aus lhren weiteren Angaben zur Sache
entnehme ich, dass Sie mit Messungen und Kehrungen,
die im Jahr 2008 ohne Rechtsgrundlagaen geordnet wurden,nicht
einverstanden waren. Naheliegend ist, dass Sie dagegen, in welcher Form
auch immer, vorgegangen sind. Dies war wohl auch Gegenstand des
Gerichtsverfahrens gegen Sie. Demnach ist die Aussage des Herrn Döring
nicht falsch.
Aus demselben Grund geht auch eine Strafbarkeit gem. §§ 186,187 StGB
(üble Nachrede und Verleumdung) fehl, da Herr Döring keine unwahren
Tatsachen behauptet hat.
Eine falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB liegt ebenfalls nicht vor,
da nicht ersichtlich ist, dass Herr Döring Sie einer rechtswidrigen Tat
bezichtigt hätte.
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ToLe
Beiträge: 130
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» 28.09.09 20:49 « |
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Wozu gibt es Rechte? Genau, um sie zu beugen!
Ich denke dass das Gericht (die mich widerrechtlich gespeichert haben)
ein zu viel getrunken haben.
Zwangsvollstreckung, habe gezahlt, dann Einstellung der
Zwangsvollstreckung beantragt (500 EUR Sicherheitsleistung),
angenommen, heute frage ich bei Gericht was nun ist. Es kam die
einfache Antwort:
Nichts, wir haben das Geld bekommen und liegt nun bei der Richterin
"toll oder?", Sie haben es sowieso falsch überwiesen, es hätte zum
Mahngericht gemusst (2 unterschiede, das eine Gericht für die Mahnungen
und das andere für Beschlüsse), wunderbar, ich habe es dort hin
überwiesen wo die beschlüsse gezogen wurden
Nun ist es ein wirrwarr und lasse es per Verfahrensfehler einstellen,
da nicht beschrieben wurde wohin ich das Geld überweisen soll, deshalb
dachte ich das es zum "beschluss" Gericht soll.
Hmm, mal sehen wie es weiter geht
2 Beschlüsse habe ich schon, die Argumente behalte ich aber für das
Verfahren als geschmack
(Spaß kann teuer sein )
Gruß ToLe
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Nehmt euch in Acht - Die Willkür hat mitgedacht!
Das was wir bei der Justiz sind -
-> Advocatus Diaboli <-
- werden wir auch immer bleiben.
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