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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit

Beiträge: 2461

» 07.09.09 10:02 «              Beitrag melden


@ edol

es gibt keine Aufenthalspflicht dort wo ich gemeldet bin und auch umgekehrt.

Ich kann gemeldet sein wo ich will und mich auch aufhalten wo ich will, oder?
Das gleiche gilt für Briefkästen, Ihr habt also auch keinerlei Pflicht einen Briefkasten auf zu hängen und Ihr habt auch keinerlei Pflicht einen Namen an die Tür zu malen.

Wenn Ihr das Pack ärgern wollt?

so gehts wunderbar!

Kein Briefkasten, kein Name, keine Meldung!

Soll ich mich nun in jeder Hütte die ich vieleicht besitze anmelden?

Schäubles Traum von totaler Kontrolle oder wie?

Noch etwas @edol, melde Dich doch in Moskau an, oder bei Schäuble direkt!




Zuletzt bearbeitet: 07.09.09 10:08 von Administrator
Delphin8

Beiträge: 120

» 10.09.09 02:40 «              Beitrag melden


Nur mal so nachgedacht

Wenn wir alle Personal des Staates DEUTSCH sind, wieso können wir dann nicht kündigen???

Liebe Grüße

ull

Beiträge: 139

» 10.09.09 12:14 «              Beitrag melden


Grungesetz wird beerdigt
hier klick und vollständig lesen

vonRoit

Beiträge: 2461

» 14.09.09 12:25 «              Beitrag melden


Gestern große Randale in Hamburg!

Das Schanzenviertel-Stadtfest artete zum Chaos aus.

Doch die Spitze aller Gewalttaten im Schanzenviertel durch die Polizei.
Wie n-tv um 12.20 Uhr in den Nachrichten berichtete war ein Geschehen am Rande der "Schlacht" ein Fahrradfahrer, der von den Polizisten vom Fahrrad geholt wurde und schwer misshandelt und durch die Polizei verprügelt wurde.

Aussage der Polizei zum Vorfall: "Der Mann wollte die Dienstnummer der einzelnen Beamten notieren!"

Das ist natürlich ein Verbrechen in einer Diktatur,(M)an schreibt keine beamteten Straftäter auf und notiert die Dienstnummern, ein Akt der Willkür durch den Fahrradfahrer natürlich, die Polizei hat sich nur gewehrt!




Zuletzt bearbeitet: 14.09.09 12:28 von Administrator
stromer

Beiträge: 131

» 14.09.09 15:39 «              Beitrag melden


Hallo Cheffe,

diese Sache passierte in Berlin; nur der guten Ordnung halber...:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,648686,00.html

Bitte keine Ungenauigkeiten hier ins Forum stellen.

st.

vonRoit

Beiträge: 2461

» 14.09.09 23:14 «              Beitrag melden


Kann möglich sein, bin viel beschäftigt und habe meine Augen immer auf den Nachrichtenkanal, möglicherweise ist mir da etwas verrutscht.
Also Berlin, nicht Schanzenviertel!


joku

Beiträge: 147

» 18.09.09 23:53 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

das muss jeder sehen:

Staat-Recht=Mafia http://www.youtube.com/watch?v=ODdVOP4jn4M

Erhellende Erkenntnis!

Herzliche Grüße an alle die mal an das Recht geglaubt haben.

joku



Diddi

Beiträge: 55

» 23.09.09 18:34 «              Beitrag melden


Hallo,

so sieht Recht in der BRD aus:

Antwortschreiben StA Berlin:

Sehr geehrter Herr ...,

das auf lhre Strafanzeige vom xx.xx.2009
gegen Herrn Döring
wegen falscher uneidliche Aussage
eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt( S 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung),
ohne in weitere Ermittlunge einzutreten.

Es liegt kein für weitere Ermittlungen erforderliche Anfangsverdacht vor, da ein strafbares Verhalten des Herrn Döring nicht erkennbar ist. Eine falsche uneidliche Aussage gem. S 153 StGB sehe ich in der Außerung des Herrn Döring, "Herr xxx ist ein Angehöriger einer aktiven lnteressenbewegung die versucht, Kehrungen und Messungen von Schornsteinfegern zu verhindern" nicht. Laut Internet sind Sie Mitglied der Interessengemeinschaft "Metropol-e nein danke"
und Vorstandsmitglied der Partei Bund Couragierter Deutscher Bürger,,Die Couragierten". Aus lhren weiteren Angaben zur Sache entnehme ich, dass Sie mit Messungen und Kehrungen,
die im Jahr 2008 ohne Rechtsgrundlagaen geordnet wurden,nicht einverstanden waren. Naheliegend ist, dass Sie dagegen, in welcher Form auch immer, vorgegangen sind. Dies war wohl auch Gegenstand des Gerichtsverfahrens gegen Sie. Demnach ist die Aussage des Herrn Döring nicht falsch.

Aus demselben Grund geht auch eine Strafbarkeit gem. §§ 186,187 StGB (üble Nachrede und Verleumdung) fehl, da Herr Döring keine unwahren Tatsachen behauptet hat.

Eine falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB liegt ebenfalls nicht vor, da nicht ersichtlich ist, dass Herr Döring Sie einer rechtswidrigen Tat bezichtigt hätte.



Diddi

Beiträge: 55

» 23.09.09 18:43 «              Beitrag melden


Für den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung kann ich keinerlei Anhaltspunkte erkennen.

Die weiteren von lhnen genannten Straftatbestände Anzettelung von Willkürmaßnahmen, Willkür und Amtsmissbrauch sind nach deutschem Recht keine Straftatbestände. Die Verletzung anderer Straftatbestände ist nicht ersichtlich.

Gegen diesen Bescheid steht lhnen binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstr.30-33, 10781 Berlin,zu. Durch Einlegung der Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wird die Frist gewahrt. Die Beschwerde muss in deutscher Sprache v erfasst sein. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Hochachtungsvoll
Schlicht
Staatsanwältin

Gruß Diddi

Antwort:

Sehr geehrte Dame StA

Willkür ist eine Straftat , siehe § 92 II Abs.1 und 2. unter Absatz 2 Satz 6 StGB , dort steht klar und deutlich Willkür ist eine Straftat. Sollten Sie nicht lesen können, bin ich gerne bereit Frau StA Ihnen das vor zu lesen.



Zuletzt bearbeitet: 24.09.09 07:47 von Administrator
ToLe

Beiträge: 130

» 24.09.09 00:11 «              Beitrag melden


Habe heute auch Post bekommen, damit den Betrügern mal geholfen wird hinter Gitter zu kommen. EINGESTELLT!

Diddi, danke für den Rechtsbehelf zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin, denn dort sind die "Menschen" in der Justiz die es eingestellt haben

Gruß
ToLe

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Nehmt euch in Acht - Die Willkür hat mitgedacht!

Das was wir bei der Justiz sind -
-> Advocatus Diaboli <-
- werden wir auch immer bleiben.
Diddi

Beiträge: 55

» 24.09.09 12:44 «              Beitrag melden


Hallo,

Hier ein Auszug aus einer Petition Bundestag

Pet-Nr. 4-16-07-4518-060054

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründunq
Der Petent fordert die Aufnahme von Menschenrechtsverletzungen als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht auf Grund der vorliegenden Eingabe jedoch keinen Anlass, das von dem Petenten vorgetragene Anliegen zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Damit verstößt der Bundestag vorsätzlich gegen das Bekenntnis des Volkes und das GG ist auch schon daher nichtig.

Gruß Diddi


Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 24.09.09 12:58 «              Beitrag melden


Diddi:
Hallo,

Hier ein Auszug aus einer Petition Bundestag

Pet-Nr. 4-16-07-4518-060054

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründunq
Der Petent fordert die Aufnahme von Menschenrechtsverletzungen als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Er sieht auf Grund der vorliegenden Eingabe jedoch keinen Anlass, das von dem Petenten vorgetragene Anliegen zu unterstützen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Damit verstößt der Bundestag vorsätzlich gegen das Bekenntnis des Volkes und das GG ist auch schon daher nichtig.

Gruß Diddi


Deshalb wird sich auch nur mit der Basisdemokratie der IPD etwas ändern. Und das erzähle & schreibe ich solange, bis es

a) sich in die Hirnhaut eines jeden eingebrannt hat
und
b) wir in soviel Parlamenten sitzen, dass es auch jeder begriffen hat !


Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !

Zuletzt bearbeitet: 24.09.09 12:59 von Krascher
Diddi

Beiträge: 55

» 25.09.09 14:36 «              Beitrag melden


Krascher Du hast vollkommend Recht!

Mit solchen Schriftstücken können wir beweisen,
das sie gegen das Volk sind.

Gruß Diddi

ToLe

Beiträge: 130

» 28.09.09 20:49 «              Beitrag melden


Wozu gibt es Rechte? Genau, um sie zu beugen!

Ich denke dass das Gericht (die mich widerrechtlich gespeichert haben) ein zu viel getrunken haben.
Zwangsvollstreckung, habe gezahlt, dann Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt (500 EUR Sicherheitsleistung), angenommen, heute frage ich bei Gericht was nun ist. Es kam die einfache Antwort:
Nichts, wir haben das Geld bekommen und liegt nun bei der Richterin "toll oder?", Sie haben es sowieso falsch überwiesen, es hätte zum Mahngericht gemusst (2 unterschiede, das eine Gericht für die Mahnungen und das andere für Beschlüsse), wunderbar, ich habe es dort hin überwiesen wo die beschlüsse gezogen wurden

Nun ist es ein wirrwarr und lasse es per Verfahrensfehler einstellen, da nicht beschrieben wurde wohin ich das Geld überweisen soll, deshalb dachte ich das es zum "beschluss" Gericht soll.

Hmm, mal sehen wie es weiter geht

2 Beschlüsse habe ich schon, die Argumente behalte ich aber für das Verfahren als geschmack

(Spaß kann teuer sein )

Gruß ToLe

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Adlerin

Beiträge: 159

» 29.09.09 23:51 «              Beitrag melden


Deutsche Staatsanwälte sind - wie in der Nazizeit - weisungsgebunden


http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2009/wirtschaftskriminalitaet-unter-justiz-aufsicht.html

Grüßle

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
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