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Thema: Recht in der BRDvD
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Adlerin

Beiträge: 159

» 16.08.09 00:35 «              Beitrag melden


LG Stuttgart zum Urteil des EGMR vom 08.o6. 2006 Az.: 75529/01)


Ergänzend sei noch erwähnt, dass die Bundesrepublik auch zweifelsohne nicht nur ein Staat, sondern ein Rechtsstaat ist.
Zu dem in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des EGMR vom 08. Juni 2006 (das es ebenfalls tatsächlich gibt, Az.: 75529/01) ist lediglich in aller Kürze anzumerken: Der Gerichtshof hat mitnichten festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland kein wirksamer Rechtsstaat ist. Er hat lediglich dargelegt, dass es zum damaligen Zeitpunkt in unserer Rechtsordnung keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer gab. Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass es sich bei der EMRK - deren Gerichthof der EGMR ist - um einen von Regierungen europäischer Staaten (vgl. Präambel der Charta) geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag handelt. Die Charta und sämtliche ihr angeschlossenen Staaten gehen mithin selbst von der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland aus.


Das Bemühen der Betroffenen, einerseits nun der Bundesrepublik Deutschland die Staatsqualität abzusprechen, andererseits dann aber ihre Organe, Gerichte und Behörden auf die Einhaltung der Konventionsrechte verpflichten zu wollen, zeigt beispielhaft das Fehlen fast jeglicher Logik in ihrer Argumentation.

Grüßle

Frischling

Beiträge: 236

» 18.08.09 06:15 «              Beitrag melden


Eins ist sicher, die Verbrecher und ihre Familienangehörigen dürfen nicht sterben, sie müssen lang leben und jeden Tag daran denken müssen was sie jedem Einzelnen vorsätzlich als Volljuristen wider besseren Wissens angetan haben !!!

Gruß Frischling


pitter

Beiträge: 54

» 20.08.09 17:12 «              Beitrag melden



ups

guggt mal dahin.

http://forum.deutschlandforum.biz/topic-1876.html

grüße
pitter
der die schnauze voll hat und nicht
mehr mitspielt
ull

Beiträge: 139

» 22.08.09 14:54 «              Beitrag melden


hab hier was
klick hier Urteil Blutprobe nie ohne Richter

Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 22.08.09 15:41 «              Beitrag melden




Frage: hat der BGH sich nicht kürzlich gegenteilig zur Mittelverwertung bei "illegal" beschafften Beweisen geäußert ?

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Adlerin

Beiträge: 159

» 22.08.09 16:52 «              Beitrag melden


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1880095_BGH-Urteil-Legal-illegal.html

BGH 5 StR 546/06 - Urteil vom 18. April 2007 (LG Berlin)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/06/5-546-06.php?referer=db

Das würde ja bedeuten, daß Mitschnitte im Gerichtssaal auch verwertet werden müssen...

Grüßle



Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 22.08.09 16:59 «              Beitrag melden


Adlerin:
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1880095_BGH-Urteil-Legal-illegal.html

BGH 5 StR 546/06 - Urteil vom 18. April 2007 (LG Berlin)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/06/5-546-06.php?referer=db

Das würde ja bedeuten, daß Mitschnitte im Gerichtssaal auch verwertet werden müssen...

Grüßle



Sehr gut ! G E N A U das bedeutet es !


Jeder vermeintliche Nachteil ist auch immer ein Vorteil. Immer "umdrehen" !

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !

Zuletzt bearbeitet: 22.08.09 18:33 von Krascher
Adlerin

Beiträge: 159

» 23.08.09 22:08 «              Beitrag melden


Ag zitiert Gültigkeit der RStVO

AG Köln v. 14.09.1984: Keine Haftung des Taxi-Halters und -Fahrers gegenüber dem die Tür des Taxis öffnenden Fahrgast

Das AG Köln VersR 1985, 398 (Urt. v. 14.09.1984 - 266 C 191/84) hat entschieden, daß bei unvorsichtigem Öffnen einer Taxitür der Taxihalter und -fahrer gegenüber dem Fahrgast nicht haften:
Zum Sachverhalt: Der Bekl. wurde am 30.12.1983 von der Taxe der Kl. vom K.Ring zur V.-Straße gefahren. Während sein Begleiter S. mit dem Fahrer K. abrechnete, öffnete der Bekl. die linke Tür, die mit dem Mofa des Y. kollidierte. Dabei wurde auch das Fahrzeug der Kl. beschädigt. Die Kl. behauptete, der Bekl. habe die Tür plötzlich aufgerissen, und nahm ihn deshalb in Höhe von 1486 DM auf Schadenersatz in Anspruch.

Das AG hat der Klage stattgegeben.

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Der Bekl. haftet der Kl. als Halterin sowohl aus unerlaubter Handlung (§§ 823 Abs. 1, 2 BGB, 303 StGB) wie auch aus der positiven Verletzung der vertraglichen Nebenverpflichtung aus dem Beförderungsvertrag, die Taxe der Kl. nicht zu beschädigen (§ 631 BGB).

Demgegenüber kann der Bekl. keine Einwände daraus herleiten, daß der Fahrer nicht auf dem Bürgersteig geparkt, ihm nicht die Tür geöffnet oder ihn nicht auf die Gefährlichkeit des Türöffnens hingewiesen hat.

Zwar hat die ältere Rechtsprechung eine Pflicht des Fahrers angenommen, den Beifahrer oder Fahrgast über die Gefährlichkeit des Türöffnens zu belehren (OLG Celle DAR 51, 13 zu § 7 KFG; BayObLG VRS 21, 58 = JR 61, 187 mit zustimmender Anm. von Hartung JR 61, 188, der die Haftung des Fahrers für den Beifahrer sogar aus "vorangegangenem Tun" herleiten wollte). Diese Rechtsprechung hat jedoch die Haftung des Fahrers aus § 7 des Kraftfahrtgesetzes vom 3.5.1909 (RGBl S. 437) wie aus § 7 Abs. 3 StVO a. F. (vom 13.11.1937 RGBl I 1179) abgeleitet, wonach der Fahrer eines Fahrzeugs "zur gehörigen Vorsicht in der Leitung und Bedienung" verpflichtet war.


Weil nach damaliger Ansicht das Öffnen der Tür zur "Bedienung "des Fahrzeugs gehörte, trug der Fahrzeugführer auch für das Öffnen der Tür durch den Beifahrer die Verantwortung. Das mochte seine Berechtigung haben in einer Zeit, in der ein Pkw-Besitz noch etwas Ungewöhnliches war, so daß für einen Beifahrer Regelkenntnis nicht vorausgesetzt werden konnte. So betrug der Pkw-Bestand in der Bundesrepublik 1950 nur 0,598 Mio. und 1960 4,49 Mio. Pkw (vgl. BMV Verkehr in Zahlen). Heute hingegen ist er auf 24,58 Mio. Pkw, also auf das 41fache angewachsen.
....

Grüßle


"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 24.08.09 09:02 «              Beitrag melden


Adlerin:
Ag zitiert Gültigkeit der RStVO

AG Köln v. 14.09.1984: Keine Haftung des Taxi-Halters und -Fahrers gegenüber dem die Tür des Taxis öffnenden Fahrgast

Das AG Köln VersR 1985, 398 (Urt. v. 14.09.1984 - 266 C 191/84) hat entschieden, daß bei unvorsichtigem Öffnen einer Taxitür der Taxihalter und -fahrer gegenüber dem Fahrgast nicht haften:
Zum Sachverhalt: Der Bekl. wurde am 30.12.1983 von der Taxe der Kl. vom K.Ring zur V.-Straße gefahren. Während sein Begleiter S. mit dem Fahrer K. abrechnete, öffnete der Bekl. die linke Tür, die mit dem Mofa des Y. kollidierte. Dabei wurde auch das Fahrzeug der Kl. beschädigt. Die Kl. behauptete, der Bekl. habe die Tür plötzlich aufgerissen, und nahm ihn deshalb in Höhe von 1486 DM auf Schadenersatz in Anspruch.

Das AG hat der Klage stattgegeben.

Aus den Entscheidungsgründen:

"... Der Bekl. haftet der Kl. als Halterin sowohl aus unerlaubter Handlung (§§ 823 Abs. 1, 2 BGB, 303 StGB) wie auch aus der positiven Verletzung der vertraglichen Nebenverpflichtung aus dem Beförderungsvertrag, die Taxe der Kl. nicht zu beschädigen (§ 631 BGB).

Demgegenüber kann der Bekl. keine Einwände daraus herleiten, daß der Fahrer nicht auf dem Bürgersteig geparkt, ihm nicht die Tür geöffnet oder ihn nicht auf die Gefährlichkeit des Türöffnens hingewiesen hat.

Zwar hat die ältere Rechtsprechung eine Pflicht des Fahrers angenommen, den Beifahrer oder Fahrgast über die Gefährlichkeit des Türöffnens zu belehren (OLG Celle DAR 51, 13 zu § 7 KFG; BayObLG VRS 21, 58 = JR 61, 187 mit zustimmender Anm. von Hartung JR 61, 188, der die Haftung des Fahrers für den Beifahrer sogar aus "vorangegangenem Tun" herleiten wollte). Diese Rechtsprechung hat jedoch die Haftung des Fahrers aus § 7 des Kraftfahrtgesetzes vom 3.5.1909 (RGBl S. 437) wie aus § 7 Abs. 3 StVO a. F. (vom 13.11.1937 RGBl I 1179) abgeleitet, wonach der Fahrer eines Fahrzeugs "zur gehörigen Vorsicht in der Leitung und Bedienung" verpflichtet war.


Weil nach damaliger Ansicht das Öffnen der Tür zur "Bedienung "des Fahrzeugs gehörte, trug der Fahrzeugführer auch für das Öffnen der Tür durch den Beifahrer die Verantwortung. Das mochte seine Berechtigung haben in einer Zeit, in der ein Pkw-Besitz noch etwas Ungewöhnliches war, so daß für einen Beifahrer Regelkenntnis nicht vorausgesetzt werden konnte. So betrug der Pkw-Bestand in der Bundesrepublik 1950 nur 0,598 Mio. und 1960 4,49 Mio. Pkw (vgl. BMV Verkehr in Zahlen). Heute hingegen ist er auf 24,58 Mio. Pkw, also auf das 41fache angewachsen.
....

Grüßle


Man kann die guten Dinge nicht oft genug "zitieren / wiederholen" - Dieses Zitat (ohne es jetzt genau geprüft zu haben - macht bitte jeder selbst) kann nicht oft genug wiederholt werden:

Zwar hat die ältere Rechtsprechung eine Pflicht des Fahrers angenommen, den Beifahrer oder Fahrgast über die Gefährlichkeit des Türöffnens zu belehren (OLG Celle DAR 51, 13 zu § 7 KFG; BayObLG VRS 21, 58 = JR 61, 187 mit zustimmender Anm. von Hartung JR 61, 188, der die Haftung des Fahrers für den Beifahrer sogar aus "vorangegangenem Tun" herleiten wollte). Diese Rechtsprechung hat jedoch die Haftung des Fahrers aus § 7 des Kraftfahrtgesetzes vom 3.5.1909 (RGBl S. 437) wie aus § 7 Abs. 3 StVO a. F. (vom 13.11.1937 RGBl I 1179) abgeleitet, wonach der Fahrer eines Fahrzeugs "zur gehörigen Vorsicht in der Leitung und Bedienung" verpflichtet war.

Sehr schön !

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
edol

Beiträge: 10

» 24.08.09 15:42 «              Beitrag melden


Hallo Leute.
Besuch vom "Schnittlauch" (aussen grün - innen hohl) in meiner Burg, genauer gesagt nur bis an der Haustüre. Lady Grün - schon mit 3 Schnittlauchsternen dekoriert - wollte von mir meine Adresse wissen, unter der ich offiziell gemeldet bin (bin zwar Eigentümmer der Imo aber nicht dort gemeldet). Habe sie gefragt, WER das wissen will und ob es dafür eine richterliche Anordnung oder sonstiges schrifftliches gebe, was sie mir vorlegen kann. Nein, hat sie auch nicht nötig, da ich VERPFLICHTET bin, meine Anschrift gegenüber der Polizei bekannt zu geben. Ich habe beide dann kurzerhand des Grundstücks verwiesen. Abschliessendes Schnittlauchgelaber: Wegen Verstosses gegen das Meldegesetz und OwiG erhalte ich jetzt eine Anzeige. Jetzt habe ich aber furchtbare Angst

Hat eventuell Tante Käthe in Ihrer Residenz so etwas schon erlebt? Oder sonst jemand? Gibt es irgendwo etwas zum nachlesen?

Danke im voraus
edol

Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 25.08.09 08:34 «              Beitrag melden


Hier mal was zu "Geschwindigkeitskontrollen":

Karlsruhe: Strenge Regelung bei Videokontrollen
BVG begrenzt Tempomessungen

Karlsruhe: Strenge Regelung bei Videokontrollen

KARLSRUHE/MÜNCHEN - Videogestützte Geschwindigkeitskontrollen sind nur auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erlaubt.

Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer aufgehoben, der im Raum Rostock in einer Tempo-100-Zone 29 km/h zu schnell unterwegs war. Die Entscheidung des Amtsgerichts Güstrow, das 50 Euro Bußgeld und drei Punkte fürs Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt hatte, verletze sein Recht auf «informationelle Selbstbestimmung» (Datenschutz).

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1073155&kat=3

Neue Mittel fürs Arsenal.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Swawa

Beiträge: 256

» 27.08.09 19:08 «              Beitrag melden


Unterschrift von Richtern,

ich habe heute morgen eine ehemalige Nachbarin getroffen, deren beruflicher Werdegang mir bislang nicht bekannt war. Ich fragte sie nach einer Weile spontan was sie denn beruflich mache. Sie sei Justizangestellte und beglaubigte Urkundsbeamtin beim AG hier bei uns in der Nähe.Ich fragte sie mal nach den fehlenden Unterschriften von Richtern wenn z.B. Urteile zugesandt werden und nur von Justizangestellten unterschrieben sind. Ich habe auf die Ungültigkeit dieser Schriftstücke hingewiesen. Sie meinte das dieses schon 30 Jahre so gehandhabt wird und die Originale vom Richter unterschrieben verschlossen aufbewahrt werden. Der Zugang zu den Originalen wird niemanden gestattet, auch nicht den Verurteilten. Sie verschicke nur im Auftrag mit Siegel, ihrer Unterschrift und beglaubigt vom zuständigen Richter Kopien. Der Name des Richters sei aber immer vermerkt und er brauche nicht unterschreiben, da das Original ja unterschrieben worden ist. Ich wies nochmals darauf hin das dieses nicht rechtens ist und sie sich damit strafbar macht. Sie meinte das wären meinerseits Hirngespinste und sie wüßte was sie täte und gelernt hat. Damit war die Sache durch für sie. Nun, für mich noch nicht, denn ich denke, ich habe eine interessante Aufgabe bekommen. Mir geht immer noch im Kopf rum: Originale unterschrieben und verschlossen. Das läßt mir absolut keine Ruhe.

Kampfgeist

Beiträge: 157

» 27.08.09 21:19 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,

meine Erfahrungen: Ich habe in Gerichtsakten schon die original unterschriebenen Urteile gesehen ... In einem Fall hat man mir jedoch eine Kopie versagt, da ich ja bereits ein beglaubigte Abschrift hatte. Dennoch: Entweder wird die Akteneinsicht verweigert, eine Kopie verweigert, oder, oder, oder ...


Respectfully
Kampfgeist
pitter

Beiträge: 54

» 04.09.09 10:56 «              Beitrag melden


Bayerische Polizeibeamte haben am Freitag, wie erst jetzt bekannt wurde, die Privaträume des Pressesprechers der "Piratenpartei Deutschland", Ralph Hunderlach, durchsucht. Die Partei ist ein Zusammenschluss von Datenschützern und Computerexperten, die in der Vergangenheit vor allem die Risiken der Online-Durchsuchung und des geplanten "Bundes-Trojaners" angeprangert haben.

es wird immer übler in diesem land

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1595306_Razzia-um-fuenf-Uhr-frueh.html



grüße
pitter
der die schnauze voll hat und nicht
mehr mitspielt
vonRoit

Beiträge: 2461

» 07.09.09 09:44 «              Beitrag melden


Das ist nur Seehofers und Merkels Art Wahlkampf zu führen, mehr nicht!
Nicht missverstehen, ist in einer Diktatur so üblich!!!!
Demnächst kommen dann die Braunhemden als Wahlhelfer, bitte nicht erschrecken, ist dann nur noch ne reine Gewohnheitssache!



Zuletzt bearbeitet: 07.09.09 09:47 von Administrator
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