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Thema: Recht in der BRDvD
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Diddi
Beiträge: 35
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» 06.06.09 13:34 « |
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Hallo,
hier eine Antwort auf folgende Frage:
05.06.2009
Frage von Herbert Dünkel
Sehr geehrte Damen und Herren, die uns vorgesetzt werden als Kandidaten
zur Europawahl 2009,
An Sie stelle ich folgende Gewissensfragen : In Deutschland herrscht, -
zwar nicht überall, aber doch weithin-, totale Rechtlosigkeit der
Bürger! Die Verletzung von Menschenrechten sukzessive zur Normalität
geworden! Ursachen dafür sind neben Korruption, Lüge und Betrug:
Teils kriminelle Gesetze und Verordnungen einerseits sowie Satzungen
und Anordnungen andererseits!
Die angebliche Unabhängigkeit der Richter - obwohl in Wahrheit nur
Unabhängigkeit der Justiz möglich wäre- ist für Richter allein schon
aus monetären Gründen nicht möglich!
Zustellung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Urteilen,
Versäumnisurteilen, an Bürger, ohne Original-Unterschrift insbesondere
von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern…!
Innerhalb Deutschlands sind unter der Verwaltung der BRD diese
kriminellen Verhältnisse gemäß den Erfahrungen in den rund 19 Jahren
nicht beseitigbar!
Werden Sie Ihre ganze Kraft im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der EU dafür
einsetzen, dass alle ohne Originalunterschrift - der dafür
verantwortlichen Rechtsanwälte, Beamten, Staatsanwalte, Richter … - an
Bürger zugestellte Schriftsätze als von Anbeginn ungültig erklärt
werden?
Denn nur so würde ein wenig Recht-Sicherheit in Deutschland möglich!
Antwort von Naja Hirsch:
Sehr geehrter Herr Dünkel,
sicherlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten im Bereich der Justiz -
auch in einem Rechtsstaat wie der BRD.
Hiergegen und vor allem für Transparenz und Fehlerlösungen im System,
setzen wir uns als Liberale ein. Das ist im Interesse der gesamten
Gesellschaft und des betroffenen Einzelfalles. Genau deshalb greift
aber die Forderung die Originalunterschrift unter Schriftsätzen zu
setzen zu kurz. Dies würde eventuelle Fehler im Einzelfall sicher
nicht vermeiden können.
Hier Klicken
Gruss Diddi
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Frischling
Beiträge: 198
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» 06.06.09 15:45 « |
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Autonomie: Perspektive für die Justiz?!
Tagung am 6. Juni 2009 in Hamburg
Rechtshaus der Universität Hamburg, Schlüterstraße 28
Samstag, 6. Juni 2009, 11:00 bis 18:15 Uhr
http://www.richterverein.de/
http://www.hamburg.de/themen-und-aktuelles/1390350/autonomie-der-justiz.html
Eckpunkte für ein Modell einer
Autonomie der Hamburger Justiz »
A. DEN ECKPUNKTEN ZUGRUNDELIEGENDE KERNIDEEN
Den Eckpunkten liegen die folgenden Kernideen zugrunde:
I. Autonomie der Judikative – von der Exekutive
Ziel der vorgelegten Eckpunkte ist die Schaffung einer angemessenen
eigenständigen, von
der Exekutive unabhängigen Stellung der Judikative, sowohl was
Personalentscheidungen als auch was Verwaltungsentscheidungen betrifft.
Die Eckpunkte sehen daher eine weitgehende
Beseitigung des Einflusses der Exekutive im Bereich der Judikative vor.
Dies hat zur Folge, dass die demokratische Legitimation künftig nicht
mehr über die zweite Gewalt in Form des Justizsenators,
sondern über die erste Gewalt, die Bürgerschaft, hergestellt werden
muss.
Der Begriff der Selbstverwaltung ist in
diesem Zusammenhang zumindest missverständlich,
handelt es sich doch nicht um die üblicherweise mit diesem Begriff
bezeichnete Verwaltung eines abgrenzbaren Teils des Staatsvolkes,
sondern um die Verwaltung von unmittelbare Staatsgewalt ausübenden
Amtsträgern.
Der Begriff der Selbstverwaltung wird daher künftig nicht mehr
verwendet und durch den Begriff der Autonomie ersetzt.
Grafische Darstellung der Eckpunkte
für eine Autonomie der Hamburger Justiz »
Gruß Frischling
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Swawa
Beiträge: 231
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» 10.06.09 20:27 « |
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hallo mitstreiter,
ich hatte wie erwähnt am 26-04-09- eine verhandlung wegen
körperverletzung. ich hatte gegen diese person eine einsweilige
verfügung erlassen. unterlassung gemäß § 1 GewSchG und nötigung §240
SGB ( 1&3 ). unter den verfügbaren unterlassungen haben wir uns auf
einen vergleich geeinigt. dieser besagt: der verfügungsbeklagte
verpflichtet sich es zu unterlassen, den verfügungskläger in jedweder
art und weise zu bedrohrn, zu beschimpfen, zu beleidigen oder zu
schlagen. die widerruf war einberaumt bis zum 02.06.2009. nun, ich
hatte nicht widerrufen derweil wir uns gütig geeinigt hatten und der
gegnerische anwalt hoch u. heilig versprach seinen mandanten in die
pflicht zu nehmen, dass er sich von mir fernhält. gestern bekam ich
einen brief vom gegnerischen RA. das er rücksprache mit seinen
mandanten gehalten hat. dieser hat erklärt, dass er keinerlei interesse
an kontakt oder begegnung meiner person zeigt. nun kommt der hammer!
sein mandant stellt forderungen an mich und zwar: er legt wert darauf,
auf die feststellung, dass ich mich in keiner weise ihn annähern soll.
jetzt hat sein RA. die sache umgedreht dass ich mich ihn nicht nähern
darf, dass heißt im klartext, dass mein peiniger mich zu jeder zeit
wieder angreifen kann. jetzt bin ich der übeltäter wen ich mich ihn
nähere. das ist aber nicht der vergleich den wir beschlossen haben. mit
meiner bekannten hat er das gleiche gemacht, die hatte vor mir gegen
den gleichen typen eine verhandlung, hatte mich jetzt erst davon
unterrichtet, dass da die gleiche schose abgelaufen ist. das ist
bitter, denn die verfügung ist mit den anderen feststellungen nicht
mehr rechtskräftig. was tun! der typ läuft frei rum und fängt schon
wieder an meine bekannte körperlich zu bedrohen, so das die polizei
kommen mußte. nun warte ich wann ich wieder dran bin. übrigens war der
vergleich nicht vom richter unterschrieben sondern von einen
urkundsbeamten und eine protokollkraft war nach § 160a ZPO auch nicht
da. ich könnte ja gegen einiges wiedersprechen, was uns allen bekannt
ist. fehlende unterschrift, gesetzlicher richter usw. wie kann ich
jetzt gegen diesen RA. vorgehen. Ich könnte den seine legiotimation
auch in frage stellen. die frage wäre: gibt es noch einen anderen weg.
Gruß swawa
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 21.06.09 23:15 « |
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Diddi:
Hallo,
habe noch eine interessante Beschwerde ans Bundesgrundgesetzgericht
gefunden zum Thema:
Verfassungsklage wegen Verfassungswidrigkeit und
Verfassungsfeindlichkeit
Antrag auf Parteienverbot und Wiederherstellung des GG
Beschwerde
Hier ist die Antwort von Herrn Hiegert (Bundesgrundgesetzgericht):
Antwort
Hier kommt der Widerspruch:
Widerspruch
Gruss Diddi
Wieso hat Herr Braun einen "Anspruch als Monarch" ?
Problem: wenn man sich innerhalb des
BRdvD-System rechtlich bewegen
will/muss/möchte, muss man die Rechtsmittel kennen und anwenden können.
Dieses hier ist ein Negativbeispiel.
Die Beiträge werden verschoben.
Krascher als MOD
Zuletzt bearbeitet: 22.06.09 17:26 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 27.06.09 12:23 « |
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König
Braun bezieht sich auf eine Verfassung in der Verfassung und versucht
den gleichen Unsinn wie die BRdvD, nur etwas plumper.
Nun, Könige brauchen keine Feinheiten, die machen das einfach so.
Macht die BRdvD auch, worüber beschwert sich "Eure Knooplauch" König
Braun überhaupt?
Macht den gleichen Mist und diskutiert mit dem anderen Mistmacher,
welcher Misthaufen besser ist.
Die Zwei-Staaten - Theorie (Staat im Staat) , sollte sich König Braun
mal ansehen.
Ich werde demnächst vor Gericht folgendes sagen: "Quatsch
nichtgesetzlicher Richter, Dein Paragraph ist viel zu alt und gilt
nicht mehr, der ist ja schon vergammelt, Du bist wohl von Gestern wie?
Ich hab hier nen Neuen für Dich , der ist viel schöner und passt mir
besser in den Kramm!Und übrigens Deine Paragraphen, haben alle ein
Verfallsdatum.
Und das war der 17.07.1990 "
Anpassung ist alles, man wirkt dabei auch viel flotter und moderner,
findet Ihr nicht?
Ja, ja.... ich war schon immer jung , modern und erfolglos!/B]
Zuletzt bearbeitet: 27.06.09 12:34 von Administrator
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