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Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Adlerin

Beiträge: 102

» 02.06.09 04:26 «              Beitrag melden


Offenkundigkeiten zur Gewaltenteilung:

http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=83&lv_id=&fg_id=
http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=85&lv_id=&fg_id=

Auszug:
"Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, nämlich eine unabhängige, selbst verwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden: Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird. Ein Rechtsstaat verdient diesen Namen allerdings nur soweit, als er strukturell die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet."

"Fast alle übrigen Staaten Europas machen uns vor, dass eine unabhängige Rechtsprechung namentlich eine konsequente Gewaltenteilung erfordert. Die gibt es in Deutschland als einem der letzten Länder Europas jedoch nicht. Hier bestimmen Regierungen mittels Einstellung und Beförderung von Richterinnen und Richter, wer sie wie kontrollieren soll."

Grüßle

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 04.06.09 12:40 «              Beitrag melden


@ Adlerin

danke für die Info > bin irgendwie immer beim GVG und nicht wirklich fündig geworden > Tja - der Wald und die vielen Bäume ... Ich brauche - glaube ich - Urlaub


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 04.06.09 13:20 «              Beitrag melden


@ Kampfgeist

Die Gerichtsverfahrensordnung, die ZPO und die StPO sind die Formrechte im Gerichtsverfahren!

Weiterhin, alle Drei zusammen ergänzen sich gegenseitig.

Sollte im GVO nichts über Dein Problem stehen, steht es in der StPO oder in der ZPO.

Hierbei muß Du folgendes beachten.

Da sich Rechtsnormen, auch die Verfahrensnormen sind damit gemeint, nicht wiedersprechen dürfen, gilt immer Das näherliegende in einem Bundesgesetz.

Daher verteidige ich mich grundsätzlich mit dem schriftlichen Zusatz ; das ich nicht nur die StPO , sondern auch die ZPO sowie das GG als Grundlage meines Angriffes oder meiner Verteidigung, sowie als auch das MRK heran ziehe.

Somit hast Du gleichzeitig einem Missbrauch vor gebeugt und der Jurist kann Dich nicht mehr vor führen!

Weiterhin benötigst Du immer die großen Kommentare, sonst wirst Du nichts bei denen.



Zuletzt bearbeitet: 04.06.09 13:28 von Administrator
Diddi

Beiträge: 35

» 05.06.09 21:24 «              Beitrag melden


Hallo,

Nichtigkeit eines Behördenvorgangs wegen
einer fehlenden Unterschrift dokumentiert...


Der sächsische SPD-Landtagsabgeordnete Nolle ist eigentlich der
Hauptaufklärer über den "Sachsensumpf", er wird aber durch "zwielichtige" Strafverfahren mit politischen Hintergrund
strafrechtlich verfolgt, damit keine Einzelheiten über den Sachsensumpf an die Öffentlichkeit kommen...

Hier Klicken

Gruß Diddi

Diddi

Beiträge: 35

» 06.06.09 13:34 «              Beitrag melden


Hallo,

hier eine Antwort auf folgende Frage:

05.06.2009
Frage von Herbert Dünkel

Sehr geehrte Damen und Herren, die uns vorgesetzt werden als Kandidaten zur Europawahl 2009,

An Sie stelle ich folgende Gewissensfragen : In Deutschland herrscht, - zwar nicht überall, aber doch weithin-, totale Rechtlosigkeit der Bürger! Die Verletzung von Menschenrechten sukzessive zur Normalität geworden! Ursachen dafür sind neben Korruption, Lüge und Betrug:
Teils kriminelle Gesetze und Verordnungen einerseits sowie Satzungen und Anordnungen andererseits!

Die angebliche Unabhängigkeit der Richter - obwohl in Wahrheit nur Unabhängigkeit der Justiz möglich wäre- ist für Richter allein schon aus monetären Gründen nicht möglich!

Zustellung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Urteilen, Versäumnisurteilen, an Bürger, ohne Original-Unterschrift insbesondere von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern…!

Innerhalb Deutschlands sind unter der Verwaltung der BRD diese kriminellen Verhältnisse gemäß den Erfahrungen in den rund 19 Jahren nicht beseitigbar!

Werden Sie Ihre ganze Kraft im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der EU dafür einsetzen, dass alle ohne Originalunterschrift - der dafür verantwortlichen Rechtsanwälte, Beamten, Staatsanwalte, Richter … - an Bürger zugestellte Schriftsätze als von Anbeginn ungültig erklärt werden?

Denn nur so würde ein wenig Recht-Sicherheit in Deutschland möglich!

Antwort von Naja Hirsch:
Sehr geehrter Herr Dünkel,

sicherlich gibt es immer wieder Schwierigkeiten im Bereich der Justiz - auch in einem Rechtsstaat wie der BRD.
Hiergegen und vor allem für Transparenz und Fehlerlösungen im System, setzen wir uns als Liberale ein. Das ist im Interesse der gesamten Gesellschaft und des betroffenen Einzelfalles. Genau deshalb greift aber die Forderung die Originalunterschrift unter Schriftsätzen zu setzen zu kurz. Dies würde eventuelle Fehler im Einzelfall sicher nicht vermeiden können.

Hier Klicken

Gruss Diddi

Frischling

Beiträge: 198

» 06.06.09 15:45 «              Beitrag melden


Autonomie: Perspektive für die Justiz?!
Tagung am 6. Juni 2009 in Hamburg

Rechtshaus der Universität Hamburg, Schlüterstraße 28
Samstag, 6. Juni 2009, 11:00 bis 18:15 Uhr

http://www.richterverein.de/

http://www.hamburg.de/themen-und-aktuelles/1390350/autonomie-der-justiz.html

Eckpunkte für ein Modell einer Autonomie der Hamburger Justiz »



A. DEN ECKPUNKTEN ZUGRUNDELIEGENDE KERNIDEEN

Den Eckpunkten liegen die folgenden Kernideen zugrunde:

I. Autonomie der Judikative – von der Exekutive


Ziel der vorgelegten Eckpunkte ist die Schaffung einer angemessenen eigenständigen, von der Exekutive unabhängigen Stellung der Judikative, sowohl was Personalentscheidungen als auch was Verwaltungsentscheidungen betrifft.

Die Eckpunkte sehen daher eine weitgehende Beseitigung des Einflusses der Exekutive im Bereich der Judikative vor.

Dies hat zur Folge, dass die demokratische Legitimation künftig nicht mehr über die zweite Gewalt in Form des Justizsenators, sondern über die erste Gewalt, die Bürgerschaft, hergestellt werden muss.

Der Begriff der Selbstverwaltung ist in diesem Zusammenhang zumindest missverständlich, handelt es sich doch nicht um die üblicherweise mit diesem Begriff bezeichnete Verwaltung eines abgrenzbaren Teils des Staatsvolkes, sondern um die Verwaltung von unmittelbare Staatsgewalt ausübenden Amtsträgern.

Der Begriff der Selbstverwaltung wird daher künftig nicht mehr verwendet und durch den Begriff der Autonomie ersetzt.


Grafische Darstellung der Eckpunkte für eine Autonomie der Hamburger Justiz »


Gruß Frischling



vonRoit

Beiträge: 2405

» 08.06.09 22:35 «              Beitrag melden


Und was soll das nun werden?

Es fehlt immer noch der gesetzlicher Richter, es fehlt immer noch der gesetzliche Geschäftsverteilungsplan und es fehlt immer der Rechtstaat!

Es ändert sich also rein und überhaupt NICHTS, außer das wir die Verbrecher auf andere Plätze stellen!

Wir stellen mal eben unsere Möbel um, vieleicht werden daraus ja neue Möbel, oder wie?



Zuletzt bearbeitet: 08.06.09 22:38 von Administrator
Swawa

Beiträge: 231

» 10.06.09 20:27 «              Beitrag melden


hallo mitstreiter,

ich hatte wie erwähnt am 26-04-09- eine verhandlung wegen körperverletzung. ich hatte gegen diese person eine einsweilige verfügung erlassen. unterlassung gemäß § 1 GewSchG und nötigung §240 SGB ( 1&3 ). unter den verfügbaren unterlassungen haben wir uns auf einen vergleich geeinigt. dieser besagt: der verfügungsbeklagte verpflichtet sich es zu unterlassen, den verfügungskläger in jedweder art und weise zu bedrohrn, zu beschimpfen, zu beleidigen oder zu schlagen. die widerruf war einberaumt bis zum 02.06.2009. nun, ich hatte nicht widerrufen derweil wir uns gütig geeinigt hatten und der gegnerische anwalt hoch u. heilig versprach seinen mandanten in die pflicht zu nehmen, dass er sich von mir fernhält. gestern bekam ich einen brief vom gegnerischen RA. das er rücksprache mit seinen mandanten gehalten hat. dieser hat erklärt, dass er keinerlei interesse an kontakt oder begegnung meiner person zeigt. nun kommt der hammer! sein mandant stellt forderungen an mich und zwar: er legt wert darauf, auf die feststellung, dass ich mich in keiner weise ihn annähern soll. jetzt hat sein RA. die sache umgedreht dass ich mich ihn nicht nähern darf, dass heißt im klartext, dass mein peiniger mich zu jeder zeit wieder angreifen kann. jetzt bin ich der übeltäter wen ich mich ihn nähere. das ist aber nicht der vergleich den wir beschlossen haben. mit meiner bekannten hat er das gleiche gemacht, die hatte vor mir gegen den gleichen typen eine verhandlung, hatte mich jetzt erst davon unterrichtet, dass da die gleiche schose abgelaufen ist. das ist bitter, denn die verfügung ist mit den anderen feststellungen nicht mehr rechtskräftig. was tun! der typ läuft frei rum und fängt schon wieder an meine bekannte körperlich zu bedrohen, so das die polizei kommen mußte. nun warte ich wann ich wieder dran bin. übrigens war der vergleich nicht vom richter unterschrieben sondern von einen urkundsbeamten und eine protokollkraft war nach § 160a ZPO auch nicht da. ich könnte ja gegen einiges wiedersprechen, was uns allen bekannt ist. fehlende unterschrift, gesetzlicher richter usw. wie kann ich jetzt gegen diesen RA. vorgehen. Ich könnte den seine legiotimation auch in frage stellen. die frage wäre: gibt es noch einen anderen weg. Gruß swawa



ToLe

Beiträge: 88

» 11.06.09 01:50 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,
die Rechtsanwaltskammer kann so einiges ermöglichen. Kommt immer darauf an was ihm zu Last gelegt wird, evtl. auch über eine Verfügung gegen den Anwalt einleiten, die Problematik liegt jedoch darin, dass er sich einen anderen Anwalt aussucht.

Bei der Frage nach Legitimation und Handlungsbefugnis des Anwalts hab ich diese Antwort bekommen: "Die Fragen 1 und 2 werden inzident bei einer Klage geprüft.".

Man könnte sich auch auf Art. 50 BGBEG stützen, und somit ist man bei dem SHAEF Gesetz Nr. 2 Art. V Nr. 9 "Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat."

VORSICHT VOR WILLKÜR!!!!

Gruß ToLe

camper

Beiträge: 11

» 15.06.09 02:45 «              Beitrag melden


Vielleicht passt der Link herein.

Video EMGR

Diddi

Beiträge: 35

» 21.06.09 21:42 «              Beitrag melden


Hallo,

hier gibt es eine Unterschriftaktion zu einer
Verfassung.

Gruß Diddi

Tut mir leid, link ist gelöscht. Warum ?
Anhand der einzusehenden Unterschriften-Liste sind Initiatoren sichtbar geworden, insofern ich niemanden dazu "verleiten" möchte, eventuell zu eigenen Lasten, dort seine "Unterschrift" und Daten zu hinterlassen.

Krascher



Zuletzt bearbeitet: 21.06.09 23:11 von Krascher
Diddi

Beiträge: 35

» 21.06.09 21:51 «              Beitrag melden


Hallo,

habe noch eine interessante Beschwerde ans Bundesgrundgesetzgericht gefunden zum Thema:
Verfassungsklage wegen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit
Antrag auf Parteienverbot und Wiederherstellung des GG
Beschwerde

Hier ist die Antwort von Herrn Hiegert (Bundesgrundgesetzgericht):
Antwort

Hier kommt der Widerspruch:
Widerspruch

Gruss Diddi

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 21.06.09 23:15 «              Beitrag melden


Diddi:
Hallo,

habe noch eine interessante Beschwerde ans Bundesgrundgesetzgericht gefunden zum Thema:
Verfassungsklage wegen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit
Antrag auf Parteienverbot und Wiederherstellung des GG
Beschwerde

Hier ist die Antwort von Herrn Hiegert (Bundesgrundgesetzgericht):
Antwort

Hier kommt der Widerspruch:
Widerspruch

Gruss Diddi


Wieso hat Herr Braun einen "Anspruch als Monarch" ?

Problem: wenn man sich innerhalb des BRdvD-System rechtlich bewegen will/muss/möchte, muss man die Rechtsmittel kennen und anwenden können.
Dieses hier ist ein Negativbeispiel.

Die Beiträge werden verschoben.
Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 22.06.09 17:26 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.06.09 17:27 «              Beitrag melden


Aha, König Braun.
Wusste überhaupt nicht das die Deutschen wieder eine Monarchie haben wollen, ist mir da etwas entgangen?

Wieder ein Fisch ohne Flossen im Teich!



Zuletzt bearbeitet: 22.06.09 17:30 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 27.06.09 12:23 «              Beitrag melden


König Braun bezieht sich auf eine Verfassung in der Verfassung und versucht den gleichen Unsinn wie die BRdvD, nur etwas plumper.
Nun, Könige brauchen keine Feinheiten, die machen das einfach so.
Macht die BRdvD auch, worüber beschwert sich "Eure Knooplauch" König Braun überhaupt?
Macht den gleichen Mist und diskutiert mit dem anderen Mistmacher, welcher Misthaufen besser ist.

Die Zwei-Staaten - Theorie (Staat im Staat) , sollte sich König Braun mal ansehen.

Ich werde demnächst vor Gericht folgendes sagen: "Quatsch nichtgesetzlicher Richter, Dein Paragraph ist viel zu alt und gilt nicht mehr, der ist ja schon vergammelt, Du bist wohl von Gestern wie? Ich hab hier nen Neuen für Dich , der ist viel schöner und passt mir besser in den Kramm!Und übrigens Deine Paragraphen, haben alle ein Verfallsdatum.

Und das war der 17.07.1990 "

Anpassung ist alles, man wirkt dabei auch viel flotter und moderner, findet Ihr nicht?

Ja, ja.... ich war schon immer jung , modern und erfolglos!/B]



Zuletzt bearbeitet: 27.06.09 12:34 von Administrator
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.