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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit

Beiträge: 2405

» 19.05.09 19:18 «              Beitrag melden


Und nun haben wir für den Herren Juristen eine Strafanzeige und einen Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB.

Diddi

Beiträge: 35

» 20.05.09 14:53 «              Beitrag melden


Hallo,

auch hier ein sehr interessantes Beispiel:

ohne Unterschrift ist nichts gültig.

Düsseldorf - Mund verbrannt
Wie frech darf ein Anwalt sein?

Von BARBARA KIRCHNER

Wenn Anwälte sich für ihre Mandanten ins Zeug legen, dann fliegen vor Gericht schon mal die Fetzen. Doch vor hohem Hause sieht man das gar nicht gern. Vor allem, wenn es um den großen Vorsitzenden vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, Ottmar Breidling, geht. Den hatte, so fand die OLG-Präsidentin, Anwalt Jochen Thielmann beleidigt. Am Donnerstag also stand Thielmann selbst vor Gericht.

Und saß einem kampferprobten Amtsrichter gegenüber, der schon so manch harsche Bemerkung von Verteidigern einstecken musste, ohne das gleich anzuzeigen.

Was war geschehen? Terroristen-Jäger Breidling, für seine unerbittliche Verhandlungsführung bekannt, verhandelte gegen drei El-Kaida-Sympathisanten. Einer der Anwälte: Jochen Thielmann. Sein eigener Anwalt erklärte am Donnerstag: „In diesem hochbrisanten Verfahren wurde hart gekämpft, auf allen Seiten.“

Thielmann, der sich in seinen Rechten als Verteidiger beschnitten fühlte, warf Breidling und seinen Richterkollegen in der Sitzung vor, nur auf eine gewünschte Verurteilung hinzuarbeiten. Verklausuliert in einem Schriftsatz. Das aber reichte schon. Der Generalbundesanwalt sah darin den Vorwurf der Rechtsbeugung und damit eine Beleidigung. Er fertigte einen Aktenvermerk und schickte ihn an die OLG-Präsidentin. Die erstattete Anzeige.

Thielmanns Anwälte werten das als Einschüchterungsversuch. Und sie wiesen darauf hin, dass Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten, schon mal etwas derber werden dürfen. Also ein Sturm im Wasserglas?

Der Amtsrichter jedenfalls löste das Problem elegant. Er stellte fest, dass der Strafantrag der OLG-Präsidentin gar nicht unterschrieben war und stellte das Verfahren auf Staatskosten ein.

nachzulesen unter

http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/wie-frech-darf-ein-anwalt-sein_artikel_1210237844929.html

Diddi

tobjai

Beiträge: 49


» 21.05.09 13:20 «              Beitrag melden


Vorwurf zur Rechtsbeugung = Beleidigung (!?!)... anstatt Anlass den Vorwurf zu prüfen? Was für ein perverses System!

Diddi

Beiträge: 35

» 25.05.09 11:41 «              Beitrag melden


Hallo,

so werden Reichsgesetze bereinigt:

http://www.bmj.bund.de/files/-/2725/RegE%20Zweites%20Gesetz%20%C3%BCber%20die%20Bereinigung%20von%20Bundesrecht%20im%20Zust%C3%A4ndigkeitsbereich%20des%20Bundesministeriums%20der%20Justiz.pdf

Diddi

Swawa

Beiträge: 231

» 25.05.09 19:17 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter!

Ich habe morgen eine Verhandlung am AG souso wegen Körperverletzung durch einen Stalkingtäter der mich mit dem Tode bedroht hat und mich tätlich angegriffen hat. Nun hat dieser Typ einen RA. der sich im Gerichtssaal wie einst Nazi-Richter Freisler verhalten hat, permanent alle Zeugen im stehen und puder roten Kopf sämtliche Zeugen niederschreit und einschüchtert. Ich habe ihn als Zeuge schon 2X erlebt. Merkwürdig bei der Sache ist, dass der Richter diesen RA. nicht ermahnt mit welchen herabwürdigen Worten er die Zeugen nieder macht und permanent alles umdreht zu Gunsten des Angeklagten. Nun, ich weiß was morgen passiert, deshalb meine Frage an Tante Käthe: Wenn der Richter u. der gegen Anwalt diesen RA. nicht zur Ordnung rufen, wie kann man dem entgegen treten. Gruß swawa



Swawa

Beiträge: 231

» 26.05.09 07:13 «              Beitrag melden


hallo u. guten morgen,

um 9:30 beginnt mein termin beim AG. wegen versuchter körperverletzung mit morddrohung. ein jahr lang mußte ich diese drohungen über mich ergehen lassen. ich habe heute keinen anwalt an meiner seite, ich verteidige mich selbst. von daher bedanke ich mich für die hilfe auf meiner frage die ich im vorherigen artikel gestellt habe. weiterhin auf gute kameradschaft, gruß swawa.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 26.05.09 09:25 «              Beitrag melden


Swawa:
Hallo Mitstreiter!

Ich habe morgen eine Verhandlung am AG souso wegen Körperverletzung durch einen Stalkingtäter der mich mit dem Tode bedroht hat und mich tätlich angegriffen hat. Nun hat dieser Typ einen RA. der sich im Gerichtssaal wie einst Nazi-Richter Freisler verhalten hat, permanent alle Zeugen im stehen und puder roten Kopf sämtliche Zeugen niederschreit und einschüchtert. Ich habe ihn als Zeuge schon 2X erlebt. Merkwürdig bei der Sache ist, dass der Richter diesen RA. nicht ermahnt mit welchen herabwürdigen Worten er die Zeugen nieder macht und permanent alles umdreht zu Gunsten des Angeklagten. Nun, ich weiß was morgen passiert, deshalb meine Frage an Tante Käthe: Wenn der Richter u. der gegen Anwalt diesen RA. nicht zur Ordnung rufen, wie kann man dem entgegen treten. Gruß swawa



Auf ruhigen, sachlichen Ton bestehen. Auf Protokollierung des Geschreies bestehen. Schließlich trägt man kein Schild mit sich herum, wo "schwerhörig" drauf steht.
Wenn "er" weiterhin schreit, auch schreien, mal sehen wer lauter kann. Ich habe meine Schrei-Wettbewerbe stets gewonnen ! Irgendwann ist auch diese Phase mal vorbei.

Freisler hat in der Weimarer Republik auch als krimineller RA begonnen, der permanent im Gefängnis saß; genau der richtige Mann für die Nazis und das Blutgericht am Volksgerichtshof, dachte sich Hitler.

Welcher Standesrechtler heute in diese Fußstapfen treten wollte ist nicht ersichtlich und sollte nicht offen spekuliert werden, denn ansonsten "holt" die freiheitlich, demokrat. OMF-BRdvD die nächste NS-Keule, die Beleidigung [§ 206 RStGB "zum Schutze des dt. Blutes und der dt. Ehre - damaliger "Beleidigungsparagraph"] heraus und das Spiel geht von vorne los.

Ergo: sachlich bleiben. Sie machen sowieso, was sie wollen. Noch.


Zuletzt bearbeitet: 26.05.09 09:30 von Krascher
Robinhood

Beiträge: 26

» 26.05.09 21:53 «              Beitrag melden


Der Link ist nicht mehr zu öffnen. Hat da jemand den Bericht ausgedruckt oder gespeichert? Gemeint ist der Bericht mit der fehlenden Unterschrift der OLG-Präsidentin.
Bitte zu meinem Postfach senden.

Danke!

Robin Hood

tobjai:
Vorwurf zur Rechtsbeugung = Beleidigung (!?!)... anstatt Anlass den Vorwurf zu prüfen? Was für ein perverses System!


vonRoit

Beiträge: 2405

» 27.05.09 13:38 «              Beitrag melden


Unser Willi Meyer ist wieder aktiv, schreibt Foren-Mitglieder an um diese zu verunsichern.

Übrigens Willi Meyer hat endlich ein paar gesetzliche Richter gefunden, daher, wer einen sucht, bitte bei Willi Meyer in Blieskastel melden!

schlesier

Beiträge: 133

» 27.05.09 18:24 «              Beitrag melden


@alle
Das ist sicher der Willi meyer der mit seiner gespaltenen "Persönlichkeit" auch Kurt Hager heißt.

gruß schlesier
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 27.05.09 20:16 «              Beitrag melden


Unter welchen Nickname nervt Willi denn die Forums-Nutzer?


Respectfully
Kampfgeist
fx_Borg

Beiträge: 27

» 27.05.09 20:26 «              Beitrag melden


Och menno und mich schreibt nie einer an, es ist zum verrückt werden !

GvBorch

Diddi

Beiträge: 35

» 28.05.09 09:26 «              Beitrag melden


Hallo,

Der Link ist nicht mehr zu öffnen. Hat da jemand den Bericht ausgedruckt oder gespeichert? Gemeint ist der Bericht mit der fehlenden Unterschrift der OLG-Präsidentin.
Bitte zu meinem Postfach senden.

Danke!

Robin Hood


http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/wie-frech-darf-ein-anwalt-sein_artikel_1210237844929.html

Gruss Diddi

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 01.06.09 21:19 «              Beitrag melden


Leute, ich hab´irgendwie einen Blackout! Wer kann helfen?

In welchen Gesetz sind die Formalitäten und Vorschriften für das Führen von Verhandlungen geregelt: Wie muss das Verfahren eröffnet werden? Wie muss die die Identität des Angeklagten festgestellt werden? Wie muss das Urteil beinhalten (z.B. Rechtsbehelf)? etc. etc.


Respectfully
Kampfgeist
Adlerin

Beiträge: 102

» 02.06.09 04:19 «              Beitrag melden


@Kampfgeist
u.a.
StPO ab §199, ZPO U r t e i l ab § 300 Endurteil,§ 301 Teilurteil usw. Vorher findest was zu den Verfahren.
Fehlende Rechtsmittelbelehrung: VwGO § 117
Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG !
Amtsermittlungspflicht
Der Untersuchungsgrundsatz richtet sich grundlegend nach der
Norm des § 24 Abs.2 und 3 VwVfG.

Nach KISSEL, GVG, 3. Auflage, Rn 75, haben die zur Ablehnung von Richtern berechtigten Personen einen Anspruch darauf, die Namen der zur Mitwirkung an einer konkreten Entscheidung berufenen Richter zu erfahren.
Gehörsrüge/ Beschwerde/ Widerspruch gem. Art. 103 (1) GG Rn 31
Eine fehlende Legitimation ist immer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs die u.U. eine Täuschung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Urkundenfälschung, etc. vertuschen soll.

Wer nichts zu verbergen hat, kann sich jederzeit legitimieren. Ein "gesetzlicher Richter" (sofern vorhanden) allemal !

"Kennen müssen", § 43 ZPO verlangt die Kenntnis aller am Verfahren Beteiligten.
Die Norm f.d. 43er wäre der Art. 103 GG, das rechtl. Gehör !

Das rechtl. Gehör besteht aus den Elementen RECHT auf:

1. Stellungnahme
2. Information
3. Beachtung

vgl. gr. Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, Vahlen-Verlag, v. Mangoldt, Klein, Starck, Art. 103(1)GG Rn 29, 30

Grüßle



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