Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
|
|
Diddi
Beiträge: 35
|
» 20.05.09 14:53 « |
|
Hallo,
auch hier ein sehr interessantes Beispiel:
ohne Unterschrift ist nichts gültig.
Düsseldorf - Mund verbrannt
Wie frech darf ein Anwalt sein?
Von BARBARA KIRCHNER
Wenn Anwälte sich für ihre Mandanten ins Zeug legen, dann fliegen vor
Gericht schon mal die Fetzen. Doch vor hohem Hause sieht man das gar
nicht gern. Vor allem, wenn es um den großen Vorsitzenden vom
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts, Ottmar Breidling, geht. Den
hatte, so fand die OLG-Präsidentin, Anwalt Jochen Thielmann beleidigt.
Am Donnerstag also stand Thielmann selbst vor Gericht.
Und saß einem kampferprobten Amtsrichter gegenüber, der schon so manch
harsche Bemerkung von Verteidigern einstecken musste, ohne das gleich
anzuzeigen.
Was war geschehen? Terroristen-Jäger Breidling, für seine unerbittliche
Verhandlungsführung bekannt, verhandelte gegen drei
El-Kaida-Sympathisanten. Einer der Anwälte: Jochen Thielmann. Sein
eigener Anwalt erklärte am Donnerstag: „In diesem hochbrisanten
Verfahren wurde hart gekämpft, auf allen Seiten.“
Thielmann, der sich in seinen Rechten als Verteidiger beschnitten
fühlte, warf Breidling und seinen Richterkollegen in der Sitzung vor,
nur auf eine gewünschte Verurteilung hinzuarbeiten. Verklausuliert in
einem Schriftsatz. Das aber reichte schon. Der Generalbundesanwalt sah
darin den Vorwurf der Rechtsbeugung und damit eine Beleidigung. Er
fertigte einen Aktenvermerk und schickte ihn an die OLG-Präsidentin.
Die erstattete Anzeige.
Thielmanns Anwälte werten das als Einschüchterungsversuch. Und sie
wiesen darauf hin, dass Anwälte, die die Interessen ihrer Mandanten
vertreten, schon mal etwas derber werden dürfen. Also ein Sturm im
Wasserglas?
Der Amtsrichter jedenfalls löste das Problem elegant. Er stellte fest,
dass der Strafantrag der OLG-Präsidentin gar nicht unterschrieben war
und stellte das Verfahren auf Staatskosten ein.
nachzulesen unter
http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/wie-frech-darf-ein-anwalt-sein_artikel_1210237844929.html
Diddi
|
|
|
|
|
|
Krascher
Beiträge: 1094
|
» 26.05.09 09:25 « |
|
Swawa:
Hallo Mitstreiter!
Ich habe morgen eine Verhandlung am AG souso wegen Körperverletzung
durch einen Stalkingtäter der mich mit dem Tode bedroht hat und mich
tätlich angegriffen hat. Nun hat dieser Typ einen RA. der sich im
Gerichtssaal wie einst Nazi-Richter Freisler verhalten hat, permanent
alle Zeugen im stehen und puder roten Kopf sämtliche Zeugen
niederschreit und einschüchtert. Ich habe ihn als Zeuge schon 2X
erlebt. Merkwürdig bei der Sache ist, dass der Richter diesen RA. nicht
ermahnt mit welchen herabwürdigen Worten er die Zeugen nieder macht und
permanent alles umdreht zu Gunsten des Angeklagten. Nun, ich weiß was
morgen passiert, deshalb meine Frage an Tante Käthe: Wenn der Richter
u. der gegen Anwalt diesen RA. nicht zur Ordnung rufen, wie kann man
dem entgegen treten. Gruß swawa
Auf ruhigen, sachlichen Ton bestehen. Auf Protokollierung des
Geschreies bestehen. Schließlich trägt man kein Schild mit sich herum,
wo "schwerhörig" drauf steht.
Wenn "er" weiterhin schreit, auch schreien, mal sehen wer lauter kann.
Ich habe meine Schrei-Wettbewerbe stets gewonnen ! Irgendwann ist auch diese Phase mal
vorbei.
Freisler hat in der Weimarer Republik auch als krimineller RA begonnen,
der permanent im Gefängnis saß; genau der richtige Mann für die Nazis
und das Blutgericht am Volksgerichtshof, dachte sich Hitler.
Welcher Standesrechtler heute in diese Fußstapfen treten wollte ist
nicht ersichtlich und sollte nicht offen spekuliert werden, denn
ansonsten "holt" die freiheitlich, demokrat. OMF-BRdvD die nächste
NS-Keule, die Beleidigung [§ 206 RStGB "zum Schutze des dt. Blutes und
der dt. Ehre - damaliger "Beleidigungsparagraph"] heraus und das Spiel
geht von vorne los.
Ergo: sachlich bleiben. Sie machen sowieso, was sie wollen. Noch.
Zuletzt bearbeitet: 26.05.09 09:30 von Krascher
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Adlerin
Beiträge: 102
|
» 02.06.09 04:19 « |
|
@Kampfgeist
u.a.
StPO ab §199, ZPO U r t e i l ab § 300 Endurteil,§ 301 Teilurteil usw.
Vorher findest was zu den Verfahren.
Fehlende Rechtsmittelbelehrung: VwGO § 117
Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG !
Amtsermittlungspflicht
Der Untersuchungsgrundsatz richtet sich grundlegend nach der
Norm des § 24 Abs.2 und 3 VwVfG.
Nach KISSEL, GVG, 3. Auflage, Rn 75, haben die zur Ablehnung von
Richtern berechtigten Personen einen Anspruch darauf, die Namen der zur
Mitwirkung an einer konkreten Entscheidung berufenen Richter zu
erfahren.
Gehörsrüge/ Beschwerde/ Widerspruch gem. Art. 103 (1) GG Rn 31
Eine fehlende Legitimation ist immer eine Verletzung des rechtlichen
Gehörs die u.U. eine Täuschung, Amtsanmaßung, Rechtsbeugung,
Urkundenfälschung, etc. vertuschen soll.
Wer nichts zu verbergen hat, kann sich jederzeit legitimieren. Ein
"gesetzlicher Richter" (sofern vorhanden) allemal !
"Kennen müssen", § 43 ZPO verlangt die Kenntnis aller am Verfahren
Beteiligten.
Die Norm f.d. 43er wäre der Art. 103 GG, das rechtl. Gehör !
Das rechtl. Gehör besteht aus den Elementen RECHT auf:
1. Stellungnahme
2. Information
3. Beachtung
vgl. gr. Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, Vahlen-Verlag, v. Mangoldt,
Klein, Starck, Art. 103(1)GG Rn 29, 30
Grüßle
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|