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Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 15.04.09 13:39 «              Beitrag melden


Sendung "Justizia auf dem Holzweg", link, rechts "Mediathek":
http://jbk.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,7553842,00.html

Sendung für "Uninformierte" oder nicht-IPDler interessant.


Zuletzt bearbeitet: 15.04.09 14:32 von Krascher
Goldi

Beiträge: 24

» 15.04.09 20:53 «              Beitrag melden


Müntefering redet Klartext, es gab keine Wiedervereinigung, aha
Handelsblatt 12.04.2009

Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung an

Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer hat der SPD - Vorsitzende Franz Müntefering eine gesamtdeutsche Verfassung angeregt und sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR ausgesprochen. Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der Bundesrepublik "zugeschlagen worden", so Müntefering.

Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer regt SPD-Chef Franz Müntefering eine Debatte um eine echte deutsche Verfassung an. Laut Wiedervereinigungsparagraph des Deutschen Grundgesetzes hätte Deutschland über eine gemeinsame Verfassung abstimmen müssen. Quelle: ap
HB BERLIN. "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte er der "Bild am Sonntag" und fügte hinzu: "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: "Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber Ihr habt uns euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das muss man aufarbeiten."

Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben, wie es eben ging." Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten "ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.

"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende. "Das ist nicht aufgearbeitet."

Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan, sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung" (Samstag). "Es war ein System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat." Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein vorrangiges Thema.

Link zum Artikel:
http://www.handelsblatt.com/politik/international/muentefering-regt-gesamtdeutsche-verfassung-an;2236029

Frau Gesine Schwan muss wohl noch aufgeklärt werden!



Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 15.04.09 22:30 «              Beitrag melden


Der "nette" Versuch von Münte:

Wahrscheinlich soll über diese Fake-Verfassungs-Debatte, oder gar deren Konkretisierung dieser lächerliche EU-Vertrag legitimiert werden.

Welchen Sinn sollte es sonst machen ?

Organisationen oder Parteien wie der IPD den Wind aus den Segeln nehmen ... ?

Lotte

Beiträge: 313

» 15.04.09 22:48 «              Beitrag melden


"Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht"

Wie schön, dass sie das zugibt, die Frau Schwan. Ob ihr bald was schwant, weil wir wissen, dass diese Bande auch weiß, dass es in der BRD-Diktatur auch nicht anders zugeht als in der früheren DDR?

Lotte

Frischling

Beiträge: 198

» 16.04.09 07:17 «              Beitrag melden


Schweizer Magazin

Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt



Man mag glauben das in dem “Rechtsstaat” und der “Schein-Demokratie” Deutschland alles mit rechten Dingen vor sich geht.Betrachtet man jedoch die Gesetzseslage stellt man fest das die gesamte Struktur Deutschlands auf illegalen Akten seitens der Politik beruht.

Die Redaktion des Schweiz Magazins erreichte eine Email, die uns auf eine deutsche Webseite aufmerksam machte mit welchen Methoden das Volk der Deutschen, der eigentliche Souverän, an der ihm im Grundgesetz zugestandenen Machtausübung massiv gehindert wird. Das geschieht sogar mit Mitteln die den Verdacht der Rechtsbeugung und des Hochverrates zulassen.

Hier einige Auszüge aus der betreffenden Webseite:

Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz, entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2. Weltkrieg.

In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt werden soll. Soweit dem Schweiz Magazin bekannt ist, hat es in Deutschland bis zum heutigen Tage keine Entscheidung des Souveräns darüber gegeben.

Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung verabschiedet werden muss und auch dies ist bis jetzt nicht geschehen.Dabei kommt man wieder zu dem Schluss, dass die Verhinderung des Rechtes auf Selbtsentscheid des Souveräns (Volk) eine Art von Gewalt darstellt.

Noch bei ihrer Vereidigung sprachen die Politiker Deutschlands diesen Eid:
Der Amtseid lautet:
“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

FORTSETZUNG folgt...


QUELLE

Frischling

Beiträge: 198

» 16.04.09 07:19 «              Beitrag melden



...FORTSETZUNG

Die Regierung Deutschlands ist demzufolge nicht legitimiert, irgendwelche politischen Entscheidungen zu fällen.Sie hat ihrem Volk auf eklatante Weise das Selbstbestimmungrecht entrissen und regiert mit Willkür.Nach dem Selbstbestimmungsrecht hat jede Nation das Recht, frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über ihren politischen Status, ihre Staats- und Regierungsform und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.Das gilt in gleichem Maasse für innerstaaliche Einflüsse.

Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an die EU verstrickt ist.

Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben, der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Gemeinschaft abgetreten würden.

Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier, die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.

Die Folgen für Deutschland sind gleichzeitig so verheerend wie ein Segen.Faktisch sind alle in der Geschichte der Bundesrepublik gefällten Entscheidungen seitens der “Regierung”, null und nichtig.Für das Volk der Deutschen ergibt sich daraus die historische Chance, das Land nach seinen Vorstellungen selbst zu gestalten.EU-UN-NATO Mitgliedschaften, Wiedereinfühung der D-Mark, die restlose Beseitigung links- und rechtsextremer Gruppierungen , die Einführung der direkten Demokratie und die lückenlose Aufbereitung der Stasizeit liegen damit allein in den Händen des Souveräns.

Unterstützung bei ihren Medien und der Presse dürfen die Deutschen nicht erwarten.Die Verantwortlichen dort wissen um den Tatbestand und sind deshalb selbst tief involviert und werden sicher auch zu denen gehören, die mit lebenslangen Haftstrafen zu rechnen haben.

Das Szenario der Abwehr deratiger Versuche, welches in anderen Ländern bereits in ähnlich gelagerten Fällen vorkam, würde dann auch eher an einen Hollywood-Film erinnern und wäre für Deutschland kaum vorstellbar. Das Ausrücken bewaffneter militärischer und polizeilicher Einheiten, die auf das Grundgesetz vereidigt sind und in ihrem Eid die Verteidigung desselben geschworen haben.Ein Nichthandeln, bei vorliegendem Sachverhalt, wäre ein eklatanter Bruch des gegebenen Eides. Weiterhin die Besetzung von Regierungsgebäuden, Medienanstalten und Verlagshäusern, Verhaftung und Inhaftierung der Regierung, von Politikern und Parlamentariern, Führern aus Wirtschaft, Medien und Presse, Ausrufung des Ausnahmezustands über Deutschland und die Einsetzung einer Notstandsregierung sind nur ein kleiner Teil dessen was geschehen könnte.

FORTSETZUNG folgt...


Frischling

Beiträge: 198

» 16.04.09 07:22 «              Beitrag melden



...FORTSETZUNG

Es ist schon eine irrwitzige Vorstellung, die gesamte Regierung, alle Parlamentarier, der Bundespräsident, die Ex-Kanzler Kohl und Schröder, die höchsten Vertreter der Wirtschaft und Medien, Ministerpräsidenten der Länder, der Bundesgeneralanwalt und viele weitere inhaftiert und später zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt zu wissen.Das ist sicher nicht im Interesse der Deutschen. Jedoch verlangen die Gesetze Deutschlands, bei dem vorliegenden Tatbestand, genau das.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien die öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.

Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amsträger die Anzeigen wegen Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit Strafverfolgung rechnen..Hier erfüllt sich der Straftatbestand der “Beihilfe zum Hochverrat”.Ein minderschwerer Fall der bereits mit Haftstafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. Der Amteid dieser Personen lautete:„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen Hochverrat nachzugehen

Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern, stellt eines der schwersten Verbrechen in einer “Demokratie” dar und muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.Für Schwerstkriminelle kann es kein Pardon geben und niemand möchte bald in der Haut derjenigen stecken die diese Verbrechen begangen haben.

QUELLE


http://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/

Gruß Frischling



pitter

Beiträge: 24

» 16.04.09 10:12 «              Beitrag melden


Die Tage des freien Internets sind gezählt. Demnächst bestimmt das BKA, wohin die Untertanen surfen. Die Familienministerin hat das gut eingefädelt. - Vorbild: Nordkorea. Vorwand: Kinderpornographie. Ergebnis: Überwachungsstaat.

Wenn ein staatlicher Machtapparat das Ziel hat, Kontrolle über Meinungsäußerungen im Internet zu erlangen, dann ist der von Frau von der Leyen eingeschlagene Weg sicher der raffinierteste.

Die penetrante Betroffenheitsmutter aus dem Familienministerium holt den Knüppel der Kinderpornographie heraus, um die Internet-Anbieter zu einem Zensursystem zu nötigen.

Das Bundeskriminalamt soll täglich Listen von Kinderpornoseiten liefern, Deutsche Telekom und Co. sperren den Zugang. Hierzu sollen sich die Provider in einem Vertrag „freiwillig“ verpflichten.

Fünf sind bereits eingeknickt, drei sträuben sich noch. Wer will schon gerne die staatliche PR-Keule um die Ohren bekommen und als Helfershelfer des Kinderporno-Abschaums dastehen?

Eine richterliche Überprüfung dieser Listen findet nicht statt, das BKA entscheidet.

Dass dabei auch legale Seiten betroffen sein werden, nimmt Madame von der Leyen billigend in Kauf. Die Verletzung der Gewaltenteilung auch.

Außerdem funktioniert das System nicht. Andere Länder haben das erfahren. Von der Leyen operiert auf einer völlig unseriösen Faktengrundlage, was den Nutzungsanstieg von Kinderpornoseiten angeht.

Dass sie selber so naiv ist und gegen alle Einschätzungen von Experten an einen Erfolg glaubt, ist schwer vorstellbar.

Ihr geplantes Zensursystem verursacht zudem Kollateralschäden an der Verfassung. Was will von der Leyen also wirklich?

Die Seitensperrung kennt man auch in China, dem Iran und Nordkorea. Ist sie erst einmal installiert, steht einer weiteren staatlichen Infiltration und Kontrolle des Internets nichts mehr entgegen.

Heute werden schwere Sexualstraftaten verfolgt, morgen banale Urheberrechtsverletzungen. Anschläge auf die Meinungsfreiheit sind ebenfalls denkbar. Kinderpornographie ist die ideale Einbruchsstelle für den Überwachungsstaat. Das hat Frau von der Leyen gut erkannt.

--->VIDEO: Von der Leyen auf den Spuren des geliebten Führers



Familienministerin von der Leyen macht mit dem Vorwand, Kinderpornographie zu bekämpfen, Kritiker ihres nach Meinung fast aller Experten zum Scheitern verurteilten Plans, Internet-Seiten ohne richterliche Kontrolle zu sperren, mundtot. Dafür eröffnet ihr Zensursytem wunderbare staatliche Zugriffsmethoden auf das Medium. Methoden, die man aus China, dem Iran und Nordkorea kennt. Ein Videokommentar:

http://www.xinos.net/2009/04/16/v-d-leyen-lernen-vom-geliebten-f%C3%BChrer-die-tage-des-freien-internets-sind-gez%C3%A4hlt/


grüße
pitter
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 16.04.09 12:38 «              Beitrag melden


Frischling:

...FORTSETZUNG

Es ist schon eine irrwitzige Vorstellung, die gesamte Regierung, alle Parlamentarier, der Bundespräsident, die Ex-Kanzler Kohl und Schröder, die höchsten Vertreter der Wirtschaft und Medien, Ministerpräsidenten der Länder, der Bundesgeneralanwalt und viele weitere inhaftiert und später zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt zu wissen.Das ist sicher nicht im Interesse der Deutschen. Jedoch verlangen die Gesetze Deutschlands, bei dem vorliegenden Tatbestand, genau das.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009 statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien die öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.

Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amsträger die Anzeigen wegen Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit Strafverfolgung rechnen..Hier erfüllt sich der Straftatbestand der “Beihilfe zum Hochverrat”.Ein minderschwerer Fall der bereits mit Haftstafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. Der Amteid dieser Personen lautete:„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.

Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen Hochverrat nachzugehen

Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern, stellt eines der schwersten Verbrechen in einer “Demokratie” dar und muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.Für Schwerstkriminelle kann es kein Pardon geben und niemand möchte bald in der Haut derjenigen stecken die diese Verbrechen begangen haben.

QUELLE


http://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/

Gruß Frischling



Herrlich, Putin: "Hab doch gesagt die kommen wieder" !

Frischling

Beiträge: 198

» 16.04.09 13:00 «              Beitrag melden


Krascher:

Herrlich, Putin: "Hab doch gesagt die kommen wieder" !



Und was sagt das Merkel !?

http://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/

Angela Merkel: “Die Deutschen haben keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit”



Frischling

Beiträge: 198

» 17.04.09 10:49 «              Beitrag melden


Ich bin entsetzt !!!

Richter, Staatsanwälte, Polizisten ... werden von Rechtsradikalen bedroht !!!

---> VIDEO

Gruß Frischling


vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.04.09 11:11 «              Beitrag melden


Der Straftäter und Dieb ist empört das (M)an ihn erwischt hat!

Das Gesäusel eines Verbandspräsidenten einer Richtervereinigung von Pseudo-Richtern ist empört über die Aufdeckung seiner Straftaten hinsichtlich des Hochverfassungsverrates und des Hochverrates gegen eine ganze Nation.

Wäre ich auch, wenn ich der Dieb und Betrüger wäre!

Komischerweise wird hier mal wieder Ursache und Wirkung bewusst verdreht. unsere Leute stellen Fragen und wollen Antworten zu diesen Fragen, stellen Anträge und wollen dezidierte nachvollziehbare Beschlüsse zu diesen Anträgen, dies hat ganz sicherlich nichts mit Agressionen zu tun, außer (M)an fühlt sich durch die Aufdeckung der Wahrheit bedroht.

Der Agressor sitzt dem Bürger gegenüber und nicht umgekehrt! Das zieht natürlich dummerhaftes Geschwätz nach sich und weitere Bedrohungen gegen Verfassung und Volk.

BEDROHT SIND WIR, DAS VOLK, DURCH DIESE STAATSFEINDE!



Zuletzt bearbeitet: 17.04.09 11:21 von Administrator
Frischling

Beiträge: 198

» 18.04.09 21:36 «              Beitrag melden


Vielleicht ist die Info für den einen oder anderen aktuell interessant !!!

Gruß Frischling




Der nichtige "scheinmaschinelle" Grundpfandrechtsbrief

Dipl.-Rechtspfleger Horst Bestelmeyer, Gauting



In letzter Zeit ist von der Grundbuchpraxis wiederholt die im Schrifttum noch nicht erörterte Frage aufgeworfen worden, ob mit dem IT-System SolumSTAR oder mit anderen IT-Systemen hergestellte Grundpfandrechtsbriefe wirksame maschinelle Briefe im Rechtssinne sind. Der Verfasser verneint diese Frage und legt unter Erläuterung der sich hieraus ergebenden materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Problemen dar, welche Konsequenzen sich dadurch für den materiellen Rechtserwerb der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger und die Verfahrensweise der Grundbuchämter bei der Herstellung von Briefen und bei der Beseitigung der Nichtigkeit von bisher erteilten unwirksamen Briefen ergeben.

1.
Die mit der Nichtigkeit von Briefen verbundenen Gefahren

2.
Die unterschiedlichen Formerfordernisse bei herkömmlicher und maschineller Briefherstellung

3.
Der rechtliche Begriff des "maschinellen Briefs"


a) Keine ausdrückliche gesetzliche Definition


b) Das entscheidende Merkmal der Bedienerlosigkeit


c) Stellungnahmen der Grundbuchpraxis


d) Unzulässige und unzutreffende landesrechtliche Auffassungen


aa) Nordrhein-Westfalen


bb) Rheinland-Pfalz

4.
SolumSTAR-Briefe als nichtige "scheinmaschinelle" Briefe

5.
Konsequenz: Bundesweit keine wirksamen maschinellen Briefe


6.
Alternative: SolumSTAR-Briefe als wirksame maschinelle Briefe

7.
Die Beseitigung der Nichtigkeit des Briefs


a) Neuerteilung eines gültigen oder Ergänzung des nichtigen Briefs


b) Bevorzugte Ergänzung des nichtigen Briefs

8.
Die Aushändigung des neu erteilten oder ergänzten Briefs

9.
Die Vermutung des § 1117 Abs. 3 BGB bei späterer Briefvorlage

10.
Künftige Briefherstellung und nachträgliche Briefergänzung

11.
Amtshaftung


12.
Berücksichtigung der Nichtigkeit in anderen Verfahren


13.
Die Rechtsstellung des eingetragenen Gläubigers


a) Materielle Rechtslage


b) Verfahrensrechtliche Überlegungen

14.
Ordnungswidrige Briefvordrucke im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

15.
Fazit

QUELLE: http://www.rpfleger.de/Inhalte/Dokumente/heft2009_01.htm


Frischling

Beiträge: 198

» 21.04.09 08:55 «              Beitrag melden


Ansehen, speichern und verteilen !!!

Carlo Schmid zur Gewaltenteilung und zum Parlament !!!

---> = BRD-Diktatur !!!

Hier gehts zum VIDEO

Gruß Frischling



Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 24.04.09 14:28 «              Beitrag melden


Hier ein Urteil von Forist "Katz", falls noch nicht "drin"

Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe "entsprechend der langjährigen Praxis" durch einen Polizeibeamten ohne Kontaktierung eines Richters - Vorausssetzungen für das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots

Gericht: OLG Hamm
Datum: 12.03.2009
Aktenzeichen: 3 Ss 31/09

Rechtsgrundlagen: § 81a StPO
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG

Entscheidungsform: Beschluss

Amtlicher Leitsatz:

Ordnet ein Polizeibeamter auch heute noch, ohne dass "Gefahr im Verzug" vorliegt die Entnahme einer Blutprobe "entsprechend der langjährigen Praxis" an, ohne einen Richter kontaktiert zu haben, ist das eine so grobe Verkennung der Eilzuständigkeit, dass das zur Annahme eines Beweisverwertungsverbotes führt.
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendrichter zuständige Abteilung des Amtsgerichts Lemgo zurückverwiesen.

http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafrechtliche-entscheidungen/aktuelle-urteile/olg-hamm-beschl-v-12032009-3-ss-3109/

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