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Thema: Recht in der BRDvD
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Goldi
Beiträge: 24
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» 15.04.09 20:53
« |
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Müntefering redet Klartext, es gab keine Wiedervereinigung, aha
Handelsblatt 12.04.2009
Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung an
Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer hat der SPD - Vorsitzende Franz
Müntefering eine gesamtdeutsche Verfassung angeregt und sich für eine
differenzierte Beurteilung der DDR ausgesprochen. Es habe nie wirklich
eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der Bundesrepublik
"zugeschlagen worden", so Müntefering.
Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer regt SPD-Chef Franz Müntefering
eine Debatte um eine echte deutsche Verfassung an. Laut
Wiedervereinigungsparagraph des Deutschen Grundgesetzes hätte
Deutschland über eine gemeinsame Verfassung abstimmen müssen. Quelle: ap
HB BERLIN. "Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte er der
"Bild am Sonntag" und fügte hinzu: "Nicht gegenüber den Inhalten des
Grundgesetzes, aber sie sagen: "Eigentlich war doch vorgesehen, dass es
nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb
hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz. Aber Ihr habt uns euer
Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu
schaffen." Das muss man aufarbeiten."
Müntefering sprach sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR
aus. "Man muss zwei Dinge auseinanderhalten: Die DDR war ein
Unrechtsstaat, eine Diktatur, es gab einen Schießbefehl, die Menschen
waren eingesperrt. Das darf man nicht verniedlichen. Aber die
allermeisten Menschen, die in der DDR gelebt haben, hatten keinen Dreck
am Stecken. Sie haben versucht, so menschlich zu leben, wie es eben
ging." Diese Menschen, die sich nichts zuschulden kommen ließen, hätten
"ein Recht, stolz zu sein auf das, was sie unter schweren Bedingungen
geleistet haben". Die Westdeutschen hätten nach dem Krieg mehr Glück
gehabt, weil ihnen die Alliierten zu Wohlstand und Demokratie verhalfen.
"Das Ganze leidet darunter, dass wir 1989/90 nicht wirklich die
Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik
zugeschlagen haben", sagte der SPD-Vorsitzende. "Das ist nicht
aufgearbeitet."
Die SPD-Kandidatin für das Amt des Bundespräsidenten, Gesine Schwan,
sagte ebenfalls, dass die DDR "ganz eindeutig kein Rechtsstaat" gewesen
sei. "Es gab keine Gewaltenteilung und keine unabhängigen Gerichte. Das
begünstigt immer Willkür. Und Willkür ist Unrecht", sagte sie der in
Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung" (Samstag). "Es war ein
System, das die Freiheit Andersdenkender mit Füßen getreten hat."
Schwan forderte, auf Dauer dürften unterschiedliche Lebensverhältnisse
in Ost und West nicht akzeptiert werden. Wenn sie Bundespräsidentin
würde, wäre für sie das Verhältnis zwischen Ost und West ein
vorrangiges Thema.
Link zum Artikel:
http://www.handelsblatt.com/politik/international/muentefering-regt-gesamtdeutsche-verfassung-an;2236029
Frau Gesine Schwan muss wohl noch aufgeklärt werden!
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Frischling
Beiträge: 198
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» 16.04.09 07:17 « |
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Schweizer Magazin
Deutsche Regierung wegen Hochverrat angezeigt
Man mag glauben das in dem “Rechtsstaat” und der “Schein-Demokratie”
Deutschland alles mit rechten Dingen vor sich geht.Betrachtet man
jedoch die Gesetzseslage stellt man fest das die gesamte Struktur
Deutschlands auf illegalen Akten seitens der Politik beruht.
Die Redaktion des Schweiz Magazins erreichte eine Email, die uns auf
eine deutsche Webseite aufmerksam machte mit welchen Methoden das Volk
der Deutschen, der eigentliche Souverän, an der ihm im Grundgesetz
zugestandenen Machtausübung massiv gehindert wird. Das geschieht sogar
mit Mitteln die den Verdacht der Rechtsbeugung und des Hochverrates
zulassen.
Hier einige Auszüge aus der betreffenden Webseite:
Deutschland hat bisher keinen Friedensvertrag und keine Verfassung. Das
Grundgesetz ist keine Verfassung, sondern ein Interimsersatz,
entwickelt auf Weisung der alliierten Besatzungsmächte nach dem 2.
Weltkrieg.
In der Präambel und in Artikel 146 wurde ausdrücklich festgeschrieben,
dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands das Grundgesetz durch eine
vom Volk in freier Entscheidung verabschiedete Verfassung ersetzt
werden soll. Soweit dem Schweiz Magazin bekannt ist, hat es in
Deutschland bis zum heutigen Tage keine Entscheidung des Souveräns
darüber gegeben.
Die Übertragung der Rechtsstaatlichen Ordnung bedarf einer originären
Verfassung, die nach Art. 146 GG vom Volk in freier Abstimmung
verabschiedet werden muss und auch dies ist bis jetzt nicht
geschehen.Dabei kommt man wieder zu dem Schluss, dass die Verhinderung
des Rechtes auf Selbtsentscheid des Souveräns (Volk) eine Art von
Gewalt darstellt.
Noch bei ihrer Vereidigung sprachen die Politiker Deutschlands diesen
Eid:
Der Amtseid lautet:
“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz
und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So
wahr mir Gott helfe.
Seit 1957 wird von Regierung und Parlament rechtswidrig und vorsätzlich
gegen den Verfassungsgrundsatz aus Art. 20 Abs. 3 verstoßen und damit
Hochverrat begangen, wie es in den §§ 81 und 83 StGB definiert wurde:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende
verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht
unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem
Jahr bis zu zehn Jahren.
FORTSETZUNG folgt...
QUELLE
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Frischling
Beiträge: 198
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» 16.04.09 07:19 « |
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...FORTSETZUNG
Die Regierung Deutschlands ist demzufolge nicht legitimiert,
irgendwelche politischen Entscheidungen zu fällen.Sie hat ihrem Volk
auf eklatante Weise das Selbstbestimmungrecht entrissen und regiert mit
Willkür.Nach dem Selbstbestimmungsrecht hat jede Nation das Recht,
frei, also unabhängig von ausländischen Einflüssen, über ihren
politischen Status, ihre Staats- und Regierungsform und ihre
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.Das
gilt in gleichem Maasse für innerstaaliche Einflüsse.
Mit dem Beitritt zur Währungsunion wurde durch die Regierung Kohl auch
die Finanzhoheit, ein weiteres Hoheitsrecht der inzwischen durch die
Wiedervereinigung erweiterten BRD ohne Referendum an eine externe
Gruppierung abgetreten. Die maßgebliche Ausarbeitung des Vertrags von
Maastricht erfolgte durch den damaligen Staatssekretär und heutigen
Bundespräsidenten Horst Köhler, der damit ebenfalls in die
hochverräterischen Aktivitäten auch um die Abgabe der Finanzhoheit an
die EU verstrickt ist.
Die jetzige Bundeskanzlerin Angela Merkel hat seit ihrem Amtsantritt
permanent und wissentlich die Vorbereitung des EU-Vertrages betrieben,
der in Kürze durch das Parlament und den Bundesrat verabschiedet werden
soll. Unterstützung bei diesem Vorhaben findet sie in der Regierung, in
ihrer Partei und bei zahlreichen Abgeordneten. Auf ihrer Internetseite
hat sie ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ratifizierung noch
eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre, für die eine
Zwei/Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich sei. Die Änderung wäre
zwingend, weil mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische
Gemeinschaft abgetreten würden.
Damit ist der Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat erwiesen. Dies
gilt in gleichem Maße für alle Regierungsmitglieder und Parlamentarier,
die für diese Grundgesetzänderung gestimmt haben.
Die Folgen für Deutschland sind gleichzeitig so verheerend wie ein
Segen.Faktisch sind alle in der Geschichte der Bundesrepublik gefällten
Entscheidungen seitens der “Regierung”, null und nichtig.Für das Volk
der Deutschen ergibt sich daraus die historische Chance, das Land nach
seinen Vorstellungen selbst zu gestalten.EU-UN-NATO Mitgliedschaften,
Wiedereinfühung der D-Mark, die restlose Beseitigung links- und
rechtsextremer Gruppierungen , die Einführung der direkten Demokratie
und die lückenlose Aufbereitung der Stasizeit liegen damit allein in
den Händen des Souveräns.
Unterstützung bei ihren Medien und der Presse dürfen die Deutschen
nicht erwarten.Die Verantwortlichen dort wissen um den Tatbestand und
sind deshalb selbst tief involviert und werden sicher auch zu denen
gehören, die mit lebenslangen Haftstrafen zu rechnen haben.
Das Szenario der Abwehr deratiger Versuche, welches in anderen Ländern
bereits in ähnlich gelagerten Fällen vorkam, würde dann auch eher an
einen Hollywood-Film erinnern und wäre für Deutschland kaum
vorstellbar. Das Ausrücken bewaffneter militärischer und polizeilicher
Einheiten, die auf das Grundgesetz vereidigt sind und in ihrem Eid die
Verteidigung desselben geschworen haben.Ein Nichthandeln, bei
vorliegendem Sachverhalt, wäre ein eklatanter Bruch des gegebenen
Eides. Weiterhin die Besetzung von Regierungsgebäuden, Medienanstalten
und Verlagshäusern, Verhaftung und Inhaftierung der Regierung, von
Politikern und Parlamentariern, Führern aus Wirtschaft, Medien und
Presse, Ausrufung des Ausnahmezustands über Deutschland und die
Einsetzung einer Notstandsregierung sind nur ein kleiner Teil dessen
was geschehen könnte.
FORTSETZUNG folgt...
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Frischling
Beiträge: 198
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» 16.04.09 07:22 « |
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...FORTSETZUNG
Es ist schon eine irrwitzige Vorstellung, die gesamte Regierung, alle
Parlamentarier, der Bundespräsident, die Ex-Kanzler Kohl und Schröder,
die höchsten Vertreter der Wirtschaft und Medien, Ministerpräsidenten
der Länder, der Bundesgeneralanwalt und viele weitere inhaftiert und
später zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt zu wissen.Das ist
sicher nicht im Interesse der Deutschen. Jedoch verlangen die Gesetze
Deutschlands, bei dem vorliegenden Tatbestand, genau das.
Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009
statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien
Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien die
öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in
freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der
zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.
Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen
Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amsträger die Anzeigen wegen
Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit
Strafverfolgung rechnen..Hier erfüllt sich der Straftatbestand der
“Beihilfe zum Hochverrat”.Ein minderschwerer Fall der bereits mit
Haftstafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. Der Amteid dieser Personen
lautete:„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite
darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen
Hochverrat nachzugehen
Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern,
stellt eines der schwersten Verbrechen in einer “Demokratie” dar und
muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.Für
Schwerstkriminelle kann es kein Pardon geben und niemand möchte bald in
der Haut derjenigen stecken die diese Verbrechen begangen haben.
QUELLE
http://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/
Gruß Frischling
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pitter
Beiträge: 24
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» 16.04.09 10:12 « |
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Die
Tage des freien Internets sind gezählt. Demnächst bestimmt das BKA,
wohin die Untertanen surfen. Die Familienministerin hat das gut
eingefädelt. - Vorbild: Nordkorea. Vorwand: Kinderpornographie.
Ergebnis: Überwachungsstaat.
Wenn ein staatlicher Machtapparat das Ziel hat, Kontrolle über
Meinungsäußerungen im Internet zu erlangen, dann ist der von Frau von
der Leyen eingeschlagene Weg sicher der raffinierteste.
Die penetrante Betroffenheitsmutter aus dem Familienministerium holt
den Knüppel der Kinderpornographie heraus, um die Internet-Anbieter zu
einem Zensursystem zu nötigen.
Das Bundeskriminalamt soll täglich Listen von Kinderpornoseiten
liefern, Deutsche Telekom und Co. sperren den Zugang. Hierzu sollen
sich die Provider in einem Vertrag „freiwillig“ verpflichten.
Fünf sind bereits eingeknickt, drei sträuben sich noch. Wer will schon
gerne die staatliche PR-Keule um die Ohren bekommen und als
Helfershelfer des Kinderporno-Abschaums dastehen?
Eine richterliche Überprüfung dieser Listen findet nicht statt, das BKA
entscheidet.
Dass dabei auch legale Seiten betroffen sein werden, nimmt Madame von
der Leyen billigend in Kauf. Die Verletzung der Gewaltenteilung auch.
Außerdem funktioniert das System nicht. Andere Länder haben das
erfahren. Von der Leyen operiert auf einer völlig unseriösen
Faktengrundlage, was den Nutzungsanstieg von Kinderpornoseiten angeht.
Dass sie selber so naiv ist und gegen alle Einschätzungen von Experten
an einen Erfolg glaubt, ist schwer vorstellbar.
Ihr geplantes Zensursystem verursacht zudem Kollateralschäden an der
Verfassung. Was will von der Leyen also wirklich?
Die Seitensperrung kennt man auch in China, dem Iran und Nordkorea. Ist
sie erst einmal installiert, steht einer weiteren staatlichen
Infiltration und Kontrolle des Internets nichts mehr entgegen.
Heute werden schwere Sexualstraftaten verfolgt, morgen banale
Urheberrechtsverletzungen. Anschläge auf die Meinungsfreiheit sind
ebenfalls denkbar. Kinderpornographie ist die ideale Einbruchsstelle
für den Überwachungsstaat. Das hat Frau von der Leyen gut erkannt.
--->VIDEO: Von der Leyen auf den Spuren des geliebten Führers
Familienministerin von der Leyen macht mit dem Vorwand,
Kinderpornographie zu bekämpfen, Kritiker ihres nach Meinung fast aller
Experten zum Scheitern verurteilten Plans, Internet-Seiten ohne
richterliche Kontrolle zu sperren, mundtot. Dafür eröffnet ihr
Zensursytem wunderbare staatliche Zugriffsmethoden auf das Medium.
Methoden, die man aus China, dem Iran und Nordkorea kennt. Ein
Videokommentar:
http://www.xinos.net/2009/04/16/v-d-leyen-lernen-vom-geliebten-f%C3%BChrer-die-tage-des-freien-internets-sind-gez%C3%A4hlt/
grüße
pitter
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 16.04.09 12:38 « |
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Frischling:
...FORTSETZUNG
Es ist schon eine irrwitzige Vorstellung, die gesamte Regierung, alle
Parlamentarier, der Bundespräsident, die Ex-Kanzler Kohl und Schröder,
die höchsten Vertreter der Wirtschaft und Medien, Ministerpräsidenten
der Länder, der Bundesgeneralanwalt und viele weitere inhaftiert und
später zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt zu wissen.Das ist
sicher nicht im Interesse der Deutschen. Jedoch verlangen die Gesetze
Deutschlands, bei dem vorliegenden Tatbestand, genau das.
Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag findet am 27. September 2009
statt.Hier böte sich für die Deutschen die Chance die Parteien
Deutschlands festzunageln.Wählbar wären sicher nur die Parteien die
öffentlich zusichern, dass es innerhalb eines Jahres, eine vom Volk in
freier Entscheidung zu verabschiedende Verfassung geben wird, der
zumindest eine 2/3 Mehrheit zustimmen müsste.
Massenklagen vor allen gerichtlichen Instanzen, bishin zum Europäischen
Gerichtshof, könnten sich bald häufen. Amsträger die Anzeigen wegen
Hochverrat nicht bearbeiten oder ablehnen, müssen ebenfalls mit
Strafverfolgung rechnen..Hier erfüllt sich der Straftatbestand der
“Beihilfe zum Hochverrat”.Ein minderschwerer Fall der bereits mit
Haftstafen bis zu 10 Jahren geahndet wird. Der Amteid dieser Personen
lautete:„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
Sogar das Bayrische Landeskriminalamt weist auf seiner Internetseite
darauf hin das es zu ihren Obliegenheiten gehört, Strafanzeigen wegen
Hochverrat nachzugehen
Jeder Versuch den Souverän an der Ausübung seiner Macht zu hindern,
stellt eines der schwersten Verbrechen in einer “Demokratie” dar und
muss überall mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.Für
Schwerstkriminelle kann es kein Pardon geben und niemand möchte bald in
der Haut derjenigen stecken die diese Verbrechen begangen haben.
QUELLE
http://www.schweizmagazin.ch/2009/04/14/deutsche-regierung-wegen-hochverrat-angezeigt/
Gruß Frischling
Herrlich, Putin: "Hab doch gesagt
die kommen wieder" !
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Frischling
Beiträge: 198
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» 18.04.09 21:36 « |
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Vielleicht ist die Info für den einen oder
anderen aktuell interessant !!!
Gruß Frischling
Der nichtige "scheinmaschinelle"
Grundpfandrechtsbrief
Dipl.-Rechtspfleger Horst Bestelmeyer, Gauting
In letzter Zeit ist von der Grundbuchpraxis
wiederholt die im
Schrifttum noch nicht erörterte Frage aufgeworfen worden, ob mit dem
IT-System SolumSTAR oder mit anderen IT-Systemen hergestellte
Grundpfandrechtsbriefe wirksame maschinelle Briefe im Rechtssinne sind.
Der Verfasser verneint diese Frage und legt unter Erläuterung der sich
hieraus ergebenden materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen
Problemen dar, welche Konsequenzen sich dadurch für den materiellen
Rechtserwerb der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger und die
Verfahrensweise der Grundbuchämter bei der Herstellung von Briefen und
bei der Beseitigung der Nichtigkeit von bisher erteilten unwirksamen
Briefen ergeben.
1.
Die mit der Nichtigkeit von Briefen verbundenen Gefahren
2.
Die unterschiedlichen Formerfordernisse bei herkömmlicher und
maschineller Briefherstellung
3.
Der rechtliche Begriff des "maschinellen Briefs"
a) Keine ausdrückliche gesetzliche Definition
b) Das entscheidende Merkmal der Bedienerlosigkeit
c) Stellungnahmen der Grundbuchpraxis
d) Unzulässige und unzutreffende landesrechtliche Auffassungen
aa) Nordrhein-Westfalen
bb) Rheinland-Pfalz
4.
SolumSTAR-Briefe als nichtige "scheinmaschinelle" Briefe
5.
Konsequenz: Bundesweit keine wirksamen maschinellen Briefe
6.
Alternative: SolumSTAR-Briefe als wirksame maschinelle Briefe
7.
Die Beseitigung der Nichtigkeit des Briefs
a) Neuerteilung eines gültigen oder Ergänzung des nichtigen Briefs
b) Bevorzugte Ergänzung des nichtigen Briefs
8.
Die Aushändigung des neu erteilten oder ergänzten Briefs
9.
Die Vermutung des § 1117 Abs. 3 BGB bei späterer Briefvorlage
10.
Künftige Briefherstellung und nachträgliche Briefergänzung
11.
Amtshaftung
12.
Berücksichtigung der Nichtigkeit in anderen Verfahren
13.
Die Rechtsstellung des eingetragenen Gläubigers
a) Materielle Rechtslage
b) Verfahrensrechtliche Überlegungen
14.
Ordnungswidrige Briefvordrucke im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
15.
Fazit
QUELLE: http://www.rpfleger.de/Inhalte/Dokumente/heft2009_01.htm
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