zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 3 ·  Suchen
Views (Heute): 1236634 (1745)
Beiträge heute: 3

Seiten: Anfang ... 25 26 27 28 29 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 05.04.09 22:05 «              Beitrag melden


Strang "Lange Roben für Justizverbrecher" verschoben
Krascher als MOD
_________________________________________

Jensen

Friedrich der I. war ein cleveres Kerlchen !

.........................immerhin trug der von der Verhandlung ausgeschlossene Strafverteidiger wenigstens eine Robe und erfüllte damit einen Befehl des preußischen Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., der bekanntlich nicht viel übrig hatte für die Advokaten seiner Zeit. Er führte als Erster die Robe am 15.12.1726 mit folgender Kabinettsordnung ein: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gem. zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von Weitem erkennt."
Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10. Januar 2007


Krascher

Und wichtig: aus Wolle (!) sollen sie sein.

Man darf die Schwarzkittel ruhig ermahnen, wenns aus Samt oder Seide ist....


schlesier

Hallo Mitstreiter,
schwarze Schafe gibt es ja genug in der BRDvD.
Also mit der Wolle bestimmt kein Problem.
Leider ist die verarbeitende Industrie aufgrund asiatischer Dumpingpreise und niedriger Lohnkosten fast gänzlich aus Deutschland verschwunden.
Da fast 70% der Bundestagsabgeordneten Juristen sind schlage ich einen Ausschuß für Weben und Stricken vor.
Vorsitzende Frau von der Leinen.


Krascher

Für den, der sich wehrt, mal was zur angebl. "Querulanz":

ZPO - Baumbach - Lauterbach - Hartmann - Albers, Einl. III, 6 A Rn 67

Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und der furchtlose Widerspruch gegen irgendwelche Mißstände, Übel, Widersprüche, Rechtsverletzungen und Manipulationen von angeblich legitimierter Staats-Willkür !



Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 05.04.09 22:20 «              Beitrag melden


WICHTIG ! Deshalb hier kopiert !

vonRoit

Beiträge: 2235

» 05.05.08 01:22 «

Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden. Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden sind Gesetze im formellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.

Materielle Gesetze sind diejenigen, die eine Wirkung auf den Bürger entfalten. Bundesgesetze können also zugleich formelle und materielle Gesetze sein (StGB). Nur formelle Gesetze sind sie, wenn sie keine Wirkung auf den Bürger entfalten. Dies ist beim Bundeshaushalt gegeben, der als Haushaltsgesetz erlassen wird, aber keine Wirkung auf den Bürger hat. Er ist nur formelles Bundesgesetz. Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen iSd Art. 80GG überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten. (vgl. Degenhart, Christoph: Staatsrecht I, 2005, Rn126)

Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.

Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Artikel 31 GG), wenn diese nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind verfassungswidrig.

Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Artikel 80 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erlassen wurden, sowie über den Bundessatzungen.

Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.

Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.

Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.

Ein typisches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan (Art. 110 II GG) oder auch die Zustimmung zu einigen völkerrechtlichen Verträgen (Art. 59 II 1 GG)


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 05.04.09 22:32 «              Beitrag melden


Verschoben
Krascher als MOD

Baude

Gesetz über das Paßwesen
vom 12. Oktober 1867

Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.,
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
§ 1
Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange aus dem Bundesgebiet, zur Rückkehr in dasselbe, sowie zum Aufenthalte und zu Reisen innerhalb desselben keines Reisepapiers.
Doch sollen ihnen auf ihren Antrag Pässe oder sonstige Reisepapiere ertheilt werden, wenn ihrer Befugniß zur Reise gesetzliche Hindernisse nicht entgegenstehen.
§ 2
Auch von Ausländern soll weder beim Eintritt, noch beim Austritt über die Grenze des Bundesgebietes, noch während ihres Aufenthalts oder ihrer Reisen innerhalb desselben ein Reisepapier gefordert werden.
§ 3
Bundesangehörige wie Ausländer bleiben jedoch verpflichtet, sich auf amtliches Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen.
§ 4
Pässe oder sonstige Reisepapiere, sowie andere Legitimations-Urkunden, welche von der zuständigen Behörde eines Bundesstaates ausgestellt sind, haben, wenn sie nicht eine ausdrückliche Beschränkung in dieser Beziehung enthalten, Gültigkeit für das ganze Bundesgebiet.
§ 5
Eine Verpflichtung zur Vorlegung der Reisepapiere Behufs der Visirung findet nicht statt.
§ 6
Zur Ertheilung von Pässen an Bundesangehörige zum Eintritt in das Bundesgebiet sind befugt:
1) die Bundesgesandten und Bundeskonsuln;
2) die Gesandten jedes Bundesstaates, jedoch für Angehörige anderer Bundesstaaten nur insoweit, als die letzteren in ihrem Bezirke nicht vertreten sind;
3) so lange solche nicht vertreten sind (Art. 56. der Bundesverfassung), die Konsuln jedes Bundesstaates, soweit ihnen nach den in demselben geltenden Bestimmungen diese Befugniß zusteht.
Zur Ertheilung von Auslandspässen und sonstigen Reisepapieren sind diejenigen Behörden befugt, welche nach den in den einzelnen Bundesstaaten geltenden Bestimmungen diese Befugniß haben, oder welche dieselbe von Bundeswegen oder von den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten fernerhin beigelegt wird.
§ 7
Zu Pässen und sonstigen Reisepapieren sind übereinstimmende Formulare einzuführen und zu benutzen.
§ 8
Für Pässe und sonstige Reisepapiere darf an Stempelabgaben und Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als höchstens Ein Thaler erhoben werden.
Die Gesandten und Konsuln sind befugt, Pässe stempel- und kostenfrei auszustellen. In welchen Fällen dies außerdem statthaft ist, bleibt der Bestimmung der einzelnen Regierungen vorbehalten.
§ 9
Wenn die Sicherheit des Bundes oder eines einzelnen Bundesstaates, oder die öffentliche Ordnung durch Krieg, innere Unruhen oder sonstige Ereignisse bedroht erscheint, kann die Paßpflichtigkeit überhaupt oder für einen bestimmten Bezirk, oder zu Reisen aus und nach bestimmten Staaten des Auslandes, durch Anordnung des Bundespräsidiums vorübergehend eingeführt werden.
§ 10
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1868 in Wirksamkeit.
Alle Vorschriften, welche demselben entgegenstehen, treten außer Kraft.
Dies berührt jedoch nicht die Bestimmungen über Zwangspässe und Reiserouten, sowie über die Kontrolle neu anziehender Personen und der Fremden an ihrem Aufenthaltsorte.
Zu letzterem Zwecke dürfen indessen Aufenthaltskarten weder eingeführt, noch, wo sie bestehen, beibehalten werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Insiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 12. Oktober 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
Quellen:
• Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867, S. 33-35.

Gruss Baude


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 06.04.09 15:03 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: KFZ Haftpflicht

d_eutschland
» 13.10.08 13:29 «

Aus aktuellem Anlass hab ich wieder viel Spaß mit den Behörden. Als es darum ging einen PKW zuzulassen wurde nach der Haftpflichtversicherung gefragt. Berufen wird sich dabei auf den Artikel §29a der StVZO.

Nun meine Frage in die Runde, den § gibt es nicht mehr in der StVZO.
Quelle: StVZO

Watt nun? Kein zwang mehr zur Haftpflicht? Oder haben die da wieder ein EU Gesetz dazwischengeschoben?

Gruß
d-eutschland

Krascher

WO gilt sie überhaupt ... ?

Du bittest um einen substantiierten Vortrag mit dezidierten Begründungen durch einen "Kompetenzträger" der Behörde in klagefähiger Form !

d_eutschland
Ja nee, ist schon klar. (schäm)

Ich weiss nun vom Amtsdiener das das Pflichtversicherungsgesetz dazu alles regelt. Da steht nun unter

§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

und unter 2 folgt:

§ 2
(1) § 1 gilt nicht für

1.die Bundesrepublik Deutschland,

2.die Länder,
3.die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4.die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
5.juristische Personen, die von einem nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
6.Halter von

a)Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,
b)selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
c)Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.

Nun ist der Bemate auch verwirrt! Ich erhlich gesagt auch. Mal davon abgesehn das die StVZO kein Einführungsgesetz mehr hat...

Gruß
d-eutschland

Krascher

Wenn du eine "Reaktion" hast, stelle sie ruhig mal rein !

d_eutschland

Also eine Erklärung ist nun:

das bedeutet, dass die Juristische Person "Bundesrepublik Deutschland" ihre Autos nicht versichern muss, ebenso die anderen öffentlich rechtlichen juristischen Personen unter den weiteren Nummern.
Die können zwar eine Versicherung abschließen, MÜSSEN aber nicht, sie sind also nicht versicherungspflichtig
Die müssen dann selbst haften und nicht irgendeine Versicherung, wenn sie sich nicht versichern.
Das steht dann in Absatz 2,

Klingt schon fast wieder logisch ...

Gruß
d-eutschland

sapereaude82

"mit regelmäßigem Standort im Inland"
Wo ist denn das In"land"?
Auf deiner Suche nach dem Inland hast du festgestellt, dass es das Inland, also die "staatsrechtliche Hoheit", welche sich laut Bundesgrundgesetzgericht auf den Geltungsbereich des GG beschränkt, nicht gibt.
Zum einen weil Art. 23 a.F. aufgehoben ist, zum anderem weil dort JETZT irgendetwas "dubioses" von EU drinne steht? Was denn nun? Aufgehoben oder hat man "von hinten herum" die komplette EU besezt?


Zuletzt bearbeitet: 12.04.09 11:11 von Krascher
ull

Beiträge: 111

» 11.04.09 14:06 «              Beitrag melden


das recht wird immer weiter gebrochen
die pseudoallmächtige zypris läßt dem bka freie hand. bka wird seine internet zensuren spätestens zum 17 april an alle provider verschlüsselt gesendet haben, welche web-adressen gesperrt werden. die provider säcke haben schon alle zugestimmt. somit wird man ab 17.04.2009 viele internetseiten nicht mehr erreichen. das bka macht keinen unterschied zwischen kinderpornoseiten und regulären seiten. es wird gesperrt was zypris ungesehen erlaubt und zwar durch das bka. somit werden sicherlich "nicht politisch korekkte" gesperrt werden.

die erste seite wurde bereits vergangene nacht gesperrt

wikileaks.de ist gekappt. das bka hat wohl angst, daß dort ihre zensierten seiten veröffentlicht werden könnten !

TRANSIT-Informationsseite

Die aufgerufene Domain ist derzeit nicht erreichbar.

Der Domaininhaber bzw. der administrative Ansprechpartner sollte inzwischen über die Probleme informiert sein. Wir rechnen daher in Kürze mit ihrer Behebung.

Sollten Sie als Domaininhaber bzw. als administrativer Ansprechpartner jedoch noch nicht über die Schwierigkeiten unterrichtet sein, so liegt das unter Umständen daran, dass wir Sie nicht erreichen konnten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an:

DENIC eG
Direct Services
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 27 235 270
Fax: +49 69 27 235 238
E-Mail: info@denic.de

++++++++++++

dieser oder ähnliche texte werden bald zuhauf auftauchen, denn die bka zensurliste umfasst schon heute mehrere tausend domains und wird täglich erweitert und durch provider sofort im minutentakt umgesetzt !!!!

diese geht noch http://www.wikileaks.com/

ull

Beiträge: 111

» 11.04.09 14:12 «              Beitrag melden


wollte das hier noch nachtrag :



bildquelle wikileaks - der denkerclub

ull

Beiträge: 111

» 11.04.09 14:19 «              Beitrag melden


und hier die offizielle bekanntmachung bei wikileaks:

Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.

Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.

hier klicken und weiterlesen..... http://www.wikileaks.com/wiki/Deutsche_Wikileaks_Domain_ohne_Vorwarnung_gesperrt

die rechnen damit, dass weitere wikileaks-seiten gesperrt werden.

der totale rechtsbruch, versklavung und menschenrechtsbruch dauert nun schon 64 jahre.

trotzdem frohe ostern.

Swawa

Beiträge: 231

» 11.04.09 21:17 «              Beitrag melden


Verwaltungsrecht,

gehe ich recht in der Annahme, dass die AO und das KFZ Gesetz Verwaltungsgesetze sind und keine Rechte dar stellen, da sie nicht mit dem GG vereinbar sind? Oder habe ich am Dienstag beim IPD Abend etwas verkehrt verstanden? Wen dem so wäre, dann ist das ja ein Hammer.

Adlerin

Beiträge: 102

» 12.04.09 01:06 «              Beitrag melden


BRRG: Kapitel 1 u.2 weggefallen und damit auch §38

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brrg/gesamt.pdf
Änderung durch Art. 15 Abs. 14 G v. 5.2.2009 I 160 (Nr. 7) noch nicht berücksichtigt

Der Nachweis der persönlichen Zustellung wurde nicht erbracht! Verletzung § 38 Beamtenrechtsrahmengesetz + ...

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.04.09 01:30 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Alte Kamellen ?

Rabenschwarz
» 25.04.08 23:59 «

Hallo zusammen,
was mache ich mit alten Sachen, die mir auf der Seele liegen ?
Ich bin blutiger Rechtsnormenlaie und kann mir erst ab ca. Herbst ein bißchen Nachhilfe leisten.
Aber man könnte doch schon mal versuchen, die alten Sachen nochmal aufzurollen.
Geht das ?
Ein Beispiel :
Vermesser X schickt nach 5 Jahren eine doppelt so hohe Rechnung.
Der BDVI (Bund der Vermesser) stellt (später) die überhöhte Rechnung fest.
Ein Mandantenverräter meint aber, die Sache sei verjährt, weshalb nun kein Widerspruch eingelegt wird (das war dumm zugegeben). Dadurch wird die Rechnung rechtskräftig, denn der Vermesser ist eine Behörde.
Es wird um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (bei der Behörde, also dem Vermesser) gebeten, da vom RA falsch beraten. Wird abgelehnt. Es wird um Ratenzahlung gebeten und diesbezüglich ein Schreiben aufgesetzt und beiderseits unterschrieben, daß im Falle der Zahlung keine weiteren Zwangsmaßnahmen stattfinden.
Kurz danach trägt der Vermesser sich mit der Schuld ins Grundbuch ein, das gefällt auch der kreditgebenden Bank nicht usw. Der Zug rollt. Beim Landgericht findet noch ein Versuch zur Grundbuchberichtigung statt (weil der Vermesser ja zugesagt hat, keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen usw..) wird abgelehnt - nicht zuständig -.
Die Raten werden nur unter Vorbehalt gezahlt (es ist noch einiges offen).
Sodann wird der Rechtsverdreher, der den falschen Rat gab, verklagt, über zwei Instanzen (Gerichtsstand ist dummerweise ca. 1000 Km entfernt). Beide Prozesse werden verloren, Begründung: es ist kein Schaden entstanden. Das Amtsgericht in Süddeutschland war Hochburg der Mauschelei, die Herrschaften vom Landgericht hatten die Akten nicht gelesen, was selbst der wiederum engagierte Rechtsverdreher zugab - während er nichts dagegen unternahm.
So oder ähnlich ist es in den letzten Jahren mindestens dreimal in unterschiedlichen Sachen für uns gelaufen. Die Frage ist ganz allgemein : ist es gelaufen ? Könnte man JETZT noch was tun ? Lohnt es sich überhaupt ? Vielleicht ganz gut zum Üben ?
Man ärgert sich auch zur Genüge, der Vermesser macht das immer so, wie man so hört.....
Gruß Rabenschwarz

Krascher Im Herbst fleißig lernen.....

vonRoit

Normal ist :

Nach drei Jahren verjährt die Forderung der Behörde, dies gilt sogar für Strafbefehle, was ist denn hier los ?

Ein Richterspruch verjährt nach 5. Jahren, solange ist dieser angreifbar, also keine alte Kamelle.

Ansprüche wegen Straftaten im Amt , also BGB 826 ( Delikthaftung ) haben eine Verjährung bei Vorsatz von 30. Jahren, ohne Vorsatz 3. Jahre .

Zum Üben nicht übel !

Rabenschwarz
Speziell in Brandenburg - Gebührengesetz für das Land Brandenburg § 20 Verjährung § 17 Fälligkeit/beginnt mit der Bekanntgabe an den Schuldner/Behörde kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen -(anderswo nicht- deshalb die Falschaussage des Rechtsverdrehers aus Süddtschl.) ist solch ein Bescheid eben nicht verjährt, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Bescheid. Theoretisch kann der also 15 Jahre im Keller seine Bescheide sammeln und dann mal schaun, ob noch einer weiß, wie hoch die Summe vor 15 Jahren eigentlich gewesen ist.
Da findet sogar das Bauamt die Akte im Archiv nicht mehr, wegen ursprünglicher Höhe der Summe etc.
Gruss Rabenschwarz

Ursula
Ich will auch im Herbst lernen. Wieso dauert es so lange und wo muss ich da hingehen?

Wolkenschieber
Ich bin gerade dabei zu lernen und ich kann hier jedem nur anraten, diesen "Kurs" sofort zu belegen...wer es aus welchen Gründen auch immer, immer wieder hinaus zögert, der sollte lieber auch weiterhin sein Geld für den Kauf einer Bildzeitung ausgeben... denn das ist ja auch eine Art von Bildung!

Rabenschwarz
Hallo Wolkenschieber,
ich freu mich für dich, daß du dirs leisten kannst.
Gruss Rabenschwarz

Anubis1802
moin moin Mitstreiter...
kann mich Rabenschw. nur anschließen...
es ist leider nicht jedem vergönnt..
du solltest mal etwas weiter schauen...der Kurs ist ne super Sache, aber es gibt nun mal auch viele Arbeitslose in diesem Konstrukt, die es sich nicht leisten können...
was schlägst du denn vor...einen Kredit aufnehmen, Handtasche besorgen oder möchtest du(ws) den Kurs für alle bezahlen??
Irgendwann werden es immer mehr drauf haben...und den Hochverrätern damit in den Hintern treten...
gruß @ all

Rabenschwarz
Hallo,
Handtasche besorgen, haha, auch nicht schlecht.
Alle sind zugeschüttet mit Problemen, die was begreifen, stecken zumeist tief im Sumpf. Andere merken gar nichts,denen gehts noch zu gut. Und alle brauchen ein bißchen Anleitung, ansonsten kommt, wie bekannt ist, nur Kamikaze-mäßige Pfuscherei raus. Also wenn schon, dann aber..
Gruß Rabenschwarz

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.04.09 01:39 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: Einmal zur Sachlage,d.h. zu den Fakten

vonRoit

» 08.04.08 16:26 «

(M)an / Frau sehe sich alle Gesetzbücher und Ausgaben der BRdvD an und stelle fest;

ZPO , Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
GVG , Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
GG, Einführung großer Kommentar und viele Artikel in diesem beziehen sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
BGB, Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
und so weiter und so fort.....

Die ganze Justiz bezieht sich nicht nur auf das Deutsche Reich als Gesetzesgrundlage, sondern auch noch auf Gesetze des Dritten Reiches, als Gesetzesgrundlage.
Also illegales völkerrechtswidriges Gesetzeswerk der Nazis wird hier in diesem Land, als Rechtsgrundlage für die entnazifizierten Deutschen als Vorwand für demokratische Rechtssprechung genutzt.


Um es noch deutlicher zu machen;

Diese Nazi - Gesetzgebung wird noch laufend verschärft unter Vorwänden die weder schlüssig sind, noch Hand und Fuss haben !

Nun kommt diesen Mafiosis in der Politik , Justiz und auch in der ausführenden Gewalt ein Jemand in die Quere, der Ihnen dieses vor die großen und gebogenen Sattelnasen hält, so wird er sofort zum Rechten, Nazi und weis was noch für eine von denen erfundene Karrikatur, abgestempelt, weil er genau deren Rechtsgrundlagen nimmt, um diese auseinander zu nehmen.

Da sich jedweder Gesetzestext indirekt oder auch direkt auf die Reichsgesetzgebung bezieht, und zwar gesetzlich und auch in der täglichen Praxis, müssen wir auch diese Gesetzesgrundlagen herbei ziehen um diese diesen Herren oder auch Damen, unter die Nase reiben !

Wenn wir einen demokratischen Rechtstaat wollen, müssen wir auch zu den Wurzeln des Übels vorstossen und die wirklichen Rechtsgrundlagen so auslegen wie diese sich nur nach der Norm auslegen lassen, sonst bekommen wir niemals was wir wollen, nämlich Rechtsicherheit und eine Demokratie für alle Deutschen.

Wer das natürlich nicht will, wird es verhindern wo es nur möglich ist, weil sonst würden die Verbrechen dieser Damen und Herren ans Licht der Welt geraten, sowie dafür drastische Strafen in einem Rechtstaat vorgesehen sind.

Kommt es so bei klein ?

Da hilft nur noch die Flucht in die EU , auflösen was aufzulösen geht, nur so ist noch eine Chance für Die, davon zu kommen !

Doch das werden diese diesmal nicht, was sicher ist, es wird niemals wieder so weitergehen wie bei den Nazi s oder auch bei der SED - Bande, das Verbrechersyndikat darf niemals mehr eine neue Gelegenheit bekommen, weiter zu machen.



Zuletzt bearbeitet: 12.04.09 01:40 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.04.09 01:45 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Thema: Handbuch der Justiz 2008/2009

Frischling
» 21.03.08 20:53 «

Ich möchte auf folgendes Handbuch hinweisen:

Aktuell gibt es noch das Handbuch der Justiz 2007
ein MUß für jeden Kämpfer gegen legitimationslose Richter und Staatsanwälte!

Handbuch der Justiz 2008/2009
Die Träger und Organe der Recht sprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland

29. Jahrgang 2008
ca. 780 Seiten, Hardcover

Einführungspreis bis 31.10.2008: ca. Eur (D) 69,00
ab 1.11.2008: Eur (D) 83,00
ISBN 978-3-7685-0907-7

R. v. Decker

erscheint voraussichtlich August 2008

Der neue Jahrgang

Das Handbuch der Justiz sichert den schnellen Zugriff auf eine Fülle präziser, sonst nur schwer einzuholender Informationen über Justiz und Justizverwaltung und erleichtert damit die tägliche Arbeit.

Die Justiz für Jedermann transparenter zu machen, ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein selbstverständlicher Anspruch. Das nun im 29. Jahrgang erscheinende Nachschlagewerk wird dieser Forderung in gewohnt aktueller und präziser Weise gerecht:

- Vollständiger Überblick über die Strukturen und personelle Besetzung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und Ländern sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH und EuG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Internationalen Seegerichtshofs und der Anwaltsgerichte

- Namen, Dienstellen, Dienstalter und Geburtsdatum von Richtern, Staatsanwälten und Beamten

- Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der Justizverwaltungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften

- Detaillierte Angaben über die Anzahl der Planstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften

- Die Einwohnerzahlen der Länder und der Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit

- Informationen über die Verbände der Richter und Staatsanwälte

- Register sämtlicher Amts- und Landgerichte mit Nennung der jeweils zuständigen höheren Instanzgerichte

- Bundesweites Namensregister


vonRoit
Danke Frischling, haben wir schon, aber es ist immer gut und erforderlich diese Dinge weiter zu geben.




vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.04.09 20:49 «              Beitrag melden


Liebe IPD ler, liebe Interessenten und liebe IPD Fans

Sich zu sehr zu ducken, kann einen die Sicht versauen, die Angst ist immer ein schlechter Begleiter, egal wo und wie im Leben.

Viele scheinen die alten Grundsätze vergessen zu haben, die Rabulistik der Juristen geht als bösartige Saat auf.

Die Beibringungspflicht und Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO ist eine der Rechtssäulen im Rechtsstaat.
Was ist DAS, die Beibringungspflicht und Wahrheitspflicht?

Das ist eine Schutzbestimmung, daher ein Schutzgesetzt zum Schutze der Grundrechte.

Ich sehe hier immer nur Verteidigung, doch das ist überhaupt nicht nötig, der Angriff mit der Wahrheitspflicht und Beibringungspflicht ist eine Eurer besten Waffen.

Ihr müsst überhaupt nichts beweisen, sondern Die!

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 13.04.09 22:36 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
WOW die Verfassung ist das Grundgesetz
pitter
» 21.01.09 17:13 «
also leute nun ist es amtlich, das grundgesetz ist die verfassung !!!

so jedenfalls der herr abgeordnete günter gloxxr auf
eine anfrage bei abgeordnetenwatch.de.

nun könnt ihr also alles abblasen und wieder
ruhig schlafen.

hier die ansicht eines gutbezahlten volkszertreters

Sehr geehrter Herr ,

eine Rechtsunsicherheit besteht keinesfalls. Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung, beide Begriffe werden zu Recht gleichbedeutend verwendet. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ bezog sich 1949 auf den aus damaliger Sicht vorläufigen Charakter dieser Verfassung für den Westteil Deutschlands. Das Grundgesetz wurde am 8. 5. 1949 vom Parlamentarischen Rat mit 53 : 12 Stimmen beschlossen, am 23. 5. 1949 verkündet und ist am 24. 5. 1949 in Kraft getreten. Durch die deutsche Wiedervereinigung ist das Grundgesetz endgültig für ganz Deutschland als Verfassung bestätigt worden.

Den Text des Grundgesetzes können Sie zum Beispiel im Internetangebot des Deutschen Bundestages abrufen unter
www.bundestag.de
oder aber über die Bundeszentrale für Politische Bildung kostenlos in Druckform beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
bla,bla,bla

nur sagt er mir nicht wo ich eine verfassung herbekomme, lol
grüße
pitter

d_eutschland Hast da einen Link dazu. Denn will ich auch mal was Fragen den Vogel...
Gruß
d-eutschland

matu
@ Pitter
Recht hat er der Abgeordnete, denn er steht zur BRD und für die BRD ist das halt die Verfassung. (Punkt) Doch was hat dieses mit dem 2. Deutschen Reich zu tun, auf dessen Boden und zu Lasten dessen Volkes sich dieses widerliche Besatzerschauspiel abspielt.
Immer schön trennen und auseinanderhalten: was ist BRD, was ist fortbestehendes Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. Wer solche Briefe an diese Dödel schickt, kann sich die Antwort schon selber gegeben. Schneegestöber, Konvetti.

Frischling
Hier ist eine kleine Info aus dem "Deutschen Bundestag" warum das GG keine Verfassung ist !!!
Dokumentation der Verhinderung zur
Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid
in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm
Seht Euch mal auf Seite 4 die rechte Spalte an !!!
Sie wissen, das Grundgesetz wurde seinerzeits ...
http://www.wirsinddeutschland.org/pdf/BT_11226_PP_KF.pdfViel Spaß beim lesen !
Gruß Frischling

Postbote
Das Geschichtsbuch lehrt sinngemäß:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine Übergangsverfassung, bis sie durch das Volk eine Verfassung legitimiert wurde. Einstweilen gilt der Verwaltungsstatus der Siegermächte.
Dumm ist, wenn man Politikern glaubt, was sie zusammenlügen.
Dümmer ist, wenn man glaubt, dies müsse man so hinnehmen.
Unheilbar ist, wenn man glaubt, sich mit Geld aus dieser Wirre herauskaufen zu können.

Kampfgeist
@ Postbote
um welches Geschichtsbuch handelt es sich > Titel, Verlag, Ausgabe, etc. ???
Respectfully
Kampfgeist

Postbote
Staunt man etwa hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland

Staunt man auch hier: http://lexikon.meyers.de/wissen/Nieders%C3%A4chsische+Verfassung
Zuweilen kann man es auch in analogen Ausfertigungen des Brockhaus nachlesen.

Mitunter kursiert dieser Blödsinn auch als Schuesslbrunner Verfassung.

In jedem Falle wurde es nach der Wiedervereinigung 1990 noch in den Schulen als gültiges Wissen gemäß Schulbuch vertickt.

Ein Bekannter (ehrliches FDP-Mitglied über Jahrzehnte) wollte es nicht glauben und mußte feststellen, daß dem so ist. Konsequenz war der Parteiaustritt am nächstfolgenden Werktag.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 15.04.09 01:10 «              Beitrag melden


Selbst das "Regime-TV" berichtet - natürlich sind das Ausnahmen - über Justiz-Opfer.

Grad bei "Kerner" im ZDF

http://jbk.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,7553842,00.html

Das Justizopfer Andreas Kühn sitzt für 13 Jahre (lt. Sendung) im Gefängnis. 8 Jahre davon für einen angeblichen Mordversuch, weil der Unschuldige einen RIchter in den "Scvhwitzkasten" nahm, der ihn bereits vorverurteilte.

Perversionen ohne Ende. Vielleicht wachen die Bayern ja als erstes auf. Die gezeigten Justizopfer kamen (fast) alle aus dem süddt. Raum.

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 25 26 27 28 29 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.