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Thema: Recht in der BRDvD
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 05.04.09 22:05 « |
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Strang "Lange Roben für Justizverbrecher" verschoben
Krascher als MOD
_________________________________________
Jensen
Friedrich der I. war ein cleveres Kerlchen !
.........................immerhin trug der von der Verhandlung
ausgeschlossene Strafverteidiger wenigstens eine Robe und erfüllte
damit einen Befehl des preußischen Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I.,
der bekanntlich nicht viel übrig hatte für die Advokaten seiner Zeit.
Er führte als Erster die Robe am 15.12.1726 mit folgender
Kabinettsordnung ein: "Wir
ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene
schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung
gem. zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von Weitem
erkennt."
Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10. Januar 2007
Krascher
Und wichtig: aus Wolle (!) sollen sie sein.
Man darf die Schwarzkittel ruhig ermahnen, wenns aus Samt oder Seide
ist....
schlesier
Hallo Mitstreiter,
schwarze Schafe gibt es ja genug in der BRDvD.
Also mit der Wolle bestimmt kein Problem.
Leider ist die verarbeitende Industrie aufgrund asiatischer
Dumpingpreise und niedriger Lohnkosten fast gänzlich aus Deutschland
verschwunden.
Da fast 70% der Bundestagsabgeordneten Juristen sind schlage ich einen
Ausschuß für Weben und Stricken vor.
Vorsitzende Frau von der Leinen.
Krascher
Für den, der sich wehrt, mal was zur angebl. "Querulanz":
ZPO - Baumbach - Lauterbach - Hartmann - Albers, Einl. III, 6 A Rn 67
Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit
noch ein die Geschäfts-,
Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die
hartnäckige Kritik und der furchtlose Widerspruch gegen irgendwelche
Mißstände, Übel, Widersprüche, Rechtsverletzungen und Manipulationen
von angeblich legitimierter Staats-Willkür !
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 05.04.09 22:20 « |
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WICHTIG ! Deshalb hier kopiert !
vonRoit
Beiträge: 2235
» 05.05.08 01:22 «
Als Bundesgesetz werden in Deutschland diejenigen Rechtsnormen
bezeichnet, die auf Bundesebene verabschiedet oder erlassen wurden.
Bundesgesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden sind
Gesetze im formellen Sinne, während auf Bundesebene erlassene
Rechtsverordnungen lediglich Gesetze im materiellen Sinne darstellen.
Materielle Gesetze sind diejenigen, die eine Wirkung auf den Bürger
entfalten. Bundesgesetze können also zugleich formelle und materielle
Gesetze sein (StGB). Nur formelle Gesetze sind sie, wenn sie keine
Wirkung auf den Bürger entfalten. Dies ist beim Bundeshaushalt gegeben,
der als Haushaltsgesetz erlassen wird, aber keine Wirkung auf den
Bürger hat. Er ist nur formelles Bundesgesetz. Die Literatur geht bei
der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten
die Meinung, dass Rechtsverordnungen iSd Art. 80GG überhaupt nicht als
(materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten. (vgl. Degenhart,
Christoph: Staatsrecht I, 2005, Rn126)
Bundesgesetze stehen rangmäßig über allen anderen deutschen
Rechtsnormen. Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen
Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die
Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.
Bundesgesetze brechen Landesgesetze (Artikel 31 GG), wenn diese
nebeneinander bestehen dürfen. Bundesgesetze, die außerhalb der
Gesetzgebungskompetenz des Bundes erlassen wurden, sind
verfassungswidrig.
Bundesgesetze stehen über den Bundesrechtsverordnungen, die durch die
Bundesregierung oder ein Bundesministerium aufgrund einer gesetzlichen
Ermächtigung nach Artikel 80 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erlassen
wurden, sowie über den Bundessatzungen.
Bundesgesetze müssen den Anforderungen der Verfassung an Gesetze
genügen. Das Bundesgesetz muss eine abstrakt-generelle Regelung, die
hinreichend bestimmt ist, über die Sachmaterie treffen. Das
Bundesgesetz muss alles Wesentliche regeln; Details sind in der Regel
aber durch untergesetzliche Normen (Rechtsverordnungen bzw. Technische
Anordnungen, Satzungen, gegebenenfalls Verwaltungsakte) zu bestimmen.
Typische formell-materielle Bundesgesetze sind das Strafgesetzbuch, das
Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung.
Ein typisches materielles Bundesgesetz ist die vom
Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung.
Ein typisches formelles Gesetz ist der Haushaltsplan (Art. 110 II GG)
oder auch die Zustimmung zu einigen völkerrechtlichen Verträgen (Art.
59 II 1 GG)
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 05.04.09 22:32 « |
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Verschoben
Krascher als MOD
Baude
Gesetz über das Paßwesen
vom 12. Oktober 1867
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.,
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
§ 1
Bundesangehörige bedürfen zum Ausgange aus dem Bundesgebiet, zur
Rückkehr in dasselbe, sowie zum Aufenthalte und zu Reisen innerhalb
desselben keines Reisepapiers.
Doch sollen ihnen auf ihren Antrag Pässe oder sonstige Reisepapiere
ertheilt werden, wenn ihrer Befugniß zur Reise gesetzliche Hindernisse
nicht entgegenstehen.
§ 2
Auch von Ausländern soll weder beim Eintritt, noch beim Austritt über
die Grenze des Bundesgebietes, noch während ihres Aufenthalts oder
ihrer Reisen innerhalb desselben ein Reisepapier gefordert werden.
§ 3
Bundesangehörige wie Ausländer bleiben jedoch verpflichtet, sich auf
amtliches Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen.
§ 4
Pässe oder sonstige Reisepapiere, sowie andere Legitimations-Urkunden,
welche von der zuständigen Behörde eines Bundesstaates ausgestellt
sind, haben, wenn sie nicht eine ausdrückliche Beschränkung in dieser
Beziehung enthalten, Gültigkeit für das ganze Bundesgebiet.
§ 5
Eine Verpflichtung zur Vorlegung der Reisepapiere Behufs der Visirung
findet nicht statt.
§ 6
Zur Ertheilung von Pässen an Bundesangehörige zum Eintritt in das
Bundesgebiet sind befugt:
1) die Bundesgesandten und Bundeskonsuln;
2) die Gesandten jedes Bundesstaates, jedoch für Angehörige anderer
Bundesstaaten nur insoweit, als die letzteren in ihrem Bezirke nicht
vertreten sind;
3) so lange solche nicht vertreten sind (Art. 56. der
Bundesverfassung), die Konsuln jedes Bundesstaates, soweit ihnen nach
den in demselben geltenden Bestimmungen diese Befugniß zusteht.
Zur Ertheilung von Auslandspässen und sonstigen Reisepapieren sind
diejenigen Behörden befugt, welche nach den in den einzelnen
Bundesstaaten geltenden Bestimmungen diese Befugniß haben, oder welche
dieselbe von Bundeswegen oder von den Regierungen der einzelnen
Bundesstaaten fernerhin beigelegt wird.
§ 7
Zu Pässen und sonstigen Reisepapieren sind übereinstimmende Formulare
einzuführen und zu benutzen.
§ 8
Für Pässe und sonstige Reisepapiere darf an Stempelabgaben und
Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als höchstens Ein Thaler
erhoben werden.
Die Gesandten und Konsuln sind befugt, Pässe stempel- und kostenfrei
auszustellen. In welchen Fällen dies außerdem statthaft ist, bleibt der
Bestimmung der einzelnen Regierungen vorbehalten.
§ 9
Wenn die Sicherheit des Bundes oder eines einzelnen Bundesstaates, oder
die öffentliche Ordnung durch Krieg, innere Unruhen oder sonstige
Ereignisse bedroht erscheint, kann die Paßpflichtigkeit überhaupt oder
für einen bestimmten Bezirk, oder zu Reisen aus und nach bestimmten
Staaten des Auslandes, durch Anordnung des Bundespräsidiums
vorübergehend eingeführt werden.
§ 10
Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1868 in Wirksamkeit.
Alle Vorschriften, welche demselben entgegenstehen, treten außer Kraft.
Dies berührt jedoch nicht die Bestimmungen über Zwangspässe und
Reiserouten, sowie über die Kontrolle neu anziehender Personen und der
Fremden an ihrem Aufenthaltsorte.
Zu letzterem Zwecke dürfen indessen Aufenthaltskarten weder eingeführt,
noch, wo sie bestehen, beibehalten werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
beigedrucktem Bundes-Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 12. Oktober 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bismarck-Schönhausen.
Quellen:
• Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes 1867, S. 33-35.
Gruss Baude
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 06.04.09 15:03 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: KFZ Haftpflicht
d_eutschland
» 13.10.08 13:29 «
Aus aktuellem Anlass hab ich wieder viel Spaß mit den Behörden. Als es
darum ging einen PKW zuzulassen wurde nach der Haftpflichtversicherung
gefragt. Berufen wird sich dabei auf den Artikel §29a der StVZO.
Nun meine Frage in die Runde, den § gibt es nicht mehr in der StVZO.
Quelle: StVZO
Watt nun? Kein zwang mehr zur Haftpflicht? Oder haben die da wieder ein
EU Gesetz dazwischengeschoben?
Gruß
d-eutschland
Krascher
WO gilt sie überhaupt ... ?
Du bittest um einen substantiierten Vortrag mit dezidierten
Begründungen durch einen "Kompetenzträger" der Behörde in klagefähiger
Form !
d_eutschland
Ja nee, ist schon klar. (schäm)
Ich weiss nun vom Amtsdiener das das Pflichtversicherungsgesetz dazu
alles regelt. Da steht nun unter
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem
Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den
Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch
des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen
Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und
aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder
Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
und unter 2 folgt:
§ 2
(1) § 1 gilt nicht für
1.die Bundesrepublik Deutschland,
2.die Länder,
3.die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4.die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich
Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
5.juristische Personen, die von einem nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des
Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht
freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
6.Halter von
a)Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,
b)selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im Sinne des § 3 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren
Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie
den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,
c)Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht
unterliegen.
Nun ist der Bemate auch verwirrt! Ich erhlich gesagt auch. Mal davon
abgesehn das die StVZO kein Einführungsgesetz mehr hat...
Gruß
d-eutschland
Krascher
Wenn du eine "Reaktion" hast, stelle sie ruhig mal rein !
d_eutschland
Also eine Erklärung ist nun:
das bedeutet, dass die Juristische Person "Bundesrepublik Deutschland"
ihre Autos nicht versichern muss, ebenso die anderen öffentlich
rechtlichen juristischen Personen unter den weiteren Nummern.
Die können zwar eine Versicherung abschließen, MÜSSEN aber nicht, sie
sind also nicht versicherungspflichtig
Die müssen dann selbst haften und nicht irgendeine Versicherung, wenn
sie sich nicht versichern.
Das steht dann in Absatz 2,
Klingt schon fast wieder logisch ...
Gruß
d-eutschland
sapereaude82
"mit regelmäßigem Standort im Inland"
Wo ist denn das In"land"?
Auf deiner Suche nach dem Inland hast du festgestellt, dass es das
Inland, also die "staatsrechtliche Hoheit", welche sich laut
Bundesgrundgesetzgericht auf den Geltungsbereich des GG beschränkt,
nicht gibt.
Zum einen weil Art. 23 a.F. aufgehoben ist, zum anderem weil dort JETZT
irgendetwas "dubioses" von EU drinne steht? Was denn nun? Aufgehoben
oder hat man "von hinten herum" die komplette EU besezt?
Zuletzt bearbeitet: 12.04.09 11:11 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 12.04.09 01:30 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Alte Kamellen ?
Rabenschwarz
» 25.04.08 23:59 «
Hallo zusammen,
was mache ich mit alten Sachen, die mir auf der Seele liegen ?
Ich bin blutiger Rechtsnormenlaie und kann mir erst ab ca. Herbst ein
bißchen Nachhilfe leisten.
Aber man könnte doch schon mal versuchen, die alten Sachen nochmal
aufzurollen.
Geht das ?
Ein Beispiel :
Vermesser X schickt nach 5 Jahren eine doppelt so hohe Rechnung.
Der BDVI (Bund der Vermesser) stellt (später) die überhöhte Rechnung
fest.
Ein Mandantenverräter meint aber, die Sache sei verjährt, weshalb nun
kein Widerspruch eingelegt wird (das war dumm zugegeben). Dadurch wird
die Rechnung rechtskräftig, denn der Vermesser ist eine Behörde.
Es wird um Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (bei der Behörde,
also dem Vermesser) gebeten, da vom RA falsch beraten. Wird abgelehnt.
Es wird um Ratenzahlung gebeten und diesbezüglich ein Schreiben
aufgesetzt und beiderseits unterschrieben, daß im Falle der Zahlung
keine weiteren Zwangsmaßnahmen stattfinden.
Kurz danach trägt der Vermesser sich mit der Schuld ins Grundbuch ein,
das gefällt auch der kreditgebenden Bank nicht usw. Der Zug rollt. Beim
Landgericht findet noch ein Versuch zur Grundbuchberichtigung statt
(weil der Vermesser ja zugesagt hat, keine weiteren
Vollstreckungsmaßnahmen usw..) wird abgelehnt - nicht zuständig -.
Die Raten werden nur unter Vorbehalt gezahlt (es ist noch einiges
offen).
Sodann wird der Rechtsverdreher, der den falschen Rat gab, verklagt,
über zwei Instanzen (Gerichtsstand ist dummerweise ca. 1000 Km
entfernt). Beide Prozesse werden verloren, Begründung: es ist kein
Schaden entstanden. Das Amtsgericht in Süddeutschland war Hochburg der
Mauschelei, die Herrschaften vom Landgericht hatten die Akten nicht
gelesen, was selbst der wiederum engagierte Rechtsverdreher zugab -
während er nichts dagegen unternahm.
So oder ähnlich ist es in den letzten Jahren mindestens dreimal in
unterschiedlichen Sachen für uns gelaufen. Die Frage ist ganz allgemein
: ist es gelaufen ? Könnte man JETZT noch was tun ? Lohnt es sich
überhaupt ? Vielleicht ganz gut zum Üben ?
Man ärgert sich auch zur Genüge, der Vermesser macht das immer so, wie
man so hört.....
Gruß Rabenschwarz
Krascher Im Herbst fleißig lernen.....
vonRoit
Normal ist :
Nach drei Jahren verjährt die Forderung der Behörde, dies gilt sogar
für Strafbefehle, was ist denn hier los ?
Ein Richterspruch verjährt nach 5. Jahren, solange ist dieser
angreifbar, also keine alte Kamelle.
Ansprüche wegen Straftaten im Amt , also BGB 826 ( Delikthaftung )
haben eine Verjährung bei Vorsatz von 30. Jahren, ohne Vorsatz 3. Jahre
.
Zum Üben nicht übel !
Rabenschwarz
Speziell in Brandenburg - Gebührengesetz für das Land Brandenburg § 20
Verjährung § 17 Fälligkeit/beginnt mit der Bekanntgabe an den
Schuldner/Behörde kann einen späteren Zeitpunkt bestimmen -(anderswo
nicht- deshalb die Falschaussage des Rechtsverdrehers aus Süddtschl.)
ist solch ein Bescheid eben nicht verjährt, die Verjährungsfrist
beginnt mit dem Bescheid. Theoretisch kann der also 15 Jahre im Keller
seine Bescheide sammeln und dann mal schaun, ob noch einer weiß, wie
hoch die Summe vor 15 Jahren eigentlich gewesen ist.
Da findet sogar das Bauamt die Akte im Archiv nicht mehr, wegen
ursprünglicher Höhe der Summe etc.
Gruss Rabenschwarz
Ursula
Ich will auch im Herbst lernen. Wieso dauert es so lange und wo muss
ich da hingehen?
Wolkenschieber
Ich bin gerade dabei zu lernen und ich kann hier jedem nur anraten,
diesen "Kurs" sofort zu belegen...wer es aus welchen Gründen auch
immer, immer wieder hinaus zögert, der sollte lieber auch weiterhin
sein Geld für den Kauf einer Bildzeitung ausgeben... denn das ist ja
auch eine Art von Bildung!
Rabenschwarz
Hallo Wolkenschieber,
ich freu mich für dich, daß du dirs leisten kannst.
Gruss Rabenschwarz
Anubis1802
moin moin Mitstreiter...
kann mich Rabenschw. nur anschließen...
es ist leider nicht jedem vergönnt..
du solltest mal etwas weiter schauen...der Kurs ist ne super Sache,
aber es gibt nun mal auch viele Arbeitslose in diesem Konstrukt, die es
sich nicht leisten können...
was schlägst du denn vor...einen Kredit aufnehmen, Handtasche besorgen
oder möchtest du(ws) den Kurs für alle bezahlen??
Irgendwann werden es immer mehr drauf haben...und den Hochverrätern
damit in den Hintern treten...
gruß @ all
Rabenschwarz
Hallo,
Handtasche besorgen, haha, auch nicht schlecht.
Alle sind zugeschüttet mit Problemen, die was begreifen, stecken
zumeist tief im Sumpf. Andere merken gar nichts,denen gehts noch zu
gut. Und alle brauchen ein bißchen Anleitung, ansonsten kommt, wie
bekannt ist, nur Kamikaze-mäßige Pfuscherei raus. Also wenn schon, dann
aber..
Gruß Rabenschwarz
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 12.04.09 01:39 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Einmal zur Sachlage,d.h. zu den Fakten
vonRoit
» 08.04.08 16:26 «
(M)an / Frau sehe sich alle Gesetzbücher und Ausgaben der BRdvD an und
stelle fest;
ZPO , Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
GVG , Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
GG, Einführung großer Kommentar und viele Artikel in diesem beziehen
sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
BGB, Einführung bezieht sich auf das Reich als Gesetzesgrundlage,
und so weiter und so fort.....
Die ganze Justiz bezieht sich nicht nur auf das Deutsche Reich als
Gesetzesgrundlage, sondern auch noch auf Gesetze des Dritten Reiches,
als Gesetzesgrundlage.
Also illegales völkerrechtswidriges Gesetzeswerk der Nazis wird hier in
diesem Land, als Rechtsgrundlage für die entnazifizierten Deutschen als
Vorwand für demokratische Rechtssprechung genutzt.
Um es noch deutlicher zu machen;
Diese Nazi - Gesetzgebung wird noch laufend verschärft unter Vorwänden
die weder schlüssig sind, noch Hand und Fuss haben !
Nun kommt diesen Mafiosis in der Politik , Justiz und auch in der
ausführenden Gewalt ein Jemand in die Quere, der Ihnen dieses vor die
großen und gebogenen Sattelnasen hält, so wird er sofort zum Rechten,
Nazi und weis was noch für eine von denen erfundene Karrikatur,
abgestempelt, weil er genau deren Rechtsgrundlagen nimmt, um diese
auseinander zu nehmen.
Da sich jedweder Gesetzestext indirekt oder auch direkt auf die
Reichsgesetzgebung bezieht, und zwar gesetzlich und auch in der
täglichen Praxis, müssen wir auch diese Gesetzesgrundlagen herbei
ziehen um diese diesen Herren oder auch Damen, unter die Nase reiben !
Wenn wir einen demokratischen Rechtstaat wollen, müssen wir auch zu den
Wurzeln des Übels vorstossen und die wirklichen Rechtsgrundlagen so
auslegen wie diese sich nur nach der Norm auslegen lassen, sonst
bekommen wir niemals was wir wollen, nämlich Rechtsicherheit und eine
Demokratie für alle Deutschen.
Wer das natürlich nicht will, wird es verhindern wo es nur möglich ist,
weil sonst würden die Verbrechen dieser Damen und Herren ans Licht der
Welt geraten, sowie dafür drastische Strafen in einem Rechtstaat
vorgesehen sind.
Kommt es so bei klein ?
Da hilft nur noch die Flucht in die EU , auflösen was aufzulösen geht,
nur so ist noch eine Chance für Die, davon zu kommen !
Doch das werden diese diesmal nicht, was sicher ist, es wird niemals
wieder so weitergehen wie bei den Nazi s oder auch bei der SED - Bande,
das Verbrechersyndikat darf niemals mehr eine neue Gelegenheit
bekommen, weiter zu machen.
Zuletzt bearbeitet: 12.04.09 01:40 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 12.04.09 01:45 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Handbuch der Justiz 2008/2009
Frischling
» 21.03.08 20:53 «
Ich möchte auf folgendes Handbuch hinweisen:
Aktuell gibt es noch das Handbuch der Justiz 2007
ein MUß für jeden Kämpfer gegen legitimationslose Richter und
Staatsanwälte!
Handbuch der Justiz 2008/2009
Die Träger und Organe der Recht sprechenden Gewalt in der
Bundesrepublik Deutschland
29. Jahrgang 2008
ca. 780 Seiten, Hardcover
Einführungspreis bis 31.10.2008: ca. Eur (D) 69,00
ab 1.11.2008: Eur (D) 83,00
ISBN 978-3-7685-0907-7
R. v. Decker
erscheint voraussichtlich August 2008
Der neue Jahrgang
Das Handbuch der Justiz sichert den schnellen Zugriff auf eine Fülle
präziser, sonst nur schwer einzuholender Informationen über Justiz und
Justizverwaltung und erleichtert damit die tägliche Arbeit.
Die Justiz für Jedermann transparenter zu machen, ist in einem
demokratischen Rechtsstaat ein selbstverständlicher Anspruch. Das nun
im 29. Jahrgang erscheinende Nachschlagewerk wird dieser Forderung in
gewohnt aktueller und präziser Weise gerecht:
- Vollständiger Überblick über die Strukturen und personelle Besetzung
der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen in Bund und
Ländern sowie des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH
und EuG), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des
Internationalen Seegerichtshofs und der Anwaltsgerichte
- Namen, Dienstellen, Dienstalter und Geburtsdatum von Richtern,
Staatsanwälten und Beamten
- Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der
Justizverwaltungen, Gerichte und Staatsanwaltschaften
- Detaillierte Angaben über die Anzahl der Planstellen der Gerichte und
Staatsanwaltschaften
- Die Einwohnerzahlen der Länder und der Gerichtsbezirke der
ordentlichen Gerichtsbarkeit
- Informationen über die Verbände der Richter und Staatsanwälte
- Register sämtlicher Amts- und Landgerichte mit Nennung der jeweils
zuständigen höheren Instanzgerichte
- Bundesweites Namensregister
vonRoit
Danke Frischling, haben wir schon, aber es ist immer gut und
erforderlich diese Dinge weiter zu geben.
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 13.04.09 20:49 « |
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Liebe IPD ler, liebe Interessenten und liebe IPD Fans
Sich zu sehr zu ducken, kann einen die Sicht versauen, die Angst ist
immer ein schlechter Begleiter, egal wo und wie im Leben.
Viele scheinen die alten Grundsätze vergessen zu haben, die Rabulistik
der Juristen geht als bösartige Saat auf.
Die Beibringungspflicht und Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO ist eine
der Rechtssäulen im Rechtsstaat.
Was ist DAS, die Beibringungspflicht und Wahrheitspflicht?
Das ist eine Schutzbestimmung, daher ein Schutzgesetzt zum Schutze der
Grundrechte.
Ich sehe hier immer nur Verteidigung, doch das ist überhaupt nicht
nötig, der Angriff mit der Wahrheitspflicht und Beibringungspflicht ist
eine Eurer besten Waffen.
Ihr müsst überhaupt nichts beweisen, sondern Die!
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 13.04.09 22:36 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
WOW die Verfassung ist das Grundgesetz
pitter
» 21.01.09 17:13 «
also leute nun ist es amtlich, das grundgesetz ist die verfassung !!!
so jedenfalls der herr abgeordnete günter gloxxr auf
eine anfrage bei abgeordnetenwatch.de.
nun könnt ihr also alles abblasen und wieder
ruhig schlafen.
hier die ansicht eines gutbezahlten volkszertreters
Sehr geehrter Herr ,
eine Rechtsunsicherheit besteht keinesfalls. Unser Grundgesetz ist
unsere Verfassung, beide Begriffe werden zu Recht gleichbedeutend
verwendet. Die Bezeichnung „Grundgesetz“ bezog sich 1949 auf den aus
damaliger Sicht vorläufigen Charakter dieser Verfassung für den
Westteil Deutschlands. Das Grundgesetz wurde am 8. 5. 1949 vom
Parlamentarischen Rat mit 53 : 12 Stimmen beschlossen, am 23. 5. 1949
verkündet und ist am 24. 5. 1949 in Kraft getreten. Durch die deutsche
Wiedervereinigung ist das Grundgesetz endgültig für ganz Deutschland
als Verfassung bestätigt worden.
Den Text des Grundgesetzes können Sie zum Beispiel im Internetangebot
des Deutschen Bundestages abrufen unter
www.bundestag.de
oder aber über die Bundeszentrale für Politische Bildung kostenlos in
Druckform beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
bla,bla,bla
nur sagt er mir nicht wo ich eine verfassung herbekomme, lol
grüße
pitter
d_eutschland Hast da einen Link dazu.
Denn will ich auch mal was Fragen den Vogel...
Gruß
d-eutschland
matu
@ Pitter
Recht hat er der Abgeordnete, denn er steht zur BRD und für die BRD ist
das halt die Verfassung. (Punkt) Doch was hat dieses mit dem 2.
Deutschen Reich zu tun, auf dessen Boden und zu Lasten dessen Volkes
sich dieses widerliche Besatzerschauspiel abspielt.
Immer schön trennen und auseinanderhalten: was ist BRD, was ist
fortbestehendes Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. Wer solche Briefe
an diese Dödel schickt, kann sich die Antwort schon selber gegeben.
Schneegestöber, Konvetti.
Frischling
Hier ist eine kleine Info aus dem "Deutschen Bundestag" warum das GG
keine Verfassung ist !!!
Dokumentation der Verhinderung zur
Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid
in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
http://www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm
Seht Euch mal auf Seite 4 die rechte Spalte an !!!
Sie wissen, das Grundgesetz wurde seinerzeits ...
http://www.wirsinddeutschland.org/pdf/BT_11226_PP_KF.pdfViel
Spaß beim lesen !
Gruß Frischling
Postbote
Das Geschichtsbuch lehrt sinngemäß:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine
Übergangsverfassung, bis sie durch das Volk eine Verfassung legitimiert
wurde. Einstweilen gilt der Verwaltungsstatus der Siegermächte.
Dumm ist, wenn man Politikern glaubt, was sie zusammenlügen.
Dümmer ist, wenn man glaubt, dies müsse man so hinnehmen.
Unheilbar ist, wenn man glaubt, sich mit Geld aus dieser Wirre
herauskaufen zu können.
Kampfgeist
@ Postbote
um welches Geschichtsbuch handelt es sich > Titel, Verlag, Ausgabe,
etc. ???
Respectfully
Kampfgeist
Postbote
Staunt man etwa hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland
Staunt man auch hier: http://lexikon.meyers.de/wissen/Nieders%C3%A4chsische+Verfassung
Zuweilen kann man es auch in analogen Ausfertigungen des Brockhaus
nachlesen.
Mitunter kursiert dieser Blödsinn auch als Schuesslbrunner Verfassung.
In jedem Falle wurde es nach der Wiedervereinigung 1990 noch in den
Schulen als gültiges Wissen gemäß Schulbuch vertickt.
Ein Bekannter (ehrliches FDP-Mitglied über Jahrzehnte) wollte es nicht
glauben und mußte feststellen, daß dem so ist. Konsequenz war der
Parteiaustritt am nächstfolgenden Werktag.
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