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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 30.03.09 19:37 « |
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Artikel 116 Abs. 1 -Deutscher ist wer die
unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt!-
Artikel 6 EGBGB Ordre Public - für deutsche, gilt nur deutsches Recht -
Da ich Bürger des Staates Hamburg bin, und Hamburg zum Reich gehört,
und somit die Staatsangehörigkeit des Freistaates bzw. der Hansestadt
Hamburg inne habe, dieses Gebiet der Weimarer Verfassung zu zu ordnen
ist, also dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937, unterliege ich
keinerlei Gesetzgebung eines Pseudo - Staates mit faschistischen
Tendenzen, egal welcher Art von Gesetzen von irgendwelchen
Volkshochverrätern dort kreiiert, angeordnet, angeschaft,
abgeschaft,oder sonst in irgendeiner Form vermanipuliert werden.
Nach MRK, Völkerrecht, entscheide ich es ganz allein, wessen Bruder ich
bin. Artikel 15 Abs. 1 und 2. Jeder hat das Recht auf seine
Staatsangehörigkeit, die niemanden genommen werden kann, auch
entscheide ich ganz allein über die Meinige.
Es ändert sich auch nichts, wenn die etwas ändern, begriffen?
Alles was die ändern greift nicht, weil illegal, gesetzwidrig und
kriminell.
Zum Unmöglichen besteht keinerlei Verpflichtung!
Ich bin kein Hochverräter gegen mein Volk, alles was meinem Volk nur in
irgendeiner Art und Weise Schaden zu fügt, muss ich nicht mit tragen,
hier zu besteht keinerlei Verpflichtung und es erwächst auch durch die
BRdvD keine Verpflichtung hierzu.
Ganz einfache Formeln des Rechtes, ergeben das Resultat.
Nochmals; "geht an die Wurzel des Übels und nicht an die Symtome."
Zuletzt bearbeitet: 30.03.09 19:41 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 01.04.09 00:54 « |
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@ ull
Das Fehlen einer Norm ist nicht damit gleich zu setzen das die Norm
nicht in irgendeiner Weise existent ist, oder nicht gleich auf zu
finden ist.
Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle wie die verklausuliert ist und
in welcher Form oder Art diese eine Anwendung findet.
Fehlt zum Beispiel eine Norm in einem Gesetzbuch, gehe ich zum nächsten
Gesetzbuch über und vergleiche ähnliche verbriefte Rechte, die zwar
Familiensachen angehen, oder gar Zivilrecht, doch das spielt dabei
überhaupt keine Geige.
Fehlt irgendwo etwas, lehne ich es an dem nächsten Gesetzeswurf an,
daher, was dort falsch oder richtig ist, wird auch da wo ich es suche,
flasch oder richtig sein.
Dafür sind ja die Artikel des GG s da, damit die Gesetze an diesem
ausgerichtet werden.
Diese simple Denke ist jedem Juristen ein Dorn im Auge weil er sieht
wie überflüssig er eigentlich ist.
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