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Thema: Recht in der BRDvD
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Adlerin

Beiträge: 102

» 27.03.09 04:21 «              Beitrag melden


GG 97

Weiterer Richter gibt Kommunalwahl-Fall ab
NRZ, 25.03.2009, Holger Dumke, Münster.

Chaos um die Kommunalwahl-Klage: Nachdem sich NRW-Verfassungsrichter Jürgen Brand von dem Fall zurückgezogen hatte, ist mit Thomas Griese ein weiterer Richter dem Beispiel gefolgt. Beide haben Ämter bei der SPD bzw. den Grünen inne. Zuvor waren Zweifel an ihrer Neutralität laut geworden.


tobjai

Beiträge: 49


» 27.03.09 10:16 «              Beitrag melden


GOOGLE unzensiert:

Keine Lust auf Bevormundungen? Wollen Sie in GOOGLE die Suchergebnisse sehen, die nicht durch deutsche Gerichtsbarkeit 'bereinigt' wurden, dann wählen Sie

www.google.com/webhp


Hab's mal ausprobiert und bin eigentlich auf keine grundlegenden Unterschiede zwischen "Google Deutschland" und "Google Deutsch" gestoßen. Was mir aber auffiel, war die geringere Anzahl an Adwords-Anzeigen (nicht als ob das wirklich ne Rolle spielen würde).

d_eutschland

Beiträge: 87


» 27.03.09 10:34 «              Beitrag melden


tobjai:
GOOGLE unzensiert:

Keine Lust auf Bevormundungen? Wollen Sie in GOOGLE die Suchergebnisse sehen, die nicht durch deutsche Gerichtsbarkeit 'bereinigt' wurden, dann wählen Sie

www.google.com/webhp


Hab's mal ausprobiert und bin eigentlich auf keine grundlegenden Unterschiede zwischen "Google Deutschland" und "Google Deutsch" gestoßen. Was mir aber auffiel, war die geringere Anzahl an Adwords-Anzeigen (nicht als ob das wirklich ne Rolle spielen würde).


Einen wirklichen Unterschied merkt man bei http://www.google.li/ gegen http://www.google.de/.

Wenn man unzensiert suchen will so findet man über Google Lichtenstein deutlich mehr da es fast keine ChillingEffects.org Einträge gibt.

Gruß
d-eutschland


vonRoit

Beiträge: 2405

» 29.03.09 12:30 «              Beitrag melden


Wir haben einmal durch gerechnet und können sagen das wir monatlich eine Besucherzahl von zirka 80.000 erreicht haben.
Dieses Forum wird für die Deutschen immer interessanter und die Besucherzahl erhöht sich von Monat zu Monat. Seit der Neuauflage des Forum waren es zirka 1.000.000 Besucher, vorher zirka 180.000 macht eine Besucherzahl von 1.180.000. in 14 Monaten.

Also zirka 84.000 Besucher mit steigender Tendenz.

Gamma pack mers würde der Bayer sagen.


Ritter_Runkel

Beiträge: 12

tyska-riket
» 29.03.09 16:58 «              Beitrag melden


vonRoit

diese Zahl dürfte ausreichen um die Verfassungshochverräter aus der Reichstagssynagoge zu prügeln.
Zur Zeiten Roms wurden solche Typen zur Belustigung der Massen den Löwen vorgeworfen. Nun ja die Zeiten und die Geschmäcker der Katzen haben sich im Laufe der Jahrhunderte geändert, ist doch fast alles auf Öko ausgerichtet.
Diese Herr-schaften taugen nicht mal als Tierfutter, würden doch die Löwen ihre Innereien wieder in die Arena kotzen

Unser Volk wird gewißlich nicht untergehen;
denn in ihm lebt ein unverwüstlicher Kern geistiger Wiederherstellungskraft
Johann Gottlieb Fichte



Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby

Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
tobjai

Beiträge: 49


» 30.03.09 10:02 «              Beitrag melden


"Richter äußern Zweifel an der Neuregelung

Nach der seit 2007 geltenden Neuregelung sind Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann berücksichtigungsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Weil für Lehrer das Klassenzimmer als Tätigkeitsmittelpunkt gilt, scheidet der Werbungskostenabzug aus.

Das Finanzgericht äußerte zwar Zweifel, dass die Neuregelung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz vereinbar sei. Es kam aber zu dem Ergebnis, dass sich der Gesetzgeber gerade noch im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums bewegt hat."

Gerade noch verfassungsgemäß??? Da frag ich mich nur... WHAT THE FUCK?!?!?!?


ull

Beiträge: 111

» 30.03.09 15:32 «              Beitrag melden


das ist nicht nur mir aufgefallen, doch ich konnte es nicht umsetzen, weil es auf Familiensachen abzielt. doch in wirklichkeit bedeutet es, dass die freiwille Gerichtsbarkeit aussagt, dass kein Bürger der BRDvD kein Gericht der BRDvD anerkennen muss und sich so nicht in die Fänge des Gerichts der privaten BRD GmbH begeben muss.
Dies weiss auch jeder Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt etc. BRD-Gerichte können also vor Eröffnung einer Verhandlung von berroffenen aberkannt werden.
Auch wichtig ist der Art.101 GG. Keinem darf der gesetzliche Richter entzogen werden. Kein BRD Richter kann sich ausweisen. Also: kein BRD-Staat vorhanden!

hier das Gesetz vom 22.12.2008

oder liege ich da etwa falsch? habe das auch auf ner webite gefunden heute ...

vonRoit

Beiträge: 2405

» 30.03.09 19:37 «              Beitrag melden


Artikel 116 Abs. 1 -Deutscher ist wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt!-

Artikel 6 EGBGB Ordre Public - für deutsche, gilt nur deutsches Recht -

Da ich Bürger des Staates Hamburg bin, und Hamburg zum Reich gehört, und somit die Staatsangehörigkeit des Freistaates bzw. der Hansestadt Hamburg inne habe, dieses Gebiet der Weimarer Verfassung zu zu ordnen ist, also dem Deutschen Reich in den Grenzen von 1937, unterliege ich keinerlei Gesetzgebung eines Pseudo - Staates mit faschistischen Tendenzen, egal welcher Art von Gesetzen von irgendwelchen Volkshochverrätern dort kreiiert, angeordnet, angeschaft, abgeschaft,oder sonst in irgendeiner Form vermanipuliert werden.

Nach MRK, Völkerrecht, entscheide ich es ganz allein, wessen Bruder ich bin. Artikel 15 Abs. 1 und 2. Jeder hat das Recht auf seine Staatsangehörigkeit, die niemanden genommen werden kann, auch entscheide ich ganz allein über die Meinige.

Es ändert sich auch nichts, wenn die etwas ändern, begriffen?

Alles was die ändern greift nicht, weil illegal, gesetzwidrig und kriminell.

Zum Unmöglichen besteht keinerlei Verpflichtung!

Ich bin kein Hochverräter gegen mein Volk, alles was meinem Volk nur in irgendeiner Art und Weise Schaden zu fügt, muss ich nicht mit tragen, hier zu besteht keinerlei Verpflichtung und es erwächst auch durch die BRdvD keine Verpflichtung hierzu.

Ganz einfache Formeln des Rechtes, ergeben das Resultat.

Nochmals; "geht an die Wurzel des Übels und nicht an die Symtome."



Zuletzt bearbeitet: 30.03.09 19:41 von Administrator
ull

Beiträge: 111

» 31.03.09 18:36 «              Beitrag melden


jahrelange rechtsbeugung und behördensumpf
klick hier und weiterlesen

vonRoit

Beiträge: 2405

» 01.04.09 00:54 «              Beitrag melden


@ ull

Das Fehlen einer Norm ist nicht damit gleich zu setzen das die Norm nicht in irgendeiner Weise existent ist, oder nicht gleich auf zu finden ist.

Hierbei spielt es überhaupt keine Rolle wie die verklausuliert ist und in welcher Form oder Art diese eine Anwendung findet.

Fehlt zum Beispiel eine Norm in einem Gesetzbuch, gehe ich zum nächsten Gesetzbuch über und vergleiche ähnliche verbriefte Rechte, die zwar Familiensachen angehen, oder gar Zivilrecht, doch das spielt dabei überhaupt keine Geige.

Fehlt irgendwo etwas, lehne ich es an dem nächsten Gesetzeswurf an, daher, was dort falsch oder richtig ist, wird auch da wo ich es suche, flasch oder richtig sein.

Dafür sind ja die Artikel des GG s da, damit die Gesetze an diesem ausgerichtet werden.

Diese simple Denke ist jedem Juristen ein Dorn im Auge weil er sieht wie überflüssig er eigentlich ist.


Adlerin

Beiträge: 102

» 01.04.09 20:28 «              Beitrag melden


http://bundesrecht.juris.de/fgg/BJNR001890898.html
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FGG
Ausfertigungsdatum: 17.05.1898

Vollzitat:
"Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 315-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470)"

G aufgeh. durch Art. 112 Abs. 1 G v. 17.12.2008 I 2586 mWv 1.9.2009
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.3.2009 I 470 Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote
Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1981 Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. FGG Anhang EV

Das würde heißen: Aufgehoben erst 1.9.2009 ???
Wäre jezt noch gültig?

ull

Beiträge: 111

» 01.04.09 23:12 «              Beitrag melden


dann schreien wir es aus dem fenster, blöken es den systemidioten ins gesicht, bei jeder gelegenheit !

.....hier wird es vorgemacht

ToLe

Beiträge: 88

» 02.04.09 17:34 «              Beitrag melden


Staatsanwaltschaft Hamburg

Ermittlungsverfahren gegen Herrn ****
Vorwurf: Betrug
Ihre Anzeige vom 11.02.2009

Sehr geehrter Herr *****
das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten **** ist gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten liegt nicht vor. Bei der gerichtlichen Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen bzw. der Drohung mit der gerichtlichen Geltendmachung handelt es sich um von der Rechtsordnung gedeckte Verhatenweise. Dies gilt auch, soweit Sie beanstanden, dass trotz Ihrer Bemühungen um Kontaktaufnahme gerichtliche Schritte eingeleitet worden sind.

usw.

Schreiben zur Generalstaatsanwaltschaft geschickt.

Mal sehen was die antworten.

Aber man sieht, dass das Rechtsanwälten erlaubt ist. Rechtsbeschwerde wurde auch eingelegt, denn: Seit wann dürfen Rechtsanwälte nötigen, erpressen, drohen, usw. ?????

Gruß ToLe


Goldi

Beiträge: 24

» 02.04.09 19:13 «              Beitrag melden


Ich habe bereits letztes Jahr einen Mahnbescheid und anschließend eine Klage gegen einen Rechtsanwalt eingereicht.

Damals habe ich das Forum noch nicht gekannt.
Der Rechtsanwalt hat sich mit Provisionen bereichert, welche mir zustehen.

Jetzt habe ich über meinen Anwalt eine Verfügung vom Landgericht Landau/Pfalz erhalten, wonach ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wird.
Die Verfügung umfasst 2 Seiten und schließt wie folgt:

Schmitt
Richter am Amtsgericht (keine Unterschrift)

3. Seite
Beglaubigt:
(Pahler), Justitzbeschäftigte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (Dienstsiegel Landgericht Landau/Pfalz)

Seit wann kann eine Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin funkieren?

Ich komme mir blöd vor, wenn ich diese Brüder in Anspruch nehme (muss), die ich bekämpfe.
Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch, damit ich meine Rechte durchsetzen kann und ich das mir zustehende Geld bekomme?


ToLe

Beiträge: 88

» 03.04.09 00:55 «              Beitrag melden


Die gleiche Frage hätte ich auch, muss nämlich noch eine Forderung gegen einen Schuldner eintreiben der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Leider lässt sich nichts anderes machen als ein Gerichtsprozess ohne gesetzlichen Richter :'(

Gibt es denn einen anderen ausweg?


Zuletzt bearbeitet: 03.04.09 01:01 von ToLe
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.