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Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:30 «              Beitrag melden


vonRoi

19.12.08 11:52

Ja , alle Urteile sind anfechtbar nach 359 StPO Abs. 1 - 4.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:31 «              Beitrag melden


Reisgericht

19.12.08 15:25

Hallo,
ein Berufen auf die StPO ist etwas abwegig, da es sich hier ja nicht um eine Strafsache handelt.
Guck lieber mal in den § 1581 BGB ! Damit solltest Du in Deinem Fall auch bei den existierenden Richtern durchkommen!

mit RECHT freundlichen Grüßen!


vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:33 «              Beitrag melden


Reisgericht

19.12.08 15:54
P.S.:
Probier es mal mit einer Abänderungsklage nach § 654 ZPO - das Du zum Unterhalt verpflichtet bist, ist Dir ja klar. Es kann also nur um die Höhe des Unterhalts gehen, welche sich selbstverständlich nach Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen richtet.

Mit RECHT freundlichen Grüßen!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:35 «              Beitrag melden


Wolkenschieber

20.12.08 14:29
Hallo
Ich bin neu hier
Kann ich auf Grund der Information das es gar keine Richter gibt ein Urteil über Unterhaltsgeld wieder aufheben?
Ich habe immer alles angegeben was ich verdient habe und so weiter
Ich wollte mich nie vor Unterhaltszahlungen drücken es sind ja meine Kinder
Ich habe eine gesundheitliche Einschränkung und bin daher seit vielen jahren arbeitslos.
Nun hat mich das Gericht auf Unterhalt verurteilt obwohl ich nicht zahlen kann
Gibt es da eine Losung?

Generell gilt:

Das Familiengesetz der OMF-BRdvD-GmbH bezieht sich auf ein altes NS-Gesetz! und hat somit keinerlei Gültigkeit mehr!
Somit bräuchte rein "juristisch" gesehen, kein Mann in der OMF-BRdvD-GmbH Zahlungen für Unterhalt leisten. Diese Zahlungen sollten somit "immer" unter Vorbehalt geleistet werden!

Liebe Grüße...

:-)

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:39 «              Beitrag melden


vonRoit

21.12.08 16:38
Hallo nochmals.
Abwegig ist in der BRdvD überhaupt nichts, doch muss die Frage präzise sein und somit als zivil- oder strafrechtlich genannt werden.
Abwegig ist zum Beispiel eine Abänderung auf ein Gesetz das illegal ist und dadurch verfassungswidrig.
Die BRdvD behauptet verfasst zu sein, also nach dem GG zu verfahren.
Dieses GG aber verbietet vorkonstituelles Recht, ( Gesetze aus einer anderen Verfassung oder Staatsform zu übernehmen), wenn diese dem Grundgesetz widersprechen.
Wir müssen uns nun entscheiden was wir wollen, oder nicht?

1. Heilpraktikergesetz , basiert auf dem Reichsbürgergesetz vom Dez. 1935,
2. Waffengesetz, basiert auf dem Reichsbürgergesetz vom Dez. 1935,
3. Schornsteifegergesetz, basiert auf dem Reichsbürgergesetz vom Dez. 1935,
4. Rechtsberatungsgesetz, basiert auf dem Reichsbürgergesetz vom Dez. 1935,
5. Familiengesetz, basiert auf dem Reichsbürgergesetz vom Dez. 1935,

und und und und und.................

1.
Kontrollratsgesetz 1 Abs. 1 Buchstabe L vom Dez. 1946 verbietet die Gesetzgebung aus der Zeit von 1933 - 1945 ohne wenn und aber!

Unter Buchstabe L ; wurde das Reichsbürgergesetzbuch der Nazi s von 1935 als völkerrechtswidrig und illegal erklärt und die Gesetzgebung mit Verbot gebannt!

2.
Ermächtigungsgesetz von 1933 § 5.

A r t i k e l 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.[1] Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft;[2] es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.

Berlin, den 24. März 1933.
Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Original Wortlaut des Artikel 5. lässt doch wohl keinerlei weitere Disposition zu, oder doch?

Das Reichsbürgergesetzbuch, nicht das Reichs BGB, erlosch mit dem Tode Hitlers als Ganzes.

Hier haben wir also 2. ( in Worten :Zwei) Gesetze die NS Recht verbieten, oder kann ich nicht lesen?

Hinzu kommt: das dass GG keinerlei Recht zu lässt was aus einem System wie diesem stammt, egal in welcher Form.
Weil alle Gesetze, zirka 70 % verfassungsfeindlichen Ursprung haben, nämlich NS - Recht.

Hinzu kommt noch der Bericht der Userin Lotte, Überblendungsverbot von Artikel, Gesetzen e.t.c..(siehe dort).
Was brauchen wir also mehr?

Was soll ich also abändern und mit welchem Gesetz?

Ich stelle fest und mache eine Festellungsklage wenn ich mich mit den BRdvD - Faschisten auseinander setzen will.

Zuletzt bearbeitet: 21.12.08 16:55 von Administrator

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 10:41 «              Beitrag melden


ToLe

22.12.08

Auch interessant,
Richterwahlgesetz vom Jahre 1950
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/riwg/gesamt.pdf
Reichssiedlungsgesetz vom Jahre 1919
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rsiedlg/gesamt.pdf
Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom Jahre 1955
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stangregg/gesamt.pdf
Bundesgesetz zur Einführung des Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger (Bundesrückerstattungsgesetz - BRüG) im Saarland(BRüG-Saar) vom Jahre 1967
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/br_gsaarg/gesamt.pdf

-> Da es diese Gesetze noch gibt, mit der Angabe des deutschen Reiches, gibt es jetz noch das deutsche Reich.

d.H., dass deutsche Reich besteht!

Gruß ToLe

Zuletzt bearbeitet: 23.12.08 02:45 von ToLe

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 20.03.09 12:25 «              Beitrag melden


GOOGLE unzensiert:

Keine Lust auf Bevormundungen? Wollen Sie in GOOGLE die Suchergebnisse sehen, die nicht durch deutsche Gerichtsbarkeit 'bereinigt' wurden, dann wählen Sie

www.google.com/webhp

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 12:49 «              Beitrag melden


Unser User Dipl Ing bekommt diesen beitrag einfach nichts ins Forum, weil das Forum komischerweise diese Botschaft nicht annhemen will. Somit setze ich es für ihn rein:

nachdem letztes Jahr die Problematik des Aufkaufs von Grundschulden durch Dritte ein heisses Thema war, anbei folgender Hinweis:

Am 10.08.2008 wurde das deutsche Grundschuldrecht dahingehend abgeändert (Siehe unten Absatz 1a), dass einem evtl. Aufkäufer der Grundschuld die Einreden aus dem Sicherungsvertrag entgegengehalten werden können ( Fälligkeit etc.). Damit ist die Grundschuld akzessorisch zur Hauptforderung geworden und faktisch nur mehr Hypothek. Man ist sicherer vor Lone Star und Consorten, aber aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ist es natürlich nach wie vor besser keine Schulden zu haben.

§ 1192 BGB Anwendbare Vorschriften

(1) Auf die Grundschuld finden die Vorschriften über die Hypothek entsprechende Anwendung, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass die Grundschuld nicht eine Forderung voraussetzt.

(1a) Ist die Grundschuld zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden (Sicherungsgrundschuld), können Einreden, die dem Eigentümer auf Grund des Sicherungsvertrags mit dem bisherigen Gläubiger gegen die Grundschuld zustehen oder sich aus dem Sicherungsvertrag ergeben, auch jedem Erwerber der Grundschuld entgegengesetzt werden; § 1157 Satz 2 findet insoweit keine Anwendung. Im Übrigen bleibt § 1157 unberührt.

(2) Für Zinsen der Grundschuld gelten die Vorschriften über die Zinsen einer Hypothekenforderung.



Die modernen Rudersklaven, die ihre Grundschuld nicht unverzüglich ablösen können/wollen, dürfen trotzdem aufatmen.
Gestern war ein Mandant bei seinem Notar und hat ihn auch auf diesen Punkt angesprochen.

Dieser wies auf eine legislative Aktion des Deutschen Bundestages hin, die im Vorjahr in aller Stille und Schnelle ausgeführt wurde: Verabschiedung des Risikobegrenzungsgesetzes, am 19. August 2008, mit Inkrafttreten am darauf folgenden Tag.

Es ist demnach nicht mehr möglich, Grundschulden nach Aufkauf einfach fällig zu stellen und ggf. in die Zwangsvollstreckung zu gehen.

Was bedeutet dies für uns und unseren armen Freunden, denen eine Zwangsversteigerung bevorsteht?

Hatt Tante Käte schon Erfahrungen aus "alten" Tagen?




ToLe

Beiträge: 88

» 20.03.09 16:54 «              Beitrag melden


Neues gelingen in Betracht!

vonRoit: Vielen Dank für die Information!!

Inkassounternehmen, bzw. der frühere Gläubiger muss dem Darlehensnehmer sofort über die Forderungsabtretung oder des Gläubigerwechsels unterrichten. § 496 Abs. 2, 3 BGB.

Somit wieder ein Schritt weiter

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.03.09 17:14 «              Beitrag melden


Am 17.03.2009 N-TV zirka 12.00 mittags. Ein Interview ohne den Interviewten vorzustellen.

Dialog: Die Wahlen

"Das deutsche Volk wird hintergangen und ausgetricks, wenn Sie von Wahlen sprechen, sprechen sie von den Wahlen die die Parteien unter sich abhalten zum Nachteil der Bevölkerung.
Oder welche Wahlen meinen Sie denn?"

Reporter:
"äh wegen der Wirtschaft und so.....äh..äh... "

Interviewter:
Ach Sie meinen den Betrug mit den Banken am Volk oder wie?"

Der Sender drehte sofort den saft ab, schwarzer Bildschirm.
Kein Wort mehr über dieses Interview, ist nie geschehen!





Zuletzt bearbeitet: 20.03.09 17:53 von Administrator
Frischling

Beiträge: 198

» 22.03.09 10:54 «              Beitrag melden


Hoch intelligent,
Stroh dumm oder
höchst skrupellos und kriminell,
das ist hier die Frage !!!




Laut google soll unsere zypriotische Griechin ...
... übrigens den gleiche Glauben wie Köhler, Kohl, Merkel, usw. haben ...
... aber warum verheimlichen die uns das nur, ...
... wo sie doch täglich zeigen, wem sie wirklich dienen !?


Da lobe ich mir doch den vom VS beobachteten Gregor Gysi,...
... er steht wenigstens öffentlich zu seinem Glauben und deshalb ziehe ich den Hut vor ihm !!!


28.11.2007
Frage von Bernd Mallon

Sehr geehrte Frau Zypries

Seit dem 17.07.1990 ist Artikel 23 GG gestrichen worden !

Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 29.09.1990 !

Vor 1990 sagte das Bundesverfassungsgericht das jedes Gesetz eine räumlich territoriale Begrenzung braucht um gültig zu sein und hat dies auch in einigen Urteilen veröffentlicht !

Nach den 29.09.1990 ist davon nichts mehr zuhören !

Sind diese Urteile jetzt üngültig und wie steht es heute um die Gültigkeit unseres Grundgesetzes ?

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort !

Gruss aus Kiel von Bernd Mallon


... und hier kommt die verblüffende vorsätzlich falsche Antwort:

Sehr geehrter Herr Mallon,

das Grundgesetz war und ist eine gültige Verfassung, daran hat die Wiedervereinigung nichts geändert.

Artikel 23 enthielt bis 1990 Aussagen zum - damaligen - räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes und zum Beitritt deutscher Gebiete.

Die Wiedervereinigung hat die Vorschrift überflüssig gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich heute aus der Präambel:

Er umfasst das Gebiet aller 16 Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries


Gruß Frischling


joku

Beiträge: 130

» 22.03.09 13:17 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

ich bin mir nicht sicher, ob der nun folgende Beitrag ganz hierher passt, aber der Administrator wird es schon richten.

Am 17.03.09 erhielt ich von der Firma Monier GmbH, 61440 Oberursel einen Verrechnungsscheck über € 100,80 mit dem Bemerken: Bitte verwenden Sie zum Ausgleich nachstehender Posten diesen Orderscheck vorbehaltlich der Richtigkeit Ihrer Lieferung oder Leistung und deren Berechnung.

Mit einer Firma Monier GmbH hatte ich mein ganzes Leben lang nichts zu tun und das Ganze kommt mir höchst verdächtig vor.

Deshalb schrieb ich am 18.03.09 zurück:

Mit Ihrer Firma stehe ich weder in Geschäftsverbindung noch existieren andere vertragliche oder finanzielle Verpflichtungen. Ein Beleg mit der Nr. 8456183 wurde von meiner Buchhaltung nie erstellt und eine Leistung oder Lieferung an Ihr Haus nie getätigt. Deshalb sende ich Ihnen den
V-Scheck zu meiner Entlastung zurück.

Ich kann mir keinen Reim drauf machen oder sollte ich hier ganz locker in einen Scheckbetrug verwickelt werden, wenn ich diesen Scheck eingelöst hätte?


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.03.09 16:18 «              Beitrag melden


joku:
Hallo alle miteinander,

ich bin mir nicht sicher, ob der nun folgende Beitrag ganz hierher passt, aber der Administrator wird es schon richten.

Am 17.03.09 erhielt ich von der Firma Monier GmbH, 61440 Oberursel einen Verrechnungsscheck über € 100,80 mit dem Bemerken: Bitte verwenden Sie zum Ausgleich nachstehender Posten diesen Orderscheck vorbehaltlich der Richtigkeit Ihrer Lieferung oder Leistung und deren Berechnung.

Mit einer Firma Monier GmbH hatte ich mein ganzes Leben lang nichts zu tun und das Ganze kommt mir höchst verdächtig vor.

Deshalb schrieb ich am 18.03.09 zurück:

Mit Ihrer Firma stehe ich weder in Geschäftsverbindung noch existieren andere vertragliche oder finanzielle Verpflichtungen. Ein Beleg mit der Nr. 8456183 wurde von meiner Buchhaltung nie erstellt und eine Leistung oder Lieferung an Ihr Haus nie getätigt. Deshalb sende ich Ihnen den
V-Scheck zu meiner Entlastung zurück.

Ich kann mir keinen Reim drauf machen oder sollte ich hier ganz locker in einen Scheckbetrug verwickelt werden, wenn ich diesen Scheck eingelöst hätte?


Das kann passieren. So manchem hätte die Aussicht auf einen vermeintlichen, kleinen "Vorteil" sicherlich gelockt, allerdings wäre der evtl. Nachteil [BETRUG] dann richtig teuer geworden.

Richtig gehandelt ! - Immer Augen auf !

Ritter_Runkel

Beiträge: 12

tyska-riket
» 23.03.09 18:16 «              Beitrag melden


offen und beherzt Flagge zeigen

Eine kleine Geschichte über den Herrn X

Wir leben in einer seltsamen Zeit und in unserer persönlichen Entwicklung erlangt die genaue Beobachtung eine sehr hohe Bedeutung. Noch herrscht bei vielen Menschen die seit Jahren grassierende Oberflächlichkeit, dem wahrscheinlich größten Hindernis vor der Erreichung von schönen Zielen wie Freiheit, Recht, Gesundheit oder der Kenntnis der Wahrheit.

Jedes Leben ist speziell, ebenso wie alle Humanwesen eine einzigartige Konstruktion aufweisen. Daher liegt die jeweilige Gestaltung des Lebens auch in den Händen des Einzelnen. So
macht die Darstellung der Geschichte eines Humanwesens in unserem Land als allgemeiner Erlebnisbericht Sinn, und die Wandlung des Sklaven X, die meiste Zeit unwissentlich, hinein in das Gewand des Herrn Y, aber lest selbst.

Vor nunmehr vier Jahren begann X mit der Hinterfragung der sonderbaren Vorgänge in unserem Lande, da die sichtbaren Ergebnisse widersprüchliche Signale lieferten. Und so strebte X befriedigende Antworten auf kleine, drängende Fragen an.

Hier bitte weiter lesen
http://www.julius-barkas.de/?location=aktuelles_details.php&id=416

Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby

Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
Adlerin

Beiträge: 102

» 27.03.09 04:14 «              Beitrag melden


Gerichte sind Staatsgerichte, oder etwa doch nicht??

http://www.richterverein.de/index.htm?/mhr/mhr072/m07205.htm

6. Absatz: Insbesondere nach der Privatisierung der Gerichtsgebäude hat sich dann vieles verbessert. Dieser Prozess ist aber in keiner Weise abgeschlossen

und weiter:
Richter und Staatsanwälte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie innovativ denken und handeln können. Mit unserem Sachverstand bringen wir die Justiz noch weiter voran und können so an Hamburgs Zukunft mitbauen...

Sachverstand??

Grüßle

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