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Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Adlerin

Beiträge: 102

» 12.03.09 12:02 «              Beitrag melden


Hallo, danke. Bin vielleicht etwas dummblöd.
Aus welchem Gesetzeswerk sind diese §§ zitiert? z.B. § 104 Rn 15. Ist der aus dem BGB?
Freundliche Grüße

vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.03.09 01:01 «              Beitrag melden


Das ist ein Bundesverfassungsgerichturteil, das wird nur im Bundesgesetzblatt kommentiert, darauf beziehen sich auch die Seitenzahlen und Randnummern.
Das BVerfG - Urteil hat doch ein ein Aktenzeichen oder nicht?
Steht doch dabei mit Datum sogar.

Das alleine genügt weil eine höchstrichterliche Entscheidung:
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),



Zuletzt bearbeitet: 13.03.09 02:29 von Administrator
Pluto

Beiträge: 4

» 13.03.09 01:57 «              Beitrag melden


Hier steht wohl eher Bundesverfassungsgericht
BVerfG, 1 BvR 622/98

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Kann man sich schicken lassen, wenns im Netz nicht ist.
Glaube die Seite kostet eine Eurone.

Gruß
Pluto

Adlerin

Beiträge: 102

» 13.03.09 02:41 «              Beitrag melden


Ich habs, hab nur nicht begriffen, daß in einem BvG- Urteil auch §§ stehen können. §§ gabs für mich nur in Gesetzen oder Verordnungen.

Danke, Grüßle

Das sind manchmal Bezüge auf frühere Entscheidungen und immer im Bezug auf die großen Kommentare, die so oder so niemand im Hause hat.


Zuletzt bearbeitet: 13.03.09 03:18 von Administrator
truly

Beiträge: 88

liss7777
» 13.03.09 19:30 «              Beitrag melden


@ pluto!

habe mir schon vor jahren mal etwas vom bundesverfassungsgericht schicken lassen, bzw. von dort ein ganz bestimmtes gerichtsurteil angefordert. man sagte mir, dass 20 seiten kostenlos seien, und jede weitere seite würde dann mit 50 cent berechnet. gesagt, getan. habe dann noch knapp 12 euronen überwiesen, da das urteil (glaube ich) 42 seiten hatte.

wenn es noch von interresse ist, es handelte sich hierbei um das urteil, aus dem hervorgeht, dass es die brd gar nicht mehr gibt, und diese somit nicht befugt ist, staatsbürgerschaften wie kamellen zu verteilen... ja wen juckt das hier schon?

TRULY


Zuletzt bearbeitet: 14.03.09 13:04 von truly
Frischling

Beiträge: 198

» 15.03.09 10:31 «              Beitrag melden


Eine kleine Info...
Gruß Frischling

QUELLE


Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51

55597 Wöllstein

Tel.:06703-3038-69

www.detmar-hoeffgen.de

d.hoeffgen@online.de


14 .03.2009

Bundesjustizministerin Zypries

Per e-mail nach brigitte.zypries@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 27.2.2009, die Sie im „Abgeordnetenwatch“ auf die Frage der geschätzten Mitstreiterin für eine saubere Justiz in Deutschland, Gudrun Hoffmann, gegeben haben.

Sie fordern uns auf, Ihnen Vorschläge zur Lösung zu machen. Das wollen wir gerne tun.

Dazu muss aber zuerst das Problem konkretisiert werden. Es ist im Kern ein Problem, auf das ich in eigener Sache wie auch in vielen Gesprächen mit anderen Justizgeschädigten gestoßen bin.

Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung/Strafvereitelung gegen Richter/Staatsanwälte werden von den eigenen Kollegen bearbeitet. Das ist nicht zu beanstanden, wenn es nach den Vorgaben unserer Rechtsordnung geschieht. Genau hier liegt das Problem: Die Strafanzeigen werden möglichst heruntergespielt, sogar dümmlich bestritten, auf jeden Fall werden die Verfahren, falls überhaupt „ermittelt“ wird, sofort eingestellt. Die Folgen ordnungsgemäßer Bearbeitung wären nämlich für die Beschuldigten verheerend. Bei Verurteilung gemäß unserer Rechtsordnung müssten die Täter sich nach Verbüßung der Strafen (bei Strafvereitelung § 258a StGB mindestens 6 Monate bis 5 Jahre Haft, bei Rechtsbeugung § 336 StGB (Verbrechen) mindestens 1 Jahr bis 5 Jahre) nach einen neuen Job umsehen! (§ 358 StGB Nebenfolgen)

Dazu kommt die Ächtung durch die Gesellschaft, weil die Taten in hohem Grade die Gewissen- und Charakterlosigkeit der Täter beweisen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz dringend die Frage: Warum gehen Volljuristen im sicheren Staatsdienst, die die Rechtsfolgen ihrer Taten besser kennen als jeder andere, ein solches immenses Risiko ein?

Diese Frage stelle ich zur Diskussion!

Ich denke, dass viele Justizgeschädigte uns die Motivlagen in ihren Fällen schildern werden.

Die Beantwortung ist jedoch für die folgenden Ausführungen nicht relevant!

FORTSETZUNG folgt ...


Frischling

Beiträge: 198

» 15.03.09 10:32 «              Beitrag melden


FORTSETZUNG !

...
Ich denke, dass viele Justizgeschädigte uns die Motivlagen in ihren Fällen schildern werden.

Die Beantwortung ist jedoch für die folgenden Ausführungen nicht relevant!

Nach meiner Erfahrung bildet sich immer dann, wenn eine Justizperson sich durch eine falsche (willkürliche) Entscheidung eine Strafanzeige eingehandelt hat, eine „Bedarfsgemeinschaft zur Abschirmung“. Die Kollegen schmettern die Strafanzeigen ab, ohne konkret zu begründen warum. Die dagegen gerichtete Beschwerde bei der nächsten Instanz, der „Generalstaatsanwaltschaft“, wird ebenfalls abgeschmettert, wobei mir auffällt, dass die Ablehnungsbescheide umso dümmlicher ausfallen, je konkreter die Rechtsbeugung/Strafvereitelung vom Geschädigten dargelegt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft wird ganz schnell Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, man kann die Kollegen ja nicht auflaufen lassen. Das habe ich x mal erlebt! Diesbezügliches Material habe ich am 10.3. per e-mail, auch an Sie versandt.(Computerbeschlagnahme, Ihre Antwort im Abgeordnetenwatch vom 15.10.2008, Schreiben an Staatsanwalt Angerer)

Das Abschirmprogramm wird selbst unter Inkaufnahme weiterer Rechtsbeugungen durchgezogen, so fest halten die Bedarfsgemeinschaften zusammen!

Die geschilderten Bedarfsgemeinschaften reichen bis ganz oben, in meinem Fall sogar bis zum Bundesverfassungsgericht. Hier wurde eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen eine Staatsanwältin Dietrich bei der StA Mainz mit Hilfe des damaligen FDP-Justizministers in Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, so erfolgreich versenkt, dass sie bis heute nicht gehoben werden konnte. (www.detmar-hoeffgen.de) Das Legalitätsprinzip wurde hier einfach mal ausgesetzt!

Weil das Schutzbündnis so erfolgreich funktioniert, darf sich jeder Richter/Staatsanwalt (bis jetzt) völlig sicher fühlen, dass ihm/ihr unter dem Schirm der Kollegen nichts passiert!

Es entspräche nicht der Lebenswirklichkeit, wenn der Eindruck entstünde, das oben Gesagte sei der Normalfall in der deutschen Justiz!

Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Beamten, Richter und Staatsanwälte sich gesetzestreu verhalten. Ihnen werfe ich aber vor, dass sie sich einer Kultur des Wegsehens befleißigen, was zur Zerstörung des Rechtsstaates ganz erheblich beiträgt. „Ich weiß von nix“ ist unglaubwürdig, denn die Kantine eines Landgerichts ist ein Tratschladen erster Güte, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Hier geht es aber ausschließlich um die unmittelbaren Rechtsbrecher.

Sie machen krank, zerstören Existenzen, vergiften die Leben ganzer Familien, und nach den Gesetzen der Statistik sind sie auch für Selbstmorde verantwortlich. (Es wäre ein Thema kriminologischer Forschung, die zunehmende Zahl von Selbstmorden auf die Motive zu untersuchen. Nicht nur Hartz IV ist hier Ursache!)

Wir Wessis, besonders unser Berufstand, hat vor dem Mauerfall mit Recht und noch mehr Arroganz die „DDR“ als das erbärmlichste Staatsgebilde unter Gottes freiem Himmel bezeichnet. Das jetzige Deutschland steht ihm kaum noch nach. Es ist kaum ein Unterschied, ob ein Mensch an der Mauer von Staats wegen erschossen wird; oder ob er von Staats wegen dahin getrieben wird, sich selbst zu erschießen!

Ich mache folgenden Lösungsvorschlag:

Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt den Justizministern im § 145 I, (Kommentar Theodor Kleinknecht Rdn. 2) eine Ersetzungsbefugnis. Das bedeutet, er kann einen Staatsanwalt mit der Untersuchung besonderer Fälle gesondert betrauen. (Zitat: Der Auftrag kann auch eine Gruppe von Strafsachen betreffen.)

Der könnte dann den Bedarfsgemeinschaften auf den Pelz rücken.

Das Problem ist auch hier: Er müsste gegen die eigenen Kollegen ermitteln, was ihn nicht gerade beliebt machen wird. Er muss fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und darf sich durch Anfeindungen nicht beirren lassen. Kurz: Er muss ein Held sein!

Das wäre eine rechtsstaatlich einwandfreie Lösung!

Weiteres Problem: Allein in meinen beiden Fällen (Webseite und Computerbeschlagnahme) würde ca. einem Dutzend Personen aus der StA Mainz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem Justizministerium Mainz incl. des Ex-Justizministers Mertin (Ministeranklage nach Art. 131 RP-Verfassung) ein Ermittlungsverfahren angehängt werden.

Ob das unser Rechtsstaat aushält?? Wie viele Verfahren der anderen Justizgeschädigten müssen dann auch noch eingeleitet werden?

Das ist mein bescheidener Vorschlag zur Sache. Ich hoffe, Sie bekommen noch viele weitere.

Mit freundlichen Grüßen



vonRoit

Beiträge: 2405

» 15.03.09 15:16 «              Beitrag melden


Das ist sehr nett formuliert für ein bundesweites Verbrechen.
Das Standesrecht der Juristen ist demoktratie und verfassungsfeindlich in jeder Hinsicht, somit voll bespickt mit offizial Dilikten, was sich mím Volksmund als Verbrechen eines Syndikats darstellen würde. Doch auch das Standesrecht ist hier schon ausgiebig beschrieben worden. Wo soll das also hinführen?


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 15.03.09 15:35 «              Beitrag melden


@ vonRoit

>>> BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15)

Ich habe unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040415_1bvr062298.html geschaut ... in dem Urteil des BVerfG finde ich die Inhalte Deines Betrags vom 12.3.2009 nicht:

das ist nur die Hälfte Adlerin

Das ist ein Urteil des BVerfG Urteil und hier das Original:

Unterschrift 2
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),

Ein Handzeichen ( Paraphe ) ist keine hier ausreichende Unterschrift, § 104 Rn 15 , § 129 Rn 31. Namensabkürzungen ( Paraphe), § 170 Rn 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Rfleger 98, 208 , Köln Rpfleger 91, 198 (je: Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten, Düss. Rfl. 89, 276.

4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf vor, Üb 12 vor § 300, BGH NJW 80, 1167, Karlsr. FamRZ 99, 452. es setzt keine Notfrist in lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde, Karlsr. Fam RZ 99, 452.
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),


Bin ich zu blöd oder haben die Korumpel beim BVerfG den Text geändert ???


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 15.03.09 17:14 «              Beitrag melden


Der Tenor des Urteils ist richtig,auch der § 139 ZPO wird hier erwähnt, die Aufkärungspflicht. Doch die Begründung ist wohlweislich nur in der Kurzfassung wieder gegeben, was jeden zu denken geben sollte. Jeder der es lesen kann sieht natürlich die Grund-Tendenz doch erfasst nicht den vollen Umfang, weil eben die Hälfte fehlt.
Ein BVerfG - Urteil ist in der Regel viel umfangreicher und mehr ausgedeutet, doch es ist auch manipulierbar durch das Weglassen wesentlicher Bestanteile. Darin glänzen die BRdvD - ler ja, im Weglassen und Umdeuten.


Adlerin

Beiträge: 102

» 15.03.09 18:26 «              Beitrag melden


Die BRdVD- Insolvenz ist nicht einklagbar, man hat gerade wieder daran gefeilt:

Finanzierung. Kein Insolvenzantrag trotz Überschuldung. Der Gesetzgeber hat jetzt für ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht zum Insolvenzantrag eingeschränkt. So können auch Unternehmen, die eigentlich längst pleite sind, beruhigt weiter wirtschaften – bis sie den Zustand der Zahlungsunfähigkeit erreicht haben. Deutsche Unternehmen dürften überschuldet weiter arbeiten, ganz ohne Konkurs. Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift ist § 19 II der Insolvenzordnung (InsO), die nunmehr lautet: „Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“ (maschinenmarkt.vogel.de)

Grüßle


Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 16.03.09 11:09 «              Beitrag melden


Kann dann jetzt jeder, der ein Unternehmen hat, die Insolvenz vermeiden ? Oder wie ist das zu verstehen ? Dann muß man sich keine Sorgen mehr machen, oder wie ?

Dann noch:
Der gesetzliche Richter wird jetzt auch von den deutschen Richtervereinigungen gefordert..

Seite von RA Lutz Schäfer:
Und nochmals: Haben wir jetzt den gesetzlichen Richter, oder haben wir ihn nicht? Kann es sich ein 'Rechtsstaat' leisten, den 'gesetzlichen Richter' nur 'gewissermaßen' zu haben? Es wird in diesem Lande viel zuviel vorausgesetzt, was einer kritischen Hinterfragung nicht standhält. Hier ein Beitrag aus der ZAP vom 11. März 2009:

Richter fordern Unabhängigkeit der Justiz

Die deutschen Richtervereinigungen halten eine grundlegende Reform des Justizsystems für nötig. Richter müßten auch von der Institution her unabhängig von Einflüssen der Politik sein, forderten der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung, und die in ver.di organisierten Richter und Staatsanwälte bei einer Podiumsdiskussion zur Selbstverwaltung der Justiz am 20.2.2009 in Berlin.

Hingewiesen wurde bereits im Vorfeld der Diskussion auf die vielfältigen Abhängigkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften von Politik und Verwaltung. So würden etwa über Einstellungen und Beförderungen von Richtern und Staatsanwälten in vielen Bundesländern der Justizminister entscheiden; Personal- und Sachmittel würden vom Finanzminister gewährt oder gestrichen, und dies zunehmend nicht bedarfsorientiert, sondern nach Kassenlage. Der im Grundgesetz verbriefte Anspruch auf Justizgewährung - Zugang zur Justiz, ein faires Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines Rechtsmittels - blieben dabei immer mehr auf der Strecke.

In einem Appell an die Politik fordern die Verbände unabhängige Justizverwaltungsräte, welche ohne Einflußnahme der Politik für Ernennungen und Beförderungen von Richtern, die Standesregeln sowie Verwaltung und Geschäftsführung der Gerichte zuständig sein sollen.

Deutschland, so der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph FRANK (Oberstaatsanwalt!) habe zwar unabhängige Richter, jedoch nicht die Strukturen, die hierfür gebraucht würden.

Zu diesem Thema verweise ich auch auf das Symposion von Prof. Albrecht 'Richterliche Unabhängigkeit in Europa' am 7.11.2008 in Frankfurt. Weiterhin auf den Beitrag im 'Trierischen Volksfreund' vom 23.6.2008 'Wie unabhängig ist die Justiz': "Provokative Thesen beim Trierer Amts- und Landrichtertag 2008. Die Unabhängigkeit der Justiz gehört zu den Verfassungspfeilern der Bundesrepublik Deutschland. Doch nach Meinung vieler Richter bleibt sie hinter den europäischen Standards zurück. Sie fordern mehr Selbstverwaltung statt der engen Anbindung an die Ministerialbürokratie."

Bereits der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg, Peter Macke, hatte in seinem Aufsatz "Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive" in: Deutsche Richterzeitung, Heft 12, 1999, S. 481ff, drastisch gesagt: "Die Exekutive hält die Judikative in babylonischer Gefangenschaft und werde sie aus dieser nicht von sich aus entlassen. Hilfe sei nur von der öffentlichen Meinung und den Bürgern zu erwarten. Also muß sie, müssen wir politischen Druck ausüben.."

Aber wie die Praxis zeigt, kneifen die Richter vor dieser Konsequenz, wenn z.B. ein Angeklagter dabei bleibt, daß die eigenen Richterorganisationen die mangelnde Unabhängigkeit beklagen, und daher hier nicht 'der gesetzliche Richter' vor ihm sitze. Das Volk macht unbeirrt Druck, doch außer schönen Worten werden von der Richterschaft keine Konsequenzen gezogen. Es wird apodiktisch behauptet, daß 'der gesetzliche Richter' hier anwesend sei, und damit basta! Welch eine Schizophrenie! Wenn man schon verfassungsmäßige Zustände herstellen will, dann muß aber auch eine Handvoll Mut vorhanden sein, wenn schon Bürger und Anwälte dieses heiße Eisen anfassen. Bisher mit Null Ergebnis, das heißt, es ergeht Haftbefehl, wenn der Bürger sich weigert, weiter vor dem nicht gesetzlichen Richter seine Zeit zu verschwenden. Wie oben bereits gesagt: es regiert die nackte Gewalt, alles andere ist wurscht.

http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=225
Gruss Rabenschwarz

vonRoit

Beiträge: 2405

» 16.03.09 11:29 «              Beitrag melden


Nein, es geht Falle für Falle gegen Euch auf und Ihr tappst hinein. Natürlich bestimmt der StA wer und wer nicht, dies wird wieder eine art Gummi - §§§, also eine Auslegungsbestimmung.Die Konsequenzen sehen später etwas anders aus weil die Willkür wieder herrscht und bei Bedarf zur Umsetzung kommt.
Zu Punkt 2.
Der Affen - Club freut sich etwas anders zu sein als die Anderen, doch am Ende essen sie alle das Gleiche, nämlich Bananen.
Sollten die wirklich einen gesetzlichen Richter durchsetzen dann hat das Konsequenzen bis in die Steinzeit, denn alle, aber auch jede Gerichtsverhandlung, ob zivil- oder strafrechtlich muss mindestens ab 1950 wieder aufgerollt und neu verhandelt werden.
Auch werden dann alle Manipulation und Verbrechen dieser Rechtsbeuger heraus kommen, das gilt für Politik, Justiz und auch den Handlangern im Bereich der ausführenden Organe.

Und drittens ist es eine Sache der Durchsetzung seiner Angelegenheiten, von allein werden die sich nicht offenbaren und es zugeben.

" Fuchs Du hast die Gans gestohlen, gebe sie wieder her!"

Meinst Du der kommt jetzt und bringt sie zurück?



Zuletzt bearbeitet: 16.03.09 11:37 von Administrator
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 16.03.09 16:31 «              Beitrag melden


@ von Roit
@ Rabenschwarz

Ich bin geborener Skeptiker. Und bevor ich ohne genau zu schauen einer "Neuen Richtervereinigung" traue, muss sie schon den unerlässlichen Vertrauensbeweis antreten, daß die Mitglieder keine Wölfe sind, die Kreide gefressen haben und nur instrumentalisiert werden.

Es ist auf alle Fälle Vorsicht geboten!

Wenn es aus den von Dir, von Roit, beschriebenen Gründen unmöglich ist, jemals einen gesezlichen Richter wieder haben zu können, stellt sich mir die Frage: Wie soll es dann überhaupt gehen?

Irgendeinen Anfang muss das deutsche Volk machen - ob nun alle juristischen Fälle bis zurück zu den Wurzeln des GG wieder neu aufgerollt werden müssten oder nicht ... können wir darauf Rücksicht nehmen, wenn wir unser Ziel (Umsetzung des Art. 146 GG) erreichen wollen???

Ich meine, wir sollten die Schafe unter den Wölfen ( die heute als Wolf verkleidet sind, damit sie nicht gefressen werden ) für unsere Sache gewinnen - und natürlich höllisch vor verkleideten, Kreide fressenden Wölfen aufpassen!!!

Sonst treten wir auf der Stelle und kommen nicht wirklich voran.


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 16.03.09 19:48 «              Beitrag melden


Nicht interpretieren Kampfgeist, sondern lesen was dort steht. Du kannst nicht davon ausgehen das irgendein Schwarzkittel Dir abnimmt das Du nichts gegen Ihn unternehmen wirst. Der hat ohne Ende Leute auf dem Gewissen, was also soll er machen, darauf vertrauen das Du nichts unternimmst gegen ihn, doch da sind noch hunderte Andere die sich nicht damit begnügen es so locker wie Du zu sehen. Seine Gedanken gegen Dich und jeden Anderen, setzt er auch bei Dir voraus, nämlich das er nicht davon kommen wird.

Oder soll ich davon ausgehen das Du Deine Wohnung nur halb sauber machst?



Zuletzt bearbeitet: 16.03.09 19:51 von Administrator
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