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Thema: Recht in der BRDvD
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truly
Beiträge: 88
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» 13.03.09 19:30 « |
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@ pluto!
habe mir schon vor jahren mal etwas vom bundesverfassungsgericht
schicken lassen, bzw. von dort ein ganz bestimmtes gerichtsurteil
angefordert. man sagte mir, dass 20 seiten kostenlos seien, und jede
weitere seite würde dann mit 50 cent berechnet. gesagt, getan. habe
dann noch knapp 12 euronen überwiesen, da das urteil (glaube ich) 42
seiten hatte.
wenn es noch von interresse ist, es handelte sich hierbei um das
urteil, aus dem hervorgeht, dass es die brd gar nicht mehr gibt, und
diese somit nicht befugt ist, staatsbürgerschaften wie kamellen zu
verteilen... ja wen juckt das hier schon?
TRULY
Zuletzt bearbeitet: 14.03.09 13:04 von truly
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Frischling
Beiträge: 198
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» 15.03.09 10:31 « |
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Eine kleine Info...
Gruß Frischling
QUELLE
Assessor jur. Detmar Hoeffgen Kirchstr.51
55597 Wöllstein
Tel.:06703-3038-69
www.detmar-hoeffgen.de
d.hoeffgen@online.de
14 .03.2009
Bundesjustizministerin Zypries
Per e-mail nach brigitte.zypries@bundestag.de
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 27.2.2009, die Sie im
„Abgeordnetenwatch“ auf die Frage der geschätzten Mitstreiterin für
eine saubere Justiz in Deutschland, Gudrun Hoffmann, gegeben haben.
Sie fordern uns auf, Ihnen Vorschläge zur Lösung zu machen. Das wollen
wir gerne tun.
Dazu muss aber zuerst das Problem konkretisiert werden. Es ist im Kern
ein Problem, auf das ich in eigener Sache wie auch in vielen Gesprächen
mit anderen Justizgeschädigten gestoßen bin.
Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung/Strafvereitelung gegen
Richter/Staatsanwälte werden von den eigenen Kollegen bearbeitet. Das
ist nicht zu beanstanden, wenn es nach den Vorgaben unserer
Rechtsordnung geschieht. Genau hier liegt das Problem: Die
Strafanzeigen werden möglichst heruntergespielt, sogar dümmlich
bestritten, auf jeden Fall werden die Verfahren, falls überhaupt
„ermittelt“ wird, sofort eingestellt. Die Folgen ordnungsgemäßer
Bearbeitung wären nämlich für die Beschuldigten verheerend. Bei
Verurteilung gemäß unserer Rechtsordnung müssten die Täter sich nach
Verbüßung der Strafen (bei Strafvereitelung § 258a StGB mindestens 6
Monate bis 5 Jahre Haft, bei Rechtsbeugung § 336 StGB (Verbrechen)
mindestens 1 Jahr bis 5 Jahre) nach einen neuen Job umsehen! (§ 358
StGB Nebenfolgen)
Dazu kommt die Ächtung durch die
Gesellschaft, weil die Taten in
hohem Grade die Gewissen- und Charakterlosigkeit der Täter beweisen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich ganz dringend die Frage: Warum gehen
Volljuristen im sicheren Staatsdienst, die die Rechtsfolgen ihrer Taten
besser kennen als jeder andere, ein solches immenses Risiko ein?
Diese Frage stelle ich zur Diskussion!
Ich denke, dass viele Justizgeschädigte uns die Motivlagen in ihren
Fällen schildern werden.
Die Beantwortung ist jedoch für die folgenden Ausführungen nicht
relevant!
FORTSETZUNG folgt ...
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Frischling
Beiträge: 198
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» 15.03.09 10:32 « |
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FORTSETZUNG !
...
Ich denke, dass viele Justizgeschädigte uns die Motivlagen in ihren
Fällen schildern werden.
Die Beantwortung ist jedoch für die folgenden Ausführungen nicht
relevant!
Nach meiner Erfahrung bildet sich immer dann, wenn eine Justizperson
sich durch eine falsche (willkürliche) Entscheidung eine Strafanzeige
eingehandelt hat, eine „Bedarfsgemeinschaft zur Abschirmung“. Die
Kollegen schmettern die Strafanzeigen ab, ohne konkret zu begründen
warum. Die dagegen gerichtete Beschwerde bei der nächsten Instanz, der
„Generalstaatsanwaltschaft“, wird ebenfalls abgeschmettert, wobei mir
auffällt, dass die Ablehnungsbescheide umso dümmlicher ausfallen, je
konkreter die Rechtsbeugung/Strafvereitelung vom Geschädigten dargelegt
wird. Die Generalstaatsanwaltschaft wird ganz schnell Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft, man kann die Kollegen ja nicht auflaufen lassen.
Das habe ich x mal erlebt! Diesbezügliches Material habe ich am 10.3.
per e-mail, auch an Sie versandt.(Computerbeschlagnahme, Ihre Antwort
im Abgeordnetenwatch vom 15.10.2008, Schreiben an Staatsanwalt Angerer)
Das Abschirmprogramm wird selbst unter Inkaufnahme weiterer
Rechtsbeugungen durchgezogen, so fest halten die Bedarfsgemeinschaften
zusammen!
Die geschilderten Bedarfsgemeinschaften reichen bis ganz oben, in
meinem Fall sogar bis zum Bundesverfassungsgericht. Hier wurde eine
Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen eine Staatsanwältin Dietrich bei
der StA Mainz mit Hilfe des damaligen FDP-Justizministers in
Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, so erfolgreich versenkt, dass sie bis
heute nicht gehoben werden konnte. (www.detmar-hoeffgen.de) Das
Legalitätsprinzip wurde hier einfach mal ausgesetzt!
Weil das Schutzbündnis so erfolgreich funktioniert, darf sich jeder
Richter/Staatsanwalt (bis jetzt) völlig sicher fühlen, dass ihm/ihr
unter dem Schirm der Kollegen nichts passiert!
Es entspräche nicht der Lebenswirklichkeit,
wenn der Eindruck
entstünde, das oben Gesagte sei der Normalfall in der deutschen Justiz!
Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Beamten, Richter und
Staatsanwälte sich gesetzestreu verhalten. Ihnen werfe ich aber vor,
dass sie sich einer Kultur des Wegsehens befleißigen, was zur
Zerstörung des Rechtsstaates ganz erheblich beiträgt. „Ich weiß von
nix“ ist unglaubwürdig, denn die Kantine eines Landgerichts ist ein
Tratschladen erster Güte, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Hier geht es aber ausschließlich um die
unmittelbaren Rechtsbrecher.
Sie machen krank, zerstören Existenzen, vergiften die Leben ganzer
Familien, und nach den Gesetzen der Statistik sind sie auch für
Selbstmorde verantwortlich. (Es wäre ein Thema kriminologischer
Forschung, die zunehmende Zahl von Selbstmorden auf die Motive zu
untersuchen. Nicht nur Hartz IV ist hier Ursache!)
Wir Wessis, besonders unser Berufstand, hat vor dem Mauerfall mit Recht
und noch mehr Arroganz die „DDR“ als das erbärmlichste Staatsgebilde
unter Gottes freiem Himmel bezeichnet. Das jetzige Deutschland steht
ihm kaum noch nach. Es ist kaum ein Unterschied, ob ein Mensch an der
Mauer von Staats wegen erschossen wird; oder ob er von Staats wegen
dahin getrieben wird, sich selbst zu erschießen!
Ich mache folgenden Lösungsvorschlag:
Das Gerichtsverfassungsgesetz gibt den Justizministern im § 145 I,
(Kommentar Theodor Kleinknecht Rdn. 2) eine Ersetzungsbefugnis. Das
bedeutet, er kann einen Staatsanwalt mit der Untersuchung besonderer
Fälle gesondert betrauen. (Zitat: Der Auftrag kann auch eine Gruppe von
Strafsachen betreffen.)
Der könnte dann den Bedarfsgemeinschaften auf den Pelz rücken.
Das Problem ist auch hier: Er müsste gegen die eigenen Kollegen
ermitteln, was ihn nicht gerade beliebt machen wird. Er muss fest auf
dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und darf
sich durch Anfeindungen nicht beirren lassen. Kurz: Er muss ein
Held sein!
Das wäre eine rechtsstaatlich einwandfreie Lösung!
Weiteres Problem: Allein in meinen beiden Fällen (Webseite und
Computerbeschlagnahme) würde ca. einem Dutzend Personen aus der StA
Mainz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem Justizministerium
Mainz incl. des Ex-Justizministers Mertin (Ministeranklage nach Art.
131 RP-Verfassung) ein Ermittlungsverfahren angehängt werden.
Ob das unser Rechtsstaat aushält?? Wie
viele Verfahren der anderen Justizgeschädigten müssen dann auch noch
eingeleitet werden?
Das ist mein bescheidener Vorschlag zur Sache. Ich hoffe, Sie bekommen
noch viele weitere.
Mit freundlichen Grüßen
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Kampfgeist
Beiträge: 146
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» 15.03.09 15:35 « |
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@ vonRoit
>>> BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15)
Ich habe unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20040415_1bvr062298.html
geschaut ... in dem Urteil des BVerfG finde ich die Inhalte Deines
Betrags vom 12.3.2009 nicht:
das ist nur die Hälfte
Adlerin
Das ist ein Urteil des BVerfG Urteil und hier das Original:
Unterschrift 2
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),
Ein Handzeichen ( Paraphe ) ist keine hier ausreichende Unterschrift, §
104 Rn 15 , § 129 Rn 31. Namensabkürzungen ( Paraphe), § 170 Rn 10, §
216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Rfleger 98, 208 , Köln
Rpfleger 91, 198 (je: Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des
Urkundsbeamten, Düss. Rfl. 89, 276.
4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich
nur ein Entwurf vor, Üb 12 vor § 300, BGH NJW 80, 1167, Karlsr. FamRZ
99, 452. es setzt keine Notfrist in lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine
andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde,
Karlsr. Fam RZ 99, 452.
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),
Bin ich zu blöd oder haben die Korumpel beim BVerfG den Text geändert
???
Respectfully
Kampfgeist
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Rabenschwarz
Beiträge: 87
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» 16.03.09 11:09 « |
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Kann
dann jetzt jeder, der ein Unternehmen hat, die Insolvenz vermeiden ?
Oder wie ist das zu verstehen ? Dann muß man sich keine Sorgen mehr
machen, oder wie ?
Dann noch:
Der gesetzliche Richter wird jetzt auch von den deutschen
Richtervereinigungen gefordert..
Seite von RA Lutz Schäfer:
Und nochmals: Haben wir jetzt den gesetzlichen Richter, oder haben wir
ihn nicht? Kann es sich ein 'Rechtsstaat' leisten, den 'gesetzlichen
Richter' nur 'gewissermaßen' zu haben? Es wird in diesem Lande viel
zuviel vorausgesetzt, was einer kritischen Hinterfragung nicht
standhält. Hier ein Beitrag aus der ZAP vom 11. März 2009:
Richter fordern Unabhängigkeit der Justiz
Die deutschen Richtervereinigungen halten eine grundlegende Reform des
Justizsystems für nötig. Richter müßten auch von der Institution her
unabhängig von Einflüssen der Politik sein, forderten der Deutsche
Richterbund, die Neue Richtervereinigung, und die in ver.di
organisierten Richter und Staatsanwälte bei einer Podiumsdiskussion zur
Selbstverwaltung der Justiz am 20.2.2009 in Berlin.
Hingewiesen wurde bereits im Vorfeld der Diskussion auf die
vielfältigen Abhängigkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften von
Politik und Verwaltung. So würden etwa über Einstellungen und
Beförderungen von Richtern und Staatsanwälten in vielen Bundesländern
der Justizminister entscheiden; Personal- und Sachmittel würden vom
Finanzminister gewährt oder gestrichen, und dies zunehmend nicht
bedarfsorientiert, sondern nach Kassenlage. Der im Grundgesetz
verbriefte Anspruch auf Justizgewährung - Zugang zur Justiz, ein faires
Verfahren, eine zügige Entscheidung und die Möglichkeit eines
Rechtsmittels - blieben dabei immer mehr auf der Strecke.
In einem Appell an die Politik fordern die Verbände unabhängige
Justizverwaltungsräte, welche ohne Einflußnahme der Politik für
Ernennungen und Beförderungen von Richtern, die Standesregeln sowie
Verwaltung und Geschäftsführung der Gerichte zuständig sein sollen.
Deutschland, so der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph
FRANK (Oberstaatsanwalt!) habe zwar unabhängige Richter, jedoch nicht
die Strukturen, die hierfür gebraucht würden.
Zu diesem Thema verweise ich auch auf das Symposion von Prof. Albrecht
'Richterliche Unabhängigkeit in Europa' am 7.11.2008 in Frankfurt.
Weiterhin auf den Beitrag im 'Trierischen Volksfreund' vom 23.6.2008
'Wie unabhängig ist die Justiz': "Provokative Thesen beim Trierer Amts-
und Landrichtertag 2008. Die Unabhängigkeit der Justiz gehört zu den
Verfassungspfeilern der Bundesrepublik Deutschland. Doch nach Meinung
vieler Richter bleibt sie hinter den europäischen Standards zurück. Sie
fordern mehr Selbstverwaltung statt der engen Anbindung an die
Ministerialbürokratie."
Bereits der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts Brandenburg,
Peter Macke, hatte in seinem Aufsatz "Die Dritte Gewalt als Beute der
Exekutive" in: Deutsche Richterzeitung, Heft 12, 1999, S. 481ff,
drastisch gesagt: "Die Exekutive hält die Judikative in babylonischer
Gefangenschaft und werde sie aus dieser nicht von sich aus entlassen.
Hilfe sei nur von der öffentlichen Meinung und den Bürgern zu erwarten.
Also muß sie, müssen wir politischen Druck ausüben.."
Aber wie die Praxis zeigt, kneifen die Richter vor dieser Konsequenz,
wenn z.B. ein Angeklagter dabei bleibt, daß die eigenen
Richterorganisationen die mangelnde Unabhängigkeit beklagen, und daher
hier nicht 'der gesetzliche Richter' vor ihm sitze. Das Volk macht
unbeirrt Druck, doch außer schönen Worten werden von der Richterschaft
keine Konsequenzen gezogen. Es wird apodiktisch behauptet, daß 'der
gesetzliche Richter' hier anwesend sei, und damit basta! Welch eine
Schizophrenie! Wenn man schon verfassungsmäßige Zustände herstellen
will, dann muß aber auch eine Handvoll Mut vorhanden sein, wenn schon
Bürger und Anwälte dieses heiße Eisen anfassen. Bisher mit Null
Ergebnis, das heißt, es ergeht Haftbefehl, wenn der Bürger sich
weigert, weiter vor dem nicht gesetzlichen Richter seine Zeit zu
verschwenden. Wie oben bereits gesagt: es regiert die nackte Gewalt,
alles andere ist wurscht.
http://www.lutzschaefer.com/index.php?id_kategorie=8&id_thema=225
Gruss Rabenschwarz
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 16.03.09 11:29 « |
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Nein,
es geht Falle für Falle gegen Euch auf und Ihr tappst hinein. Natürlich
bestimmt der StA wer und wer nicht, dies wird wieder eine art Gummi -
§§§, also eine Auslegungsbestimmung.Die Konsequenzen sehen später etwas
anders aus weil die Willkür wieder herrscht und bei Bedarf zur
Umsetzung kommt.
Zu Punkt 2.
Der Affen - Club freut sich etwas anders zu sein als die Anderen, doch
am Ende essen sie alle das Gleiche, nämlich Bananen.
Sollten die wirklich einen gesetzlichen Richter durchsetzen dann hat
das Konsequenzen bis in die Steinzeit, denn alle, aber auch jede
Gerichtsverhandlung, ob zivil- oder strafrechtlich muss mindestens ab
1950 wieder aufgerollt und neu verhandelt werden.
Auch werden dann alle Manipulation und Verbrechen dieser Rechtsbeuger
heraus kommen, das gilt für Politik, Justiz und auch den Handlangern im
Bereich der ausführenden Organe.
Und drittens ist es eine Sache der Durchsetzung seiner Angelegenheiten,
von allein werden die sich nicht offenbaren und es zugeben.
" Fuchs Du hast die Gans gestohlen, gebe sie wieder her!"
Meinst Du der kommt jetzt und bringt sie zurück?
Zuletzt bearbeitet: 16.03.09 11:37 von Administrator
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Kampfgeist
Beiträge: 146
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» 16.03.09 16:31 « |
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@ von Roit
@ Rabenschwarz
Ich bin geborener Skeptiker. Und bevor ich ohne genau zu schauen einer
"Neuen Richtervereinigung" traue, muss sie schon den unerlässlichen
Vertrauensbeweis antreten, daß die Mitglieder keine Wölfe sind, die
Kreide gefressen haben und nur instrumentalisiert werden.
Es ist auf alle Fälle Vorsicht geboten!
Wenn es aus den von Dir, von Roit, beschriebenen Gründen unmöglich ist,
jemals einen gesezlichen Richter wieder haben zu können, stellt sich
mir die Frage: Wie soll es dann überhaupt gehen?
Irgendeinen Anfang muss das deutsche Volk machen - ob nun alle
juristischen Fälle bis zurück zu den Wurzeln des GG wieder neu
aufgerollt werden müssten oder nicht ... können wir darauf Rücksicht
nehmen, wenn wir unser Ziel (Umsetzung des Art. 146 GG) erreichen
wollen???
Ich meine, wir sollten die Schafe unter den Wölfen ( die heute als Wolf
verkleidet sind, damit sie nicht gefressen werden ) für unsere Sache
gewinnen - und natürlich höllisch vor verkleideten, Kreide fressenden
Wölfen aufpassen!!!
Sonst treten wir auf der Stelle und kommen nicht wirklich voran.
Respectfully
Kampfgeist
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