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Thema: Recht in der BRDvD
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sapereaude82

Beiträge: 98

» 03.03.09 13:33 «              Beitrag melden


du meinst also Angie ist eine kleine Schneekönigin?
bei diesen Mundwinkeln muss dass allerdings verdammt schlechter Stoff sein...

vonRoit

Beiträge: 2405

» 03.03.09 15:08 «              Beitrag melden


Kann schon möglich sein, sie muss ja auch ihre "Prozente" bekommen.
(M)an nennt das im arabischen Raum : "Banane gegen Scherrstock"!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 04.03.09 20:20 «              Beitrag melden


Mal wieder ganz still und heimlich, unbemerkt und schleichend.
Nach dem Sozialgerichtspräsidenten in Hamburg nun dieser Vogel:


URTEIL
Gerichtschef wegen Kinderpornos entlassen
Auf seinem Dienstcomputer fanden Ermittler mehr als tausend kinderpornografische Bilder: Jetzt ist der vorläufig suspendierte Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel aus dem Richterdienst entfernt worden.

Frankfurt/Main - Über Jahre hinweg hatte der Gerichtspräsident die kinderpornografischen Bilder heruntergeladen und gespeichert, mehr als tausend wurden auf seinem Dienstcomputer sichergestellt: Dafür war der 54-Jährige vom Amtsgericht Marburg zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Jetzt wurde der Jurist aus dem Richterdienst entfernt. Er habe ein schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Richterdienstgericht in Frankfurt am Main am Freitag. Mit seinem Verhalten habe er die Achtung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und die Richterschaft beschädig
Eine mildere Entscheidung, etwa eine Verwarnung oder Degradierung, sei nicht möglich gewesen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen seinem Dienstherrn, dem hessischen Justizministerium, und ihm endgültig zerstört sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der suspendierte Präsident noch Berufung vor dem Richterdienstgerichtshof einlegen kann. Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richter rechtskräftig werden, verliert der 54-Jährige nicht nur seine Richterstelle, sondern auch seine Ruhegeldbezüge.
08.08.2008


Diddi

Beiträge: 35

» 06.03.09 14:56 «              Beitrag melden


Guten Tag,

ich bin neu im Forum und habe viele offenkundige Tatsachen sowie interessante Beiträge gelesen.

Ich habe einen interessanten Link gefunden über
GVG §15. Mir ist aufgefallen, das zu diesem Thema schon viel
geschrieben wurde. Aber in den Kommentar in diesem Link wird verwiesen, das Urteile außerhalb des Geltungsberich des GG absolut nichtig sind.
Sollte dieser Link schon bekannt sein, dann bitte sorry.

http://www.kfdwdb.eu/SFI-Standgericht.pdf

Diddi

heinrich

Beiträge: 45

» 07.03.09 21:11 «              Beitrag melden


teredo ist nicht wirklich weg, segen und fluch des internets
also wen es noch interessiert, hier die links

teredo-webarchiv_1

teredo-webarchiv_2 (überblick alle versionen)

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
heinrich

Beiträge: 45

» 07.03.09 23:14 «              Beitrag melden


ihr werdet es bemerkt haben, auch teredo.de ist somit archiviert.

einfach in die suche eingeben... achtet auf die älteren versionen
teredo.de archivübersicht

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
vonRoit

Beiträge: 2405

» 08.03.09 18:30 «              Beitrag melden


Fürs Erste reicht das, doch wir werden noch einiges wieder ins Rollen bringen.

ToLe

Beiträge: 88

» 09.03.09 23:36 «              Beitrag melden


Ermittlungsverfahren gegen Präsidialrichterin vom Amtsgericht Hamburg wurde eröffnet.

Für Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft per PN.

Edit: und wieder eingestellt.
Begründung:
Eine Rechtsverletzung ist nur dann tatbestandsmäßig, wenn die Entscheidung nicht einmal vertretbar erscheint. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfasst der § 339 StGB aber nicht jede unrichtige Rechtsverletzung, sondern setzt vielmehr einen elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege voraus (Fischer: StGB, 55. Auflage, § 339, Rn. 14 m.w.N.).

Der Staatsanwalt war aber fix, knapp eine Woche und schon wieder eingestellt. Lächerlich!


Zuletzt bearbeitet: 10.03.09 12:35 von ToLe
ull

Beiträge: 111

» 11.03.09 13:59 «              Beitrag melden


hier sieht man wie hinterrücks gegen menschen gehandelt wird



vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.03.09 14:00 «              Beitrag melden


Was erzählt Euch der IPD Vorsitzende seit über 2. Jahren ?

Seit wann sind die Nazis an der Macht? Seit 1933 oder schon seit 1919?

Minister verplappert sich: Der Staat steuert die NPD

Auf einer CDU-Veranstaltung im Kreis Calw ließ es der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech locker angehen und plauderte aus dem politischen Nähkästchen. Würden all jene aus den Reihen der braunen Sozialisten abgezogen, die als V-Leute oder verdeckte Ermittler auf der Lohnliste des Staates stehen, “dann würde die NPD in sich zusammenfallen”, so der Minister.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.03.09 14:01 «              Beitrag melden


Das Datum stimmt auch nicht, denn nicht seit 1919, sondern seit 1871 ist die bande am wirken!

ull

Beiträge: 111

» 11.03.09 14:39 «              Beitrag melden


typisch - hier klare internetzensur an schulen !!!

Zensur an Schulen - Ihr bleibt doch blöd…
um 07:03 Uhr

Zensur gegen www.graswurzel.net und andere libertäre Internetseiten: durch den Schüler Felix H. wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Homepage der Graswurzelrevolution an - nach Angaben des Betreibers - “Tausenden Schulen” blockiert wird und von SchülerInnen nicht gelesen werden kann, weil dies durch einen “Schulfilter” verhindert wird. In der GWR 336 wurde über diesen skandalösen Fall von Internetzensur informiert.

h i e r w e i t e r l e s e n

Generationenzucht durch verhinderung der aufklärung - die politikerschweine die dreckigen


vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.03.09 15:02 «              Beitrag melden


Wurde seit den 1940 er und 1950er schon in den USA getestet, mit Erfolg sogar. Auch wurden in verschiedenen latainamerikanischen Ländern das Gleiche durchgezogen, somit und als auch in Asien.

Natürlich nicht allein mit dem Internet, weil es das noch nicht gegeben hat, doch mit Wegnahme und Umerziehung der Kinder, die gehirngewaschen ihre eigenen Verwandten bestialisch zu Tode folterten.
Auch dies wird hier noch geschehen, wartet es nur einmal ab.
Das internet spart aber jetzt zum großen Teil die Wegnahme der Kinder, die Gehirnwäsche findet dort direkt statt.
Keine Beweise, keine Nachweise und schwer überhaupt den Verursacher zu identifizieren.
Und wenn der "Staat" der Täter ist gibt es so wie so keine, weil späteres Saubermachen alle Spuren verwischt.


Zuletzt bearbeitet: 11.03.09 15:23 von Administrator
Adlerin

Beiträge: 102

» 12.03.09 03:01 «              Beitrag melden


@von Roit

Fehlende Unterschrift

Hallo, wurde von Ihnen geschrieben: ... Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Kö(§ ln Rpfleger 91, 198 (je Rpfl)....

§129 ist BGB, die anderen kann ich keinem Gesetzestext zuordnen. 104? BGB?, Müssen sich die Schwarzkittel das selber raussuchen?

§§ 33 u. 34 VwVfG könnte man auch anfügen.

Danke, freundliche Grüße!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.03.09 11:52 «              Beitrag melden


das ist nur die Hälfte Adlerin

Das ist ein Urteil des BVerfG Urteil und hier das Original:

Unterschrift 2
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),

Ein Handzeichen ( Paraphe ) ist keine hier ausreichende Unterschrift, § 104 Rn 15 , § 129 Rn 31. Namensabkürzungen ( Paraphe), § 170 Rn 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Rfleger 98, 208 , Köln Rpfleger 91, 198 (je: Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten, Düss. Rfl. 89, 276.

4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf vor, Üb 12 vor § 300, BGH NJW 80, 1167, Karlsr. FamRZ 99, 452. es setzt keine Notfrist in lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde, Karlsr. Fam RZ 99, 452.
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),




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