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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 04.03.09 20:20 « |
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Mal wieder ganz still und heimlich,
unbemerkt und schleichend.
Nach dem Sozialgerichtspräsidenten in Hamburg nun dieser Vogel:
URTEIL
Gerichtschef wegen Kinderpornos entlassen
Auf seinem Dienstcomputer fanden Ermittler mehr als tausend
kinderpornografische Bilder: Jetzt ist der vorläufig suspendierte
Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel aus dem Richterdienst entfernt
worden.
Frankfurt/Main - Über Jahre hinweg hatte der Gerichtspräsident die
kinderpornografischen Bilder heruntergeladen und gespeichert, mehr als
tausend wurden auf seinem Dienstcomputer sichergestellt: Dafür war der
54-Jährige vom Amtsgericht Marburg zu einer neunmonatigen
Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Jetzt wurde der Jurist aus dem Richterdienst entfernt. Er habe ein
schweres Dienstvergehen begangen, entschied das Richterdienstgericht in
Frankfurt am Main am Freitag. Mit seinem Verhalten habe er die Achtung
und das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Amtsführung und die
Richterschaft beschädig
Eine mildere Entscheidung, etwa eine Verwarnung oder Degradierung, sei
nicht möglich gewesen, weil das Vertrauensverhältnis zwischen seinem
Dienstherrn, dem hessischen Justizministerium, und ihm endgültig
zerstört sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der suspendierte
Präsident noch Berufung vor dem Richterdienstgerichtshof einlegen kann.
Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richter rechtskräftig werden,
verliert der 54-Jährige nicht nur seine Richterstelle, sondern auch
seine Ruhegeldbezüge.
08.08.2008
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Adlerin
Beiträge: 102
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» 12.03.09 03:01
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@von Roit
Fehlende Unterschrift
Hallo, wurde von Ihnen geschrieben: ... Auch ein Handzeichen (Paraphe)
ist keine hier ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31,
Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH
VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Kö(§ ln Rpfleger 91, 198 (je
Rpfl)....
§129 ist BGB, die anderen kann ich keinem Gesetzestext zuordnen. 104?
BGB?, Müssen sich die Schwarzkittel das selber raussuchen?
§§ 33 u. 34 VwVfG könnte man auch anfügen.
Danke, freundliche Grüße!
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 12.03.09 11:52 « |
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das ist nur die Hälfte Adlerin
Das ist ein Urteil des BVerfG Urteil und hier das Original:
Unterschrift 2
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),
Ein Handzeichen ( Paraphe ) ist keine hier ausreichende Unterschrift, §
104 Rn 15 , § 129 Rn 31. Namensabkürzungen ( Paraphe), § 170 Rn 10, §
216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Rfleger 98, 208 , Köln
Rpfleger 91, 198 (je: Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des
Urkundsbeamten, Düss. Rfl. 89, 276.
4. Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich
nur ein Entwurf vor, Üb 12 vor § 300, BGH NJW 80, 1167, Karlsr. FamRZ
99, 452. es setzt keine Notfrist in lauf, BGH NJW 95, 933, auch keine
andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde,
Karlsr. Fam RZ 99, 452.
BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15),
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