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Thema: Recht in der BRDvD
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ToLe
Beiträge: 88
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» 27.02.09 13:59 « |
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Regierungen für das "Deutsche Reich" Vorgeschichte
Seit Mitte der 80iger Jahre treten Gruppen auf mit dem Anspruch, das
untergegangene Deutsche Reich als 'Reichsregierung' zu vertreten.
Damals wurde die erste 'Kommissarische Reichsregierung des Deutschen
Reiches' bekannt. Ein ehemaliger Reichsbahnbeamter aus Berlin gründete
diese Organisation. Er selbst bezeichnete sich als "Reichskanzler des
Staates Deutsches Reich". Im Laufe der Zeit zerstritten sich einzelne
Mitglieder mit diesem "Kanzler" und seiner "Regierung" und bildeten
neue Reichsregierungen, deren Funktionäre sich selbst zu
"Komissarischen Reichtagspräsidenten" und "Reichsministern" ernennen.
Es werden "Reichstage", "Reichsbehörden" und sogar "Reichsgerichte"
eingerichtet. Die derzeit aktivste Gruppierung dürfte die
'Exilregierung des Deutschen Reiches' sein.
Zielsetzung
Die 'Reichsregierungen' sprechen der Bundesrepublik Deutschland trotz
des Deutschlandvertrages von 1955 und des Vertrages von 1990 die
völkerrechtliche Souveränität ab. Sie zweifeln die Legitimität des
Grundgesetzes an. Hierbei handele es sich nach ihrer Auffassung nicht
um eine Verfassung, da das deutsche Volk nicht darüber abgestimmt habe.
Quasi als Übergangsverfassung wird von ihnen die Weimarer
Reichsverfassung vom 11. August 1919 angesehen.
In ihren Thesenpapieren fordern sie die Wiederherstellung der Grenzen
von 1937, vertreten die Auffassung, dass das Deutsche Reich juristisch
nicht untergegangen sei und stellen die Legitimität der Bundesrepublik
Deutschland sowie ihrer Verfassung in Frage. Nach ihrer Ansicht besteht
das Deutsche Reich fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels
institutionalisierter Organe, selbst nicht handlungsfähig. Mit der
Errichtung der Bundesrepublik Deutschland sei nicht ein neuer deutscher
Staat gegründet, sondern lediglich ein Teil Deutschlands neu
organisiert worden.
Aktivitäten
Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten werden von
Mitgliedern/Sympathisanten als "Reichssteuern" bezeichnete Beiträge
erhoben. Neben dieser Einnahmequelle werden diverse "offizielle"
Papiere gegen Gebühr ausgegeben, wie etwa "Reichsführerscheine",
"Reichsbaugenehmigungen", "Reichspersonalausweise". Dabei handelt es
sich jedoch um reine Phantasiepapiere.
Das Bundesverwaltungsamt in Köln leitete in der Vergangenheit über 300
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen missbräuchlicher Verwendung des
Bundesadlers gegen Personen, die derartige "Ausweise" bei offiziellen
Stellen vorlegten, ein. Aber auch Strafverfahren wegen Amtsanmaßung (§
132 StGB) und Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(§ 132 a StGB) wurden eingeleitet.
Mit der Nichtanerkennung der aktuellen deutschen Grenzen und der
Forderung der Grenzen von 1937 verfolgen diese Gruppen einen
sogenannten Gebiets- oder geographischen Revisionismus. Hierbei handelt
es sich um ein verbindendes Ideologieelement des gesamten
rechtsextremistischen Spektrums, daher gehört es zum gesetzlichen
Auftrag des Verfassungsschutzes, auch derartige Bestrebungen aufmerksam
zu betrachten.
Quelle:
http://www.im.nrw.de/sch/758.htm#
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