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Thema: Recht in der BRDvD
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pitter

Beiträge: 24

» 19.02.09 15:53 «              Beitrag melden


hallo mitstreiter,

ist die seite schon bekannt ?

http://xinos.jimdo.com/2009/02/07/herren-in-roter-robe-wissen-bescheid/

Ja die Seite ist bekannt!

Doch ich habe gehört ist ein Hearsy , so sagt (M)an in den USA ,oder in Deutschalnd;" wie setze ich ein Gerücht ohne Beweise in die Welt?"
Das haben wir hier ohne Ende, doch warum will ich den Richter nicht nennen?

Nenne Ross und Reiter, sonst stiehlst Du uns die Zeit für die wichtigen Dinge!


Bitte Fakten und kein Hausmüll hier abladen!


grüße
pitter

Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 16:15 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 19.02.09 17:38 «              Beitrag melden


Willkür in Bayern an der Tagesordnung!

Am 28. November 2007 fand in Bayern ein Termin zur Zwangsvollstreckung statt, der natürlich nachhaltig verhindert wurde.

Dies ist die Vorgeschichte.

Nach einigen Tagen drohte der Präsident des AG München mit den Worten: "so etwas werden wir uns nicht bieten lassen" in einem Tagesblatt eine sogenannte Racheaktion an.

Die Rechtspflegerin B, führte trotz Beweisantritts der Illegalität das Verfahren bis zum bitteren Ende durch.

Dann war eine Zeitlang Ruhe.

Nach zirka 8. Monaten fühlte sich auf Geheiß des Präsidenten am AG München, die Rechtspflegerin B. auf einmal beleidigt.

Darauf wurde unser Bundesgeschäftsführer in München vorgeladen zum Termin, die Anklage lautete Beleidigung der Rechtspflegerin B.

Unser Geschäftsführer Herr K. schrieb einen netten Brief mit der Bitte das dass Gericht doch bitte für die Reisemittel aufkommen möchte, da dies in einer Belehrung des AG München so verbrieft stand, was er nun wahrzunehmen gedachte , da ziemlich mittellos.

Er würde dann sofort erscheinen und sich dem Vorwurf stellen.

Er hörte NICHTS mehr vom AG München, obwohl hier mit Einschreiben - Rückschein us.w. alles sauber und korrekt dargestellt und nach BRdvD - Vorgaben verrichtet wurde.
Letzte Woche am Mittwoch , 2. Tage nach dem Termin der am Montag anberaumt war, hielt Herr K. einen Vortrag in Dachau bei München und wurde prompt 2. Tage nach Terminanberaumung dort erwartet und in Gewahrsam genommen, damit er dem AG München angeblich vorgeführt werden könnte.

Dies war nur möglich mittels einer Ratte in unseren Reihen, der wir auf die Schliche kommen werden, daher wir sind dran.

Herr K. wird komischerweise aber nicht der Richterin vorgeführt, sondern in einer Art Geiselhaft gehalten.

Herr K. hat nicht nur korrekt gehandelt, sondern Herr K. hat auch korrekt zu den Akten und dem Vorwurf Stellung genommen.

Der Sachvortrag wurde ebenfalls sauber und korrekt gehalten, was das AG München überhaupt nicht interessiert.

Doch haben wir noch weitere Willkürmerkmale in dieser Angelegenheit.

1. Verjährung: in Deutschland darf man sich lt. BRdvD Recht genau 6. Monate beleidigt fühlen, sonst ist die Sache verjährt.

2. Der oder Die Beleidigte darf, wenn diese sich beleidigt fühlt, den Prozess nicht weiter führen, egal was da kommen mag.
Denn wenn ich mich beleidigt fühle "Bin ich Partei" und kann den Prozess oder die Verhandlung nicht objektiv weiter führen, eben genau aus diesem Grund.
Der Prozess wurde aber bis zum bitteren Ende durch geführt, somit gab es auch keine Beleidigung.

3. Keine Strafe ohne Gesetz.

Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht genau definiert und klar umrissen, der §§§ 185 StGB ,191 und so weiter und so fort, nennt keinen Straftatbestand, sondern nur eine Strafe.
Keine Strafe ohne Gesetz, Analogieverbot, usw und so fort.

Wir können es ab kürzen: "Milch = 10 Jahre Knast", oder, "Bröttchen = 20 Jahre Knast" , oder," Blond = Nazi = 50 Jahre Knast".

Sind wir hier bei Monty Phyton oder was ?

Die nächste Drohung durch Angestellte der Geschäftstelle des AG München;

"Unternehmen Sie etwas dann kann die Vorführung 3. Monate dauern und sollten Sie einen Anwalt beauftragen, wird es 6. Monate dauern".

Wir wollen K. nicht schaden, könnten zwar ein Fass aufmachen, doch das wird K. sehr spät also erst in Monaten wieder zu uns zurück bringen.

Wir machen es, wenn er wieder da ist.
Und dann geht es erst richtig los.

Freiheitsberaubung und das volle Programm!

Die wollen der IPD Eins geigen, doch die geigt zurück und zwar das volle Programm bis zum Abwincken.

Niemals fasse ein Vorstandsmitglieder der IPD an, das werden die lernen müssen.

Leute, das ist BRdvD Korruption in der Vollendung !







Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 18:24 von Administrator
truly

Beiträge: 88

liss7777
» 19.02.09 20:31 «              Beitrag melden


hallo chef!

und ganz genau das ist: rechtsbeugung und korruption in reinkultur! und wer jetzt immer noch nicht wach geworden ist, sollte sich langsam mal fragen, worauf er denn noch warten möchte? WORAUF? eindeutiger geht es doch gar nicht mehr. wenn man sich nicht ganz sicher sein könnte, ob es sich hier um eine rechtliche angelegenheit oder um die augsburger puppenkiste handelt, hätte ich noch verständnis dafür, dass sich der ein oder andere noch nicht so ganz sicher ist, ob er den mut haben soll, die birne während der fahrt aus dem zug zu halten. leute, es ist an der zeit, die löffel in den wind zu halten!!! es reicht jetzt.

mut haben sie ja, sich den hartgesottensten unter uns rauszupicken... frage mich nur, ob sie das, was sie in bälde heimsuchen wird, auch vertragen können. wer seine hochverräterische fresse trotzdem, was sich hier in der zwischenzeit alles getan hat, noch immer so weit aufreisst, darf sich nicht wundern, wenn er seinen kindern irgendwann hinter der glasscheibe sitzend erklären darf, warum papi, oder gar mami nun einfahren musste, und die heile welt aus allen fugen gekracht ist.

traurig für die armen dinger, aber immer noch besser, als wenn sie unter einer derartig missratenen elternfigur groß werden müssen. die sind doch als eltern gar nicht tragbar. selber nehmen sie anderen menschen die kinder weg, und zwar für wesentlich weniger...

ich jedenfalls freue ich mir ein bein ab, wenn ich an den tag denke, an dem die rechnung aufgemacht wird für alles, was sie unzähligen menschen und auch unserem "herrn k." angetan haben.

und ihr missratenen, rechtlich missgebildeten kreaturen? wartet nicht auf verständnis, oder gar mitleid, wenn es euch endgültig zerissen hat. ich habe in meinem bisherigen leben selten derart viel dämlichkeit auf einem haufen erlebt. eifriger kann man an seiner eigenen gruft gar nicht schaufeln, wie ihr das tut. aber da alles im leben nach dem polaritätsgesetz funktioniert, macht sich hier unter unseren freunden wohl niemand sorgen darum, dass nicht irgendwann auch dieses gesetz greift.

denn: WO LICHT IST, IST JA BEKANNTERMAßEN AUCH SCHATTEN!

und euer lämpchen hat wohl die längste zeit geleuchtet. für euch geht jetzt ganz langsam die sonne unter, und dann dürft ihr an euren eigenen verlogenen bälgern erfahren, was es heisst, wenn der schatten kommt...

liebe grüße an euch alle!
eine vor freude tanzende
TRULY


Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 11:00 von truly
stromer

Beiträge: 89

» 19.02.09 23:56 «              Beitrag melden


"" Die nächste Drohung durch Angestellte der Geschäftstelle des AG München;

"Unternehmen Sie etwas dann kann die Vorführung 3. Monate dauern und sollten Sie einen Anwalt beauftragen, wird es 6. Monate dauern". ""

Kein Wischiwaschi- gebt den "Angestellten der Geschäftsstelle" Namen und Gesicht- danach abwarten...!!!

Notbremse!

(anners geiht dat nich..)

st.


Adlerin

Beiträge: 102

» 20.02.09 02:19 «              Beitrag melden


Tantchen war zur Akteneinsicht - Ablehnung , Begründung, ZPO 299 gilt nicht, da Strafverfahren. Lt. 147 STPO hat der Verteidiger das Recht auf Einsicht, haben die Schwarzkittel irgendwo definiert, daß das nur ein RA sein kann? 103 GG hatte ich auch drin, Tantchen wird heute noch mal vorstellig, weil der Herr Urkundsbeamte nicht fähig war, 15 Seiten Rechtsbeschwerde zu Protokoll zu nehmen. Der schiebt heut Nachtschicht und darf gleich weiterschreiben: Beschwerde gegen Ablehnung.
Sie ist neugierig, was denen heute einfällt und vor allem, ob die darauf reagieren und wie oft die das wiederholt haben wollen.
Bis an das Schwabengericht hat es sich noch nicht rumgesprochen, dass jemand die Schwarzkittel angreift. Die Geschäftsstellensekretärin war überfreundlich, hochrot im Gesicht, zitternde Hände... und gab zumindestens zu, keine Urkundsbeamtin zu sein.

Freundliche Grüße


vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 11:37 «              Beitrag melden


Was ein Jemand sagt, muss nicht so sein, oder?

Die ZPO gilt immer, auch im Strafverfahren, also lass Dir keinen Blödsinn erzählen.
Beispiel gefällig?

§ 130 StGB Abs. 1 - 4. Volksverhetzung zum Nachteil einer Gruppe ,Vereinigung e.t.c.

Hier wird zum Beispiel klar und deutlich mit der ZPO argumentiert.

§ 291 ZPO Abs. 1 und Abs. 2 Offenkundigkeit.

Es ist offenkundig , jeder weiss es also, das in der Zeit von 1933 und 1945 sechs Millionen Menschen in deutschen Lagern um gekommen sind und somit ist die Leugnung dieser allgemeinen Tatsache, strafbar !

Klar und deutlich ZPO oder nicht?

Gilt diese dann nur für die Juristen bei Bedarf oder für Alle?

Was lest Ihr hier eigendlich und was nehmt Ihr hier auf?
Steht alles schon hier im Forum!

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 11:50 «              Beitrag melden


Beispiel 2.

Wenn Ihr Eure Leute vor Gericht vertreten wollt , werdet Ihr von den Schwarzkittel abgelehnt nach der ZPO oder etwa nicht.

§ 78 ZPO Vertretung vor Gericht durch........
§ 79 ZPO Ablehnung der Vertetung ... durch das Gericht, oder nicht?

Verblödung, Dreistigkeit und Frechheit ist kein Recht, sondern nur Verblödung, Dreistigkeit und Frechheit!



Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 11:53 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 11:58 «              Beitrag melden


§ 299 ZPO Abs. 1 und 2.
Dieser § sagt klar und deutlich Antrag auf Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt , oder nicht?

147 StPO sagt das Gleiche, Du kannst auch nach § 147 StPO Deine Akten ohne Rechtsanwalt einsehen.

Ist das so schwer?

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 12:02 «              Beitrag melden


Und noch einen drauf;

Keine Urkundsbeamtin! Dann will ich aber jetzt EINE!

Und die hat zu protokollieren, keine Stubenhilfe oder Juristen-Zofe.




truly

Beiträge: 88

liss7777
» 20.02.09 12:38 «              Beitrag melden


hallo adlerin!
klar musste sie (plötzlich so überfallen) zugeben, dass sie keine urkundsbeamtin ist. aber du glaubst doch nicht wirklich, dass es noch irgendwo auch nur eine einzige brutstätte der rechtsbeugung und des täglichen hochverrats gibt, die das noch nicht mitgekriegt hätte? die denken sich jetzt, augen zu, und weg bin ich. klappt erfahrungsgemäß totsicher nicht. habe ich mehrfach in meiner kindheit zu praktizieren versucht. klappte schon damals nicht! und das wissen die. sich-blöd-stellen ist die einzige schiene, auf der sie noch reisen können. es ist leider noch nicht so weit, dass wir da reinspazieren können, ihnen gerechtfertigte vorwürfe machen, und die, die doch bis eben noch gar nichts geahnt haben von der ganzen misere, sich dem recht so verbunden fühlen, sich berufen fühlen, sofort den kugelschreiber, geschweige denn die robe fallen zu lassen, um nach hause zu gehen...

und das macht es so traurig: ALLE wissen es. ALLE! auch die schwäblis... und sie machen weiter. aber wohl nicht mehr soooo ganz lange. der neue zentralkurier ist gerade in deutschland unterwegs. da gibt´s für´s system wieder in die fresse! volle breitseite! auf jeder seite! und es werden erfahrungsgemäß jedes mal mehr, die nach erscheinen des blattes wach werden, und ihr wissen auch anwenden.

UND SO SOLL ES SEIN!
eine begeisterte
TRULY


Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 17:10 von truly
vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 13:42 «              Beitrag melden


Gerüchte - Küche!

Ich nenne es in der Regel Geruch-Küche, weil es in der Regel auch so stinkt.

In unseren Reihen, so wie als auch in anderen Reihen,Vereinigungen, Gruppen und Organisation wird es immer wieder Geruch geben.

Dieser Geruch wird nicht aus Dummheit oder Dämmlichkeit ausgestreut, sondern ganz bewusst zur Verwirrung gebraucht.
Die Meisten dieser "Duft-Noten", führen Euch immer wieder in die Sackgasse, was dieser Geruch auch bezwecken soll.

Das sieht (M)an - Frau auch immer wieder wenn (M)an-Frau sich wirklich um den Geruch kümmert und einmal nach bohrt.

Keiner hat es gesagt, keiner weiss wer es gesagt hat, niemand ist sich darüber klar wo das her kommt, es gibt keine Belege, keine wirkliche Aussage, keine Namen , keine Orte, keine Personen, keine wirklichen Bezugsquellen, sondern nur ein übler und dümmlicher Geruch.

Den Mist wollen wir hier nicht haben, ist das endlich klar ?

Nageln wir einen dieser Schwachköpfe die das verbreiten fest, heißt es in der Regel:" ich habe gelesen, der hat gesagt, das stand ...ich weiss garnicht mehr wo....., im Internet.....",und wer weis noch wo und was für merkwürdige Bezugsquellen im Nebel auftauchen und bei "Finger drauf" nichts, rein garnicht hergeben.

Dieses Verbreiten von falschen Information lässt dann gleichzeit z. B. einen Herrn Lindemann sagen; "Ihr habt ein Rad ab"!

Komisch ist auch der Bezug auf unsere Informationen, wie Krascher zum z.B. hier schon erwähnte.

Alles von uns abgeschrieben, möglicherweise in der Aussage noch verdreht... und dann unsere Aussagen als Neuigkeit von Anderen hier verbreiten und bei uns hier im Forum dahin verlinken.

Habt Ihr nen Knall oder was ?

Hat Herr Lindemann etwa Recht?

vonRoit

Beiträge: 2405

» 20.02.09 13:57 «              Beitrag melden


Und noch etwas!

Es kommt alles irgendwann bei uns an.

Auch sehen wir ganz genau welche Vögel dafür verantwortlich sind.

(M)an - Frau, versucht sehr diletantisch unsere Systeme zu kopieren, schmückt sich auch mit Bezeichnungen unserer Organisation und macht damit so viel Mist und dummes Zeug das es schon weh tut.
Doch weil die Kopien nur Scheiße bauen, wird diese Scheiße uns zugerechnet und wir haben hier andauernd durch Verwechslung den Mist am Hals und auch aus zu baden.
Dies schadet nicht nur der Sache an sich sondern macht die Sache lächerlich in den Augen der Leute da draußen, weil Nichts wirklich greift von dem was die Herrschaften dort machen.

Dummheit, Absicht, wollen wir einmal dahin gestellt sein lassen, doch merkt Euch, wir merken uns die Vögel genau.

Eines der Resultate ist unser K. weil irgendwelche Arschlöcher gleichzeitig in Bayern ein völlig falsches Fass aufgemacht haben muss dieser das nun mit aus baden.

Auch in der Verwirrung halte ich immer Überblick "Freunde", und meine "Registratur", behält das ganz genau im Hinterkopf.




Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 14:03 von Administrator
luju

Beiträge: 86

» 20.02.09 22:53 «              Beitrag melden


Das mit Herrn K. kommt mir irgendwie bekannt vor.
Wie sagte kürzlich ein guter Freund: "Jede Hure die gegen ihren Willen im Bordel festgehalten wird, wird vom SEK rausgeholt.

Schlimm nur wenn Herr K. wieder Raus ist, dann ist er am Drücker.

Bei Freiheitsentziehung hört der Spaß auf.
Wird Zeit laut über 20.4 GG nachzudenken.

Gruß luju



Adlerin

Beiträge: 102

» 21.02.09 00:14 «              Beitrag melden


Schwarzkittelrabulistik: Akteneinsicht/ Rechtsbeschwerde
Vorm Geschäftszimmer Tussi: Antwort: Nur mit Anwalt, Frau B.(Leiterin des Geschäftszimmers?) kommt hinzu und bestätigt: Nur mit Anwalt
Ich bitte darum, Schwarzkittel zu holen u. zu fragen, Antrag mitgegeben, Schwarzkittel nicht da. Morgen früh gegen 9 soll ich einen Termin mit ihr ausmachen

Gehen ins Geschäftzimmer von Rechtspfleger V.
Antrag auf Akteneinsicht § 299 ZPO zu Protokoll, meint, gilt nicht, da STPO, ich: gilt. Bitte ins Protokoll.
Rechtsbeschwerde abgegeben: sagt: kann jetzt nicht schreiben: Morgen 9:00 zu Protokoll
Freitag, 20.2.2009
Rpf.: Rechtsbeschwerde: klärt mich auf, dass wenig Erfolg ist, da Betrag zu gering: OWiG 79/1 lt. Schönfelder dt. Gesetze
Betrag muß 250.- € übersteigen, damit Rechtsbeschwerde angenommen werden kann. Steht im Widerspruch zur Rechtsbelehrung (Obergrenze 100.- €, die ich nach Urteilverkündung des Schwarzkittels schriftlich bekommen habe. Und Beschwerde 103 GG ist ohne Geldbetragsgrenze.
Schreibt Formular und nimmt meine Abschrift ins Protokoll.
Bemerke, dass Urteil schon in der Akte ist, ich aber noch nichts habe.
Auskunft des Rpfl:
Widereinsetzen in den vorherigen Stand geht nur bei Fristversäumnis.
Revision geht nicht, bei OWiG gibt es keine Berufung und keine Revision.
Verfahrensrecht ist das OWiG, wie was zu beantragen ist.

Gehe wieder ins Geschäftszimmer, Akteneinsicht zu begehren. Schwarzkittel angeblich nicht da. Versuche es im Vorzimmer des AG- Direktors, Tussi telefoniert mit Vertretung Schwarzkittel Fischer: Antwort: Keine Einsicht. Wieder zurück ins Geschäftszimmer und treffe dort auf die gesuchte Schwarzkittelin.
Nimmt mich mit in ihr Dienstzimmer und erklärt dasselbe. Null Akteneinsicht für Betroffene. Frage sie nach der Begründung und Rechtsnorm. Antwort: Da ich sowieso alles ablehne, brauche sie mir keine Begründung zu geben, ich solle selber nachsehen. Ich: 147 STOP steht nur Verteidiger und Verteidiger bin ich selbst. Sie: kein Kommentar.
Ich. Gut, dann lege ich weitere Rechtsmittel ein.
Zurück zum Rpf: Beschwerde und Neuantrag zu Protokoll
Ich verlange, dass er „vermeintliche“ Richterin schreibt. Dies lehnt er ab, dass kann ich in meiner Begründung schreiben.

Jetzt schreibe ich erst mal einen Antrag auf Disziplinarverfahren.
Und dann Gegenvorstellung mit schriftlicher Bescheidung und Fristvorgabe.
Zitat:
„Ohne Gegenvorstellung, die innerhalb von 14 Tagen nach Entscheidzugang als Vorverfassungsbeschwerde einzureichen ist, nimmt das BVerfG keine Verfassungsbeschwerde mehr an, teilt diese Begründung aber bei der Ablehnung nicht mit. Nichtjuristen müssen auch nicht wissen, wie sie mit juristischem Fachwissen aufgrund abartiger Gesetze und Rechtsauslegungen ausmanövriert werden.“...

Bitte Tantchen, welcher Entscheidzugang? Die antworten doch nicht. Vorverfassungsbeschwerde einreichen beim BverfG mit welcher Frist?

Je mehr die beim BVerfG beschäftigt sind um so besser und noch genialer, wenn es so viele sind, daß die nicht mehr nachkommen zu antworten oder neuen Schwachsinn aushecken.

Freundliche Grüße

Viele Menschen sind zu gut erzogen,
um mit vollem Mund zu sprechen;
aber sie haben keine Bedenken,
dies mit leerem Kopf zu tun.
Orson Welles



Adlerin

Beiträge: 102

» 21.02.09 23:28 «              Beitrag melden


Gesetzlicher Richter

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 3084/06 -
gegen a)das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2006 - II-4 UF 68/06 -,
b)den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2006 - II-4 UF 68/06 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
am 20. Juli 2007 einstimmig beschlossen:

1.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2006 - II-4 UF 68/06 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2006 - II-4 UF 68/06 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Beide Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
2.Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

Gründe:
I.
1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Beschwerdeführerin rügt insbesondere, dass die von ihr in einem Unterhaltsprozess abgelehnten Richter selbst über die Befangenheitsanträge der Beschwerdeführerin entschieden haben.

2. usw.....

15
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darüber hinaus auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt. Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 <213 f.>; 21, 139 <145 f.>; 30, 149 <153>; 40, 268 <271>; 82, 286 <298>; 89, 28 <36>).

16
Der Gesetzgeber hat deshalb in materieller Hinsicht Vorsorge dafür zu treffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und Neutralen gegenüberstehen. Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts auszuschließen (BVerfGK 5, 269 <279 f.>).

19
Für das Strafprozessrecht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerate, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetze und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache sei (vgl. BVerfGK 5, 269 <281 f.>). Es hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (BVerfGK 5, 269 <282>). Völlige Ungeeignetheit sei anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich sei. Sei hingegen ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheide eine Ablehnung als unzulässig aus. Eine gleichwohl erfolgende Ablehnung sei dann willkürlich. Über eine bloß formale Prüfung hinaus dürfe sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen. Überschreite das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, könne dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 <283>).

Ist es möglich, Teile aus diesem Urteil als "Rechtsnorm" zu zitieren?

Freundlich Grüße


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