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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 19.02.09 17:38 « |
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Willkür in Bayern an der Tagesordnung!
Am 28. November 2007 fand in Bayern ein Termin zur Zwangsvollstreckung
statt, der natürlich nachhaltig verhindert wurde.
Dies ist die Vorgeschichte.
Nach einigen Tagen drohte der Präsident des AG München mit den Worten:
"so etwas werden wir uns nicht bieten lassen" in einem Tagesblatt eine
sogenannte Racheaktion an.
Die Rechtspflegerin B, führte trotz Beweisantritts der Illegalität das
Verfahren bis zum bitteren Ende durch.
Dann war eine Zeitlang Ruhe.
Nach zirka 8. Monaten fühlte sich auf Geheiß des Präsidenten am AG
München, die Rechtspflegerin B. auf einmal beleidigt.
Darauf wurde unser Bundesgeschäftsführer in München vorgeladen zum
Termin, die Anklage lautete Beleidigung der Rechtspflegerin B.
Unser Geschäftsführer Herr K. schrieb einen netten Brief mit der Bitte
das dass Gericht doch bitte für die Reisemittel aufkommen möchte, da
dies in einer Belehrung des AG München so verbrieft stand, was er nun
wahrzunehmen gedachte , da ziemlich mittellos.
Er würde dann sofort erscheinen und sich dem Vorwurf stellen.
Er hörte NICHTS mehr vom AG München, obwohl hier mit Einschreiben -
Rückschein us.w. alles sauber und korrekt dargestellt und nach BRdvD -
Vorgaben verrichtet wurde.
Letzte Woche am Mittwoch , 2. Tage nach dem Termin der am Montag
anberaumt war, hielt Herr K. einen Vortrag in Dachau bei München und
wurde prompt 2. Tage nach Terminanberaumung dort erwartet und in
Gewahrsam genommen, damit er dem AG München angeblich vorgeführt werden
könnte.
Dies war nur möglich mittels einer Ratte in unseren Reihen, der wir auf
die Schliche kommen werden, daher wir sind dran.
Herr K. wird komischerweise aber nicht der Richterin vorgeführt,
sondern in einer Art Geiselhaft gehalten.
Herr K. hat nicht nur korrekt gehandelt, sondern Herr K. hat auch
korrekt zu den Akten und dem Vorwurf Stellung genommen.
Der Sachvortrag wurde ebenfalls sauber und korrekt gehalten, was das AG
München überhaupt nicht interessiert.
Doch haben wir noch weitere Willkürmerkmale in dieser Angelegenheit.
1. Verjährung: in Deutschland darf man sich lt. BRdvD Recht genau 6.
Monate beleidigt fühlen, sonst ist die Sache verjährt.
2. Der oder Die Beleidigte darf, wenn diese sich beleidigt fühlt, den
Prozess nicht weiter führen, egal was da kommen mag.
Denn wenn ich mich beleidigt fühle "Bin ich Partei" und kann den
Prozess oder die Verhandlung nicht objektiv weiter führen, eben genau
aus diesem Grund.
Der Prozess wurde aber bis zum bitteren Ende durch geführt, somit gab
es auch keine Beleidigung.
3. Keine Strafe ohne Gesetz.
Der Tatbestand der Beleidigung ist nicht genau definiert und klar
umrissen, der §§§ 185 StGB ,191 und so weiter und so fort, nennt keinen
Straftatbestand, sondern nur eine Strafe.
Keine Strafe ohne Gesetz, Analogieverbot, usw und so fort.
Wir können es ab kürzen: "Milch = 10 Jahre Knast", oder, "Bröttchen =
20 Jahre Knast" , oder," Blond = Nazi = 50 Jahre Knast".
Sind wir hier bei Monty Phyton oder was ?
Die nächste Drohung durch Angestellte der Geschäftstelle des AG München;
"Unternehmen Sie etwas dann kann die Vorführung 3. Monate dauern und
sollten Sie einen Anwalt beauftragen, wird es 6. Monate dauern".
Wir wollen K. nicht schaden, könnten zwar ein Fass aufmachen, doch das
wird K. sehr spät also erst in Monaten wieder zu uns zurück bringen.
Wir machen es, wenn er wieder da ist.
Und dann geht es erst richtig los.
Freiheitsberaubung und das volle Programm!
Die wollen der IPD Eins geigen, doch die geigt zurück und zwar das
volle Programm bis zum Abwincken.
Niemals fasse ein Vorstandsmitglieder der IPD an, das werden die lernen
müssen.
Leute, das ist BRdvD Korruption in der
Vollendung !
Zuletzt bearbeitet: 19.02.09 18:24 von Administrator
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truly
Beiträge: 88
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» 19.02.09 20:31 « |
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hallo chef!
und ganz genau das ist: rechtsbeugung und korruption in reinkultur! und
wer jetzt immer noch nicht wach geworden ist, sollte sich langsam mal
fragen, worauf er denn noch warten möchte? WORAUF? eindeutiger geht es
doch gar nicht mehr. wenn man sich nicht ganz sicher sein könnte, ob es
sich hier um eine rechtliche angelegenheit oder um die augsburger
puppenkiste handelt, hätte ich noch verständnis dafür, dass sich der
ein oder andere noch nicht so ganz sicher ist, ob er den mut haben
soll, die birne während der fahrt aus dem zug zu halten. leute, es ist
an der zeit, die löffel in den wind zu halten!!! es reicht jetzt.
mut haben sie ja, sich den hartgesottensten unter uns rauszupicken...
frage mich nur, ob sie das, was sie in bälde heimsuchen wird, auch
vertragen können. wer seine hochverräterische fresse trotzdem, was sich
hier in der zwischenzeit alles getan hat, noch immer so weit aufreisst,
darf sich nicht wundern, wenn er seinen kindern irgendwann hinter der
glasscheibe sitzend erklären darf, warum papi, oder gar mami nun
einfahren musste, und die heile welt aus allen fugen gekracht ist.
traurig für die armen dinger, aber immer noch besser, als wenn sie
unter einer derartig missratenen elternfigur groß werden müssen. die
sind doch als eltern gar nicht tragbar. selber nehmen sie anderen
menschen die kinder weg, und zwar für wesentlich weniger...
ich jedenfalls freue ich mir ein bein ab, wenn ich an den tag denke, an
dem die rechnung aufgemacht wird für alles, was sie unzähligen menschen
und auch unserem "herrn k." angetan haben.
und ihr missratenen, rechtlich missgebildeten kreaturen? wartet nicht
auf verständnis, oder gar mitleid, wenn es euch endgültig zerissen hat.
ich habe in meinem bisherigen leben selten derart viel dämlichkeit auf
einem haufen erlebt. eifriger kann man an seiner eigenen gruft gar
nicht schaufeln, wie ihr das tut. aber da alles im leben nach dem
polaritätsgesetz funktioniert, macht sich hier unter unseren freunden
wohl niemand sorgen darum, dass nicht irgendwann auch dieses gesetz
greift.
denn: WO LICHT IST, IST JA BEKANNTERMAßEN AUCH SCHATTEN!
und euer lämpchen hat wohl die längste zeit geleuchtet. für euch geht
jetzt ganz langsam die sonne unter, und dann dürft ihr an euren eigenen
verlogenen bälgern erfahren, was es heisst, wenn der schatten kommt...
liebe grüße an euch alle!
eine vor freude tanzende
TRULY
Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 11:00 von truly
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Adlerin
Beiträge: 102
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» 20.02.09 02:19 « |
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Tantchen
war zur Akteneinsicht - Ablehnung , Begründung, ZPO 299 gilt nicht, da
Strafverfahren. Lt. 147 STPO hat der Verteidiger das Recht auf
Einsicht, haben die Schwarzkittel irgendwo definiert, daß das nur ein
RA sein kann? 103 GG hatte ich auch drin, Tantchen wird heute noch mal
vorstellig, weil der Herr Urkundsbeamte nicht fähig war, 15 Seiten
Rechtsbeschwerde zu Protokoll zu nehmen. Der schiebt heut Nachtschicht
und darf gleich weiterschreiben: Beschwerde gegen Ablehnung.
Sie ist neugierig, was denen heute einfällt und vor allem, ob die
darauf reagieren und wie oft die das wiederholt haben wollen.
Bis an das Schwabengericht hat es sich noch nicht rumgesprochen, dass
jemand die Schwarzkittel angreift. Die Geschäftsstellensekretärin war
überfreundlich, hochrot im Gesicht, zitternde Hände... und gab
zumindestens zu, keine Urkundsbeamtin zu sein.
Freundliche Grüße
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truly
Beiträge: 88
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» 20.02.09 12:38 « |
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hallo adlerin!
klar musste sie (plötzlich so überfallen) zugeben, dass sie keine
urkundsbeamtin ist. aber du glaubst doch nicht wirklich, dass es noch
irgendwo auch nur eine einzige brutstätte der rechtsbeugung und des
täglichen hochverrats gibt, die das noch nicht mitgekriegt hätte? die
denken sich jetzt, augen zu, und weg bin ich. klappt erfahrungsgemäß
totsicher nicht. habe ich mehrfach in meiner kindheit zu praktizieren
versucht. klappte schon damals nicht! und das wissen die.
sich-blöd-stellen ist die einzige schiene, auf der sie noch reisen
können. es ist leider noch nicht so weit, dass wir da reinspazieren
können, ihnen gerechtfertigte vorwürfe machen, und die, die doch bis
eben noch gar nichts geahnt haben von der ganzen misere, sich dem recht
so verbunden fühlen, sich berufen fühlen, sofort den kugelschreiber,
geschweige denn die robe fallen zu lassen, um nach hause zu gehen...
und das macht es so traurig: ALLE wissen es. ALLE! auch die
schwäblis... und sie machen weiter. aber wohl nicht mehr soooo ganz
lange. der neue zentralkurier ist gerade in deutschland unterwegs. da
gibt´s für´s system wieder in die fresse! volle breitseite! auf jeder
seite! und es werden erfahrungsgemäß jedes mal mehr, die nach
erscheinen des blattes wach werden, und ihr wissen auch anwenden.
UND SO SOLL ES SEIN!
eine begeisterte
TRULY
Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 17:10 von truly
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 20.02.09 13:42 « |
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Gerüchte - Küche!
Ich nenne es in der Regel Geruch-Küche, weil es in der Regel auch so
stinkt.
In unseren Reihen, so wie als auch in anderen Reihen,Vereinigungen,
Gruppen und Organisation wird es immer wieder Geruch geben.
Dieser Geruch wird nicht aus Dummheit oder Dämmlichkeit ausgestreut,
sondern ganz bewusst zur Verwirrung gebraucht.
Die Meisten dieser "Duft-Noten", führen Euch immer wieder in die
Sackgasse, was dieser Geruch auch bezwecken soll.
Das sieht (M)an - Frau auch immer wieder wenn (M)an-Frau sich wirklich
um den Geruch kümmert und einmal nach bohrt.
Keiner hat es gesagt, keiner weiss wer es gesagt hat, niemand ist sich
darüber klar wo das her kommt, es gibt keine Belege, keine wirkliche
Aussage, keine Namen , keine Orte, keine Personen, keine wirklichen
Bezugsquellen, sondern nur ein übler und dümmlicher Geruch.
Den Mist wollen wir hier nicht haben, ist das endlich klar ?
Nageln wir einen dieser Schwachköpfe die das verbreiten fest, heißt es
in der Regel:" ich habe gelesen, der hat gesagt, das stand ...ich weiss
garnicht mehr wo....., im Internet.....",und wer weis noch wo und was
für merkwürdige Bezugsquellen im Nebel auftauchen und bei "Finger
drauf" nichts, rein garnicht hergeben.
Dieses Verbreiten von falschen Information lässt dann gleichzeit z. B.
einen Herrn Lindemann sagen; "Ihr habt ein Rad ab"!
Komisch ist auch der Bezug auf unsere Informationen, wie Krascher zum
z.B. hier schon erwähnte.
Alles von uns abgeschrieben, möglicherweise in der Aussage noch
verdreht... und dann unsere Aussagen als Neuigkeit von Anderen hier
verbreiten und bei uns hier im Forum dahin verlinken.
Habt Ihr nen Knall oder was ?
Hat Herr Lindemann etwa Recht?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 20.02.09 13:57 « |
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Und noch etwas!
Es kommt alles irgendwann bei uns an.
Auch sehen wir ganz genau welche Vögel dafür verantwortlich sind.
(M)an - Frau, versucht sehr diletantisch unsere Systeme zu kopieren,
schmückt sich auch mit Bezeichnungen unserer Organisation und macht
damit so viel Mist und dummes Zeug das es schon weh tut.
Doch weil die Kopien nur Scheiße bauen, wird diese Scheiße uns
zugerechnet und wir haben hier andauernd durch Verwechslung den Mist am
Hals und auch aus zu baden.
Dies schadet nicht nur der Sache an sich sondern macht die Sache
lächerlich in den Augen der Leute da draußen, weil Nichts wirklich
greift von dem was die Herrschaften dort machen.
Dummheit, Absicht, wollen wir einmal dahin gestellt sein lassen, doch
merkt Euch, wir merken uns die Vögel genau.
Eines der Resultate ist unser K. weil irgendwelche Arschlöcher
gleichzeitig in Bayern ein völlig falsches Fass aufgemacht haben muss
dieser das nun mit aus baden.
Auch in der Verwirrung halte ich immer Überblick "Freunde", und meine
"Registratur", behält das ganz genau im Hinterkopf.
Zuletzt bearbeitet: 20.02.09 14:03 von Administrator
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Adlerin
Beiträge: 102
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» 21.02.09 00:14
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Schwarzkittelrabulistik: Akteneinsicht/ Rechtsbeschwerde
Vorm Geschäftszimmer Tussi: Antwort: Nur mit Anwalt, Frau B.(Leiterin
des Geschäftszimmers?) kommt hinzu und bestätigt: Nur mit Anwalt
Ich bitte darum, Schwarzkittel zu holen u. zu fragen, Antrag
mitgegeben, Schwarzkittel nicht da. Morgen früh gegen 9 soll ich einen
Termin mit ihr ausmachen
Gehen ins Geschäftzimmer von Rechtspfleger V.
Antrag auf Akteneinsicht § 299 ZPO zu Protokoll, meint, gilt nicht, da
STPO, ich: gilt. Bitte ins Protokoll.
Rechtsbeschwerde abgegeben: sagt: kann jetzt nicht schreiben: Morgen
9:00 zu Protokoll
Freitag, 20.2.2009
Rpf.: Rechtsbeschwerde: klärt mich auf, dass wenig Erfolg ist, da
Betrag zu gering: OWiG 79/1 lt. Schönfelder dt. Gesetze
Betrag muß 250.- € übersteigen, damit Rechtsbeschwerde angenommen
werden kann. Steht im Widerspruch zur Rechtsbelehrung (Obergrenze 100.-
€, die ich nach Urteilverkündung des Schwarzkittels schriftlich
bekommen habe. Und Beschwerde 103 GG ist ohne Geldbetragsgrenze.
Schreibt Formular und nimmt meine Abschrift ins Protokoll.
Bemerke, dass Urteil schon in der Akte ist, ich aber noch nichts habe.
Auskunft des Rpfl:
Widereinsetzen in den vorherigen Stand geht nur bei Fristversäumnis.
Revision geht nicht, bei OWiG gibt es keine Berufung und keine Revision.
Verfahrensrecht ist das OWiG, wie was zu beantragen ist.
Gehe wieder ins Geschäftszimmer, Akteneinsicht zu begehren.
Schwarzkittel angeblich nicht da. Versuche es im Vorzimmer des AG-
Direktors, Tussi telefoniert mit Vertretung Schwarzkittel Fischer:
Antwort: Keine Einsicht. Wieder zurück ins Geschäftszimmer und treffe
dort auf die gesuchte Schwarzkittelin.
Nimmt mich mit in ihr Dienstzimmer und erklärt dasselbe. Null
Akteneinsicht für Betroffene. Frage sie nach der Begründung und
Rechtsnorm. Antwort: Da ich sowieso alles ablehne, brauche sie mir
keine Begründung zu geben, ich solle selber nachsehen. Ich: 147 STOP
steht nur Verteidiger und Verteidiger bin ich selbst. Sie: kein
Kommentar.
Ich. Gut, dann lege ich weitere Rechtsmittel ein.
Zurück zum Rpf: Beschwerde und Neuantrag zu Protokoll
Ich verlange, dass er „vermeintliche“ Richterin schreibt. Dies lehnt er
ab, dass kann ich in meiner Begründung schreiben.
Jetzt schreibe ich erst mal einen Antrag auf Disziplinarverfahren.
Und dann Gegenvorstellung mit schriftlicher Bescheidung und
Fristvorgabe.
Zitat:
„Ohne Gegenvorstellung, die innerhalb von 14 Tagen nach Entscheidzugang
als Vorverfassungsbeschwerde einzureichen ist, nimmt das BVerfG keine
Verfassungsbeschwerde mehr an, teilt diese Begründung aber bei der
Ablehnung nicht mit. Nichtjuristen müssen auch nicht wissen, wie sie
mit juristischem Fachwissen aufgrund abartiger Gesetze und
Rechtsauslegungen ausmanövriert werden.“...
Bitte Tantchen, welcher Entscheidzugang? Die antworten doch nicht.
Vorverfassungsbeschwerde einreichen beim BverfG mit welcher Frist?
Je mehr die beim BVerfG beschäftigt sind um so besser und noch
genialer, wenn es so viele sind, daß die nicht mehr nachkommen zu
antworten oder neuen Schwachsinn aushecken.
Freundliche Grüße
Viele Menschen sind zu gut erzogen,
um mit vollem Mund zu sprechen;
aber sie haben keine Bedenken,
dies mit leerem Kopf zu tun.
Orson Welles
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Adlerin
Beiträge: 102
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» 21.02.09 23:28 « |
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Gesetzlicher Richter
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 3084/06 -
gegen a)das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November
2006 - II-4 UF 68/06 -,
b)den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2006
- II-4 UF 68/06 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
am 20. Juli 2007 einstimmig beschlossen:
1.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2006
- II-4 UF 68/06 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom
9. November 2006 - II-4 UF 68/06 - verletzen die Beschwerdeführerin in
ihrem Grundrecht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.
Beide Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das
Oberlandesgericht zurückverwiesen.
2.Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin ihre
notwendigen Auslagen zu erstatten.
3.Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im
Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend
Euro) festgesetzt.
Gründe:
I.
1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht auf den gesetzlichen
Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Beschwerdeführerin rügt
insbesondere, dass die von ihr in einem Unterhaltsprozess abgelehnten
Richter selbst über die Befangenheitsanträge der Beschwerdeführerin
entschieden haben.
2. usw.....
15
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darüber hinaus auch einen materiellen
Gewährleistungsgehalt. Die Verfassungsnorm garantiert, dass der
Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und
unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz
gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200
<213 f.>; 21, 139 <145 f.>; 30, 149 <153>; 40, 268
<271>; 82, 286 <298>; 89, 28 <36>).
16
Der Gesetzgeber hat deshalb in materieller Hinsicht Vorsorge dafür zu
treffen, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt
ist, die dem zur Entscheidung anstehenden Streitfall nicht mit der
erforderlichen professionellen Distanz eines Unbeteiligten und
Neutralen gegenüberstehen. Die materiellen Anforderungen der
Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen
vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht
die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts
auszuschließen (BVerfGK 5, 269 <279 f.>).
19
Für das Strafprozessrecht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden,
dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich
untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine
Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz
2 GG nicht in Konflikt gerate, weil die Prüfung keine Beurteilung des
eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetze und deshalb
keine Entscheidung in eigener Sache sei (vgl. BVerfGK 5, 269 <281
f.>). Es hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes
Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder
offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was
eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (BVerfGK 5, 269
<282>). Völlige Ungeeignetheit sei anzunehmen, wenn für eine
Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des
Verfahrens entbehrlich sei. Sei hingegen ein - wenn auch nur
geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich,
scheide eine Ablehnung als unzulässig aus. Eine gleichwohl erfolgende
Ablehnung sei dann willkürlich. Über eine bloß formale Prüfung hinaus
dürfe sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer
näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in
eigener Sache machen. Überschreite das Gericht bei der Anwendung dieses
Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, könne dies seinerseits die
Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 <283>).
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