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Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.01.09 02:40 «              Beitrag melden


Die faschistische Republik OMF - BRdvD hat sich bis heute nicht durchringen können die Urteile der Riege von 1933 - 1945 zu verurteilen und für nichtig zu erklären, komisch nicht?
Dies scheint in dem Grunde zu liegen, dass diese angebliche demokratische Republik die Gesetze dieser Herrschaften von 1933 - 45 nicht nur wieder eingeführt hat, sondern diese auch kräftig zum Gebrauch bereit hält.
Dies erfahrt Ihr täglich immer wieder auf s Neue Leute, also was wird gequarkt, immer gegen an was die Schwarte her gibt, immer wieder und immer wieder, ohne Unterlass.

Und hier noch ein Kalauer zum Abend bzw. zum frühen Morgen.

Zum Winkel bekommt dafür das er so böse war, natürlich ohne Absprache, ( die lügen natürlich das sich die Balken biegen), wahrscheinlich Bewährung, weil der Durchsuchungsbefehl 12 Tage zu spät unterzeichnet wurde, dadurch sich die 1,1 Million auf über 160.000 reduziert und er somit unter der Million liegt.
Was für ein Glück findet Ihr nicht?

Da merkt der Jurist sofort auf und wird pingelig oder wie sollen wir das sehen?

Da fängt man also an Hasenködel zu zählen was der arme Mann alles durch machen musste, um die Kohle am "Staat" vorbei zu mogeln, weil er ja angeblich steuerpflichtig ist.

Der arme Kerl, Millionen verdient, die Gier nach noch mehr und mehr und nun noch das!

Bei Euch, wenn Ihr Euch nicht gesetzestreu verhaltet, zieht man Euer Vermögen ein, bis zum letzten Hemd.

Herr Zum Winkel erhält als Belohnung nun noch eine monatliche Rente von 100.000.00 Euro.
Macht Euch also keine großen Sorgen um ihn, er braucht nicht in die Garküche zu gehen wie 800.000 Menschen in Deutschland.

In einer Demokratie geht dieser Mann in den Knast, verliert seine Bezüge und sein Vermögen.

Keine Spur davon, man ist ja unter sich!


Zuletzt bearbeitet: 23.01.09 02:45 von Administrator
stromer

Beiträge: 89

» 23.01.09 03:08 «              Beitrag melden


Irrtum, Chef...!

Krummerwinkel erhält KEINE Rente in der genannten Höhe.

Der Verbrecher bekommt, von uns Steuerzahlern finanziert, über j.üdischen Banken kreditfinanziertes

S c h w e i g e g e l d !!!

st.

Kein Irrtum , sondern Realität, der Vertrag mit der Post und Zum Winkel ist auf 100.000 € a Monat Rente vereinbart.
Was Zum Winkel in anderer Form und mit der Wirtschaft hat ist für mich dabei zweitrangig, der Vertrag mit der Post sind bzw. ist mit unseren Steuergeldern finanziert und hier liegt der Hase im Pfeffer!

Auch ist es nicht interessant welche ethnische Gruppe oder welche religiöse Gemeinschaft ihn unterstützt, für mich ist jeder ein Verbrecher der dem Deutschen Volk schadet, und so mit wird kein Unterschied zwischen Religion und Herkunft gemacht, ob mongolisch, spanisch, indisch, deutsch, jüdisch , Hindu, Katholik oder sonst ein Straftäter!

Es gibt in jeder dieser Gruppen die Gleichen Verbrecher, also ist es egal welcher Religion und Herkunft,alle bekommen die Hucke voll!

Also bitte aufhören auf einzelne Religionen oder ethnische Gruppen rum zu hacken,das ist nicht unser Thema.
v.R. als Admi.


Zuletzt bearbeitet: 23.01.09 10:46 von Administrator
Swawa

Beiträge: 231

» 23.01.09 09:42 «              Beitrag melden


bravo vonRoit,
genau das gleiche habe ich gedacht, und die erzverpester vom fernsehen geben dieses an die allgemeinheit wieder. schlecht ist, dass die meisten menschen noch nicht wissen was hier abläuft. es ist an der zeit, dass diesen verschworenen dreckspack das handwerk gelegt wird, samt diesen verlogenen journalisten vom fernsehen und der presse. und du hast recht wenn du sagst: "immer gegen an" denn nur so können wir diese verlogene und heuchlerische bande in die knie zwingen. gruß swawa.

wiewahr
» 23.01.09 10:41 «              Beitrag melden


Oh ja, die Medien. Eigentlich müsste man es nur schaffen, dass Astra langfristig lahmgelegt wäre, dann würden sich diese Probleme wie von selbst lösen

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 23.01.09 13:49 «              Beitrag melden


Fall Zumwinkel:
Die Unterschreitung der 1 Mio - Grenze durch diese Maleur ermöglich im Falle einer Bewährungsstrafte die "Harmonie" mit der Einschätzung des BGH in dieser Größenordnung.

http://rhein-zeitung.de/on/09/01/22/tt/t/rzo525314.html

Staatsanwältin Daniela Wolters hatte zum Prozessbeginn Zumwinkels angeklagte Steuervergehen aufgezählt. Sie rechnete eine Summe von fast 968 000 Euro an Einkommenssteuern und Solidarzuschlag vor, die er mittels seiner Liechtensteiner Stiftung dem Finanzamt vorenthalten habe. Die Stiftung hatte Zumwinkel zwar schon 1986 eingerichtet, wegen Verjährung sind aber nur fünf Steuerjahre angeklagt. Damit bleibt die Anklage auch unter der Grenze von einer Million Euro hinterzogener Steuern - ab dieser Summe hält der Bundesgerichtshof nach seinem jüngsten Urteil im Normalfall eine Haftstrafe ohne Bewährung für angemessen.

Wende

Beiträge: 39

» 24.01.09 19:13 «              Beitrag melden


Hatte eine Vorladung zur Polizei erhalten. Daraufhin hatte ich im Internet gesucht und unter http://www.jurablogs.com/de/vorladung-zur-vernehmung folgendes gefunden:

Grundsätzlich gilt: So lange auf einer Vorladung (etwa zur richterlichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung) nicht ausdrücklich auf die Verpflichtung zum Erscheinen und auf die Folgen des Ausbleibens hingewiesen wird, muss man der Vorladung keine Folge leisten.

Dementsprechend bin ich nicht hingegangen. Hatte der Polizei auch eine Nachricht geschickt mit den Hinweisen, dass offenbar keine Verpflichtung besteht, der Vorladung Folge zu leisten und ich keine Aussagen machen will.

Das hat dann auch zu Art. 15 I Nr.1 PAG gepasst, wonach eine Vorladung nicht zulässig ist, wenn der Zweck trotz Vorladung nicht erreicht werden kann. Beispiel: da der Vorgeführte nicht verpflichtet ist, zur Sache auszusagen (sinngemäße Anwendung der Aussageverweigerungsrechte nach der StPO), ist eine Vorladung unzulässig, wenn die Personalien des Betroffenen bekannt sind und nach den Umständen zu erwarten ist, dass der Betroffene keine Angaben zur Sache macht (vgl. BayVBl. 57, S. 35). (http://www.jura.uni-passau.de/uploads/media/PolR_Skript.pdf).

Nach ein paar Tagen rief mich der Polizeibeamte an und wollte meine Personalien wissen sowie ob ich Aussagen machen möchte. Hatte paar persönliche Angaben gemacht und nochmals klargemacht, dass ich die Aussage verweigere.

Ich hatte den Polizeibeamten telefonisch auf die Rechtslage hingewiesen. Er wollte den Staatsanwalt fragen und zurückrufen. Dann rief er zurück und erzählte mir etwas, was der Staatsanwalt gesagt hätte (was ich aber nicht verstanden hatte) und woran ich glauben sollte. Ich sollte hinkommen, wir müssten eine erkennungsdienstliche Behandlung machen (also Fotos, Fingeabdrücke usw.).

Hatte ihm wieder geschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nicht kommen will. Um eine Vorladung mit Belehrung über Rechte hatte ich (vorsichtshalber) gebeten.

Weiter hatte ich darauf hingewiesen, dass ich in meinem Leben schon viel zu viel mit Handlungen in Richtung „Milgram Experiment" bzw. „Stanford-Prison-Experiment" versorgt worden bin, auch in Stasi-Haft war, weil ich mich nicht willenlos unterordnen wollte. Weiter hatte ich u.a. darauf hingewiesen, dass ich u.a. mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundestag, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europäischen Parlament usw. korrespondiere.
Ich hätte das alles nicht machen sollen, da dadurch der Polizeibeamte angeregt wurde, weiter tätig zu werden.
Der Polizeibeamte hatte mich (uns) noch ca. 10- oder 20-mal anonym angerufen. Bin dann entweder nicht an das Telefon gegangen oder habe abgehoben und sofort aufgelegt. Irgendwie ist der nervös geworden.

Die ganze Vorgehensweise war für mich Mobbingterror.

Wenn jemand bei der Polizei Aussagen machen soll, ist es ganz wichtig ist, dass man unbedingt die Klappe hält und nichts unterschreibt. Die arbeiten dort wie alle Machthaber und Richter mit psychologischen Tricks, belügen, verdrehen Sachverhalte, Paragrafen usw., eben standesgemäß Richtung „Milgram Experiment" bzw. „Stanford-Prison-Experiment".

Weitere Infos zur Aussageverweigerung kann man z.B. finden unter http://aussageverweigerung.info/ (eine Seite der Rote Hilfe e.V.- ich erwähne das, damit die Leute, die Leute unbedingt zwischen Linksextrem und Rechtsextrem einordnen wollen, bissel durcheinander werden!).

Was mir vorgeworfen wird, ist nicht beweisbar (!) und verjährt (!). Außerdem hatte derjenige, der mich angezeigt hatte, die Anzeige zurückgenommen! Also eine Sache, die für die Obrigkeit kaum zu gewinnen ist.

Derjenige, der seine Anzeige zurückgenommen hatte, hat wohl deswegen offenbar schon eine Geldforderung als Strafe wegen Falschaussage erhalten.

Habe mich bei dem Justizminister, in dessen Bereich die Ermittlungen aufgenommen wurden (ein anderes Bundesland) beschwert und auf Rechtsbeugung hingewiesen, weil verjährte Sachen verfolgt werden!

Bei Wikipedia kann man z.B. lesen: „...im Strafrecht: der Staat verliert nach Ablauf bestimmter Fristen den Anspruch auf Strafverfolgung oder –vollstreckung“.

Die Obrigkeit will unbedingt die Untertanen schikanieren und abkassieren. Sie hält dabei zusammen wie Pech und Schwefel, auch, wenn Unrecht vertreten wird, eben wie eine Einheitspartei.

Das Mehrparteiensystem halte ich nicht für brauchbar. Es sollte nach anderen Wegen gesucht werden.

Habe heute einen Einschreibebrief von der Polizei erhalten und nicht angenommen. War das richtig? Theoretisch müsste es eine gute Nachricht gewesen sein, aber bei dem System ist ja nichts berechenbar. Jeder Machthaber kann machen, was er will und auf seine Machthaberkumpane vertrauen.

Was meint Ihr dazu?


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 24.01.09 22:00 «              Beitrag melden


Uwe Döring SPD - Landesjustizminister Schleswig-Holstein wegen Strafvereitelung im Amt und Vetternwirtschaft verdächtig
Verfasst von Lothar Bösselmann am Sa, 2009-01-24 04:12.

www.Internet-Courier.de Recht Brisant:Anlässe für Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten in der Justiz hat es in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren genug gegeben. Man denke da nur an den heftigen Justizskandal im Jahr 2004 wegen der Ermordung eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Lübeck, wonach Justizministerin Anne Lütkes den Abschied nehmen musste. Was Justizminister Uwe Döring(52)sich in seiner Amtszeit leistete,dürfte einmalig in der deutschen Politik und Rechtsgeschichte sein.Der Justizskandal in der Jugendstrafanstalt Schleswig im Jahr 2007 ist sicher noch vielen in Erinnerung. Dort mißhandelten Häftlinge einen 18jährigen Mitgefangenen tagelang. Kommentar Uwe Döring:"Jugendanstalten sind keine Schullandheime." Dann die Behördenpanne im Jahr 2008 mit dem Sachverständigengutachten des freigelassenen Sexualstraftäters aus Lübeck. Hier konnte sich Justizminister Uwe Döring aus nicht ganz uneigennützigen Gründen nur durch die Flucht nach vorne retten, in dem er den Fall nach Bekanntwerden durch die Medien selber nochmals öffentlich bekannt machte und außerordentlich bedauerte. Mit dieser im Grunde genommenen dreisten Taktig lenkte er von seiner politischen Verantwortung ab.Ein weiterer Fall im Jahr 2008 in einem Gutachterprozess bedauerte Döring ebenfalls öffentlich durch nachträgliche Stellungnahme. In einem dritten Rechtsfall wird allerdings vom Schleswig-Holsteinischen Justizminister vorsorglich gemauert, da er offensichtlich noch mehr darin verstrickt ist, als zu anfang vermutet wurde. Presseanfragen werden vom Justizminiserium in Kiel und dem SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner als gelesen mitgeteilt, aber grundsätzlich nicht beantwortet und auch nicht Stellung dazu bezogen, obwohl Bundesjustizministerin Zypries (SPD) bereits am 01.Oktober 2008 durch ihre Mitarbeiter Dr.Greßmann und Dr.Schernitzky die Zuständigkeit von Uwe Döring in oberster Instanz schriftlich erklären ließ, wenn Landgerichtspräsident Schmalfuß sich weiter verweigert wirksame Maßnahmen gegen die angeschuldigten Richter zu treffen. Mehr unter:

http://pressemitteilung.ws/node/145779



Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.01.09 22:00 «              Beitrag melden


Man sagt das GG ist eine Verfassung, wirklich, höre ich andauernd von den Politikern dieses merkwürdien Konstruktes BRdvD.

Dort, in dieser "Verfassung" ist eine Justizgewährleistung verankert, wie und auch als eine sogenannte Unschuldsvermutung deklariert.
Hört sich klasse an wie?

Nun zur Aussagepflicht;

Weder vor der Trachtengruppe noch vor deren Häuptling besteht eine Aussagepflicht, ( also nicht vor der Polizei noch vor dem StA).
Ausnahmen;
Zeugen, die wenn diese sich nicht selbst belasten müssen aussagen.
Aussagen sind nur zu machen vor einem gesetzlichen Richter, indem Falle kann der auch ein Untersuchungsrichter sein.

Der kann im Beisein Deines RA ein Protokoll für Aussagen aufnehmen was wortwörtlich sein muss, hierdurch also fälschungssicher wird.

Alles Andere wird "verfassungswidrig" entgegen des rechtlichen Gehörs widerrechtlich zur Aussage manipuliert und wird dadurch als Bewesimittel bzw. Aussage nichtig.
Du kommst jederzeit zu einem U-Richter und möchtest dort also erst einmal die Tätigkeiten der "Ermittlungsorgane" rügen, danach kann man weiter sehen!





Zuletzt bearbeitet: 24.01.09 22:03 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.01.09 22:11 «              Beitrag melden


Die Umkehr von Ursache und Wirkung.

Du musst überhaupt Nichts, man muss Dir nachweisen und zwar ohne jeden Zweifel, dass Du etwas getan hast.
Wie weit seit Ihr eigendlich schon von diesem planeten entfernt?

Der § 33 StPO wurde am Anfang der Siebziger Jahre illegal, still und heimlich geändert, bzw. eingeführt, der die in der BRdvD - Verfassung verankerte Unschuldsvermutung auf der ganzen Linie beseitigte.

Von da an hieß es; "wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt" bist Du schuldig, ob schuldig oder nicht!

Auf diese Sauerei hin, sitzen Tausende unschuldig in diesem Land hinter Gittern.



Zuletzt bearbeitet: 24.01.09 22:14 von Administrator
Kampfgeist

Beiträge: 146

» 24.01.09 22:24 «              Beitrag melden


Fortsetzung über den Justizskandal in SH:

http://erben-recht.de/


Respectfully
Kampfgeist
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 25.01.09 00:58 «              Beitrag melden


http://erben-recht.de
"Richter" Andreas Martins vom Amtsgericht Neumünster. Interessant.

Wir Zeit, dass wir wieder gesetzliche Richter in Dtl. bekommen.
Da werden wohl zunächst ca. 120.000 Verfahren gegen Schwarzkittel laufen.

Sehr guter link, Kampfgeist !


Zuletzt bearbeitet: 25.01.09 01:02 von Krascher
Swawa

Beiträge: 231

» 25.01.09 11:29 «              Beitrag melden


hallo wende! zu deinen beitrag vom 24.01.09

eines ist mit nicht nur bei dir, sondern bei vielen hier im forum unklar und stößt bei mir ein bißchen auf unverständnis.
ich fange mal mit folgendem an.

wir wissen das es seit 1949 noch nie einen bundespräsidenten noch bundeskanzler und minister gegeben hat, derweil die ausschreibungen nicht rechtsgemäß eingehalten wurden. also ist von daher schon alles unterschriebene von den herrschafften ungültig. wir wissen das die alliiertengesetze nach wie vor gültigkeit haben. wir wissen das 1990 der Art: 23 GG außer kraft gesetzt worden ist und die BRD erloschen ist, so das keiner mehr legimitiert ist nach dem GG usw. zu handeln. wir wissen das dass GG keine Verfassung ist und es nach der rittersturzkonferenz von 1948 auch keine geben sollte. Also warum bundesverfassungsgericht und verfassungsschutz? wir wissen, dass die ZPO, die StPO, das OWIG, das GvG mit seinen geltungsbereichen außer kraft gesetzt worden ist. wir wissen das dass verwaltungsrecht in sämtlichen bundesländern keine gültigkeit mehr hat. wir wissen das es nach dem GG egal in welcher form keine steuerpflicht gibt. wir wissen dass berlin nicht zur hauptstadt der BRD gemacht werden durfte. es ist immer noch neutraler boden und unter fremdverwaltung. somit haben die BRD politiker berlin unrechtmäßig annektiert. die politiker haben damit kriegs-besatzung und menschenrechte gebrochen und sind automatisch wieder feinde der siegermächte. ich höre jetzt erstmal auf aufzuzählen, denn das genügt für alle beteiligten die dafür gesorgt haben dieses dem volk anzutun, die todesstrafe auszusprechen. wir schreiben uns die finger wund, wenn wir einsprüche erheben, wir wehren uns vor gericht der nicht legitimierten richter und staasanwälte. Ich habe in einigen berichten hier feststellen müssen, dass bei einsprüchen, widersprüchen usw. sich nach gesetzlichen normen gewehrt wird. normaler weise braucht man das doch gar nicht mehr, denn es gibt ja nichts rechmäßiges mehr was ich als rechtmäßig geltend machen kann. von daher habe ich in meinen widersprüchen teilweise die knallharten fakten die ich oben erwähnt habe mit eingeflochten. ich meine, dass jede höflichkeitsflocksel überflüssig geworden ist, denn die antworten die wir bekommen sind auch nicht mit höflichkeit bespickt. warum sagen wir vor gericht, in wiedersprüchen, in telefonaten nicht knallhart die wahrheit und drohen zurück. wende, ich will damit sagen: wenn du antwortest auf gewisse schreiben,haue knallhart den verrätern die fakten nur so um die ohren, so das ihnen die argumentation und antwort im halse stecken bleibt, denn sie haben ja nichts mehr zu argumentieren. es ist nichts mehr da. ich handhabe das jetzt nur noch so, ich habe die schnauze gestrichen voll. wenn die verräter des deutschen volkes angst verbreiten, verbreiten wir sie auch, nur keine angst zeigen. gruß swawa

Hallo Swawa

Das Grundgesetz der BRdvD bezieht sich auf Artikel 25 GG als rangniederes Recht, womit der Artikel 25 GG die MRK als ranghöheres Recht einstuft und diese dem GG vorgeht.

Viele Artikel des GG s , also Artikel 1 - 20 sind MRK Recht und gehen dem GG vor und sind unveränderbar.
Das ist Deine Plattform mal ganz platt ausgedrückt.

Viele der Stamm-Normen in den Gesetzen beziehen sich direkt auf die MRK zum Beisp. § 16 GVG § 139 ZPO, § 138 ZPO § 123 BGB, § 125 BGB, §§§ 226, 227 und 228 BGB ,§ 134 BGB, § 138 BGB und viele mehr.

Also niemals abweichen davon, somit steht Ihr immer auf dem festen Boden des Rechtes.

Verzweiflungstaten und Anstiftung zu diesen sind bei uns nicht gern gesehen, begriffen?

Immer vor Augen halten, Freiheit, Recht und Demokratie für alle Deutschen, doch mit Verstand und Taktik.



Zuletzt bearbeitet: 25.01.09 12:54 von Administrator
Swawa

Beiträge: 231

» 25.01.09 14:26 «              Beitrag melden


hallo admi,
es geht hier weder um anstiftung noch um verzweiflungstaten. die fragen waren doch, warum wird die ZPO, die StPO, das OWIG und dergleichen noch angewendet wen sie nicht mehr existieren? warum wird überhaupt noch danach verfahren? beispiel: nach ZPO 180 sagt das AG das zustellungen gültig zugestellt sind wenn diese auch in den briefkasten geworfen werden usw. aber die ZPO gibt es doch nicht mehr? so ist das mit der StPO, der OWIG usw. aber keiner richtet sich danach, es wird lustig weiter gemacht. das dass MRK über dem GG liegt ist mir auch klar. warum richtet sich die rechtsprechung nicht danach? nochmals. wenn die gesetzeswerke außer kraft gesetzt worden sind und das war meine frage, warum werden sie noch angewendet? ich habe hier aus dem forum sehr viel gelernt und auch angewendet. viele sind ins stocken geraten, also kann ich nicht so platt sein wie du meinst. gruß swawa

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 25.01.09 15:41 «              Beitrag melden


hallo admi,
es geht hier weder um anstiftung noch um verzweiflungstaten. die fragen waren doch, warum wird die ZPO, die StPO, das OWIG und dergleichen noch angewendet wen sie nicht mehr existieren?

Man macht es, weil man es kann.

warum wird überhaupt noch danach verfahren? beispiel: nach ZPO 180 sagt das AG das zustellungen gültig zugestellt sind wenn diese auch in den briefkasten geworfen werden usw. aber die ZPO gibt es doch nicht mehr?


Nicht nur das. Der § 189 ZPO heilt rd. 30 Zustellungsmängel der ZPO und er 181er widerspricht zudem dem Art. 103 GG "Rechtliches Gehör", weil danach PERSÖNLICH zugestellt werden muss.

so ist das mit der StPO, der OWIG usw. aber keiner richtet sich danach, es wird lustig weiter gemacht.


Deswegen geht es nur über "Masse bilden". Wenn 10 Menschen einen GG-Verstoß auf breiter Ebene feststellen, dann hat das keine Auswirkungen. Bei 1.000 oder 10.000 Menschen "spürt" man schon etwas, usw.

das dass MRK über dem GG liegt ist mir auch klar. warum richtet sich die rechtsprechung nicht danach?

Weil die Herrschaften damit ihr "gutes" Geld verdienen und das auch noch weiterhin zu deinen Lasten so halten möchten.

nochmals. wenn die gesetzeswerke außer kraft gesetzt worden sind und das war meine frage, warum werden sie noch angewendet? ich habe hier aus dem forum sehr viel gelernt und auch angewendet. viele sind ins stocken geraten, also kann ich nicht so platt sein wie du meinst. gruß swawa


Das Feststellen von Straftaten heißt nicht, dass diese Straftaten jetzt eingestellt werden.
Niemand erwartet ernsthaft, dass der Dieb, sofern er denn als solcher erkannt ist, seine Beute zurückgibt, oder ?
Erst wenn "du" ihn zu fassen bekommst und ihm die Beute abnehmen kannst, kannst du ihn auch verurteilen. DANN hat es eine Folge.

Da du in der BRD keinen BRD-Juristen anzeigen und strafrechtlich verfolgen kannst, hat die nichtige Anwendung von nichtigen Gesetzen und daraus resultierenden, unendlichfachen Rechtsbeugungen (Straftaten) keine Folgen f.d. Straftäter.

Erst wenn der Souverän wieder Souverän ist, dann wird sich etwas ändern.

Dafür bedarf es aber der Wiederherstellung von Demokratie, der Umsetzung durch den Art. 146 GG, DEM Ziel der IPD.

Diese Partei hat es sich zum Ziel gemacht, Menschen zu vereinen, um ihnen Demokratie zu geben.
Aber es geht nur über Masse.

UND IMMER NUR FRIEDLICH !


Zuletzt bearbeitet: 25.01.09 15:42 von Krascher
Wende

Beiträge: 39

» 25.01.09 17:37 «              Beitrag melden


Hallo Swawa und andere,

wir sind alle vom Mobbingterror betroffen. Das ist für unsere Gesundheit nicht gut.
Man muss versuchen, die Obrigkeit auf die eine oder andere Art zu verunsichern. Ich schreibe jetzt auf meine Briefköpfe z.B.
"Mobbingterroropfer von Machthabern der ehem. DDR und der Bundesrepublik Deutschland".
Mir ist die Bezeichnung BRdvD eigentlich lieber, aber die verstehen das sicher nicht.

Gruß von Wende

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