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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 23.01.09 02:40 « |
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Die
faschistische Republik OMF - BRdvD hat sich bis heute nicht durchringen
können die Urteile der Riege von 1933 - 1945 zu verurteilen und für
nichtig zu erklären, komisch nicht?
Dies scheint in dem Grunde zu liegen, dass diese angebliche
demokratische Republik die Gesetze dieser Herrschaften von 1933 - 45
nicht nur wieder eingeführt hat, sondern diese auch kräftig zum
Gebrauch bereit hält.
Dies erfahrt Ihr täglich immer wieder auf s Neue Leute, also was wird
gequarkt, immer gegen an was die Schwarte her gibt, immer wieder und
immer wieder, ohne Unterlass.
Und hier noch ein Kalauer zum Abend bzw. zum frühen Morgen.
Zum Winkel bekommt dafür das er so böse war, natürlich ohne Absprache,
( die lügen natürlich das sich die Balken biegen), wahrscheinlich
Bewährung, weil der Durchsuchungsbefehl 12 Tage zu spät unterzeichnet
wurde, dadurch sich die 1,1 Million auf über 160.000 reduziert und er
somit unter der Million liegt.
Was für ein Glück findet Ihr nicht?
Da merkt der Jurist sofort auf und wird pingelig oder wie sollen wir
das sehen?
Da fängt man also an Hasenködel zu zählen was der arme Mann alles durch
machen musste, um die Kohle am "Staat" vorbei zu mogeln, weil er ja
angeblich steuerpflichtig ist.
Der arme Kerl, Millionen verdient, die Gier nach noch mehr und mehr und
nun noch das!
Bei Euch, wenn Ihr Euch nicht gesetzestreu verhaltet, zieht man Euer
Vermögen ein, bis zum letzten Hemd.
Herr Zum Winkel erhält als Belohnung nun noch eine monatliche Rente von
100.000.00 Euro.
Macht Euch also keine großen Sorgen um ihn, er braucht nicht in die
Garküche zu gehen wie 800.000 Menschen in Deutschland.
In einer Demokratie geht dieser Mann in den Knast, verliert seine
Bezüge und sein Vermögen.
Keine Spur davon, man ist ja unter sich!
Zuletzt bearbeitet: 23.01.09 02:45 von Administrator
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stromer
Beiträge: 89
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» 23.01.09 03:08 « |
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Irrtum, Chef...!
Krummerwinkel erhält KEINE Rente in der genannten Höhe.
Der Verbrecher bekommt, von uns Steuerzahlern finanziert, über
j.üdischen Banken kreditfinanziertes
S c h w e i g e g e l d !!!
st.
Kein Irrtum , sondern Realität, der Vertrag mit der Post und Zum Winkel
ist auf 100.000 € a Monat Rente vereinbart.
Was Zum Winkel in anderer Form und mit der Wirtschaft hat ist für mich
dabei zweitrangig, der Vertrag mit der Post sind bzw. ist mit unseren
Steuergeldern finanziert und hier liegt der Hase im Pfeffer!
Auch ist es nicht interessant welche ethnische Gruppe oder welche
religiöse Gemeinschaft ihn unterstützt, für mich ist jeder ein
Verbrecher der dem Deutschen Volk schadet, und so mit wird kein
Unterschied zwischen Religion und Herkunft gemacht, ob mongolisch,
spanisch, indisch, deutsch, jüdisch , Hindu, Katholik oder sonst ein
Straftäter!
Es gibt in jeder dieser Gruppen die Gleichen Verbrecher, also ist es
egal welcher Religion und Herkunft,alle bekommen die Hucke voll!
Also bitte aufhören auf einzelne Religionen oder ethnische Gruppen rum
zu hacken,das ist nicht unser Thema.
v.R. als Admi.
Zuletzt bearbeitet: 23.01.09 10:46 von Administrator
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wiewahr
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» 23.01.09 10:41 « |
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Oh
ja, die Medien. Eigentlich müsste man es nur schaffen, dass Astra
langfristig lahmgelegt wäre, dann würden sich diese Probleme wie von
selbst lösen
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Wende
Beiträge: 39
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» 24.01.09 19:13 « |
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Hatte
eine Vorladung zur Polizei erhalten. Daraufhin hatte ich im Internet
gesucht und unter http://www.jurablogs.com/de/vorladung-zur-vernehmung
folgendes gefunden:
Grundsätzlich gilt: So lange auf einer Vorladung (etwa zur
richterlichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung) nicht ausdrücklich
auf die Verpflichtung zum Erscheinen und auf die Folgen des Ausbleibens
hingewiesen wird, muss man der Vorladung keine Folge leisten.
Dementsprechend bin ich nicht hingegangen. Hatte der Polizei auch eine
Nachricht geschickt mit den Hinweisen, dass offenbar keine
Verpflichtung besteht, der Vorladung Folge zu leisten und ich keine
Aussagen machen will.
Das hat dann auch zu Art. 15 I Nr.1 PAG gepasst, wonach eine Vorladung
nicht zulässig ist, wenn der Zweck trotz Vorladung nicht erreicht
werden kann. Beispiel: da der Vorgeführte nicht verpflichtet ist, zur
Sache auszusagen (sinngemäße Anwendung der Aussageverweigerungsrechte
nach der StPO), ist eine Vorladung unzulässig, wenn die Personalien des
Betroffenen bekannt sind und nach den Umständen zu erwarten ist, dass
der Betroffene keine Angaben zur Sache macht (vgl. BayVBl. 57, S. 35).
(http://www.jura.uni-passau.de/uploads/media/PolR_Skript.pdf).
Nach ein paar Tagen rief mich der Polizeibeamte an und wollte meine
Personalien wissen sowie ob ich Aussagen machen möchte. Hatte paar
persönliche Angaben gemacht und nochmals klargemacht, dass ich die
Aussage verweigere.
Ich hatte den Polizeibeamten telefonisch auf die Rechtslage
hingewiesen. Er wollte den Staatsanwalt fragen und zurückrufen. Dann
rief er zurück und erzählte mir etwas, was der Staatsanwalt gesagt
hätte (was ich aber nicht verstanden hatte) und woran ich glauben
sollte. Ich sollte hinkommen, wir müssten eine erkennungsdienstliche
Behandlung machen (also Fotos, Fingeabdrücke usw.).
Hatte ihm wieder geschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und
mitgeteilt, dass ich damit nicht einverstanden bin und nicht kommen
will. Um eine Vorladung mit Belehrung über Rechte hatte ich
(vorsichtshalber) gebeten.
Weiter hatte ich darauf hingewiesen, dass ich in meinem Leben schon
viel zu viel mit Handlungen in Richtung „Milgram Experiment" bzw.
„Stanford-Prison-Experiment" versorgt worden bin, auch in Stasi-Haft
war, weil ich mich nicht willenlos unterordnen wollte. Weiter hatte ich
u.a. darauf hingewiesen, dass ich u.a. mit dem Bundesministerium der
Justiz, dem Bundestag, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
dem Europäischen Parlament usw. korrespondiere.
Ich hätte das alles nicht machen sollen, da dadurch der Polizeibeamte
angeregt wurde, weiter tätig zu werden.
Der Polizeibeamte hatte mich (uns) noch ca. 10- oder 20-mal anonym
angerufen. Bin dann entweder nicht an das Telefon gegangen oder habe
abgehoben und sofort aufgelegt. Irgendwie ist der nervös geworden.
Die ganze Vorgehensweise war für mich Mobbingterror.
Wenn jemand bei der Polizei Aussagen machen soll, ist es ganz wichtig
ist, dass man unbedingt die Klappe hält und nichts unterschreibt. Die
arbeiten dort wie alle Machthaber und Richter mit psychologischen
Tricks, belügen, verdrehen Sachverhalte, Paragrafen usw., eben
standesgemäß Richtung „Milgram Experiment" bzw.
„Stanford-Prison-Experiment".
Weitere Infos zur Aussageverweigerung kann man z.B. finden unter
http://aussageverweigerung.info/ (eine Seite der Rote Hilfe e.V.- ich
erwähne das, damit die Leute, die Leute unbedingt zwischen Linksextrem
und Rechtsextrem einordnen wollen, bissel durcheinander werden!).
Was mir vorgeworfen wird, ist nicht beweisbar (!) und verjährt (!).
Außerdem hatte derjenige, der mich angezeigt hatte, die Anzeige
zurückgenommen! Also eine Sache, die für die Obrigkeit kaum zu gewinnen
ist.
Derjenige, der seine Anzeige zurückgenommen hatte, hat wohl deswegen
offenbar schon eine Geldforderung als Strafe wegen Falschaussage
erhalten.
Habe mich bei dem Justizminister, in dessen Bereich die Ermittlungen
aufgenommen wurden (ein anderes Bundesland) beschwert und auf
Rechtsbeugung hingewiesen, weil verjährte Sachen verfolgt werden!
Bei Wikipedia kann man z.B. lesen: „...im Strafrecht: der Staat
verliert nach Ablauf bestimmter Fristen den Anspruch auf
Strafverfolgung oder –vollstreckung“.
Die Obrigkeit will unbedingt die Untertanen schikanieren und
abkassieren. Sie hält dabei zusammen wie Pech und Schwefel, auch, wenn
Unrecht vertreten wird, eben wie eine Einheitspartei.
Das Mehrparteiensystem halte ich nicht für brauchbar. Es sollte nach
anderen Wegen gesucht werden.
Habe heute einen Einschreibebrief von der Polizei erhalten und nicht
angenommen. War das richtig? Theoretisch müsste es eine gute Nachricht
gewesen sein, aber bei dem System ist ja nichts berechenbar. Jeder
Machthaber kann machen, was er will und auf seine Machthaberkumpane
vertrauen.
Was meint Ihr dazu?
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Swawa
Beiträge: 231
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» 25.01.09 11:29 « |
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hallo wende! zu deinen beitrag vom 24.01.09
eines ist mit nicht nur bei dir, sondern bei vielen hier im forum
unklar und stößt bei mir ein bißchen auf unverständnis.
ich fange mal mit folgendem an.
wir wissen das es seit 1949 noch nie einen bundespräsidenten noch
bundeskanzler und minister gegeben hat, derweil die ausschreibungen
nicht rechtsgemäß eingehalten wurden. also ist von daher schon alles
unterschriebene von den herrschafften ungültig. wir wissen das die
alliiertengesetze nach wie vor gültigkeit haben. wir wissen das 1990
der Art: 23 GG außer kraft gesetzt worden ist und die BRD erloschen
ist, so das keiner mehr legimitiert ist nach dem GG usw. zu handeln.
wir wissen das dass GG keine Verfassung ist und es nach der
rittersturzkonferenz von 1948 auch keine geben sollte. Also warum
bundesverfassungsgericht und verfassungsschutz? wir wissen, dass die
ZPO, die StPO, das OWIG, das GvG mit seinen geltungsbereichen außer
kraft gesetzt worden ist. wir wissen das dass verwaltungsrecht in
sämtlichen bundesländern keine gültigkeit mehr hat. wir wissen das es
nach dem GG egal in welcher form keine steuerpflicht gibt. wir wissen
dass berlin nicht zur hauptstadt der BRD gemacht werden durfte. es ist
immer noch neutraler boden und unter fremdverwaltung. somit haben die
BRD politiker berlin unrechtmäßig annektiert. die politiker haben damit
kriegs-besatzung und menschenrechte gebrochen und sind automatisch
wieder feinde der siegermächte. ich höre jetzt erstmal auf aufzuzählen,
denn das genügt für alle beteiligten die dafür gesorgt haben dieses dem
volk anzutun, die todesstrafe auszusprechen. wir schreiben uns die
finger wund, wenn wir einsprüche erheben, wir wehren uns vor gericht
der nicht legitimierten richter und staasanwälte. Ich habe in einigen
berichten hier feststellen müssen, dass bei einsprüchen, widersprüchen
usw. sich nach gesetzlichen normen gewehrt wird. normaler weise braucht
man das doch gar nicht mehr, denn es gibt ja nichts rechmäßiges mehr
was ich als rechtmäßig geltend machen kann. von daher habe ich in
meinen widersprüchen teilweise die knallharten fakten die ich oben
erwähnt habe mit eingeflochten. ich meine, dass jede
höflichkeitsflocksel überflüssig geworden ist, denn die antworten die
wir bekommen sind auch nicht mit höflichkeit bespickt. warum sagen wir
vor gericht, in wiedersprüchen, in telefonaten nicht knallhart die
wahrheit und drohen zurück. wende, ich will damit sagen: wenn du
antwortest auf gewisse schreiben,haue knallhart den verrätern die
fakten nur so um die ohren, so das ihnen die argumentation und antwort
im halse stecken bleibt, denn sie haben ja nichts mehr zu
argumentieren. es ist nichts mehr da. ich handhabe das jetzt nur noch
so, ich habe die schnauze gestrichen voll. wenn die verräter des
deutschen volkes angst verbreiten, verbreiten wir sie auch, nur keine
angst zeigen. gruß swawa
Hallo Swawa
Das Grundgesetz der BRdvD bezieht sich auf Artikel 25 GG als
rangniederes Recht, womit der Artikel 25 GG die MRK als ranghöheres
Recht einstuft und diese dem GG vorgeht.
Viele Artikel des GG s , also Artikel 1 - 20 sind MRK Recht und gehen
dem GG vor und sind unveränderbar.
Das ist Deine Plattform mal ganz platt ausgedrückt.
Viele der Stamm-Normen in den Gesetzen beziehen sich direkt auf die MRK
zum Beisp. § 16 GVG § 139 ZPO, § 138 ZPO § 123 BGB, § 125 BGB, §§§ 226,
227 und 228 BGB ,§ 134 BGB, § 138 BGB und viele mehr.
Also niemals abweichen davon, somit steht Ihr immer auf dem festen
Boden des Rechtes.
Verzweiflungstaten und Anstiftung zu diesen sind bei uns nicht gern
gesehen, begriffen?
Immer vor Augen halten, Freiheit, Recht und Demokratie für alle
Deutschen, doch mit Verstand und Taktik.
Zuletzt bearbeitet: 25.01.09 12:54 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 25.01.09 15:41 « |
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hallo admi,
es geht hier weder um anstiftung noch um verzweiflungstaten. die fragen
waren doch, warum wird die ZPO, die StPO, das OWIG und dergleichen noch
angewendet wen sie nicht mehr existieren?
Man macht es, weil man es kann.
warum wird überhaupt noch
danach verfahren?
beispiel: nach ZPO 180 sagt das AG das zustellungen gültig zugestellt
sind wenn diese auch in den briefkasten geworfen werden usw. aber die
ZPO gibt es doch nicht mehr?
Nicht nur das. Der § 189 ZPO heilt rd. 30 Zustellungsmängel der ZPO und
er 181er widerspricht zudem dem Art. 103 GG "Rechtliches Gehör", weil
danach PERSÖNLICH zugestellt werden muss.
so ist das mit der StPO,
der OWIG usw. aber keiner richtet sich danach, es wird lustig weiter
gemacht.
Deswegen geht es nur über "Masse bilden". Wenn 10 Menschen einen
GG-Verstoß auf breiter Ebene feststellen, dann hat das keine
Auswirkungen. Bei 1.000 oder 10.000 Menschen "spürt" man schon etwas,
usw.
das dass MRK über dem GG
liegt ist mir auch klar. warum richtet sich die rechtsprechung nicht
danach?
Weil die Herrschaften damit ihr "gutes" Geld verdienen und das auch
noch weiterhin zu deinen Lasten so halten möchten.
nochmals. wenn die
gesetzeswerke außer kraft
gesetzt worden sind und das war meine frage, warum werden sie noch
angewendet? ich habe hier aus dem forum sehr viel gelernt und auch
angewendet. viele sind ins stocken geraten, also kann ich nicht so
platt sein wie du meinst. gruß swawa
Das Feststellen von Straftaten heißt nicht, dass diese Straftaten jetzt
eingestellt werden.
Niemand erwartet ernsthaft, dass der Dieb, sofern er denn als solcher
erkannt ist, seine Beute zurückgibt, oder ?
Erst wenn "du" ihn zu fassen bekommst und ihm die Beute abnehmen
kannst, kannst du ihn auch verurteilen. DANN hat es eine Folge.
Da du in der BRD keinen BRD-Juristen anzeigen und strafrechtlich
verfolgen kannst, hat die nichtige Anwendung von nichtigen Gesetzen und
daraus resultierenden, unendlichfachen Rechtsbeugungen (Straftaten)
keine Folgen f.d. Straftäter.
Erst wenn der Souverän wieder Souverän ist, dann wird sich etwas ändern.
Dafür bedarf es aber der Wiederherstellung von Demokratie, der
Umsetzung durch den Art. 146 GG, DEM Ziel der IPD.
Diese Partei hat es sich zum Ziel gemacht, Menschen zu vereinen, um
ihnen Demokratie zu geben.
Aber es geht nur über Masse.
UND IMMER NUR FRIEDLICH !
Zuletzt bearbeitet: 25.01.09 15:42 von Krascher
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