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Thema: Recht in der BRDvD
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Frischling
Beiträge: 198
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» 23.12.08 15:53 « |
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In der Weimarer Republik behauptete die Justiz in ihren Urteilen "Es
wird für Recht erkannt". Die Nazis, also die neue Obrigkeit,
bezeichneten dagegen die Justiz der Weimarer Republik als "volksfremd".
Volksfremd bedeutet wohl, dass die Justiz kriminell oder unfähig
gewesen sein müßte. Die meisten der angeblich so volksfremden Justiz,
waren dann auch wieder Richter im 3. Reich, und urteilten nun angeblich
"Im Namen des deutschen Volkes". Das
jemand der vorher "volksfremde"
Urteile gefällt hat, nun plötzlich in der Lage sein soll, Urteile im
Namen des deutschen Volkes zu fällen, ist sicherlich nicht unbedingt zu
erwarten. Schon nach dem Krieg bezeichnete die neue Obrigkeit sowohl in
der BRD und DDR, die Justiz des 3. Reichs wieder als Unrechtsjustiz.
In Ost (DDR) und West (BRD) wurden wieder die (überlebenden) Richter
eingestellt, die erst an der "volksfremden" Justiz beteiligt
waren, und danach an der "Unrechtsjustiz des 3. Reichs". Nun
behauptete die Justiz in Ost und West, man würde Urteile "Im Namen
des Volkes" fällen. Kaum vorstellbar, dass Richter, die erst an
einer "volksfremden Justiz" und dann an der "Unrechtsjustiz
des 3. Reichs" beteiligt waren, nun plötzlich Recht "im Namen",
eines imaginären, nicht näher genannten, "Volkes" fällen
sollten.
Es gilt:
"Wer´s einmal beugt, dem glaubt man nicht,
auch wenn er nachher ´s Recht verspricht!"
Was die wenigsten wissen, und auch ich erst seit kurzem,
"Im Name des Volkes", gilt aber nicht
für alle deutschen Gerichte.
Ausgerechnet ein Gericht, das an eine Landesverfassung gebunden ist,
behauptet seine Urteile "Im Namen des deutschen Volkes" zu
fällen.
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Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Vierter Abschnitt - Die Rechtspflege
Artikel 72
(1) Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.
BEWEIS: http://www.famerb.de/gesetze/lv_nrw.pdf
Quelle: http://www.frankanne.de/M1B000.html
Gruß Frischling
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Wende
Beiträge: 39
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» 13.01.09 21:19 « |
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Nachstehend ein Aufruf, den ich erhalten habe und der zu überdenken
wäre:
E-Mail schreiben an: abgeordnetenwatch - Menschenrechte
Liebe Mitstreiter für einen besseren Rechtsstaat,
sehr geehrte Damen und Herren,
wer in seinem Leben in der BRD nie mit dem Thema
Menschenrechtsverletzungen konfrontiert worden ist, wird sich kaum
vorstellen können, dass es für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen
keine neutrale Stelle gibt, an die sich das Opfer nach
Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsmacht und Justiz wenden kann.
An den Anfang der Fragen an BJM Zypries und deren Antwort über
"abgeordnetenwatch"
habe ich meine negativen Erfahrungen auf der Suche nach
Ansprechpartnern gestellt.
Manchmal erhält das Opfer einen ablehnende Bescheid, mit dem Verweis
auf die Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilung). Meist aber erhält
das Opfer aber gar keine Antwort, denn wer dem Thema "Justiz und
Menschenrechte" ganz aus dem Weg geht, bekommt wegen einer
leichtfertigen Aussage zumindest keine Schwierigkeiten.
In ihrer Antwort hat BJM Zypries auf die Zuständigkeit der deutschen
Gerichte verwiesen.
Tausende von Justizopfern wissen, dass das Rechtssystem in der BRD
weitgehend zum gut bezahlten Inkassosystem verkommen ist, das oftmals
zum finanziellen Ruin der Bürger führt. Von Gerechtigkeit keine Spur.
Der 2. Teil der Antwort von BJM Zypries aber zeigt allen Opfern von
Menschenrechtsverletzungen nach welchen Strafrechtsparagraphen sie
Strafanzeigen
gegen die Täter stellen können. Viele Justizkritiker wissen, dass
nahezu alle Strafanzeigen gegen Staatsdiener durch die Staatsanwälte
sehr rasch eingestellt
werden und seit Gründung der BRD kaum ein Richter wegen (auch
vorsätzlicher) Rechtsbeugung bestraft worden ist. Doch je mehr Opfer
sich mit Strafanzeigen wehren, umso eher ist eine Änderung
herbeizuführen.
Es ist vor allem das Wissen der Staatsmacht um die permanente
Rechtsverweigerung durch die Justiz dem Bürger gegenüber, die zu den
meisten Menschenrechtsverletzungen führt (z.B. Anspruch auf faires
Verfahren, Anspruch auf rechtliches Gehör, Verbot des
Rechtsmissbrauchs). Und genau dieser geschlossene und durch Inkompetenz
tief gestaffelte Kreis soll in der BRD die Menschenrechte schützen. Es
liegt klar auf der Hand, dass die Staatsmacht und die Justiz nur unter
massiven Druck der Bürger dieses menschenrechtsfeindliche System - ein
Staat im Staat - ändern werden.
Unterstützen Sie meine Bemühungen. Stellen Sie Ihren Abgeordneten durch
persönliche Schreiben oder über "abgeordnetenwatch" Fragen zu den
Menschenrechten in der BRD.
In diesem Jahr stehen viele Wahlen an, deshalb ist der Zeitpunkt dafür
günstig, zumal breite Bevölkerungskreise inzwischen der Politik und
Justiz misstrauen. Es wird Zeit, dass die öffentliche Diskussion
beginnt, denn demnächst wird es als Folge der Finanzkrise Millionen
Opfer von Anlagenbetrug geben, die ähnlich der Opfer von
Schrottimmobilien nach der derzeitigen Rechtsauslegung durch die
Gerichte kaum eine Chance haben werden, die durch Bankenbetrug
verlorenen Ersparnisse / Altersversorgung zurückzubekommen.
Meine Erfahrungen mit den Menschenrechten sind für eine weiträumige
Verbreitung bestimmt.
Mit freundlichem Gruss
Peter K.
(fünf Beschwerden über schwerste Menschenrechtsverletzungen sind allein
von mir beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig,
nachdem mir in der BRD auch vom Bundesverfassungsgericht meine
Grundrechte auf das Schwerste verletzt worden sind.)
Zuletzt bearbeitet: 13.01.09 21:24 von Krascher
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stromer
Beiträge: 89
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» 14.01.09 05:05 « |
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@ Wende
Spare Dir die Mühe!
Jegliche Anträge auf Erlangung von Recht werden vom EuGH abgebügelt mit
dem Bemerken auf STAATSAUFBAUMÄNGELN.
Das ist deshalb kein Quatsch, weil damit nur nicht laut gesagt wird,
daß hier im Land immer noch das Kriegsrecht gilt und die SHAEF- Gesetze
der Besatzer oberste Priorität haben.
Erkennbar ist das Im Art.139 GG:
"Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen
dieses Grundgesetzes nicht berührt."
Auch der Art.133 GG ist so ein Ding....:
"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."
Was da so ganzharlos daherkommt, hat es in sich!
Damit werden alle Leute, vor Allem auch Nicht- Nazis, sondern nur
Rechtsuchende, vom Recht ausgeschlossen, weil hier nur die Besatzer die
Rechtshoheit geniessen.
Wer es erkennt, ist schlau und sinnt auf andere Formen der
Rechtspflege....
Die Besatzer dürfen so agieren; nur unsere Politikkaste, die dem Volk
die tatsächliche Rechtslage im Land verschweigt und medial verschweigen
läßt, die hat sich für den höchsten Verdienstorden im Lande
qualifiziert:
"Laternenpfahl am Bande"!
st.
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Wende
Beiträge: 39
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» 17.01.09 21:20 « |
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Thema Recht in der BRDvD oder Mobbing durch
die Obrigkeit
Der Staat, der Mobbing in seinen
Dienststellen und in der
Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein
humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln
und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis,
behauptet u.a. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vgl.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/14610/mobbing.html).
Mobbing ist allerdings offenbar kein bewusster Vorgang, sondern
resultiert aus Bequemlichkeit und Egozentrik. Das wären z.B. die
Geldgier, Neid, Missgunst, das Interesse an wenig Arbeitsaufwand, die
Reaktion auf unerwünschte Kritik, die mangelhafte Unterwürfigkeit des
Untergebenen, mangelhafte Fähigkeiten oder mangelhafte Ausstattung der
Mobber, Kollegialität der Mobber, auch mangelhaftes Management oder
Mobber suchten ein Ventil.
Von Mobbing betroffene Personen werden Opfern von Terroranschlägen
gleichgestellt (vgl. Astrid Schreyoegg,
http://www.schreyoegg.de/content/view/103/33,
http://www.geratop.de/gesundheitsamt/dokumente/archiv/www.volksstaathessen.net-standesrecht.pdf).
Betroffen sind alle, die sich von Mobbing
betroffen fühlen (vgl.
http://www.mobbingberatung-regensburg.de/betroffen.htm).
Es handelt sich hier um eigene Erfahrungen in Anlehnung an im Internet
veröffentlichte Informationen über Mobbing am Arbeitsplatz , wobei die
Sachverhalte den Verhältnissen im Staats- bzw. Rechtswesen angepasst
wurden.
Einige Handlungen von Machthabern, die bei
mir insgesamt als Mobbing
angekommen sind (überlegt bitte mal, ob Ihr auch gemobbt wurdet- kaum
jemand wird sich bewusst sein, dass er vom Machtapparat gemobbt wird):
Andere hindern mich, anderen etwas
mitzuteilen (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK):
Ein Anwalt wollte nicht, dass ich dem Richter etwas mitteile.
Das Gericht verweigerte meinem Anwalt, etwas mitzuteilen (eine
Anspruchsbegründung).
Ich konnte mich nicht äußern, weil ich keinen Anwalt bezahlen konnte.
Ich darf mich durch die Anwaltspflicht nicht äußern und muss mir
dadurch alles gefallen lassen.
Ein Richter hinderte mich daran, etwas mitzuteilen.
Richterliche Hinweise wurden zu spät oder nicht gegeben, so dass ich
mich nicht rechtzeitig entscheiden und unnötige Nachteile vermeiden
konnte.
Ich hatte große Nachteile, weil richterliche Hinweise nicht klar genug
waren (etwas war- wohl absichtlich- mehrdeutig).
Unklare oder nicht beschaffbare Beweismittel wurden von mir verlangt.
Mein Zeuge wurde nicht gehört.
Gesetzliche Bestimmungen sind verschieden auslegbar formuliert, so dass
nicht erkennbar ist, wie etwas zu verstehen ist, wodurch keine klaren
Mitteilungen möglich sind.
Rechtsmittelbelehrungen erfolgten nicht, wodurch Rechtsmittel
verhindert wurden.
Die Forderungen und Hürden des Bundesverfassungsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind nicht eindeutig,
damit fachgerechte Sachvorträge gemacht werden können.
Nicht einmal Spitzenanwälte und Rechtsprofessoren kennen die
Forderungen und Hürden des Bundesverfassungsgerichts.
Den Erfolgsquoten bei Verfassungsbeschwerden von ca. 1- 2% zu
entnehmen, dass kaum jemand die Forderungen und Hürden des Gerichts
kennt.
Es ist kaum zumutbar, bei Erfolgschancen von ca. 1- 2% und
begründungslosen Nichtannahmebeschlüssen sich viele Tage mit der
Einlegung von Verfassungsbeschwerden zu beschäftigen.
Es ist nicht zumutbar, bei Erfolgschancen von ca. 0,2- 0,5% und
begründungslosen Nichtannahmebeschlüssen sich viele Tage mit der
Einlegung von Menschenrechtsbeschwerden zu beschäftigen.
Bei Gehörsrügen muss, da ggf. keine Entscheidung auf eine Gehörsrüge
erfolgt, vorsorglich eine fristwahrende Verfassungsbeschwerde
eingereicht werden, was auf keinem Merkblatt steht.
Vernehmer hinderten mich, Beweismittel zu beschaffen und einen Anwalt
zu beauftragen (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Meine „öffentlichen Petitionen" werden umgedichtet oder nicht
veröffentlicht.
Kritische Beiträge werden in Foren des Bundestags gelöscht.
Man wird immer wieder ermahnt, nichts gegen Machthaber zu äußern, um
keine Unannehmlichkeiten zu bekommen.
Man muss damit rechnen, ausspioniert zu werden, wenn man sich nicht
obrigkeitshörig verhält.
Es bestehen zunehmend ähnliche Verhältnisse in der BRD wie in der
ehemaligen DDR, in der ich übrigens in politischer Haft war.
Andere üben Druck auf mich aus (Verstöße
gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).
Vernehmer bearbeiteten mich monatelang und diktierten mir hartnäckig
Angaben (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Ich wurde von einem Richter und von einem Anwalt ermahnt, nichts zu
meinen Vorteilen zu sagen.
Ich werde unter Druck gesetzt, mich nicht zu beschweren. Nachdem ich
Richter kritisierte, wurde ich mit Beschwerdegebühren bestraft.
Ich wurde gemobbt, nachdem ich Handlungen von Behördenangestellten oder
Richtern kritisierte.
Man wird auch in der Bundesrepublik Deutschland wie in der DDR durch
Repressalien zur Anpassung gezwungen, sich von Machthabern alles
gefallen zu lassen.
Der Bundestag drohte mir an, mich von der Nutzung seiner Foren
auszuschließen, wenn ich unangenehme Beiträge einbringe.
Man kann ähnliche Verhältnisse in der DDR und in der BRD beobachten.
Fortsetzung folgt
@ Wende
Die IPD und ihr Vorstand wird seit anbeginn gemobbt, bitte den
Zentralkurier lesen , dort steht alles zum Thema Mobbing, sowie zur
Strafbarkeit dieses Mobbings, weil hoch kriminell.
Politiker, Presse , Beamte, und vor allen Dingen als größter Straftäter
in diesen Reihen, die Justiz ist am Mobbing zu 80% beteiligt, weil es
ohne diese Rechtsbeuger überhaupt nicht möglich wäre.
Zuletzt bearbeitet: 17.01.09 22:35 von Krascher
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Wende
Beiträge: 39
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» 17.01.09 21:26 « |
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Andere verweigern mir den Kontakt (Verstöße
gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).
Der Richter machte mir gegenüber abwertende Blicke oder Bewegungen.
Die Gegenpartei machte mir gegenüber abwertende Blicke oder Bewegungen.
Anwälte nahmen meine Bereitschaft zur Mitarbeit bewusst nicht zur
Kenntnis.
Richter nahmen meine Bereitschaft zur Mitarbeit bewusst nicht zur
Kenntnis.
Mir wurde klargemacht, dass mir kein rechtliches Gehör gewährt wird.
Ein Endurteil erging, bevor das Prozesskostenhilfeverfahren
abgeschlossen war.
Meine Anträge wurden übergangen.
Meine Schriftsätze verschwinden bei Gerichten.
Verhandlungen wurden überwiegend ohne mich geführt.
Es ist bekannt, dass Richter und Anwälte heimlich ohne Rechtsuchende
verhandeln.
Meine Aussagen wurden nicht protokolliert.
Anwälte, die mit mir zusammenarbeiten wollen, können kaum gefunden
werden.
Ein Anwalt wollte zu meinem Nachteil etwas anderes als ich.
Ein Anwalt legte das Mandat nieder, ohne an einer Klärung interessiert
zu sein.
In wichtigen Angelegenheiten wurde kein rechtliches Gehör gewährt.
Es fällt laufend auf, dass allgemein bei Gehörsrügen,
Gegenvorstellungen und Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Strafanzeigen
gegen Handlungen staatlicher Organe von allen Verantwortlichen des
Staates Fehlverhalten verleugnet wird.
Meine Argumente und Gedankengänge wurden nicht gewürdigt.
Meine Sachvorträge bzw. Anfragen oder Anträge wurden ignoriert.
Von Richtern wurden falsche Sachvorträge zu meinem Nachteil gemacht.
Vernehmer hinderten mich, Beweismittel zu beschaffen und einen Anwalt
zu beauftragen (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Sachverhalte wurden von Machthabern wiederholt verfälscht und in
unzulässige Zusammenhänge gestellt, so dass ein scheinbar komplexes
Problem entstand.
Bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerde erfährt man keine
Gründe, aus denen man entnehmen kann, dass rechtliches Gehör gewährt
wurde.
Es wird bei der Nichtannahmebegründung von Verfassungsbeschwerden
rücksichtslos eine Sprache angewandt, die nur zu Unverständnis führen
kann.
Man hat den Eindruck, dass das rechtliche Vorbringen, das viele Tage
bzw. Wochen Arbeit gemacht hat, kaum bzw. nicht gelesen wird.
Ich werde systematisch isoliert (Verstöße
gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).
Von einer Behörde wurden hinter meinem Rücken verächtlichmachende
falsche Angaben gemacht und herumgereicht.
Anwälte konnten im Anwaltsprozess nicht gefunden werden.
Ein Anwalt, der mich nicht mehr vertrat, wurde geladen. Ich konnte
dadurch keine Rechte wahrnehmen und wurde zu den hohen Kosten
verurteilt.
Durch die Abgabe eines Rechtsstreits an das Landgericht und die dort
bestehende Anwaltspflicht wurde ich mehrmals rechtlos gestellt und
musste mir alles gefallen lassen.
Durch die Anwaltspflicht darf ich keine Rechte wahrnehmen.
Ich bekam trotz intensiver Bemühungen keinen Notanwalt (mit Hinweis auf
alle Anwälte in der BRD, die ich offenbar alle anschreiben sollte) und
war dadurch rechtlos und dem Gegner sowie dem Staat zum Abkassieren
ausgeliefert.
Rechte wurden mit fadenscheinigen Gründen verweigert.
Rechte wurden mit realitätsfremden, herabwürdigenden, nicht erfüllbaren
Forderungen verweigert.
Rechte wurden mit falschen Hinweisen verweigert.
Meine nachweislich abgesandten Unterlagen sind wiederholt bei Gerichten
verschwunden.
Mir wurden schlechte Absichten unterstellt, um mir Rechte zu verweigern.
Ein Anwalt oder Anwälte wollen von mir keine Hinweise auf Tatsachen und
gesetzliche Bestimmungen erhalten.
Richter ignorierten immer wieder Hinweise auf Tatsachen, gesetzliche
Bestimmungen und die Rechtsprechung und wenden dafür eigene Reglungen
an, um kurzen Prozess zu machen und mich zu schädigen.
Anwälte bzw. Richter gingen ohne Rücksicht auf meine Rechte eigenen
Interessen nach.
Zum Sachverhalt machen Richter erfundene Angaben.
Der Richter unterstellte mir zu Unrecht falsche Angaben.
Ein Gutachter wendete eigene, anstatt gesetzliche Bestimmungen an.
Die Täter verweigerten jegliche Verantwortungsübernahme für eigene
Fehler.
Die Täter suggerierten mit Polemik die eigene, nicht vorhandene
Fairness.
Die Täter wanden bestehende Regelwerke falsch an bzw. umgingen diese,
wanden unbekannte bzw. erfundene Regelwerke an, oder führten Regelwerke
überhaupt nicht als Begründung an.
Nach Prozesskostenhilfeantragstellung schloss sich der Richter gleich
ohne Kenntnis, ob die Angaben zutrafen, dem gegnerischen Anwalt an und
lehnte vorab Erfolgsaussichten ab.
Richter schlossen sich gleich gegnerischen Anwälten an, ohne dass ich
Stellung nehmen konnte.
Machthaber verhalten sich wie eine Familie und beschützen sich
gegenseitig, wenn es gegen den oder die Machtlosen geht.
Meine Notsituation wird beabsichtigt, um mich zur Aufgabe des
Widerstandes zu bewegen (finanzielle, gesundheitliche und juristische
Notsituation- somit existenzielle Notsituation).
Verfahren, bei denen leicht Rechte verweigert werden können und ich
schnell abkassiert werden kann, werden vorgezogen. Verfahren, bei denen
Rechte schwerer verweigert werden können, werden viele Jahre nicht
bearbeitet (bei mir z.B. über 10 Jahre).
Ich werde bei Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht nach
ausführlichen Sachvorträgen mit nichtssagenden, immer gleichen
formelhaften Erwägungen abgespeist, also „wie Luft" behandelt.
Meine Begehren bzw. Tatsachen werden von Behörden und Gerichten
ignoriert bzw. verdreht dargestellt oder erfunden, um mich abzuwimmeln
bzw. damit die Machthaber gut dastehen.
Meine Begehren bzw. Tatsachen werden vom Petitionsausschuss ignoriert
bzw. verdreht dargestellt, um mich abzuwimmeln und zur Aufgabe zu
zwingen.
Rechtsmittelbelehrungen (z.B. über die Gehörsrüge) erfolgen nicht,
wodurch auch Beschwerden bis zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte verhindert werden.
Machthaber geben in der Regel bei Fragen, die ihnen zu viel Arbeit
machen oder sie oder anderen Machthabern gefährlich werden könnten,
pauschale bzw. nichtsagende Antworten ab, die ich als kluge, passende
Antworten auffassen soll.
Rechtsbeugung wird nach meinen Erfahrungen und nach Internetangaben
fast durchweg als nicht strafbare Handlung behandelt.
Es wird immer wieder der Versuch der Suggerierung unternommen: dass
Opfer sei der Täter und der Täter das eigentliche Opfer, so dass sich
ein angeblicher „Handlungszwang" ergibt.
Gedankengänge der Verfassungsrichter sind durch die massenhaft
herausgegebenen begründungslosen Nichtannahmen nicht erkennbar.
Ich werde wiederholt aus der Rechtsposition herausgequält.
Fortsetzung folgt
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Wende
Beiträge: 39
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» 17.01.09 21:31 « |
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Fortsetzung
Ich werde systematisch isoliert (Verstöße
gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).
Es wird klargemacht, dass die Handelnden der Machtorgane alle legitim
wären, weil sie direkt oder indirekt vom Volk gewählt worden wären
(ähnliche Floskeln wie in der DDR).
Meine Situation als Mobbing-Opfer wird als abschließend und
hoffnungslos hingestellt.
Fehler, die den schönen Schein des Managements stören könnten, werden
auf die eine oder andere Art reihenweise vertuscht, so dass man
letztendlich kaum Rechte hat.
Man wird als machtloser Mensch fast ausnahmslos durch die praktizierten
Rechtsanwendungen von den geschriebenen Rechten isoliert.
Es ist zunehmend durch Machthaber eine Einschränkung von Bürgerrechten
festzustellen, z.B. durch Einschränkungen bei Volksentscheiden und
Demonstrationen, Sperrung von internetseiten (z.B. immer wieder
teredo.cl, Überwachung der Bürger). Das Recht verschwindet, wie z.B.
erwähnt unter http://anwaltverein.de/downloads/Anwaltsblatt/AnwBl-
Archiv/Jahrgang_2006/07-06.pdf.
Ich wurde in der DDR und werde in der BRD auch von Bekannten und
Verwandten ermahnt, mir von Machthabern alles gefallen zu lassen, um
keine Unannehmlichkeiten zu bekommen.
Auch Forenteilnehmer wollen oft den suggerierten Rechtsstaat sehen, was
besser Gestellten durch die Zweiklassenjustiz (siehe Internet) leicht
fällt.
Man wird oft wie beim SED-Regime behandelt. Wer in keiner Machtgruppe
ist und sich nicht willenlos unterordnet- wird nach allen Regeln der
Kunst unterjocht entsprechend den Urinstinkten (vgl. „Milgram
Experiment" bzw. „Stanford-Prison-Experiment"). Anderes ist auch nicht
zu erwarten, da alle Machthaber von keiner edleren Menschensorte
abstammen.
Neben vom Staat ernannten Machthabern gieren auch selbst ernannte
Machthaber oft danach, mich zu schädigen.
Das Recht dient wie in der bisherigen Menschheitsgeschichte in erster
Linie dem Egoismus und Unterjochungsinteressen der Mächtigen, anstatt
dem Einzelnen.
Andere verlangten bzw. verlangen von mir
Sachen, die ich als
kränkend empfinde (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).
Ich muss in der Gesellschaft hinnehmen, dass zunehmend eine doppelte
Moral angewandt wird (vgl. George Bernard Shaw).
Man muss in der Gesellschaft hinnehmen, dass von Leuten die „das Sagen“
haben, Tatsachen ignoriert bzw. verdreht oder erfunden werden, um
machtlose Bürger abzuwimmeln bzw. sich zum Nachteil der schwächeren
Bürger zu bereichern. Die Bankenkrise, bei der besser Gestellte
bereichert wurden und das Volk „zur Kasse gebeten“ wird, beweist das
übrigens auch.
Meine Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung
werden umgedeutet oder ignoriert, um sich auf meine Kosten zu
bereichern oder mich abzuwimmeln.
Ich werde durch die Anwaltspflicht von den beteiligten Juristen
rechtlos gestellt und rücksichtslos abkassiert.
Nach Schädigungen muss ich noch Rechtsbeugungen hinnehmen und mir
gefallen lassen, von beteiligten Anwälten sowie vom Staat noch mit
Gebühren abkassiert zu werden.
Man wird nach Beschwerden gegen Entscheidungen von Richtern in der
Regel mit (Straf)gebühren bestraft.
Ich muss Gerichtskosten für unbrauchbare Leistungen zahlen.
Ein Anwalt, der das Mandat niedergelegt hatte und auch nicht zum Termin
erscheinen wollte, wird geladen, auf seine (nicht vorhandenen)
Nachteile bei Nichterscheinen hingewiesen und ich musste als ehemaliger
Anspruchsteller für das Fristversäumnis einstehen und in der
Berufungsinstanz alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Ich musste mit hoher Kostenfolge eine Entscheidung eines
Oberlandesgerichts ertragen, die die einheitliche höchstrichterliche
Rechtsprechung (auf die ich obendrein vergeblich hinwies) als
„unbillige Benachteiligung" bezeichnet. Außerdem muss ich feststellen,
dass diverse Rechtsmittel dagegen Scheinrechte sind, die nur weitere
Kosten verursachen.
Nach dem Versuch, Schäden gegenüber Rechtsbrechern geltend zu machen,
wurde ich wiederholt noch von Anwälten und Gerichten rücksichtslos
abkassiert.
Die Allgemeinheit muss der Befriedigung von Bereicherungs- und
Bequemlichkeitsinteressen anderer dienen (Beispiel: Bankenkrise).
Ich muss laufend Freizeit und Geld aufwenden, um mich (vergeblich)
gegen Rechtsbruch und Mobbing durch staatliche Organe zu wehren.
Mobber werden für ihre Unterjochungstätigkeiten gegen mich gut entlohnt
und ich muss die Mobber mit Gebühren und Steuergeldern finanzieren.
Von mir wird immer wieder verlangt, dass ich pauschale, nichtsagende,
ausweichende, am Thema vorbeigehende Antworten auf Rechtsfragen als
qualifizierte Antworten auffassen soll, mir also Veralberung gefallen
lassen muss.
Man muss in einer Gesellschaftsform leben, die lediglich einen
Rechtsstaat suggeriert, aber kein Rechtsstaat ist (vgl. z.B.
http://www.odenwald-
geschichten.de/?p=682 oder http://www.gavagai.de/rs/HHD12.htm).
Man muss sich nach wirkungslosen Bestimmungen richten. Z.B. läuft die
Gehörsrüge, die vor Verfassungsbeschwerden eingelegt werden muss, in
der Praxis leer (vgl. z.B.
http://www.zap-verlag.de/uploads/products/images/Anwaltswoche/AnwaltsWoche_16_2005.pdf,
http://anwaltsblatt.de/archiv2/pdf/jahrgang_06/heft07-06.pdf).
Ich muss obrigkeitsstaatliche Verhältnisse, eine Zuschauerdemokratie
ertragen.
Man muss in einer Gesellschaftsform leben, die nicht als legitim bzw.
als eine GmbH betrachtet werden kann (vgl. z.B. Legitimationsdebakel
laut Internet).
Ich muss ein Grundgesetz anerkennen, was nicht vom Volk, sondern von
Besatzungsmächten genehmigt wurde.
Ich soll entgegen eigenen Erfahrungen durch Angaben von Politikern und
durch verdeckte Propagandatätigkeiten der Medien (es wird laufend
suggeriert, das Rechte ordnungsgemäß angewandt werden) glauben, dass
alles in bester Ordnung ist und Machthaber Gesetze wie vorgegeben
anwenden.
Ich erlebe Gewalt oder Gewaltandrohung
(Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK)
Man richtet, wie bisher aufgeführt, mit unseriösen Mitteln Schäden an
und will mich mit Gewaltmitteln pfänden, sogar inhaftieren, wenn ich
Schädigungen nicht hinnehme.
Angaben zur Häufigkeit der Mobbinghandlungen:
Immer wieder, voraussichtlich lebenslänglich.
Von welchen Personen gingen die Handlungen
aus bzw. wurden die Handlungen zugelassen?
Zunächst durch Rechtsbrecher, aber auch durch Banken, die unlautere
Geldanlagen verkauft haben sowie von allen möglichen Machthabern wie
Vorgesetzten, Beamten, Juristen, Richtern und anderen Mitarbeitern
staatlicher Organe.
Jeder wird irgendwann ähnliche
Mobbing-Erfahrungen mit Machthabern gemacht haben oder noch machen!
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matu
Beiträge: 32
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» 21.01.09 19:24 « |
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Noch´n Versuch zu Anwaltszwang!
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart
Stuttgart, 17.01.09
Eilantrag
Strafantrag und Strafanzeige
gegen
Einzelrichterin Dr. Benner (Täterin)
zu laden über das LG Stuttgart
Richterin Dr. Benner wird beschuldigt durch den beigefügten
Hinweisbogen (Anlage 1) zur Ladung im Rechtsstreit 23 O 211/08 am LG
Stuttgart gegen den Antragsteller durch Verweigerung des Rechts
überhaupt folgende in Gang befindliche Straftatbestände geschaffen zu
haben:
1. Bedrohung § 241 StGB
2. Nötigung § 240 StGB
3. Erpressung § 253 u. 255 StGB
in Verbindung mit
Verweigerung des rechtlichen Gehörs Artikel 103 GG u. § 321a ZPO
Rechtsbeugung § 339 StGB
Hochverrat § 81 Abs. 2 StGB
Begründung:
Die Verweigerung des rechtlichen Gehörs entgegen Artikel 103GG und §
321a ZPO wird durch die rechtswidrige Forderung eines Vertretungszwangs
durch einen Anwalt entgegen Artikel 139 GG (Aufhebung von NAZI-Recht),
Artikel 25 GG (Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts bedingen
unmittelbare Rechte und Pflichten für jeden und gegen den Gesetzen
vor.) in Verbindung mit MRK 7.1 (Vor Gericht kann sich jeder selbst
verteidigen oder einer Person seiner Wahl verteidigen lassen.) bewirkt.
Beweis: Hinweisbogen Nr. 1
„Vor den Landgerichten müssen die Parteien sich durch einen
Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur dieser kann wirksam Anträge stellen
oder Einwendungen erheben; eigenes Vorbringen darf das Gericht nicht
berücksichtigen.“
Ebenso werden damit die Straftatbestände der Bedrohung, Nötigung und
Erpressung bzw. räuberischer Erpressung begründet. Denn mit der
Ankündigung der Verweigerung des rechtlichen Gehörs werden diese
Straftatbestände dadurch geschaffen, daß die Täterin mich in Analogie
verpflichten will eine fremde Kuh (Rechtanwalt) zu füttern (Geld), die
sie mir auf meine Wiese stellt (Nötigung) und, wenn ich das nicht tue,
mich mit Verlust von Hab und Gut durch ein Versäumnisurteil bedroht,
welches durch gewalttätige Exekutivkräfte (GV, Polizei) dann gegen mich
vollstreckt wird (Erpressung, räuberische Erpressung).
Beweis: Hinweisbogen Nr. 1, 2 u. 3
Da dieser Hinweisbogen somit gegen die oben genannten bestehenden
Rechtsnormen verstößt sind auch die Straftaten im Amt, die
Rechtsbeugung in. V. m. § 81 Abs.2 und weiteren gegeben.
Wegen Gefahr im Verzug wird deshalb gefordert, daß Frau Dr. Benner die
Verhandlungsführung am Termin 22.01.09, 11:00 Uhr Saal 29 untersagt
wird.
Übrigens erfuhr ich heute, daß vor Amtsgerichten nur noch Verwandte als
Beistände auftreten dürfen, ansonsten kann man sich nur noch durch
einen Anwalt vertreten lasse. IPD-Wirkung?
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matu
Beiträge: 32
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» 22.01.09 14:52 « |
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@Delphin8
Heute war der Rechtsbeugertermin. Schneller als sonst hat die GmbH
Angestellte in beratender Rücksprache mit dem Kläger sich auf ein
Urteil (Versäumnisurteil) am Nachmittag geeinigt. Keine Vorverhandlung
oder so, schließlich kennt man mich!
Solches wird dann auch vor Amtsgerichten laufen. Und die IPD-Wirkung
ist so zu verstehen: Wenn das GmbH-System in rechtliche Schwierigkeiten
wegen fehlender Argumente gerät, wird flux die Willkür etwas gröber bis
zum Schluß überhaupt nichts mehr gehört wird und nur doch Urteile
vollstreckt werden, von denen die Betroffenen erst bei deren
Vollstreckung Kenntnis nehmen können.
Der Sinnspruch, in Stein gemeißelt an der Mauer zum Aufgang des LG
Stuttgart erfährt durch die bestehende Rechtslage eine herbe Wendung:
"In der Zeit des Nationalsozialismus wurden im Hinterhof dieses
Gebäudes hunderte von Todesurteilen vollstreckt. Den Toden zum
Gedenken, den lebendigen zur Mahnung."
Früher habe ich das immer so interpretiert, daß man sich gegen UNrecht
wenden soll und muß, damit sich soetwas nicht wiederholt, heute liest
sich das wie eine Drohung: wir können das wieder tun, denkt an die
Toden. Also werden die lebendigen gemaht das Maul zu halten, sonst ....
Knack um 16:00 Uhr die Freislerstunde.
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