zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 3 ·  Suchen
Views (Heute): 1236621 (1732)
Beiträge heute: 3

Seiten: Anfang ... 12 13 14 15 16 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Frischling

Beiträge: 198

» 23.12.08 15:53 «              Beitrag melden


In der Weimarer Republik behauptete die Justiz in ihren Urteilen "Es wird für Recht erkannt". Die Nazis, also die neue Obrigkeit, bezeichneten dagegen die Justiz der Weimarer Republik als "volksfremd". Volksfremd bedeutet wohl, dass die Justiz kriminell oder unfähig gewesen sein müßte. Die meisten der angeblich so volksfremden Justiz, waren dann auch wieder Richter im 3. Reich, und urteilten nun angeblich "Im Namen des deutschen Volkes". Das jemand der vorher "volksfremde" Urteile gefällt hat, nun plötzlich in der Lage sein soll, Urteile im Namen des deutschen Volkes zu fällen, ist sicherlich nicht unbedingt zu erwarten. Schon nach dem Krieg bezeichnete die neue Obrigkeit sowohl in der BRD und DDR, die Justiz des 3. Reichs wieder als Unrechtsjustiz. In Ost (DDR) und West (BRD) wurden wieder die (überlebenden) Richter eingestellt, die erst an der "volksfremden" Justiz beteiligt waren, und danach an der "Unrechtsjustiz des 3. Reichs". Nun behauptete die Justiz in Ost und West, man würde Urteile "Im Namen des Volkes" fällen. Kaum vorstellbar, dass Richter, die erst an einer "volksfremden Justiz" und dann an der "Unrechtsjustiz des 3. Reichs" beteiligt waren, nun plötzlich Recht "im Namen", eines imaginären, nicht näher genannten, "Volkes" fällen sollten.

Es gilt:

"Wer´s einmal beugt, dem glaubt man nicht, auch wenn er nachher ´s Recht verspricht!"

Was die wenigsten wissen, und auch ich erst seit kurzem,
"Im Name des Volkes", gilt aber nicht für alle deutschen Gerichte.

Ausgerechnet ein Gericht, das an eine Landesverfassung gebunden ist,
behauptet seine Urteile "Im Namen des deutschen Volkes" zu fällen.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Vierter Abschnitt - Die Rechtspflege
Artikel 72
(1) Die Gerichte urteilen im Namen des Deutschen Volkes.


BEWEIS: http://www.famerb.de/gesetze/lv_nrw.pdf

Quelle: http://www.frankanne.de/M1B000.html

Gruß Frischling

Wende

Beiträge: 39

» 13.01.09 21:19 «              Beitrag melden


Nachstehend ein Aufruf, den ich erhalten habe und der zu überdenken wäre:

E-Mail schreiben an: abgeordnetenwatch - Menschenrechte

Liebe Mitstreiter für einen besseren Rechtsstaat,
sehr geehrte Damen und Herren,

wer in seinem Leben in der BRD nie mit dem Thema Menschenrechtsverletzungen konfrontiert worden ist, wird sich kaum vorstellen können, dass es für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen keine neutrale Stelle gibt, an die sich das Opfer nach Menschenrechtsverletzungen durch die Staatsmacht und Justiz wenden kann.

An den Anfang der Fragen an BJM Zypries und deren Antwort über "abgeordnetenwatch"
habe ich meine negativen Erfahrungen auf der Suche nach Ansprechpartnern gestellt.
Manchmal erhält das Opfer einen ablehnende Bescheid, mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz (Gewaltenteilung). Meist aber erhält das Opfer aber gar keine Antwort, denn wer dem Thema "Justiz und Menschenrechte" ganz aus dem Weg geht, bekommt wegen einer leichtfertigen Aussage zumindest keine Schwierigkeiten.

In ihrer Antwort hat BJM Zypries auf die Zuständigkeit der deutschen Gerichte verwiesen.
Tausende von Justizopfern wissen, dass das Rechtssystem in der BRD weitgehend zum gut bezahlten Inkassosystem verkommen ist, das oftmals zum finanziellen Ruin der Bürger führt. Von Gerechtigkeit keine Spur.

Der 2. Teil der Antwort von BJM Zypries aber zeigt allen Opfern von Menschenrechtsverletzungen nach welchen Strafrechtsparagraphen sie Strafanzeigen
gegen die Täter stellen können. Viele Justizkritiker wissen, dass nahezu alle Strafanzeigen gegen Staatsdiener durch die Staatsanwälte sehr rasch eingestellt
werden und seit Gründung der BRD kaum ein Richter wegen (auch vorsätzlicher) Rechtsbeugung bestraft worden ist. Doch je mehr Opfer sich mit Strafanzeigen wehren, umso eher ist eine Änderung herbeizuführen.

Es ist vor allem das Wissen der Staatsmacht um die permanente Rechtsverweigerung durch die Justiz dem Bürger gegenüber, die zu den meisten Menschenrechtsverletzungen führt (z.B. Anspruch auf faires Verfahren, Anspruch auf rechtliches Gehör, Verbot des Rechtsmissbrauchs). Und genau dieser geschlossene und durch Inkompetenz tief gestaffelte Kreis soll in der BRD die Menschenrechte schützen. Es liegt klar auf der Hand, dass die Staatsmacht und die Justiz nur unter massiven Druck der Bürger dieses menschenrechtsfeindliche System - ein Staat im Staat - ändern werden.

Unterstützen Sie meine Bemühungen. Stellen Sie Ihren Abgeordneten durch persönliche Schreiben oder über "abgeordnetenwatch" Fragen zu den Menschenrechten in der BRD.
In diesem Jahr stehen viele Wahlen an, deshalb ist der Zeitpunkt dafür günstig, zumal breite Bevölkerungskreise inzwischen der Politik und Justiz misstrauen. Es wird Zeit, dass die öffentliche Diskussion beginnt, denn demnächst wird es als Folge der Finanzkrise Millionen Opfer von Anlagenbetrug geben, die ähnlich der Opfer von Schrottimmobilien nach der derzeitigen Rechtsauslegung durch die Gerichte kaum eine Chance haben werden, die durch Bankenbetrug verlorenen Ersparnisse / Altersversorgung zurückzubekommen.

Meine Erfahrungen mit den Menschenrechten sind für eine weiträumige Verbreitung bestimmt.

Mit freundlichem Gruss
Peter K.

(fünf Beschwerden über schwerste Menschenrechtsverletzungen sind allein von mir beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, nachdem mir in der BRD auch vom Bundesverfassungsgericht meine Grundrechte auf das Schwerste verletzt worden sind.)


Zuletzt bearbeitet: 13.01.09 21:24 von Krascher
stromer

Beiträge: 89

» 14.01.09 05:05 «              Beitrag melden


@ Wende

Spare Dir die Mühe!

Jegliche Anträge auf Erlangung von Recht werden vom EuGH abgebügelt mit dem Bemerken auf STAATSAUFBAUMÄNGELN.

Das ist deshalb kein Quatsch, weil damit nur nicht laut gesagt wird, daß hier im Land immer noch das Kriegsrecht gilt und die SHAEF- Gesetze der Besatzer oberste Priorität haben.

Erkennbar ist das Im Art.139 GG:

"Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Auch der Art.133 GG ist so ein Ding....:

"Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Was da so ganzharlos daherkommt, hat es in sich!

Damit werden alle Leute, vor Allem auch Nicht- Nazis, sondern nur Rechtsuchende, vom Recht ausgeschlossen, weil hier nur die Besatzer die Rechtshoheit geniessen.

Wer es erkennt, ist schlau und sinnt auf andere Formen der Rechtspflege....

Die Besatzer dürfen so agieren; nur unsere Politikkaste, die dem Volk die tatsächliche Rechtslage im Land verschweigt und medial verschweigen läßt, die hat sich für den höchsten Verdienstorden im Lande qualifiziert:

"Laternenpfahl am Bande"!

st.


joku

Beiträge: 130

» 15.01.09 20:49 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

es tut mir schrecklich leid, aber ich muss mal Tante Käthe aus dem Tiefschlaf holen:

Der zum Termin Geladene stellt rechtzeitig schriftlich zwei Anträge:

Aufhebung des Termins und Aufhebung sämtlicher juristischer Maßnahmen mangels rechtlicher Grundlagen und rechtgültiger Gesetze. Sie wurden auch ausführlich begründet.

Natürlich war absehbar, dass sie abgelehnt werden (Willkür).

Kann es aber sein, dass die Ablehnung lapidar erfolgen kann:

....hiermit teile ich Ihnen mit, dass es bei dem festgesetzten Hauptverhandlungstermin bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
..........
Justizobersekretärin

Zu ergänzen ist, dass auch schon die Ladung "Auf Anordnung" erfolgte.

Tantchens Meinung ist gefragt.

Herzlichen Gruß
joku

Hallo. Ist der ges. Richter nach Art. 101 GG bekannt ? Die JOS ist mit Sicherheit keine/r.
Ladungen können nur durch den ges. Ri. erfolgen, nicht durch beliebige Verwaltungskräfte. Rügen !
Krascher




Zuletzt bearbeitet: 17.01.09 22:39 von Krascher
Wende

Beiträge: 39

» 17.01.09 21:05 «              Beitrag melden


@ Stromer

Öffentlichkeitsarbeit halte ich für sehr wichtig. Die Wirkung von Gesetzen ist nach meinen Erfahrungen zweitrangig. In der BRDvD (und womöglich auch anderswo) machen Machthaber ohne wirksame Kontrolle sowieso, was sie wollen und nicht was die Gesetze wollen.

W.

Wende

Beiträge: 39

» 17.01.09 21:20 «              Beitrag melden


Thema Recht in der BRDvD oder Mobbing durch die Obrigkeit

Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis, behauptet u.a. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vgl. http://www.bmas.de/coremedia/generator/14610/mobbing.html).

Mobbing ist allerdings offenbar kein bewusster Vorgang, sondern resultiert aus Bequemlichkeit und Egozentrik. Das wären z.B. die Geldgier, Neid, Missgunst, das Interesse an wenig Arbeitsaufwand, die Reaktion auf unerwünschte Kritik, die mangelhafte Unterwürfigkeit des Untergebenen, mangelhafte Fähigkeiten oder mangelhafte Ausstattung der Mobber, Kollegialität der Mobber, auch mangelhaftes Management oder Mobber suchten ein Ventil.

Von Mobbing betroffene Personen werden Opfern von Terroranschlägen gleichgestellt (vgl. Astrid Schreyoegg, http://www.schreyoegg.de/content/view/103/33, http://www.geratop.de/gesundheitsamt/dokumente/archiv/www.volksstaathessen.net-standesrecht.pdf).

Betroffen sind alle, die sich von Mobbing betroffen fühlen (vgl. http://www.mobbingberatung-regensburg.de/betroffen.htm).

Es handelt sich hier um eigene Erfahrungen in Anlehnung an im Internet veröffentlichte Informationen über Mobbing am Arbeitsplatz , wobei die Sachverhalte den Verhältnissen im Staats- bzw. Rechtswesen angepasst wurden.

Einige Handlungen von Machthabern, die bei mir insgesamt als Mobbing angekommen sind (überlegt bitte mal, ob Ihr auch gemobbt wurdet- kaum jemand wird sich bewusst sein, dass er vom Machtapparat gemobbt wird):

Andere hindern mich, anderen etwas mitzuteilen (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK):
Ein Anwalt wollte nicht, dass ich dem Richter etwas mitteile.
Das Gericht verweigerte meinem Anwalt, etwas mitzuteilen (eine Anspruchsbegründung).
Ich konnte mich nicht äußern, weil ich keinen Anwalt bezahlen konnte.
Ich darf mich durch die Anwaltspflicht nicht äußern und muss mir dadurch alles gefallen lassen.
Ein Richter hinderte mich daran, etwas mitzuteilen.
Richterliche Hinweise wurden zu spät oder nicht gegeben, so dass ich mich nicht rechtzeitig entscheiden und unnötige Nachteile vermeiden konnte.
Ich hatte große Nachteile, weil richterliche Hinweise nicht klar genug waren (etwas war- wohl absichtlich- mehrdeutig).
Unklare oder nicht beschaffbare Beweismittel wurden von mir verlangt.
Mein Zeuge wurde nicht gehört.
Gesetzliche Bestimmungen sind verschieden auslegbar formuliert, so dass nicht erkennbar ist, wie etwas zu verstehen ist, wodurch keine klaren Mitteilungen möglich sind.
Rechtsmittelbelehrungen erfolgten nicht, wodurch Rechtsmittel verhindert wurden.
Die Forderungen und Hürden des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind nicht eindeutig, damit fachgerechte Sachvorträge gemacht werden können.
Nicht einmal Spitzenanwälte und Rechtsprofessoren kennen die Forderungen und Hürden des Bundesverfassungsgerichts.
Den Erfolgsquoten bei Verfassungsbeschwerden von ca. 1- 2% zu entnehmen, dass kaum jemand die Forderungen und Hürden des Gerichts kennt.
Es ist kaum zumutbar, bei Erfolgschancen von ca. 1- 2% und begründungslosen Nichtannahmebeschlüssen sich viele Tage mit der Einlegung von Verfassungsbeschwerden zu beschäftigen.
Es ist nicht zumutbar, bei Erfolgschancen von ca. 0,2- 0,5% und begründungslosen Nichtannahmebeschlüssen sich viele Tage mit der Einlegung von Menschenrechtsbeschwerden zu beschäftigen.
Bei Gehörsrügen muss, da ggf. keine Entscheidung auf eine Gehörsrüge erfolgt, vorsorglich eine fristwahrende Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, was auf keinem Merkblatt steht.
Vernehmer hinderten mich, Beweismittel zu beschaffen und einen Anwalt zu beauftragen (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Meine „öffentlichen Petitionen" werden umgedichtet oder nicht veröffentlicht.
Kritische Beiträge werden in Foren des Bundestags gelöscht.
Man wird immer wieder ermahnt, nichts gegen Machthaber zu äußern, um keine Unannehmlichkeiten zu bekommen.
Man muss damit rechnen, ausspioniert zu werden, wenn man sich nicht obrigkeitshörig verhält.
Es bestehen zunehmend ähnliche Verhältnisse in der BRD wie in der ehemaligen DDR, in der ich übrigens in politischer Haft war.

Andere üben Druck auf mich aus (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).

Vernehmer bearbeiteten mich monatelang und diktierten mir hartnäckig Angaben (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Ich wurde von einem Richter und von einem Anwalt ermahnt, nichts zu meinen Vorteilen zu sagen.
Ich werde unter Druck gesetzt, mich nicht zu beschweren. Nachdem ich Richter kritisierte, wurde ich mit Beschwerdegebühren bestraft.
Ich wurde gemobbt, nachdem ich Handlungen von Behördenangestellten oder Richtern kritisierte.
Man wird auch in der Bundesrepublik Deutschland wie in der DDR durch Repressalien zur Anpassung gezwungen, sich von Machthabern alles gefallen zu lassen.
Der Bundestag drohte mir an, mich von der Nutzung seiner Foren auszuschließen, wenn ich unangenehme Beiträge einbringe.
Man kann ähnliche Verhältnisse in der DDR und in der BRD beobachten.

Fortsetzung folgt

@ Wende
Die IPD und ihr Vorstand wird seit anbeginn gemobbt, bitte den Zentralkurier lesen , dort steht alles zum Thema Mobbing, sowie zur Strafbarkeit dieses Mobbings, weil hoch kriminell.
Politiker, Presse , Beamte, und vor allen Dingen als größter Straftäter in diesen Reihen, die Justiz ist am Mobbing zu 80% beteiligt, weil es ohne diese Rechtsbeuger überhaupt nicht möglich wäre.



Zuletzt bearbeitet: 17.01.09 22:35 von Krascher
Wende

Beiträge: 39

» 17.01.09 21:26 «              Beitrag melden


Andere verweigern mir den Kontakt (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).

Der Richter machte mir gegenüber abwertende Blicke oder Bewegungen.
Die Gegenpartei machte mir gegenüber abwertende Blicke oder Bewegungen.
Anwälte nahmen meine Bereitschaft zur Mitarbeit bewusst nicht zur Kenntnis.
Richter nahmen meine Bereitschaft zur Mitarbeit bewusst nicht zur Kenntnis.
Mir wurde klargemacht, dass mir kein rechtliches Gehör gewährt wird.
Ein Endurteil erging, bevor das Prozesskostenhilfeverfahren abgeschlossen war.
Meine Anträge wurden übergangen.
Meine Schriftsätze verschwinden bei Gerichten.
Verhandlungen wurden überwiegend ohne mich geführt.
Es ist bekannt, dass Richter und Anwälte heimlich ohne Rechtsuchende verhandeln.
Meine Aussagen wurden nicht protokolliert.
Anwälte, die mit mir zusammenarbeiten wollen, können kaum gefunden werden.
Ein Anwalt wollte zu meinem Nachteil etwas anderes als ich.
Ein Anwalt legte das Mandat nieder, ohne an einer Klärung interessiert zu sein.
In wichtigen Angelegenheiten wurde kein rechtliches Gehör gewährt.
Es fällt laufend auf, dass allgemein bei Gehörsrügen, Gegenvorstellungen und Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Strafanzeigen gegen Handlungen staatlicher Organe von allen Verantwortlichen des Staates Fehlverhalten verleugnet wird.
Meine Argumente und Gedankengänge wurden nicht gewürdigt.
Meine Sachvorträge bzw. Anfragen oder Anträge wurden ignoriert.
Von Richtern wurden falsche Sachvorträge zu meinem Nachteil gemacht.
Vernehmer hinderten mich, Beweismittel zu beschaffen und einen Anwalt zu beauftragen (in der damaligen DDR, sicher auch in der BRD üblich).
Sachverhalte wurden von Machthabern wiederholt verfälscht und in unzulässige Zusammenhänge gestellt, so dass ein scheinbar komplexes Problem entstand.
Bei der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerde erfährt man keine Gründe, aus denen man entnehmen kann, dass rechtliches Gehör gewährt wurde.
Es wird bei der Nichtannahmebegründung von Verfassungsbeschwerden rücksichtslos eine Sprache angewandt, die nur zu Unverständnis führen kann.
Man hat den Eindruck, dass das rechtliche Vorbringen, das viele Tage bzw. Wochen Arbeit gemacht hat, kaum bzw. nicht gelesen wird.

Ich werde systematisch isoliert (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).

Von einer Behörde wurden hinter meinem Rücken verächtlichmachende falsche Angaben gemacht und herumgereicht.
Anwälte konnten im Anwaltsprozess nicht gefunden werden.
Ein Anwalt, der mich nicht mehr vertrat, wurde geladen. Ich konnte dadurch keine Rechte wahrnehmen und wurde zu den hohen Kosten verurteilt.
Durch die Abgabe eines Rechtsstreits an das Landgericht und die dort bestehende Anwaltspflicht wurde ich mehrmals rechtlos gestellt und musste mir alles gefallen lassen.
Durch die Anwaltspflicht darf ich keine Rechte wahrnehmen.
Ich bekam trotz intensiver Bemühungen keinen Notanwalt (mit Hinweis auf alle Anwälte in der BRD, die ich offenbar alle anschreiben sollte) und war dadurch rechtlos und dem Gegner sowie dem Staat zum Abkassieren ausgeliefert.
Rechte wurden mit fadenscheinigen Gründen verweigert.
Rechte wurden mit realitätsfremden, herabwürdigenden, nicht erfüllbaren Forderungen verweigert.
Rechte wurden mit falschen Hinweisen verweigert.
Meine nachweislich abgesandten Unterlagen sind wiederholt bei Gerichten verschwunden.
Mir wurden schlechte Absichten unterstellt, um mir Rechte zu verweigern.
Ein Anwalt oder Anwälte wollen von mir keine Hinweise auf Tatsachen und gesetzliche Bestimmungen erhalten.
Richter ignorierten immer wieder Hinweise auf Tatsachen, gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung und wenden dafür eigene Reglungen an, um kurzen Prozess zu machen und mich zu schädigen.
Anwälte bzw. Richter gingen ohne Rücksicht auf meine Rechte eigenen Interessen nach.
Zum Sachverhalt machen Richter erfundene Angaben.
Der Richter unterstellte mir zu Unrecht falsche Angaben.
Ein Gutachter wendete eigene, anstatt gesetzliche Bestimmungen an.
Die Täter verweigerten jegliche Verantwortungsübernahme für eigene Fehler.
Die Täter suggerierten mit Polemik die eigene, nicht vorhandene Fairness.
Die Täter wanden bestehende Regelwerke falsch an bzw. umgingen diese, wanden unbekannte bzw. erfundene Regelwerke an, oder führten Regelwerke überhaupt nicht als Begründung an.
Nach Prozesskostenhilfeantragstellung schloss sich der Richter gleich ohne Kenntnis, ob die Angaben zutrafen, dem gegnerischen Anwalt an und lehnte vorab Erfolgsaussichten ab.
Richter schlossen sich gleich gegnerischen Anwälten an, ohne dass ich Stellung nehmen konnte.
Machthaber verhalten sich wie eine Familie und beschützen sich gegenseitig, wenn es gegen den oder die Machtlosen geht.
Meine Notsituation wird beabsichtigt, um mich zur Aufgabe des Widerstandes zu bewegen (finanzielle, gesundheitliche und juristische Notsituation- somit existenzielle Notsituation).
Verfahren, bei denen leicht Rechte verweigert werden können und ich schnell abkassiert werden kann, werden vorgezogen. Verfahren, bei denen Rechte schwerer verweigert werden können, werden viele Jahre nicht bearbeitet (bei mir z.B. über 10 Jahre).
Ich werde bei Beschwerden zum Bundesverfassungsgericht nach ausführlichen Sachvorträgen mit nichtssagenden, immer gleichen formelhaften Erwägungen abgespeist, also „wie Luft" behandelt.
Meine Begehren bzw. Tatsachen werden von Behörden und Gerichten ignoriert bzw. verdreht dargestellt oder erfunden, um mich abzuwimmeln bzw. damit die Machthaber gut dastehen.
Meine Begehren bzw. Tatsachen werden vom Petitionsausschuss ignoriert bzw. verdreht dargestellt, um mich abzuwimmeln und zur Aufgabe zu zwingen.
Rechtsmittelbelehrungen (z.B. über die Gehörsrüge) erfolgen nicht, wodurch auch Beschwerden bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhindert werden.
Machthaber geben in der Regel bei Fragen, die ihnen zu viel Arbeit machen oder sie oder anderen Machthabern gefährlich werden könnten, pauschale bzw. nichtsagende Antworten ab, die ich als kluge, passende Antworten auffassen soll.
Rechtsbeugung wird nach meinen Erfahrungen und nach Internetangaben fast durchweg als nicht strafbare Handlung behandelt.
Es wird immer wieder der Versuch der Suggerierung unternommen: dass Opfer sei der Täter und der Täter das eigentliche Opfer, so dass sich ein angeblicher „Handlungszwang" ergibt.
Gedankengänge der Verfassungsrichter sind durch die massenhaft herausgegebenen begründungslosen Nichtannahmen nicht erkennbar.
Ich werde wiederholt aus der Rechtsposition herausgequält.

Fortsetzung folgt

Wende

Beiträge: 39

» 17.01.09 21:31 «              Beitrag melden


Fortsetzung

Ich werde systematisch isoliert (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).

Es wird klargemacht, dass die Handelnden der Machtorgane alle legitim wären, weil sie direkt oder indirekt vom Volk gewählt worden wären (ähnliche Floskeln wie in der DDR).
Meine Situation als Mobbing-Opfer wird als abschließend und hoffnungslos hingestellt.
Fehler, die den schönen Schein des Managements stören könnten, werden auf die eine oder andere Art reihenweise vertuscht, so dass man letztendlich kaum Rechte hat.
Man wird als machtloser Mensch fast ausnahmslos durch die praktizierten Rechtsanwendungen von den geschriebenen Rechten isoliert.
Es ist zunehmend durch Machthaber eine Einschränkung von Bürgerrechten festzustellen, z.B. durch Einschränkungen bei Volksentscheiden und Demonstrationen, Sperrung von internetseiten (z.B. immer wieder teredo.cl, Überwachung der Bürger). Das Recht verschwindet, wie z.B. erwähnt unter http://anwaltverein.de/downloads/Anwaltsblatt/AnwBl-
Archiv/Jahrgang_2006/07-06.pdf.
Ich wurde in der DDR und werde in der BRD auch von Bekannten und Verwandten ermahnt, mir von Machthabern alles gefallen zu lassen, um keine Unannehmlichkeiten zu bekommen.
Auch Forenteilnehmer wollen oft den suggerierten Rechtsstaat sehen, was besser Gestellten durch die Zweiklassenjustiz (siehe Internet) leicht fällt.
Man wird oft wie beim SED-Regime behandelt. Wer in keiner Machtgruppe ist und sich nicht willenlos unterordnet- wird nach allen Regeln der Kunst unterjocht entsprechend den Urinstinkten (vgl. „Milgram Experiment" bzw. „Stanford-Prison-Experiment"). Anderes ist auch nicht zu erwarten, da alle Machthaber von keiner edleren Menschensorte abstammen.
Neben vom Staat ernannten Machthabern gieren auch selbst ernannte Machthaber oft danach, mich zu schädigen.
Das Recht dient wie in der bisherigen Menschheitsgeschichte in erster Linie dem Egoismus und Unterjochungsinteressen der Mächtigen, anstatt dem Einzelnen.


Andere verlangten bzw. verlangen von mir Sachen, die ich als kränkend empfinde (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK).

Ich muss in der Gesellschaft hinnehmen, dass zunehmend eine doppelte Moral angewandt wird (vgl. George Bernard Shaw).
Man muss in der Gesellschaft hinnehmen, dass von Leuten die „das Sagen“ haben, Tatsachen ignoriert bzw. verdreht oder erfunden werden, um machtlose Bürger abzuwimmeln bzw. sich zum Nachteil der schwächeren Bürger zu bereichern. Die Bankenkrise, bei der besser Gestellte bereichert wurden und das Volk „zur Kasse gebeten“ wird, beweist das übrigens auch.
Meine Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechung werden umgedeutet oder ignoriert, um sich auf meine Kosten zu bereichern oder mich abzuwimmeln.
Ich werde durch die Anwaltspflicht von den beteiligten Juristen rechtlos gestellt und rücksichtslos abkassiert.
Nach Schädigungen muss ich noch Rechtsbeugungen hinnehmen und mir gefallen lassen, von beteiligten Anwälten sowie vom Staat noch mit Gebühren abkassiert zu werden.
Man wird nach Beschwerden gegen Entscheidungen von Richtern in der Regel mit (Straf)gebühren bestraft.
Ich muss Gerichtskosten für unbrauchbare Leistungen zahlen.
Ein Anwalt, der das Mandat niedergelegt hatte und auch nicht zum Termin erscheinen wollte, wird geladen, auf seine (nicht vorhandenen) Nachteile bei Nichterscheinen hingewiesen und ich musste als ehemaliger Anspruchsteller für das Fristversäumnis einstehen und in der Berufungsinstanz alle Gerichts- und Anwaltskosten tragen.
Ich musste mit hoher Kostenfolge eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts ertragen, die die einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung (auf die ich obendrein vergeblich hinwies) als „unbillige Benachteiligung" bezeichnet. Außerdem muss ich feststellen, dass diverse Rechtsmittel dagegen Scheinrechte sind, die nur weitere Kosten verursachen.
Nach dem Versuch, Schäden gegenüber Rechtsbrechern geltend zu machen, wurde ich wiederholt noch von Anwälten und Gerichten rücksichtslos abkassiert.
Die Allgemeinheit muss der Befriedigung von Bereicherungs- und Bequemlichkeitsinteressen anderer dienen (Beispiel: Bankenkrise).
Ich muss laufend Freizeit und Geld aufwenden, um mich (vergeblich) gegen Rechtsbruch und Mobbing durch staatliche Organe zu wehren.
Mobber werden für ihre Unterjochungstätigkeiten gegen mich gut entlohnt und ich muss die Mobber mit Gebühren und Steuergeldern finanzieren.
Von mir wird immer wieder verlangt, dass ich pauschale, nichtsagende, ausweichende, am Thema vorbeigehende Antworten auf Rechtsfragen als qualifizierte Antworten auffassen soll, mir also Veralberung gefallen lassen muss.
Man muss in einer Gesellschaftsform leben, die lediglich einen Rechtsstaat suggeriert, aber kein Rechtsstaat ist (vgl. z.B. http://www.odenwald-
geschichten.de/?p=682 oder http://www.gavagai.de/rs/HHD12.htm).
Man muss sich nach wirkungslosen Bestimmungen richten. Z.B. läuft die Gehörsrüge, die vor Verfassungsbeschwerden eingelegt werden muss, in der Praxis leer (vgl. z.B. http://www.zap-verlag.de/uploads/products/images/Anwaltswoche/AnwaltsWoche_16_2005.pdf, http://anwaltsblatt.de/archiv2/pdf/jahrgang_06/heft07-06.pdf).
Ich muss obrigkeitsstaatliche Verhältnisse, eine Zuschauerdemokratie ertragen.
Man muss in einer Gesellschaftsform leben, die nicht als legitim bzw. als eine GmbH betrachtet werden kann (vgl. z.B. Legitimationsdebakel laut Internet).
Ich muss ein Grundgesetz anerkennen, was nicht vom Volk, sondern von Besatzungsmächten genehmigt wurde.
Ich soll entgegen eigenen Erfahrungen durch Angaben von Politikern und durch verdeckte Propagandatätigkeiten der Medien (es wird laufend suggeriert, das Rechte ordnungsgemäß angewandt werden) glauben, dass alles in bester Ordnung ist und Machthaber Gesetze wie vorgegeben anwenden.

Ich erlebe Gewalt oder Gewaltandrohung (Verstöße gegen Art. 1, 3, 5, 6, 10, 13, 14, 17 EMRK)

Man richtet, wie bisher aufgeführt, mit unseriösen Mitteln Schäden an und will mich mit Gewaltmitteln pfänden, sogar inhaftieren, wenn ich Schädigungen nicht hinnehme.

Angaben zur Häufigkeit der Mobbinghandlungen:

Immer wieder, voraussichtlich lebenslänglich.

Von welchen Personen gingen die Handlungen aus bzw. wurden die Handlungen zugelassen?

Zunächst durch Rechtsbrecher, aber auch durch Banken, die unlautere Geldanlagen verkauft haben sowie von allen möglichen Machthabern wie Vorgesetzten, Beamten, Juristen, Richtern und anderen Mitarbeitern staatlicher Organe.

Jeder wird irgendwann ähnliche Mobbing-Erfahrungen mit Machthabern gemacht haben oder noch machen!

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 17.01.09 22:45 «              Beitrag melden


Einmal unten unter "Download" die UN-Menschenrechtsbeschwerde ansehen: die EMRK gilt nicht für die EU und ihre Gemeinschaften.
Eine Argumentation mit MRK nicht außer Acht lassen, denn die sind von Deutschland (!) 1910 ratifiziert.

Wenn ich "weiß", dass ich Deutscher nach Art. 116 (1) GG bin, dann weiß ich auch, dass die MRK für mich gilt.
Mit der Scheinangehörigkeit "deutsch" gilt natürlich gar nichts.

Die scheinbare Gültigkeit der EMRK ist nur ein weiterer Akt im bösen Spiel.

Lange Rede, kurzer Sinn: mehr auf MRK konzentrieren

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 18.01.09 11:19 «              Beitrag melden


@ Krascher

Einmal unten unter "Download" die UN-Menschenrechtsbeschwerde ansehen ...


Wo ist "unten" und entsprechend der Download???


Respectfully
Kampfgeist
Herkules

Beiträge: 25

» 18.01.09 12:15 «              Beitrag melden


Wo ist "unten" und entsprechend der Download???


Hier kannst du nachlesen: http://ipd24.info/download.html

Gruß Herkules

matu

Beiträge: 32

gabapento
» 21.01.09 19:24 «              Beitrag melden


Noch´n Versuch zu Anwaltszwang!
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart

Stuttgart, 17.01.09

Eilantrag

Strafantrag und Strafanzeige

gegen

Einzelrichterin Dr. Benner (Täterin)
zu laden über das LG Stuttgart

Richterin Dr. Benner wird beschuldigt durch den beigefügten Hinweisbogen (Anlage 1) zur Ladung im Rechtsstreit 23 O 211/08 am LG Stuttgart gegen den Antragsteller durch Verweigerung des Rechts überhaupt folgende in Gang befindliche Straftatbestände geschaffen zu haben:

1. Bedrohung § 241 StGB
2. Nötigung § 240 StGB
3. Erpressung § 253 u. 255 StGB

in Verbindung mit

Verweigerung des rechtlichen Gehörs Artikel 103 GG u. § 321a ZPO
Rechtsbeugung § 339 StGB
Hochverrat § 81 Abs. 2 StGB

Begründung:
Die Verweigerung des rechtlichen Gehörs entgegen Artikel 103GG und § 321a ZPO wird durch die rechtswidrige Forderung eines Vertretungszwangs durch einen Anwalt entgegen Artikel 139 GG (Aufhebung von NAZI-Recht), Artikel 25 GG (Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts bedingen unmittelbare Rechte und Pflichten für jeden und gegen den Gesetzen vor.) in Verbindung mit MRK 7.1 (Vor Gericht kann sich jeder selbst verteidigen oder einer Person seiner Wahl verteidigen lassen.) bewirkt.

Beweis: Hinweisbogen Nr. 1
„Vor den Landgerichten müssen die Parteien sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur dieser kann wirksam Anträge stellen oder Einwendungen erheben; eigenes Vorbringen darf das Gericht nicht berücksichtigen.“

Ebenso werden damit die Straftatbestände der Bedrohung, Nötigung und Erpressung bzw. räuberischer Erpressung begründet. Denn mit der Ankündigung der Verweigerung des rechtlichen Gehörs werden diese Straftatbestände dadurch geschaffen, daß die Täterin mich in Analogie verpflichten will eine fremde Kuh (Rechtanwalt) zu füttern (Geld), die sie mir auf meine Wiese stellt (Nötigung) und, wenn ich das nicht tue, mich mit Verlust von Hab und Gut durch ein Versäumnisurteil bedroht, welches durch gewalttätige Exekutivkräfte (GV, Polizei) dann gegen mich vollstreckt wird (Erpressung, räuberische Erpressung).

Beweis: Hinweisbogen Nr. 1, 2 u. 3

Da dieser Hinweisbogen somit gegen die oben genannten bestehenden Rechtsnormen verstößt sind auch die Straftaten im Amt, die Rechtsbeugung in. V. m. § 81 Abs.2 und weiteren gegeben.

Wegen Gefahr im Verzug wird deshalb gefordert, daß Frau Dr. Benner die Verhandlungsführung am Termin 22.01.09, 11:00 Uhr Saal 29 untersagt wird.

Übrigens erfuhr ich heute, daß vor Amtsgerichten nur noch Verwandte als Beistände auftreten dürfen, ansonsten kann man sich nur noch durch einen Anwalt vertreten lasse. IPD-Wirkung?


Delphin8

Beiträge: 104

» 22.01.09 00:59 «              Beitrag melden


Hallo Matu,

Übrigens erfuhr ich heute, daß vor Amtsgerichten nur noch Verwandte als Beistände auftreten dürfen, ansonsten kann man sich nur noch durch einen Anwalt vertreten lasse. IPD-Wirkung?


Wieso IPD-Wirkung ??? Geht doch eher in Richtung Wächter der Norm,Rechtsphilosophen,RNSV.....

Liebe Grüße


matu

Beiträge: 32

gabapento
» 22.01.09 14:52 «              Beitrag melden


@Delphin8

Heute war der Rechtsbeugertermin. Schneller als sonst hat die GmbH Angestellte in beratender Rücksprache mit dem Kläger sich auf ein Urteil (Versäumnisurteil) am Nachmittag geeinigt. Keine Vorverhandlung oder so, schließlich kennt man mich!

Solches wird dann auch vor Amtsgerichten laufen. Und die IPD-Wirkung ist so zu verstehen: Wenn das GmbH-System in rechtliche Schwierigkeiten wegen fehlender Argumente gerät, wird flux die Willkür etwas gröber bis zum Schluß überhaupt nichts mehr gehört wird und nur doch Urteile vollstreckt werden, von denen die Betroffenen erst bei deren Vollstreckung Kenntnis nehmen können.

Der Sinnspruch, in Stein gemeißelt an der Mauer zum Aufgang des LG Stuttgart erfährt durch die bestehende Rechtslage eine herbe Wendung:

"In der Zeit des Nationalsozialismus wurden im Hinterhof dieses Gebäudes hunderte von Todesurteilen vollstreckt. Den Toden zum Gedenken, den lebendigen zur Mahnung."

Früher habe ich das immer so interpretiert, daß man sich gegen UNrecht wenden soll und muß, damit sich soetwas nicht wiederholt, heute liest sich das wie eine Drohung: wir können das wieder tun, denkt an die Toden. Also werden die lebendigen gemaht das Maul zu halten, sonst .... Knack um 16:00 Uhr die Freislerstunde.

Delphin8

Beiträge: 104

» 22.01.09 17:06 «              Beitrag melden


Hallo Matu,

ist schon richtig, IPD klärt über aktuelle Situation der BRDvD auf, nur vor Gericht macht sie nichts. Es sind z.B. die Wächter der Norm, die im Gerichtssaal agieren. N I C H T die Partei!!!
Ist ganz wichtig, sonst wird mal wieder der IPD für jeden Furz die Schuld gegeben (siehe Bürgermeister-Warin.

Liebe Grüße
Delphin8

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 12 13 14 15 16 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.