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Thema: Recht in der BRDvD
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BvB
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» 03.11.08 13:45 « |
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herr krascher,
wäre es dann nicht auch von vorteil, wenn jeder bürger gegen den die
behörden oder beamten der brd vorgehen, einen strafantrag stellen
würden, damit die nötigung ohne rechtsgrundlage schon mal aktenkundig
ist?
auch meine familie hat in der vergangenheit federn durch willkür und
rechtsbeugung lassen müssen. heute ist mir bewußt, dass unsere anwälte
ein mieses spiel mit uns gespielt haben. ich werde diese damen und
herren zu gegebener zeit zur rechenschaft ziehen.
ich hoffe das es viele andere bürger in diesem land ebenso halten
werden.
gruß
bvb
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 03.11.08 21:10 « |
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Guten Tag.
herr krascher,
wäre es dann nicht auch von vorteil, wenn jeder bürger gegen den die
behörden oder beamten der brd vorgehen, einen strafantrag stellen
würden, damit die nötigung ohne rechtsgrundlage schon mal aktenkundig
ist?
Selbstverständlich. Nur haben von 100 Bürgern nur ca. 1-2 den Mut,
dieses auch zu tun, da ein Instrumentarium der "Obrigkeit" die Angst
ist.
Angst vor Repressalien, den Job zu verlieren, das Haus, die Freunde und
auch die Angst vor der Angst ist ein probates Mittel.
auch meine familie hat in
der vergangenheit federn
durch willkür und rechtsbeugung lassen müssen. heute ist mir bewußt,
dass unsere anwälte ein mieses spiel mit uns gespielt haben. ich werde
diese damen und herren zu gegebener zeit zur rechenschaft ziehen.
Recht so. Nur wird ohne gesetzliche Richter in Dtl. zunächst einmal
nicht passieren, da das juristische Standesrecht es verhindert, das
auch nur ein "Anwalt" oder "Richter" belangt werden kann.
Solange der "Bürger" nicht begreift, dass er längst zum Statisten
degradiert worden ist, wird sich nicht viel bewegen.
ich hoffe das es viele andere bürger in diesem land ebenso halten
werden.
gruß
bvb
Wir dürfen gespannt sein. An "uns" soll es nicht liegen.
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 04.11.08 15:23 « |
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Hallo Krascher,
in den letzten 2 Verhandlungen wollten und haben die Schwartkittel mit
Verweiß auf den § 47 (2)ZPO das Verfahren einfach fortgesetzt und ein
Versäumnisurteil erlassen.
Wie dringt man auf einen Kammerbeschluß bei der Ablehnung des Richters?
Wie kann man den Staatsanwalt vom Prozeß ausschließen?
Tante Käthe wäre vielleicht aussagekräftig oder Onkel Fritz...?
Hi. Ne Kammer, also Dreie an der Zahl ?
a) alle sind abzulehnen, nicht nur der Vorsitzende, wenn der
Ablehnungsgrund auf alle zutrifft.
b) § 44 ZPO : "er / sie" ist abgelehnt und bleibt es auch -
Stellungnahme, Stellungnahme zur Stellungnahme, etc. pp !
c) welche "unaufschiebaren Handlungen" denn ? - die Rechtsbeugungen
können gerne warten ! - Hier sind umfassende Begründungen notwendig,
worin die "Unaufschiebbarkeit" denn nun liegen sollte.
d) grds. sind alle Beschlüsse oder Urteile mit dem "Normenverweis" zu
kennzeichnen, d.h. auf welche Norm soll sich der Beschluss/Urteil
beziehen ?
e) der StA kann ebenfalls abgelehnt werden, aber NICHT (!) mittels
Befangenheitsantrag ! - Das Standesrecht bietet hier auch viele
Möglichkeiten - Vorteilsgewährung, Amtsmißbrauch, etc. - sollte im
Vorwege gegen die Beiteiligten bsw. ein Strafantrag gestellt sein, so
ist das Verfahren - auf Antrag - bis zur Klärung auszusetzen, etc. pp
f) nach der Ablehnung aufstehen und gehen (ggf. "Mäuschen" im
Zuschauerraum sitzen lassen) und im Geschäftszimmer derlei
Rechtsbeugungen protokollieren lassen, auch alle Anträge einreichen.
g) wenn jetzt "Versäumnisurteil" kommt, sollte die
"Revisions-Waffenkammer" - Jäger & Sammler ! - ziemlich voll sein
und der Spaß fängt jetzt erst an !
Ein Staatsanwalt kann nicht abgelehnt
werden, sondern ist auf Antrag aus dem Verfahren auszuschließen.
Der Grund zum Ausschluß aus dem Verfahren muss dezidiert begründet
werden bzw. sein.
Dann klappt es auch mit dem Nachbarn.
Zuletzt bearbeitet: 04.11.08 17:27 von Administrator
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ull
Beiträge: 111
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» 06.11.08 11:48 « |
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Es ist vollbracht !
Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen
Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die
umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA)
verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde
zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa
zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen"
Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie
direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von
Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und
Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche
Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.
Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass das Instrument zum verdeckten
Zugriff auf IT-Systeme zunächst bis 2020 befristet werden soll. Weiter
ist vorgesehen, dass neben zwei BKA-Beamten auch der
Datenschutzbeauftragte der Behörde abgegriffene Daten auf Berührung des
eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin
begutachtet.
"Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen
Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der
Unionsfraktion im Bundestag, heute das Ergebnis der abschließenden
koalitionsinternen Gesprächsrunde am gestrigen Dienstagabend gegenüber
der Nachrichtenagentur AP. Gleichzeitig erhalte das BKA ein
"praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen
kann". Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung sieht die
Verständigung von SPD und Union auch vor, den Einsatz des
"Bundestrojaners" sowie der Rasterfahndung und die Zusammenarbeit mit
den Ländern nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen und
evaluieren zu lassen. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das
Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag
bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der
Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise
soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt
werden dürfen.
SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper versicherte gegenüber der ARD,
dass mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den
Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen
würde. Zuvor hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung vor
allem bei den Plänen zu Online-Durchsuchungen noch viele offene und
rechtliche Fragen gesehen. So hatte etwa Hansjörg Geiger, früherer Chef
des Bundesnachrichtendienstes, "ernsthafte Zweifel" an der
verfassungsmäßigen Durchführbarkeit von Online-Razzien. Staatrechtler
führten aus, dass der Kernbereichsschutz höchstens über Kunstgriffe zu
gewährleisten sei. Insgesamt hatten viele Sachverständige
verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des
Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den
Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet
werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das
BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Quelle hier klicken
für mich heisst das :
dass die sogenannten verfechter der rechtsstaatlichten sicherheit,
jeden provider anweisen werden, sämtliche internetnutzerdaten
herauszugeben, die provider anweisen das bürgerspionagepaket - sprich -
bundestrojaner dem www-nutzer unterzujubeln, gleich in welcher weise
und form. mit diesen abhöraktionen werden wir ein sprunghaftes
anwachsen der bautätigkeit von psychokliniken erleben, wobei die kosten
durch enteignung von deren vermögen bezahlt wird.
mithin bedeutet das für mich, alle internetnutzer sind terroristen,
denn unter diesem deckmantel ist das ganze abgehandelt. ---> legales
abschlachten, legale ausbeutung, legales töten.
und hier dazu eine konträre website
bundestrojaner verarsche
die verarsche gegen den bundestronarjäger sch(r)äuble.
und die zyprissche gedankenpolizei ist schon aufgestellt, schwarze
kleidung usw. war da nicht schon mal sowas ..... bin gespannt wie lange
es dauert, bis ihm diese domain von der brdvd geraubt wird.
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Ritter_Runkel
Beiträge: 12
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» 09.11.08 15:12 « |
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Und
weiter dazu passend eine etwas längere Wochenendlektüre zur Dauerfrage
des hiesigen 'Rechtsstaates' und zur Legitimation der Politakteure.
U.a. merke man sich: Das Grundgesetz habe sich jetzt fast 60 Jahre lang
'hervorragend bewährt', dies mache jede weitere Legitimation
überflüssig. Erzählen Sie also bei Gelegenheit dem Richter, daß Sie und
ihre Autos sich stets hervorragend bewährt haben, und wieso er auf die
abstruse Idee komme, einen Führerschein zu verlangen! Ihnen wird gesagt
werden, daß jeder gefahrene Meter rechtswidrig und sogar strafbar
waren. Nur bei so unwichtigen Dingen wie der Verfassung eines ganzen
Volkes gelten diese Haarspaltereien natürlich nicht, das sei völlig
abwegig! Lesen Sie, was Dr. Sojka zum 'Rechtsstaat' meint, und daß die
Besatzungsmächte uns heute noch an jeder Ecke erschießen können ohne
lang zu fackeln. Und: ohne gültiges GG auch kein Widerstandsrecht nach
20 IV! Was halten Sie denn jetzt von der Führungsclique da oben? Gut
bezahlen lassen sie sich jedenfalls, allerdings ohne jeden Rechtsgrund.
Die BRD ist kein Staat
hier unter Wissenswertes ( Punkt 116 ) weiter lesen
ganz unten
http://www.lutzschaefer.com/
Selbstverständlich distanziert sich die IPD
von allen, auch hier im
Forum verlinkten Inhaltn, sofern sie den Parteizielen widersprechen
oder gar Straftatbestände verwirklichen. Schon mal gefragt, warum Herr
Schaefer, ein Standesrechtler, so fleißig um "Aufklärung" bemüht ist ?
Krascher als MOD
Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby
Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
Zuletzt bearbeitet: 10.11.08 10:18 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 11.11.08 18:48 « |
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Man vergleiche mal den gestrichenen § 15 GVG
mit § 16 GVG Rn 72 !!
Kissel, GVG, 5. Auflage 2008, § 16, u. a. Rn 31, 42, 52, 63, 64, 69, 72
Rn 31: Gesetzlicher Richter kann nur der unparteiische, unbefangene
Richter sein. Der gesetzliche Richter muss unbeteiligter Dritter sein,
auch Rn 63.
Rn 42: Soweit ein Gericht verpflichtet ist, die Sache einem anderen
Gericht vorzulegen, ist dieses andere Gericht der "gesetzliche"
Richter. Ein Gericht kann jemandem seinen gesetzlichen Richter auch
dadurch entziehen, dass es seine Verpflichtung zur Vorlage an ein
anderes Gericht außer acht lässt (BVerfG 87, 282 = NJW 1993 etc.)
Rn 52: Willkür nach objektiven Kriterien liegt dann vor, wenn
Verfahrensfehler bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden
Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluss
aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen berufen.
Das wird angenommen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm
nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise
missdeutet wird à Grobe Fehlerhaftigkeit!
Rn 64: Gesetzlicher Richter kann nur der sein, der die für die
Entscheidung erforderlichen Wahrnehmungen und
Entscheidungsvoraussetzungen selbst vornehmen kann, und zwar in voller
Verantwortung. Deshalb ist ein (auch nicht erkennbar) Geisteskranker
niemals gesetzlicher Richter.
Rn 69: Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die
Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte
Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der
Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann.
Rn 72: Gesetzlicher Richter kann nur der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeit
sein! Deshalb kann keine Bestrafung durch eine andere Einrichtung als
ein staatliches Gericht verhängt werden.
Zuletzt bearbeitet: 11.11.08 18:49 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 23.11.08 15:56 « |
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Verschoben Krascher als MOD
Adlerin
» 21.11.08 22:24 «
Hallo liebe Rechtverfechter,
ich bin relativ neu hier und habe alle Beiträge sehr interessiert
gelesen. Euch alle meine Hochachtung!
GG, ZPO etc. sind aufgehoben und werden trotzdem in den Verhandlungen
und Einsprüchen angewendet, z.B. Ablehnung Richter, §§42, 44 ZPO,
Gesetzlicher Richter GG § 101 usw.
Könnte einem der "Richter" dann nicht unterstellen, daß man dadurch das
BRDvD- Rechtskonstrukt anerkennt?
Was meint Tante Käthe dazu?
Es heißt dann auch nach der Verhandlung ab ins Geschäftszimmer, Anträge
protokollieren lassen, Strafantrag stellen. Nur wo? Bei der Polizei?
Gegen alle Verfahrensbeteiligeten einschließlich "Urkundsbeamten"?
Weiß Tante Käthe, was da alles rein muß?
Danke, freundliche Grüße,
die Adlerin
Swawa
» 22.11.08 17:26 «
frage, muß ein bürgervorsteher in den kommunen von den bürgern gewählt
werden, oder wird er nach einer neuen wahl von der ethablierten partei
nur bestimmt.er oder sie ist ja in den kommunen so etwas wie der
bundespräsident. denn es kann ja nicht sein das man urplötzlich durch
die medien erfährt"hier ist der neue Bürgervorsteher".
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