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Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
BvB
» 03.11.08 13:45 «              Beitrag melden


herr krascher,

wäre es dann nicht auch von vorteil, wenn jeder bürger gegen den die behörden oder beamten der brd vorgehen, einen strafantrag stellen würden, damit die nötigung ohne rechtsgrundlage schon mal aktenkundig ist?

auch meine familie hat in der vergangenheit federn durch willkür und rechtsbeugung lassen müssen. heute ist mir bewußt, dass unsere anwälte ein mieses spiel mit uns gespielt haben. ich werde diese damen und herren zu gegebener zeit zur rechenschaft ziehen.

ich hoffe das es viele andere bürger in diesem land ebenso halten werden.

gruß
bvb


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 03.11.08 21:10 «              Beitrag melden


Guten Tag.

herr krascher,

wäre es dann nicht auch von vorteil, wenn jeder bürger gegen den die behörden oder beamten der brd vorgehen, einen strafantrag stellen würden, damit die nötigung ohne rechtsgrundlage schon mal aktenkundig ist?


Selbstverständlich. Nur haben von 100 Bürgern nur ca. 1-2 den Mut, dieses auch zu tun, da ein Instrumentarium der "Obrigkeit" die Angst ist.
Angst vor Repressalien, den Job zu verlieren, das Haus, die Freunde und auch die Angst vor der Angst ist ein probates Mittel.

auch meine familie hat in der vergangenheit federn durch willkür und rechtsbeugung lassen müssen. heute ist mir bewußt, dass unsere anwälte ein mieses spiel mit uns gespielt haben. ich werde diese damen und herren zu gegebener zeit zur rechenschaft ziehen.


Recht so. Nur wird ohne gesetzliche Richter in Dtl. zunächst einmal nicht passieren, da das juristische Standesrecht es verhindert, das auch nur ein "Anwalt" oder "Richter" belangt werden kann.

Solange der "Bürger" nicht begreift, dass er längst zum Statisten degradiert worden ist, wird sich nicht viel bewegen.


ich hoffe das es viele andere bürger in diesem land ebenso halten werden.
gruß
bvb


Wir dürfen gespannt sein. An "uns" soll es nicht liegen.

schlesier

Beiträge: 133

» 04.11.08 14:08 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
in den letzten 2 Verhandlungen wollten und haben die Schwartkittel mit Verweiß auf den § 47 (2)ZPO das Verfahren einfach fortgesetzt und ein Versäumnisurteil erlassen.
Wie dringt man auf einen Kammerbeschluß bei der Ablehnung des Richters?
Wie kann man den Staatsanwalt vom Prozeß ausschließen?
Tante Käthe wäre vielleicht aussagekräftig oder Onkel Fritz...?

gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 04.11.08 15:23 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
in den letzten 2 Verhandlungen wollten und haben die Schwartkittel mit Verweiß auf den § 47 (2)ZPO das Verfahren einfach fortgesetzt und ein Versäumnisurteil erlassen.
Wie dringt man auf einen Kammerbeschluß bei der Ablehnung des Richters?
Wie kann man den Staatsanwalt vom Prozeß ausschließen?
Tante Käthe wäre vielleicht aussagekräftig oder Onkel Fritz...?


Hi. Ne Kammer, also Dreie an der Zahl ?
a) alle sind abzulehnen, nicht nur der Vorsitzende, wenn der Ablehnungsgrund auf alle zutrifft.
b) § 44 ZPO : "er / sie" ist abgelehnt und bleibt es auch - Stellungnahme, Stellungnahme zur Stellungnahme, etc. pp !
c) welche "unaufschiebaren Handlungen" denn ? - die Rechtsbeugungen können gerne warten ! - Hier sind umfassende Begründungen notwendig, worin die "Unaufschiebbarkeit" denn nun liegen sollte.
d) grds. sind alle Beschlüsse oder Urteile mit dem "Normenverweis" zu kennzeichnen, d.h. auf welche Norm soll sich der Beschluss/Urteil beziehen ?
e) der StA kann ebenfalls abgelehnt werden, aber NICHT (!) mittels Befangenheitsantrag ! - Das Standesrecht bietet hier auch viele Möglichkeiten - Vorteilsgewährung, Amtsmißbrauch, etc. - sollte im Vorwege gegen die Beiteiligten bsw. ein Strafantrag gestellt sein, so ist das Verfahren - auf Antrag - bis zur Klärung auszusetzen, etc. pp
f) nach der Ablehnung aufstehen und gehen (ggf. "Mäuschen" im Zuschauerraum sitzen lassen) und im Geschäftszimmer derlei Rechtsbeugungen protokollieren lassen, auch alle Anträge einreichen.
g) wenn jetzt "Versäumnisurteil" kommt, sollte die "Revisions-Waffenkammer" - Jäger & Sammler ! - ziemlich voll sein und der Spaß fängt jetzt erst an !

Ein Staatsanwalt kann nicht abgelehnt werden, sondern ist auf Antrag aus dem Verfahren auszuschließen.
Der Grund zum Ausschluß aus dem Verfahren muss dezidiert begründet werden bzw. sein.
Dann klappt es auch mit dem Nachbarn.



Zuletzt bearbeitet: 04.11.08 17:27 von Administrator
sapereaude82

Beiträge: 98

» 05.11.08 13:57 «              Beitrag melden


Dein Recht bei einer Hausdurchsuchung

http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331&ei=oLYQSeK2EIr82

Montag morgen, 6:15 Uhr (bei Dir vor der Wohnung) - …heftiges Klingeln und ein heftiges Geschrei:
” Aufmachen ! POLIZEI !!!”
Ist die Tauschbörse noch am Saugen am PC, hat der Aschenbecher noch kannabinole Leichensäcke in sich?
……verdammt was ist hier los?
Verwirrung ist Teil des Plans der hinter der Tür Wartenden ! …und das solltest Du wissen !!!
Benommen wackelst Du zur Tür…….
-Fehler- …AB JETZT BIST DU OPFER !!!
Tatsache ist: Du bist nicht verpflichtet, aktiv an einer Hausdurchsuchung mitzuwirken !
Noch nicht einmal, die Tür zu öffnen. Das besorgt zwanzig Minuten später evtl. ein Schlüsseldienst.

Genug Zeit, den Computer runterzufahren und mit dem Aschenbecher in Richtung Toilette zu verschwinden.
Was alles sonst noch schief gehen kann, und wie man dem entgegnet, erfährst Du in dieser 1-Stunden-Information
von Udo Vetter aus Düsseldorf, einem renommierten Strafverteidiger in diesem Bereich,
aufgenommen bei einer Vorlesung des Chaos-Computer-Club



Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 05.11.08 16:40 «              Beitrag melden


Der Film ist für den "Laien" mal nett anzusehen, wenngleich das kein Vergleich zum "Waffenarsenal: die illegale Hausdurchsuchung" in diesem Forum darstellt ! - wer genau hört, findet auch die ganzen Fehler vom Herrn "Standesrechtler".

Denn DAS hat wirklich Hand und Fuß und erspart den Standesrechtler gleich mit, auch wenn dieser mittels Power-Point-Präsentation ein wenig lustig zu dozieren versucht.


Zuletzt bearbeitet: 08.11.08 16:01 von Krascher
ull

Beiträge: 111

» 06.11.08 11:48 «              Beitrag melden


Es ist vollbracht !

Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen

Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.
Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass das Instrument zum verdeckten Zugriff auf IT-Systeme zunächst bis 2020 befristet werden soll. Weiter ist vorgesehen, dass neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachtet.
"Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, heute das Ergebnis der abschließenden koalitionsinternen Gesprächsrunde am gestrigen Dienstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Gleichzeitig erhalte das BKA ein "praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann". Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung sieht die Verständigung von SPD und Union auch vor, den Einsatz des "Bundestrojaners" sowie der Rasterfahndung und die Zusammenarbeit mit den Ländern nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen und evaluieren zu lassen. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen.
SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper versicherte gegenüber der ARD, dass mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde. Zuvor hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung vor allem bei den Plänen zu Online-Durchsuchungen noch viele offene und rechtliche Fragen gesehen. So hatte etwa Hansjörg Geiger, früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes, "ernsthafte Zweifel" an der verfassungsmäßigen Durchführbarkeit von Online-Razzien. Staatrechtler führten aus, dass der Kernbereichsschutz höchstens über Kunstgriffe zu gewährleisten sei. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Quelle hier klicken

für mich heisst das :
dass die sogenannten verfechter der rechtsstaatlichten sicherheit, jeden provider anweisen werden, sämtliche internetnutzerdaten herauszugeben, die provider anweisen das bürgerspionagepaket - sprich - bundestrojaner dem www-nutzer unterzujubeln, gleich in welcher weise und form. mit diesen abhöraktionen werden wir ein sprunghaftes anwachsen der bautätigkeit von psychokliniken erleben, wobei die kosten durch enteignung von deren vermögen bezahlt wird.
mithin bedeutet das für mich, alle internetnutzer sind terroristen, denn unter diesem deckmantel ist das ganze abgehandelt. ---> legales abschlachten, legale ausbeutung, legales töten.

und hier dazu eine konträre website
bundestrojaner verarsche
die verarsche gegen den bundestronarjäger sch(r)äuble.

und die zyprissche gedankenpolizei ist schon aufgestellt, schwarze kleidung usw. war da nicht schon mal sowas ..... bin gespannt wie lange es dauert, bis ihm diese domain von der brdvd geraubt wird.

ull

Beiträge: 111

» 06.11.08 12:13 «              Beitrag melden


Liebe Mitbürger

Deutschland ist mit seinem freien Informations-, Personen- und Warenverkehr, als exportorientierte Wirtschaftsnation und als Land mit einer hohen Bevölkerungsdichte einerseits und einer stark ausgebauten, auf Hochtechnologie aufbauenden Infrastruktur andererseits in besonderem Maße neuen Bedrohungen ausgesetzt. Energie- und Verkehrsnetze, Internet und Telekommunikation, Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung sind zentrale Lebensnerven unserer Gesellschaft. Warenströme und Logistikketten, Versorgungsinfrastrukturen und Verkehrsleitsysteme sind verwundbar gegen Ausfälle.

weiterlesen hier : http://www.bmbf.de/de/6293.php

aha, alles unter dem allerheiligsten deckmantel " terrorabwehr " !
da fällt mir nicht mehr viel ein - verbrecher !

jetzt fehlt nur noch eine " Sargabgabe plus MwSt, zu zahlen ab tag der geburt.

Ritter_Runkel

Beiträge: 12

tyska-riket
» 09.11.08 15:12 «              Beitrag melden


Und weiter dazu passend eine etwas längere Wochenendlektüre zur Dauerfrage des hiesigen 'Rechtsstaates' und zur Legitimation der Politakteure. U.a. merke man sich: Das Grundgesetz habe sich jetzt fast 60 Jahre lang 'hervorragend bewährt', dies mache jede weitere Legitimation überflüssig. Erzählen Sie also bei Gelegenheit dem Richter, daß Sie und ihre Autos sich stets hervorragend bewährt haben, und wieso er auf die abstruse Idee komme, einen Führerschein zu verlangen! Ihnen wird gesagt werden, daß jeder gefahrene Meter rechtswidrig und sogar strafbar waren. Nur bei so unwichtigen Dingen wie der Verfassung eines ganzen Volkes gelten diese Haarspaltereien natürlich nicht, das sei völlig abwegig! Lesen Sie, was Dr. Sojka zum 'Rechtsstaat' meint, und daß die Besatzungsmächte uns heute noch an jeder Ecke erschießen können ohne lang zu fackeln. Und: ohne gültiges GG auch kein Widerstandsrecht nach 20 IV! Was halten Sie denn jetzt von der Führungsclique da oben? Gut bezahlen lassen sie sich jedenfalls, allerdings ohne jeden Rechtsgrund.

Die BRD ist kein Staat

hier unter Wissenswertes ( Punkt 116 ) weiter lesen
ganz unten

http://www.lutzschaefer.com/

Selbstverständlich distanziert sich die IPD von allen, auch hier im Forum verlinkten Inhaltn, sofern sie den Parteizielen widersprechen oder gar Straftatbestände verwirklichen. Schon mal gefragt, warum Herr Schaefer, ein Standesrechtler, so fleißig um "Aufklärung" bemüht ist ?
Krascher als MOD


Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby

Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige

Zuletzt bearbeitet: 10.11.08 10:18 von Krascher
Peter

Beiträge: 26

» 11.11.08 13:54 «              Beitrag melden


Beschwerdeentscheidung?
Das OLG München teilte mir mit,

"die Beschwerde sei unzulässig weil sie nicht in der gesetzlich
vorgeschriebenen Form,nämlich durch Einreichung einer Beschwerdeschrift,die von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss(§ 80 Abs.3,§ 73 Abs.2 GBO, § 24 Abs 1 Nr. 1 Buchst. a RPflG)
eingelegt wurde.

Entspricht das der Norm ???

mfg
peter


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.11.08 18:48 «              Beitrag melden


Man vergleiche mal den gestrichenen § 15 GVG mit § 16 GVG Rn 72 !!

Kissel, GVG, 5. Auflage 2008, § 16, u. a. Rn 31, 42, 52, 63, 64, 69, 72

Rn 31: Gesetzlicher Richter kann nur der unparteiische, unbefangene Richter sein. Der gesetzliche Richter muss unbeteiligter Dritter sein, auch Rn 63.

Rn 42: Soweit ein Gericht verpflichtet ist, die Sache einem anderen Gericht vorzulegen, ist dieses andere Gericht der "gesetzliche" Richter. Ein Gericht kann jemandem seinen gesetzlichen Richter auch dadurch entziehen, dass es seine Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht außer acht lässt (BVerfG 87, 282 = NJW 1993 etc.)

Rn 52: Willkür nach objektiven Kriterien liegt dann vor, wenn Verfahrensfehler bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen berufen.

Das wird angenommen, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird à Grobe Fehlerhaftigkeit!

Rn 64: Gesetzlicher Richter kann nur der sein, der die für die Entscheidung erforderlichen Wahrnehmungen und Entscheidungsvoraussetzungen selbst vornehmen kann, und zwar in voller Verantwortung. Deshalb ist ein (auch nicht erkennbar) Geisteskranker niemals gesetzlicher Richter.

Rn 69: Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann.


Rn 72: Gesetzlicher Richter kann nur der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeit sein! Deshalb kann keine Bestrafung durch eine andere Einrichtung als ein staatliches Gericht verhängt werden.



Zuletzt bearbeitet: 11.11.08 18:49 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2405

» 14.11.08 16:06 «              Beitrag melden


culpa in eligendo

Auswahlverschulden. Wer einen anderen zu seinem Verrichtungsgehilfen bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den dieser anrichtet. Er haftet aber dann nicht, wenn er den Beweis führen kann, den Gehilfen sorgfältig ausgesucht und überwacht zu haben (Exkulpationsbeweis), vgl. § 831 BGB.

Und nun stellt Eure Fragen an die Rechtsbeuger!

Fraus omnia corrumpit; alte lat. Rechtsregel (siehe auch BGB 123 Abs. 2 arglistige Täuschung) Betrug macht alles nichtig!


Zuletzt bearbeitet: 14.11.08 16:13 von Administrator
ull

Beiträge: 111

» 18.11.08 22:39 «              Beitrag melden


ich denke dass er hier reinpasst

Verfassungsschutz stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein

auszug :

Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung "nach aktuell erfolgter Prüfung" eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen "weshalb die geheimdienstliche Beobachtung [...] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll".

weiterlesen ----> H I E R

welche verfassung wurde hier wohl geschützt - die sind schlimmer als sackratten ....

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 23.11.08 15:56 «              Beitrag melden


Verschoben Krascher als MOD
Adlerin
» 21.11.08 22:24 «

Hallo liebe Rechtverfechter,

ich bin relativ neu hier und habe alle Beiträge sehr interessiert gelesen. Euch alle meine Hochachtung!
GG, ZPO etc. sind aufgehoben und werden trotzdem in den Verhandlungen und Einsprüchen angewendet, z.B. Ablehnung Richter, §§42, 44 ZPO, Gesetzlicher Richter GG § 101 usw.
Könnte einem der "Richter" dann nicht unterstellen, daß man dadurch das BRDvD- Rechtskonstrukt anerkennt?
Was meint Tante Käthe dazu?
Es heißt dann auch nach der Verhandlung ab ins Geschäftszimmer, Anträge protokollieren lassen, Strafantrag stellen. Nur wo? Bei der Polizei? Gegen alle Verfahrensbeteiligeten einschließlich "Urkundsbeamten"?
Weiß Tante Käthe, was da alles rein muß?

Danke, freundliche Grüße,
die Adlerin

Swawa
» 22.11.08 17:26 «

frage, muß ein bürgervorsteher in den kommunen von den bürgern gewählt werden, oder wird er nach einer neuen wahl von der ethablierten partei nur bestimmt.er oder sie ist ja in den kommunen so etwas wie der bundespräsident. denn es kann ja nicht sein das man urplötzlich durch die medien erfährt"hier ist der neue Bürgervorsteher".




ull

Beiträge: 111

» 24.11.08 15:31 «              Beitrag melden


wer anspruch auf gerichtskostenhilfe hat und sich gegen das finanzamt wehren mußte, dem wurde bisher eine hilfe versagt weil es gegen das finanzamt ging.
das hat sich geändert, wenn ich richtig verstanden habe :

2180 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. November 2008

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 – 1 BvR 2310/06 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) vom 18. Juni 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 689) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beratungshilfegesetzes und anderer Gesetze vom 14. September 1994 (Bundesgesetzblatt
I Seite 2323)
ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit er die Gewährung von Beratungshilfe nicht auch in Angelegenheiten des Steuerrechts ermöglicht.
Für die Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung darf die Gewährung von Beratungshilfe in Angelegenheiten, die den Finanzgerichten zugewiesen sind, nicht deshalb versagt werden, weil diese Angelegenheiten nicht zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für
Bürger mit geringem Einkommen aufgeführten Rechtsgebieten zählen.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Berlin, den 6. November 2008
D i e Bu n d e s m i n i s t e r i n d e r J u s t i z
B r i g i t t e Z y p r i e s

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