zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 3 ·  Suchen
Views (Heute): 1236617 (1728)
Beiträge heute: 3

Seiten: Anfang ... 8 9 10 11 12 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Commander_J
» 27.10.08 05:54 «              Beitrag melden


@ Herores:

Die Aufteilung der Dateien ist rein zufällig. Ich hab mir die Texte, wie schon gesagt, als Argumentationshilfe / Beweise auf mein Mobiltelefon kopiert - es wirft "Polizisten" doch ganz gewaltig aus der Bahn wenn du denen Gesetzestexte vor die Nase hältst. Damit rechnen die nämlich nie...

OWiG:

§ 5 Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

1. Da die BRDGmbH kein Staat ist, kann also kein Luftfahrzeug oder Schiff das STAATszugehörigkeitszeichen führen.

2. Da die Bundesflagge im GG geregelt ist, und - wie wir ja wissen - das GG aufgrund des fehlenden Geltungsbereichs nichtig ist, kann also kein Luftfahrzeug oder Schiff die Bundesflagge führen.
Außerdem war die Regelung der Bundesflagge im GG m.E. völkerrechtswidrig, da s-r-g die Reichsfarben des Deutschen Reichs sind (Wmr. Verf. Art.3) und die OMF-BRD bzw die BRDGmbH bekanntlich nicht Rechtsnachfoger des Dt. R. war bzw ist.

3. Ich habe bisher nirgendwo etwas darüber lesen können, daß das Owig auch in der BRDGmbH, also "an Land" gilt...

4. Einführungsgesetz fürs Owig...

AGB BRDGmbH (GG FÜR(!!!) die BRD):

1. WO gilt das Ding??? Nur in der Präambel (die Präambel ist nur ein Vorwort, eine Einleitung - definitiv kein Bestandteil des Gesetzestextes) is etwas in dieser Richtung vermerkt:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Was sagt dieser Text aus...?

1. Die "...Verantwortung vor Gott..." kennzeichnet dieses Pamphlet für mich eindeutig schon im Voraus als religiösen Text. Hier wird schon im Vorwort gegen Art 140 und daraus folgend gegen Art 137 Wmr Verf verstoßen. Da an dieser Stelle auf "Gott" verwiesen wird, war an dieser Stelle die Sache mit dem Gesetz für mich erledigt, da ich nicht an Gott, sondern an ER - Das Fliegende Spaghettimonster glaube (kein Scherz).

2. Die Unterstellung "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben..." ist doch Hochverrat am Deutschen Reich pur!!! WANN hat denn das Deutsche Volk darüber abgestimmt, ob es das GG überhaupt wil. Warum werden die Begriffe "Verfassung" und "Grundgesetz" vermengt? Steht diese Textstelle nicht in krassem Gegenteil zum Art 146...?!

3. Auch die Behauptung "...Die Deutschen in den Ländern (...) haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet..." kann ja irgendwie nich ganz stimmen, da der Art 120 etwas ganz anderes besagt. Außerdem fehlen immernoch weite Teile des Reiches, so daß von einer Vollendung der Einheit überhaupt nicht gesprochen werden kann!

4. Der Schlußsatz "...Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." aber ist die Härte! Demzufolge gilt das GG nicht für Ausländer. Das paßt doch irgendwie nich wirklich zum Art 3 (1)... Auch gilt das GG danach NUR für Deutsche, EGAL WO diese sich grad aufhalten. Sei es in China (ich stell mir grad die Gesichtsentgleisung des chinesischen Richters vor, wenn sich nen Deutscher in China vor nem chin. Gericht auf das GG für die BRDGmbH beruft... ), in Mexiko, auf dem Mond oder auf dem Mars!

Weiterhin widersprechen sich sehr viele Artikel des GG BRDGmbH. Das "Meisterstück" ist aber der Art 144 (1) mit seinem Verweis auf den Art 23. Hier kann man definitiv erkennen, daß mit dem Art 23 etwas nicht stimmen kann... Warum wissen wir ja alle.
Auch beinhaltet der Art 144 im 2. Absatz m.E. etwas, was in Verbindung mit Art 20 und Art 50 sowie mit Blick auf Pommern und Niederschlesien sehr interessant sein dürfte... Oder wie würdest du es finden, wenn plötzlich polnische Staatsbürger im Bundesrat mit über Gesetze entscheiden...?!

Über das Bundesbeamtengesetz habe ich schon weiter oben etwas getextet. Das entstammt zwar nicht meiner Feder, trifft aber den Nagel auf den Kopf.

Bei der Weimarer Verfassung mußt du m.E. nur mal nach dem Datum suchen, wann sie abgeschafft wurde... Was...?! Du kannst es nicht finden...?!

Zum Schluß noch nen Wort zu den Menschenrechten: Das sind unsere wertvollsten Waffen gegen die BRDGmbH - Diktatur! Art 25 des GG für die BRDGmbH bestätigt dies.


Zuletzt bearbeitet: 28.10.08 13:19 von Commander_J
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 27.10.08 11:24 «              Beitrag melden


Niemand hat die Weimarer Reichsverfassung "abgeschafft", ansonsten gäbe es kein BVerfG-Urteil 2 / BvF 1/73

Commander_J
» 27.10.08 12:03 «              Beitrag melden


Niemand hat die Weimarer Reichsverfassung "abgeschafft", ansonsten gäbe es kein BVerfG-Urteil 2 / BvF 1/73


Leider denken die meisten Leute daß Adolf die Wmr Verf abgeschafft hat, weil sie das ständig eingetrichtert kriegen.

Bulli

Beiträge: 104

» 27.10.08 14:25 «              Beitrag melden


Addi hat lediglich die WRV um das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ergänzt.
Dieses Gesetz ist auch unter dem Namen "Ermächtigungsgesetz" bekannt, es hebelte viele Grundrechte aus und gab AH diktatorische Vollmachten.

Dieses Gesetz scheint in der brDvD eine Art Vorbildfunktion zu haben, denn man bemüht sich stetig es annähernd so hinzukriegen.
In der Finanzgesetzgebung ist es schon vollzogen, denn anders ist das wohl nicht zu erklären:

Der Richter am Finanzgericht Jäger ( 2. Senat ) in Hannover äußerte sich sinngemäß:

“In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung finden die Grundrechte nur eine maginale Anwendung…”


Vergleiche auch hier:
http://forschungsschiff-pirol.org/finanzgericht-hannover/

und hier:
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm

Commander_J
» 27.10.08 22:41 «              Beitrag melden


Ein, zwei oder drei Grundgesetz(e) für Merkel...

Warum glaubt die Tante eigentlich immernoch die Obertrulla hier zu sein...?! Diese Frage stelle ich mir jeden Tag... Und plötzlich... hatte ich ne Theorie: Vielleicht weiß die ja nich was da so alles drinne steht und was halt nich...!? Aber da läßt sich gaaanz leicht Abhilfe schaffen! Schicken wir der doch mal nen paar Exemplare dieses Pamphlets. JEDER kann sich KOSTENLOS bis zu 3 Stück dieses Werkes zusenden lassen..., direkt von der BRDGmbH!!!

Also, wenn jetze jeder hier (und die ganze Sache natürlich auch bitte im Freundeskreis propagieren... ), z.B. von nem Weltnetzcafè oder anderem öffentlichen Weltnetzzugang dem

Bundeskanzleramt
zu Händen Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

3 Büchleins schickt, dann müßte die das doch bestimmt kapieren..., oder?! Vorausgesetzt die kann lesen und verstehen... *kopfkratz* ... ach ich geb's auf!!! *grins*

Wer will, der kann ja an Schäuble auch welche schicken...

Bundesministerium des Innern
z.Hd. Hr. W. Schäuble
Alt-Moabit 101
10559 Berlin

Natürlich kann man auch anderen Politikern, die sich wie Schäuble mit Ruhm bekleckern, eine Ausgabe schicken.


Zuletzt bearbeitet: 28.10.08 11:08 von Krascher
schlesier

Beiträge: 133

» 28.10.08 08:10 «              Beitrag melden


Hallo Commander-J,
diesen Firlefanz hast Du Dir von w----r pe---rs abgeschaut.
Nutz Deine Zeit und Dein Geld lieber für den praktischen Kampf gegen das Verbrecherpack.
Für die Versandkosten der Broschüren kannst Du schon 20 von der Wahrheit abhängige Generalanzeiger kaufen,die Du in Deinem Umfeld verteilst.
Lasst Euch nicht von Bremsern vom Weg abbringen.

gruß schlesier
Robinhood

Beiträge: 26

» 28.10.08 11:07 «              Beitrag melden


Neuer Beitrag gesetzlicher Richter nach Art 101 GG.

S……….K.
Neuestraße
21258 Heidenau

Amtsgericht vorab per Telefax
Unter den Linden 23
21255 Tostedt

16.10.2008

z.Hd. Herrn P………../ Direktor des Amtsgerichts Tostedt

zum Geschäftszeichen: NZS 17 Ds 125 Js 20924/08

Sehr geehrter Herr Pittelkow,

die gestrige Veranstaltung in Ihrem Hause um 14:00 Uhr, Zimmer CE.02 bedarf eines Reports und Beschwerde.

Zunächst nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass meine Familie Alkohol im Straßenverkehr missbilligt und ablehnt.

Doch was gestern ca. 25 Zuhörer (das Volk) erfahren mussten, dass sich die Besetzung des Gerichts, sich nicht legitimieren wollte und sich in die Anonymität verzogen haben, billigen wir nunmehr nicht, dass diese Personen eines Gerichts im Namen des Volkes ein Urteil, ohne eine Identitätsprüfung nach § 222 STP0 sprechen wollten. Die Ladende Frau Sch……als Justizsekretärin, war ebenso nicht vorhanden.

Aus dem Internet ist zu erfahren, dass im letzten Jahr ca. 1300 Richter in der BRD befragt wurden, ob sie denn gesetzliche Richter wären. Niemand konnte dieses bestätigen.

Nun waren die Zuhörer ganz erstaunt darüber, dass sich die vorgebliche „Richterin“ V…………auf Nachfrage durch den Familiensprecher von K…….., sich 2 x als gesetzliche „Richterin“ ausgegeben hat. Stolz erklärte sie, dass sie zu Hause sogar eine Urkunde darüber hätte. Diese Urkunde mache ich wegen Offenkundigkeit nach § 244 Abs.3 Satz 2 StPO hinsichtlich solcher Beweiserhebungen, die wegen Offenkundigkeit überflüssig sind,
u.a. zur Grundlage des Verfahrens, wer denn diese Urkunde ausgestellt hat.

Diese Aussage veranlasst uns, es ins Internet zu stellen, dass wir in Tostedt endlich fündig geworden sind.
Ein gesetzliche Richter (Art. 101 GG) kann nur Deutsches Recht vertreten. Ist die Urkunde von der BRD ausgestellt, wäre es Besatzerrecht etc. pp., also nach Deutschem Recht ungültig und ohne territorialen Geltungsbereich. So kann Frau V………… nur über einen Dienstausweis- und keinen Amtsausweis verfügen und ist somit entgegen § 11 Nr. 2 StGB keine Amtsträgerin. Zumal die BRD nur ein Gewerbebetrieb ist (siehe Finanzagentur Frankfurt HR B 51411).
Amtsträger kann nur derjenige sein, der nach Art.116 GG die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und der Staat Staatshoheit und eine eigene Verfassung laut Art. 146 GG besitzt. Die BRD kann dieses nicht vorweisen, siehe Art.133 GG.
Alte Fassung bis 2005 sagt: Deutscher ist, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit, besitzt. So wäre dann noch zu prüfen, welche Staatsangehörigkeit Frau V………..als „Richterin“ und der „Staatsanwalt“, sowie sämtliche am Verfahren Beteiligten am 15.10.2008 im Raum CE.02, besitzen. - 2 -
- 2 -
Zumal Frau V………….in der Vorverhandlung bereits darüber belehrt worden ist, dass es den Staat „Deutsch“ nicht gibt, als sie den Beschuldigten nach der Staatsbürgerschaft fragte und sie ihm das Wort „Deutsch“ in den Mund legte. Sie stammelte dann noch irgendwas von: ja , das ist eben `mal so!
Der GVG § 15 ist aufgehoben, der die Gerichte als Staatsgerichte ausgewiesen hatte, obwohl seit 1945/49 der Deutsche Staat nicht mehr handlungsfähig ist.

Was davon übrig geblieben ist, sind Schiedsgerichte nach § 1059 ZPO und Standgerichte entgegen Art. 101 (1) GG. Letztere sind verboten und nicht zulässig. Also sollte am gestrigen Tag ein Standgerichtsurteil ergehen ??

Wird ein neuer Termin anberaumt, so erwarten wir die Unterschriften der „Richterin“ V…………und von dem Namenlosen, unbekannten „Staatsanwalt“, mit seinem arroganten, hämischen Grinsen während der Vorverhandlung, unter der Vorlagepflicht und der Versicherung an Eides statt, zu setzen.

Dieses wird zur Grundlage eines neuen Termins davon abhängig gemacht, dass jemand erscheint.

Sämtliche Schriftstücke sind unter Zeugen überreicht worden, da ja vermutlich nichts davon protokolliert worden ist und jeder nur den Drang hatte, schnell den Raum von Rechtlosigkeit, zu verlassen.

Erweiterungen vorbehalten.

Gez.: K…………

Dies ist ein maschinell erstelltes Schriftstück und ist ohne Unterschrift gültig und gilt innerhalb 3 Tagen nach Postaufgabe als zugestellt.


luju

Beiträge: 86

» 28.10.08 11:10 «              Beitrag melden


Moin, Moin,

mir scheint ich hab nen Brett vorm Kopf. Ich suche das Gesetz oder das Urteil, dass sagt "jedes Gesetz muß für jedermann verständlich sein, sonst nichtig".
Kann mir da mal einer auf die Sprünge helfen?
Danke
luju

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 28.10.08 11:43 «              Beitrag melden


Herr Peters hat schon genug Opfer produziert soll hier nicht weiter propagiert werden !

Nochmal: wir sind hier keine Plattform für irgendeine Krr oder sonstige "Menschen", die bestenfalls aus einer Art Profilneurose heraus handeln und mittels dieser noch Hunderte ins Verderben stürzen.

Es gibt K E I N E Garantie gegen Willkür. Selbst mittels der Kenntnis von Recht und Gesetz, insbesondere der NORMEN kann ich Willkür nicht zu 100 % eliminieren, allerdings mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % nahezu "unmöglich" machen, weil ansonsten die Diktatur ihre Maske verlieren und ihre Fratze zu vielen unbedarften und noch schlafenden Deutschen zeigen müßte !

Deswegen immer stur auf der Rechtsnorm bleiben, helfen, den Art. 146 GG umzusetzen und damit zur Herstellung der Demokratie beizutragen.

Und erst, wenn das dt. Volk wieder frei und selbst beschließen kann, dann kann es "sagen", was es will !

Und die Mülleimer in den Behörden sind weitaus größer, als alle Postsendungen, die ihr schicken könntet. Also lassen und wie Schlesier richtig bemerkte auf die wesentlichen Dinge konzentrieren !

Commander_J
» 28.10.08 13:09 «              Beitrag melden


@ Schlesier: Stimmt nich ganz! Und ich hab die Sache als als Satire aufgefaßt und auch unter dieser Absicht weitergegeben... (Ich denk mal, daß "die da" nich sooo blöd sind und die Bücher wirklich an Ferkel und Co schicken)


Zuletzt bearbeitet: 28.10.08 13:22 von Commander_J
Katz
» 28.10.08 13:44 «              Beitrag melden


Dieses hier wird wohl gemeint sein...

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500019890000213%20K

Zitat:
Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich einer Satzung ohne weiteres festzustellen. Eine Verordnung, die hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

...und nein, das ist NICHT beim Peters geklaut...ein ganz helles Köpfchen (mir persönlich bekannt) hat das Anfang 2006 (sorry) mit eigenem Text wo veröffentlicht und eben dieses wurde Wort für Wort von Peters&Co übernommen und wird seitdem fleissig verwendet...



Zuletzt bearbeitet: 28.10.08 22:07 von Katz
johanna

Beiträge: 36

» 28.10.08 21:42 «              Beitrag melden


Nur mal so am Rande erwähnt:
Das GG ist nicht die Fassung vom Ausfertigungsdatum: 23.05.1949, was damit suggeriert wird, sondern beihaltet jede Menge Abweichungen davon.
So wie es jetzt verfaßt ist, ist es schlechteres GG geworden.
Diesbezüglich war ich etwas verwirrt, als ich es durchgelas.
Es wäre besser es dahingehend zu korrigieren, das klar wird das die bis heutigen Änderungen ebenfalls enthalten sind.
MfG Johanna

luju

Beiträge: 86

» 29.10.08 11:26 «              Beitrag melden


@Katz
erstmal Danke, aber ich suche mehr nach dem, der Bankräuber muss sich vor der Tat sicher sein können ob es Strafbar ist die Bank zu berauben oder nicht. Der Geltungsbereich ist Wichtig aber Zweitrangig. Schau mal §370 Abs 7 AO soll über den Geltungsbereich den die AO nicht ausdrücklich nennt gelten, daher die Frage was muss ich denn gemacht haben um tatsächlich Steuern zu hinterziehen. Ich weis ich habe das schon gelesen bekomme aber Schnappatmung wenn ich daran denke, dass das auch ein Kommentar gewesen sein kann.

Gruß
luju

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 03.11.08 09:00 «              Beitrag melden


Immer wieder interessant zu lesen: Antwort vom OLG

"Die von Ihnen zitierten Vorschriften des BGB beziehen sich nicht auf ein gerichtliches Verfahren, hierfür gilt ausschließlich die ZPO."

"Eine Rechtsmittelbelehrung ist in einem Urteil nicht vorgesehen."

"Die Zustellung des Urteils erfolgte im Wege der Ersatzzustellung in rechtlich zutreffender Weise nach § 180 ZPO"

"Die Unterschriften unter dem Urteil befinden sich auf dem Original, das sich in den Akten befindet. Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 315 ZPO), den Parteien wurden Ausfertigungen zugestellt (§ 317 ZPO)"

"Die Entscheidung des Landgerichtes stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ein Urteil."

"Gegen das genannte Urteil wäre die Berufung das richtige Rechtsmittel gewesen. Gegen ein erstinstanzliches Urteil des LG ist aber die Revision gesetzlich nicht zulässig (§§ 542 ff. ZPO). Auch eine Beschwerde gegen ein Urteil eines LG ist nicht zulässig (§ 567 ZPO), schon gar nicht die Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO ff.)."


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 03.11.08 12:55 «              Beitrag melden


"Die von Ihnen zitierten Vorschriften des BGB beziehen sich nicht auf ein gerichtliches Verfahren, hierfür gilt ausschließlich die ZPO."


Die ZPO ist das Formrecht des BGB ! Im übrigen gilt die Rechts-bzw. Normenhierarchie, ansonsten könnte jeder § der ZPO dem BGB oder GG oder dem Völerrecht (s. Art. 25 GG) einfach und willkürlich widersprechen !

"Eine Rechtsmittelbelehrung ist in einem Urteil nicht vorgesehen."


Ein Brüller schlechthin ! Nach welcher NORM denn nicht ?
Selbst für den Laien ist das eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 GG !

"Die Zustellung des Urteils erfolgte im Wege der Ersatzzustellung in rechtlich zutreffender Weise nach § 180 ZPO"


Erbärmlich, was so alles an einem OLG rumfleucht und kreucht !

Der Art. 103 GG spricht in Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar) ganz klar von P E R S Ö N L I C H !
Offensichtich ist das GG am hiesigen OLG nicht bekannt. Auf irgendeiner BT-Seite kann man als "Bürger" diese frei bestellen. Vielleicht sollte man für das OLG eines in Auftrag geben ?


"Die Unterschriften unter dem Urteil befinden sich auf dem Original, das sich in den Akten befindet. Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 315 ZPO), den Parteien wurden Ausfertigungen zugestellt (§ 317 ZPO)"


Auch die Ausfertigungen sind zu unterschreiben durch Urkundsbeamte ! Allerdings kritzeln dort nur noch mittels Paraphe (keine Unterschrift, somit nichtige Ausfertigung !) Justizangestellte "als" Urkundsbeamte.

Könnte mein Schwager Fritz demnächst auch "als" Richter Haftbefehle ausstellen !

"Die Entscheidung des Landgerichtes stellt keinen Verwaltungsakt dar, sondern ein Urteil."


Wenn gar nichts ersichtlich ist, ist es bestenfalls ein nichtiger Verwaltungsakt nach § 44 VwVfG !

"Gegen das genannte Urteil wäre die Berufung das richtige Rechtsmittel gewesen. Gegen ein erstinstanzliches Urteil des LG ist aber die Revision gesetzlich nicht zulässig (§§ 542 ff. ZPO).


Na, auf die NORM für derlei "Lügenmichelei" darf man gespannt sein.

"Wir entziehen dir den ges. RIchter, denn einen ges. GVP nach § 21 e GVG haben wir generell nicht. Darüber klären wir auch nicht auf und reden schon gar nicht mit dir, wenn du nicht nach dem Rechtsberatungsgesetz von Adolf Hitler v.1935 einen BRD-Standesrechtler nimmst, dessen Aufgabe die Rechtsbeugung und der Mandantenverrat ist.
Das ist zwar menschenverachtend, völkerrechtswidrig und verboten, aber damit verdienen wir seit 1949 in dem Besatzerkonstrukt richtig gutes Geld und das wollen wir auch gerne beibehalten !
Und wenn du dich jetzt noch wehren willst, wird es richtig teuer für dich ! - Das nennen wir die "Kostenschraube" ! Das rechtliche Gehör wird dir dadurch gewährt, dass wir dir sagen, was du zu tun hast und was nicht."

Auch eine Beschwerde gegen ein Urteil eines LG ist nicht zulässig (§ 567 ZPO), schon gar nicht die Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO ff.)."


"Also wenn wir schon willkürlich in Nazi-Manier hier Standgericht spielen, dann wollen wir das auch richtig tun. Rechtsmittel gegen NS-Recht sind generell nicht zugelassen. Wir können zwar nicht begründen, nach welcher Norm, aber das ist auch nicht nötig, denn wir haben schließlich die Gewehre und ihr seid ja eh nur das dumme dt. Volk" !

Die Tage eurer Selstgefälligkeit sind gezählt, Schwarzkittel !
Sobald die Deutschen wieder gesetzliche Richter haben, klopft das Gesetz an eure Türe und da helfen dann weder üppige Auslandskonten oder sonst. Vermögen oder 2. oder 3. Staatsangehörigkeiten.



Zuletzt bearbeitet: 03.11.08 12:58 von Krascher
Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 8 9 10 11 12 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.