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Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
Commander_J
» 14.10.08 17:14 «              Beitrag melden


Meine Tante Käthe würde sowas hier vorlegen und fragen...:

Rechtsunsicherheit

Sehr geehrter BRdvD – Beamter, (BRdvD = Bundesrepublik des vereinten Deutschland)
mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, daß ich mich zur Zeit in einer Rechts-unsicherheit befinde, die einer sofortigen Klärung durch Ihre Person bedarf.
1.) Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die OMF-BRD seit 1990 durch Streichung des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen. (OMF= Organisation einer Modalität der Fremdherschaft – Prof. Dr. Carlo Schmid (SPD) am 18.09.1948)
2.) Aus dem gleichen Grund der Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wurde das Gerichtsverfassungsgesetz,
die Zivil- und Strafprozessordnungen sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig.
3.) Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der OMF-BRdvD exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für
das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger
am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRdvD keine rechtliche Grundlage mehr.
4.) Auf die gleiche Art und aus dem gleichen Grund wurden bereits im 04/2006 die Strafprozessordnung
(StPO), die Zivilprozessordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem
das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der
Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden die Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
Auch der § 5 von ZPO, StPO, und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die
Gesetzeswerke, und nun wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien: Ein Gesetz, das nirgendwo
gilt, gilt gar nicht! Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der OMF-BRdvD
weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder einen Gerichtsvoll-
zieher.
Sie als Beamter der OMF-BRdvD wurden soeben mit diesem Schreiben über meine bestehende Rechts-unsicherheit in Kenntnis gesetzt.
Belehrung!
Jeder Beamte muß nach Vorschrift des Beamtenrechts seine dienstlichen Handlungen auf ihre Recht-mäßigkeit hin überprüfen. Eine Remonstration ist eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen.
(§ 38 BRRG) (Beamtenrechtsrahmengesetz)
Ansonsten besteht z. B. begründeter Tatverdacht der:
1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 ZPO)
3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126 u. 134 sowie 138 BGB)
5. Betrug im Rechtsverkehr (§ 267 StGB)
6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)
Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechts-beugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwen-dige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung Mittäter nach § 25 StGB.
Nach StGB § 138 ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des Hoch-verrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede Rechtsbeugung und Strafvereitelung. (§ 25 StGB)

Bundesbeamtengesetz

§ 52, (1) Der Beamte dient dem ganzen Volk (...).
§ 56, (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche
Verantwortung.
§ 185 Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum
31.12.1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom
31.12.1937
§ 190 Für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes

vorgeschrieben ist.
Und nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die “Ernennungsurkunden“ der BRdvD – Beamten denn nun auch wirklich vom “Reichsminister“ der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind...

Wolkenschieber

Beiträge: 587

» 18.10.08 21:14 «              Beitrag melden


@ Commander_J,

hat Deine Tante richtig erkannt. Das Formular zur Rechtsunsicherheit und zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit kann z. Z. noch von der bekannten Adresse heruntergeladen werden.

(www.igdb-owl.de)

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit der Anordnung wiedersprechen und auf jeden Fall Rechtsbeschwerde, Einspruch und Wiederspruch gegen die angeordnete Willkür erheben.



:-)
ritter

Beiträge: 14

» 18.10.08 22:27 «              Beitrag melden


Moin Commander,
um deiner Rechtsunsicherheit entgegen zu wirken, hier etwas klärendes: vor 1990 = Artikel 133 des GG: (Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes),Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. Am 17.Juli 1990, Streichung des Artikels 23 (Geltungsbereich,Geltungsdauer)des GG. Grundgesetz erloschen. Ab dem 29.08.1990 nicht mehr BRD oder OMF-BRD, sondern: Firma-Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 29.08.1990, zuletzt geändert am 08.01.2001. Sitz der Firma BRD-Finanzagentur-GmbH; Frankfurt/Main , Klingerstr.08

Commander_J
» 23.10.08 03:27 «              Beitrag melden


Ich weiß, deshalb steht ja da auch "BRdvd" was m.E. gleich BRDGmbH ist. Ich denk mal, es ist besser, ner unbedachten Wachtel nich gleich mit der Privatfirma zu kommen. Dürfte - in Anbetracht der Gesamtsituation - evtl. etwas zu heftig für den sein... Aber ich kenn mich mittlerweile in der Thematik recht gut aus, so daß ich für "Gegenschläge" recht gut gerüßtet bin. Aber trotzdem danke für deinen Hinweis...

schlesier

Beiträge: 133

» 23.10.08 09:42 «              Beitrag melden


Hallo Commander_J,
hört sich ganz gut an, was Du so schreibst.
Recht wird nicht freundlich sein und wenn da was nicht verstanden wird kann man nachlesen.
Ich mach mir nicht mehr die Gedanken über andere Leute, dazu ist eigentlich wenig Zeit.
Die Grundlage ist die Norm und die ist eindeutig.
Etwas zu kurz kommt bei Dir die Haftung bei Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB.
Du haust Ihm zwahr die gesetze um die Ohren, zeig Ihm auch die Konsequenzen auf, denn der angebliche Staat hat sich schon lange aus der Haftung verabschiedet.
Wenn es an das Eigentum und Brieftasche geht, dann wird auch ein "Beamter" aktiv.



gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 23.10.08 13:21 «              Beitrag melden


Sehr richtig beschrieben !

Deshalb bei jedem Verwaltungsakt immer auf die klagefähige Form bestehen. Ihr wollt einen "Herrn Müller" oder "Frau Schulze" gerne persönlich "haben".
Könnt ihnen gleich mitteilen, dass ihr von nun an gemeinsam wie ein Ehepaar durch die Jahre gehen werdet, bis es wieder gesetzliche Richter in Deutschland gibt.
Jeder Beamte / Angestellte muß wissen, dass er für diese Taten persönlich mit seinem gesamten Vermögen haften wird.

Richter und Staatsanwälte sind auch Beamte, die dem Volke zu dienen haben ( § 52 BB) und sich nur an Recht und Gesetz zu halten haben (Art.20(3)GG) ! NUR !


Zuletzt bearbeitet: 23.10.08 13:22 von Krascher
Commander_J
» 23.10.08 14:00 «              Beitrag melden


Recht wird nicht freundlich sein und wenn da was nicht verstanden wird kann man nachlesen.
Stimmt!!!
Da viele "Grüne" aber bisher noch nich wirklich was über Recht gelesen haben, präsentiere ich denen die Wahrheit lieber in kleinen, für die verständlichen, Häppchen. Und damit die dann auch sofort nachlesen können, hab ich die AGB's für die BRDGmbH, das OWIG ,das Bundesbeamtengesetz und die Menschenrechte ständig als Textdatei auf'm Mobiltelefon bei mir...

Wer's haben will:
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze.rar


Zuletzt bearbeitet: 23.10.08 21:41 von Commander_J
Eugen

Beiträge: 27

» 24.10.08 11:20 «              Beitrag melden


Eine sehr interessante Datei - die AGBs der BRDvD
schon in der Präambel eine komplett verdrehte Welt:
"hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Kein Wort, daß wir nur Personal der Allierten sind und daß uns das GG "gegeben" bzw. aufdoktriniert wurde.

Einfach eine faschistische Saubande... die auch irgendwann mal ihre verdiente Strafe bekommen.


Herores

Beiträge: 106

» 24.10.08 16:50 «              Beitrag melden


ich wollte mir die datei runterladen, aber es hat nicht geklapt ! was für ein Format ist das ?

Die AGB der BRD GmbH würde ich auch gerne haben !

Danke

Herores

Commander_J
» 24.10.08 20:40 «              Beitrag melden


Das is nen RAR-Archiv. Ich hab's grad nochmal probiert, der Download funktioniert... Hmmm... *kopfkratz*

Hier die Texte einzeln zum Runterladen:

AGB's für die BRDGmbH (GG):
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze/AGBfuerdieBRDGmbH.txt

Bundesbeamtengesetz:
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze/Bundesbeamtengesetz.txt

OWiG:
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze/OWiG.txt

Weimarer Verfassung:
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze/WeimarerVerfassung.txt

Menschenrechte:
http://commander_j.freehostia.de/Deutschlandprotokoll/Gesetze/Menschenrechte.txt

Link kopieren -> aufrufen -> Text kopieren -> TXT-Datei erstellen und den Text einfügen


Zuletzt bearbeitet: 24.10.08 21:33 von Commander_J
ull

Beiträge: 111

» 24.10.08 22:14 «              Beitrag melden


servus
brd finanzagentur gmbh

AGBßs hier

und hier direkt auf der website

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Geld - und Kapitalmarktgeschäfte des Bundes und seiner Sondervermögen

Fassung Juli 2006

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten von der „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ (im Folgenden: „Deutsche Finanzagentur“) im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder seiner Sondervermögen (im Folgenden: „Bund“) abgeschlossenen Geld - und Kapitalmarktgeschäfte.

1.2 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.3 Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens des Bundes, vertreten durch die Deutsche Finanzagentur, nicht direkt und ausdrücklich widersprochen wird.

2 ÄNDERUNGEN

2.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Geschäftspartnern schriftlich bekanntgegeben.

2.2 Sie gelten als genehmigt, wenn der Geschäftspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Deutsche Finanzagentur bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Geschäftspartner muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Deutsche Finanzagentur absenden.

3 VERTRETUNGSVERHÄLTNIS

3.1 Die Deutsche Finanzagentur ist bei ihren Geld - und Kapitalmarktgeschäften nur und ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes tätig.

3.2 Nur der Bund wird aus diesen Geschäften berechtigt und verpflichtet.

4 GESCHÄFTSGEHEIMNIS

4.1 Der Bund und die Deutsche Finanzagentur wahren Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Wertungen, von denen sie im Umgang mit den Geschäftspartnern Kenntnis erlangen (Geschäftsgeheimnis). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht zwischen den für die Steuerung und Kontrolle des Schuldenwesens zuständigen Stellen des Bundes und der Deutschen Finanzagentur.

4.2 Umstände, die dem Geschäftsgeheimnis unterfallen, dürfen Dritten nur offenbart werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Geschäftspartner eingewilligt hat. Dies gilt nicht für Sachverhalte, die der Öffentlichkeit bereits durch Presse, Rundfunk, Fernsehen oder andere Medien ohne Zutun des Bundes bzw. der Deutschen Finanzagentur bekannt geworden sind.

5 HAFTUNG

5.1 Der Bund haftet bei der Erfüllung seiner durch die Deutsche Finanzagentur wahrgenommenen Verpflichtungen für jedes Verschulden der Deutschen Finanzagentur und ihrer Mitarbeiter sowie der Personen, die die Deutsche Finanzagentur zur Erfüllung der Verpflichtungen hinzuzieht.

5.2 Entsteht darüber hinaus ein gesetzliches oder rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis zwischen der Deutschen Finanzagentur und den Geschäftspartnern, haftet die Deutsche Finanzagentur gegenüber den Geschäftspartnern wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die Finanzagentur gegenüber den Geschäftspartnern nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Die Haftung umfasst in den Fällen des S.2 nicht die mittelbaren Schäden oder den entgangenen Gewinn. Die Deutsche Finanzagentur haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten.

6 MAßGEBLICHES RECHT UND GERICHTSSTAND

6.1 Maßgebliches Recht ist das deutsche Recht.

6.2 Gerichtsstand ist bei allen sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten Frankfurt/Main, soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.

7 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES GESCHÄFTSPARTNERS

7.1 Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Geschäftspartner der Deutschen Finanzagentur Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Deutschen Finanzagentur erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt.

7.2 Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird.

++++++

ich kann sie dir auch zum download als pdf anbieten von der website, sag bescheid

ull

Beiträge: 111

» 24.10.08 22:23 «              Beitrag melden


upsss...

habe vergesen zu sagen, daß in den AGB´s kein explizider Geltungsbereich angegeben ist !

ull

Beiträge: 111

» 24.10.08 22:50 «              Beitrag melden


leider kann ich meine beiträge nicht editieren, deshal nächster beitrag wegen AGB´s brd gmbh

Über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im folgenden Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Kreditmanagement der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter der Bund ist, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesfinanzministerium, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechung des Bundes auf.

gefunden h i e r - und klick

unter anderem hat diese pleite gmbh auch verschiedene url´s so z.b.
http://www.deutsche-finanzagentur.de/cln_042/nn_103486/DE/privateAnleger/private-anleger__node.html?__nnn=true

http://www.bwpv.de/

http://www.bundesrepublik.org/Bundes%E4mter+&+Bundesbeh%F6rden/100/DETAILS/Deutsche+Finanzagentur+(Bundesrepublik+Deutschland+Finanzagentur+GmbH)/

http://www.bund.de/nn_472762/Organisations/Bund/U/BR-Deutschland/U/BMF/U/BRDFA/Stammdaten/Bundesrepublik-Deutschland-Finanzagentur-GmbH-org.html

falls du die komplette legende der brd finanz gmbh haben möchtest, werde ich eine zustammenstellung machen und zum pdf-download anbieten. brauche dazu allerdings einige stunden ...



Herores

Beiträge: 106

» 25.10.08 17:41 «              Beitrag melden


Danke für die vielen links.

Aber was mich stutzig macht, hat die Finanz GmbH nur 7 Punkte in ihren AGB ?
Das ist ja ein Witz ohne Geltungsbereich auch keine Haftung oder ? Das GG bezieht sich doch auch in einer passage auf das Vereinigte Wirtscahftsgebiet ! Das hat ja auch was mit der GmbH zu tun.

Herores

Herores

Beiträge: 106

» 25.10.08 17:58 «              Beitrag melden


Danke Commander für die vielen hilfreichen links. Super Arbeit.
Mich würde es sehr intressieren, wie ich das Beamten, das OWIG,die AGB der BRD,Weimarerverfassung, und die Menschenrechte nutzen kann um anständig zu argumentieren gegenüber anderen. Welche passagen in den Gesetzestexten sind wichtig ? und sollte man sich rot anstreichen. Ich denke das du da einen Roten faden benutzt, jedenfalls sieht das so aus an der aufteilung der datei.
Danke und viele Grüße

Herores

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