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Thema: Recht in der BRDvD
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ull
Beiträge: 111
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» 13.10.08 11:03 « |
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ich hoffe es paßt in diesen strang ...
falls hier schon behandelt, bitte löschen ( habe nichts gefunden )
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am
16. Juni 2008
Einschränkung Grundrechte !!!
auf dem letzten Blatt werden Grundrechte eingeschränkt ( Seite 5 )
!bedeutet das nun, daß diese Grundrechte weggefallen, aufgehoben,
verschwunden sind ? oder wie soll / muß / kann man das verstehen ? sind
wir jetzt vogelfrei oder / und dürfen wir jetzt abgeschossen werden ....
Elfter Teil
Schlussvorschriften
§ 98
Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte
der körperlichen Unversehrtheit(Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des
Grundgesetzes),
der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des
Grundgesetzes),
des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des
Grundgesetzes),
der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13
des Grundgesetzes) und
des Schutzes vor Auslieferung
(Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2008 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt !
was haben da die partisanenführer Köhler, Merkel, Zypries da am 06.
Juni 2008 veranstaltet ?
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Commander_J
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» 14.10.08 14:05 « |
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@
ull: Mein Tante Käthe würde sich da erstmal fragen, ob Deutschland
überhaupt ein Mitglied der EU ist. Schließlich hatte ja keiner der
beiden dt. "Staaten" das Recht, Verträge abzuschließen, die ganz
Deutschland betreffen...
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