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Thema: Recht in der BRDvD
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3Fragezeichen
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» 11.09.08 09:24 « |
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Hallo,
besteht in der B(ananen)Republik Deutschland ein Recht auf ein
schriftliches Urteil?
Schwarzkittel hat gestern Urteil (bei OWI - schuldig) verkündet und
sich dabei die Begründung stehgreifmäßig zusammen fabuliert.
Auf die Frage nach dem Urteil mit schriftlicher Begründung kam der
Hinweis, dass darauf kein Rechtsanspruch bestünde und ich ja gehört
hätte, was er verkündet hat. Und wenn es mir nicht passt, könnte ja ein
Anwalt Rechtsmittel einlegen. Basta!
In einem Rechtsforum habe ich folgendes gefunden:
"Die Zustellung des schriftlichen Urteils ist nur dann für den Beginn
der Rechtsmittelfrist von Bedeutung, wenn das Urteil in Abwesenheit des
Angeklagten verkündet wurde, § 314 Abs. 2 StPO (Berufung) bzw. 341 Abs.
2 (Revision). Ansonsten beginnt die einwöchige Rechtsmittelfrist mit
Verkündung des Urteils (jeweils Abs. 1 der genannten §§). Die Frist zur
Begründung des Rechtsmittels durch einen Anwalt beträgt bei der
Revision einen Monat (§ 345 StPO) und ist zwingend vorgeschrieben (§
344 StPO), bei der Berufung gibt es keine Begründungsfrist."
Da ich logischer Weise ohne Anwalt dort war und keine schriftliche
Urteilsbegründung habe, könnte ich ja so meine Rechtsmittel gar nicht
in Anspruch nehmen, kann dem Anwalt ja nichts vorlegen.
Deshalb meine Fragen:
- besteht ein (BRD)Recht auf ein schriftliches Urteil?
- kann man gegen den Schwarzkittel wegen der Weigerung Strafanzeige
stellen?
- Wie legt man trotzdem (und ohne Anwalt) Rechtsmittel ein?
- Welche Paragraphen/Normen sind dazu relevant?
- Dienstaufsichtsbeschwerde? (ist die ggf. auch über die Polizei zu
stellen oder muss die vor Ort gemacht werden?)
Vielen Dank.
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3Fragezeichen
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» 11.09.08 15:51 « |
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Danke für die Antwort
Natürlich besteht das
Recht, ist sogar ein MUSS, auf ein schriftliches Urteil!
Habe weder im OWIG noch STPO etwas diesbzgl. gefunden.
Kann mir dazu jemand einen § nennen?
Ist alles hier im Forum
schon abgehandelt.
Schön - und wo?
Habe nämlich dazu nichts gefunden!
(Und bevor jetzt wieder irgend so ein Kommentar bzgl. Klicks kommt -
man kann auch ohne angemeldet zu sein lesen!)
Rechtsbeugung mit Vorsatz
ist der Strafantrag, sowie Volksverhetzung
Aufgrund welcher § (vor allem Volksverhetzung?)
Danke.
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3Fragezeichen
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» 11.09.08 19:52 « |
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Hallo Krascher,
danke für die ausführliche Antwort.
Willst du mit Halbwissen
loslaufen ?
Im Zweifelsfall besser so wie gar nicht loslaufen.
Wenn ich nicht loslaufe oder einen Anwalt nehme, dann habe ich schon
vor Beginn verloren. So habe ich zumindest eine Chance - und im Zweifel
auf jeden Fall etwas gelernt.
Normen, rechtliches Gehör, Urkunde, Zustellung ist soweit klar und war
auch gar nicht meine Frage.
Was mich völlig überrascht hat - dass das Urteil nicht ausgehändigt und
zugestellt wird, gleichzeitig aber die Rechtsmittelfrist läuft. Und
hierzu wollte ich eine Info, bzw. Paragraphen, um ihm daraus einen
Strick (auch in Hinblick auf Strafantrag/-anzeige) drehen zu können.
wir können hier nicht alles
"klein-klein" auseinanderpulen
Das ist klar und erwartet auch keiner. Nur eine konkrete Antwort auf
die gestellte Frage wäre oft viel kürzer (und hilfreicher), als einige
Dinge mit viel Text gebetsmühlenartig zu wiederholen, was hier öfters
geschieht.
Und wenn ein Forum nicht zur Info und Hilfe dient - wofür dann?
Je mehr hier Hilfe erfahren, desto schneller wird sich was tun. Und
wenn mal was schief geht, sorry, aber da ist jeder selbst für
verantwortlich, egal wo es steht.
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Delphin8
Beiträge: 104
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» 12.09.08 01:47 « |
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Hallo 3 Fragezeichen,
Das ist klar und erwartet
auch keiner.
Wirklich keiner???
Und wenn mal was schief
geht, sorry, aber da ist jeder selbst für verantwortlich, egal wo es
steht.
So denkst du vielleicht, leider hat die Vergangenheit uns immer wieder
gezeigt, dass es nicht so ist.
Liebe Grüße
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sapereaude82
Beiträge: 98
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» 17.09.08 15:37 « |
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Piratenpartei Deutschland
Razzia um fünf Uhr früh
VON MATTHIAS THIEME
Bayerische Polizeibeamte haben am Freitag, wie erst jetzt bekannt
wurde, die Privaträume des Pressesprechers der "Piratenpartei
Deutschland", Ralph Hunderlach, durchsucht. Die Partei ist ein
Zusammenschluss von Datenschützern und Computerexperten, die in der
Vergangenheit vor allem die Risiken der Online-Durchsuchung und des
geplanten "Bundes-Trojaners" angeprangert haben.
Im Januar hatte die Partei ein brisantes internes Dokument des
bayerischen Justizministeriums veröffentlicht. Aus dem Schriftstück
ging hervor, dass Bayern zur Überwachung von Internet-Telefonaten
bereits eine Abhör-Software benutzt hat, die dem geplanten
Bundes-Trojaner sehr ähnlich war - obwohl die gesetzlichen Grundlagen
für Online-Durchsuchungen auf Bundesebene bis heute politisch hoch
umstritten und nicht endgültig beschlossen sind.
"Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an
einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu
machen", sagte Strafrechtler Udo Vetter der FR. Die Durchsuchung sei
ein höchst fragwürdiges Mittel, um die undichte Stelle in der Behörde
zu finden. "Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme
Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen."
Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der
Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als "unbeteiligter
Dritter", also als Zeuge eingestuft werde, sagte Vetter. Dennoch seien
am vergangenen Freitag gegen 5.45 Uhr "überfallartig" mehrere Beamte an
Hunderlachs Privatwohnung aufgetaucht und hätten gedroht, alle Zimmer
des selbstständigen Computerexperten auszuräumen, wenn er seine Quellen
nicht nenne. "Das löst Existenzängste aus", sagt Vetter. "Das war
völlig unverhältnismäßig."
Es sei die Frage, "ob hier nicht ein Übermaß an staatlicher Aktivität
stattfindet", sagte der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) der
FR. "Diese Sache hat einen unguten Geschmack."
und hier der link:
http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1595306_Razzia-um-fuenf-Uhr-frueh.html
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