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Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2405

» 05.09.08 13:43 «              Beitrag melden


Das werden wir ohne Unterlass solange proklamieren, bis es auch beim verblödesten Michel sitzt ohne zu verrutschen.

Wir müssen denen schon ganz schön eingeheizt haben, die versuchen Kriminelle dazu zu veranlassen , Falschaussagen gegen unsere Leute zu machen.

Gegen das Versprechen von Straffreiheit wegen Verbrechen die nicht wir, sondern die Straftäter begangen haben.

Hinter diese Logik steigt keiner, muss ja auch nicht, wir werden dem mit einigem "Verständnis", begegnen.

3Fragezeichen
» 11.09.08 09:24 «              Beitrag melden


Hallo,

besteht in der B(ananen)Republik Deutschland ein Recht auf ein schriftliches Urteil?

Schwarzkittel hat gestern Urteil (bei OWI - schuldig) verkündet und sich dabei die Begründung stehgreifmäßig zusammen fabuliert.
Auf die Frage nach dem Urteil mit schriftlicher Begründung kam der Hinweis, dass darauf kein Rechtsanspruch bestünde und ich ja gehört hätte, was er verkündet hat. Und wenn es mir nicht passt, könnte ja ein Anwalt Rechtsmittel einlegen. Basta!

In einem Rechtsforum habe ich folgendes gefunden:
"Die Zustellung des schriftlichen Urteils ist nur dann für den Beginn der Rechtsmittelfrist von Bedeutung, wenn das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten verkündet wurde, § 314 Abs. 2 StPO (Berufung) bzw. 341 Abs. 2 (Revision). Ansonsten beginnt die einwöchige Rechtsmittelfrist mit Verkündung des Urteils (jeweils Abs. 1 der genannten §§). Die Frist zur Begründung des Rechtsmittels durch einen Anwalt beträgt bei der Revision einen Monat (§ 345 StPO) und ist zwingend vorgeschrieben (§ 344 StPO), bei der Berufung gibt es keine Begründungsfrist."

Da ich logischer Weise ohne Anwalt dort war und keine schriftliche Urteilsbegründung habe, könnte ich ja so meine Rechtsmittel gar nicht in Anspruch nehmen, kann dem Anwalt ja nichts vorlegen.

Deshalb meine Fragen:
- besteht ein (BRD)Recht auf ein schriftliches Urteil?
- kann man gegen den Schwarzkittel wegen der Weigerung Strafanzeige stellen?
- Wie legt man trotzdem (und ohne Anwalt) Rechtsmittel ein?
- Welche Paragraphen/Normen sind dazu relevant?
- Dienstaufsichtsbeschwerde? (ist die ggf. auch über die Polizei zu stellen oder muss die vor Ort gemacht werden?)

Vielen Dank.
? ? ?



vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.09.08 12:53 «              Beitrag melden


Natürlich besteht das Recht, ist sogar ein MUSS, auf ein schriftliches Urteil!
Dies gilt nicht nur für ein Urteil, sondern für Alles!

1. Antragsablehnung: schriftliches dezidiertes Begründung der Ablehnung (schriftlich).
2. Beschluss: dezidierte Begründung zum Beschluss (schriftlich).
3. Anordnung: dezidierter Vortrag (schriftlich).
4. erst recht für ein Urteil!
Ist alles hier im Forum schon abgehandelt.

Rechtsbeugung mit Vorsatz ist der Strafantrag, sowie Volksverhetzung.

3Fragezeichen
» 11.09.08 15:51 «              Beitrag melden


Danke für die Antwort

Natürlich besteht das Recht, ist sogar ein MUSS, auf ein schriftliches Urteil!

Habe weder im OWIG noch STPO etwas diesbzgl. gefunden.
Kann mir dazu jemand einen § nennen?

Ist alles hier im Forum schon abgehandelt.

Schön - und wo?
Habe nämlich dazu nichts gefunden!
(Und bevor jetzt wieder irgend so ein Kommentar bzgl. Klicks kommt - man kann auch ohne angemeldet zu sein lesen!)

Rechtsbeugung mit Vorsatz ist der Strafantrag, sowie Volksverhetzung

Aufgrund welcher § (vor allem Volksverhetzung?)

Danke.


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.09.08 16:45 «              Beitrag melden


Hallo, 3F.

Das ist genau das Problem: wir können hier nicht alles "klein-klein" auseinanderpulen ! Wofür auch ? Für dein Problem ?

Willst du mit Halbwissen loslaufen ? Dann gibt es einen auf den Hntern und als nächstes schreibst du hier, dass das nicht funktioniert hat; und alles ist doof !

Du müßtest mal mit den Normen anfangen.

Ganz "oben" steht für den Hausgebrauch (MRK / HLKO mal außen vor), das GG.

Was sagt Art. 103 GG aus ? Dein rechtl. Gehör darf nicht verletzt werden. Was "beinhaltet" dein rechtl. Gehör ?

U.a. das Recht auf Information ! Bist du umfassend über die Umstände des Verfahrens, ein Urteil/Beschluss und dessen ausführlicher Begründung, u.a. mit Verweis auf die Norm (=NORM) informiert worden ?

Na also, dass ist der erste Baustein.

Was ist ein Urteil / Beschluss formal ? Eine Urkunde !

Was bedarf es für eine Urkunde ? Der Schriftform !

Kausalkette aufbauen: ein Urteil muß dir schriftlich zugestellt werden !

Was heißt Zustellung nach Art. 103 (1) GG Rn 31 ?
PERSÖNLICH !

Haben wir auch schon "abgearbeitet", dort sogar "klein-klein" für den Andreas.

Aber bitte nicht das Forum als Schulungsmöglichkeit nutzen wollen. Ist nicht unsere Aufgabe und unser Interesse schon gar nicht.

Auch wenn das für dich jetzt wieder "doof" ist.


Zuletzt bearbeitet: 11.09.08 16:54 von Krascher
sweetsina

Beiträge: 90

karimiboy
» 11.09.08 16:46 «              Beitrag melden


Volksverhetzung kenne ich von § 130 StGB.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.09.08 17:12 «              Beitrag melden


Volksverhetzung kenne ich von § 130 StGB.


Genau das ist es. Und der wird tägl. nur angewandt, weil
nach § 291 ZPO gewisse hist. Ereignisse offenkundig sind.

Und offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises. Und einen Gegenbeweise darf ein Gericht nicht annehmen
(vgl. Zöller, gr. Kommentar zur ZPO, § 291 ZPO Rn 1-3).

Komischerweise gibt es dutzende Anwälte (Mahler & Co.) die ihre "Opfer" mit dubiosen "Gegenbeweisen" zum Leugnen anstiften und so zig-Tausende in die Gefängnisse bringen. Gäbe es ein Kopfgeld, wäre Mahler ein gemachter Mann.

3Fragezeichen
» 11.09.08 19:52 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

danke für die ausführliche Antwort.

Willst du mit Halbwissen loslaufen ?

Im Zweifelsfall besser so wie gar nicht loslaufen.
Wenn ich nicht loslaufe oder einen Anwalt nehme, dann habe ich schon vor Beginn verloren. So habe ich zumindest eine Chance - und im Zweifel auf jeden Fall etwas gelernt.

Normen, rechtliches Gehör, Urkunde, Zustellung ist soweit klar und war auch gar nicht meine Frage.
Was mich völlig überrascht hat - dass das Urteil nicht ausgehändigt und zugestellt wird, gleichzeitig aber die Rechtsmittelfrist läuft. Und hierzu wollte ich eine Info, bzw. Paragraphen, um ihm daraus einen Strick (auch in Hinblick auf Strafantrag/-anzeige) drehen zu können.

wir können hier nicht alles "klein-klein" auseinanderpulen

Das ist klar und erwartet auch keiner. Nur eine konkrete Antwort auf die gestellte Frage wäre oft viel kürzer (und hilfreicher), als einige Dinge mit viel Text gebetsmühlenartig zu wiederholen, was hier öfters geschieht.
Und wenn ein Forum nicht zur Info und Hilfe dient - wofür dann?
Je mehr hier Hilfe erfahren, desto schneller wird sich was tun. Und wenn mal was schief geht, sorry, aber da ist jeder selbst für verantwortlich, egal wo es steht.


Delphin8

Beiträge: 104

» 12.09.08 01:47 «              Beitrag melden


Hallo 3 Fragezeichen,

Das ist klar und erwartet auch keiner.


Wirklich keiner???

Und wenn mal was schief geht, sorry, aber da ist jeder selbst für verantwortlich, egal wo es steht.


So denkst du vielleicht, leider hat die Vergangenheit uns immer wieder gezeigt, dass es nicht so ist.

Liebe Grüße


vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.09.08 10:42 «              Beitrag melden


Der § 130 Abs. 1 - 4 StGB meint Minderheiten, aller Religionen, Volksgruppen, Hautfarben und sonstiger Möglichkeiten (politische Partei oder Glaubensgemeinschaften).

Die Volksverhetzung ist eschon bei einer Veringlimpfung des Deutschen Volkes durch die Politiker und BRdvD - Schergen gegeben.

Hier ist aber eine Einbahnstrasse durch die Politiker, Beamten, Richter, StA der BRdvD vorgegeben.
Merkt Ihr doch täglich oder etwa nicht?



schlesier

Beiträge: 133

» 16.09.08 20:09 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
vor eeiniger Zeit kam ein Rechtsanwalt des Weges und zeigte mir eine Bestallungsurkunde für eine Zwangsverwaltung unterschrieben von einer diplomrechtspflegerin.
Ich war so voller Zweifel, vielleicht kann mir Tante Käthe sagen, ob sich der Herr rechtsanwalt etwas darauf einbilden kann?
Vielen Dank.

gruß schlesier
sapereaude82

Beiträge: 98

» 17.09.08 15:37 «              Beitrag melden


Piratenpartei Deutschland
Razzia um fünf Uhr früh
VON MATTHIAS THIEME

Bayerische Polizeibeamte haben am Freitag, wie erst jetzt bekannt wurde, die Privaträume des Pressesprechers der "Piratenpartei Deutschland", Ralph Hunderlach, durchsucht. Die Partei ist ein Zusammenschluss von Datenschützern und Computerexperten, die in der Vergangenheit vor allem die Risiken der Online-Durchsuchung und des geplanten "Bundes-Trojaners" angeprangert haben.

Im Januar hatte die Partei ein brisantes internes Dokument des bayerischen Justizministeriums veröffentlicht. Aus dem Schriftstück ging hervor, dass Bayern zur Überwachung von Internet-Telefonaten bereits eine Abhör-Software benutzt hat, die dem geplanten Bundes-Trojaner sehr ähnlich war - obwohl die gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen auf Bundesebene bis heute politisch hoch umstritten und nicht endgültig beschlossen sind.

"Die bayerischen Behörden haben ohne jede gesetzliche Grundlage an einem Trojaner gearbeitet und versuchen jetzt, die Kritiker mundtot zu machen", sagte Strafrechtler Udo Vetter der FR. Die Durchsuchung sei ein höchst fragwürdiges Mittel, um die undichte Stelle in der Behörde zu finden. "Die Strafjustiz wird instrumentalisiert, um unbequeme Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, die auf Missstände hinweisen."

Skandalös sei das Vorgehen der Polizei auch deshalb, weil der Pressesprecher laut Durchsuchungsbeschluss lediglich als "unbeteiligter Dritter", also als Zeuge eingestuft werde, sagte Vetter. Dennoch seien am vergangenen Freitag gegen 5.45 Uhr "überfallartig" mehrere Beamte an Hunderlachs Privatwohnung aufgetaucht und hätten gedroht, alle Zimmer des selbstständigen Computerexperten auszuräumen, wenn er seine Quellen nicht nenne. "Das löst Existenzängste aus", sagt Vetter. "Das war völlig unverhältnismäßig."

Es sei die Frage, "ob hier nicht ein Übermaß an staatlicher Aktivität stattfindet", sagte der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) der FR. "Diese Sache hat einen unguten Geschmack."

und hier der link: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1595306_Razzia-um-fuenf-Uhr-frueh.html

vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 21:11 «              Beitrag melden


@ schlesier

siehe doch einmal unter der Rubrik Rechtspflegergesetz nach, was hier im Forum aufgezeichnet wurde.
Rechtspfleger sind keine Richter oder ?

vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 21:53 «              Beitrag melden


Urkundenunterdrückung - Nicht der Rede wert: Die erstaunlichen Rechtsauffassungen der leitenden Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi
von Administrator @ 10:23. Kategorien: Justiz, Justiz

>Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt scheint man es mit Urkunden nicht allzu genau zu nehmen.
So titelte und fragte am 9. Oktober 2001 die Frankfurter Rundschau: “Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”
Und untertitelte:
“Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt - Kritiker der Entscheidung sprechen von Rechtsbeugung.
Nun ist dieser neue Fall von “Rechtsauffassung” der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Petitesse verglichen mit dem hier dargestellten Fall von “Rechtsauffassung” der Oberstaatsanwältin Gallandi - ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angehörig.
Ist es eine lässliche Sünde, wenn in einer laufenden und strittigen Erbauseinandersetzung die Interessenvertreterin einer Miterbin eine beschriftete Urkunde - beweiskräftig wie ein Testament - aus dem Haus und den Unterlagen einer Erbengemeinschaft entnimmt und in den Banktresor ihrer Klientin “transferiert”?
Ohne jemals den hintergangenen Miterben über den Fund und Transfer der Urkunde zu informieren?
Für Gallandi ist dieses (unbestrittene!) Vorgehen nicht einmal der Rede wert. […]
Diesen Vorgängen und diesem Vorgehen erteilt Gallandi bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Absolution.
Was schreibt zu solchen Vorgängen und Zuständen Anne Riedel in der Frankfurter Rundschau:
“Ein Narr, der noch glaubt, in der Justiz werde mit einer Elle gemessen.” < Quelle: justizskandale.de

vonRoit

Beiträge: 2405

» 17.09.08 21:55 «              Beitrag melden


Frankfurter Rundschau: Staatsanwälte fälschen Urkunden - Kritiker sprechen von Rechtsbeugung
von Administrator @ 10:41. Kategorien: Justiz

>Es ist so, als würde ein recht hoher kirchlicher Würdenträger beschuldigt, gleich gegen alle zehn gebote verstoßen zu haben: Zwei Mitarbeiter des Generalstaatsanwaltes haben Akten manipuliert und damit gefälscht. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden wurde eingestellt. Für andere Juristen ein Skandal.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, sagt der Volksmund. Fest steht, dass von der Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der Strafvereitelung im Amt eingestellt wurde.
Die beiden Beschuldigten, ein Leitender Oberstaatsanwalt und ein Staatsanwalt hatten in einem Verfahren gegen zwie Frankfurter Anwälte bestimmte Teile einer Akte (juristisch eine Urkunde) quasi “unter den Tisch” fallen lassen. Dass diese Urkundenfälschung folgenlos bleiben soll, ist auch für Experten nicht nachvollziebar… Ein anderer Jurist formulierte es krasser: Dass die Staatsanwälte nicht angeklagt würden, sei ‘Rechtsbeugung’…< Quelle: Anne Riedel in Frankfurter Rundschau vom 9. 10. 2001.

Dass diese tatsächlich “alltäglich” in der deutschen Justiz geübte Praxis überhaupt solche Wellen schlug, hatte einen einfachen Grund:
Der Geschädigte war in diesem Fall ein Richter, der sich zu wehren wusste.

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