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Autor
Thema: Recht in der BRDvD
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joku

Beiträge: 130

» 13.08.08 09:37 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

wer kann mir mal den Unterschied zwischen einem Haftbefehl und einem Vorführungsbefehl erklären? Müssen beide von einem gesetzlichen Richter ausgestellt und unterschrieben sein oder kann den Vorführungsbefehl auch die Staaatsanwaltschaft (Rechtspfleger) ausstellen? Wie muss zugestellt werden?

Herzliche Grüße an alle, besonders an Tante Käthe und Onkel Fritz

joku


vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.08.08 11:44 «              Beitrag melden


Vorführbefehl als WAS ?

Geht nur als Zeuge, wenn der Zeuge bei der StA nicht erscheint, Bezeugungspflicht.
Fällt flach wenn der Zeuge befürchten muss bei der Aussage sich selbst zu belasten.
Der Zeuge kann auch verlangen nur vor einem U-Richter aus zu sagen, weil zu befürchten ist das die Aussage durch die StA gefälscht oder zu sachfremden "Werkzeug" umfunktioniert wird.



vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.08.08 13:01 «              Beitrag melden


Sollte ich noch einmal hier im Forum eine Verlinkung auf das Dritte Reich oder auf Symbole des Dritten Reiches vor finden , werden wir konsequent jedweden Forum-Teilnehmer aus diesem Forum elemenieren, IST DAS KLAR ?

joku

Beiträge: 130

» 13.08.08 16:48 «              Beitrag melden


Vorführungsbefehl zur Erzwingungshaft

joku


Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 18.08.08 11:17 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,
wer kann mir mal den Unterschied zwischen einem Haftbefehl und einem Vorführungsbefehl erklären? Müssen beide von einem gesetzlichen Richter ausgestellt und unterschrieben sein oder kann den Vorführungsbefehl auch die Staaatsanwaltschaft (Rechtspfleger) ausstellen? Wie muss zugestellt werden?
Herzliche Grüße an alle, besonders an Tante Käthe und Onkel Fritz


Der gesetzliche Richter nach Art. 101 GG ist eine N O R M ! ! !

stromer

Beiträge: 89

» 18.08.08 21:45 «              Beitrag melden


Lernte vor wenigen Tagen einen promovierten Juristen kennen, Jg. 78, den ich nach der fehlenden Unterschrift der Richter befragte.

Antwort:

Das Original wird vom Richter unterschrieben; die anderen Ausfertigungen an Rechtsanwälte, Kläger, Beschuldigte bis hin zu Vollstreckungsklauseln lediglich von Justizangestellten...

Hat er es so gelernt oder weiss er er besser...???

Man wird ja noch fragen dürfen...!

st.

luju

Beiträge: 86

» 19.08.08 06:28 «              Beitrag melden


dann frag ihn doch mal hiernach,
Laut eigener Gesetze und Verordnungen der sog. „BRD“ der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO)darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!
Die Unterschriften unter Urteile, Beschlüsse etc. sind meist von Justizangestellten unterschrieben, die keine „Urkundsbeamten“ nach dem Beamtengesetz der sog. „BRD“ sind. Sie sind also gar nicht berechtigt solche „Urteile, Beschlüsse“ etc. zu unterschreiben.
Die Rechtskraft können solche „Urteile, Beschlüsse“ etc… schon deshalb nicht erlangen, da diese/r Justizangestelle/r nicht am eigentlichen Verfahren beteiligt war, denn nur am Verfahren beteiligte und berechtigte Personen dürfen solche „Urteile, Beschlüsse“ unterschreiben, die wiederum müssen „ordentliche Richter“ sein!

sag bescheid was geantwortet hat!!!!!!


Lotte

Beiträge: 313

» 19.08.08 08:09 «              Beitrag melden


Interessant! Mich würde einmal interessieren, wo die Originale verbleiben...

Lotte

joku

Beiträge: 130

» 19.08.08 09:19 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

von der Staatsanwaltschaft erhielt ich heute ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
anliegend übersenden wir Ihnen eine Ausfertigung des Beschlusses des Landgerichts Ravensburg, in dem Ihre sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des AG Ravensburg vom 23.06.08 verworfen worden ist. BDieser wurde Ihnen am 11.08.08 förmlich zugestellt. Ein Nachweis hierüber liegt vor./B

Tatsache ist, dass nicht förmlich zugestellt wurde, denn sonst hätte ich mich bei der Staatsanwaltschaft nicht über die Nichtbearbeitung meiner sofortigen Beschwerde beschwert.

Was kann getan werden?

joku


vonRoit

Beiträge: 2405

» 19.08.08 11:14 «              Beitrag melden


Sachvortrag zur allgemeinen Belustigung der Beschwerten wird wie folgt als offenkundige Tatsachen gerügt.
Hier die Liste dazu:

1. Planmäßiger Entzug des gesetzlichen Richters



1.1. Verweigerung von rechtskonformen Geschäftsverteilungsplänen

1.2. Fälschung der Eingangsbestätigung für oder Verschwindenlassen der Gerichtspost

1.3. Verweigerung des gesetzlichen Gerichtsstandes

1.4. Aushebelung der Gesetze zur Ablehnung befangener Richter

1.5. Entzug des gesetzlichen Richters durch Anwaltszwang

1.6. Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmissbrauch

1.7. Entzug des gesetzlichen Richters durch Vorlageverweigerung

1.8. Missbrauch des Richterprivilegs

1.9 Willkürlicher Entzug der Geschäfts- und Prozessfähigkeit

1.10. Versagen der Richterdienstaufsicht durch irreführende Politiker

1.11. Ausnahmegerichtsbarkeit für Richter und Anwälte

1.12. Femegerichte mit öffentlich unbekannter Besetzung und Vorverurteilung



2. Planmäßige Verweigerung des rechtlichen Gehörs



2.1. Verweigerung von Eröffnungsbeschlüssen

2.2. Verweigerung der Gerichtsbesetzungsvorstellung

2.3. Verweigerung der Ladungsadressen von Zeugen und Sachverständigen

2.4. Verweigerung des Legitimationsnachweises als gesetzliche Richter

2.5. Verweigerung der ordentlichen Belehrung über Rechte

2.6. Verweigerung der Postulationsfähigkeit

2.7. Verweigerung der Akteneinsicht und Kopienaushändigung

2.8. Verweigerung von Rechtsliteratur selbst durch BVerfG

2.9. Ladungsvereitelung zwecks Verfahrensausschluss

2.10. Ignorierung von Sachverhalten und Beweisangeboten

2.11. Abwehr von Vorträgen bei kriminellem Richterverhalten durch Kollegen

2.12. Vereitelung von Beweisanträgen

2.13. Verweigerung der Protokollierung oder mitlaufender Tonbandaufnahmen

2.14. Protokollfälschung durch Richter und Protokollführer

2.15 Verweigerung der Protokollherausgabe

2.16. Verweigerung der Protokollberichtigung und -ergänzung

2.17. Niederbrüllen durch Richter und Drohung mit Ordnungsstrafen

2.18. Protokollfälschungen

2.19. Absichtliche Irreführung von Parteien im Verfahrensablauf

2.20. Verbotene Überbeschleunigung

2.21. Überraschungsentscheide von bis dato unbekannten Richtern

2.22. Zustellung von Protokollen erst mit der gerichtlichen Entscheidung

2.23. Fehlerhafte, nachträgliche oder unterlassene Zustellungen



3. Planmäßige Gestaltung unfairer Verfahren



3.1. Beschneidung der Informationsfreiheit durch Rechtsberatungsgesetz

3.2. Ignorierung von Sachverhalten und Sachverhaltsverfälschungen

3.3. Höchstrichterlicher Schutz selbst für rechtsbeugende Richter

3.4. Schutz der Juristen"kollegen" durch Standesrecht und Standesordnung

3.5. Verhinderung eines Wahlverteidigers ohne Anwaltszulassung

3.6. Beschneidung der Instanzenwege und Entscheidungskontrolle

3.7. Beschneidung des Beschwerderechtes

3.8. Diskriminierung von Nichtjuristen bei Beschwerdeverfahren

3.9. Verweigerung der Diktataufnahme für Revisionen trotz Rechtsmittelbelehrung

3.10. Beschränkung der Beschwerdefristen

3.11. Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden

3.12. Trickreiches Unterlaufen von Verjährungsfristen

3.13. Zustellungsvereitelung durch Richter und Gerichte

3.14. Allgemeine regelmäßige Missachtung von Recht und Gesetz

3.15. Maulkorb durch Verfolgung angeblicher Beleidigungen von Juristen

3.16. Willkürlicher Entzug der Geschäfts- und Prozessfähigkeit

3.17. Hohe Streitwertfestsetzungen zur Abstrafung und Existenzbedrohung

3.18. Durchsetzung von Schadensersatz durch BRdvD ohne Anwalt unmöglich

3.19. Die umfassende Verweigerung der Prozesskostenhilfe

3.20. Vollstreckung von Gerichtsgebührenvorschüssen (!) ohne Bearbeitung



diesonne

Beiträge: 9

» 20.08.08 14:16 «              Beitrag melden


hallo

was von roit hier geschrieben hat kann ich bestätigen.
uns gehts nämlich genauso, die wahrheit wird verdreht.
wir haben einen neuerlichen strafbefehl oder 90 tage knast.
weil wir uns nicht gelich geöffnet haben--sicherheitsriegel--
und dann werfen sie meinem mann noch vor er hätte sein taschenmesser aus der tasche holen wollen ,wurde dadurch vom hund gebissen,obwohl er auf dem bauch lag.
jetzt muß er für diese maßnahme über 3000€ zahlen.
es wird immer schlimmer was hier läuft, und des beste ist wir machen das für unsere kinder weil die hier in diesem staat leben wollen, wir aber keine deutsche sind.

also trotz schreiben und eurer hilfe
gehen wir weiter.

gruß die sonne
gerda

vonRoit

Beiträge: 2405

» 23.08.08 09:41 «              Beitrag melden


Das was hier geschrieben steht sollt Ihr nutzen weil es ganz klare und deutliche Vergehen und Straftaten sind.
Die Liste ist zur Abwehr dieser Verbrecher gedacht.

vonRoit

Beiträge: 2405

» 04.09.08 17:26 «              Beitrag melden


Erstmals werden Mißstände in Deutschland, durch die Millionen Bürger betroffen sind, veröffentlicht und

beschrieben, damit - möglichst viele - Bürger die Möglichkeit haben, geschlossen dagegen vorzugehen.

Deshalb sollten unzufriedene bzw. politik-, gesetzes- und rechtsgeschädigte Bürger und die Opfer von morgen in dieser Partei mitwirken. Mitwirken heißt, dass möglichst viele Bürger ihre Erfahrungen und ihr Wissen zur Beseitigung der - meist inoffiziellen - Mißstände einbringen.

Denn das wäre sowohl im eigenen als auch im Interesse aller Bürger bzw. der Gesellschaft und eine

Chance für eine wahre Demokratie in Deutschland.



Die Darstellungen, Kritiken und Beschuldigungen richten sich sowohl gegen die schwarzen Schafe

des Systems als auch gegen die Methoden, die durch fehlendes Unrechtsbewußtsein oder durch das die Menschenwürde mißachtende Rechtsbewußtsein angewandt werden.



"Recht" ist nämlich keine Definition von Gerechtigkeit und Richtigkeit. "Recht" ist eine Deklaration eines Zustandes bzw. eine Legalisierung von Zuständen und Mißständen. Das "Recht" in Deutschland, das

oft vom Geist des "Rechts" der deutschen Geschichte bestimmt wird, ist eine Form der Diktatur, die als "Rechts-Staat" bezeichnet wird.



"Recht" gab es ja auch im Dritten Reich. Einer, der es schon damals beispielhaft praktiziert hat, war

der Nazi-Jurist und Richter am Volksgerichtshof Roland Freisler.



Und ein Staat mit einer wahren und funktionierenden Demokratie, der auch eine saubere Rechtspflege hat, bedarf nicht der Deklaration "Rechts-Staat" .

Denn das gegenwärtige Rechts-System, das von einer sich privilegierenden Obrigkeit gesteuert und mißbraucht wird, ist undemokratisch und diktatorisch, für die meisten Bürger und für das menschliche Miteinander der Gesellschaft schädlich. Die Praktiker dieses Systems, die sich selbst begünstigen und

bereichern, zerstören die Werte der Gesellschaft. Sie zerstörten bzw. zerstören die soziale Marktwirtschaft. Sie schaden Deutschland.



Die angesprochenen schwarzen Schafe sollen begreifen, dass sie die Würde des Menschen zu achten

haben, sie auch nicht das Recht (im Sinne der Berechtigung) haben, Menschen weder psychisch und physisch zu quälen noch gesundheitlich und finanziell zu ruinieren. Sie haben auch kein Recht, weder Menschenleben und Familien zu zerstören noch Menschen in den Selbstmord zu treiben. Sie haben auch nicht das Recht, berufliche Existenzgrundlagen und Firmen zu schädigen oder zu vernichten; folglich nicht das Recht haben, Arbeitsplätze zu vernichten.



Es sollte versucht werden, das verkrustete System in Deutschland zu einer wahren Demokratie, insbesondere im Sinne der Menschenwürde, der Bürger und einer sozialen und wirklich freien, das heißt,

ohne juristisch gesteuerte "Rechts-Willkür-Bürokratie", (Arbeits-) Marktwirtschaft zu reformieren.

Eine Reformation ist erst recht mit einer neuen und dem System nicht unterworfenen Bürger-Partei

möglich. Eine demokratische Partei für alle Bürger, die weder "links" noch "rechts" oder sonstwie deklariert ist. Eine Partei, mit der keine Privilegien-Spekulanten, sondern die Bürger Politik machen. Also eine Partei ohne Cliquen und Klüngel-Wirtschaft. Hierfür bieten wir einige Anregungen.



Mit dieser Partei gegen "Gesetzes- und Rechts-Willkür in Deutschland der "IPD" haben

wir also die Möglichkeit darauf hinzuwirken, dass eine saubere und die Menschenwürde achtende Rechtsprechung eingeführt und eine wahre Demokratie in Deutschland verwirklicht wird.







vonRoit

Beiträge: 2405

» 04.09.08 18:14 «              Beitrag melden


Noch etwas nettes zum Abend.

Der Grundsatz nulla poena sine lege (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt: „Keine Strafe ohne Gesetz“ und wird als Rückwirkungsverbot im Strafrecht bezeichnet. Der Begriff wurde als römische Rechtsregel bereits von Ulpian im 2. Jahrhundert zitiert. Danach kann eine Kriminalstrafe nur dann die wirksame Rechtsfolge eines Sachverhalts sein, wenn dieser als bestimmter, nicht bloß bestimmbarer Tatbestand in einem förmlichen Gesetz fixiert ist.

Gleichbedeutend wird teilweise auch nullum crimen sine lege („kein Verbrechen ohne Gesetz“) verwendet. Der Grundsatz ist in der Rechtsgeschichte – bereits im antiken Rom – sprachlich und normativ insoweit erweitert worden, dass eine schriftliche Fixierung der Strafbarkeit (nulla poena sine lege scripta) vor Begehung der Tat (nulla poena sine lege praevia) verlangt wird. Auch wird eine hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes (nulla poena sine lege certa) gefordert, und es darf keine Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus vorgenommen werden (nulla poena sine lege stricta).

So, was machen die "Gerichte" in Nazi - Deutschland unter dem Decknamen BRdvD mit Euch?


Zuletzt bearbeitet: 04.09.08 18:16 von Administrator
Swawa

Beiträge: 231

» 05.09.08 08:04 «              Beitrag melden


Einen guten Tag vonRoit!

Ich schließe mich dem an. Schöne Worte die Mut machen in die Zukunft zu blicken. Würde sich gut machen es unter die Leute zu bringen. Gruß swawa

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