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Autor
Thema: Recht in der BRDvD
Bewertung:
bellamy

Beiträge: 3

» 05.08.08 19:03 «              Beitrag melden


Ok, alles klar.
Habe es wieder versucht und nach sage und schreibe 90 sec. hat sich die Seite aufgebaut.
Also - Geduld ist hier das Stichwort...

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 06.08.08 10:30 «              Beitrag melden


Sorry Leute > verstehe das Problem nicht: Klick auf den Link > Zack! > Seite des Zentralkurier ist da! > ohne Wartezeit!!!


Respectfully
Kampfgeist
luju

Beiträge: 86

» 06.08.08 13:14 «              Beitrag melden


schon wieder Zensur, ich seh auch nur rot!!!!!
Könnte das am Rechner liegen, neulich hat es funktioniert.

Gruß luju


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 06.08.08 14:41 «              Beitrag melden


Mit welchen Browsern arbeitet Ihr? Mein Ergebnis:

Beim Windows IE 7.x sehe ich, wie von Krascher beschrieben, für 1 Sekund rot > dann ist die Seite da!

Beim Firefox 3.x ist die Seite sofort da!

Also ... an irgendeiner unerwünschten Zensur kann es nicht liegen ...



Respectfully
Kampfgeist
Herkules

Beiträge: 25

» 06.08.08 17:26 «              Beitrag melden


Ich arbeite mit Firefox, die Seite lässt sich ohne Probleme laden >1 sec.

Gruß Paraglider

vonRoit

Beiträge: 2405

» 06.08.08 18:02 «              Beitrag melden


Mit dem Zentral - Kurier ist alles in Ordnung, doch was ist mit Euch ?

Alles in Ordnung?

Der Zentral - Kurier verdreifacht nun seine Auflage und wird deutschlandweit verteilt. Die Strukturen stehen schon.

Auf ein fröhliches Fratzengeballer für die Straftäter gegen das Deutsche Volk.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.08.08 13:26 «              Beitrag melden


Neues Spielchen

Polizeistation Klausdorf, 7.8.08 0431 79442 M.Wampola POM (auch pers. gebracht !)
Vg 459479 / 2008, Seebbrooksberg 1, 24222 Schwentinetal (ehem. Klausdorf)

"Anhörung als Beschuldigter"

Tatort: AG Neumünster /Schilderung des Sachverhalts

Am 19.02.2008 traten Sie als Vertreter des Peter Franke in einer öffentlichen Sitzung des AG Neumünster auf und beleidigten die Rechtspflegerin Burr, welche die Verhandlung (Zwangsversteigerungsverfahren) leitete indem Sie behaupteten, dass die Geschädigte an Wahnvorstellungen, Persönlichkeitsstörungen sowie Selbstüberschätzung leide.
Desweiteren stellen diese Behauptungen eine Verleumdung gem. § 187 StGB dar, da Sie vorsätzlich unwahre Tatsachen gegenüber anwesenden Dritten geäußert haben, die geeignet sind, die Rechtspflegerin verächtlich zu machen.

Zudem sollen Sie unter dem Synonym "Krascher" in einer Veröffentlichung in dem Forum des Rechtsnormen Schutzvereins e.V. [???] die Rechtspflegerin Burr als "Freislers Nichte" bezeichnet haben.
Auch hierbei handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber Dritten, welche im Internet publiziert und somit einer unkontrollierbaren Anzahl von Personen zugänglich gemacht wurden.
Diese Veröffentlichung ist ebenfalls geeignet, den Ehrträger öffentlich verächtlich zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben.
Nehmen Sie bitte ausführlich in schriftlicher Form Stellung zu den Tatvorwürfen.

Gerne:
offiziell: ich mache grds. nur Aussagen vor einem ges. Richter nach Art. 101 GG ! Danke

Fürs Forum.

Sehr geehrter Herr POM Wampola, als Mensch schätze ich ihre stets freundliche und zuvorkommende Art, dennoch gelten die Regeln des Zusammenlebens in Deutschland (Gesetze und Normen) auch für sie, insbesondere in ihrer Funktion als Teil der Exekutive (=Polizei).

Als oberste Normen gelten für sie die MRK (Menschenrechte), welche über Art. 25 GG autom. dt. Recht sind und der Art. 20 (3) GG, wonach sie sich nur (!) an Recht und Gesetz zu halten haben ! Warum wird das allerdings so konsequent vermieden ?

Nach § 52 BBG (Bundesrecht bricht Landesrecht) haben sie nur dem Volke zu dienen, keiner Partei, insbesondere nicht den Juristen und nach § 56 BBG (i.V.m. § 38 BRRG) eine Remonstrationspflicht.

"Freislers Nichte" kann keine "Beleidigung" darstellen, aus folgenden Gründen

1. eine B. ist lt. Duden eine Ehrabschneidung und Frau Burr hat sich als Rechtspflegerin als "gesetzliche Richterin" ausgewiesen. Das ist eine Amtsanmaßung (=Straftat im Amt) und Täuschung der Öffentlichkeit in arglistiger Form nach §123(2) BGB, was auf § 263 StGB (Betrug) verweist. Da für Frau Burr auch der Art. 20 (3) GG oberste Norm ist, kämen hier noch weitere Vergehen hinzu, weil sie sich an der Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung [=Aufhebung der Gewaltenteilung] beteiligt. Das ist zuletzt mit dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler in Dtl.geschehen. Offenkundige Straftaten schließen "Ehre" per se generell aus !

2. Nach meinem Kenntnisstand ist Herr Freisler nach 1945 Rehabilitiert worden und sein Chef, der Dr. Walter Hallstein wurde ab 1951 sogar 1. Staatssekretär und Adenauer und ab 1953 Gründer der EU-Kommission und erster EU-Kommissionspräsident ! Jemand, der sich zu dieser "Familie" zählen darf wird also mit "Ruhm & Ehre" im Sinne der BRD geradezu überhäuft.

3. Als Polizeibeamter des Landes Schleswig Holstein kommt ein weiteres Problem auf sie zu: das gesamte Verwaltungsrecht in SH von 1946 - 2007 ist per 2007 aufgehoben (!!!) worden, darunter auch "ihr Polizeirecht" (=Verwaltungsrecht).
Gem. dem SH-Anzeigen (Herausgeber: Minsisterium f.Justiz, Druck J.J.Augustin, Glücksstadt, ISSN 1860-9643) gibt der Justizminister von Schleswig Holstein bekannt, dass in SH das preußische Verwaltungsrecht und die Anweisungen des Reichsministers der Justiz bis einschl. 08.05.1945 wieder zu beachten sind.

Somit stellt sich für mich, nüchtern betrachtet, die Situation, zumal sie neuerdings immer die Post bringen, folgendes dar:




Zuletzt bearbeitet: 12.08.08 09:21 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 11.08.08 14:20 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

Somit stellt sich für mich, nüchtern betrachtet, die Situation, zumal sie neuerdings immer die Post bringen, folgendes dar:

Ich erhalte neuerdings meine zustellungspflichtige Post von der Polizei (Urkundenfälschungen, da kein POSTbeamter), die in SH nur noch auf Basis von NS-Recht tätig ist, gleichzeitig den Eid auf das Deutsche Reich abgelegt (§185 BBG) hat und für angeblich beleidigte Rechtspflegerinnen "ermittelt", welche sich für GESETZLICHE RICHTER nach Art. 101 GG ausgeben und "mal eben" Millionen-Objekte im Auftrag des NMS AG-Präsidenten zugunsten dessen Juristen-Kollegen für´n Appel & Ei verscherbeln wollen, entgegen jedweder Form von Recht und Gesetz.

Ab wann darf ich als Volk, als Souverän bei dieser "Konstellation" mal beleidigt sein, oder wollen Sie lieber warten bis 1-5 Mio Menschen gleichzeitig nach Art. 20 (4) GG die "Schnauze voll" haben !?

Kampfgeist

Beiträge: 146

» 11.08.08 17:38 «              Beitrag melden


@ Krascher

Gem. dem SH-Anzeigen (Herausgeber: Minsisterium f.Justiz, Druck J.J.Augustin, Glücksstadt, ISSN 1860-9643) gibt der Justizminister von Schleswig Holstein bekannt, dass in SH das preußische Verwaltungsrecht und die Anweisungen des Reichsministers der Justiz bis einschl. 08.05.1945 wieder zu beachten sind.


Interessant > welche Ausgabe des SH-Anzeigen?

Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2405

» 11.08.08 17:54 «              Beitrag melden


Die Maulkorb - Republik rüstet zum Kampf.
Hier scheint wieder ein kleiner Hösenscheiser ala W.M zum Denunziantentum über gegangen zu sein.
Wie erbärmlich kann es denn noch sein ?

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 12.08.08 01:10 «              Beitrag melden


Interessant > welche Ausgabe des SH-Anzeigen?


2x: 1x im Sommer (Juli ?) und 1x im Jan 2008
Muß ich mal raussuchen. Schallendes Gelächter ist garantiert !

Das "Land Schleswig Holstein" gibt offiziell bekannt, dass das ges. Verwaltungsrecht von 1946 - "heute" aufgehoben ist und NS-Recht in voller Blüte ist.

luju

Beiträge: 86

» 12.08.08 07:41 «              Beitrag melden


Hallo,
das Verfahren müsste doch mangels öffentlichen Interesse eingestellt werden, ich bin die Öffentlichkeit und mich interesiert es nicht wie die Tussi genannt wird.

Das wird aber im Sande verlaufen und nicht eingestellt, damit auch jeder Steifendödel weiß, dass gegen einen noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Dann kommen so Sprüche wie: " naja Herr ..... mitnehemen müssen wir sie noch nicht!!!!!"

Ob der Policlown wohl gegen Frau möchtegern Richterin ermitteln wird?

Gruß luju


Kampfgeist

Beiträge: 146

» 12.08.08 09:30 «              Beitrag melden


Muß ich mal raussuchen


Ja, das wäre super > den/die Text/e selber lesen < das bereitet noch mehr Spaß und ... liefert ggfs. für die Zukunft weitere handfeste Argumente > zumindestens in SH!

§ 185 BBG klingt in der Tat interessant:

§ 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.


Hat schon ´mal jemand analysiert, wieviele Gesetze, Paragraphen und Artikel sich in den angeblich aktuellen BRDvD-Gesetzen auf die Reichsgesetzte beziehen/berufen?

Ja, fast 90 % !!!!!!!!

Respectfully
Kampfgeist

Zuletzt bearbeitet: 12.08.08 09:45 von Administrator
luju

Beiträge: 86

» 12.08.08 13:12 «              Beitrag melden


dann mußt man aber auch mal schauen welche Gesetze dem Grundgesetz angepasst sind, denn nach 1949 sind dei Gesetzen spätestens bei der ersten Änderung auch dem Grundgesetz anzupassen. Zitiergebot?! Das hat man wohl bei fast allen versäumt. Das trifft auch auf Urteile zu, die aus der Zeit vor dem Grundgestz stammen. Wenn nicht kompatibel, sittenwidrig.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 13.08.08 09:34 «              Beitrag melden


Nach 187 StGB können doch nur öffentliche Personen wie z.B. Politiker beleidigt sein.
Was is n hier los ?

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