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Thema: Recht in der BRDvD
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 11.08.08 13:26 « |
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Neues Spielchen
Polizeistation Klausdorf, 7.8.08 0431 79442 M.Wampola POM (auch pers.
gebracht !)
Vg 459479 / 2008, Seebbrooksberg 1, 24222 Schwentinetal (ehem.
Klausdorf)
"Anhörung als Beschuldigter"
Tatort: AG Neumünster /Schilderung des Sachverhalts
Am 19.02.2008 traten Sie als Vertreter des Peter Franke in einer
öffentlichen Sitzung des AG Neumünster auf und beleidigten die
Rechtspflegerin Burr, welche die Verhandlung
(Zwangsversteigerungsverfahren) leitete indem Sie behaupteten, dass die
Geschädigte an Wahnvorstellungen, Persönlichkeitsstörungen sowie
Selbstüberschätzung leide.
Desweiteren stellen diese Behauptungen eine Verleumdung gem. § 187 StGB
dar, da Sie vorsätzlich unwahre Tatsachen gegenüber anwesenden Dritten
geäußert haben, die geeignet sind, die Rechtspflegerin verächtlich zu
machen.
Zudem sollen Sie unter dem Synonym "Krascher" in einer Veröffentlichung
in dem Forum des Rechtsnormen Schutzvereins e.V. [???] die
Rechtspflegerin Burr als "Freislers Nichte" bezeichnet haben.
Auch hierbei handelt es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen gegenüber
Dritten, welche im Internet publiziert und somit einer
unkontrollierbaren Anzahl von Personen zugänglich gemacht wurden.
Diese Veröffentlichung ist ebenfalls geeignet, den Ehrträger öffentlich
verächtlich zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben.
Nehmen Sie bitte ausführlich in schriftlicher Form Stellung zu den
Tatvorwürfen.
Gerne:
offiziell: ich mache grds. nur Aussagen
vor einem ges. Richter nach Art. 101 GG ! Danke
Fürs Forum.
Sehr geehrter Herr POM Wampola, als Mensch schätze ich ihre stets
freundliche und zuvorkommende Art, dennoch gelten die Regeln des
Zusammenlebens in Deutschland (Gesetze und Normen) auch für sie,
insbesondere in ihrer Funktion als Teil der Exekutive (=Polizei).
Als oberste Normen gelten für sie die MRK (Menschenrechte), welche über
Art. 25 GG autom. dt. Recht sind und der Art. 20 (3) GG, wonach sie
sich nur (!) an Recht und Gesetz zu halten haben ! Warum wird das
allerdings so konsequent vermieden ?
Nach § 52 BBG (Bundesrecht bricht Landesrecht) haben sie nur dem Volke
zu dienen, keiner Partei, insbesondere nicht den Juristen und nach § 56
BBG (i.V.m. § 38 BRRG) eine Remonstrationspflicht.
"Freislers Nichte" kann keine "Beleidigung" darstellen, aus folgenden
Gründen
1. eine B. ist lt. Duden eine Ehrabschneidung und Frau Burr hat sich
als Rechtspflegerin als "gesetzliche Richterin" ausgewiesen. Das ist
eine Amtsanmaßung (=Straftat im Amt) und Täuschung der Öffentlichkeit
in arglistiger Form nach §123(2) BGB, was auf § 263 StGB (Betrug)
verweist. Da für Frau Burr auch der Art. 20 (3) GG oberste Norm ist,
kämen hier noch weitere Vergehen hinzu, weil sie sich an der
Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung [=Aufhebung der
Gewaltenteilung] beteiligt. Das ist zuletzt mit dem Ermächtigungsgesetz
von Adolf Hitler in Dtl.geschehen. Offenkundige Straftaten schließen
"Ehre" per se generell aus !
2. Nach meinem Kenntnisstand ist Herr Freisler nach 1945 Rehabilitiert
worden und sein Chef, der Dr. Walter Hallstein wurde ab 1951 sogar 1.
Staatssekretär und Adenauer und ab 1953 Gründer der EU-Kommission und
erster EU-Kommissionspräsident ! Jemand, der sich zu dieser "Familie"
zählen darf wird also mit "Ruhm & Ehre" im Sinne der BRD geradezu
überhäuft.
3. Als Polizeibeamter des Landes Schleswig Holstein kommt ein weiteres
Problem auf sie zu: das gesamte Verwaltungsrecht in SH von 1946 - 2007
ist per 2007 aufgehoben (!!!) worden, darunter auch "ihr Polizeirecht"
(=Verwaltungsrecht).
Gem. dem SH-Anzeigen (Herausgeber: Minsisterium f.Justiz, Druck
J.J.Augustin, Glücksstadt, ISSN 1860-9643) gibt der Justizminister von
Schleswig Holstein bekannt, dass in SH das preußische
Verwaltungsrecht und die Anweisungen des Reichsministers der
Justiz bis einschl. 08.05.1945 wieder zu beachten sind.
Somit stellt sich für mich, nüchtern betrachtet, die Situation, zumal
sie neuerdings immer die Post bringen, folgendes dar:
Zuletzt bearbeitet: 12.08.08 09:21 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 11.08.08 14:20 « |
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Fortsetzung:
Somit stellt sich für mich, nüchtern betrachtet, die Situation, zumal
sie neuerdings immer die Post bringen, folgendes dar:
Ich erhalte neuerdings meine zustellungspflichtige Post von der Polizei
(Urkundenfälschungen, da kein POSTbeamter), die in SH nur noch auf
Basis von NS-Recht tätig ist, gleichzeitig den Eid auf das Deutsche
Reich abgelegt (§185 BBG) hat und für angeblich beleidigte
Rechtspflegerinnen "ermittelt", welche sich für GESETZLICHE RICHTER
nach Art. 101 GG ausgeben und "mal eben" Millionen-Objekte im Auftrag
des NMS AG-Präsidenten zugunsten dessen Juristen-Kollegen für´n Appel
& Ei verscherbeln wollen, entgegen jedweder Form von Recht und
Gesetz.
Ab wann darf ich als Volk, als Souverän bei dieser "Konstellation" mal
beleidigt sein, oder wollen Sie lieber warten bis 1-5 Mio Menschen
gleichzeitig nach Art. 20 (4) GG die "Schnauze voll" haben !?
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Kampfgeist
Beiträge: 146
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» 12.08.08 09:30 « |
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Muß ich mal raussuchen
Ja, das wäre super > den/die Text/e selber lesen < das bereitet
noch mehr Spaß und ... liefert ggfs. für die Zukunft weitere handfeste
Argumente > zumindestens in SH!
§ 185 BBG klingt in der Tat interessant:
§ 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen
Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach
diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Hat schon ´mal jemand analysiert, wieviele Gesetze, Paragraphen und
Artikel sich in den angeblich aktuellen BRDvD-Gesetzen auf die
Reichsgesetzte beziehen/berufen?
Ja, fast 90 % !!!!!!!!
Respectfully
Kampfgeist
Zuletzt bearbeitet: 12.08.08 09:45 von Administrator
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