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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 09.07.08 17:32 « |
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Politisch motivierte Verfolgung von Unschuldigen .
Gerade gewannen wir einen Prozeß wegen angeblicher Amtsanmaßung vor dem
OLG Göttingen, mit Bezug auf ein Urteil des OLG Stuttgarts , sowie OLG
Braunschschweigs zur Legitimation von Ausweisen.
Und schon vor dem OLG Stuttgart ging es um Amtsanmaßung, wobei ein
Freisprüch für den damaligen Beklagten heraussah mit der Begründung,
was ich in der BRdvD nicht gibt von Amtswegen kann auch keinerelei
Anmaßung sein.
Nun wird ein neuer Prozeß in gang gesetzt, wegen Amtsanmaßung nach §
132 a Strafgesetzbuch von der Staatsanwaltschaft Kempten, für einen
Titel den es in der BRdvD überhaupt nicht gibt !
Senator des Rechts gibt es in der BRdvD überhaupt nicht , daß ist aber
die Anschuldigung !
Man nennt das politische Verfolgung aus der Hilflosigkeit von
Rechtsbeugern in Kempten , da dort gegen die Justiz bzw. gegen Beide
Exekutive und Judikative schon eine Anzeige wegen versuchten Mordes
läuft , bedingt man die Verfolgung von Rechtsnormenwächtern als
Alternative und mangels Straftatbestand durch erfundene Straftaten.
Eine fröhliche Jagd auf die Rechtsbeuger und deren Demaskierung wird
hier wieder einmal zum Sinn und zu der Aufgabe aller .
Das ist wieder eine neue Folge von Mounty Python ala Bayern .
Haltet Euch nur an die Normen und an Recht
und Gesetz nach Recht und
Gesetz, das schaufelt ihnen früher oder später das eigene Grab.
Hier ist die Korruptionabteilung für das Land Bayern gefragt und wer
ein wenig Spass haben will, sollte hier mal eine Anfrage starten.
Zuletzt bearbeitet: 09.07.08 17:49 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 13.07.08 19:37 « |
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Der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des
Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik
Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen
schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere
Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte,
insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit
durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von
Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Und nun kommt der Hammer der Faschisten -
BRdvD
Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Bundesanwälte
beim Bundesgerichtshof werden
auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz, der der Zustimmung des
Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt (§ 149 GVG). Die
Ernennung der Oberstaatsanwälte und der Staatsanwälte beim
Bundesgerichtshof bedarf hingegen nicht der Zustimmung der Länderkammer.
Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und
Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene
Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze
und Regelungen. Die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit richtet sich
indes vor allem nach den speziellen Vorschriften der
Strafprozessordnung.
Die Stellung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof weist
eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist
"politischer Beamter" (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 BBG i.V.m. § 31 BRRG). Die
beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung
seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn
einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und
Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne
nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof können
wichtige Belange der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
berühren und nachhaltige Auswirkungen auf die außenpolitischen
Beziehungen zu anderen Staaten zeitigen. Als "politischer Beamter" hat
der Generalbundesanwalt darauf Bedacht zu nehmen, dass die
grundlegenden staatsschutzspezifischen kriminalpolitischen Ansichten
der Regierung im Rahmen der strafprozessualen Vorgaben und
Handlungsspielräume in die Strafverfolgungstätigkeit einfließen und
umgesetzt werden.
Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof ist nicht Teil der
rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur
Exekutive. Der Generalbundesanwalt ist in seinen amtlichen
Verrichtungen wie jeder anderer Staatsanwalt auch von den Gerichten
unabhängig (§ 150 GVG). Funktional ist die Behörde indes als ein den
Gerichten zugeordnetes, notwendiges Organ der Strafrechtspflege in die
Justiz eingegliedert. Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die
Aufgabe der Justizgewährung übertragen. Eine strafgerichtliche
Untersuchung kann nur auf Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgen
(Akkusationsprinzip, § 151 StPO).
Die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist
hierarchisch und monokratisch aufgebaut. Der Generalbundesanwalt leitet
die Behörde. Seine Mitarbeiter handeln bei Vornahme ihrer
Amtsverrichtungen als dessen Vertreter (§ 144 GVG).
Der Generalbundesanwalt kann als Behördenleiter auf die Bearbeitung
sämtlicher Vorgänge und Verfahren durch Übernahme der Sachbearbeitung
in eigene Regie oder durch Ersetzung eines Sachbearbeiters Einfluss
nehmen (§ 145 Abs. 1 GVG). Darüber hinaus kann er generell oder im
Einzelfall Weisungen zur Sachbehandlung erteilen (§ 147 Nr. 3 i.V.m. §
146 GVG). In der staatsanwaltschaftlichen Praxis spielt das
Weisungsrecht des Behördenleiters allerdings keine nennenswerte Rolle.
Lösungen werden in aller Regel konsensual gesucht und gefunden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat gegenüber den
Staatsanwaltschaften der Länder kein Weisungsrecht. Ebenso wenig übt er
die Dienstaufsicht über sie aus. Diese steht den Generalstaatsanwälten
der Länder und den Landesjustizministerien zu. Der Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof kann jedoch in den gesetzlich geregelten
Einzelfällen Verfahren aus seinem Zuständigkeitsbereich an die
Landesstaatsanwaltschaften abgeben oder Verfahren aus deren Bereich an
sich ziehen.
Der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof untersteht der
Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser
trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die
politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des
Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik
Deutschland. Er übt gemäß § 142a Abs. 1 GVG das Amt des Staatsanwalts
in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder
äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße
berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte,
insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird
durch Landesverrat und Spionage beeinträchtigt. Zuständig ist der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von
Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Zuletzt bearbeitet: 13.07.08 19:46 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 14.07.08 13:25 « |
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Solche Bekennerbriefe erhalten wir täglich
Herr Schäuble und Frau Merkel !
Sie sollten etwas unternehmen !
Hallo und guten Tag Herr W,
ich bin grundsätzlich der IPD positiv eingestellt, wenn es um die
Vertretung des ehrlichen Rechts in unserem Staat geht, wo auch
Rechtsverdrehungen entwirrt werden und das eigentliche (optimale)
Ursprungsrecht für jeden Deutschen gleichermaßen wiedergegeben wird.
Die provozierende Sprache und Begriffe, die Sie in Ihren Briefen
anwenden, ist für die allermeisten Bürger unseres Landes nicht mehr so
recht zeitgemäß zu verstehen und verschreckt eher (wie Rechtsstaat,
Oberreichsanwalt etc.) durch die belastete Vergangenheit, das
eigentliche Interesse, sich für die Rechte unserer ursprünglichen
Lebensrechte in Deutschland einzusetzen! (Was dringend getan werden
sollte!) Dazu gibt es weitaus entwickeltere treffende Wortbezeichungen
für das, was Sie hier und jetzt zum Ausdruck und zum Verständnis aller
bringen wollen!?!
Damit hierzulande ein Leben für ein gesunden integres und souvärenes
Volk überhaupt je möglich wird, sollten auch die evolutionären und
emotionalen Worte verständlich und annehmbar dazu ausgesprochen werden,
die so verständlich wie irgendmöglich sind, damit Sie auf Gehör stoßen
und nicht auf Widerstand.
ZUGÄNGLICH MACHEN.
Dabei geht es nicht um Verschönerung der Tatsachen, sondern um ein
allgemeines Verständnis des Themas z.B. "Rechtverdrehung etc.", um es
klar erkennen zu können, worum es hier eigentlich wirklich geht und uns
aufzeigt, was uns wandlungsfähig in aktiven Pro-Handlungen machen könnte
und akzeptabel einsetzbar wär und darüber für alle verständlich ist!!
"Sich auf einer machbaren uns umsetzbaren aktiven politischen
Bewegungs-Welle zu gegenen!"
Die Welle, die alle wieder vereint und nicht trennend klassifiziert!
Wo FREUDE aufkommt (sich gegen die Machenschafften in unserem Land zu
wehren!)und nicht Enge im Herzen, weil "der Schmerz der momentanen
Entmündigung" im Vordergrund zu WÜTEND, aussichtslos und auflehnend
steht. IGNORANZ sich wandelt und zur wiederbelebten ZUVERSICHT wird!
Die verdeckte Wahrheit sollte klar und deutlich für alle erkennbar
gemacht werden, ohne Verzerrung, und die Zuversicht und das Vertrauen
sollte spürbar sein, damit eine realtische Ver-Änderung generell möglich
wird/ist!
Das wiederum kann nur angenommen werden, wen die der Glaube für das
Recht zu kämpfen nicht in der missverständlichen Amtssprache erstickt!
..sicherlich muss die Amtssprache auf der angebrachten Ebene auch
ausgedrückt werden, aber dann zusätzlich oder gleich in einer
Übersetzung, die jeden zugänglich ist, sonst bleibt am Ende ein
Missverständnis im emotionalen Bereich, das zur lästigen Blockarde wird.
Dies ist eine lebendige und konstruktive Kritik, die mehr unversbindlich
sein und als kleine Anregung dienen soll, mehr nicht. Keine
Wichtigtuerei!
Es war nur einmal ganz aus dem Bauch einer Frau aus deutschem Lande
gesprochen und darüber habe ich einige wenige Herzen aus unserem Lande
mitvertreten, die das Gleiche empfinden, wenn sie Ihre Ausdrucksweise
über das Recht in unserem Staat lesen,..diese in erster Linie eher
emotional abschreckend als akzeptabelsind. Sorry!
Dennoch schaut der eigentliche aufzudeckende Hintergrund durch...über
welchen ich oft schon mit unterschiedlichen Menschen spontan im Gespräch
bin.
Mit freundlichem Gruß,
Da ist Schäuble gefordert oder netwa nicht ?
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 16.07.08 13:38 « |
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Zur
Meldung vom 24. 11.2006 „Rechtsbeugung: Richter angeklagt“ verlautete
aus Justizkreisen die unbestätigte Information, dass die
Generalstaatsanwaltschaft nicht tätig geworden wäre, wenn dem keine
Klage vor dem EGMR vorausgegangen wäre.
Die europäische Menschenrechtskonvention wurde am 04.11.1950 von
Deutschland unterzeichnet. Art.46 der Konvention lautet zur
Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile: „Die Hohen Vertragsparteien
verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das
endgültige Urteil des Gerichtshofes zu befolgen.“ Das
Bundesverfassungsgericht entschied am 14.10.2004, dass die
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte
nicht bindend seien.
Wäre Deutschland nicht 2004 bereits Mitglied der EU, hätte es
wahrscheinlich Probleme, in die EU aufgenommen zu werden.
Aus diesen Gründen ist es natürlich nicht klar, ob das Verfahren gegen
die Richter überhaupt eröffnet wird.
Die Richter könnten zum Beispiel auf „Rechtsblindheit“ plädieren. In
der Februar-Ausgabe des Nachrichtenmagazins der „Spiegel“ 1994
berichtete der Redakteur Rolf Lamprecht von dem Umgang der deutschen
Justiz mit NS-und SED-Richtern. Unter dem Titel „Feispruch für
Rechtsblinde“ schildert der Autor den Umgang der deutschen Justiz mit
ihren eigenen Kollegen. Dafür wurde extra die „Rechtsblindheit“ als
straf- mildernder oder ausschließender Faktor für Richter gefunden.
Was für NS- und SED- Richter recht war, ist sicher bei einer „Lappalie“
(es geht im vorliegenden Fall „nur“ um die Familiensache eines
türkischen Bürgers), den bundesdeutschen Richtern billig.
Natürlich darf kein Mensch außerhalb der Richterschaft auf
„Rechtsblindheit“ plädieren. Diese Erkrankung ist nur Juristen
vorbehalten und noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht.
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 20.07.08 08:33 « |
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Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtstaat!
Der Angriff auf die Erfassungsstelle für BRdvD-Regierungskriminalität,
Justizverbrechen und Amtsmissbrauch, der Interim-Oberreichsanwaltschaft
und des Interim-Reichsgerichts mit der Strafverfolgung wegen
Amtsanmaßung, Beleidigung und Nötigung ist schon mächtig in´s Stocken
geraten. Die große Staatsschutzkammer des LG Braunschweig hat aufgrund
der simplen Nachfrage, vor welchem Staat sie eigentlich schützen
wollen, offensichtlich kalte Füße bekommen und das Verfahren -
natürlich verfahrensfehlerhaft - an das AG Clausthal abgegeben. Dafür
wurde allerdings wiederum gezielt der Ausnahmerichter Ralf-Peter Jordan
vom AG Goslar ausgewählt. Dass ist der, gegen den schon vielfache -
natürlich vorerst vergebliche - Anzeigen wegen Rechtsbeugung,
Prozessbetrug, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung,
Protokollfälschung, Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger von
mehreren Betroffenen eingereicht wurden, s. www-teredo.cl.
Und der will jetzt sogar einen Pflichtverteidiger bestellen, damit das
juristische Ränkespiel nach seiner Meinung endlich komplett werden
kann, ohne allerdings seine Legitimation vorzulegen. Da läuft schon
wieder etwas für die kriminelle BRdvD-Justiz völlig aus dem Ruder, was
ihm eine weitere ernste Ermahnung eingebracht hat.
Am 18.07.2008 hat nun die Staatsanwaltschaft Braunschweig die ersten am
21.06.2007 beschlagnahmten Gegenstände und Computer zurück bringen
müssen. Dabei waren auch 16 Kartons mit "Der Ruck", an dem sich die
BRdvD-Kettenhunde offensichtlich die Zähne ausgebissen haben, weil sie
keine Einziehungschance mehr sehen. Dabei war es der Inhalt von "Der
Ruck", der schon tausendfach in den Ämtern für Aufmerksam und
unfreiwillige Aufklärung gesorgt hat.
Es wurden auch die Notopferbriefmarken, die Seitenwände eines blauen
Wunders und die abgegriffenen Schandmedaillen für die BRdvD-Korrupties
aus Silber ausgeliefert. Die StA BS war allerdings so mutig, noch zwei
PC, die Provisorischen Personenidentitätsausweise, Verfahrens- und
Verteidigerakten zur Berliner Senatswahl, Bundestagswahl 2005 und
bezüglich inzwischen freigekämpfter vorgeblicher Straftäter zu
behalten, ohne dass diese als Tatmittel für sowieso nicht vorliegende
Strafvorwürfe dienen können.
Dafür kracht es dann wieder Anfang der Woche!
Es hat aber auch schon zum Wochenende mächtig eingeschlagen, wie die
Anlagen zeigen. Diese wurden soweit reduziert, dass nach der 2-fachen
Vergrößerung der Text noch erfast werden kann.
Dank den Herausgebern des "Stadtkuriers" und der Mitarbeit vieler
deutsche Patrioten wurde der Druck und die Verteilung über ganz
Deutschland hinweg organisiert, bevor etwas verhindert werden konnte,
so dass in Kürze entsprechende Reaktionen vorhersehbar sind. Gegen
beweisbare Fakten kann man aber ein bundesrepublikanisches
Unrechtsregime schlecht auf längere Sicht aufrechterhalten, wenn man
den vorgetäuschten Rechtsstaat Bundesrepublik nicht offensichtlich
aufgeben will. Das wird jetzt halt ein richtiges Problem für die
bundesrepublikanischen Volkszertreter und juristischen Hochverräter am
Deutschen Volk.
Dafür wird insbesondere den Personen gedankt, die in dieser Aktion mit
hohen Eigenleistungen maßgeblich für die Aufklärung des Deutschen
Volkes arbeiteten, bewusst ohne Namen zu nennen. Es wird hoffentlich
zur Stärkung der Moral auch anderer unabhängig für unsere Befreiung von
Bevormundung und Ausplünderung arbeitender Gruppierungen dienen, weil
sich doch ersichtlich überall einiges bewegt.
Ein schönes ruhiges Wochenende!
IPD und Justiz-Opfer-Initiative Clausthal
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 21.07.08 10:43 « |
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Putlitzer Straße 34 , 19370 Parchim MV, dort ist die demokratische und
abhängige Presse zu erhalten bzw. zu bestellen!
Warum abhängige Presse ?
Weil sie von der Wahrheit abhängig ist , warum wohl sonst !
Und noch etwas , für alle U - Boote und
Feinde des Volkes.
Dort ist nur die Annahme, der Druck und die Redaktion, sind Tausend
Kilometer weit weg, hat also keinen Sinn den Laden zu überfallen, ist
NICHTS zu finden, auch wenn wir Dämlich mit H. Schreiben, wir sind es
nicht !
Zuletzt bearbeitet: 21.07.08 14:17 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1094
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» 31.07.08 12:33 « |
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Hallo vonRoit,
ich bin begeistert, aber woher bekomme ich ein lesbares Exemplar
"Stadtkurier"?
Herzliche Grüße
joku
Einfach wie o.a. bestellen oder auf
http://www.parchimer-stadtkurier.info/
Zuletzt bearbeitet: 31.07.08 12:34 von Krascher
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