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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit

Beiträge: 2405

» 28.05.08 15:47 «              Beitrag melden


Wir haben doch an anderer Stelle klar und deutlich nachgewiesen, daß keinerlei NAZI - Recht gilt, oder nicht ?

(M)an / Frau prüfe also erst ein mal die Grundlage, ist diese nicht von Präsidenten oder rechtsstaatskonformen Ministern unterzeichnet, ist diese ebenso wie die NS Rechtssprechung absulet , ist das nun klar und deutlich rein gegangen ?

Das letzte noch rechtskräftige Gesetz von 1934 ist das zur Bereinigung der Länder, also gibt es nach deutschem Recht zum Beispiel, kein Ringstorff MV, kein Koch Hessen, kein Pädophilen in Berlin oder Hamburg, (entschuldigung), Bürgerschwuchtel wie PoPO - Bereit und Andere angebliche Ministerpräsidenten, weil dieses Gesetz dies ausschließlich und genau diese Funktionen untersagt, sowie dies letzte rechtsgültige Gesetz, was hat ?

Eine Unterschrift, vom letzten rechtmäßigen Präsidenten des Deutschen Reiches, aufzuweisen hat.

Ihr könnt die Bagage direkt angehen wenn Ihr wollt, doch ist das für viele noch reichlich zu früh.


vonRoit

Beiträge: 2405

» 02.06.08 12:39 «              Beitrag melden


Eine Neue Rechtsphilosophen-Truppe wurde gestern wieder auf die BRdvD los gelassen, die Kreise erweitern sich ständig.

Delphin8

Beiträge: 104

» 02.06.08 13:36 «              Beitrag melden


Eine Neue Rechtsphilosophen-Truppe wurde gestern wieder auf die BRdvD los gelassen, die Kreise erweitern sich ständig.


Prima, es können gar nicht genug sein. Also, wer es irgendwie möglich machen kann, sollte dabei sein.

Liebe Grüße an alle


Herores

Beiträge: 106

» 05.06.08 21:40 «              Beitrag melden


guten Abend,

an die Fachleute der IPD ! ich wende mich an euch, wegen meiner Freundin.Kurz zu vorgeschichte: Sie hatte von 2004 bis 2005 auf einem Bauernhof nähe Osnabrück ein Praktikum absolviert. Damals hatte Sie den Wunsch, einen Hund aus Amerika einmal in Ihren Händen zu halten, was dann später auch eintraf. Das Geld aber wurde Ihr angeblich mit einem Darlehensvertrag, ausgehändigt, oder besser gesagt, die Tochter der Besitzerin des Hofes, hat das Geld dann nach Amerika Transferiert. Meine Freundin wurde auf dem Hof festgehalten, erpresst,und zur Arbeit fast gezwungen. Das Geld wollte Sie ja zurück zahlen, aber wenn Sie den ganzen Tag auf dem Hof arbeitet, kann Sie ja kein Geld nebenbei verdienen, um das Geld zurück zu zahlen.

Nun war Sie endlich im November 2005 erlößt, denn da haben wir uns kennen gelernt, und ich habe Sie da rausgeholt, denn das Selbstbewusstsein war fast auf 0. Sie hatte wirklich Angst, denn bevor Sie zu mir gezogen ist, wurde vorher noch in Iherer Wohnung eingebrochen.
Nun am 11.02.2008 kam ein Brief von einer RA. Kanzlei, mit der Forderung von ca. 1000€. Das Geld für den Hund hat Sie längst abgearbeitet, und schikane musste Sie auch über sich ergehn lassen, und nun wollen die Gelder, die so NIE geflossen sind. Wir haben dem RA. dann geschrieben, das dass so nicht richtig ist wie in dem Schreiben steht. Dann Gelber Brief vom AG Bremen, Sie hat dann das Kreuz gemacht, das Sie der gesammtem Forderung wiederspricht. Dann am 27.05.08 ein Dicker DINA 4 Umschlag vom AG Bremen, mit der Zustellung der Klagebegründung, in 2facher Ausführung. Heute dann wieder ein Brief vom AG Bremen, ein Beweis: Zeugin soundso !
Ich habe Ihr heut den Tip gegeben, sich an den RNSV zu wenden, mit der bitte um Hilfe. Wir brauchen bitte bitte Rechtbeistand, Sie braucht Hilfe !!!!!

Danke und viele Grüße
Herores

vonRoit

Beiträge: 2405

» 06.06.08 20:55 «              Beitrag melden


Interessante Szenario in der BRdvD , vormals OMF - BRD .

Nach intensiven Studien der Normen, ein Bundesgesetz besteht aus Normen und das BGB ist ein Normenbuch, stellt sich folgende Sachstandsanfrage ;

Wurde das GG als Unterlage für die Deutung der Normen heran gezogen, oder wurde mit geplanter Absicht, ( was Niedertracht und Tücke, bedeutet), der wirkliche Bezug auf die Normen vorweg missachtet oder garnicht erst heran gezogen ?

Nach einige Zeit der Abwägung ist für das Oder zu stimmen, weil ich voraussetzen muss das Rechtswissenschaftler lesen können müssen, um etwas auszudeuten, oder etwa nicht ?

Nun, bei den wichtigsten Normen scheinen diese Herren jeweils ein sogenannten Black Out gehabt zu haben , denn anderweitig ergibt es weder Sinn noch eine Erklärung für folgende Umstände :
Ist es Schitzophrenie, eine Geisteskrankheit die gespaltene Persönlichkeit voraussetzt oder als Kardinalmerkmal hat, oder beabsichtigte Boshaftigkeit, wobei Beide Möglichkeiten als unakzeptabel zu gelten haben, was den Auslöser dieser perfiden Perversionen anbetrifft.
Selbst das Grundgesetz war von Beginn an eine beabsichtigte Täuschung, den das Bundesrecht z.B. im BGB geht in der Menge und in der beabsichtigten unübersichtlichen Viefalt, unter.

Der größte Teil der Normen verletzt gar das Grundgesetz in so erheblichen Maße, das einem Menschen spei übel werden könnte.

Sieht (M)an / Frau sich die Schnittstellen der Normen zum GG an, kann sich die boshafte Absicht der Manipulation aus dem Dunstschleier von Betrug , Hinterhältigkeit und Täuschung als offenkundige Tatsache offenbaren.

Hier nun wird klar warum einige Juristen nur mit Ekel an ihre Standes - Kollegen denken können !

Demnach könnte (M)an / Frau fast jede Norm ( oder auch erfundene Regel), vor das BVerfG schleppen, ohne Frage.




Zuletzt bearbeitet: 07.06.08 01:44 von Administrator
Herores

Beiträge: 106

» 09.06.08 19:55 «              Beitrag melden


Hallo liebe Mitstreiter,

ich möchte nun einen Brief an das AG Bremen Schreiben, weil sie versuchen uns das Rechtliche Gehör zu verweigern.

Ich bestehe auf eine Mündliche Verhandlung, mit einem Gesetzlichen Richter nach Art:101GG, da ansonsten das rechtliche Gehör nach Art: 103 GG weiterhin verletzt wird.

ist das so OK ? was würde Tante Käthe sagen? oder ist dem noch was hinzuzufügen, z.b. § oder andere Gesetze. Darf ich eigentlich Fristen setzen? Dem AG oder einer Rechtsanwaltskanzlei?

Viele Grüße

Herores

vonRoit

Beiträge: 2405

» 10.06.08 15:02 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt ; " Gleichheit vor dem Gesetz Artikel 1 Abs. 1 - 3. ", wer also mir Fristen setzt dem setze ich auch Fristen ! Dabei ist es mir völlig egal was der Rechtsbeuger damit anfängt .

Für mich gilt das Völkerrechtssubjekt das für alle Deutschen zählt, die Deutsche nach Artikel 116 . 1 GG Deutsche sind !




Zuletzt bearbeitet: 10.06.08 15:05 von Administrator
Herores

Beiträge: 106

» 11.06.08 16:59 «              Beitrag melden


würde mir Tante Käthe auch verraten, wenn ich Akteneinsicht beantragt habe, wann und wie mir die zugesagt wird? per Post ? Das wird mein erstes mal sein das ich im Gericht rumlaufe, und denen sag was zu tun ist. Deswegen die Frage.

viele Grüße

vonRoit

Beiträge: 2405

» 12.06.08 17:23 «              Beitrag melden


Mit Zeugen auflaufen und immer wieder Akteneinsicht begehren damit eine Verteidigung aufgebaut werden kann !
Verweigerung zu Protokoll nehmen und rügen, immer wieder.
Nächsten Tag wieder und immer wieder !



Zuletzt bearbeitet: 13.06.08 23:38 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 24.06.08 19:47 «              Beitrag melden


Richterliche Unabhängigkeit

In allen Verfassungen wird die Unabhängigkeit der Richter bekräftigt. Tatsächlich aber wird in fast allen Regelungen das Funktionieren der Justiz stark von der Politik kontrolliert. In den angelsächsischen Regelungen werden die Richter gewählt oder von der Regierung oder dem Parlament ernannt. So hängt ihre Ernennung von den politischen Mehrheiten ab. In den kontinentaleuropäischen Systemen wachsen die Richter in einer pyramidenförmigen hierarchischen Struktur in ihr Richteramt hinein. Durch diese Struktur wird die Justiz verwaltet und werden die Karrieren der Richter mit einem ganzen System von Belohnungen und Einschüchterungen, die das Karrieresystem bietet, gesteuert.

Ein anderer Faktor, die Funktion der Justiz zu neutralisieren, ist die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Exekutive. Die Unabhängigkeit des Richters nützt wenig, wenn die Regierung die Kontrolle darüber hat, was vor Gericht gebracht wird. Damit entscheidet sie über die Kontrollmöglichkeiten der Gerichte.

Die Unabhängigkeit des Richters dient dazu, den einzelnen Bürger vor dem Mißbrauch der repressiven Gewalt des Staates zu schützen. Sie allein genügt aber nicht, um die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns und die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz zu gewährleisten. Ohne eine solche richterliche Kontrolle staatlichen Handelns kann man aber nicht von einem Rechtsstaat sprechen.

Hierzu wäre der Artikel 97. Abs. 1 ein interessanter Hinweis vor Gericht, weil es offenkundig ist das dies nicht so ist.


Zuletzt bearbeitet: 24.06.08 19:51 von Administrator
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 27.06.08 13:43 «              Beitrag melden


Bei Strafanträgen bzw. Einleitungen von Disziplinarverfahren benutze ich nach den "Gerichts"verhandlungen folgenden Hinweis:

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass mir die (Anzahl) Zeugen der Verhandlung signalisiert haben, dass bei einer Einstellung, bzw. einer Untätigkeit der Staatsanwaltschaft, alle Zeugen getrennt ebenfalls Strafanzeige/Strafantrag stellen werden. Sie möchten ausschließen, dass im Bereich des AG/LG xxx die gleichen „vom System organisierten Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen“ wie am LG Stuttgart stattfinden (siehe Anlage: Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.08 durch Richter a.D. Frank Fahsel).


Mal sehen, ob das was nützt!?!

schlesier

Beiträge: 133

» 07.07.08 18:03 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
das Possenspiel der BRD-Justiz in Sachsen nimmt kein Ende.
Zugestellt per Briefeinwurf ein Schreiben der Saatsanwaltschaft Bautzen zum Thema: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Beleidigung
Sachverhalt:
In einem unter Az 41 CS 110Js 13401/07 an das Amtsgericht Bautzen gerichtete Schreiben vom 21.05.2008 beantragen Sie"den angeblichen Richter Nimphius einer psychatrischen und amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um ihm vom Verdacht der offensichtlichen Rechtsbeugung und Kriminalität im Amt zu befreien" und brachten hierdurch Ihre Missachtung zum Ausdruck.

Der Präsident des Landgerichtes hat Strafantrag gegen Sie gestellt.

Dieser Sachverhalt ist strafbar als Beleidigung gemäß §§ 185,194 StGB.
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MFG
Bürger
Staatsanwalt
Wenn Tante Käthe so ein Brieflein bekommen hätte, was würde das alte Mädchen beim lesen vor sich hin brubbeln.
Schönen Gruß und Dank an das Kätchen


gruß schlesier
vonRoit

Beiträge: 2405

» 07.07.08 22:49 «              Beitrag melden


Hallo Schlesier

darüber hat Krascher gerade etwas im Forum geschrieben, bitte suchen und Tante Käthe sagt, einfach nach machen !!!!


Badenser

Beiträge: 10

» 08.07.08 10:35 «              Beitrag melden


Ich bin jetzt alle Beiträge bis 4.7. durchgegangen und habe den Beitrag von Krascher zum Thema nicht gefunden.
Falls ihn jemand findet, bitte ich um den link.
Danke.

Erdie

Beiträge: 5

» 08.07.08 18:41 «              Beitrag melden


@ Badenser
schau mal den beitrag vom 19.06.08 an .Thema: Beleidigung.
das sollte wohl passen.

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