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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 29.03.08 20:48
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Wie soll das gehen ?
Das Rechtsberatungsgesetz ist offenkundig ein Nazi - Gesetz vom
Dezember 1935, also gab es nichts dergleichen vor 1933, also auch nicht
vor 1935 , oder ?
Antrag stellen .
Antrag zur Kenntnisnahme, als Beweisantrag, sowie zum Gegenstand des
Verfahrens machen, das es eine offenkundige Tatsache ist zu;
1. Das dass Kontrollratsgesetz 1. Abs.1 Buchstabe L vom 15. Dezember
1946 bestimmt hat , das dass RBGB der Nazi s von 1935 ersatzlos
gestrichen wurde,
2. Das dass Ermächtigungsgesetz des Adolf Hitlers von 1933 unter § 5
folgenden Wortlaut hat:
" Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt
mit dem 1. April 1937 außer Kraft , es tritt ferner außer Kraft, wenn
die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird "
ist es als offenkundig anzusehen, das dieses Gesetz, das
Rechtsberatungsgesetz von 1935, gleich zwei Mal durch Gesetz erloschen
ist , sowie dadurch spätestens aber seit Dezember 1946 als nichtig
anzusehen ist.
Zuletzt bearbeitet: 29.03.08 20:51 von Administrator
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 161
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» 18.04.08 09:37 « |
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Hausdurchsuchung.
Alexander Keller, Vorsitzender der Stiftung Pro Justitia schätzte die
Zahl der rechtswidrigen Hausdurchsuchungen auf mehrere tausend
jährlich. Gegen das Ausufern dieser Praxis scheinen auch Urteile,
welche die Rechtswidrigkeit solcher Durchsuchungen im Nachhinein
feststellen, wenig zu helfen.
Auch eine wiederholte Kritik des Bundesverfassungsgerichts an solchen
"grob unverhältnismäßigen und willkürlichen" Praktiken half bisher
wenig, weil das Handeln der anordnenden Richter bisher ohne Folgen
blieb – sogar dann, wenn das Bundesverfassungsgericht "erhebliche
Zweifel an der eigenständigen richterlichen Prüfung der
Durchsuchungsvoraussetzungen" äußerte.
Vetter forderte deshalb im Spiegel, dass "Ermittlungsrichter ähnlich
wie in den USA bei Fehlentscheidungen auch zur Rechenschaft gezogen
werden können". Eine Möglichkeit dazu ergibt sich zumindest theoretisch
über Strafanzeigen gegen "Unbekannt": Der Tatbestand der Rechtsbeugung
nach § 339 StGB greift nämlich nicht nur bei Urteilen, sondern – nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bei jeder
"unrichtigen Rechtsanwendung." Voraussetzung ist, dass diese bewusst
falsch ist – wobei in der Praxis dass "bewusst" das größere Problem
darstellt als das "falsch".
Um zu klären, ob ein Richter eine Hausdurchsuchung bewusst falsch
angeordnet hat, könnte eine Hausdurchsuchung beim Richter weiterhelfen.
Schließlich wäre es ja möglich, dass man auf seinem Rechner Dokumente
findet, die auf solch eine bewusste Fehlentscheidung hindeuten. Bleibt
die Frage der Verhältnismäßigkeit – aber immerhin geht es ja um die
Integrität der Gerichte und damit um ein Rechtsgut, das grundsätzlich
höher zu werten ist, als viele der Ansprüche, wegen der möglicherweise
betroffene Richter Hausdurchsuchungen anordneten.
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Ursula
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» 21.04.08 20:47 « |
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ab dem 1.08.2008 ersetzt das Rechtsdienstlietungsgesetz das Hitlergesetz
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 22.04.08 10:59
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Es ist immer alles solange da, solange Ihr
denen den Mist abkauft denn die produzieren.
Was es nicht gesetzlich gibt, kann (M)an / Frau nicht erdichten,
begriffen ?
Märchenstunde immer erst am Abend 19.00 - 20.00 Uhr Tageslügen gucken
und den Mist durch die Gegend tragen!
Und hier nochmals für die richtigen Begriffsstutzigen, §§ 134 BGB und
138 BGB, Ein Rechtsgeschäft was auf einenm nichtigen Rechtsgeschäft
aufgebaut ist , ist nichtig.
Ein Rechtsgeschäft was als Grundlage ein nichtiges Rechtsgeschäft hat,
kann dadurch auf diesen Rechtsgeschäft nicht aufgebaut werden, selbst
wenn es nun die richtige Form hat, bleibt es nichtig und wird dadurch
auch nicht geheilt.
Der Zweite BGB § , sagt etwas über sittenwidrige Rechtsgeschäfte , die
alle nichtig sind, wenn die gegen Rechte, Grundrechte und weitere
Rechte verstossen.
Die Verletzung des GG s( angebliche Verfassung der BRdvD) , ist schon
sittenwidrig, was wollt Ihr also mehr ?
Es gibt nichts Richtiges im Falschen, auch nichts Teilrichtiges im
Falschen !
Es bleibt immer falsch !
Zuletzt bearbeitet: 22.04.08 11:15 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2405
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» 08.05.08 13:44 « |
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Gerade und auch durch die Verweigerung des verläßlichen Rechtes, (
Rechtsverweigerung), immer und für jeden Einzelnen Deutschen im Sinne
des Grundgesetzes ( Artikel 116 GG), sowie und als auch, durch das
BVerfG , ist es wichtig, die Gesetze der BRdvD umfassend zu studieren
und zu kennen. Nur durch die ständige Einforderung der Rechte aller
Deutschen (im Sinne des Artikels 116 GG), gelingt es , die zahlreichen
Rechtsbeuger und Strafvereitler nicht nur zu demaskieren, sondern deren
Untreue gegenüber dem doch angeblich für sie gültigem Grundgesetz
beweisbar zu machen.
Insbesondere in Strafverfahren enthalten die Strafprozeßordnung und das
Strafgesetzbuch noch rudimentäre Strukturen eines rechtsstaatsähnlichen
Systemsaufbaus, die den BRdVD - Juristen garnicht mehr bewusst sind.
Das liegt daran, dass beruflich zugelassene Rechtsanwälte und ihre
Standeskollegen in Notariaten, Staatsanwaltschaften, und Richterämtern
nach dem illegalem Standesrecht ,( Korruption), gar und überhaupt nicht
einen absoluten Widerstand gegen geplantes oder verübtes Übel, Unrecht,
Verbrechen praktizieren dürfen, weil sie ihre Kollegen nicht
bloßstellen und einer Straftat bezichtigen dürfen ( verbietet das
Standesrecht).
Hier greift die Aussage ;" ein Kollege des Standes (RA) rügt den
Richter nicht, sondern geht in die Berufung".
Oder auch; " Nachtigall ick hör Dir trapsen " !
Zuletzt bearbeitet: 08.05.08 14:05 von Administrator
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