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Thema: Recht in der BRDvD
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vonRoit

Beiträge: 2405

» 29.03.08 20:48 «              Beitrag melden


Wie soll das gehen ?
Das Rechtsberatungsgesetz ist offenkundig ein Nazi - Gesetz vom Dezember 1935, also gab es nichts dergleichen vor 1933, also auch nicht vor 1935 , oder ?

Antrag stellen .

Antrag zur Kenntnisnahme, als Beweisantrag, sowie zum Gegenstand des Verfahrens machen, das es eine offenkundige Tatsache ist zu;

1. Das dass Kontrollratsgesetz 1. Abs.1 Buchstabe L vom 15. Dezember 1946 bestimmt hat , das dass RBGB der Nazi s von 1935 ersatzlos gestrichen wurde,

2. Das dass Ermächtigungsgesetz des Adolf Hitlers von 1933 unter § 5 folgenden Wortlaut hat:

" Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft , es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird "

ist es als offenkundig anzusehen, das dieses Gesetz, das Rechtsberatungsgesetz von 1935, gleich zwei Mal durch Gesetz erloschen ist , sowie dadurch spätestens aber seit Dezember 1946 als nichtig anzusehen ist.



Zuletzt bearbeitet: 29.03.08 20:51 von Administrator
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 161

» 18.04.08 09:37 «              Beitrag melden


Hausdurchsuchung.

Alexander Keller, Vorsitzender der Stiftung Pro Justitia schätzte die Zahl der rechtswidrigen Hausdurchsuchungen auf mehrere tausend jährlich. Gegen das Ausufern dieser Praxis scheinen auch Urteile, welche die Rechtswidrigkeit solcher Durchsuchungen im Nachhinein feststellen, wenig zu helfen.

Auch eine wiederholte Kritik des Bundesverfassungsgerichts an solchen "grob unverhältnismäßigen und willkürlichen" Praktiken half bisher wenig, weil das Handeln der anordnenden Richter bisher ohne Folgen blieb – sogar dann, wenn das Bundesverfassungsgericht "erhebliche Zweifel an der eigenständigen richterlichen Prüfung der Durchsuchungsvoraussetzungen" äußerte.

Vetter forderte deshalb im Spiegel, dass "Ermittlungsrichter ähnlich wie in den USA bei Fehlentscheidungen auch zur Rechenschaft gezogen werden können". Eine Möglichkeit dazu ergibt sich zumindest theoretisch über Strafanzeigen gegen "Unbekannt": Der Tatbestand der Rechtsbeugung nach § 339 StGB greift nämlich nicht nur bei Urteilen, sondern – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bei jeder "unrichtigen Rechtsanwendung." Voraussetzung ist, dass diese bewusst falsch ist – wobei in der Praxis dass "bewusst" das größere Problem darstellt als das "falsch".

Um zu klären, ob ein Richter eine Hausdurchsuchung bewusst falsch angeordnet hat, könnte eine Hausdurchsuchung beim Richter weiterhelfen. Schließlich wäre es ja möglich, dass man auf seinem Rechner Dokumente findet, die auf solch eine bewusste Fehlentscheidung hindeuten. Bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit – aber immerhin geht es ja um die Integrität der Gerichte und damit um ein Rechtsgut, das grundsätzlich höher zu werten ist, als viele der Ansprüche, wegen der möglicherweise betroffene Richter Hausdurchsuchungen anordneten.

Ursula
» 21.04.08 20:47 «              Beitrag melden


ab dem 1.08.2008 ersetzt das Rechtsdienstlietungsgesetz das Hitlergesetz

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.04.08 10:48 «              Beitrag melden


ab dem 1.08.2008 ersetzt das Rechtsdienstlietungsgesetz das Hitlergesetz


Wie kann etwas Nichtiges etwas Erloschenes ersetzen ?

Das RBerG v. Hitler ist
a) mit dessen Tode erloschen (Art. 5 Ermächtigungsgesetz)
b) durch das Alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 erloschen

Doppelt hält besser.

Und die brdvD möchte einen 2fach "Gestorbenen" nun ersetzen...

...typisch für das Besatzerkonstrukt !

vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.04.08 10:59 «              Beitrag melden


Es ist immer alles solange da, solange Ihr denen den Mist abkauft denn die produzieren.

Was es nicht gesetzlich gibt, kann (M)an / Frau nicht erdichten, begriffen ?

Märchenstunde immer erst am Abend 19.00 - 20.00 Uhr Tageslügen gucken und den Mist durch die Gegend tragen!

Und hier nochmals für die richtigen Begriffsstutzigen, §§ 134 BGB und 138 BGB, Ein Rechtsgeschäft was auf einenm nichtigen Rechtsgeschäft aufgebaut ist , ist nichtig.
Ein Rechtsgeschäft was als Grundlage ein nichtiges Rechtsgeschäft hat, kann dadurch auf diesen Rechtsgeschäft nicht aufgebaut werden, selbst wenn es nun die richtige Form hat, bleibt es nichtig und wird dadurch auch nicht geheilt.

Der Zweite BGB § , sagt etwas über sittenwidrige Rechtsgeschäfte , die alle nichtig sind, wenn die gegen Rechte, Grundrechte und weitere Rechte verstossen.

Die Verletzung des GG s( angebliche Verfassung der BRdvD) , ist schon sittenwidrig, was wollt Ihr also mehr ?

Es gibt nichts Richtiges im Falschen, auch nichts Teilrichtiges im Falschen !

Es bleibt immer falsch !



Zuletzt bearbeitet: 22.04.08 11:15 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.04.08 14:36 «              Beitrag melden


Recht in der brdvD:

Redefreiheit ! 4:06 Min Beitrag von Prof.Dr. Schachtschneider !

http://www.youtube.com/watch?v=l6_8Lrl6Lx4&feature=related

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 22.04.08 18:34 «              Beitrag melden


Noch ein Brüller:

Was wissen den unsere Politiker über diesen alten neuen Vertrag? Verschaffen sie sich in fünf Minuten einen Überblick.

http://www.readers-edition.de/2007/12/17/eu-reformvertrag-eine-missgeburt/
2. Fenster !

Anzahl der EU-Sterne:
SPD EU-Experte Martin Dörmann: "...es müßten 25 sein..."

Na, da schlägt das Opfer ja richtig zu....


Zuletzt bearbeitet: 23.04.08 11:56 von Krascher
Lotte

Beiträge: 313

» 22.04.08 18:38 «              Beitrag melden


Wenn Dummheit weh täte, müsste man den Bundestag wegen Lärmbelästigung schließen!

Lotte

vonRoit

Beiträge: 2405

» 22.04.08 19:53 «              Beitrag melden


Mißgeburten , erzeugen in der Regel, Mißgeburten !

vonRoit

Beiträge: 2405

» 08.05.08 13:44 «              Beitrag melden





Gerade und auch durch die Verweigerung des verläßlichen Rechtes, ( Rechtsverweigerung), immer und für jeden Einzelnen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes ( Artikel 116 GG), sowie und als auch, durch das BVerfG , ist es wichtig, die Gesetze der BRdvD umfassend zu studieren und zu kennen. Nur durch die ständige Einforderung der Rechte aller Deutschen (im Sinne des Artikels 116 GG), gelingt es , die zahlreichen Rechtsbeuger und Strafvereitler nicht nur zu demaskieren, sondern deren Untreue gegenüber dem doch angeblich für sie gültigem Grundgesetz beweisbar zu machen.

Insbesondere in Strafverfahren enthalten die Strafprozeßordnung und das Strafgesetzbuch noch rudimentäre Strukturen eines rechtsstaatsähnlichen Systemsaufbaus, die den BRdVD - Juristen garnicht mehr bewusst sind. Das liegt daran, dass beruflich zugelassene Rechtsanwälte und ihre Standeskollegen in Notariaten, Staatsanwaltschaften, und Richterämtern nach dem illegalem Standesrecht ,( Korruption), gar und überhaupt nicht einen absoluten Widerstand gegen geplantes oder verübtes Übel, Unrecht, Verbrechen praktizieren dürfen, weil sie ihre Kollegen nicht bloßstellen und einer Straftat bezichtigen dürfen ( verbietet das Standesrecht).

Hier greift die Aussage ;" ein Kollege des Standes (RA) rügt den Richter nicht, sondern geht in die Berufung".

Oder auch; " Nachtigall ick hör Dir trapsen " !




Zuletzt bearbeitet: 08.05.08 14:05 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2405

» 09.05.08 22:21 «              Beitrag melden




Vorsicht:



Der von der BRdvD-Gesetzgebung ab 01.07.2002 vorsätzlich geschaffene Rechtsmissbrauchsparagraph ZPO § 189 soll - fast - alle Zustellungsmängel heilen, wenn man zu erkennen gibt, dass man eine fehlerhaft zugestellte Beschwer kennt.



Nach dem weiteren Rechtsmissbrauchparagraphen ZPO § 517, 2. Halbsatz, sollen aber selbst unbekannte gerichtliche Entscheidungen nach 6 Monaten rechtskräftig werden à ein Treppenwitz deutscher Justizgeschichte!





addytimon

Beiträge: 5

addytimon1
» 19.05.08 13:57 «              Beitrag melden


Hallo was ist das denn

Das deutsche Rechtsberatungsgesetz wird mit dem 1. Juli 2008 durch ein Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst, das im Oktober 2007 vom Bundestag beschlossen, im November vom Bundesrat gebilligt und im Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Die Rechtsberatung wird bis dahin in Deutschland durch das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) (bis 1958 Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung genannt) sowie in fünf Verordnungen zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes geregelt. Danach dürfen neben Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Notaren nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Andere Personen dürfen beispielsweise die Bezeichnung Rechtsbeistand nicht führen oder ein Inkassounternehmen betreiben.

Krascher

Beiträge: 1094

maahks
» 26.05.08 18:12 «              Beitrag melden


Für die Genehmigungen schauen wir doch mal in Art.5 RBerG !

sapereaude82

Beiträge: 98

» 26.05.08 20:59 «              Beitrag melden


womit bewiesen ist, wer nach der naziweltanschauung arbeitet, zumal diese personen die nationalsozialistische staatsbürgerschaft NICHT ablehnen

Es gibt keine "ns-Staatsbürgerschaft" ! Nicht immer an Adolfs Reformversuchen des RuStAG v. 1934 kleben bleiben !

"Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt" !! Krascher als MOD



Zuletzt bearbeitet: 27.05.08 10:55 von Krascher
sapereaude82

Beiträge: 98

» 27.05.08 21:36 «              Beitrag melden


danke für den hinweis! damit dürfte zumindest klar sein, jene, welche übrigbleiben, später die Staatsbürgerschaft abzuerkennen ^^

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